Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
128793.pdf
Größe
7,6 MB
Erstellt
02.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1108/WP16
öffentlich
35010-2014
02.04.2014
Dez. III / FB 61/20
Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten
hier:
- Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3
(2) BauGB
- Erneuter Offenlagebeschluss gem. § 4a (3) BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.04.2014
15.05.2014
B4
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung über das
Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs.2
BauGB zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanes Nr. 852 B Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten - in der vorgelegten Fassung
zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.
852 B Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten - in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/1108/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
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0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/1108/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 2/5
Erläuterungen:
hier: Erneuter Offenlagebeschluss
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens /Beschlusslage
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.09.2000 die Verwaltung beauftragt, für das
Vorhaben – Wohnen und Arbeiten Münsterstraße – gemeinsam mit dem Investor einen
Bebauungsplan mit einem städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten. Die Bezirksvertretung AachenKornelimünster / Walheim hat sich in ihrer Sitzung am 29.11.2000 diesem Beschluss angeschlossen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 04.03. bis einschließlich 06.03.2002 mit
einer Anhörung am 06.03.2002 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit
vom 01.02. bis 06.03.2002 beteiligt.
Im Laufe des Verfahrens hatte sich herausgestellt, dass eine Teilung des Plangebietes in die Teile A
und B erforderlich ist. Nur so war zu gewährleisten, dass der für die geplante Wohnbebauung
notwendige bauliche Lärmschutz zum Gewerbebereich vorab realisiert ist, bevor weitere Baurechte für
eine Wohnbebauung entstehen. Das gewerbliche Vorhaben im vorderen Bereich an der
Münsterstraße wurde deshalb auf der Grundlage des im Jahre 2003 als Satzung beschlossenen
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A – Münsterstraße – Wohnen und Arbeiten –
realisiert.
Das Wohngebiet im rückwärtigen Bereich wurde mit dem Bebauungsplan Nr. 852 B weitergeführt. Der
Planungsausschuss hat in seiner Sitzung 20.07.2004, nach Empfehlungsbeschluss durch die
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 14.07.2004, den Aufstellungs- und
Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 852 B gefasst.
2.
Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2)BauGB
Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom: 29.11.2004 bis: 07.01.2005 stattgefunden. Während
dieser Zeit sind keine Eingaben von Bürgern eingegangen. Von Seiten der Behörden sollte lediglich
aufgrund der Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes ein Hinweis in den Bebauungsplan
aufgenommen werden.
3.
Änderung des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung
Ein Satzungsbeschluss wurde in den Folgejahren nicht gefasst, da dieser abhängig gemacht wurde
von der Umsetzung des Vorhabens im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A,
welches den Lärmschutz für die Wohnbebauung im Bebauungsplan Nr. 852 B gewährleisten sollte.
Die „Lärmschutz-Bebauung“ in Form eines Gebäuderiegels wurde erst im Jahre 2010/2011 errichtet.
Weiterhin wurden weitere Bedingungen des Durchführungsvertrags erst in den Jahren 2010 bis 2013
erfüllt.
Zwischenzeitlich stellte sich heraus, dass Änderungen im Bebauungsplan Nr. 852 B erforderlich sind.
Der Bebauungsplanentwurf von 2005 war sehr stark auf bestimmte Bauvorhaben mit einer
Vorlage FB 61/1108/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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bestimmten Architektur zugeschnitten. Die konkrete Absicht des Eigentümers, dies genau so
umzusetzen, besteht derzeit nicht mehr. Einige Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs wie z.B.
Baulinien sollen daher in der Form geändert werden, dass die Spielräume für eine Bebauung
vergrößert werden sollen. Jedoch soll das Gesamtkonzept von großzügigen Ein- und
Zweifamilienhäusern in zweigeschossiger Bauweise mit flach geneigtem Dach nicht verändert werden.
Im Zentrum soll es eine etwas dichtere Bebauung mit sog. Kettenhäusern geben, bei denen auf eine
Grundstücksgrenze zweigeschossig ohne Grenzabstand gebaut werden kann. Entlang der inneren
Haupterschließung sollen an einer Stelle Reihenhäuser in dreigeschossiger Bauweise verbleiben.
Des Weiteren hat der Grundstückseigentümer, der die Erschließung für das gesamte Plangebiet
übernimmt, den Wunsch geäußert, den Erschließungsring nordwestlich der inneren
Haupterschließung als Privatstraße zu errichten und privat zu unterhalten. Aufgrund der geringen
Erschließungsfunktion für ca. 10 Wohnhäuser ist eine solche Lösung unter bestimmten Bedingungen
umsetzbar. Dies erfordert jedoch gegenüber dem Bebauungsplanentwurf eine Änderung der
bisherigen Festsetzung von „öffentlicher Verkehrsfläche“ in „mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu
belastende Fläche“ innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA).
Außerdem wurde das Thema Bodenbelastungen überarbeitet. Dabei wurde das Bodengutachten
aktualisiert und ein Bodenmanagement vorgesehen, dass eine Überdeckung des vorhandenen
Geländes mit einer mind. 0,35 m Bodenschicht unbelasteten Materials vorsieht. Dadurch wurden
Änderungen bei der Straßenplanung und auch bei der Höhenfestsetzung für die Gebäude erforderlich.
Durch die Änderung des Entwässerungskonzepts von einer ursprünglich geplanten Regenrückhaltung
zu einer Versickerung des Niederschlagswassers auf dem nordwestlich angrenzenden Grundstück
des Erschließungsträgers werden zudem Änderungen in der Begründung bzw. im Umweltbericht
erforderlich.
Diese o.g. Änderungen berühren die Grundzüge der Planung und erfordern eine erneute öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfs.
4.
Finanzielle Auswirkungen
Da mit dem Eigentümer ein städtebaulicher Vertrag und ein Erschließungsvertrag geschlossen
werden soll, übernimmt dieser sämtliche Kosten der Erschließung und sonstiger städtebaulicher
Maßnahmen. Dadurch entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
5.
Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Mit dem Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten soll Planungsrecht für eine
Wohnbebauung mit ca. 50 Wohneinheiten geschaffen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 852 B Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten den
Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form erneut öffentlich auszulegen.
Vorlage FB 61/1108/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
3. Städtebauliches Gesamtkonzept 2003
4. Entwurf des Rechtsplanes der öffentlichen Auslegung von 2004/2005
5. Entwurf des Rechtsplanes zur erneuten öffentlichen Auslegung
6. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
7. Entwurf der Begründung
Vorlage FB 61/1108/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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Bebauungsplan Nr. 852 B
- Wohnen und Arbeiten Münsterstraße
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Bebauungsplan Nr. 852 B
- Wohnen und Arbeiten Münsterstraße
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Anlage 4 Rechtsplan der öffentlichen Auslegung 2004/2005
Anlage 5 Rechtsplan zur erneuten Auslegung
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zum
Bebauungsplan Nr. 852 B
- Münsterstraße – Wohnen und Arbeiten im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim
zur erneuten öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 852 B
Münsterstraße
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 01.04.2014
Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NW (BauONW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
1.
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
1.1. Für das Plangebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt.
1.2. Für die mit WA2 (a1) bezeichnete Baufläche wird als abweichende Bauweise (Kettenhausbebauung)
festgesetzt:
Die Gebäude sind an der nordwestlichen Grundstücksgrenze zweigeschossig ohne Grenzabstand zu errichten.
Die Gebäude sind an der südöstlichen Grundstücksgrenze eingeschossig ohne Grenzabstand und im
darüberliegenden Obergeschoss mit einem Grenzabstand von mind. 3,0 m zu errichten.
Ausnahmsweise ist bei den nordwestlichen Endhäusern der Kettenhausbebauung auf ein Heranbauen an die
seitliche Grundstückgrenze zu verzichten und ist ein Abstand zur Straßenverkehrsfläche von mind. 2,5 m
einzuhalten.
1.3. Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, dass innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes die gemäß § 4
Abs.3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig sind.
2.
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
2.1 Für die mit (e) bezeichneten Bauflächen wird festgesetzt, dass Wohngebäude nicht mehr als 2 Wohnungen
haben dürfen.
2.2 Die maximalen Gebäudehöhen werden gemessen über NHN / Normalhöhen über Null.
Ausnahmsweise kann im Einzelfall eine Abweichung der festgesetzten Gebäudehöhen von 0,5 m zugelassen
werden, wenn dadurch eine bessere Anpassung an das Gelände erreicht wird und dies durch einen Geländeschnitt nachgewiesen wird.
2.3 Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO wird festgesetzt, dass in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 7
die zulässige Grundflächenzahl durch die Grundflächen von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche
gem. § 19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO und Garagen gem. § 19 Abs. 4 Nr. 1 BauNVO bis zu einem Wert von 0,8
überschritten werden darf, sofern die baulichen Anlagen begrünt werden.
2.4 Gemäß § 21a BauNVO wird festgesetzt, dass Garagengeschosse nicht auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse anzurechnen sind.
3.
Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen (§ 12, § 14 BauNVO)
3.1 Im WA-Gebiet sind Stellplätze und Garagen außerhalb der überbaubaren Flächen bzw. außerhalb der eigens
dafür festgesetzten Flächen unzulässig.
3.2 Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO sind zwischen Baugrenzen und angrenzender
Straßenbegrenzungslinie bzw. zwischen Baugrenzen und mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden
Flächen (Vorgärten) ausgeschlossen. Ausgenommen sind Stützmauern, Einfriedungen, Terrassen und
Standplätze für bewegliche Abfallbehälter.
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Bebauungsplan Nr. 852 B
Münsterstraße
4.
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 01.04.2014
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
4.1 Innerhalb der mit „H„ gekennzeichneten Flächen sind einzeilige Buchenhecken (3 Stk./ m, 3j. v. 80-120) zu
pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.
4.2 Innerhalb der Privaten Grünfläche (Spielplatz) sind mind. 6 Bäume (Linden) zu pflanzen und dauerhaft zu
unterhalten.
4.3 Innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche sind 5 Straßenbäume einer Sorte mit einem Stammdurchmesser von
18 bis 20 cm zu pflanzen.
4.4 Die als zu erhalten festgesetzten Anteile der Hecken, Gehölze und Sträucher entlang des Vennbahnweges und
der westlichen Grundstücksgrenze dürfen nicht geschädigt oder beseitigt werden, sondern sind dauerhaft zu
erhalten und zu pflegen. Abgängige Gehölze sind durch Gehölze der gleichen Art zu ersetzen.
4.5 Sämtliche Dachflächen sind zu einem Anteil von min. 40% extensiv zu begrünen.
5.
Kennzeichnung (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB)
Das gesamte Plangebiet ist gem. §9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB eine Fläche, deren Böden erheblich mit
umweltgefährdenden Stoffen belastet ist. Die Böden sind lokal durch Auffüllungen mit Schwermetallen(Nickel,
Blei und Cadmium) belastet. Diese Belastung entspricht der geogenen (natürliche Ursache) Belastung der
Böden im Raum Kornelimünster. Eine Nutzung als Ziergarten und Kinderspielfläche ist unbedenklich, wenn die
Auffüllungen in diesem Bereich mit mindestens 35cm unbelastetem Boden abgedeckt werden. Eine Nutzung als
Nutzgarten ist unbedenklich, wenn im Nutzgartenbereich eine Mindestabdeckung in einer Mächtigkeit von 60cm
mit unbelastetem Bodenmaterial durchgeführt wird.
6.
Hinweise
6.1 Kampfmittel
Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Kampfgebiet. Sollten Bombenblindgänger/Kampfmittel
gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit sofort einzustellen und umgehend die nächstgelegene
Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland, Bezirksregierung Düsseldorf, Außenstelle
Aachen, Hubert-Wienen-Str. 25, 52070 Aachen, Tel. 0241/9108710 (Mo. – Do. 7.00 – 15.50, Fr. 07.00 – 14.00
Uhr) und außerhalb der Rahmendienstzeiten die Bezirksregierung Düsseldorf zu benachrichtigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc. wird seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion empfohlen,
die vom Kampfmittelbeseitigungsdienst oder eines von ihm beauftragten Vertragsunternehmens durchgeführt
werden muss. Hierfür muss Kontakt zum Kampfmittelbeseitigungsdienst aufgenommen werden.
6.2 Bodendenkmäler
Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und
Befunde die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen oder der Landschaftsverband Rheinland, Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endericher Straße 133, 53115 Bonn, Tel.: +49 228 98340, Fax: +49 228
9834119, e-post: bodendenkmalpflege@lvr.de, unverzüglich zu informieren.
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Bebauungsplan Nr. 852 B
Münsterstraße
7.
Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 01.04.2014
Örtliche Bauvorschriften
6.1 Innerhalb des Plangebietes sind Dachneigungen bis max. 15 Grad zulässig.
6.2 Stützmauern zum Ausgleich von Geländeunterschieden dürfen die Höhe von 0,80 m nicht überschreiten.
6.3 Abgrabungen und Auffüllungen des Geländes von mehr als 0,80 m in Höhe oder Tiefe sind außerhalb der
überbaubaren Flächen unzulässig. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Geländesituation dies erforderlich
macht.
6.4 Böschungen dürfen nicht steiler sein als 1: 3.
Ausnahmsweise kann das zulässige Böschungsverhältnis auf 1: 2 erhöht werden, wenn dadurch erreicht wird,
dass die erforderliche Böschung auf dem jeweiligen Baugrundstück angelegt werden kann.
6.5 Im Bereich der mit Leitungsrechten zu belastenden Fläche sind keine Garagen sowie Gründungen und massive
Bodenplatten zulässig. Außerdem dürfen in diesem Bereich keine tiefwurzelnden Bäume gepflanzt werden.
Diese Schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss in seiner Sitzung
am __.__.2014 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 852 B – Münsterstraße – beschlossen hat.
Aachen, den __.__.2014
(Marcel Philipp)
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zum
Bebauungsplan Nr. 852 B
- Münsterstraße – Wohnen und Arbeiten
im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim
zur erneuten öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 852 B
Münsterstraße
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 01.04.2014
Inhaltsverzeichnis
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1. Beschreibung des Plangebietes
1.2. Flächennutzungsplan (FNP)
1.3. Bestehendes Planungsrecht
2. Anlass der Planung
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1. Allgemeine Ziele
3.2. Ziel der Planung
3.3. Erschließung / Verkehr
3.4. Gebäude- und Wohnungstypologien
3.5. Freiraumkonzept
4. Begründung der Festsetzungen
4.1. Art der baulichen Nutzung
4.2. Maß der Nutzung/ Höhe der baulichen Anlagen
4.3. Bauweise/ Überbaubare Grundstücksflächen
4.4. Nebenanlagen
4.5. Stellplätze und Tiefgarage
4.6. Öffentliche Verkehrsflächen / Erschließung
4.7. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
4.8. Dachbegrünung
4.9. Grünflächen
4.10. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
4.11. Entwässerung
4.12. Lärmschutz
4.13. Hinweise
5. Umweltbericht
5.1 Einleitung
5.1.1. Lage des Plangebietes
5.1.2. Inhalt und Ziele des B-Plans
5.1.3. Planungsrechtliche Einbindung
5.1.4. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad
5.1.5. Ziele des Umweltschutzes
5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
5.2.1. Schutzgut Mensch
5.2.1.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
5.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
5.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
5.2.2. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt
5.2.2.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
5.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
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Bebauungsplan Nr. 852 B
Münsterstraße
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 01.04.2014
5.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
5.2.3. Schutzgut Boden
5.2.3.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
5.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
5.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
5.2.4. Schutzgut Wasser
5.2.4.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
5.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
5.2.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
5.2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie
5.2.5.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
5.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
5.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
5.2.6. Schutzgut Landschaft
5.2.6.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
5.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
5.2.6.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
5.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
5.2.7.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
5.2.7.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
5.2.7.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
5.2.8. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
5.3.
5.4.
5.5.
5.6.
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes bei Durchführung
Grundlagen
Monitoring
Zusammenfassung
6. Auswirkungen der Planung
7. Kosten
8. Städtebaulicher Vertrag / Erschließungsvertrag
9. Plandaten
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Bebauungsplan Nr. 852 B
Münsterstraße
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 01.04.2014
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1. Beschreibung des Plangebietes
Der Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. 852 B -Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten - ist Teil eines
am nordwestlichen Ortseingang von Kornelimünster gelegenen insgesamt ca. 2,25 ha großen
Planungsgebietes, für das ein übergeordnetes städtebauliches Konzept im vorderen Bereich gewerbliche und
im hinteren Bereich Wohnnutzung vorsieht. Die Neustrukturierung der gewerblichen Nutzung im vorderen Teil
des Plangebietes ist bereits in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 852 A geregelt.
Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 852 B ist ca. 1,34 ha groß.
Im Süden wird das Plangebiet durch den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 852 A,
im Norden durch die ehemalige Trasse der Vennbahn und im Westen durch die Tallinie eines Wiesenhanges
unterhalb des Lufter Weges begrenzt.
Derzeit wird das Gebiet als Wiesenland genutzt. Das Gelände fällt von der Münsterstraße Richtung
Vennbahnweg um ca. 5 m ab. Die historische Topografie ist durch Aufschüttungen nivelliert. Entlang der
historischen Bahnstrecke verläuft eine Böschungskante. Das Plangebiet bildet heute den Übergang von
Bebauung zur freien Landschaft. In den Randbereichen befinden sich Gehölzbestände.
Die straßenbegleitende Bebauung der beiden Straßenseiten der Münsterstraße ist in diesem Abschnitt
unterschiedlich geprägt. Auf der dem Plangebiet zugewandten Straßenseite existiert eine Mischung von
Mietwohn-, Eigenheim- und Gewerbebebauung. Die Gebäude sind vorwiegend II-geschossig, weisen jedoch
eine hohe Ausnutzung der Dachgeschosse auf. Sie stehen zumeist auf großen Grundstücksparzellen. Die
Bebauung der anderen Straßenseite stellt sich vornehmlich in Form von freistehenden Einfamilien-, Reihenund Doppelhäusern auf kleinen Grundstücken dar. Dies ändert sich in Höhe des Planungsgebietes. Die der
ehemaligen Tuchfabrik unmittelbar gegenüberliegenden Parzellen weisen bereits eine Mischnutzung aus
Wohnen und Gewerbe auf.
1.2. Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt für das gesamte Plangebiet gemischte Bauflächen dar.
Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen setzt für diesen Bereich „besonderen Schutz von Bäumen,
Hecken, Gewässern„ und „Zweckbestimmung von Brachflächen - natürliche Entwicklung" fest. In der
Entwicklungskarte ist das Entwicklungsziel 6 -Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Realisierung
der gemäß Flächennutzungsplan geplanten Nutzung- dargestellt.
1.3. Planungsrechtliche Situation
Ein Bebauungsplan existiert nicht. Planungsrechtlich ist das Grundstück dem Außenbereich gemäß § 35
BauGB zuzuordnen. Von daher bedarf es eines Bebauungsplanverfahrens
Der Bebauungsplan 852B ist in 2004 öffentlich ausgelegt worden.
2. Anlass der Planung
Durch das Projekt -Wohnen und Arbeiten- soll eine nutzungsverträgliche Expansionsmöglichkeit für die Betriebe an
der Münsterstraße geschaffen werden, bei der das Verwachsen des vorhandenen Betriebsstandortes mit einem
Wohnstandort gefördert werden.
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Bebauungsplan Nr. 852 B
Münsterstraße
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 01.04.2014
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1. Allgemeine Ziele
In Kornelimünster als bevorzugtem Wohnstandort im Aachener Süden herrscht eine gesteigerte Nachfrage
nach Bauflächen für Einfamilienhausbau für Familien mit Kindern. Das Plangebiet bietet sich wegen der
ortskernnahen Lage am Ortsrand von Kornelimünster und der bereits vorhandenen Infrastruktur aus
städtebaulicher Sicht als Wohnbaufläche an.
Mit Realisierung des im Bebauungsplan Nr. 852 A festgesetzten Lärmschutzriegels wird der Schutz der
Wohnbebauung vor Emissionen aus der bereits vorhandenen und geplanten gewerblichen Nutzung
sichergestellt. Deshalb soll als II. Bauabschnitt für den Wohnbereich im nördlichen Teil des Grundstückes
Planungsrecht in Form eines Bebauungsplanes mit städtebaulichem Vertrag geschaffen werden.
3.2. Ziel der Planung
Der Bebauungsplanentwurf sieht ca. 50 Wohneinheiten für das Gebiet vor. Davon sollen ca. 20
Einfamilienhäuser in Form von Einzelhäusern und Hausgruppen entstehen. Im Rahmen der
Wohnbaumaßnahme soll sozialer Wohnungsbau unter Berücksichtigung ortsspezifischer Kriterien mit
verwirklicht werden.
Zu dem geplanten Wohngebiet grenzt sich die gewerbliche Nutzung durch einen gegliederten Baukörper
bestehend aus Hallenelement, Funktionsriegel und Wohneinheiten ab. Die Anlage des ca. 3,0 m unter
Münsterstraßenniveau liegenden Gewerbehofes, der zu allen Seiten konsequent geschlossenen wird,
ermöglicht ein unmittelbares Nebeneinander zur schutzbedürftigen Nachbarbebauung.
3.3. Erschließung / Verkehr
Die Erschließung des geplanten Wohngebietes erfolgt über eine im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
852 A festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche mit Anschluss an die Münsterstraße.
Die Münsterstraße als Gemeindestraße verbindet die Ortsteile Kornelimünster und Brand. Sie ist zweispurig
ausgebaut und geeignet den zusätzlich zu erwartenden Verkehr aufzunehmen.
Die neue Haupterschließungsstraße dient vornehmlich der Erschließung des Wohngebietes aber auch der zum
Gewerbehof geplanten Tiefgarage.
Die im konventionellen Ausbau geplante Straße mit 5,5 m breiter Fahrgasse und beidseitig geführtem max. 2,0
m breitem Gehweg führt von der Münsterstraße durch eine vorhandene Senke zunächst als gerader Stich in
Richtung Vennbahnweg. Im Bereich des geplanten Lärmschutzriegels soll der Eingang des Wohngebietes
durch eine Verengung der Fahrbahn auf 3,0 m auf einer Länge von ca. 5,8 m markiert werden. Unterstützt
werden soll die Eingangssituation durch Pflanzung eines Baumes auf dem an dieser Stelle 3,0 m breiten
Gehweg.
Das Ende der Haupterschließungsstraße wird durch einen mit Bäumen angelegten Quartiersplatz markiert, der
als Kinderspielplatz genutzt werden soll. Von hier aus wird die Vennbahntrasse über eine Treppen- und
Rampenanlage zu erreichen sein.
Die an die Haupterschließungsstraße anschließenden Wohnwege werden als private Erschließungsstraßen
ausgebaut, sie sollen als Mischflächen gestaltet sowie als verkehrsberuhigte Bereiche nach § 325/326 der
Straßenverkehrsordnung ausgeschildert werden Damit wird ein gleichberechtigtes Nebeneinander aller
Verkehrsteilnehmer möglich und erlaubt Kindern den Straßenraum als Spielfläche zu nutzen.
3.4. Gebäude- und Wohnungstypologien
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Für das allgemeine Wohngebiet ist eine Mischung aus Miet- und Eigenheimbau in Form von Einzel- und
Reihenhäusern sowie Geschosswohnungen geplant. Die geplanten Baumassen werden im
Siedlungsinnenbereich stärker verdichtet und zum Siedlungsrand in Einzelhäuser aufgelöst sein.
3.5. Freiraumkonzept
Durch den weitgehenden Erhalt der vorhandenen Strauch- und Gehölzstrukturen entlang der westlichen und
nördlichen Gebietsgrenze und die Einfassung der verbleibenden Grenzen mit zusätzlichen heimischen
Gehölzen wird das ortsrandtypische Erscheinungsbild gewahrt.
4. Begründung der Festsetzungen
4.1. Art der baulichen Nutzung
Der Flächennutzungsplan der Stadt Aachen stellt für das gesamte Plangebiet Gemischte Baufläche dar.
Aufgrund der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich den vorhandenen Betriebsstandort
zu sichern und zu stärken und mit einem Wohnstandort zu verbinden, wurde für den Bereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A eine Mischfläche mit der Nutzung Wohnen und Arbeiten (M),
festgesetzt.
Damit eine allgemeine Wohnnutzung in der unmittelbaren Nachbarschaft der vorhandenen und geplanten
Betriebe gesichert werden konnte, wurden spezielle Regelungen erforderlich, die nicht mit einer
planungsrechtlichen Instrumentarisierung der Baunutzungsverordnung geleistet werden konnten. Ein
gleichwertiges Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten ist in diesem Bereich nicht, wie in einem Mischgebiet
erforderlich, gegeben.
Der rückwärtige Bereich des Grundstückes soll als allgemeines Wohngebiet im Bebauungsplan Nr. 852 B
ausgewiesen werden. Die Gebietsgrenze wird entlang der Planstraße sowie an der nordöstlichen Grenze des
Gewerbehofes verlaufen.
Die Bebauungspläne Nr. 852 A und 852 B nehmen damit die gewachsene Struktur dieses Bereiches auf. Der
Charakter der beiden Plangebiete entspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplanes, so dass eine
geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet wird. Der Bebauungsplan Nr. 852 B kann deshalb auch als
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Es ist daher keine Änderung des
Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen erforderlich.
Für das Plangebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die in einem
Allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungswesens, Anlagen für
Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sollen ausgeschlossen werden, um den Gebietscharakter
des Wohngebietes nicht zu gefährden und um potentielle Belästigungen sowie ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen auszuschließen.
4.2. Maß der baulichen Nutzung
Für das Wohngebiet ist in Anpassung an die vorhandene Bebauung an der Münsterstraße eine II- bis IIIgeschossige Bebauung vorgesehen. Die Grundflächenzahl (GRZ) soll im Wohngebiet max. 0,4 betragen. Die
Geschoßflächenzahl (GFZ) soll für die I- bis II-geschossige Bebauung mit max. 0,6 bis max. 0,8 festgesetzt
werden und für die III-geschossige Bebauung mit max. 1,2. Die vorgesehenen Nutzungswerte befinden sich
innerhalb der gemäß § 17 Abs. 1 BauGB zulässigen Höchstwerte der Baunutzungsverordnung.
Trotz einer maßvollen Verdichtung soll das Plangebiet den Charakter eines Familienheimgebietes erhalten.
Deshalb soll für die freistehenden Einfamilienhäuser (WA3, WA5, WA6) festgesetzt werden, dass pro Haus
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nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig sind. Diese Beschränkung ist nachbarschützend und dient vor allem
der Beruhigung der Wohnstraßen, die auch als Spielflächen von Kindern genutzt werden sollen.
Um die geplanten Erschließungsstraßen von ruhendem Verkehr weitgehend freizuhalten, ist ein großer Teil der
erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen vorgesehen. Deshalb soll gem. § 19 BauNVO für Garagen unterhalb
der Geländeoberfläche mit ihren Zufahrten eine Erhöhung der GRZ bis auf 0,8 zugelassen werden. Außerdem
sollen die Garagengeschosse nicht auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse angerechnet werden. Als
Ausgleich für die erhöhte Flächenversiegelung soll festgesetzt werden, dass die Tiefgaragen begrünt werden
und als Gartenfläche für die Bewohner der geplanten Gebäude nutzbar sind.
Höhe der baulichen Anlagen
Zusätzlich zur Zahl der Vollgeschosse werden für die Wohnungsbauten maximale Gebäudehöhen festgesetzt.
Die Festsetzung soll einer Entwicklung der Gebäude über die geplante Geschossigkeit hinaus vorbeugen. Es
soll eine Bebauung entstehen, die sich höhenmäßig in die Umgebung integriert bzw. an das vorhandene
Gefälle des Geländes anpasst. Zur Festsetzung der Höhe wurde eine Lage des Erdgeschosses über
Straßenniveau von mindestens 3 Stufen geplant (ca. 0,45 m), die Geschosse wurden mit 3,0 m kalkuliert, für
die leicht geneigten Dächer plus Dämmung und ggf. Attika wurden 0,5 m angesetzt.
4.3. Bauweise/ überbaubare Grundstücksflächen
Im Zentrum des Wohngebietes WA 2 ist eine abweichende Bauweise (Kettenhausbebauung) vorgesehen.
Diese Bauweise ist eine Variante des Reihenhauses mit dem Vorteil einer stärkeren Baukörperauflösung. Der
Wechsel zwischen I- und II- geschossigen Baukörpern bietet einen besseren Bezug der Häuser zum
Außenraum. Dies soll durch die schriftliche Festsetzung 1. 2: abweichende Bauweise a1 erreicht werden. Da
die notwendigen Brandschutzabstände nicht eingehalten werden, werden besondere Brandschutzmaßnahmen
erforderlich. Je nach Orientierung zur Himmelsrichtung werden den Kettenhäusern zusätzliche Freiflächen vor
dem Haus zugeordnet, deren Aufenthaltsqualität durch die Einfassung mit Mauern oder dichten Hecken erreicht
werden soll.
Zu den Plangebietsgrenzen ist eine aufgelockerte II- geschossige Einfamilienhausbebauung vorgesehen, die
sich an der Höhe der angrenzenden Reihenhausbebauung an der Münsterstraße orientiert und sich an das
vorhandene Gefälle des Geländes anpasst.
Aus städtebaulichen Gründen zur Fassung der Verkehrsflächen gegenüber den geplanten Frei- bzw.
Gartenflächen soll für die geplante Bebauung teilweise die besondere Bauweise der geschlossenen Bebauung
„g1" festgesetzt werden. Die Position der I- geschossig zu bebauenden Baufelder an der
Haupterschließungsstrasse wird über Baulinien festgesetzt.
4.4. Nebenanlagen
Nebenanlagen sollen zur Sicherstellung einer Durchgrünung und zur Vermeidung einer übermäßigen
Versiegelung in den Vorgartenbereichen eingeschränkt werden. Bauliche Anlagen sollen ausgeschlossen
werden und Stellplätze auf einen bestimmten Bereich in einer Breite von ca. 3-5 m beschränkt werden.
Ausgenommen von der Festsetzung sind lediglich Stützmauern, Einfriedigungen, Terrassen und Standplätze für
Abfallbehälter, die typischerweise in den Vorgärten untergebracht werden. Terrassen sind besonders dort
sinnvoll, wo großzügige Vorgärten vorhanden sind und diese zur Sonne ausgerichtet sind.
4.5. Stellplätze und Tiefgarage
Je Wohneinheit sollen 2 Stellplätze für PKW errichtet werden. Diese werden größtenteils in Tiefgaragen und in
den Häusern zugeordneten Einzel- und Doppelgaragen angelegt. Zusätzlich werden für Besucher im
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Straßenraum 11 Parkplätze vorgehalten. Der überwiegende Teil der Stellplätze wird gebündelt vor dem
Quartiersplatz angelegt. Da die Mischflächen für Kinderspiel zur Verfügung stehen sollen, sollen diese nicht
durch ruhenden Verkehr eingeschränkt werden.
4.6. Öffentliche Verkehrsflächen / Erschließung
Die von der Münsterstraße zur Vennbahntrasse verlaufende Haupterschließung wird zusammen mit den
Flächen im B-Plan Bereich 852 A als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
Die seitlichen Nebenerschließungsstraßen sollen als Privatstraßen ausgebaut werden (s. 4.7)
4.7. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Die beiden Stichwege südöstlich der Haupterschließungsstraße, die lediglich jeweils 3 Einfamilienhäuser
erschließen, sollen als Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger und
Versorgungsträger zu belasten sind, festgesetzt wer den. Dies war bereits im Entwurf des Bebauungsplans
Inhalt, der im Jahre 2004 öffentlich ausgelegt wurde.
Der Vorhaben- und Erschließungsträger beabsichtigt nun, auch die nordwestlich an die Haupterschließung
anschließenden Wohnwege als private Straßen auszubauen. Er ist in der Lage die für die Erschließung
erforderliche Fläche zu unterhalten und zu pflegen. Die Auswirkung der Änderungen der Festsetzung zu dieser
Erschließungsfläche ist für die Stadt gering, da über diese nur wenige Anlieger erschlossen werden. Daher soll
auch hier eine Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt werden. Die Unterhaltung der Ver- und
Entsorgungsleitungen wird über die Leitungsrechte gesichert.
Die Erreichbarkeit der Anlieger durch Müll- und Rettungsfahrzeuge wird aufgrund der ringförmigen Anlage der
Stichstraßen und der dadurch gegebenen Umfahrbarkeit gewährleistet. Vor den durch Löschfahrzeuge nicht
befahrbaren Wohnwegen südöstlich der Haupterschließungsstraße werden entsprechende Aufstellflächen für
die Feuerwehr vorgesehen.
4.8. Dachbegrünung
Für alle Baukörper sollen flache bis flachgeneigte Dächer mit der Auflage zur extensiven Begrünung von
min.40% festgesetzt werden. Grundidee des städtebaulichen Entwurfes ist eine der Topografie folgende
Gebäudestaffelung. Durch die Festsetzung von flachen bis flachgeneigten Dächern bis zu 15 Grad soll eine
geordnete Bauhöhenentwicklung gewährleistet werden. Die anteilige Begrünung der Dächer ist Teil der
Ausgleichsmaßnahmen. Ihre Durchführung wird im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert.
4.9. Grünflächen
Am Ende der Haupterschließungsstraße soll ein mit Bäumen angelegter Quartiersplatz entstehen, der als
Kinderspielplatz genutzt werden soll. Die Fläche wird als private Grünfläche festgesetzt. Der Platz soll über eine
Treppenanlage an die Vennbahntrasse angeschlossen werden. Aus dem öffentlichen Straßenraum soll die
Vennbahntrasse über eine Rampe zu erreichen sein.
4.10. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern/ Ausgleichsmaßnahmen
Entlang der westlichen Plangebietsgrenze soll eine Fläche mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt werden, um die bestehende Gehölzstruktur
weitgehend zu schützen und das vorhandene ortstypische Erscheinungsbild zu erhalten. Ebenso soll die
vorhandene Gehölzstruktur an der parallel zum Vennbahnweg verlaufenden Grenze erhalten und um etwa 75 m
Länge auf eine Breite von max. 4,0 m ergänzt werden. An den verbleibenden Plangebietsgrenzen sollen
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Flächen zum Anpflanzen einer einzeiligen Buchenhecke festgesetzt werden, um einen Übergang von der
geplanten Bebauung zur vorhandenen Nachbarbebauung zu erhalten. Diese Anpflanzungen sind Teil der im
Gebiet zu realisierenden Ausgleichsmaßnahmen.
Des Weiteren sollen im Straßenraum und auf der privaten Grünfläche Baumpflanzungen vorgenommen werden.
Die darüber hinaus notwendigen Ausgleichsmaßnahmen sind extern durch die Anlage von zwei Obstwiesen
erfolgt. Eine etwa 0,9 ha große Wiesenfläche befindet sich am „Krebsloch„ gegenüber der Eingriffsfläche. Die
zweite etwa 0,15 ha große Wiesenfläche befindet sich am „Schiffling„ im Süden von Kornelimünster. Beide
Flächen sind in der Verfügbarkeit des Vorhabenträgers. Alle Ausgleichsmaßnahmen werden im städtebaulichen
Vertrag zum Bebauungsplan sichergestellt. Die oben genannten geplanten Ausgleichsmaßnahmen wurden zum
Teil bereits umgesetzt und durch ein fachgutachterliche Stellungnahme der Biologen pro terra bewertet (pro
terra 2012, Darstellung der Umsetzung der geplanten grünordnerischen Festsetzungen zu den
Bebauungsplänen 852A und 852B „Wohnen+Arbeiten Münsterstraße).
4.11. Entwässerung
Das geplante Wohngebiet wird über ein Trennsystem entwässert. Das Schmutzwasser wird dem vorhandenen
Kanal mit einer Zuflußbegrenzung von 12l/sec. zugeführt.
Das Niederschlagswasser wird einer offenen Regensammel und Versickerungsbecken mit Teichfläche, die in
einer naturnah gestalteten Anlage auf der unmittelbar an das Plangebiet anschließenden Wiesenfläche
entwickelt wurde, zugeführt.
Aus hydrologischen Gründen ist eine gezielte Entwässerung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück
nicht möglich. Auch kann die Einleitung in ein Oberflächengewässer nicht erfolgen, da ortsnah keines
vorhanden ist. Aus diesem Grund wird das aus dem Planungsgebiet anfallende Niederschlagswasser auf dem
angrenzenden im Landschaftsschutzgebiet liegenden Nachbargrundstück der Versickerung zugeführt. Eine
wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des Niederschlagwassers wurde durch die Untere Wasserbehörde in
2013 erteilt. Der Landschaftsbeirat hat der Errichtung der Anlage auf dem im Landschaftsschutzgebiet
liegenden Grundstück zugestimmt.
4.12. Lärmschutz
Einer Beeinträchtigung der geplanten Wohnnutzung durch Lärm wird durch die Anlage des im Bebauungsplan
Nr. 852 A festgesetzten Gewerbehofes in Verbindung mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel
entgegengewirkt. Den Übergang vom Gewerbehof zur Wohnbebauung bildet ein gegliederter Riegelbau mit
festgesetzter Mindesthöhe. Der 2010 fertig gestellte Riegel übernimmt für die dahinter liegende geplante
Bebauung einen großen Teil des Schallschutzes. Der Wohngebietsverkehr erhöht die bestehende
Verkehrsbelastung. Die schalltechnische Untersuchung des „SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen
GmbH im Gutachten SI-A01/233/07 vom 26.07.01 ergibt jedoch eine nach den Orientierungswerten der DIN
18005 zulässige Lärmsituation.
Lärmbelastungen oberhalb der Orientierungswerte für Wohngebiete durch die Bundesstraße B 258
(Napoleonsberg) im Tal ergeben sich nach überschlägiger Ermittlung siehe Stellungnahme SI-A02/267/06 vom
25.06.2002 der SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH für das Plangebiet aufgrund der Distanz und
des Reliefs nicht.
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4.13. Hinweise
4.13..1 Kampfmittel
Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Kampfgebiet. Sollten Bombenblindgänger /
Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit sofort einzustellen und umgehend
die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland,
Bezirksregierung Düsseldorf, Außenstelle Aachen, Hubert-Wienen-Str. 25, 52070 Aachen, Tel.
0241/9108710 (Mo. – Do. 7.00 – 15.50, Fr. 07.00 – 14.00 Uhr) und außerhalb der Rahmendienstzeiten
die Bezirksregierung Düsseldorf zu benachrichtigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc. wird seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion
empfohlen, die vom Kampfmittelbeseitigungsdienst oder eines von ihm beauftragten
Vertragsunternehmens durchgeführt werden muss. Hierfür muss Kontakt zum Kampfmittelbeseitigungsdienst aufgenommen werden.
4.13.2 Bodendenkmalpflege
Auf der Basis der derzeit für die Fläche verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte mit den öffentlichen
Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass
Untersuchungen zum Ist-Bestand hier nicht durchgeführt wurden, von daher ist diesbezüglich nur eine
Prognose möglich.
Zu beachten ist jedoch, dass sich nordwestlich des Plangebiets mehrere römische Fundstellen nahe
des Verlaufs der Münsterstraße aufreihen. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass im Umfeld eine
bereits aus römischer Zeit stammende Wegetrasse zu lokalisieren ist.
Die heutige Nutzung des Plangebiets als Wiesenfläche erschwert Prospektionsmaßnahmen im Vorfeld.
Wünschenswert wäre deshalb, dass bei der Erstellung der Infrastruktur der Archäologie die Möglichkeit
gegeben wird, die Erdarbeiten zu überwachen und – sollten Bodendenkmäler aufgedeckt werden –
Anordnungen nach denkmalrechtlichen Vorgaben zu erteilen (§§ 3, 4, 9, 15, 16 DSchG NW).
Darüber hinaus wird daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NW (Meldepflicht und
Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) hingewiesen. Danach sind bei
Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde der Stadt Aachen als Untere
Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen,
Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich zu melden.
Bodendenkmal und Entdeckungsstätte sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
5.
Umweltbericht
5.1.
Einleitung
5.1.1.
Lage des Plangebietes
Der Verfahrensbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 B ist 1,34 ha groß und Teil
eines insgesamt ca. 2,25 ha großen Planbereichs im Nordwesten von Kornelimünster. Das Plangebiet
Nr. 852 B schließt an den Bebauungsplan Nr. 852 A an, dessen Umsetzung bereits erfolgt ist.
Im Süden und Südwesten wird die Fläche durch die Bebauung entlang der Münsterstraße,
einschließlich der Bebauung auf dem benachbarten Bebauungsplan-Gebiet 852 A begrenzt. In Nordbis Nordwest- Richtung liegen die Regensammel- und Versickerungsbecken und die Wiesenflächen
unterhalb des Lufterwegs. In östlicher Richtung tangiert der Vennbahnweg das Plangebiet.
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5.1.2.
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Inhalt und Ziele des B-Plans
Geplant ist eine offene Wohnbebauung mit überwiegend zweigeschossiger Bauweise. Insgesamt sind
etwa 50 Wohneinheiten in Einzel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungen vorgesehen.
Der Städtebauliche Entwurf zum Bebauungsplan weist für das Gebiet "Allgemeines Wohngebiet (WA)"
mit überwiegend ein- bis zweigeschossiger Bebauung auf. Im Übergang zur vorhandenen gewerblichen
Bebauung sowie in der nordwestlichen Ecke ist eine teilweise dreigeschossige Bebauung vorgesehen.
Die Erschließung erfolgt über eine neu geplante Straße von der Münsterstraße aus. Diese führt in das
geplante Gebiet und endet neben dem Quartiersplatz. Für Fußgänger und Radfahrer ist aus der
öffentlichen Verkehrsfläche eine Anbindung an den Vennbahnweg vorgesehen.
5.1.3.
Planungsrechtliche Einbindung
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen (FNP) stellt für das gesamte Plangebiet gemischte
Bauflächen dar.
5.2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
5.2.1.
Schutzgut Mensch
5.2.1.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgabe
Verkehr / Lärm
Immissionen aus dem Verkehrslärm sowie aus dem Gewerbelärm werden auf der Basis der
Orientierungswerte der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" beurteilt, dabei entsprechen die
Orientierungswerte für den Gewerbelärm den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben der TA Lärm
98. Die DIN 18005 nennt für Allgemeine Wohngebiete einen Orientierungswert von 55/45 dB(A)
Tag/Nacht für Verkehrslärm. Die gesetzlich einzuhaltenden Grenzwerte liegen nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV) für Wohngebiete mit 59/49 dB(A) etwas höher.
Die Situation an der Münsterstraße ist charakterisiert durch Wohnbebauung, der im betrachteten
Umfeld Gewerbeansiedlung beigefügt ist. In dem bereits vorhandenen Gewerbehof sind heute
Betriebe mit z.T. hochspezialisierten Fertigungen ansässig.
Im Gebiet für den Bebauungsplan 852 A wurden Erweiterungsflächen für die gewerbliche Nutzung
so um einen gegenüber der Münsterstraße um ca. 3,0 m tiefer liegenden Hof angeordnet, dass ein
Schallschutz für die umliegende vorhandene sowie geplante neue Wohnbebauung besteht. Zum
Verfahrensbereich für den Bebauungsplan 852 B hin wurde ein Gebäuderiegel gesetzt, der die
geplante Wohnbebauung gegenüber Lärmbelastungen aus dem Gewerbehof schützt. Zudem
wurde für die Mischfläche (M) des Bebauungsplans 852 A eine Mindestbaukörperhöhe sowie ein
flächenbezogener Schallleistungspegel festgesetzt (STADT AACHEN, Umweltbericht 2003).
Die Münsterstraße als Gemeindestraße verbindet die Ortsteile Kornelimünster und Brand. Durch
die vor dem Plangebiet liegende bereits realisierte Bebauung aus dem B-Plan 852 A wird das Plangebiet gegen Verkehrslärm von der Münsterstraße abgeschirmt.
Lärmbelastungen oberhalb der Orientierungswerte für Wohngebiete durch die Bundesstraße B 258
(Napoleonsberg) im Tal ergeben sich nach überschlägigen für das Plangebiet aufgrund der Distanz
und des Reliefs nicht (STADT AACHEN, BP Nr.852 B - Münsterstraße-Wohnen und Arbeiten /
Vorlage zum Offenlagebeschluss, 2004).
Freizeit / Erholung
Der Vennbahnweg an der östlichen Plangebietsgrenze ist ein sehr beliebter Weg für Radfahrer,
Spaziergänger und Skater und sowohl für die Erholung der Anwohner als auch darüber hinaus von
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großer Bedeutung. Er bietet für die Bewohner der Münsterstraße eine Kfz-freie Anbindung nach
Niederforstbach und Kornelimünster- Zentrum. Nicht weit vom Plangebiet liegt der ehemalige
Bahnhof der Vennbahn, der heute mit Gaststätte, Biergarten und Skater-anlage ein rege genutztes
Ausflugsziel darstellt.
5.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Verkehr / Lärm
Die Einstufung der Gebietsnutzung innerhalb des Verfahrensbereiches des Bebauungsplans Nr.
852 B soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Es sind daher lediglich
zusätzliche Beeinträchtigungen der bestehenden Wohnnutzungen durch erhöhten Wohngebietsverkehr zu berücksichtigen. Die schalltechnische Untersuchung (SWA Schall- und
Wärmemessstelle Aachen GmbH, 2001) ergibt mit einer um ca.2dB erhöhte Lärmbelastung in Höhe
der Einmündung der Planstraße/Münsterstraße 42/42b eine nach den Orientierungswerten der DIN
18005 zulässige Lärmsituation.
Während der Bauphase kann es zu temporären Beeinträchtigungen durch Bauverkehrs- und
Baulärm in zulässigem Umfang kommen.
5.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Verkehr / Lärm
Die einschlägigen Grenzwerte werden nicht überschritten. Besondere Schutzvorkehrungen gegenüber Lärmbelastungen sind nicht erforderlich, da weder die Grenzwerte nach der 16. BImSchV für
Allgemeine Wohngebiete (59/49 dB(A) Tag/Nacht) überschritten werden, noch die Orientierungswerte der DIN 18005. Hinsichtlich der von den Gewerbestandorten ausgehenden Geräuschentwicklungen wurden in dem Bebauungsplan 852 A bereits vorsorgende Maßnahmen umgesetzt.
Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden im Plangebiet je Wohneinheit 2 Stellplätze für
Pkw errichtet. Diese werden teilweise in Tiefgaragen und in den Häusern zugeordneten Einzel- und
Doppelgaragen vorgehalten. Außerdem sind im öffentlichen Straßenraum Stellplätze für Besucher
vorgesehen, so dass sich durch das Vorhaben der Parkdruck in der Münsterstraße nicht erhöhen
wird.
Um Einflüsse auf die Nachbarbebauung durch den allgemeine Baustellenverkehr (z.B. Erd- und
Baustofftransporte) auszuschließen, soll die Andienung der einzelnen Baugruben und Rohbauten
ausschließlich über mit Grobschlag ausgekofferten Baustraßen erfolgen, die im Bereich der
späteren Erschließungsstraßen im Kernbereich des Grundstücks liegen.
Freizeit / Erholung
Um Kindern ein adäquates Angebot an Spielfläche in unmittelbarer Wohnnähe zu bieten, wird am
Ende der geplanten Haupterschließungsstraße eine ca. 500 m² große 'Private Grünfläche' mit
Spieleinrichtungen angelegt. Weiterhin sollen die Wohnwege als Mischflächen ausgebaut werden,
so dass bei Einrichtung eines "verkehrsberuhigten Bereiches nach § 325/326 der Straßenverkehrsordnung" die Kinder auch innerhalb des Straßenraumes Spielmöglichkeiten erhalten.
Die Grünfläche am Ende der Zufahrtsstraße passierend wird eine Verbindung zum Vennbahnweg
geschaffen, so dass eine autofreie Wegeverbindung für Erholungssuchende in Richtung
Kornelimünster bzw. Niederforstbach besteht.
5.2.2.
Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
5.2.2.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
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Vegetation/Flora
Die Vorhabensfläche ist überwiegend von artenarmen Wiesen und Weiden bestanden. Angrenzend
an die Wohnbebauung Münsterstraße werden einige Flächen als Gärten genutzt. Es finden sich
neben Zier- auch Nutzgartenbereiche sowie Heckenpflanzungen und Obstgehölze. Zur Vennbahn
hin besteht entlang der Wiese eine Abgrenzung aus standortgerechten Heckengehölzen. Auf der
Böschung zwischen Plangebiet und angrenzenden Retentionsbecken stockt ein Gehölzstreifen aus
mäßig alten Gehölzen.
Es wurden keine nach § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG NW besonders geschützten Biotope
vorgefunden. Schutzwürdige Pflanzenarten wurden nicht beobachtet.
Fauna
Im Frühjahr 2001 wurde im Untersuchungsgebiet eine Erfassung des Sommervogelbestandes
durchgeführt.
Die untersuchten Strukturen weisen nur wenige Brutvogelreviere auf. Lediglich anspruchslosere
Arten sind mit einzelnen Brutpaaren vertreten. Teilflächen dienen jedoch einem größeren Spektrum
an Arten als Nahrungshabitat. Von den Nahrungsgästen werden die offenen Wiesen- und
Weidenflächen bevorzugt. Häufiger vertreten waren vor allem anspruchslosere und zur
Verstädterung neigende Arten. Es konnte nur eine Art der Roten Liste NRW – die Turteltaube –
beobachtet werden.
Von den beobachteten Vogelarten wird keine in den Anhängen der Vogelschutzrichtlinie (strenger
Schutz) aufgeführt wird.
Die geplante Eingriffsfläche hat keine Bedeutung für Amphibien und Reptilien. Weitere
planungsrelevante Arten wurden nicht nachgewiesen und sind auch nicht zu erwarten.
5.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Vegetation/Flora
Hinsichtlich der Vegetation bietet die Fläche nur ein geringes Konfliktpotential, da die Fläche früher
zur Zwischenlagerung von Bodenaushub einer benachbarten Baumaßnahme genutzt und
anschließend neu planiert und eingesät wurde. Hieraus resultiert auch die Böschung zu den
Becken für die Niederschlagsversickerung.
Durch die Bebauung gehen ökologisch mäßig wertvolle Grünland- und Gartenflächen auf
Sekundärstandort sowie verschiedene Einzelgehölze verloren. Insgesamt werden rund 7.900 m²
von insgesamt 13.400 m² Fläche neu versiegelt.
Die Gehölze in den Randbereichen bleiben weitestgehend erhalten und werden durch das
Vorhaben nur geringfügig beeinträchtigt. Der Mindestabstand der geplanten Bebauung zum
Feldgehölz auf der Sekundärböschung an der Westgrenze beträgt mindestens 3 m. Zur
Absicherung des Bestandes werden die beim Aushub der Baugruben notwendigen
Sicherheitsmaßnahmen getroffen, so z.B. die Anlage von Wurzelvorhängen. Lediglich ins Gelände
hineinragende Äste von zu erhaltenden Bäumen müssen zurück geschnitten werden, um eine
unkontrollierte Beschädigung der Bäume in der Bauphase zu verhindern.
Von dem geplanten Eingriff sind keine nach § 30 BNatSchG oder § 62 LG NW besonders
schützenswerten Lebensräume und auch keine gefährdeten Pflanzenarten betroffen.
Fauna
In Bezug auf die Vögel muss von der Abnahme des Nutzungspotenzials ausgegangen werden.
Durch die Bebauung und das Verkehrsaufkommen wird vor allem das Nahrungsangebot für Vögel
reduziert. Ein lokaler Artenverlust ist jedoch nicht zu erwarten, da das vorgefundene Artenspektrum
auch im Umfeld vertreten ist und keine seltenen Arten betroffen sind.
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Im Untersuchungsgebiet finden sich keine schutzwürdigen Lebensräume. Anhand der Ergebnisse
der bestehenden Erfassungen lässt sich ableiten, dass Belange des Artenschutzes nicht betroffen
sind.
5.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen/
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen
Flora/Fauna
Die Folgen des Eingriffs in den Naturhaushalt sind ausgleichbar und werden im Rahmen der
Maßnahme minimiert. Aufgrund der weitgehenden Überbauung der Fläche sind nur geringe
Kompensationsleistungen auf der Fläche selber zu erbringen. Der Ausgleich wird z.T. auf der
Eingriffsfläche in Form von Baumpflanzungen im Straßenraum, Begrünung von Dachflächen, die
Anlage einer einzeiligen Buchenhecke entlang der Südgrenze und Fortführung der bestehenden
Gehölzpflanzungen entlang der Vennbahntrasse sowie der nördlichen Grundstücksgrenze
realisiert.
Der weitere Ausgleich erfolgte bereits vorlaufend durch die externe Anlage von zwei Obstwiesen
mit alten, hochstämmigen Obstsorten, die bereits mit dem Bebauungsplan 852 A vor einigen
Jahren den Vorgaben entsprechend realisiert wurden. Eine Fläche (9.100 m²) liegt am Krebsloch, in
unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet. Die andere Ausgleichsfläche (1.500 m²) befindet am
Nordrand von Walheim (pro terra 2012, Darstellung der Umsetzung der geplanten
grünordnerischen Festsetzungen zu den Bebauungsplänen 852A und 852B „Wohnen+ ArbeitenMünsterstraße).
5.2.3.
Schutzgut Boden
5.2.3.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Das Plangebiet ist im Kataster der Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen als Altablagerungsfläche erfasst. Es handelt sich nach aktuellem Katasterauszug von 2013 um die beiden
Teilgebiete mit den Kataster-Nummern AA 9185 und AA 9941, die als Ablagerungsflächen von
Abraummaterial aus dem Steinbruch beschrieben werden. Der eigentliche Steinbruch mit der
Katasternummer AA 9176 stammt aus den 1940er Jahren und reicht nur in geringer Flä-che im
äußersten Osten ins Baugebiet hinein (ALTENBOCKUM 2014).
Nach Altenbockum (2014) lässt sich aufgrund einer Überprüfung der Schadstoffkonzentratio-nen im
Boden und einer Bewertung der Wirkungspfade Boden - Mensch und Boden - Grund-wasser
zusammenfassend Folgendes ausführen:
Nach den aktuellen Untersuchungen sind im Boden lokal geringe Prüfwertüberschreitungen der
Nutzungskategorie Wohngebiet für die Parameter Blei, Nickel und Cadmium im zentralen und
westlichen Teil des BPlan-Gebietes auszumachen. Auch wenn durch geogene Bedin-gungen und
die historische Erzgewinnung und –verarbeitung großflächig im Raum Korne-limünster
vergleichbare Bodenbelastungen vorliegen, ist im Rahmen der geplanten Baumaß-nahme das
gefahrlose Wohnen und Arbeiten sicherzustellen. Dieses ist im Baugebiet durch die Unterbindung
des Direktkontakts zwischen Mensch und Boden zu gewährleisten. Da von einer vergleichbaren
Bodenbelastung über die gesamte Auffüllungsmächtigkeit auszugehen ist, ist zur sicheren
Unterbindung des Kontaktpfads im Baugebiet der anstehende Oberboden in einer Mächtigkeit von
0,35 m auszutauschen und durch sauberen Boden zu ersetzen oder – falls aufgrund der
Höhenplanung im Baugebiet möglich – durch sauberen Boden in gleicher Mächtigkeit zu
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überdecken. Bei der Bewertung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser konnte durch die Art,
Menge und Verfügbarkeit der Schadstoffe, des hohen Grundwasserflurabstandes, der geringen
Sickerwasserrate sowie der großen Schutzfunktion der ungesättigten Bodenzone eine vom
Bodenmaterial ausgehende Gefährdung des Grundwassers am Standort sicher ausgeschlossen
werden.
Da es sich um einen Sekundärstandort mit einer Bodenauffüllung bzw. umgelagerten Bodenaushub
handelt, sind die Böden nicht als schutzwürdig einzustufen.
5.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Durch die Bebauung wird weit über die Hälfte der Fläche neu versiegelt. Da es sich um Sekundärboden jüngeren Alters handelt, sind die Auswirkungen hinsichtlich des Bodenschutzes
gering. Die geplante Baumaßnahme führt durch die Überdeckung und Versiegelung des Bo-dens
zu einer Unterbindung des Direktpfades Boden – Mensch und durch die Reduzierung des
Sickerwassereintrags zu einer weiter eingeschränkten Schadstoffmobilität.
Eine Gefährdung der Anwohner durch eine Schadstoff- Remobilisierung im Boden durch die
Maßnahme kann ausgeschlossen werden (STADT AACHEN, BP Nr.852 B – Münsterstraße Wohnen und Arbeiten / Vorlage zum Offenlagebeschluss, 2004).
Der Untergrund ist als unmittelbarer Gründungsboden für Tragwerkslasten ungeeignet. Die
vorgesehenen aushubarmen Gründungsmaßnahmen minimieren Setzungsunterschiede auf ein
bauwerksunschädliches Maß. Einflüsse auf Nachbargrundstücke können ausgeschlossen werden
(STADT AACHEN, BP Nr.852 B – Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten / Vorlage zum
Offenlagebeschluss, 2004).
5.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen/
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen
Der im Baugebiet anfallende Oberboden kann aufgrund seiner Schwermetallbelastung nicht in
unversiegelten Bereichen der Hausgärten an der Oberfläche verbleiben. Stattdessen ist in den
künftigen Hausgarten- und Kinderspielbereichen sauberer Abdeckboden in einer Mäch-tigkeit von
0,35 m aufzubringen. Das einzubringende Bodenmaterial muss die entsprechenden Prüfwerte der
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für Wohngebiete bzw. Kinderspielflächen einhalten.
"Der im Rahmen der geplanten baulichen Maßnahmen zu beauftragende BodenschutzSachverständige wird in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde (sämtliche) Erdarbeiten überwachen und so - in dieser Hinsicht - gesundheitlich einwandfreie Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleisten." (STADT AACHEN, BP Nr.852 B – Münsterstraße - Wohnen und
Arbeiten / Vorlage zum Offenlagebeschluss, 2004). Die erforderlichen Maßnahmen werden im
städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan sichergestellt (STADT AACHEN, BP Nr.852 B –
Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten / Vorlage zum Offenlagebeschluss, 2004).
Da der Schüttungsuntergrund als unmittelbarer Gründungsboden für Tragwerkslasten ungeeignet
ist, müssen bei einer Bebauung zur Gewährleistung von Schadenfreiheit an den neuen Häusern
gründungstechnische Zusatzmaßnahmen ergriffen werden. So sollen Setzungsunterschiede auf ein
bauwerksunschädliches Maß ausgeglichen und Einflüsse auf Nachbar-grundstücke
ausgeschlossen werden. Voraussetzung hierfür sind gut ausgesteifte, kompakte Baukörper auf
kleinen, gedrungenen Grundrissen (Stadt Aachen, BP Nr.852 B – Münsterstraße - Wohnen und
Arbeiten / Vorlage zum Offenlagebeschluss, 2004).
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Aushubmaterial, das nicht im Rahmen des Bodenmanagements vor Ort zur Geländemodellierung
unterhalb einer Versiegelung genutzt werden kann, ist unter Beachtung der abfallrechtlichen
Regelwerke einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen (ALTENBOCKUM 2014).
5.2.4.
Schutzgut Wasser
5.2.4.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Grundwasser
Der Untergrund im Gebiet besteht aus Kalksteinen (z.T. verkarsteter Kohlenkalk). Aufgrund seiner
Klüftigkeit und der dadurch bedingten hohen bis sehr hohen Wasserdurchlässigkeit ist der Kalkstein
als besonders gegen Verunreinigungen gefährdet einzustufen und zu schützen. Im Plangebiet wird
das Kalkgestein von mehreren Metern mächtigen Aufschüttungen überlagert. Das Grundwasser
steht bei über 10 m unter Flur. Laut Gutachten ALTENBOCKUM (2001 b, ergänzende Stellungnahme) wurden bei einigen Sondierungen Stauwasseransammlungen festgestellt. Ein
durchgehender Stauwasserhorizont war im feinkörnigen, gering wasserdurch-lässigen Auffüllungskörper jedoch nicht nachweisbar. Ein ergiebiger Grundwasseraustrag aus dem Ablagerungskörper
ist nicht anzunehmen. Nach ALTENBOCKUM 2014 ist aufgrund des geringen Schadstoffpotenzials,
der hydrogeologischen Situation mit sehr geringem Sickerwasseranfall und des hohen
Rückhaltevermögens der ungesättigten Bodenzone eine Verlagerung von Schadstoffen in das
Grundwasser ausgeschlossen.
Oberflächengewässer/Niederschlagswasser
Auf dem Gelände sind keine offenen Fließ- oder Stillgewässer vorhanden.
Das quer über das Gelände verlaufende begradigte Bachbett des ehemaligen Eselsbaches liegt in
einer Tiefe von ca. 12 m unter Geländeoberkante. In dem Bachbett verläuft heute ein öffentlicher
Kanal. Die aufgefüllten Böden haben einen hohen Anteil von tonigen und sandig-kiesigen
Beimengungen und somit einen Durchlässigkeitsbeiwert, der für die Versickerung von
Niederschlagswasser ungeeignet ist. Diese Aussage bestätigt auch die Versickerungspotentialkarte. Auf dem Nachbargrundstück wurden vorbereitend Regensammel- und Versickerungsbecken
angelegt. Das im Gebiet anfallende Regenwasser wird getrennt gesammelt, dem Sammelbecken
zugeführt und von dort in das Versickerungsbecken geleitet. (Stadt Aachen 2013, Erlaubnis zur
Einleitung von Niederschlagswasser in Aachen FB 36/30 D1980)
Abwasser
Das Gelände gehört zum Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Aachen-Süd. Die angrenzenden Straßen entwässern im Mischverfahren. Der vorhandene städtische Kanal kann
zusätzliches Abwasser bis maximal 12l/s aufnehmen. (Vorgabe der Stadt Aachen vom 02.07.2004,
Zusage durch die STAWAG Februar 2013)
5.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Grundwasser
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Bei einem Grundwasserflurabstand von über 10 m binden unterkellerte Gebäude nicht in das
Grundwasser ein. Detaillierte Gründungsanforderungen werden entsprechend der geplanten
Baukörper und des lokal erkundeten Bodenaufbaus festgelegt.
Oberflächengewässer/Niederschlagswasser
Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers vor Ort ist aufgrund der hydrogeologischen Situation nicht möglich. Da auf dem Grundstück keine Möglichkeiten zur Einleitung von
Niederschlagswasser ins Grundwasser oder in ein oberirdisches Gewässer bestehen, ist eine
Ausnahmesituation nach § 51a, Abs. 4 LWG gegeben. Vorbereitend für den B-Plan 852 B sind die
Regensammel- und Versickerungsbecken auf dem Nachbargrundstück angelegt worden.
Abwasser
Die entwässerungstechnische Erschließung des Grundstückes kann laut Stellungnahme der
Koordinierungsstelle Abwasser der Stadt Aachen auf dem über das Grundstück verlaufenden
öffentlichen Kanal, auf 12 l/s gedrosselt, erfolgen. Dieser Einleitwert wird durch die getrennte
Sammlung der Niederschlagswasser in den auf dem Nachbargrundstück angelegten
Rückhaltebecken mit anschließender Versickerung gesichert. (GEHA Ingenieurbüro, Antrag auf
Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Gewässerbenutzung, Mai 2013)
5.2.4.3. Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen
Grundwasser
Weitere Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers sind nicht erforderlich.
Niederschlags-/Abwasser
Die Einleitung von Abwasser in den städtischen Kanal wird entsprechend den Vorgaben der
Koordinierungsstelle Abwasser der Stadt Aachen auf 12l/s gedrosselt.
Eine Versickerung von Niederschlagswasser in der Fläche ist aufgrund der vorhandenen Abflußbeiwerte des Bodens im B-Planbereich nicht möglich.
Die anfallenden Niederschlagswasser aus dem Planungsgebiet werden den Regensammel- und
Versickerungsbecken auf dem Nachbargrundstück zugeführt. Die wasserrechtliche Erlaubnis
hierfür wurde am 14.08.2013 durch die Stadt Aachen, Untere Wasserbehörde, erteilt.
Aus ökologischer und gestalterischer Sicht soll eine extensive Begrünung der Flachdächer von
mindestens 40 % festgesetzt werden.
Großflächige Metalleindeckungen (auch Fassaden), wie z.B. Kupfer, Zink und Blei sind nicht
vorgesehen. Aluminiumverkleidungen sind zulässig.
Die vertragliche bzw. planungsrechtliche Sicherung der Maßnahmen erfolgt im städtebauli-chen
Vertrag.
5.2.5.
Schutzgut Luft und Klima
5.2.5.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Landschaftlich liegt das Plangebiet auf den höheren Hanglagen zum Indetal, am Rand des auf dem
Plateau gelegenen Siedlungsgebietes und fällt leicht nach Nordost hin ab.
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Das Indetal ist lokalklimatisch durch die Wirkung eines Berg-Tal-Windsystems geprägt.
Vornehmlich während austauscharmer Strahlungswetterlagen wird verstärkt auf den sogenannten
klimaaktiven Frei- und Grünflächen Kaltluft gebildet, die über ein Talwindsystem im Aachener
Süden Richtung Kornelimünster und Stolberg geführt wird. Das Indetal hat somit die wichtige
klimatische Funktion einer Kalkluftabflusszone. Der allgemeine Luftaustausch hingegen ist im
Talbereich der Inde durch seine Rinnenlage sehr eingeschränkt.
Das Plangebiet liegt am Rand einer Kaltluftabflusszone mit unmittelbarem räumlichem Anschluss
zum Indetal. Diese Zone wird vor allem durch höher gelegene Kaltluftbildungsflächen sowie dem
nur sehr locker bebauten und durchgrünten Nordwestteil Kornelimünsters gespeist.
5.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Zusätzliche Luftschadstoffemissionen durch die geplante Nutzung sind aufgrund der hier
beabsichtigen reinen Wohnstruktur nicht zu erwarten.
Durch Versiegelung und Verbauung von klimarelevanten Freiflächen gehen in geringem Umfang
Kaltluftproduktionsflächen verloren. Eine Beeinträchtigung des Kaltluftabstroms zum Indetal durch
die Bebauung findet nicht statt, da das Plangebiet diese Zone nur am Rand streift.
5.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen/
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen
Belüftung
Zur optimalen Belüftung der Baufläche wird die Versiegelung möglichst gering gehalten.
Auflockernde Gehölzpflanzungen und Dachbegrünungen tragen dazu bei.
Energie- und Klimaschutz
Durch die Berücksichtigung energiesparender Bauweisen, Nutzung Sonnenenergie usw. wird den
Belangen des Energie- und Klimaschutzes Rechnung getragen.
5.2.6.
Schutzgut Landschaft
5.2.6.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Das Plangebiet liegt am Rand einer welligen Hochfläche in Randlage zum Indetal auf einer leicht
nach Nordost hin abfallenden Fläche. Die Planfläche grenzt unmittelbar an einen jüngeren
bebauten Bereich der Ortslage von Kornelimünster mit Wohn- und gewerblicher Bebauung.
Das Landschafts- bzw. Ortsbild wird durch ein Zusammenwirken von Industriegebäuden, Gärten
und landwirtschaftlich genutzten Flächen auf bewegtem Relief geprägt. Der Übergang in die offene
Landschaft ist mit Gärten, Wiesen mit lockerem Gehölzbestand und einer Remise vergleichsweise
charakteristisch für dörfliche Randlagen. Insgesamt ist das Landschaftsbild deutlich von
anthropogenen Nutzungen geprägt. Aus der Umsetzung des Bebauungsplans 852 A hat sich eine
neue Grenzsituation ergeben, die durch den Bebauungsplan 852 B aufgegriffen wird und den
neuen Ortsrand bildet.
5.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Orts- und Landschaftsbild
Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist nicht zu erwarten. Die Eingriffsfläche ist
nur von Osten bis Nordosten, vom Lufter Weg her, besser einsehbar. Zum Vennbahnweg im
Nahbereich besteht eine Sichtverschattung durch den Gehölzriegel und einen Reliefsprung.
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Die geplante Bebauung grenzt unmittelbar an die bestehende Siedlungsfläche an und wird gut
durch randliche Gehölzstrukturen eingegrünt. Diese werden durch zusätzliche neue
Gehölzpflanzungen verstärkt. Die Bauhöhe wird überwiegend I- bis II-geschossig sein. Die IIIgeschossige Bebauung mit Miet- und Eigentumswohnungen schließt unmittelbar an die vorhandene
Bebauung an. Zur Betonung der nordöstlichen Ecksituation wird hier ein weiterer III-geschossiger
Bau entstehen. Im Übrigen passen sich die vorgesehenen Gebäudehöhen dem zum Vennbahnweg
leicht abfallenden Gelände an. Auch die III-geschossige Bebauung wird mit ihren Traufhöhen
unterhalb der Höhe der vorhandenen Nachbarbebauung bleiben.
Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt, da sich die geplante Bebauung strukturell in die bestehende
Umfeldbebauung eingliedert.
5.2.6.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen/
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen
Orts-/Landschaftsbild
Mit dem Erhalt sowie der Ergänzung der randlich umfassenden Gehölzbestände wird der Eingriff in
das Landschaftsbild minimiert und ein fließender Übergang zur unverbauten Landschaft hergestellt.
Die Pflanzung von Bäumen an Straßen und Plätzen dient ebenso der Auflockerung der Bebauung
wie die festgesetzte Dachbegrünung.
Durch die Festsetzung von maximalen Gebäudehöhen im Bebauungsplan wird sichergestellt, dass
keine erhebliche Beeinträchtigung der Landschaft durch die Bebauung erfolgt.
5.2.7.
Schutzgut Kultur und Sachgüter
Im Plangebiet liegen keine Kultur- oder Sachgüter vor.
5.3.
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes bei Durchführung
Die zu erwartenden Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter und ihr
Zusammenwirken werden durch geeignete Maßnahmen vermindert oder ausgeglichen.
5.4.
Grundlagen, Quellen und Rechtsgrundlagen
Die hier durchgeführte Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich an
den gesetzlichen Vorgaben des §2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB
sowie der klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Umweltbericht
ist entsprechend dem derzeitigen Kenntnis und Verfahrensstand erstellt. Dem Umweltbericht liegen die im
Anhang genannten Umweltinformationen zugrunde:
Gutachten
ALTENBOCKUM & PARTNER (2001 a): Altlastenuntersuchung im Bebauungsplangebiet Münsterstraße in
Aachen-Kornelimünster
ALTENBOCKUM & PARTNER (2001 b): Altlastenuntersuchung im Bebauungsgebiet Münsterstraße in
Aachen-Kornelimünster. Ergänzende Stellungnahme zu Bodenverunreinigungen und einer potenziellen
Grundwassergefährdung.
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ALTENBOCKUM & PARTNER (2014): Altlastenuntersuchung im Bebauungsgebiet Münsterstraße (852 B) in
Aachen – Kornelimünster. Ergänzende Bewertung der Gefahrensituation und Konzept zum weiteren
Vorgehen
GEHA INGENIEURE, (MAI 2013) Antrag auf Erteilung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis zur
Gewässerbenutzung – Münsterstraße, Kornelimünster.
PROFESSOR DR.–ING. H. DIELER + PARTNER GMBH (10.12.2002): Geotechnischer Bericht / Baugrundgutachten für eine Teilfläche des Plangebietes (Ergänzungen 11.01.2003)
PRO TERRA (Nov. 2001): Landschaftspflegerische Fachbeitrag zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan
"Wohnen und Arbeiten – Münsterstraße"
PRO TERRA (Dez. 2002): Landschaftspflegerische Begleitplan für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
852 A "Wohnen und Arbeiten – Münsterstraße"
PRO TERRA (Okt. 2003): Landschaftspflegerische Begleitplan für die Regenrückhaltung zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen und Arbeiten – Münsterstraße"
PRO TERRA (Mrz. 2004): Landschaftspflegerische Begleitplan für den Bebauungsplan 852 B "Wohnen und
Arbeiten – Münsterstraße"
PRO TERRA (Nov. 2012): Darstellung der Umsetzung der geplanten grünordnerischen Festsetzungen zu
den Bebauungsplänen 852A und 852 B "Wohnen und Arbeiten – Münsterstraße"
SWA SCHALL- UND WÄRMEMESSSTELLE AACHEN GMBH (26.07.2001): Schalltechnisches Gutachten
SI-A01/233/07 Schall- Immissionsprognose
SWA SCHALL- UND WÄRMEMESSSTELLE AACHEN GMBH (18.01.2002): Schalltechnisches Gutachten
SI-A02/004/01 Lärmeinwirkung der Gewerbebetriebe Rueb Druck und Getränke Laschet
SWA SCHALL- UND WÄRMEMESSSTELLE AACHEN GMBH (25.07.2002): Schalltechnisches Gutachten
SI-A02/267/06 Lärmeinwirkungen der B 258 / Napoleonsberg
Rechtsgrundlagen
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz, Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 25. März
2002, BGBl. I S. 1193, zuletzt geändert am 10. Mai 2007, BGBl. I S. 666 (Hinweis: Das Gesetz tritt am 14.
November 2007 in Kraft.)
LG NW Landschaftsgesetz – Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der
Landschaft, in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, GV.NW. S. 568, zuletzt geändert am
15. Dezember 2005, GV.NW. S. 791
EUArtSchV Europäische Artenschutzverordnung, Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9.
Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflan-zenarten durch
Überwachung des Handels (ABl. EG Nr. L 61 S. 1 vom 3.3.1997) zuletzt geändert durch VO (EG)
Nr.1332/2005 vom 9. August 1995 (Abl. EG vom 19.8.2005, L 215, S.1 ff., in Kraft seit dem 22.8.2005),
berichtigt am 27. April 2006 (ABl. EG Nr. L 113, S. 26)
BArtSchV Bundesartenschutzverordnung, Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten
vom 16.02.2005 (BGBl. I, S. 258, in Kraft seit dem 25.02.2005, berichtigt am 18.03.05 (BGBl.I, S.896)
(Bundesartenschutzverordnung)
5.5.
Monitoring
Die Stadt Aachen betreibt derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem. Die
erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt durch die Durchführung der Planung werden daher im Rahmen
der allgemeinen Umweltüberwachung unter Einbeziehung von Fachbehörden überprüft. Hierbei ist ein
Austausch von relevanten Informationen zwischen den Fachbehörden und der Gemeinde gewährleistet.
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Sollten unerwartete Umweltaus-wirkungen auftreten, werden diese frühzeitig ermittelt und ihnen wird mit
geeigneten Maß-nahmen entgegengewirkt.
5.6.
Zusammenfassung
Die zu erwartenden Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter und ihr
Zusammenwirken werden durch geeignete Maßnahmen vermindert oder ausgeglichen.
6.
Auswirkungen der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird dem Bedarf an Wohnbauflächen im Ortsteil Kornelimünster
Rechnung getragen.
Die vorgesehene bauliche Arrondierung respektiert und stärkt die vorhandene Orts- und Bebauungsgrenze. Die
Verknüpfung von Wohnen und Arbeiten kann der baulichen Entwicklung des Ortes Modellcharakter geben.
Um ein Nebeneinander von Fußgängern und PKW zu ermöglichen und auf den Wohnwegen sicherzustellen, soll
nach Fertigstellung der Maßnahme eine Verkehrsregelung als verkehrsberuhigter Bereich nach den Zeichen
325/326 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingerichtet werden. Die Verkehrsfläche wird so Kindern eine
attraktive Spielmöglichkeit bieten.
Das Planungsgebiet ist heute durch einen Busch- und Heckensaum gefasst, der erhalten und weiter entwickelt
werden soll.
Umweltrelevante negative Auswirkungen sind durch die Maßnahme nicht zu erwarten.
Maßnahmen zur Bodenordnung sind nicht erforderlich.
Da der Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. 852 B - Münsterstraße Wohnen und Arbeiten - den
rechtskräftigen Landschaftsplan, der für diesen Bereich den „besonderen Schutz von Bäumen, Hecken und
Gewässern„ mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Realisierung der
gemäß Flächennutzungsplan geplanten Nutzung„ festsetzt, überlagert, wird dieser mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 852 B außer Kraft gesetzt, soweit sich sein Geltungsbereich mit dem des
Bebauungsplanes Nr. 852 B überdeckt.
Außerdem überlagert der Bebauungsplanes Nr. 852 B - Münsterstraße Wohnen und Arbeiten - im Bereich der
Haupterschließungsstraße den rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 852 A. Mit Inkrafttreten
des Bebauungsplanes Nr. 852 B wird dieser außer Kraft gesetzt, soweit sich sein Geltungsbereich mit dem des
Bebauungsplanes Nr. 852 A überdeckt.
7.
Kosten
Kosten für Entschädigungen gemäß § 39 ff BauGB sind nicht zu erwarten, da keine Maßnahmen getroffen
werden, die sich nachteilig auf die persönlichen Lebensumstände der im Gebiet wohnenden und arbeitenden
Menschen auswirken.
Die verkehrstechnische Erschließung wird von dem Erschließungsträger, die entwässerungstechnische
Erschließung wird durch die Stadtwerke Aachen AG (Stawag) finanziert.
Die übrigen Kosten werden von den Grundstückseigentümern bzw. von den zukünftigen Nutzern getragen. Dies
wird durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen sichergestellt.
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Städtebaulicher Vertrag / Erschließungsvertrag
Zum Bebauungsplan gehört ein städtebaulicher Vertrag bzw. ein Erschließungsvertrag, der zwischen der Stadt
und dem Grundstückseigentümer abgeschlossen wird. Dieser Vertrag wird alle zuvor genannten
Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung der Maßnahme sicherstellen. Er sichert u.a. die
Herstellung der öffentlichen Erschließungsflächen, der Entwässerungseinrichtungen, des privaten
Kinderspielplatzes und der externen Ausgleichsmaßnahmen.
9.
Plandaten
Plangebiet
Verkehrsfläche
Private Grünfläche
Nettowohnbauland
ca. 1,34
ca. 0,16
ca. 0,05
ca. 1,13
ha
ha
ha
ha
Es werden ca. 50 Wohneinheiten geschaffen für ca. 140 Einwohner.
Hinweis:
Flächen für Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes
am „Schiffling„ ca. 0,15 ha
am „Krebsloch„ ca. 0,90 ha
ca. 1,0 ha
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss in seiner Sitzung am __.__.2014 die
erneute öffentliche Auslegung den Bebauungsplanes Nr. 852 B – Münsterstraße – beschlossen hat.
Aachen, den __.__.2014
(Marcel Philipp)
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