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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
128790.pdf
Größe
12 MB
Erstellt
02.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:41

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/1109/WP16 öffentlich 35016-2014 02.04.2014 Dez. III / FB 61/20 II. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten hier: - Verzicht auf die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB - Änderungs- und Offenlagebeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 30.04.2014 15.05.2014 B4 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen. Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 852 A Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten - in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 852 A Münsterstraße Wohnen und Arbeiten - in der vorgelegten Fassung. Vorlage FB 61/1109/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 61/1109/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 2/4 Erläuterungen: II. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten hier: Änderungs- und Offenlagebeschluss 1. Anlass der Planänderung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 852 A wurde am 12.11.2003 als Satzung beschlossen und ist mit Bekanntmachung am 04.12.2003 in Kraft getreten. Der nördlich gelegene Gebäuderiegel und die Erschließung wurden 2010/2011 vom Vorhabenträger umgesetzt. Die Straßenflächen sind noch nicht komplett fertig gestellt. Daher wurden die Flächen noch nicht an die Stadt übertragen. Der Vorhabenträger hat nun beantragt, die untergeordnete Straßenfläche im Bereich des Bebauungsplanes 852 A als Privatstraße auszubauen und im Eigentum des Vorhabenträgers zu belassen. Das Gleiche wurde für die geplanten untergeordneten Straßenflächen im nordöstlich anschließenden Bebauungsplan Nr. 852 B beantragt. (Siehe hierzu die Beratungsvorlage FB61/1108/WP16 zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 852 B in gleicher Sitzung). 2. Verzicht auf die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 3 BauGB und Verzicht auf die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Die geplante Änderung betrifft nur einen sehr kleinen Teilbereich des Bebauungsplanes und beinhaltet lediglich die Änderung einer öffentlichen Verkehrsfläche in eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche innerhalb einer Mischfläche (M). Dieser Teil der öffentlichen Verkehrsfläche hat nur die Funktion einer Erschließung des bereits vorhandenen Mehrfamilienhauses und von drei Einfamilienhausgrundstücken und keine weitere Erschließungsfunktion. Da sich dies nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt, wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB abgesehen und analog von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden abgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden findet im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. 3. Finanzielle Auswirkungen Durch die Änderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten. 4. Empfehlung zum Änderungs- und Offenlagebeschluss Durch die II. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A Münsterstraße Wohnen und Arbeiten - soll eine untergeordnete „öffentliche Verkehrsfläche“ in eine „mit Geh-, Fahrund Leitungsrechten zu belastende Fläche“ geändert werden. Die Straßenfläche soll im Zusammenhang mit der Erschließungsstraße im geplanten Bebauungsplan Nr. 852 B als private Erschließung ausgebaut werden. Als öffentliche Verkehrsfläche bleibt die innere Haupterschließungsstraße als Verbindung von der Münsterstraße zur Vennbahntrasse erhalten. Vorlage FB 61/1109/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 3/4 Dieser Vorgehensweise kann zugestimmt werden, sofern die Unterhaltungspflichten für diese Straßen vertraglich vom Vorhabenträger übernommen werden und sofern ein Bebauungsplanänderungsverfahren entsprechend diesem Planungsziel durchgeführt wird. Der Durchführungsvertrag ist diesbezüglich anzupassen. Die Verwaltung empfiehlt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 852 A Münsterstraße Wohnen und Arbeiten - den Änderungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf für die II. Änderung in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Städtebauliches Gesamtkonzept 2003 4. Bebauungsplan Nr. 852 A 5. Entwurf des Rechtsplanes der II. Änderung 6. Entwurf der Begründung zur II. Änderung Vorlage FB 61/1109/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 4/4 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 852 A - Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten – im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim zur öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 852 A – II. Änderung Münsterstraße Begründung zur Öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1. Beschreibung des Plangebietes 1.2. Planungsrechtliche Situation 2. Anlass der Planung 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1. Allgemeine Ziele 3.2. Ziel der Planung 4. Begründung der Festsetzungen 4.1. Art der baulichen Nutzung 4.2. Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche 5. Umweltbericht 6. Auswirkungen der Planung 7. Kosten 8. Durchführungsvertrag 9. Plandaten Seite 2 / 5 Bebauungsplan Nr. 852 A – II. Änderung Münsterstraße Begründung zur Öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1. Beschreibung des Plangebietes Der Verfahrensbereich der zweiten Änderung des Bebauungsplanes 852 A - Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten - umfasst eine Teilfläche des seit 2003 rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans 852A, der Teil eines insgesamt ca. 2,25 ha großen Plangebietes im Nordwesten von Kornelimünster zwischen Münsterstraße und Vennbahnweg ist. Das Plangebiet der II. Änderung des Bebauungsplans 852 A umfasst den Erschließungsstichweg parallel zu dem Gebäuderiegel und ist ca. 345 m² groß. 1.2. Planungsrechtliche Situation Für die an der Münsterstraße gelegene Mischfläche für Wohnen und Arbeiten ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan 852 A seit Ende 2003 rechtskräftig. Im Rahmen der I. Änderung des Bebauungsplanes wurde Anfang 2014 die überbaubare Grundstücksfläche für eine Überdachung erweitert. 2. Anlass der Planung Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 852 A wurde der Gewerbebereich erweitert und um eine Wohnbebauung ergänzt. Zur schalltechnischen Abschirmung der Nachbarbebauung sind im vorhabenbezogenen B-Plan 852 A entsprechende Höhenvorgaben für die zu errichtenden Umgebungsbauten getroffen worden. Der rückseitige Abschluss des Gewerbehofes wurde als erste Maßnahme des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in 2010 fertig gestellt. Die Erschließungsstraßen wurden als Baustraßen hergestellt, aber noch nicht fertig ausgebaut. Daher wurden die Straßen auch noch nicht an die Stadt übertragen. Der Vorhaben- und Erschließungsträger beabsichtigt nun, die im Vorhaben- und Erschließungsplan 852 A als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzte (von Profilpunkt A3-B2) parallel zu dem bereits errichteten Funktionsriegel verlaufende Straße als private Erschließungsstraße auszubauen. Er ist in der Lage, die für die Erschließung erforderliche Fläche zu unterhalten und zu pflegen. Der Umfang der an ihn und seine Rechtnachfolger übergehenden Pflichten im Zusammenhang mit dem Unterhalt und Betrieb der Fläche ist ihm bewusst und er verpflichtet sich dazu diese zu erfüllen. Daher soll eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche festgesetzt werden. 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1. Allgemeine Ziele Durch das Projekt -Wohnen und Arbeiten- wurde eine nutzungsverträgliche Expansionsmöglichkeit für die Betriebe an der Münsterstraße geschaffen, bei der das Verwachsen des vorhandenen Betriebsstandortes mit einem Wohnstandort gefördert wird und die Existenz der am Ort ansässigen Betriebe gesichert wird. Die Firma Schell Grüntechnik ist Hauptnutzer der bestehenden und geplanten Gewerbegebäude, die im Bebauungsplangebiet 852A insgesamt ca. 100 Arbeitnehmer am Ort beschäftigt, von denen rund ein Drittel in unmittelbarer Nähe wohnt. 3.2. Ziel der Planung Durch die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 852A wird die Erschließung des Gebietes neu geordnet. Die Fläche für die Erschließung verbleibt im Eigentum des Vorhabenträgers, dieser ist aufgrund der in seiner Firma produzierten Pflegemaschinen in der Lage, den Unterhalt und Betrieb der Fläche sicherzustellen. Die geplante Änderung betrifft nur einen sehr kleinen Teilbereich des Bebauungsplanes und Seite 3 / 5 Bebauungsplan Nr. 852 A – II. Änderung Münsterstraße Begründung zur Öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 beinhaltet lediglich die Änderung einer öffentlichen Verkehrsfläche in eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche innerhalb einer Mischfläche (M). Dieser Teil der öffentlichen Verkehrsfläche hat nur die Funktion einer Erschließung des bereits vorhandenen Mehrfamilienhauses und von drei Einfamilienhausgrundstücken und keine weitere Erschließungsfunktion. Die Ver- und Entsorgungsleitungen bleiben in der Verantwortung der Versorgungsträger, die ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zur Unterhaltung ihrer Leitungen erhält. Da sich diese Änderung nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt, wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB abgesehen und analog von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden abgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden findet im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. 4. Begründung der Festsetzungen 4.1. Art der baulichen Nutzung Die private Verkehrsfläche wird nun als Mischfläche für Wohnen und Arbeiten (M) festgesetzt. Dies entspricht der Festsetzung des übrigen Baugebietes innerhalb des Bebauungsplanes 852 A. Die Art der baulichen Nutzung –Mischfläche für Wohnen und Arbeiten (M)- wird durch die 2. Änderung nicht verändert. 4.2. Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche Die o.g. Mischfläche (M) wird mit der Festsetzung „Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche“ überlagert. Somit wird die Erschließung der Baugrundstücke und die Unterhaltung der Ver- und Entsorgungsleitungen gesichert. Durch die 2. Änderung werden die bestehenden Festsetzungen zur Erschließung für einen kleinen Straßenabschnitt geändert. Die Haupterschließung von der Münsterstraße bleibt als öffentliche Verkehrsfläche erhalten. 5. Umweltbericht Die Auswirkungen der Planung auf die umweltrelevanten Schutzgüter wurden im Rahmen einer Umweltprüfung zum Bebauungsplan 852 A untersucht. Für die zu erwartenden Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter wurden geeignete Maßnahmen gefunden um diese entsprechend zu vermindern oder auszugleichen. Durch die II. Änderung ändert sich an den Umweltauswirkungen nichts. 6. Auswirkungen der Planung Die Auswirkungen der Änderungen der Festsetzung zu der Erschließungsfläche sind gering, da über diese Erschließungsstraße nur wenige Anlieger erschlossen werden und keine übergeordnete weitere Erschließungsfunktion besteht. Die Stadt kann daher auf die Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche verzichten. Die entsprechenden Rechte für die Anlieger und die Versorgungsträger sind einzutragen. Für die Unterhaltung der Flächen ist mit dem Vorhaben- und Erschließungsträger ein entsprechender Vertrag abzuschließen. Die an die Planstraße nordwestlich anschließenden Erschließungsflächen aus dem B-Plan Bereich 852 B sollen ebenfalls als private Straßen ausgebaut und als Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt werden. Die Festsetzung der von der Münsterstraße zur Vennbahntrasse verlaufenden Haupterschließung der B-PlanBereiche 852 A und B bleibt als öffentliche Verkehrsfläche erhalten. Umweltrelevante negative Auswirkungen sind durch die Maßnahme nicht zu erwarten. Seite 4 / 5 Bebauungsplan Nr. 852 A – II. Änderung Münsterstraße Begründung zur Öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Maßnahmen zur Bodenordnung sind nicht erforderlich. 7. Kosten Kosten für die Stadt Aachen entstehen durch die Änderung nicht. 8. Durchführungsvertrag Zum Bebauungsplan 852 A gehört ein Durchführungsvertrag, der zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer 2003 abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag wird durch die 2. Änderung berührt und wird angepasst. 9. Plandaten Plangebiet vorhabenbezogener B-Plan 852 A: ca. 9000 m² Verfahrensbereich 2. vereinfachte Änderung: 345 m² Davon: Mischfläche für Wohnen und Arbeiten (M) 345 m² Seite 5 / 5