Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
129444.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
16.04.14, 12:00
Aktualisiert
22.03.17, 11:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1130/WP16
öffentlich
35025-2014
16.04.2014
Dez. III / FB 61/20
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Junkerstraße /
Vaalser Straße;
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.05.2014
15.05.2014
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Bewahrung der Authentizität und nachhaltiger Erhalt des Baudenkmals Hochbunker
-
Sicherung der kulturellen Nutzung als Proberaum für Musikgruppen
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Junkerstraße / Vaalser Straße- für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Bewahrung der Authentizität und nachhaltiger Erhalt des Baudenkmals Hochbunker
-
Sicherung der kulturellen Nutzung als und Proberaum für Musikgruppen
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Junkerstraße / Vaalser Straße- für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/1130/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1. Ziel und Zweck der Planung
Der ehemalige Luftschutzbunker an der Junkerstraße ist einer von fünf Hochbunkern, die als
Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen sind. Diese Auswahl erfüllt die
Kriterien als Baudenkmal bezüglich städtebaulicher Ausprägung, geschichtlicher Bedeutung und
einem guten Erhaltungszustand. “Nach den ersten Luftangriffen auf das deutsche Reichsgebiet 1940
begannen die Planung zu einem „Eilprogramm zum Schutz der Zivilbevölkerung“. Hierbei wurde
Aachen aufgrund seiner geographischen Lage und seiner Grenznähe unter die besonders
gefährdeten Städte eingestuft. Am 15.01.1941 begannen bereits erste Ausschachtungsarbeiten für
Luftschutzbauten, die in Aachen in zwei Wellen errichtet wurden. Mit 15 Hochbunkern im Aachener
Stadtgebiet besitzt die Stadt gemessen an ihrer Einwohnerzahl die meisten Bunker im Rheinland.“
(Zitat aus der Denkmalbeschreibung, Hochbunker, Junkerstraße 36, Aachen) Durch Umnutzung oder
Abriss diverser Luftschutzanlagen im Aachener Stadtgebiet kommt der Erhaltung der verbliebenen
fünf denkmalgeschützten Hochbunker eine besondere mahnende Aufgabe zu, um den Zivilschutz und
letztlich den Niedergang des dritten Reiches im Stadtgefüge von Aachen zu dokumentieren.
Ziel der Stadt Aachen ist es, das geschützte Baudenkmal, Junkerstraße 36 in einem möglichst
authentischen Zustand zu belassen. Dies gelingt jedoch nur dann, wenn eine sinnvolle Nutzung
gefunden wird, die zum einen den Erhalt der Immobilie sichert und zum anderen eine verträgliche
Nutzung –im Sinne des Denkmalschutzes- garantiert. Die derzeitige Nutzung zur Bereitstellung von
Proberäumen für Musiker und Gruppen hat sich als ideale Belegung erwiesen. Die Nutzung benötigt
keine hochwertige Außendarstellung und ist auf eine möglichst geschlossene Gebäudehülle
angewiesen, damit keine Schallimmissionen nach außen dringen. Dies passt in idealer Weise zu der
Charakteristik eines Hochbunkers und zum Bewahrungsanspruch des Denkmalschutzes.
Diese Nutzung als “Musikbunker“ erfüllt eine wichtige Aufgabe in der Aachener Musikszene und
übernimmt damit eine kulturelle Funktion insbesondere für junge Menschen, die erhalten und durch
einen Bebauungsplan gesichert werden soll.
2. Beschlussempfehlung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) ist Eigentümerin der Immobilie und hat den
Hochbunker jahrelang an den gemeinnützigen Musikbunker-Verein verpachtet. Aktuell plant die
Eigentümerin die Immobilie zu veräußern. Damit besteht die Gefahr, dass ggf. das kulturelle Angebot
nicht aufrechterhalten werden kann und die Authentizität des Baudenkmals verloren geht.
Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung eines Bebauungsplans zu
fassen, um die Ziele der Bauleitplanung planungsrechtlich zu sichern und ggf. auch Maßnahmen zur
Sicherung der Bauleitplanung (Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen) anwenden
zu können.
Vorlage FB 61/1130/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 2/3
Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
Vorlage FB 61/1130/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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