Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
129043.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
10.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 4/0121/WP16
öffentlich
10.04.2014
Beantwortung von Anfragen gem. § 13 der Geschäftsordnung
Beratungsfolge:
TOP:
Datum
Gremium
Kompetenz
30.04.2014
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage BA 4/0121/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.04.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Anfragesteller
Anfragedatum
Anfrageinhalt
SPD-BF
04.03.2014
Bebauungsplan Nr. 855, Lichtenbusch Innenbereich
Die Anfrage wird vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen wie folgt beantwortet:
1.
Warum wurde mit der Umsetzung des B-Planes noch nicht begonnen?
Der Bebauungsplan ist seit dem 26.09.2013 rechtskräftig. Am 21.11.2013 erfolgte die
Einleitung des Umlegungsverfahrens. Seitdem werden seitens der Umlegungsstelle intensiv
die erforderlichen Gespräche mit den Eigentümern geführt.
2.
Welche Hinderungsgründe gibt es mit einer Erschließung und einem Baubeginn
zumindest auf den – nicht von einem Umlegungsverfahren betroffenen – Grundstücken
zu beginnen?
Im Bereich der Kesselstraße liegen Grundstücke, die im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes liegen aber nicht im Umlegungsgebiet aufgenommen wurden. Der Grund
liegt darin, dass diese Grundstücke für die Erschließung des Plangebietes nicht erforderlich
und bereits durch die Kesselstraße erschlossen sind. Da Planungsrecht vorhanden ist,
können diese Grundstücke sofort bebaut werden. Sie befinden sich nicht im Eigentum der
Stadt Aachen. Die Stadt Aachen hat keinen Einfluss darauf, dass die Eigentümer ihre
Grundstücke bebauen oder an Bauwillige veräußern.
3.
Wann ist aus Sicht der Verwaltung mit der Schließung und dem Baubeginn zu rechnen?
Das Verfahren gem. Tariftreue und Vergabegesetz TTVG zur Planung ist eingeleitet. Die
politischen Beschlüsse für die Straßenplanung und die erforderlichen Tiefbauarbeiten werden
voraussichtlich im August/September 2014 eingeholt. Der Baubeginn wird dann im November
2014 erfolgen können.
4.
Welche Auswirkungen hat die spätere Veräußerung von dort vorhandenen städtischen
Grundstücken auf den Haushalt der Stadt Aachen?
Es liegt keine Verspätung vor.
Anlage/n:
Anfrage der SPD-BF vom 04.03.2014
Vorlage BA 4/0121/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.04.2014
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