Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
129527.pdf
Größe
4,2 MB
Erstellt
14.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 18/0151/WP16
öffentlich
14.04.2014
Antrag der CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen Brand
Friedhof Kolpingstraße
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.05.2014
B-1
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung bezüglich der Friedhöfe
in der Stadt Aachen und speziell auf dem Friedhof Kolpingstraße zur Kenntnis.
Zur Ausweitung des Grabangebotes werden, zunächst in geringer Anzahl, für den Angehörigen
pflegefreie gärtnerisch angelegte Baumwahlgräber -Flur 2- sowie Baumreihengräber - Flur 5 angelegt. Von der Errichtung einer Urnenwand wird derzeit abgesehen.
Vorlage E 18/0151/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.05.2014
Seite: 1/9
Erläuterungen:
Bericht zur heutigen Situation auf den Friedhöfen der Stadt Aachen
Friedhöfe sind für die Hinterbliebenen zur Trauerbewältigung sehr wichtig. Sie bieten einen Ort der
Ruhe, der Besinnung und dem Gedenken an die Verstorbenen.
Seit Jahren sind die Fallzahlen auf den Friedhöfen rückläufig. Besonders auffällig ist dies seit dem
Entfall des Sterbegeldes in Höhe von ca.1000 € im Jahr 2004. Angebote wie z.B. die Grabeskirche,
die verschiedenen Waldbeisetzungen oder die Verbringung der/des Verstorbenen in das benachbarte
Ausland fördern diese Entwicklung. Letztendlich sind aber auch die Kosten einer Beisetzung als
hierfür ursächlich anzusehen. Neben den Gebühren der Stadt Aachen sind die Aufwendungen des
Bestatters zu begleichen, sowie auch die Folgekosten des Grabes – Gedenkstein, Anlage und Pflege
- zu berücksichtigen.
Deutlich zu erkennen ist aber auch, dass die über Jahrzehnte zu gewährleistende Grabpflege für viele
Menschen immer mehr zu einem Problem wird. Viele Angehörige können diese Pflege kaum noch
leisten, oder es besteht nicht mehr das Bedürfnis die Grabstätte zu erhalten. Zahlreiche
Nutzungsrechte werden zurückgegeben und viele Gräber verwahrlosen. Infolge dessen werden diese
Gräber dann abgeräumt. Der in den 70er und 80er Jahren auf allen Friedhöfen noch gute
Belegungsgrad verschlechtert sich zunehmend und die entstandenen freien Flächen sind heute schon
gewaltig. Die im Friedhofsbereich anfallenden Kosten verteilen sich demzufolge auf immer weniger
Nutzer, welches tendenziell wiederum zu einer Kostensteigerung führen wird.
Anpassung an die Veränderungen der Bestattungskultur
Als Reaktion auf den Wandel in der Friedhofskultur erfolgten bereits verschiedene Maßnahmen:
- die Friedhofssatzung wurde auf die wesentlichsten Regelungen verschlankt und dem Bedarf
angepasst,
- die Bestattungsbezirke wurden in Gänze aufgehoben,
- die Grabgestaltungsvorschriften wurden hinsichtlich der heutigen Erfordernissen abgeändert,
- organisatorische Änderungen erfolgten, wie z.B. die Aufgabe von Personalstandorten und dem
Trägerdienst
- die Friedhofsentwicklungsplanung ist mit der Zielsetzung der Kostenstabilisierung in Vorbereitung,
- pflegfreie und naturnahe Grabarten wurden eingeführt.
Auf den 28 Friedhöfen der Stadt Aachen werden 26 Grabarten angeboten, deren Gestaltung sehr
individuell vorgenommen werden kann. Zu den klassischen Sarg- und Urnengrabanlagen wurden die
pflegefreien oder die naturnahen Grabarten eingeführt. Es ist jedoch nicht möglich auf jedem Friedhof
auch das gesamte Angebot der Grabarten vorzuhalten. Jede Grabart bedarf der Einrichtung und
Festlegung eines eigens hierfür vorgesehenen Friedhofsbereichs, dies für mind. den Zeitraum des
Nutzungsrechtes bzw. der Ruhefrist. Bei nicht gegebener oder nur geringer Nachfrage würde sich
eine negative Kostenentwicklung einstellen.
Vorlage E 18/0151/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.05.2014
Seite: 2/9
Entstehung, Entwicklung und Zukunft des Friedhofs Kolpingstraße
Auf dem Friedhof Kolpingstraße werden seit 1943 Beisetzungen durchgeführt. Der Friedhof wurde in
den 1970er und 1990er Jahren auf nun ca.106.000 m² erweitert. Darüber hinaus wird noch ein
Bereich für eine dritte Friedhofserweiterung vorgehalten, welche sich derzeit in landwirtschaftlicher
Nutzung befindet.
Diese Friedhofentwicklungsplanung stammt aus den 1970er Jahren, es lagen andere Richtwerte
zugrunde. Urnenbeisetzungen waren zu dieser Zeit noch keinen nennenswerte Größe, da die
Verstorbenen fast ausnahmslos in Särgen beigesetzt wurden. Der Flächenbedarf eines Sarggrabes
beträgt 3qm, der eines Urnengrabes lediglich 1qm. Die 2.Erweiterungsfläche zeigt sich somit in weiten
Bereichen als nahezu unbelegt.
Nachstehend die Beisetzungsstatistik sowie die überschlägliche Flächenbedarfsberechnung.
Der hier dargestellte Flächenüberhang ist auf fast allen Friedhöfen erheblich. Zur langfristigen
Stabilisierung der Friedhofsgebühren müssen die hier entstehenden Kosten durch eine verträgliche
andere Nutzung gemindert werden.
In einem ersten Schritt ist es vorgesehen die im Plan dargestellte und noch nicht belegte 15.000 m²
große Fläche 1 in die extensive Pflege zu überstellen. Die Rasenfläche wird in diesem Falle nicht
mehr 12 – 15mal jährlich gemäht sondern nur noch 2 – 3mal. Die im Bereich der Gräber befindlichen
Flächen sowie auch die an die Wege angrenzenden Saumbereich unterliegen weiterhin der Intensiven
Pflege. Neben dem Effekt der Kosteneinsparung wird sich eine ökologisch wertvolle Blumenwiese
entwickeln.
Darüber hinaus wird die im nördlichen Randbereich gelegene und katastermäßig als Friedhof
ausgewiesene 6.400 m² große Fläche 2 zur Umwidmung vorgeschlagen. Diese Fläche wird derzeit
landwirtschaftlich genutzt.
Eine Belegbare und detaillierte Friedhofentwicklungsplanung ist unter Berücksichtigung der örtlichen
Besonderheiten sowie der Würde des Ortes in Vorbereitung.
Die weitere Entwicklung und die Zukunft des Friedhofs Kolpingstraße kann durch das derzeit zur
Entscheidung und Umsetzung anstehende Projekt der Grabeskirche an der Nordstraße erheblich
beeinflusst werden.
Vorlage E 18/0151/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.05.2014
Seite: 3/9
Abbildung: Luftbild mit markierter Überhangfläche Friedhof Kolpingstraße
Die Beisetzungsstatistik für den Friedhof Kolpingstraße weist folgendes aus:
Beisetzungen
Friedhof Kolpingstraße
Friedhöfe der Stadt Aachen
Gesamt
Sarg
Urne
% Urne
Gesamt
Sarg
Urne
% Urne
2009
127
59
68
53,54
1898
976
922
48,58
2010
122
72
50
40,98
1793
904
889
49,58
2011
103
40
63
61,17
1736
835
901
51,90
2012
138
59
79
57,25
1796
851
945
52,62
2013
131
48
83
63,36
2039
840
1199
58,80
Eine überschlägliche Flächenbedarfsberechnung weist einen nachfolgend dargestellten
Bedarf aus.
Einwohn
Friedhofsfläche
Flächenüberha
er
ca.
ng*
Ist -
Ist -
Soll -
Soll - Fläche
Fläche
Fläche
Wert
qm
qm
qm/ Einw.
qm/
%
Einw.
Friedhof
17.000
106.000
Vorlage E 18/0151/WP16 der Stadt Aachen
6,24
3,5
Ausdruck vom: 28.05.2014
59.500
56,13
Seite: 4/9
Kolpingstra
ße
Gesamt
Friedhöfe
250.000
1.630.00
6,52
3,5
875.000
53,68
0
AC
* Bei dieser Ausweisung handelt es sich um einen theoretischen Wert, eine detaillierte
Entwicklungsplanung ist erforderlich!
Alternative Bestattungsformen für den Friedhof Kolpingstraße
Auf dem Friedhof Kolpingstraße werden Sarg- und Urnengräber, als Reihen- oder auch als
Wahlgräber, in verschiedenen Varianten angeboten. Zu den Reihengräbern zur Sarg- und
Urnenbeisetzung zählen auch die Rasengräber, als eine für den Angehörigen pflegefreie Grabart.
Die angebotenen sind durch die Änderungen in den Gestaltungsvorschriften sehr individuell
anzulegen. So können Urnengräber mittels einer gänzlichen Steinabdeckung pflegefrei gestaltet
werden und bei Sarggräbern ist dies bis zur Hälfte möglich. Darüber hinaus sind Einfassungen in den
überwiegenden Bereichen erlaubt und Grabbeete können mit Kieselsteinen oder Steinsplitt eingedeckt
werden. Das Grab muss sich gestaltungsmäßig lediglich der Umgebung anpassen.
Die Gestaltung des Grabes und der damit verbundene Pflegeaufwand können somit von den
Angehörigen selbst bestimmt werden.
Eine Aufstellung des gesamten Grabangebotes auf den Friedhöfen der Stadt Aachen befindet sich in
der Anlage.
Vorlage E 18/0151/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.05.2014
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1. Das Wahlgrab in der Urnenwand – Kolumbarium
Auf verschiedenen Friedhöfen werden Urnenkammern in unterschiedlicher Bauart angeboten. Es
können bis zu vier Urnen in einer Kammer beigesetzt werden und das Nutzungsrecht kann über die
Ruhezeit hinaus verlängert werden. Die Abschlussplatte der Grabkammer dient zur Aufnahme der
Inschrift, somit erübrigt sich ein separater Gedenkstein.
Die Erstellungskosten für eine Urnenwandanlage mit etwa 30 Grabkammern betragen etwa 25.000 €,
deren Finanzierung geklärt werden müsste.
Unter Berücksichtigung der geplanten Grabeskirche an der Nordstraße sollte auf die hier
erforderliche Investition vorerst verzichtet werden.
Das Bild zeigt die Urnenwand auf dem Westfriedhof
Vorlage E 18/0151/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.05.2014
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2.Das Baumreihengrab
Das Baumreihengrab mit der Möglichkeit der Kennzeichnung wird bislang nur auf dem Waldfriedhof
angeboten. Es besteht kein Anspruch auf die Beisetzung der Urne an einem bestimmten Baum, da
diese der Reihe nach erfolgen. Die namentliche Kennzeichnung der hier beigesetzten Verstorbenen
kann an einer zentralen Stelle erfolgen. Entsprechend der örtlichen Einsichtnahme könnte zur
Einrichtung dieser naturnahen Bestattungsart Flur 5 vorgesehen werden.
Das Bild zeigt den Bereich der Baumreihengräber auf dem Waldfriedhof
Vorlage E 18/0151/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.05.2014
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3.Das Baumwahlgrab
Ebenso werden derzeit nur auf dem Waldfriedhof Baumwahlgräber zur Beisetzung von Urnen
angeboten. In jeder Grabstelle können zwei Urnen beigestet werden. Das Nutzungsrecht kann über
die Ruhezeit hinaus verlängert werden. Je Grab darf ein liegender, naturnaher Gedenkstein
verwendet werden. Diese Grabart wird durch den Aachener Stadtbetrieb kostenpflichtig gärtnerisch
angelegt und auf Dauer des Nutzungsrechtes unterhalten.
Entsprechend der örtlichen Einsichtnahme könnte zur Einrichtung dieser Bestattungsart Flur 2
vorgesehen werden.
Das Bild zeigt den Bereich der Baumwahlgräber auf dem Waldfriedhof
Vorlage E 18/0151/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.05.2014
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4. Das Aschestreufeld
Einzig auf dem Friedhof Hüls befindet sich ein Feld zur Verstreuung der Asche der Verstorbenen. Als
Vorgabe des Bestattungsgesetzes NRW kann diese Bestattungsart kann nur gewählt werden, wenn
der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen, handschriftlich bestimmt hat. Im Jahr 2013
wurden hier lediglich etwa 30 Verstreuung durchgeführt.
Ein zweites Aschestreufeld kann nicht befürwortet werden.
5. Der Friedwald (Waldbestattung)
Friedwald, Ruheforst oder weitere Einrichtungen sind Produktbezeichnungen. Die hier agierenden
Firmen schließen mit der Kommune einen Kooperationsvertrag zur Nutzung einer Waldparzelle zu
Beisetzungszwecken ab. Die Asche der Verstorbenen wird hier dann in einem vergänglichen
Behältnis beigesetzt. Die hier zu entrichtenden Gebühren kommen nicht dem Friedhof zu Gute.
Aufgrund der z.T. waldartigen Bereiche auf den Friedhöfen der Stadt Aachen wurde den schon
vorstelligen Firmen per Ratsbeschluss eine Absage erteilt.
Anlage/n:
Antrag der CDU – BF
Übersicht Grabarten
Vorlage E 18/0151/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.05.2014
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Grabartmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Stadt Aachen
Kernstadtfriedhöfe
Forst
Heißberg
x
x
Wahlgräber
Wahlgräber
Wahlgräber
Wahlgräber
Wahlgräber
Themenfeld
islamisch
freie Gestaltung
mit Denkmalschutz
Urnen Wahlgräber
Urnen Wahlgräber
Urnen Wahlgräber
Themenfeld
freie Gestaltung
Reihengräber
Reihengräber
Reihengräber
Reihengräber
Reihengräber
Reihengräber
x
Hüls
x
x
x
x
(Stand April 2014)
Lintert
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Urnen Reihengräber
Urnen Reihengräber
Urnen Reihengräber
Urnen Reihengräber
Urnen Reihengräber
x
x
x
x
x
x
Themenfeld
freie Gestaltung
Anonym
Rasen mit Gedenktafel
Kindergräber
Kindergräber
Kindergräber
Allgemein
NBK
Islamische
x
x
x
Grüfte
Camposanto
(vereinzelt)
Gruftanlage
x
x
x
x
x
x
x
x
nur Urnen
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Gemeinschaftsgrabanlagen
Urnenwand (Kolumbarium)
x
nur Urnen
x
x
x
x
x
x
Baumwahlgräber
Baumgräber m. Kennzeichnung
Naturnahe Baumgräber
x
BA 3
Friedenstr.
x
West 2
x
Themenfeld
freie Gestaltung
Anonym
Rasen mit Gedenktafel
Islamische
Aschestreufeld
Nirmerstr.
West 1
x
x
x
BA 2
St. Severin
Wald
x
x
x
x
x
BA 1
Kolpingstr.
x
Ost
x
x
x
x
Reihengräber
anonym o. Angehörige
x
x
x
x
Grabartmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Stadt Aachen
Friesenrath
x
Wahlgräber
Wahlgräber
Wahlgräber
Wahlgräber
Wahlgräber
Themenfeld
islamisch
freie Gestaltung
mit Denkmalschutz
Urnen Wahlgräber
Urnen Wahlgräber
Urnen Wahlgräber
Themenfeld
freie Gestaltung
Reihengräber
Reihengräber
Reihengräber
Reihengräber
Reihengräber
Reihengräber
Themenfeld
freie Gestaltung
Anonym
Rasen mit Gedenktafel
Islamische
Urnen Reihengräber
Urnen Reihengräber
Urnen Reihengräber
Urnen Reihengräber
Urnen Reihengräber
Themenfeld
freie Gestaltung
Anonym
Rasen mit Gedenktafel
Kindergräber
Kindergräber
Kindergräber
Allgemein
NBK
Islamische
Grüfte
Camposanto
(vereinzelt)
Gruftanlage
Hahn
Lichtenb.
x
(Stand April 2014)
Schildchenweg
x
Schleckheim
x
St. Stephan
x
x
Walheim
x
St. Lauren
x
Hander Weg
x
x
x
x
x
x
x
Orsbach
x
Richterich
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Baumwahlgräber
Baumgräber m. Kennzeichnung
Naturnahe Baumgräber
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Urnenwand (Kolumbarium)
Reihengräber
anonym o. Angehörige
x
x
Aschestreufeld
Gemeinschaftsgrabanlagen
Horbach
Verlautenheide
x
x
x
x
x