Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
129175.pdf
Größe
5,6 MB
Erstellt
10.04.14, 12:00
Aktualisiert
02.06.17, 06:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1118/WP16
öffentlich
35018-2014
10.04.2014
Dez. III / FB 61/20
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan - Adalbertsteinweg /
Bismarckstraße - zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und
dem Bhf Rothe Erde
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.05.2014
15.05.2014
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der
Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Adalbertsteinweg /
Bismarckstraße - für den Planbereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf
Rothe Erde im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der
Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Adalbertsteinweg /
Bismarckstraße - für den Planbereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf
Rothe Erde im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/1118/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Anlass der Planung ist die Zunahme von Wettbüros in Aachen insbesondere im Aachener Ostviertel.
Im Bereich Adalbertsteinweg und Elsassstraße sind bereits mehrere Wettbüros vorhanden. Ein
weiteres Wettbüro wurde aktuell beantragt.
Es besteht die Gefahr, dass sich der Charakter des Adalbertsteinwegs mit seiner vielfältigen
Nutzungsstruktur zunehmend wandelt. Es ist bekannt, dass im Umfeld von solchen Einrichtung
sogenannte „Trading-Down-Effekte“ einsetzen; dies bedeutet einen Wandel hin zu minderwertigen
Nutzungen und weiteren Vergnügungsstätten mit den entsprechenden negativen städtebaulichen
Folgen.
Ziel ist aber, die heutige Nutzungsstruktur im Bereich Adalbertsteinweg zu erhalten, mit der bisherigen
Mischung aus kleinteiligen Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen.
2.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, zur Steuerung von Vergnügungsstätten - insbesondere von Wettbüros und
Spielhallen - einen Bebauungsplan für den Bereich Adalbertsteinweg / Bismarckstraße aufzustellen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
Vorlage FB 61/1118/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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