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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
129169.pdf
Größe
8,4 MB
Erstellt
10.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:42

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1116/WP16 öffentlich 35036-2012 10.04.2014 Dez. III / FB 61/20 Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg zwischen Kaiserplatz und Ostfriedhof hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Empfehlung zum Satzungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.05.2014 15.05.2014 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Vorlage FB 61/1116/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 1/3 Erläuterungen: Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg – zwischen Kaiserplatz und Ostfriedhof hier: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung Empfehlung zum Satzungsbeschluss 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage Da die Zunahme von Anfragen zur Eröffnung von Wettbüros insbesondere im Aachener Ostviertel weiterhin anhält, hatte der Planungsausschuss am 08.11.2012 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen Mitte am 07.11.2012 den Aufstellungsbeschluss für das o.g. Plangebiet gefasst. Anlass war ein Antrag auf Umnutzung eines Ladenlokals in ein Wettbüro am Adalbertsteinweg. Ziel der Planung ist die Steuerung von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüro. Am 16.01.2014 erfolgte im Planungsausschuss der Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 15.01.2014. Der Bebauungsplan wurde auf Grundlage des § 9 (2b) in Verbindung mit § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. 2. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 951 einschließlich Begründung und schriftlichen Festsetzungen lagen ab 17.02.14 bis einschließlich 21.03.2014 öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes wurden seitens der Öffentlichkeit 3 Eingaben eingereicht. Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung. Die Eingaben sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage beigefügt. 3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Parallel wurden 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Dabei wurden keine Bedenken gegen die Planung erhoben. 4. Empfehlung zum Satzungsbeschluss Der Bebauungsplan Nr. 951 – Adalbertsteinweg – wird aufgestellt, um Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, aber auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution auszuschließen. Das Verfahren erfolgt auf Grundlage des § 9 (2b), der die Möglichkeit bietet, in einem Bebauungsplan Vergnügungsstätten oder bestimmte Arten von Vergnügungsstätten auszuschließen, sofern sie eine Beeinträchtigung für die städtebauliche Funktion eines Gebiets darstellen, die sich aus der Vorlage FB 61/1116/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 2/3 vorhandenen Nutzung ergibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine städtebaulich nachteilige Häufung von Vergnügungsstätten zu befürchten ist. Parallel dazu wird mit der gleichen Zielsetzung im angrenzenden Bereich der Bebauungsplan – Parkhaus Adalbertsteinweg - geändert. Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 951 - Adalbertsteinweg - den Satzungsbeschluss zu fassen Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Rechtsplan 4. Schriftlichen Festsetzungen 5. Begründung 6. Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Vorlage FB 61/1116/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 3/3 Ste ink Ostfriedhof ng Oligsbende asse Frankenstraße Adalbertsteinweg Friedrichstraße Wilhelmstra ße Kaiserplatz Aretzstraße au ls ße tra ße raße lfstra Rudo t Ottos Scheibenstraße Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg - g Kon e tastraß Augus Justizzentrum ß stra ress e Ostfriedhof ße Frankenstraße Adalbertsteinweg ngasse Oligsbende Friedrichstraße Wilhelmstra Aretzstraße aß e Ste ink au lst r ße lfstra Rudo traße Ottos Kaiserplatz Scheibenstraße Bebauungsplan Nr. 951- Adalbertsteinweg - gr Kon e tastraß Augus Justizzentrum e traß esss Fachbereich Stadtentwicklung Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kaiserplatz und Ostfriedhof Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg - Schriftliche Festsetzungen Fassung vom 07.04.2014 Gemäß §9 Abs.2b Nr.2 Baugesetzbuch sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: Planungsrechtliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Für das Plangebiet sind folgende Nutzungen nicht zulässig: 1. Bordelle oder bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution 2. Vergnügungsstätten mit den Zweckbestimmungen Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder SexVideovorführungen. 3. Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen, die dem Aufenthalt und / oder der Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig Glückspiele nach § 284 Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten, oder Lotterien angeboten werden. Seite 2 / 2 Fachbereich Stadtentwicklung Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kaiserplatz und Ostfriedhof Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg - Schriftliche Festsetzungen Fassung vom 07.04.2014 Gemäß §9 Abs.2b Nr.2 Baugesetzbuch sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: Planungsrechtliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Für das Plangebiet sind folgende Nutzungen nicht zulässig: 1. Bordelle oder bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution 2. Vergnügungsstätten mit den Zweckbestimmungen Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder SexVideovorführungen. 3. Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen, die dem Aufenthalt und / oder der Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig Glückspiele nach § 284 Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten, oder Lotterien angeboten werden. Seite 2 / 2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zum Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kaiserplatz und Ostfriedhof Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg - Begründung Fassung vom 07.04.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Lage und Begrenzung des Plangebietes 2. Planungsrechtliche Situation Flächennutzungsplan 1980 Rahmenplanungen Bebauungspläne 3. Anlass der Planung 4. Ziele und Zweck der Planung 5. Begründung der Festsetzung 6. Umweltbelange 7. Auswirkungen der Planung Seite 2 / 5 Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg - Begründung Fassung vom 07.04.2014 1. Lage und Begrenzung des Plangebietes Das ca. 5,4 ha große Plangebiet befindet sich im Bereich des unteren Adalbertsteinwegs zwischen dem Kaiserplatz im Westen und dem Ostfriedhof im Osten und umfasst in diesem Teil alle am Adalbertsteinweg anliegenden bzw. unmittelbar angrenzenden Grundstücksflächen. Das Gebiet ist weitestgehend durch eine IV bis V geschossige Blockrandbebauung geprägt, die sich aus Gebäuden aus der Gründerzeit des 19. und 20. Jahrhunderts und Nachkriegsbauten zusammensetzt. Die Nutzung zeichnet sich durch Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen in den Erdgeschossen und Wohnungen in den Obergeschossen aus. Das Straßenbild wird hier im Vergleich zum oberen Adalbertsteinweg hauptsächlich durch die breite Verkehrsachse dominiert, die als eine der Hauptausfallstraßen Aachens ein besonders hohes Verkehrsaufkommen aufweist. Dementsprechend fallen die Gehwege relativ schmal aus. Lediglich am Steffensplatz gibt es Aufenthaltsqualitäten. 2. Planungsrechtliche Situation Flächennutzungsplan 1980 Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt das Plangebiet entlang des Adalbertsteinwegs als durchgehend „Gemischte Baufläche“ dar, während unmittelbar angrenzende Bereiche als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen werden. Südlich des Adalbertsteinwegs werden zudem Parkplätze und Parkbauten symbolisiert. Der nördlich des Adalbertsteinwegs liegende Teil ist als Sanierungsgebiet gekennzeichnet. Rahmenplanungen Das Plangebiet liegt in Teilen in unterschiedlichen Rahmenplanungen. Der südlich des Adalbertsteinwegs liegende Teil wird von der „Rahmenplanung Frankenberger Viertel“ (2007) erfasst, der nördlich des Adalbertsteinwegs liegende Teil hingegen vom „Integrierten Handlungskonzept Aachen Nord“ (2008/2009). Weiterhin ist die westliche Hälfte des Plangebietes im „Aachener Zentren- und Nahversorgungskonzept“ (2011) als ein Teil des „Hauptzentrums City-Aachen“ gekennzeichnet. Somit zählt sie zum zentralen Versorgungsbereich des Stadtgebietes und übernimmt eine gesamtstädtische Versorgungsfunktion. Bebauungspläne Für einen Teil zwischen Oligsbendengasse und Adalbertsteinweg im Westen des Geltungsbereiches besteht zurzeit noch eine Bauleitplanung. Der Durchführungsplan Nr. 484, für den seit dem 06.05.2010 ein Aufhebungs- und Offenlagebeschluss besteht, soll entsprechend aufgehoben werden. Das Plangebiet umklammert zudem den qualifizierten Bebauungsplan Nr. 694, der am 21.03.1981 rechtsverbindlich wurde und den Block zwischen Adalbertsteinweg, Friedrichstraße, Augustastraße und Frankenstraße umfasst. Dieser Bebauungsplan wird zurzeit angepasst, indem die Unzulässigkeit von Vergnügungsstättennutzungen zusätzlich festgesetzt wird. 3. Anlass der Planung Der Adalbertsteinweg wird durch zwei Hauptnutzungsformen geprägt. In den Erdgeschossen dominieren gemischte Nutzungen, insbesondere Gastronomie und Einzelhandel, der in Richtung Kaiserplatz auch großflächig wird. Hier ist der Adalbertsteinweg Teil des im Aachener Zentrenkonzept festgelegten Hauptversorgungszentrums City Aachen. Durch die Wohnnutzung in den Obergeschossen ist der Bereich gleichzeitig auch innerstädtischer Wohnstandort. Das Plangebiet erfährt seit einigen Jahren einen negativen Strukturwandel und ist in eine städtebaulich angespannte und instabile Situation geraten. „Billigläden“ und Kioske siedeln sich vermehrt an, während der Ladenleerstand Seite 3 / 5 Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg - Begründung Fassung vom 07.04.2014 stetig steigt. Diese Entwicklungen wirken sich wiederum nachteilig auf die Angebotsdifferenzierung und das Image der Straße aus. Zudem befinden sich zahlreiche Gebäude in einem mäßigen Zustand. Der Adalbertsteinweg ist funktional aber auch qualitativ in seiner Funktion als Hauptversorgungszentrum und zentraler Wohnstandort gefährdet. Zusätzlich wird dieser Qualitätsverlust durch den Anstieg der sozialen Problemlagen verschärft. Besonders in dieser Situation besteht eine große Gefahr, dass vermehrt Spielhallen und Wettbüros in diese Lagen drängen. Erste Anzeichen hierfür zeigen sich bereits in ersten Spielhallen und Wettbüros, die sich in den vergangen Jahren hier angesiedelt haben und in vorliegenden Spielhallen- und Wettbüroanfragen. Der Anlass der Planung ist deshalb das Bestreben, eine vielfältige Nutzungsmischung zu erhalten und zu stärken. Spielhallen und Wettbüronutzungen, die eine städtebauliche und soziale Abwertung des Plangebietes, den sogenannten „Trading-down-Effekt“, beschleunigen würden, werden hier daher ausgeschlossen. 4. Ziele und Zweck der Planung Der Bereich des Bebauungsplans 951 ist derzeit eine zentrale und lebendige Verbindungsachse aus dem Aachener Ostviertel zur Innenstadt. Dies zeigt sich einerseits durch gemischte Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen in den Erdgeschossen der Gebäude am Adalbertsteinweg, andererseits durch eine intensive, innerstädtische Wohnnutzung in den Obergeschossen. Diese Nutzungsmischung ist jedoch durch eine Ausbreitung von Spielhallen und Wettbüros gefährdet, deren Anzahl in den vergangenen Jahren besonders im Aachener Osten stetig zunimmt. Eine Konzentration mehrerer dieser Einrichtungen in einem kleinräumigen Stadtraum führt zwangsläufig zur Verdrängung der dortigen Nutzungen, was einen starken Trading-Down-Effekt zur Folge hat. Dies hat sich in Aachen bereits in der angrenzenden Elassstraße gezeigt, wo durch die Ansiedlung mehrerer Wettbüros das „Versorgungszentrum Elsassstraße“ in seiner Funktion nachhaltig beeinträchtigt wurde. Der Beginn einer ähnlichen Entwicklung ist bereits auf dem Adalbertsteinweg zu beobachten. Die ersten Phasen eines negativen Umstrukturierungs- und Trading-Down-Prozesses sind aktiv. So haben sich hier schon in den vergangen Jahren erste Spielhallen und Wettbüros angesiedelt und einen Verdrängungsprozess ausgelöst. Hauptsächlich Einzelhandelsbetriebe in der näheren Umgebung dieser Nutzungen werden zurzeit von Kiosk-, Internetcafé- oder Billigladen-Nutzungen ersetzt. Die aktuelle Gefährdung einer Intensivierung dieser Situation wird auch durch vorliegende Spielhallen und Wettbüroanfragen deutlich. Um diese Entwicklung aufzuhalten und weiteren Schritte vorzubeugen wird hier ein Bebauungsplan aufgestellt. Ziel der Planung ist es, die Ansiedlung von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Vergnügungsstätten aufzuhalten und zukünftig vorbeugend entgegen zu wirken, da der Adalbertsteinweg für jene Einrichtungen attraktiv ist und somit als besonders gefährdet angesehen werden kann. Wettbüros können in diesem Zusammenhang zu den Vergnügungsstätten gezählt werden, sofern Anreize für den Verbleib und eine kommerzielle Unterhaltung der Besucher im Vordergrund stehen. Auch in Bezug auf Jugend- und Familienfreundlichkeit trägt ein Ausschluss von Vergnügungsstätten zu einem stabilen Wohnumfeld bei und sichert die Wohnqualität insbesondere für Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen. Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sind von der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht betroffen. 5. Begründung der Festsetzung Die heutige Nutzungsmischung im Bereich des Bebauungsplans 951 soll erhalten und gegen mögliche Beeinträchtigungen durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten geschützt werden. Gemäß §9 Abs.2b Nr.2 des BauGB können in einem Bebauungsplan Vergnügungsstätten oder bestimmte Arten von Vergnügungsstätten für unzulässig erklärt werden, sofern sie eine Beeinträchtigung für die städtebauliche Funktion eines Gebiets darstellen, die sich aus Seite 4 / 5 Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg - Begründung Fassung vom 07.04.2014 der vorhandenen Nutzung ergibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine städtebaulich nachteilige Häufung von Vergnügungsstätten zu befürchten ist. Auf dieser Grundlage schließt der Bebauungsplan Vergnügungsstätten mit den Zweckbestimmungen Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder Sex-, Videovorführungen sowie Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen, die dem Aufenthalt und/oder der Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig Glückspiele nach § 284 Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten, oder Lotterien angeboten werden, aus. Ein solcher Prozess, der bereits den Charakter der benachbarten Elsassstraße durch die Ansiedlung mehrerer Wettbüros negativ verändert hat, läuft auch bereits auf dem Adalbertsteinweg ab. Denn ähnliche negative Umstrukturierungsprozesse, die eine Vorstufe zur vermehrten Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros darstellen, sind seit einigen Jahren auf dem Adalbertsteinweg zu beobachten. Bereits jetzt ist dieser in seiner zentralen Wohn- und Versorgungsfunktion durch einen mäßigen Zustand der Gebäude und die Zunahme von Billigläden und des Ladenleerstandes stark gefährdet. Diese Situation bietet die geeignete Grundlage zur Ansiedlung und Konzentration von Spielhallen und Wettbüros. In den vergangen Jahren haben sich erste Betriebe angesiedelt und andere Nutzungen in ihrer unmittelbaren Umgebung verdrängt. Wird diese Entwicklung fortgeführt und intensiviert, hätte dies einen gänzlich negativen Wandlungsprozess zur Folge, wodurch der Adalbertsteinweg in seiner heutigen Funktionen nicht nur beeinträchtigt wäre, sondern diese auch nicht mehr aufrechterhalten könnte. Eine akute Gefährdung und Notwendigkeit von Handlungsmaßnahmen wird einerseits durch erste Spielhallen- und Wettbüroansiedlungen deutlich, die bereits einen Verdrängungs- und Trading-Down-Prozess eingeleitet haben. Andererseits liegen der Stadtverwaltung Spielhallen- und Wettbüroanfragen für diesen Standort vor. Ebenfalls ist zu befürchten, dass sich neben den Spielhallen und Wettbüros weitere Nutzungen ansiedeln, die diese Entwicklung ihrerseits verstärken. Hierzu gehören neben Spielhallen auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution. Ein großflächiger Sexshop mit angeschlossener Videothek und Sexkino ist bereits am Steffensplatz angesiedelt. Da Einrichtungen wie diese den gleichen Trading-Down-Effekt zur Folge haben wie Spielhallen und Wettbüros, werden auch diese Nutzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen. Ein Konzept für Spielhallen und Vergnügungsstätten der Stadt Aachen bekräftigt diese Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 951 Adalbertsteinweg. Das „Entwicklungskonzept der Stadt Aachen betreffend die planungsrechtliche Regelung für die Genehmigung / Ablehnung von Spielhallen und Vergnügungsstätten“ (1988) legt Genehmigungsund Ablehnungsflächen für Vergnügungsstätten in Aachen fest. Für das hiesige Plangebiet Adalbertsteinweg sind Vergnügungsstättennutzungen nicht vorgesehen und werden ausgeschlossen. Ausreichende Ansiedlungsgebiete sind hingegen in den ausgewiesenen Flächen beispielsweise in der Peterstraße gegeben. 6. Umweltbelange Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sind Umweltbelange nicht betroffen. 7. Auswirkungen der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes trägt dazu bei, dass die heutige gebietstypische Nutzungsmischung erhalten wird. Durch den Ausschluss der o.g. Vergnügungsstätten besteht die Möglichkeit, entsprechende Anträge ablehnen zu können, sodass andere Nutzungen, wie Gastronomie, Dienstleistungen und Einzelhandel bessere Ansiedlungsvoraussetzungen vorfinden. Seite 5 / 5 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Abwägungsvorschlag über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg Für den Bereich zwischen Kaiserplatz und Ostfriedhof im Stadtbezirk Aachen-Mitte (Stand 07.04.2014) Lage des Plangebietes Inhaltsverzeichnis Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung 1. , Aachen .......................................................................................................................3 2. , Aachen...............................................................................................................................4 3. , Aachen ...........................................................................................................................................5 Seite 2 von 6 Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg - 1. Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.04.2014 Aachen Stellungnahme der Verwaltung: Die von dem Eingabesteller geäußerte Kritik zu einer mangelnden Attraktivität des öffentlichen Raumes, lässt sich nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bewältigen. Die Gestaltung des öffentlichen Raumes ist nicht Aufgabe der Bauleitplanung. Der Bebauungsplan verfolgt allein das Ziel, Vergnügungsstätten zu steuern und insbesondere Spielhallen und Wettbüros, aber auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution auszuschließen. Diese Steuerung bildet aber die Grundlage, dass sich die Situation am Adalbertsteinweg zumindest nicht weiter verschlechtert. Darüber hinaus ist der Adalbertsteinweg eine der Haupteinfallstraßen Aachens. Ein radikaler Rückbau wäre mit dem hohen Verkehrsaufkommen nicht zu vereinbaren. Seite 3 von 6 Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg - 2. Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.04.2014 , Aachen Stellungnahme der Verwaltung: s. Stellungnahme zu 1. Seite 4 von 6 Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg - 3. Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.04.2014 Aachen Seite 5 von 6 Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg - Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 07.04.2014 Stellungnahme der Verwaltung: Bei dem angesprochenen Wettbüro handelt es sich um eine voraussichtlich nicht genehmigte Nutzung. Darüber hinaus regelt der Bebauungsplan keine ordnungsbehördlichen Angelegenheiten. Auch die Stellplätze der Aquis Plaza sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Seite 6 von 6