Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
129243.pdf
Größe
518 kB
Erstellt
11.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1122/WP16
öffentlich
11.04.2014
Dez. III / FB 61/70
Schleidener Straße, Bauabwicklung und Umleitung durch die
Albert-Einstein-Straße;
hier: Antrag aus der Bevölkerung vom 24.03.2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.04.2014
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag gilt als behandelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage FB 61/1122/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.04.2014
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Erläuterungen:
Anwohner (121 Unterschriften) aus dem Bereich Albert-Einstein-Straße , Grünstraße und
Könisgmühlenweg haben den Bezirksbürgermeister gebeten, sich mit dem Thema der Umleitung
durch die Albert-Einstein-Straße während der Bauzeit auf der Schleidener Straße zu befassen, weil
sie erhebliche Schäden an der Straßenkonstruktion durch erhöhtes Verkehrsaufkommen befürchten
und z.T. widerrechtliches Befahren des Gehwegs beobachten. Sie schlagen vor, den Verkehr
zweistreifig (eine Spur je Fahrtrichtung) oder einstreifig im Beidrichtungsverkehr durch eine
Baustellenampel geregelt an der Baustelle vorbeizuführen.
Aus Sicht der Fachverwaltung wird dazu wie folgt Stellung bezogen:
Bereits in der Bürgerinformationsveranstaltung zur Baustellenabwicklung wurde von Bewohnern der
damals angekündigten und inzwischen vorhandenen Umleitungsstrecke Kritik an der Verlagerung von
Verkehrsströmen von der Hauptverkehrsstraße in sonst ruhige Anliegerstraßen geäußert und
gebeten, von einer solchen Verkehrsführung abzusehen mit dem Hinweis, dass eine
Verkehrsabwicklung durch die Baustelle technisch möglich sei. Die Verwaltung sagte zu, die Frage
der Notwendigkeit einer Umleitungsstrecke nochmals zu prüfen.
In der Diskussion wurde gleichzeitig deutlich, dass die Anwohner der Schleidener Straße selbst wenig
Verständnis für die Klagen der Anwohner aus den Nachbarstraßen haben. Sie wiesen darauf hin,
dass sie dauernd die Beeinträchtigungen der Wohn- und Lebensqualität durch eine
Hauptverkehrsstraße zum Vorteil anderer Bürger hinnehmen müssen.
In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 05.03.2014 wurde neben anderen Themen, die den Ausbau
der Schleidener Straße betreffen, in Kenntnis der Unzufriedenheit der Bürger entlang der
Umleitungsstrecke , die Verkehrsführung während der Bauzeit erläutert, obwohl dies üblicherweise
nicht Gegenstand einer Beratung oder gar Beschlussfassung in den Entscheidungsgremien ist. Dabei
wurde erläutert, dass es tatsächlich bautechnisch möglich wäre, den gesamten Verkehr auf der
Schleidener Straße mit entsprechenden Vorkehrungen und unter Einschränkung des Baufeldes ohne
Umleitung abzuwickeln. Dazu müsste beispielsweise der Parkraum zusätzlich reduziert werden. Der
Bauablauf würde durch Auflagen aus dem Baumschutz beeinträchtigt. da der Arbeitsraum auf der
Ostseite den Baumbestand gefährdet. Auch wäre die in der Eingabe genannte Fahrspurbreite von
2,75m wegen des Bus- und LKW - Verkehrs und der notwendigen Sicherheitsabstände zur Baugrube
nicht ausreichend. Hierzu wären 3,25 je Fahrspur erforderlich. Die zweite Fahrspur verliefe dann im
Parkstreifen.
Vorlage FB 61/1122/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.04.2014
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Entscheidender als die bautechnischen und logistischen Aspekte ist aber in diesem Fall der Schutz
der Anlieger entlang der Baustelle, so wie es in der Sitzung am 05.03.2014 deutlich gemacht wurde.
Die unmittelbaren Anwohner müssen durch die Bauarbeiten bereits erhebliche zusätzliche
Einschränkungen in Form von Lärm, Schmutz und reduziertem Parkraum hinnehmen, die bei
kompletter Verkehrsführung durch die Baustelle noch verschärft würden. Deshalb sollte die
Umleitungsstrecke in der derzeitigen Form erhalten bleiben. Gegenüber den Anliegern der
Umleitungstrecke ist wie in vielen anderen Fällen eine zeitlich befristete erhöhte Fahrzeugfrequenz
vertretbar.
Hinsichtlich der befürchteten Schäden in der Albert-Einstein-Straße durch erhöhtes
Verkehrsaufkommen ist festzustellen, dass die öffentliche Verkehrsfläche in Anbetracht der
Nutzungsdauer von 40 Jahren in einem verkehrssicheren und bautechnisch vertretbaren Zustand ist.
Eine grundhafte Erneuerung dieses Abschnitts der Albert-Einstein-Straße ist in einigen Jahren
aufgrund der durchschnittlichen Lebensdauer von Straßen nicht zu vermeiden, ist aber nicht
ursächlich auf eine temporäre Erhöhung der Verkehrsbelastung zurückzuführen. Der anschließende
Bereich ist in der Haushaltsplanung bereits ab 2015 zur Erneuerung vorgesehen.
Das in der Eingabe beschriebene regelwidrige Ausweichen auf den Gehweg im Begegnungsfall ist
tatsächlich in Einzelfällen zu beobachten und kann aufgrund der örtlichen Situation baulich nicht
wirkungsvoll unterbunden werden. Hier kann nur durch Verwarnungen Abhilfe geschaffen werden. Die
Überwachungskräfte wurden deshalb gebeten, dies im Rahmen ihrer Tätigkeit im Auge zu halten.
Anlage/n:
Antrag aus der Bevölkerung vom 24.03.2014
Vorlage FB 61/1122/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.04.2014
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