Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
129456.pdf
Größe
4,3 MB
Erstellt
16.04.14, 12:00
Aktualisiert
17.03.17, 16:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1131/WP16
öffentlich
35024-2014
16.04.2014
Dez. III / FB 61/20
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Goffartstraße /
Bergische Gasse;
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.05.2014
15.05.2014
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Bewahrung der Authentizität und nachhaltiger Erhalt des Baudenkmals Hochbunker
-
Sicherung der kulturellen Nutzung als Veranstaltungsort und Proberaum für Musikgruppen
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Goffartstraße / Bergische Gasse- für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Bewahrung der Authentizität und nachhaltiger Erhalt des Baudenkmals Hochbunker
-
Sicherung der kulturellen Nutzung als Veranstaltungsort und Proberaum für Musikgruppen
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Goffartstraße / Bergische Gasse- für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/1131/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck der Planung
Der ehemalige Luftschutzbunker an der Goffartstraße ist einer von fünf Hochbunkern, die als
Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen sind. Diese Auswahl erfüllt die
Kriterien als Baudenkmal bezüglich städtebaulicher Ausprägung, geschichtlicher Bedeutung und
einem guten Erhaltungszustand. “Nach den ersten Luftangriffen auf das deutsche Reichsgebiet 1940
begannen die Planungen zu einem „Eilprogramm zum Schutz der Zivilbevölkerung“. Hierbei wurde
Aachen aufgrund seiner geographischen Lage und seiner Grenznähe unter die besonders
gefährdeten Städte eingestuft. Am 15.01.1941 begannen bereits erste Ausschachtungsarbeiten für
Luftschutzbauten, die in Aachen in zwei Wellen errichtet wurden. Mit 15 Hochbunkern im Aachener
Stadtgebiet besitzt die Stadt gemessen an ihrer Einwohnerzahl die meisten Bunker im Rheinland.“
(Zitat aus der Denkmalbeschreibung, Hochbunker, Junkerstraße 36, Aachen). Durch die Umnutzung
oder den Abriss diverser Luftschutzanlagen im Aachener Stadtgebiet kommt der Erhaltung der
verbliebenen fünf denkmalgeschützten Hochbunker eine besondere mahnende Aufgabe zu, um den
Zivilschutz und letztlich den Niedergang des Dritten Reiches im Stadtgefüge von Aachen zu
dokumentieren.
Ziel der Stadt Aachen ist es, das geschützte Baudenkmal, Goffartstraße 39 in einem möglichst
authentischen Zustand zu belassen. Dies gelingt jedoch nur dann, wenn eine sinnvolle Nutzung
gefunden wird, die zum einen den Erhalt der Immobilie sichert und zum anderen eine verträgliche
Nutzung –im Sinne des Denkmalschutzes- garantiert. Die derzeitige Nutzung als Konzert- und
Veranstaltungsort sowie die Bereitstellung von Proberäumen für Musiker hat sich als ideale Belegung
erwiesen. Die Nutzung benötigt keine hochwertige Außendarstellung und ist auf eine möglichst
geschlossene Gebäudehülle angewiesen, damit keine Schallimmissionen nach außen dringen. Dies
passt in idealer Weise zu der Charakteristik eines Hochbunkers und zum Bewahrungsanspruch des
Denkmalschutzes.
Zudem erfüllt der Veranstaltungsort “Musikbunker“ eine wichtige Aufgabe in der Aachener Subkultur
insbesondere für junge Menschen. In der Nische zwischen dem Molktebahnhofsgelände und dem
Park der Burg Frankenberg hat sich eine Kulturszene entwickelt, die einzigartig im Aachener
Stadtgebiet ist und sich über viele Jahre erhalten und weiterentwickelt hat. Verbunden mit der
intensiven Nutzung der Immobilie kommt es bei größeren Veranstaltungen zu Nutzungskonflikten mit
benachbarten Wohnnutzungen insbesondere bezüglich des Lärmschutzes beim Einlass und Auslass
der Gäste. Insoweit besteht ein Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur
planungsrechtlichen Sicherung eines Veranstaltungsortes und Lösung des Lärmkonfliktes z.B. durch
eine Verlagerung der Besucherströme.
Ziel der Stadt Aachen ist es, den Erhalt der Einrichtung zu sichern und derart städtebaulich zu regeln,
dass Nutzungskonflikte minimiert werden. Zur Sicherung einer geordneten Entwicklung werden neben
dem Bunkergrundstück weitere Grundstücke im Umfeld mit in den Geltungsbereich des
Aufstellungsbeschlusses einbezogen, um einen ausreichenden Spielraum für mögliche städtebauliche
Planungen zu ermöglichen.
Vorlage FB 61/1131/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 2/3
2.
Beschlussempfehlung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) ist Eigentümerin der Immobilie und hat den
Hochbunker jahrelang an den gemeinnützigen Musikbunker-Verein verpachtet. Aktuell plant die
Eigentümerin die Immobilie zu veräußern. Damit besteht die Gefahr, dass ggf. das kulturelle Angebot
nicht aufrechterhalten werden kann und die Authentizität des Baudenkmals verloren geht. Am
26.02.2014 hat der Rat der Stadt Aachen den Erlass einer Satzung über ein besonderes
Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB beschlossen.
Zusätzlich empfiehlt die Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung eines
Bebauungsplans zu fassen, um die Ziele der Bauleitplanung planungsrechtlich zu sichern und ggf.
auch Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung (Veränderungssperre und Zurückstellung von
Baugesuchen) anwenden zu können.
Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
Vorlage FB 61/1131/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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