Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
129453.pdf
Größe
604 kB
Erstellt
16.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1132/WP16
öffentlich
35023-2014
16.04.2014
Dez. III / FB 61/20
Aufstellungsbeschluss A 208 - Eupener Straße / Köpfchen hier: Aufhebungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.05.2014
15.05.2014
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 208 - Eupener
Straße/Köpfchen - im Bereich Eupener Straße/Köpfchen im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses A 208 - Eupener Straße/Köpfchen- im Bereich Eupener Straße/Köpfchen im
Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/1132/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 09.11.2006 die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für den Bereich
Eupener Straße/Köpfchen beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 09.12.2006. Ziel des
Aufstellungsbeschlusses war es, Planungsrecht für das Euregionale Projekt „Köpfchen“ auf der
Grundlage der “Studie mit Köpfchen” zu schaffen.
Diese Ziele wurden mit dem Bebauungsplan Nr. 911 – Eupener Straße/Köpfchen-, der mit der
öffentlichen Bekanntmachung am 11.12.2009 rechtskräftig wurde, konkretisiert.
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasste auch die Wohngebäude östlich und
nördlich der Zollanlage. Im Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung hatte sich aber die
Bezirksregierung Köln gegen die Überplanung der Wohnbebauung und planungsrechtliche
Festsetzung als Wohngebiet ausgesprochen, da damit die Festigung einer Splittersiedlung befürchtet
wurde. Für die beabsichtigte Nutzung der Zollanlage als Ort der Grenzgeschichte und Naherholung
war die planungsrechtliche Sicherung der Wohnbebauung nicht erforderlich, so dass das Plangebiet
entsprechend verkleinert werden konnte.
2. Beschlussempfehlung
Da die Ziele des Aufstellungsbeschlusses mit dem Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert sind,
empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss A 208 aus Gründen der Rechtsklarheit
aufzuheben.
Anlage/n:
1. Übersichtsplan A 208
2. Luftbild
3. Übersichtsplan Geltungsbereiche
Vorlage FB 61/1132/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 2/2
Aufstellungsbeschluss Eupener Straße / Köpfchen
Lage des Plangebietes
Aufstellungsbeschluss Eupener Straße / Köpfchen
Lage des Plangebietes
Übersichtsplan Verfahrensbereiche
Bebauungsplan Nr. 911/ Aufstellungsbeschluss
Eupener Straße / Köpfchen
aße
Eupener Str
g
tinerwe
s
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g
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A
B-Plan Nr. 911