Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
128873.pdf
Größe
5,3 MB
Erstellt
07.04.14, 12:00
Aktualisiert
03.06.18, 21:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 62/0052/WP16
öffentlich
07.04.2014
Herr Tornow
Anordnung der Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes
Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.05.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen ordnet für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 812 Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - die Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch an.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 10.04.2014
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 10.04.2014
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Erläuterungen:
Anordnung der Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 812
- Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2013 den Bericht der Verwaltung
über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis genommen. Er hat dem Rat empfohlen, nach
Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit
sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen. Der Planungsausschuss hat gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 812 Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - beschlossen. Er hat darüber hinaus dem Rat
der Stadt Aachen empfohlen die Umlegung gem. § 45 ff BauGB für den v.g. Planbereich
nach § 46 BauGB anzuordnen.
Die vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes erfordern eine Neuordnung der
Grundstücke im Plangebiet. Hierbei müssen nach Lage, Form und Größe für die bauliche
und sonstige Nutzung entsprechend der Planvorgabe zweckmäßig gestaltete Grundstücke
entstehen. Der Bebauungsplan selbst ändert rechtlich den vorhandenen Grundstücksbestand nicht. Hierzu ist der Planvollzug durch eine Neuordnung notwendig. Die Neuordnung
ist zweckmäßig nach den §§ 45 – 79 BauGB durch ein öffentlich rechtliches Umlegungsverfahren zu erreichen.
Anlage/n:
Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße -
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 10.04.2014
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