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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
129453.pdf
Größe
604 kB
Erstellt
16.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:43
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1132/WP16 öffentlich 35023-2014 16.04.2014 Dez. III / FB 61/20 Aufstellungsbeschluss A 208 - Eupener Straße / Köpfchen hier: Aufhebungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.05.2014 15.05.2014 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 208 - Eupener Straße/Köpfchen - im Bereich Eupener Straße/Köpfchen im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 208 - Eupener Straße/Köpfchen- im Bereich Eupener Straße/Köpfchen im Stadtbezirk Aachen-Mitte. Vorlage FB 61/1132/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: 1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass) Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 09.11.2006 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Eupener Straße/Köpfchen beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 09.12.2006. Ziel des Aufstellungsbeschlusses war es, Planungsrecht für das Euregionale Projekt „Köpfchen“ auf der Grundlage der “Studie mit Köpfchen” zu schaffen. Diese Ziele wurden mit dem Bebauungsplan Nr. 911 – Eupener Straße/Köpfchen-, der mit der öffentlichen Bekanntmachung am 11.12.2009 rechtskräftig wurde, konkretisiert. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasste auch die Wohngebäude östlich und nördlich der Zollanlage. Im Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung hatte sich aber die Bezirksregierung Köln gegen die Überplanung der Wohnbebauung und planungsrechtliche Festsetzung als Wohngebiet ausgesprochen, da damit die Festigung einer Splittersiedlung befürchtet wurde. Für die beabsichtigte Nutzung der Zollanlage als Ort der Grenzgeschichte und Naherholung war die planungsrechtliche Sicherung der Wohnbebauung nicht erforderlich, so dass das Plangebiet entsprechend verkleinert werden konnte. 2. Beschlussempfehlung Da die Ziele des Aufstellungsbeschlusses mit dem Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert sind, empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss A 208 aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben. Anlage/n: 1. Übersichtsplan A 208 2. Luftbild 3. Übersichtsplan Geltungsbereiche Vorlage FB 61/1132/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 2/2 Aufstellungsbeschluss Eupener Straße / Köpfchen Lage des Plangebietes Aufstellungsbeschluss Eupener Straße / Köpfchen Lage des Plangebietes Übersichtsplan Verfahrensbereiche Bebauungsplan Nr. 911/ Aufstellungsbeschluss Eupener Straße / Köpfchen  aße Eupener Str g tinerwe s u g u A B-Plan Nr. 911