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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
129043.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
10.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:42
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Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: BA 4/0121/WP16 öffentlich 10.04.2014 Beantwortung von Anfragen gem. § 13 der Geschäftsordnung Beratungsfolge: TOP: Datum Gremium Kompetenz 30.04.2014 B4 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage BA 4/0121/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.04.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: Anfragesteller Anfragedatum Anfrageinhalt SPD-BF 04.03.2014 Bebauungsplan Nr. 855, Lichtenbusch Innenbereich Die Anfrage wird vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen wie folgt beantwortet: 1. Warum wurde mit der Umsetzung des B-Planes noch nicht begonnen? Der Bebauungsplan ist seit dem 26.09.2013 rechtskräftig. Am 21.11.2013 erfolgte die Einleitung des Umlegungsverfahrens. Seitdem werden seitens der Umlegungsstelle intensiv die erforderlichen Gespräche mit den Eigentümern geführt. 2. Welche Hinderungsgründe gibt es mit einer Erschließung und einem Baubeginn zumindest auf den – nicht von einem Umlegungsverfahren betroffenen – Grundstücken zu beginnen? Im Bereich der Kesselstraße liegen Grundstücke, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen aber nicht im Umlegungsgebiet aufgenommen wurden. Der Grund liegt darin, dass diese Grundstücke für die Erschließung des Plangebietes nicht erforderlich und bereits durch die Kesselstraße erschlossen sind. Da Planungsrecht vorhanden ist, können diese Grundstücke sofort bebaut werden. Sie befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Aachen. Die Stadt Aachen hat keinen Einfluss darauf, dass die Eigentümer ihre Grundstücke bebauen oder an Bauwillige veräußern. 3. Wann ist aus Sicht der Verwaltung mit der Schließung und dem Baubeginn zu rechnen? Das Verfahren gem. Tariftreue und Vergabegesetz TTVG zur Planung ist eingeleitet. Die politischen Beschlüsse für die Straßenplanung und die erforderlichen Tiefbauarbeiten werden voraussichtlich im August/September 2014 eingeholt. Der Baubeginn wird dann im November 2014 erfolgen können. 4. Welche Auswirkungen hat die spätere Veräußerung von dort vorhandenen städtischen Grundstücken auf den Haushalt der Stadt Aachen? Es liegt keine Verspätung vor. Anlage/n: Anfrage der SPD-BF vom 04.03.2014 Vorlage BA 4/0121/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.04.2014 Seite: 2/2