Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
128790.pdf
Größe
12 MB
Erstellt
02.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1109/WP16
öffentlich
35016-2014
02.04.2014
Dez. III / FB 61/20
II. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A
Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten hier:
- Verzicht auf die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
- Änderungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.04.2014
15.05.2014
B4
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB, von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen
Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des
Bebauungsplanes und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der II. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 852 A Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten - in der vorgelegten Fassung zu
beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden gem. § 4
Abs. 1 BauGB abzusehen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes und gemäß § 3 Abs. 2
BauGB die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 852 A Münsterstraße Wohnen und Arbeiten - in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/1109/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/1109/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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Erläuterungen:
II. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A Münsterstraße - Wohnen
und Arbeiten hier: Änderungs- und Offenlagebeschluss
1.
Anlass der Planänderung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 852 A wurde am 12.11.2003 als Satzung beschlossen
und ist mit Bekanntmachung am 04.12.2003 in Kraft getreten. Der nördlich gelegene Gebäuderiegel
und die Erschließung wurden 2010/2011 vom Vorhabenträger umgesetzt. Die Straßenflächen sind
noch nicht komplett fertig gestellt. Daher wurden die Flächen noch nicht an die Stadt übertragen.
Der Vorhabenträger hat nun beantragt, die untergeordnete Straßenfläche im Bereich des
Bebauungsplanes 852 A als Privatstraße auszubauen und im Eigentum des Vorhabenträgers zu
belassen. Das Gleiche wurde für die geplanten untergeordneten Straßenflächen im nordöstlich
anschließenden Bebauungsplan Nr. 852 B beantragt. (Siehe hierzu die Beratungsvorlage
FB61/1108/WP16 zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 852 B in gleicher
Sitzung).
2.
Verzicht auf die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 3 BauGB und
Verzicht auf die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Die geplante Änderung betrifft nur einen sehr kleinen Teilbereich des Bebauungsplanes und beinhaltet
lediglich die Änderung einer öffentlichen Verkehrsfläche in eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten
zu belastende Fläche innerhalb einer Mischfläche (M). Dieser Teil der öffentlichen Verkehrsfläche hat
nur die Funktion einer Erschließung des bereits vorhandenen Mehrfamilienhauses und von drei
Einfamilienhausgrundstücken und keine weitere Erschließungsfunktion.
Da sich dies nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt, wird von einer
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
1 Satz 2 BauGB abgesehen und analog von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden abgesehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden findet im Rahmen der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Änderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
4.
Empfehlung zum Änderungs- und Offenlagebeschluss
Durch die II. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A Münsterstraße Wohnen und Arbeiten - soll eine untergeordnete „öffentliche Verkehrsfläche“ in eine „mit Geh-, Fahrund Leitungsrechten zu belastende Fläche“ geändert werden.
Die Straßenfläche soll im Zusammenhang mit der Erschließungsstraße im geplanten Bebauungsplan
Nr. 852 B als private Erschließung ausgebaut werden. Als öffentliche Verkehrsfläche bleibt die innere
Haupterschließungsstraße als Verbindung von der Münsterstraße zur Vennbahntrasse erhalten.
Vorlage FB 61/1109/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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Dieser Vorgehensweise kann zugestimmt werden, sofern die Unterhaltungspflichten für diese Straßen
vertraglich vom Vorhabenträger übernommen werden und sofern ein
Bebauungsplanänderungsverfahren entsprechend diesem Planungsziel durchgeführt wird. Der
Durchführungsvertrag ist diesbezüglich anzupassen.
Die Verwaltung empfiehlt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 852 A Münsterstraße Wohnen und Arbeiten - den Änderungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf für die II.
Änderung in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Städtebauliches Gesamtkonzept 2003
4.
Bebauungsplan Nr. 852 A
5.
Entwurf des Rechtsplanes der II. Änderung
6.
Entwurf der Begründung zur II. Änderung
Vorlage FB 61/1109/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur
II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 852 A
- Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten –
im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 852 A – II. Änderung Münsterstraße
Begründung zur Öffentlichen Auslegung
Fassung vom 01.04.2014
Inhaltsverzeichnis
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1. Beschreibung des Plangebietes
1.2. Planungsrechtliche Situation
2. Anlass der Planung
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1. Allgemeine Ziele
3.2. Ziel der Planung
4. Begründung der Festsetzungen
4.1. Art der baulichen Nutzung
4.2. Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche
5. Umweltbericht
6. Auswirkungen der Planung
7. Kosten
8. Durchführungsvertrag
9. Plandaten
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Bebauungsplan Nr. 852 A – II. Änderung Münsterstraße
Begründung zur Öffentlichen Auslegung
Fassung vom 01.04.2014
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1.
Beschreibung des Plangebietes
Der Verfahrensbereich der zweiten Änderung des Bebauungsplanes 852 A - Münsterstraße - Wohnen und
Arbeiten - umfasst eine Teilfläche des seit 2003 rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans 852A, der
Teil eines insgesamt ca. 2,25 ha großen Plangebietes im Nordwesten von Kornelimünster zwischen
Münsterstraße und Vennbahnweg ist.
Das Plangebiet der II. Änderung des Bebauungsplans 852 A umfasst den Erschließungsstichweg parallel zu dem
Gebäuderiegel und ist ca. 345 m² groß.
1.2.
Planungsrechtliche Situation
Für die an der Münsterstraße gelegene Mischfläche für Wohnen und Arbeiten ist der vorhabenbezogene
Bebauungsplan 852 A seit Ende 2003 rechtskräftig. Im Rahmen der I. Änderung des Bebauungsplanes wurde
Anfang 2014 die überbaubare Grundstücksfläche für eine Überdachung erweitert.
2.
Anlass der Planung
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 852 A wurde der Gewerbebereich erweitert und um eine
Wohnbebauung ergänzt. Zur schalltechnischen Abschirmung der Nachbarbebauung sind im
vorhabenbezogenen B-Plan 852 A entsprechende Höhenvorgaben für die zu errichtenden Umgebungsbauten
getroffen worden. Der rückseitige Abschluss des Gewerbehofes wurde als erste Maßnahme des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in 2010 fertig gestellt. Die Erschließungsstraßen wurden als Baustraßen
hergestellt, aber noch nicht fertig ausgebaut. Daher wurden die Straßen auch noch nicht an die Stadt übertragen.
Der Vorhaben- und Erschließungsträger beabsichtigt nun, die im Vorhaben- und Erschließungsplan 852 A als
öffentliche Verkehrsfläche festgesetzte (von Profilpunkt A3-B2) parallel zu dem bereits errichteten
Funktionsriegel verlaufende Straße als private Erschließungsstraße auszubauen.
Er ist in der Lage, die für die Erschließung erforderliche Fläche zu unterhalten und zu pflegen. Der Umfang der
an ihn und seine Rechtnachfolger übergehenden Pflichten im Zusammenhang mit dem Unterhalt und Betrieb der
Fläche ist ihm bewusst und er verpflichtet sich dazu diese zu erfüllen. Daher soll eine mit Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht zu belastende Fläche festgesetzt werden.
3.
Ziel und Zweck der Planung
3.1.
Allgemeine Ziele
Durch das Projekt -Wohnen und Arbeiten- wurde eine nutzungsverträgliche Expansionsmöglichkeit für die
Betriebe an der Münsterstraße geschaffen, bei der das Verwachsen des vorhandenen Betriebsstandortes mit
einem Wohnstandort gefördert wird und die Existenz der am Ort ansässigen Betriebe gesichert wird.
Die Firma Schell Grüntechnik ist Hauptnutzer der bestehenden und geplanten Gewerbegebäude, die im
Bebauungsplangebiet 852A insgesamt ca. 100 Arbeitnehmer am Ort beschäftigt, von denen rund ein Drittel in
unmittelbarer Nähe wohnt.
3.2.
Ziel der Planung
Durch die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 852A wird die Erschließung des Gebietes
neu geordnet. Die Fläche für die Erschließung verbleibt im Eigentum des Vorhabenträgers, dieser ist aufgrund
der in seiner Firma produzierten Pflegemaschinen in der Lage, den Unterhalt und Betrieb der Fläche
sicherzustellen. Die geplante Änderung betrifft nur einen sehr kleinen Teilbereich des Bebauungsplanes und
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Bebauungsplan Nr. 852 A – II. Änderung Münsterstraße
Begründung zur Öffentlichen Auslegung
Fassung vom 01.04.2014
beinhaltet lediglich die Änderung einer öffentlichen Verkehrsfläche in eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten
zu belastende Fläche innerhalb einer Mischfläche (M). Dieser Teil der öffentlichen Verkehrsfläche hat nur die
Funktion einer Erschließung des bereits vorhandenen Mehrfamilienhauses und von drei
Einfamilienhausgrundstücken und keine weitere Erschließungsfunktion. Die Ver- und Entsorgungsleitungen
bleiben in der Verantwortung der Versorgungsträger, die ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zur Unterhaltung
ihrer Leitungen erhält.
Da sich diese Änderung nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt, wird von einer
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Satz 2
BauGB abgesehen und analog von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden abgesehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden findet im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB statt.
4.
Begründung der Festsetzungen
4.1.
Art der baulichen Nutzung
Die private Verkehrsfläche wird nun als Mischfläche für Wohnen und Arbeiten (M) festgesetzt. Dies entspricht
der Festsetzung des übrigen Baugebietes innerhalb des Bebauungsplanes 852 A. Die Art der baulichen Nutzung
–Mischfläche für Wohnen und Arbeiten (M)- wird durch die 2. Änderung nicht verändert.
4.2.
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche
Die o.g. Mischfläche (M) wird mit der Festsetzung „Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche“
überlagert. Somit wird die Erschließung der Baugrundstücke und die Unterhaltung der Ver- und
Entsorgungsleitungen gesichert.
Durch die 2. Änderung werden die bestehenden Festsetzungen zur Erschließung für einen kleinen
Straßenabschnitt geändert. Die Haupterschließung von der Münsterstraße bleibt als öffentliche Verkehrsfläche
erhalten.
5.
Umweltbericht
Die Auswirkungen der Planung auf die umweltrelevanten Schutzgüter wurden im Rahmen einer Umweltprüfung
zum Bebauungsplan 852 A untersucht. Für die zu erwartenden Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die
einzelnen Schutzgüter wurden geeignete Maßnahmen gefunden um diese entsprechend zu vermindern oder
auszugleichen. Durch die II. Änderung ändert sich an den Umweltauswirkungen nichts.
6.
Auswirkungen der Planung
Die Auswirkungen der Änderungen der Festsetzung zu der Erschließungsfläche sind gering, da über diese
Erschließungsstraße nur wenige Anlieger erschlossen werden und keine übergeordnete weitere
Erschließungsfunktion besteht. Die Stadt kann daher auf die Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche
verzichten. Die entsprechenden Rechte für die Anlieger und die Versorgungsträger sind einzutragen. Für die
Unterhaltung der Flächen ist mit dem Vorhaben- und Erschließungsträger ein entsprechender Vertrag
abzuschließen.
Die an die Planstraße nordwestlich anschließenden Erschließungsflächen aus dem B-Plan Bereich 852 B sollen
ebenfalls als private Straßen ausgebaut und als Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt werden.
Die Festsetzung der von der Münsterstraße zur Vennbahntrasse verlaufenden Haupterschließung der B-PlanBereiche 852 A und B bleibt als öffentliche Verkehrsfläche erhalten.
Umweltrelevante negative Auswirkungen sind durch die Maßnahme nicht zu erwarten.
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Bebauungsplan Nr. 852 A – II. Änderung Münsterstraße
Begründung zur Öffentlichen Auslegung
Fassung vom 01.04.2014
Maßnahmen zur Bodenordnung sind nicht erforderlich.
7.
Kosten
Kosten für die Stadt Aachen entstehen durch die Änderung nicht.
8.
Durchführungsvertrag
Zum Bebauungsplan 852 A gehört ein Durchführungsvertrag, der zwischen der Stadt und dem
Grundstückseigentümer 2003 abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag wird durch die 2. Änderung berührt und wird
angepasst.
9.
Plandaten
Plangebiet vorhabenbezogener B-Plan 852 A: ca. 9000 m²
Verfahrensbereich 2. vereinfachte Änderung:
345 m²
Davon:
Mischfläche für Wohnen und Arbeiten (M)
345 m²
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