Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
129166.pdf
Größe
4,4 MB
Erstellt
11.04.14, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1121/WP16
öffentlich
35022-2014
11.04.2014
Dez. III / FB 61/20
Aufstellung eines Bebauungsplanes – Im Weingarten/
Rathausstraße - zwischen Rathausstraße, Brunnenstraße und
südwestlichem Landschaftsraum, im Stadtbezirk AachenLaurensberg;
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.05.2014
15.05.2014
B5
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere zum
Schutz und Erhalt des vorhandenen Wohngebietes, die Aufstellung des Bebauungsplanes – Im
Weingarten/Rathausstraße- im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg, zwischen Rathausstraße,
Brunnenstraße und südwestlichem Landschaftsraum zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere zum Schutz und Erhalt des
vorhandenen Wohngebietes, die Aufstellung des Bebauungsplanes – Im Weingarten/Rathausstraßeim Stadtbezirk Aachen-Laurensberg, zwischen Rathausstraße, Brunnenstraße und südwestlichem
Landschaftsraum.
Vorlage FB 61/1121/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 4 –Laurensberg-, der mit
Rechtsmängeln behaftet ist und für den zurzeit ein Aufhebungsverfahren durchgeführt wird. Das
Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 Laurensberg wird voraussichtlich Ende 2014
mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 4 Laurensberg
hatten sich ca. 30 Anwohner vehement gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes ausgesprochen.
Sie befürchten im Wesentlichen, dass bei einer planungsrechtlichen Beurteilung nach § 34 BauGB
(Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) eine ungewollte
Nachverdichtung erfolgt und damit die vorhandene Struktur des großzügig durchgrünten und
einheitlichen Wohngebietes negativ verändert wird.
Um das Erscheinungsbild des Wohngebietes in seiner jetzigen Form zu erhalten und eine
Nachverdichtung planungsrechtlich steuern zu können, schlägt die Verwaltung vor, einen
Bebauungsplan, ähnlich der Bebauungspläne im Südviertel aufzustellen, um hier ein zusätzliches
planungsrechtiches Instrument zur Sicherung des Wohngebietes zu erhalten. Mit dem
Aufstellungsbeschluss muss ein Vorhaben über die Kriterien gemäß § 34 BauGB hinaus auch die
Ziele des künftigen Bebauungsplanes einhalten.
Die Ziele des Bebauungsplanes sollen im Einzelnen sein:
2.
•
Erhalt des Wohngebietscharakters
•
Erhalt des Charakters eines aufgelockert bebauten Einfamilienhausgebietes
•
Verhinderung einer ungeordneten Nachverdichtung
•
Erhalt der Grünstrukturen
•
Frischluftschneisen sollen bei der Bebauung berücksichtigt werden.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, zum Schutz und Erhalt des vorhandenen Wohngebietes, einen
Bebauungsplan für den o.g Bereich aufzustellen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
Vorlage FB 61/1121/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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