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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
129175.pdf
Größe
5,6 MB
Erstellt
10.04.14, 12:00
Aktualisiert
02.06.17, 06:55
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1118/WP16 öffentlich 35018-2014 10.04.2014 Dez. III / FB 61/20 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erde hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.05.2014 15.05.2014 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - für den Planbereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erde im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - für den Planbereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erde im Stadtbezirk Aachen-Mitte. Vorlage FB 61/1118/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: 1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass) Anlass der Planung ist die Zunahme von Wettbüros in Aachen insbesondere im Aachener Ostviertel. Im Bereich Adalbertsteinweg und Elsassstraße sind bereits mehrere Wettbüros vorhanden. Ein weiteres Wettbüro wurde aktuell beantragt. Es besteht die Gefahr, dass sich der Charakter des Adalbertsteinwegs mit seiner vielfältigen Nutzungsstruktur zunehmend wandelt. Es ist bekannt, dass im Umfeld von solchen Einrichtung sogenannte „Trading-Down-Effekte“ einsetzen; dies bedeutet einen Wandel hin zu minderwertigen Nutzungen und weiteren Vergnügungsstätten mit den entsprechenden negativen städtebaulichen Folgen. Ziel ist aber, die heutige Nutzungsstruktur im Bereich Adalbertsteinweg zu erhalten, mit der bisherigen Mischung aus kleinteiligen Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen. 2. Beschlussempfehlung Die Verwaltung empfiehlt, zur Steuerung von Vergnügungsstätten - insbesondere von Wettbüros und Spielhallen - einen Bebauungsplan für den Bereich Adalbertsteinweg / Bismarckstraße aufzustellen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild Vorlage FB 61/1118/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 2/2