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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
128793.pdf
Größe
7,6 MB
Erstellt
02.04.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:41

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1108/WP16 öffentlich 35010-2014 02.04.2014 Dez. III / FB 61/20 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten hier: - Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB - Erneuter Offenlagebeschluss gem. § 4a (3) BauGB Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 30.04.2014 15.05.2014 B4 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 852 B Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten - in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 852 B Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten - in der vorgelegten Fassung. Vorlage FB 61/1108/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 61/1108/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 2/5 Erläuterungen: hier: Erneuter Offenlagebeschluss 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens /Beschlusslage Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.09.2000 die Verwaltung beauftragt, für das Vorhaben – Wohnen und Arbeiten Münsterstraße – gemeinsam mit dem Investor einen Bebauungsplan mit einem städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten. Die Bezirksvertretung AachenKornelimünster / Walheim hat sich in ihrer Sitzung am 29.11.2000 diesem Beschluss angeschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 04.03. bis einschließlich 06.03.2002 mit einer Anhörung am 06.03.2002 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 01.02. bis 06.03.2002 beteiligt. Im Laufe des Verfahrens hatte sich herausgestellt, dass eine Teilung des Plangebietes in die Teile A und B erforderlich ist. Nur so war zu gewährleisten, dass der für die geplante Wohnbebauung notwendige bauliche Lärmschutz zum Gewerbebereich vorab realisiert ist, bevor weitere Baurechte für eine Wohnbebauung entstehen. Das gewerbliche Vorhaben im vorderen Bereich an der Münsterstraße wurde deshalb auf der Grundlage des im Jahre 2003 als Satzung beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A – Münsterstraße – Wohnen und Arbeiten – realisiert. Das Wohngebiet im rückwärtigen Bereich wurde mit dem Bebauungsplan Nr. 852 B weitergeführt. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung 20.07.2004, nach Empfehlungsbeschluss durch die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 14.07.2004, den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 852 B gefasst. 2. Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2)BauGB Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom: 29.11.2004 bis: 07.01.2005 stattgefunden. Während dieser Zeit sind keine Eingaben von Bürgern eingegangen. Von Seiten der Behörden sollte lediglich aufgrund der Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen werden. 3. Änderung des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung Ein Satzungsbeschluss wurde in den Folgejahren nicht gefasst, da dieser abhängig gemacht wurde von der Umsetzung des Vorhabens im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A, welches den Lärmschutz für die Wohnbebauung im Bebauungsplan Nr. 852 B gewährleisten sollte. Die „Lärmschutz-Bebauung“ in Form eines Gebäuderiegels wurde erst im Jahre 2010/2011 errichtet. Weiterhin wurden weitere Bedingungen des Durchführungsvertrags erst in den Jahren 2010 bis 2013 erfüllt. Zwischenzeitlich stellte sich heraus, dass Änderungen im Bebauungsplan Nr. 852 B erforderlich sind. Der Bebauungsplanentwurf von 2005 war sehr stark auf bestimmte Bauvorhaben mit einer Vorlage FB 61/1108/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 3/5 bestimmten Architektur zugeschnitten. Die konkrete Absicht des Eigentümers, dies genau so umzusetzen, besteht derzeit nicht mehr. Einige Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs wie z.B. Baulinien sollen daher in der Form geändert werden, dass die Spielräume für eine Bebauung vergrößert werden sollen. Jedoch soll das Gesamtkonzept von großzügigen Ein- und Zweifamilienhäusern in zweigeschossiger Bauweise mit flach geneigtem Dach nicht verändert werden. Im Zentrum soll es eine etwas dichtere Bebauung mit sog. Kettenhäusern geben, bei denen auf eine Grundstücksgrenze zweigeschossig ohne Grenzabstand gebaut werden kann. Entlang der inneren Haupterschließung sollen an einer Stelle Reihenhäuser in dreigeschossiger Bauweise verbleiben. Des Weiteren hat der Grundstückseigentümer, der die Erschließung für das gesamte Plangebiet übernimmt, den Wunsch geäußert, den Erschließungsring nordwestlich der inneren Haupterschließung als Privatstraße zu errichten und privat zu unterhalten. Aufgrund der geringen Erschließungsfunktion für ca. 10 Wohnhäuser ist eine solche Lösung unter bestimmten Bedingungen umsetzbar. Dies erfordert jedoch gegenüber dem Bebauungsplanentwurf eine Änderung der bisherigen Festsetzung von „öffentlicher Verkehrsfläche“ in „mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche“ innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA). Außerdem wurde das Thema Bodenbelastungen überarbeitet. Dabei wurde das Bodengutachten aktualisiert und ein Bodenmanagement vorgesehen, dass eine Überdeckung des vorhandenen Geländes mit einer mind. 0,35 m Bodenschicht unbelasteten Materials vorsieht. Dadurch wurden Änderungen bei der Straßenplanung und auch bei der Höhenfestsetzung für die Gebäude erforderlich. Durch die Änderung des Entwässerungskonzepts von einer ursprünglich geplanten Regenrückhaltung zu einer Versickerung des Niederschlagswassers auf dem nordwestlich angrenzenden Grundstück des Erschließungsträgers werden zudem Änderungen in der Begründung bzw. im Umweltbericht erforderlich. Diese o.g. Änderungen berühren die Grundzüge der Planung und erfordern eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs. 4. Finanzielle Auswirkungen Da mit dem Eigentümer ein städtebaulicher Vertrag und ein Erschließungsvertrag geschlossen werden soll, übernimmt dieser sämtliche Kosten der Erschließung und sonstiger städtebaulicher Maßnahmen. Dadurch entstehen der Stadt Aachen keine Kosten. 5. Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Mit dem Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten soll Planungsrecht für eine Wohnbebauung mit ca. 50 Wohneinheiten geschaffen werden. Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 852 B Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form erneut öffentlich auszulegen. Vorlage FB 61/1108/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 4/5 Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Städtebauliches Gesamtkonzept 2003 4. Entwurf des Rechtsplanes der öffentlichen Auslegung von 2004/2005 5. Entwurf des Rechtsplanes zur erneuten öffentlichen Auslegung 6. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen 7. Entwurf der Begründung Vorlage FB 61/1108/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 5/5 Bebauungsplan Nr. 852 B - Wohnen und Arbeiten Münsterstraße Luf ter We g  hn ba nn Ve g we Mü nst ers traß e Bebauungsplan Nr. 852 B - Wohnen und Arbeiten Münsterstraße Luf ter We g  hn ba nn Ve g we Mü nst ers traß e Anlage 4 Rechtsplan der öffentlichen Auslegung 2004/2005 Anlage 5 Rechtsplan zur erneuten Auslegung Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 852 B - Münsterstraße – Wohnen und Arbeiten im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim zur erneuten öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NW (BauONW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 1.1. Für das Plangebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt. 1.2. Für die mit WA2 (a1) bezeichnete Baufläche wird als abweichende Bauweise (Kettenhausbebauung) festgesetzt: Die Gebäude sind an der nordwestlichen Grundstücksgrenze zweigeschossig ohne Grenzabstand zu errichten. Die Gebäude sind an der südöstlichen Grundstücksgrenze eingeschossig ohne Grenzabstand und im darüberliegenden Obergeschoss mit einem Grenzabstand von mind. 3,0 m zu errichten. Ausnahmsweise ist bei den nordwestlichen Endhäusern der Kettenhausbebauung auf ein Heranbauen an die seitliche Grundstückgrenze zu verzichten und ist ein Abstand zur Straßenverkehrsfläche von mind. 2,5 m einzuhalten. 1.3. Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, dass innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes die gemäß § 4 Abs.3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig sind. 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 2.1 Für die mit (e) bezeichneten Bauflächen wird festgesetzt, dass Wohngebäude nicht mehr als 2 Wohnungen haben dürfen. 2.2 Die maximalen Gebäudehöhen werden gemessen über NHN / Normalhöhen über Null. Ausnahmsweise kann im Einzelfall eine Abweichung der festgesetzten Gebäudehöhen von 0,5 m zugelassen werden, wenn dadurch eine bessere Anpassung an das Gelände erreicht wird und dies durch einen Geländeschnitt nachgewiesen wird. 2.3 Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO wird festgesetzt, dass in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 7 die zulässige Grundflächenzahl durch die Grundflächen von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche gem. § 19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO und Garagen gem. § 19 Abs. 4 Nr. 1 BauNVO bis zu einem Wert von 0,8 überschritten werden darf, sofern die baulichen Anlagen begrünt werden. 2.4 Gemäß § 21a BauNVO wird festgesetzt, dass Garagengeschosse nicht auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse anzurechnen sind. 3. Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen (§ 12, § 14 BauNVO) 3.1 Im WA-Gebiet sind Stellplätze und Garagen außerhalb der überbaubaren Flächen bzw. außerhalb der eigens dafür festgesetzten Flächen unzulässig. 3.2 Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO sind zwischen Baugrenzen und angrenzender Straßenbegrenzungslinie bzw. zwischen Baugrenzen und mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen (Vorgärten) ausgeschlossen. Ausgenommen sind Stützmauern, Einfriedungen, Terrassen und Standplätze für bewegliche Abfallbehälter. Seite 2 / 4 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße 4. Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) 4.1 Innerhalb der mit „H„ gekennzeichneten Flächen sind einzeilige Buchenhecken (3 Stk./ m, 3j. v. 80-120) zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. 4.2 Innerhalb der Privaten Grünfläche (Spielplatz) sind mind. 6 Bäume (Linden) zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. 4.3 Innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche sind 5 Straßenbäume einer Sorte mit einem Stammdurchmesser von 18 bis 20 cm zu pflanzen. 4.4 Die als zu erhalten festgesetzten Anteile der Hecken, Gehölze und Sträucher entlang des Vennbahnweges und der westlichen Grundstücksgrenze dürfen nicht geschädigt oder beseitigt werden, sondern sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Abgängige Gehölze sind durch Gehölze der gleichen Art zu ersetzen. 4.5 Sämtliche Dachflächen sind zu einem Anteil von min. 40% extensiv zu begrünen. 5. Kennzeichnung (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB) Das gesamte Plangebiet ist gem. §9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB eine Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist. Die Böden sind lokal durch Auffüllungen mit Schwermetallen(Nickel, Blei und Cadmium) belastet. Diese Belastung entspricht der geogenen (natürliche Ursache) Belastung der Böden im Raum Kornelimünster. Eine Nutzung als Ziergarten und Kinderspielfläche ist unbedenklich, wenn die Auffüllungen in diesem Bereich mit mindestens 35cm unbelastetem Boden abgedeckt werden. Eine Nutzung als Nutzgarten ist unbedenklich, wenn im Nutzgartenbereich eine Mindestabdeckung in einer Mächtigkeit von 60cm mit unbelastetem Bodenmaterial durchgeführt wird. 6. Hinweise 6.1 Kampfmittel Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Kampfgebiet. Sollten Bombenblindgänger/Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit sofort einzustellen und umgehend die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland, Bezirksregierung Düsseldorf, Außenstelle Aachen, Hubert-Wienen-Str. 25, 52070 Aachen, Tel. 0241/9108710 (Mo. – Do. 7.00 – 15.50, Fr. 07.00 – 14.00 Uhr) und außerhalb der Rahmendienstzeiten die Bezirksregierung Düsseldorf zu benachrichtigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion empfohlen, die vom Kampfmittelbeseitigungsdienst oder eines von ihm beauftragten Vertragsunternehmens durchgeführt werden muss. Hierfür muss Kontakt zum Kampfmittelbeseitigungsdienst aufgenommen werden. 6.2 Bodendenkmäler Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen oder der Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endericher Straße 133, 53115 Bonn, Tel.: +49 228 98340, Fax: +49 228 9834119, e-post: bodendenkmalpflege@lvr.de, unverzüglich zu informieren. Seite 3 / 4 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße 7. Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Örtliche Bauvorschriften 6.1 Innerhalb des Plangebietes sind Dachneigungen bis max. 15 Grad zulässig. 6.2 Stützmauern zum Ausgleich von Geländeunterschieden dürfen die Höhe von 0,80 m nicht überschreiten. 6.3 Abgrabungen und Auffüllungen des Geländes von mehr als 0,80 m in Höhe oder Tiefe sind außerhalb der überbaubaren Flächen unzulässig. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Geländesituation dies erforderlich macht. 6.4 Böschungen dürfen nicht steiler sein als 1: 3. Ausnahmsweise kann das zulässige Böschungsverhältnis auf 1: 2 erhöht werden, wenn dadurch erreicht wird, dass die erforderliche Böschung auf dem jeweiligen Baugrundstück angelegt werden kann. 6.5 Im Bereich der mit Leitungsrechten zu belastenden Fläche sind keine Garagen sowie Gründungen und massive Bodenplatten zulässig. Außerdem dürfen in diesem Bereich keine tiefwurzelnden Bäume gepflanzt werden. Diese Schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss in seiner Sitzung am __.__.2014 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 852 B – Münsterstraße – beschlossen hat. Aachen, den __.__.2014 (Marcel Philipp) Seite 4 / 4 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zum Bebauungsplan Nr. 852 B - Münsterstraße – Wohnen und Arbeiten im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim zur erneuten öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1. Beschreibung des Plangebietes 1.2. Flächennutzungsplan (FNP) 1.3. Bestehendes Planungsrecht 2. Anlass der Planung 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1. Allgemeine Ziele 3.2. Ziel der Planung 3.3. Erschließung / Verkehr 3.4. Gebäude- und Wohnungstypologien 3.5. Freiraumkonzept 4. Begründung der Festsetzungen 4.1. Art der baulichen Nutzung 4.2. Maß der Nutzung/ Höhe der baulichen Anlagen 4.3. Bauweise/ Überbaubare Grundstücksflächen 4.4. Nebenanlagen 4.5. Stellplätze und Tiefgarage 4.6. Öffentliche Verkehrsflächen / Erschließung 4.7. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 4.8. Dachbegrünung 4.9. Grünflächen 4.10. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern 4.11. Entwässerung 4.12. Lärmschutz 4.13. Hinweise 5. Umweltbericht 5.1 Einleitung 5.1.1. Lage des Plangebietes 5.1.2. Inhalt und Ziele des B-Plans 5.1.3. Planungsrechtliche Einbindung 5.1.4. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad 5.1.5. Ziele des Umweltschutzes 5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 5.2.1. Schutzgut Mensch 5.2.1.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben 5.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben 5.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 5.2.2. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt 5.2.2.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben 5.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Seite 2 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 5.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 5.2.3. Schutzgut Boden 5.2.3.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben 5.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben 5.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 5.2.4. Schutzgut Wasser 5.2.4.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben 5.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben 5.2.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 5.2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie 5.2.5.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben 5.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben 5.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 5.2.6. Schutzgut Landschaft 5.2.6.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben 5.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben 5.2.6.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 5.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter 5.2.7.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben 5.2.7.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben 5.2.7.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 5.2.8. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter 5.3. 5.4. 5.5. 5.6. Entwicklungsprognose des Umweltzustandes bei Durchführung Grundlagen Monitoring Zusammenfassung 6. Auswirkungen der Planung 7. Kosten 8. Städtebaulicher Vertrag / Erschließungsvertrag 9. Plandaten Seite 3 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1. Beschreibung des Plangebietes Der Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. 852 B -Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten - ist Teil eines am nordwestlichen Ortseingang von Kornelimünster gelegenen insgesamt ca. 2,25 ha großen Planungsgebietes, für das ein übergeordnetes städtebauliches Konzept im vorderen Bereich gewerbliche und im hinteren Bereich Wohnnutzung vorsieht. Die Neustrukturierung der gewerblichen Nutzung im vorderen Teil des Plangebietes ist bereits in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 852 A geregelt. Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 852 B ist ca. 1,34 ha groß. Im Süden wird das Plangebiet durch den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 852 A, im Norden durch die ehemalige Trasse der Vennbahn und im Westen durch die Tallinie eines Wiesenhanges unterhalb des Lufter Weges begrenzt. Derzeit wird das Gebiet als Wiesenland genutzt. Das Gelände fällt von der Münsterstraße Richtung Vennbahnweg um ca. 5 m ab. Die historische Topografie ist durch Aufschüttungen nivelliert. Entlang der historischen Bahnstrecke verläuft eine Böschungskante. Das Plangebiet bildet heute den Übergang von Bebauung zur freien Landschaft. In den Randbereichen befinden sich Gehölzbestände. Die straßenbegleitende Bebauung der beiden Straßenseiten der Münsterstraße ist in diesem Abschnitt unterschiedlich geprägt. Auf der dem Plangebiet zugewandten Straßenseite existiert eine Mischung von Mietwohn-, Eigenheim- und Gewerbebebauung. Die Gebäude sind vorwiegend II-geschossig, weisen jedoch eine hohe Ausnutzung der Dachgeschosse auf. Sie stehen zumeist auf großen Grundstücksparzellen. Die Bebauung der anderen Straßenseite stellt sich vornehmlich in Form von freistehenden Einfamilien-, Reihenund Doppelhäusern auf kleinen Grundstücken dar. Dies ändert sich in Höhe des Planungsgebietes. Die der ehemaligen Tuchfabrik unmittelbar gegenüberliegenden Parzellen weisen bereits eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe auf. 1.2. Flächennutzungsplan (FNP) Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt für das gesamte Plangebiet gemischte Bauflächen dar. Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen setzt für diesen Bereich „besonderen Schutz von Bäumen, Hecken, Gewässern„ und „Zweckbestimmung von Brachflächen - natürliche Entwicklung" fest. In der Entwicklungskarte ist das Entwicklungsziel 6 -Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Realisierung der gemäß Flächennutzungsplan geplanten Nutzung- dargestellt. 1.3. Planungsrechtliche Situation Ein Bebauungsplan existiert nicht. Planungsrechtlich ist das Grundstück dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Von daher bedarf es eines Bebauungsplanverfahrens Der Bebauungsplan 852B ist in 2004 öffentlich ausgelegt worden. 2. Anlass der Planung Durch das Projekt -Wohnen und Arbeiten- soll eine nutzungsverträgliche Expansionsmöglichkeit für die Betriebe an der Münsterstraße geschaffen werden, bei der das Verwachsen des vorhandenen Betriebsstandortes mit einem Wohnstandort gefördert werden. Seite 4 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1. Allgemeine Ziele In Kornelimünster als bevorzugtem Wohnstandort im Aachener Süden herrscht eine gesteigerte Nachfrage nach Bauflächen für Einfamilienhausbau für Familien mit Kindern. Das Plangebiet bietet sich wegen der ortskernnahen Lage am Ortsrand von Kornelimünster und der bereits vorhandenen Infrastruktur aus städtebaulicher Sicht als Wohnbaufläche an. Mit Realisierung des im Bebauungsplan Nr. 852 A festgesetzten Lärmschutzriegels wird der Schutz der Wohnbebauung vor Emissionen aus der bereits vorhandenen und geplanten gewerblichen Nutzung sichergestellt. Deshalb soll als II. Bauabschnitt für den Wohnbereich im nördlichen Teil des Grundstückes Planungsrecht in Form eines Bebauungsplanes mit städtebaulichem Vertrag geschaffen werden. 3.2. Ziel der Planung Der Bebauungsplanentwurf sieht ca. 50 Wohneinheiten für das Gebiet vor. Davon sollen ca. 20 Einfamilienhäuser in Form von Einzelhäusern und Hausgruppen entstehen. Im Rahmen der Wohnbaumaßnahme soll sozialer Wohnungsbau unter Berücksichtigung ortsspezifischer Kriterien mit verwirklicht werden. Zu dem geplanten Wohngebiet grenzt sich die gewerbliche Nutzung durch einen gegliederten Baukörper bestehend aus Hallenelement, Funktionsriegel und Wohneinheiten ab. Die Anlage des ca. 3,0 m unter Münsterstraßenniveau liegenden Gewerbehofes, der zu allen Seiten konsequent geschlossenen wird, ermöglicht ein unmittelbares Nebeneinander zur schutzbedürftigen Nachbarbebauung. 3.3. Erschließung / Verkehr Die Erschließung des geplanten Wohngebietes erfolgt über eine im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 852 A festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche mit Anschluss an die Münsterstraße. Die Münsterstraße als Gemeindestraße verbindet die Ortsteile Kornelimünster und Brand. Sie ist zweispurig ausgebaut und geeignet den zusätzlich zu erwartenden Verkehr aufzunehmen. Die neue Haupterschließungsstraße dient vornehmlich der Erschließung des Wohngebietes aber auch der zum Gewerbehof geplanten Tiefgarage. Die im konventionellen Ausbau geplante Straße mit 5,5 m breiter Fahrgasse und beidseitig geführtem max. 2,0 m breitem Gehweg führt von der Münsterstraße durch eine vorhandene Senke zunächst als gerader Stich in Richtung Vennbahnweg. Im Bereich des geplanten Lärmschutzriegels soll der Eingang des Wohngebietes durch eine Verengung der Fahrbahn auf 3,0 m auf einer Länge von ca. 5,8 m markiert werden. Unterstützt werden soll die Eingangssituation durch Pflanzung eines Baumes auf dem an dieser Stelle 3,0 m breiten Gehweg. Das Ende der Haupterschließungsstraße wird durch einen mit Bäumen angelegten Quartiersplatz markiert, der als Kinderspielplatz genutzt werden soll. Von hier aus wird die Vennbahntrasse über eine Treppen- und Rampenanlage zu erreichen sein. Die an die Haupterschließungsstraße anschließenden Wohnwege werden als private Erschließungsstraßen ausgebaut, sie sollen als Mischflächen gestaltet sowie als verkehrsberuhigte Bereiche nach § 325/326 der Straßenverkehrsordnung ausgeschildert werden Damit wird ein gleichberechtigtes Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer möglich und erlaubt Kindern den Straßenraum als Spielfläche zu nutzen. 3.4. Gebäude- und Wohnungstypologien Seite 5 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Für das allgemeine Wohngebiet ist eine Mischung aus Miet- und Eigenheimbau in Form von Einzel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungen geplant. Die geplanten Baumassen werden im Siedlungsinnenbereich stärker verdichtet und zum Siedlungsrand in Einzelhäuser aufgelöst sein. 3.5. Freiraumkonzept Durch den weitgehenden Erhalt der vorhandenen Strauch- und Gehölzstrukturen entlang der westlichen und nördlichen Gebietsgrenze und die Einfassung der verbleibenden Grenzen mit zusätzlichen heimischen Gehölzen wird das ortsrandtypische Erscheinungsbild gewahrt. 4. Begründung der Festsetzungen 4.1. Art der baulichen Nutzung Der Flächennutzungsplan der Stadt Aachen stellt für das gesamte Plangebiet Gemischte Baufläche dar. Aufgrund der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich den vorhandenen Betriebsstandort zu sichern und zu stärken und mit einem Wohnstandort zu verbinden, wurde für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A eine Mischfläche mit der Nutzung Wohnen und Arbeiten (M), festgesetzt. Damit eine allgemeine Wohnnutzung in der unmittelbaren Nachbarschaft der vorhandenen und geplanten Betriebe gesichert werden konnte, wurden spezielle Regelungen erforderlich, die nicht mit einer planungsrechtlichen Instrumentarisierung der Baunutzungsverordnung geleistet werden konnten. Ein gleichwertiges Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten ist in diesem Bereich nicht, wie in einem Mischgebiet erforderlich, gegeben. Der rückwärtige Bereich des Grundstückes soll als allgemeines Wohngebiet im Bebauungsplan Nr. 852 B ausgewiesen werden. Die Gebietsgrenze wird entlang der Planstraße sowie an der nordöstlichen Grenze des Gewerbehofes verlaufen. Die Bebauungspläne Nr. 852 A und 852 B nehmen damit die gewachsene Struktur dieses Bereiches auf. Der Charakter der beiden Plangebiete entspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplanes, so dass eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet wird. Der Bebauungsplan Nr. 852 B kann deshalb auch als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Es ist daher keine Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen erforderlich. Für das Plangebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die in einem Allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungswesens, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sollen ausgeschlossen werden, um den Gebietscharakter des Wohngebietes nicht zu gefährden und um potentielle Belästigungen sowie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auszuschließen. 4.2. Maß der baulichen Nutzung Für das Wohngebiet ist in Anpassung an die vorhandene Bebauung an der Münsterstraße eine II- bis IIIgeschossige Bebauung vorgesehen. Die Grundflächenzahl (GRZ) soll im Wohngebiet max. 0,4 betragen. Die Geschoßflächenzahl (GFZ) soll für die I- bis II-geschossige Bebauung mit max. 0,6 bis max. 0,8 festgesetzt werden und für die III-geschossige Bebauung mit max. 1,2. Die vorgesehenen Nutzungswerte befinden sich innerhalb der gemäß § 17 Abs. 1 BauGB zulässigen Höchstwerte der Baunutzungsverordnung. Trotz einer maßvollen Verdichtung soll das Plangebiet den Charakter eines Familienheimgebietes erhalten. Deshalb soll für die freistehenden Einfamilienhäuser (WA3, WA5, WA6) festgesetzt werden, dass pro Haus Seite 6 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig sind. Diese Beschränkung ist nachbarschützend und dient vor allem der Beruhigung der Wohnstraßen, die auch als Spielflächen von Kindern genutzt werden sollen. Um die geplanten Erschließungsstraßen von ruhendem Verkehr weitgehend freizuhalten, ist ein großer Teil der erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen vorgesehen. Deshalb soll gem. § 19 BauNVO für Garagen unterhalb der Geländeoberfläche mit ihren Zufahrten eine Erhöhung der GRZ bis auf 0,8 zugelassen werden. Außerdem sollen die Garagengeschosse nicht auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse angerechnet werden. Als Ausgleich für die erhöhte Flächenversiegelung soll festgesetzt werden, dass die Tiefgaragen begrünt werden und als Gartenfläche für die Bewohner der geplanten Gebäude nutzbar sind. Höhe der baulichen Anlagen Zusätzlich zur Zahl der Vollgeschosse werden für die Wohnungsbauten maximale Gebäudehöhen festgesetzt. Die Festsetzung soll einer Entwicklung der Gebäude über die geplante Geschossigkeit hinaus vorbeugen. Es soll eine Bebauung entstehen, die sich höhenmäßig in die Umgebung integriert bzw. an das vorhandene Gefälle des Geländes anpasst. Zur Festsetzung der Höhe wurde eine Lage des Erdgeschosses über Straßenniveau von mindestens 3 Stufen geplant (ca. 0,45 m), die Geschosse wurden mit 3,0 m kalkuliert, für die leicht geneigten Dächer plus Dämmung und ggf. Attika wurden 0,5 m angesetzt. 4.3. Bauweise/ überbaubare Grundstücksflächen Im Zentrum des Wohngebietes WA 2 ist eine abweichende Bauweise (Kettenhausbebauung) vorgesehen. Diese Bauweise ist eine Variante des Reihenhauses mit dem Vorteil einer stärkeren Baukörperauflösung. Der Wechsel zwischen I- und II- geschossigen Baukörpern bietet einen besseren Bezug der Häuser zum Außenraum. Dies soll durch die schriftliche Festsetzung 1. 2: abweichende Bauweise a1 erreicht werden. Da die notwendigen Brandschutzabstände nicht eingehalten werden, werden besondere Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Je nach Orientierung zur Himmelsrichtung werden den Kettenhäusern zusätzliche Freiflächen vor dem Haus zugeordnet, deren Aufenthaltsqualität durch die Einfassung mit Mauern oder dichten Hecken erreicht werden soll. Zu den Plangebietsgrenzen ist eine aufgelockerte II- geschossige Einfamilienhausbebauung vorgesehen, die sich an der Höhe der angrenzenden Reihenhausbebauung an der Münsterstraße orientiert und sich an das vorhandene Gefälle des Geländes anpasst. Aus städtebaulichen Gründen zur Fassung der Verkehrsflächen gegenüber den geplanten Frei- bzw. Gartenflächen soll für die geplante Bebauung teilweise die besondere Bauweise der geschlossenen Bebauung „g1" festgesetzt werden. Die Position der I- geschossig zu bebauenden Baufelder an der Haupterschließungsstrasse wird über Baulinien festgesetzt. 4.4. Nebenanlagen Nebenanlagen sollen zur Sicherstellung einer Durchgrünung und zur Vermeidung einer übermäßigen Versiegelung in den Vorgartenbereichen eingeschränkt werden. Bauliche Anlagen sollen ausgeschlossen werden und Stellplätze auf einen bestimmten Bereich in einer Breite von ca. 3-5 m beschränkt werden. Ausgenommen von der Festsetzung sind lediglich Stützmauern, Einfriedigungen, Terrassen und Standplätze für Abfallbehälter, die typischerweise in den Vorgärten untergebracht werden. Terrassen sind besonders dort sinnvoll, wo großzügige Vorgärten vorhanden sind und diese zur Sonne ausgerichtet sind. 4.5. Stellplätze und Tiefgarage Je Wohneinheit sollen 2 Stellplätze für PKW errichtet werden. Diese werden größtenteils in Tiefgaragen und in den Häusern zugeordneten Einzel- und Doppelgaragen angelegt. Zusätzlich werden für Besucher im Seite 7 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Straßenraum 11 Parkplätze vorgehalten. Der überwiegende Teil der Stellplätze wird gebündelt vor dem Quartiersplatz angelegt. Da die Mischflächen für Kinderspiel zur Verfügung stehen sollen, sollen diese nicht durch ruhenden Verkehr eingeschränkt werden. 4.6. Öffentliche Verkehrsflächen / Erschließung Die von der Münsterstraße zur Vennbahntrasse verlaufende Haupterschließung wird zusammen mit den Flächen im B-Plan Bereich 852 A als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die seitlichen Nebenerschließungsstraßen sollen als Privatstraßen ausgebaut werden (s. 4.7) 4.7. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Die beiden Stichwege südöstlich der Haupterschließungsstraße, die lediglich jeweils 3 Einfamilienhäuser erschließen, sollen als Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger und Versorgungsträger zu belasten sind, festgesetzt wer den. Dies war bereits im Entwurf des Bebauungsplans Inhalt, der im Jahre 2004 öffentlich ausgelegt wurde. Der Vorhaben- und Erschließungsträger beabsichtigt nun, auch die nordwestlich an die Haupterschließung anschließenden Wohnwege als private Straßen auszubauen. Er ist in der Lage die für die Erschließung erforderliche Fläche zu unterhalten und zu pflegen. Die Auswirkung der Änderungen der Festsetzung zu dieser Erschließungsfläche ist für die Stadt gering, da über diese nur wenige Anlieger erschlossen werden. Daher soll auch hier eine Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt werden. Die Unterhaltung der Ver- und Entsorgungsleitungen wird über die Leitungsrechte gesichert. Die Erreichbarkeit der Anlieger durch Müll- und Rettungsfahrzeuge wird aufgrund der ringförmigen Anlage der Stichstraßen und der dadurch gegebenen Umfahrbarkeit gewährleistet. Vor den durch Löschfahrzeuge nicht befahrbaren Wohnwegen südöstlich der Haupterschließungsstraße werden entsprechende Aufstellflächen für die Feuerwehr vorgesehen. 4.8. Dachbegrünung Für alle Baukörper sollen flache bis flachgeneigte Dächer mit der Auflage zur extensiven Begrünung von min.40% festgesetzt werden. Grundidee des städtebaulichen Entwurfes ist eine der Topografie folgende Gebäudestaffelung. Durch die Festsetzung von flachen bis flachgeneigten Dächern bis zu 15 Grad soll eine geordnete Bauhöhenentwicklung gewährleistet werden. Die anteilige Begrünung der Dächer ist Teil der Ausgleichsmaßnahmen. Ihre Durchführung wird im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert. 4.9. Grünflächen Am Ende der Haupterschließungsstraße soll ein mit Bäumen angelegter Quartiersplatz entstehen, der als Kinderspielplatz genutzt werden soll. Die Fläche wird als private Grünfläche festgesetzt. Der Platz soll über eine Treppenanlage an die Vennbahntrasse angeschlossen werden. Aus dem öffentlichen Straßenraum soll die Vennbahntrasse über eine Rampe zu erreichen sein. 4.10. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern/ Ausgleichsmaßnahmen Entlang der westlichen Plangebietsgrenze soll eine Fläche mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt werden, um die bestehende Gehölzstruktur weitgehend zu schützen und das vorhandene ortstypische Erscheinungsbild zu erhalten. Ebenso soll die vorhandene Gehölzstruktur an der parallel zum Vennbahnweg verlaufenden Grenze erhalten und um etwa 75 m Länge auf eine Breite von max. 4,0 m ergänzt werden. An den verbleibenden Plangebietsgrenzen sollen Seite 8 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Flächen zum Anpflanzen einer einzeiligen Buchenhecke festgesetzt werden, um einen Übergang von der geplanten Bebauung zur vorhandenen Nachbarbebauung zu erhalten. Diese Anpflanzungen sind Teil der im Gebiet zu realisierenden Ausgleichsmaßnahmen. Des Weiteren sollen im Straßenraum und auf der privaten Grünfläche Baumpflanzungen vorgenommen werden. Die darüber hinaus notwendigen Ausgleichsmaßnahmen sind extern durch die Anlage von zwei Obstwiesen erfolgt. Eine etwa 0,9 ha große Wiesenfläche befindet sich am „Krebsloch„ gegenüber der Eingriffsfläche. Die zweite etwa 0,15 ha große Wiesenfläche befindet sich am „Schiffling„ im Süden von Kornelimünster. Beide Flächen sind in der Verfügbarkeit des Vorhabenträgers. Alle Ausgleichsmaßnahmen werden im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan sichergestellt. Die oben genannten geplanten Ausgleichsmaßnahmen wurden zum Teil bereits umgesetzt und durch ein fachgutachterliche Stellungnahme der Biologen pro terra bewertet (pro terra 2012, Darstellung der Umsetzung der geplanten grünordnerischen Festsetzungen zu den Bebauungsplänen 852A und 852B „Wohnen+Arbeiten Münsterstraße). 4.11. Entwässerung Das geplante Wohngebiet wird über ein Trennsystem entwässert. Das Schmutzwasser wird dem vorhandenen Kanal mit einer Zuflußbegrenzung von 12l/sec. zugeführt. Das Niederschlagswasser wird einer offenen Regensammel und Versickerungsbecken mit Teichfläche, die in einer naturnah gestalteten Anlage auf der unmittelbar an das Plangebiet anschließenden Wiesenfläche entwickelt wurde, zugeführt. Aus hydrologischen Gründen ist eine gezielte Entwässerung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück nicht möglich. Auch kann die Einleitung in ein Oberflächengewässer nicht erfolgen, da ortsnah keines vorhanden ist. Aus diesem Grund wird das aus dem Planungsgebiet anfallende Niederschlagswasser auf dem angrenzenden im Landschaftsschutzgebiet liegenden Nachbargrundstück der Versickerung zugeführt. Eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des Niederschlagwassers wurde durch die Untere Wasserbehörde in 2013 erteilt. Der Landschaftsbeirat hat der Errichtung der Anlage auf dem im Landschaftsschutzgebiet liegenden Grundstück zugestimmt. 4.12. Lärmschutz Einer Beeinträchtigung der geplanten Wohnnutzung durch Lärm wird durch die Anlage des im Bebauungsplan Nr. 852 A festgesetzten Gewerbehofes in Verbindung mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel entgegengewirkt. Den Übergang vom Gewerbehof zur Wohnbebauung bildet ein gegliederter Riegelbau mit festgesetzter Mindesthöhe. Der 2010 fertig gestellte Riegel übernimmt für die dahinter liegende geplante Bebauung einen großen Teil des Schallschutzes. Der Wohngebietsverkehr erhöht die bestehende Verkehrsbelastung. Die schalltechnische Untersuchung des „SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH im Gutachten SI-A01/233/07 vom 26.07.01 ergibt jedoch eine nach den Orientierungswerten der DIN 18005 zulässige Lärmsituation. Lärmbelastungen oberhalb der Orientierungswerte für Wohngebiete durch die Bundesstraße B 258 (Napoleonsberg) im Tal ergeben sich nach überschlägiger Ermittlung siehe Stellungnahme SI-A02/267/06 vom 25.06.2002 der SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH für das Plangebiet aufgrund der Distanz und des Reliefs nicht. Seite 9 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 4.13. Hinweise 4.13..1 Kampfmittel Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Kampfgebiet. Sollten Bombenblindgänger / Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit sofort einzustellen und umgehend die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland, Bezirksregierung Düsseldorf, Außenstelle Aachen, Hubert-Wienen-Str. 25, 52070 Aachen, Tel. 0241/9108710 (Mo. – Do. 7.00 – 15.50, Fr. 07.00 – 14.00 Uhr) und außerhalb der Rahmendienstzeiten die Bezirksregierung Düsseldorf zu benachrichtigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion empfohlen, die vom Kampfmittelbeseitigungsdienst oder eines von ihm beauftragten Vertragsunternehmens durchgeführt werden muss. Hierfür muss Kontakt zum Kampfmittelbeseitigungsdienst aufgenommen werden. 4.13.2 Bodendenkmalpflege Auf der Basis der derzeit für die Fläche verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte mit den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand hier nicht durchgeführt wurden, von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Zu beachten ist jedoch, dass sich nordwestlich des Plangebiets mehrere römische Fundstellen nahe des Verlaufs der Münsterstraße aufreihen. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass im Umfeld eine bereits aus römischer Zeit stammende Wegetrasse zu lokalisieren ist. Die heutige Nutzung des Plangebiets als Wiesenfläche erschwert Prospektionsmaßnahmen im Vorfeld. Wünschenswert wäre deshalb, dass bei der Erstellung der Infrastruktur der Archäologie die Möglichkeit gegeben wird, die Erdarbeiten zu überwachen und – sollten Bodendenkmäler aufgedeckt werden – Anordnungen nach denkmalrechtlichen Vorgaben zu erteilen (§§ 3, 4, 9, 15, 16 DSchG NW). Darüber hinaus wird daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) hingewiesen. Danach sind bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde der Stadt Aachen als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Entdeckungsstätte sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 5. Umweltbericht 5.1. Einleitung 5.1.1. Lage des Plangebietes Der Verfahrensbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 B ist 1,34 ha groß und Teil eines insgesamt ca. 2,25 ha großen Planbereichs im Nordwesten von Kornelimünster. Das Plangebiet Nr. 852 B schließt an den Bebauungsplan Nr. 852 A an, dessen Umsetzung bereits erfolgt ist. Im Süden und Südwesten wird die Fläche durch die Bebauung entlang der Münsterstraße, einschließlich der Bebauung auf dem benachbarten Bebauungsplan-Gebiet 852 A begrenzt. In Nordbis Nordwest- Richtung liegen die Regensammel- und Versickerungsbecken und die Wiesenflächen unterhalb des Lufterwegs. In östlicher Richtung tangiert der Vennbahnweg das Plangebiet. Seite 10 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße 5.1.2. Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Inhalt und Ziele des B-Plans Geplant ist eine offene Wohnbebauung mit überwiegend zweigeschossiger Bauweise. Insgesamt sind etwa 50 Wohneinheiten in Einzel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungen vorgesehen. Der Städtebauliche Entwurf zum Bebauungsplan weist für das Gebiet "Allgemeines Wohngebiet (WA)" mit überwiegend ein- bis zweigeschossiger Bebauung auf. Im Übergang zur vorhandenen gewerblichen Bebauung sowie in der nordwestlichen Ecke ist eine teilweise dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über eine neu geplante Straße von der Münsterstraße aus. Diese führt in das geplante Gebiet und endet neben dem Quartiersplatz. Für Fußgänger und Radfahrer ist aus der öffentlichen Verkehrsfläche eine Anbindung an den Vennbahnweg vorgesehen. 5.1.3. Planungsrechtliche Einbindung Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen (FNP) stellt für das gesamte Plangebiet gemischte Bauflächen dar. 5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 5.2.1. Schutzgut Mensch 5.2.1.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgabe Verkehr / Lärm Immissionen aus dem Verkehrslärm sowie aus dem Gewerbelärm werden auf der Basis der Orientierungswerte der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" beurteilt, dabei entsprechen die Orientierungswerte für den Gewerbelärm den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben der TA Lärm 98. Die DIN 18005 nennt für Allgemeine Wohngebiete einen Orientierungswert von 55/45 dB(A) Tag/Nacht für Verkehrslärm. Die gesetzlich einzuhaltenden Grenzwerte liegen nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV) für Wohngebiete mit 59/49 dB(A) etwas höher. Die Situation an der Münsterstraße ist charakterisiert durch Wohnbebauung, der im betrachteten Umfeld Gewerbeansiedlung beigefügt ist. In dem bereits vorhandenen Gewerbehof sind heute Betriebe mit z.T. hochspezialisierten Fertigungen ansässig. Im Gebiet für den Bebauungsplan 852 A wurden Erweiterungsflächen für die gewerbliche Nutzung so um einen gegenüber der Münsterstraße um ca. 3,0 m tiefer liegenden Hof angeordnet, dass ein Schallschutz für die umliegende vorhandene sowie geplante neue Wohnbebauung besteht. Zum Verfahrensbereich für den Bebauungsplan 852 B hin wurde ein Gebäuderiegel gesetzt, der die geplante Wohnbebauung gegenüber Lärmbelastungen aus dem Gewerbehof schützt. Zudem wurde für die Mischfläche (M) des Bebauungsplans 852 A eine Mindestbaukörperhöhe sowie ein flächenbezogener Schallleistungspegel festgesetzt (STADT AACHEN, Umweltbericht 2003). Die Münsterstraße als Gemeindestraße verbindet die Ortsteile Kornelimünster und Brand. Durch die vor dem Plangebiet liegende bereits realisierte Bebauung aus dem B-Plan 852 A wird das Plangebiet gegen Verkehrslärm von der Münsterstraße abgeschirmt. Lärmbelastungen oberhalb der Orientierungswerte für Wohngebiete durch die Bundesstraße B 258 (Napoleonsberg) im Tal ergeben sich nach überschlägigen für das Plangebiet aufgrund der Distanz und des Reliefs nicht (STADT AACHEN, BP Nr.852 B - Münsterstraße-Wohnen und Arbeiten / Vorlage zum Offenlagebeschluss, 2004). Freizeit / Erholung Der Vennbahnweg an der östlichen Plangebietsgrenze ist ein sehr beliebter Weg für Radfahrer, Spaziergänger und Skater und sowohl für die Erholung der Anwohner als auch darüber hinaus von Seite 11 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 großer Bedeutung. Er bietet für die Bewohner der Münsterstraße eine Kfz-freie Anbindung nach Niederforstbach und Kornelimünster- Zentrum. Nicht weit vom Plangebiet liegt der ehemalige Bahnhof der Vennbahn, der heute mit Gaststätte, Biergarten und Skater-anlage ein rege genutztes Ausflugsziel darstellt. 5.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Verkehr / Lärm Die Einstufung der Gebietsnutzung innerhalb des Verfahrensbereiches des Bebauungsplans Nr. 852 B soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Es sind daher lediglich zusätzliche Beeinträchtigungen der bestehenden Wohnnutzungen durch erhöhten Wohngebietsverkehr zu berücksichtigen. Die schalltechnische Untersuchung (SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH, 2001) ergibt mit einer um ca.2dB erhöhte Lärmbelastung in Höhe der Einmündung der Planstraße/Münsterstraße 42/42b eine nach den Orientierungswerten der DIN 18005 zulässige Lärmsituation. Während der Bauphase kann es zu temporären Beeinträchtigungen durch Bauverkehrs- und Baulärm in zulässigem Umfang kommen. 5.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Verkehr / Lärm Die einschlägigen Grenzwerte werden nicht überschritten. Besondere Schutzvorkehrungen gegenüber Lärmbelastungen sind nicht erforderlich, da weder die Grenzwerte nach der 16. BImSchV für Allgemeine Wohngebiete (59/49 dB(A) Tag/Nacht) überschritten werden, noch die Orientierungswerte der DIN 18005. Hinsichtlich der von den Gewerbestandorten ausgehenden Geräuschentwicklungen wurden in dem Bebauungsplan 852 A bereits vorsorgende Maßnahmen umgesetzt. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden im Plangebiet je Wohneinheit 2 Stellplätze für Pkw errichtet. Diese werden teilweise in Tiefgaragen und in den Häusern zugeordneten Einzel- und Doppelgaragen vorgehalten. Außerdem sind im öffentlichen Straßenraum Stellplätze für Besucher vorgesehen, so dass sich durch das Vorhaben der Parkdruck in der Münsterstraße nicht erhöhen wird. Um Einflüsse auf die Nachbarbebauung durch den allgemeine Baustellenverkehr (z.B. Erd- und Baustofftransporte) auszuschließen, soll die Andienung der einzelnen Baugruben und Rohbauten ausschließlich über mit Grobschlag ausgekofferten Baustraßen erfolgen, die im Bereich der späteren Erschließungsstraßen im Kernbereich des Grundstücks liegen. Freizeit / Erholung Um Kindern ein adäquates Angebot an Spielfläche in unmittelbarer Wohnnähe zu bieten, wird am Ende der geplanten Haupterschließungsstraße eine ca. 500 m² große 'Private Grünfläche' mit Spieleinrichtungen angelegt. Weiterhin sollen die Wohnwege als Mischflächen ausgebaut werden, so dass bei Einrichtung eines "verkehrsberuhigten Bereiches nach § 325/326 der Straßenverkehrsordnung" die Kinder auch innerhalb des Straßenraumes Spielmöglichkeiten erhalten. Die Grünfläche am Ende der Zufahrtsstraße passierend wird eine Verbindung zum Vennbahnweg geschaffen, so dass eine autofreie Wegeverbindung für Erholungssuchende in Richtung Kornelimünster bzw. Niederforstbach besteht. 5.2.2. Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt 5.2.2.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Seite 12 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Vegetation/Flora Die Vorhabensfläche ist überwiegend von artenarmen Wiesen und Weiden bestanden. Angrenzend an die Wohnbebauung Münsterstraße werden einige Flächen als Gärten genutzt. Es finden sich neben Zier- auch Nutzgartenbereiche sowie Heckenpflanzungen und Obstgehölze. Zur Vennbahn hin besteht entlang der Wiese eine Abgrenzung aus standortgerechten Heckengehölzen. Auf der Böschung zwischen Plangebiet und angrenzenden Retentionsbecken stockt ein Gehölzstreifen aus mäßig alten Gehölzen. Es wurden keine nach § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG NW besonders geschützten Biotope vorgefunden. Schutzwürdige Pflanzenarten wurden nicht beobachtet. Fauna Im Frühjahr 2001 wurde im Untersuchungsgebiet eine Erfassung des Sommervogelbestandes durchgeführt. Die untersuchten Strukturen weisen nur wenige Brutvogelreviere auf. Lediglich anspruchslosere Arten sind mit einzelnen Brutpaaren vertreten. Teilflächen dienen jedoch einem größeren Spektrum an Arten als Nahrungshabitat. Von den Nahrungsgästen werden die offenen Wiesen- und Weidenflächen bevorzugt. Häufiger vertreten waren vor allem anspruchslosere und zur Verstädterung neigende Arten. Es konnte nur eine Art der Roten Liste NRW – die Turteltaube – beobachtet werden. Von den beobachteten Vogelarten wird keine in den Anhängen der Vogelschutzrichtlinie (strenger Schutz) aufgeführt wird. Die geplante Eingriffsfläche hat keine Bedeutung für Amphibien und Reptilien. Weitere planungsrelevante Arten wurden nicht nachgewiesen und sind auch nicht zu erwarten. 5.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Vegetation/Flora Hinsichtlich der Vegetation bietet die Fläche nur ein geringes Konfliktpotential, da die Fläche früher zur Zwischenlagerung von Bodenaushub einer benachbarten Baumaßnahme genutzt und anschließend neu planiert und eingesät wurde. Hieraus resultiert auch die Böschung zu den Becken für die Niederschlagsversickerung. Durch die Bebauung gehen ökologisch mäßig wertvolle Grünland- und Gartenflächen auf Sekundärstandort sowie verschiedene Einzelgehölze verloren. Insgesamt werden rund 7.900 m² von insgesamt 13.400 m² Fläche neu versiegelt. Die Gehölze in den Randbereichen bleiben weitestgehend erhalten und werden durch das Vorhaben nur geringfügig beeinträchtigt. Der Mindestabstand der geplanten Bebauung zum Feldgehölz auf der Sekundärböschung an der Westgrenze beträgt mindestens 3 m. Zur Absicherung des Bestandes werden die beim Aushub der Baugruben notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen, so z.B. die Anlage von Wurzelvorhängen. Lediglich ins Gelände hineinragende Äste von zu erhaltenden Bäumen müssen zurück geschnitten werden, um eine unkontrollierte Beschädigung der Bäume in der Bauphase zu verhindern. Von dem geplanten Eingriff sind keine nach § 30 BNatSchG oder § 62 LG NW besonders schützenswerten Lebensräume und auch keine gefährdeten Pflanzenarten betroffen. Fauna In Bezug auf die Vögel muss von der Abnahme des Nutzungspotenzials ausgegangen werden. Durch die Bebauung und das Verkehrsaufkommen wird vor allem das Nahrungsangebot für Vögel reduziert. Ein lokaler Artenverlust ist jedoch nicht zu erwarten, da das vorgefundene Artenspektrum auch im Umfeld vertreten ist und keine seltenen Arten betroffen sind. Seite 13 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Im Untersuchungsgebiet finden sich keine schutzwürdigen Lebensräume. Anhand der Ergebnisse der bestehenden Erfassungen lässt sich ableiten, dass Belange des Artenschutzes nicht betroffen sind. 5.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen/ Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen Flora/Fauna Die Folgen des Eingriffs in den Naturhaushalt sind ausgleichbar und werden im Rahmen der Maßnahme minimiert. Aufgrund der weitgehenden Überbauung der Fläche sind nur geringe Kompensationsleistungen auf der Fläche selber zu erbringen. Der Ausgleich wird z.T. auf der Eingriffsfläche in Form von Baumpflanzungen im Straßenraum, Begrünung von Dachflächen, die Anlage einer einzeiligen Buchenhecke entlang der Südgrenze und Fortführung der bestehenden Gehölzpflanzungen entlang der Vennbahntrasse sowie der nördlichen Grundstücksgrenze realisiert. Der weitere Ausgleich erfolgte bereits vorlaufend durch die externe Anlage von zwei Obstwiesen mit alten, hochstämmigen Obstsorten, die bereits mit dem Bebauungsplan 852 A vor einigen Jahren den Vorgaben entsprechend realisiert wurden. Eine Fläche (9.100 m²) liegt am Krebsloch, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet. Die andere Ausgleichsfläche (1.500 m²) befindet am Nordrand von Walheim (pro terra 2012, Darstellung der Umsetzung der geplanten grünordnerischen Festsetzungen zu den Bebauungsplänen 852A und 852B „Wohnen+ ArbeitenMünsterstraße). 5.2.3. Schutzgut Boden 5.2.3.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Das Plangebiet ist im Kataster der Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen als Altablagerungsfläche erfasst. Es handelt sich nach aktuellem Katasterauszug von 2013 um die beiden Teilgebiete mit den Kataster-Nummern AA 9185 und AA 9941, die als Ablagerungsflächen von Abraummaterial aus dem Steinbruch beschrieben werden. Der eigentliche Steinbruch mit der Katasternummer AA 9176 stammt aus den 1940er Jahren und reicht nur in geringer Flä-che im äußersten Osten ins Baugebiet hinein (ALTENBOCKUM 2014). Nach Altenbockum (2014) lässt sich aufgrund einer Überprüfung der Schadstoffkonzentratio-nen im Boden und einer Bewertung der Wirkungspfade Boden - Mensch und Boden - Grund-wasser zusammenfassend Folgendes ausführen: Nach den aktuellen Untersuchungen sind im Boden lokal geringe Prüfwertüberschreitungen der Nutzungskategorie Wohngebiet für die Parameter Blei, Nickel und Cadmium im zentralen und westlichen Teil des BPlan-Gebietes auszumachen. Auch wenn durch geogene Bedin-gungen und die historische Erzgewinnung und –verarbeitung großflächig im Raum Korne-limünster vergleichbare Bodenbelastungen vorliegen, ist im Rahmen der geplanten Baumaß-nahme das gefahrlose Wohnen und Arbeiten sicherzustellen. Dieses ist im Baugebiet durch die Unterbindung des Direktkontakts zwischen Mensch und Boden zu gewährleisten. Da von einer vergleichbaren Bodenbelastung über die gesamte Auffüllungsmächtigkeit auszugehen ist, ist zur sicheren Unterbindung des Kontaktpfads im Baugebiet der anstehende Oberboden in einer Mächtigkeit von 0,35 m auszutauschen und durch sauberen Boden zu ersetzen oder – falls aufgrund der Höhenplanung im Baugebiet möglich – durch sauberen Boden in gleicher Mächtigkeit zu Seite 14 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 überdecken. Bei der Bewertung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser konnte durch die Art, Menge und Verfügbarkeit der Schadstoffe, des hohen Grundwasserflurabstandes, der geringen Sickerwasserrate sowie der großen Schutzfunktion der ungesättigten Bodenzone eine vom Bodenmaterial ausgehende Gefährdung des Grundwassers am Standort sicher ausgeschlossen werden. Da es sich um einen Sekundärstandort mit einer Bodenauffüllung bzw. umgelagerten Bodenaushub handelt, sind die Böden nicht als schutzwürdig einzustufen. 5.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Durch die Bebauung wird weit über die Hälfte der Fläche neu versiegelt. Da es sich um Sekundärboden jüngeren Alters handelt, sind die Auswirkungen hinsichtlich des Bodenschutzes gering. Die geplante Baumaßnahme führt durch die Überdeckung und Versiegelung des Bo-dens zu einer Unterbindung des Direktpfades Boden – Mensch und durch die Reduzierung des Sickerwassereintrags zu einer weiter eingeschränkten Schadstoffmobilität. Eine Gefährdung der Anwohner durch eine Schadstoff- Remobilisierung im Boden durch die Maßnahme kann ausgeschlossen werden (STADT AACHEN, BP Nr.852 B – Münsterstraße Wohnen und Arbeiten / Vorlage zum Offenlagebeschluss, 2004). Der Untergrund ist als unmittelbarer Gründungsboden für Tragwerkslasten ungeeignet. Die vorgesehenen aushubarmen Gründungsmaßnahmen minimieren Setzungsunterschiede auf ein bauwerksunschädliches Maß. Einflüsse auf Nachbargrundstücke können ausgeschlossen werden (STADT AACHEN, BP Nr.852 B – Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten / Vorlage zum Offenlagebeschluss, 2004). 5.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen/ Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen Der im Baugebiet anfallende Oberboden kann aufgrund seiner Schwermetallbelastung nicht in unversiegelten Bereichen der Hausgärten an der Oberfläche verbleiben. Stattdessen ist in den künftigen Hausgarten- und Kinderspielbereichen sauberer Abdeckboden in einer Mäch-tigkeit von 0,35 m aufzubringen. Das einzubringende Bodenmaterial muss die entsprechenden Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für Wohngebiete bzw. Kinderspielflächen einhalten. "Der im Rahmen der geplanten baulichen Maßnahmen zu beauftragende BodenschutzSachverständige wird in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde (sämtliche) Erdarbeiten überwachen und so - in dieser Hinsicht - gesundheitlich einwandfreie Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleisten." (STADT AACHEN, BP Nr.852 B – Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten / Vorlage zum Offenlagebeschluss, 2004). Die erforderlichen Maßnahmen werden im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan sichergestellt (STADT AACHEN, BP Nr.852 B – Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten / Vorlage zum Offenlagebeschluss, 2004). Da der Schüttungsuntergrund als unmittelbarer Gründungsboden für Tragwerkslasten ungeeignet ist, müssen bei einer Bebauung zur Gewährleistung von Schadenfreiheit an den neuen Häusern gründungstechnische Zusatzmaßnahmen ergriffen werden. So sollen Setzungsunterschiede auf ein bauwerksunschädliches Maß ausgeglichen und Einflüsse auf Nachbar-grundstücke ausgeschlossen werden. Voraussetzung hierfür sind gut ausgesteifte, kompakte Baukörper auf kleinen, gedrungenen Grundrissen (Stadt Aachen, BP Nr.852 B – Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten / Vorlage zum Offenlagebeschluss, 2004). Seite 15 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Aushubmaterial, das nicht im Rahmen des Bodenmanagements vor Ort zur Geländemodellierung unterhalb einer Versiegelung genutzt werden kann, ist unter Beachtung der abfallrechtlichen Regelwerke einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen (ALTENBOCKUM 2014). 5.2.4. Schutzgut Wasser 5.2.4.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Grundwasser Der Untergrund im Gebiet besteht aus Kalksteinen (z.T. verkarsteter Kohlenkalk). Aufgrund seiner Klüftigkeit und der dadurch bedingten hohen bis sehr hohen Wasserdurchlässigkeit ist der Kalkstein als besonders gegen Verunreinigungen gefährdet einzustufen und zu schützen. Im Plangebiet wird das Kalkgestein von mehreren Metern mächtigen Aufschüttungen überlagert. Das Grundwasser steht bei über 10 m unter Flur. Laut Gutachten ALTENBOCKUM (2001 b, ergänzende Stellungnahme) wurden bei einigen Sondierungen Stauwasseransammlungen festgestellt. Ein durchgehender Stauwasserhorizont war im feinkörnigen, gering wasserdurch-lässigen Auffüllungskörper jedoch nicht nachweisbar. Ein ergiebiger Grundwasseraustrag aus dem Ablagerungskörper ist nicht anzunehmen. Nach ALTENBOCKUM 2014 ist aufgrund des geringen Schadstoffpotenzials, der hydrogeologischen Situation mit sehr geringem Sickerwasseranfall und des hohen Rückhaltevermögens der ungesättigten Bodenzone eine Verlagerung von Schadstoffen in das Grundwasser ausgeschlossen. Oberflächengewässer/Niederschlagswasser Auf dem Gelände sind keine offenen Fließ- oder Stillgewässer vorhanden. Das quer über das Gelände verlaufende begradigte Bachbett des ehemaligen Eselsbaches liegt in einer Tiefe von ca. 12 m unter Geländeoberkante. In dem Bachbett verläuft heute ein öffentlicher Kanal. Die aufgefüllten Böden haben einen hohen Anteil von tonigen und sandig-kiesigen Beimengungen und somit einen Durchlässigkeitsbeiwert, der für die Versickerung von Niederschlagswasser ungeeignet ist. Diese Aussage bestätigt auch die Versickerungspotentialkarte. Auf dem Nachbargrundstück wurden vorbereitend Regensammel- und Versickerungsbecken angelegt. Das im Gebiet anfallende Regenwasser wird getrennt gesammelt, dem Sammelbecken zugeführt und von dort in das Versickerungsbecken geleitet. (Stadt Aachen 2013, Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in Aachen FB 36/30 D1980) Abwasser Das Gelände gehört zum Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Aachen-Süd. Die angrenzenden Straßen entwässern im Mischverfahren. Der vorhandene städtische Kanal kann zusätzliches Abwasser bis maximal 12l/s aufnehmen. (Vorgabe der Stadt Aachen vom 02.07.2004, Zusage durch die STAWAG Februar 2013) 5.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Grundwasser Seite 16 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Bei einem Grundwasserflurabstand von über 10 m binden unterkellerte Gebäude nicht in das Grundwasser ein. Detaillierte Gründungsanforderungen werden entsprechend der geplanten Baukörper und des lokal erkundeten Bodenaufbaus festgelegt. Oberflächengewässer/Niederschlagswasser Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers vor Ort ist aufgrund der hydrogeologischen Situation nicht möglich. Da auf dem Grundstück keine Möglichkeiten zur Einleitung von Niederschlagswasser ins Grundwasser oder in ein oberirdisches Gewässer bestehen, ist eine Ausnahmesituation nach § 51a, Abs. 4 LWG gegeben. Vorbereitend für den B-Plan 852 B sind die Regensammel- und Versickerungsbecken auf dem Nachbargrundstück angelegt worden. Abwasser Die entwässerungstechnische Erschließung des Grundstückes kann laut Stellungnahme der Koordinierungsstelle Abwasser der Stadt Aachen auf dem über das Grundstück verlaufenden öffentlichen Kanal, auf 12 l/s gedrosselt, erfolgen. Dieser Einleitwert wird durch die getrennte Sammlung der Niederschlagswasser in den auf dem Nachbargrundstück angelegten Rückhaltebecken mit anschließender Versickerung gesichert. (GEHA Ingenieurbüro, Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Gewässerbenutzung, Mai 2013) 5.2.4.3. Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen Grundwasser Weitere Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers sind nicht erforderlich. Niederschlags-/Abwasser Die Einleitung von Abwasser in den städtischen Kanal wird entsprechend den Vorgaben der Koordinierungsstelle Abwasser der Stadt Aachen auf 12l/s gedrosselt. Eine Versickerung von Niederschlagswasser in der Fläche ist aufgrund der vorhandenen Abflußbeiwerte des Bodens im B-Planbereich nicht möglich. Die anfallenden Niederschlagswasser aus dem Planungsgebiet werden den Regensammel- und Versickerungsbecken auf dem Nachbargrundstück zugeführt. Die wasserrechtliche Erlaubnis hierfür wurde am 14.08.2013 durch die Stadt Aachen, Untere Wasserbehörde, erteilt. Aus ökologischer und gestalterischer Sicht soll eine extensive Begrünung der Flachdächer von mindestens 40 % festgesetzt werden. Großflächige Metalleindeckungen (auch Fassaden), wie z.B. Kupfer, Zink und Blei sind nicht vorgesehen. Aluminiumverkleidungen sind zulässig. Die vertragliche bzw. planungsrechtliche Sicherung der Maßnahmen erfolgt im städtebauli-chen Vertrag. 5.2.5. Schutzgut Luft und Klima 5.2.5.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Landschaftlich liegt das Plangebiet auf den höheren Hanglagen zum Indetal, am Rand des auf dem Plateau gelegenen Siedlungsgebietes und fällt leicht nach Nordost hin ab. Seite 17 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Das Indetal ist lokalklimatisch durch die Wirkung eines Berg-Tal-Windsystems geprägt. Vornehmlich während austauscharmer Strahlungswetterlagen wird verstärkt auf den sogenannten klimaaktiven Frei- und Grünflächen Kaltluft gebildet, die über ein Talwindsystem im Aachener Süden Richtung Kornelimünster und Stolberg geführt wird. Das Indetal hat somit die wichtige klimatische Funktion einer Kalkluftabflusszone. Der allgemeine Luftaustausch hingegen ist im Talbereich der Inde durch seine Rinnenlage sehr eingeschränkt. Das Plangebiet liegt am Rand einer Kaltluftabflusszone mit unmittelbarem räumlichem Anschluss zum Indetal. Diese Zone wird vor allem durch höher gelegene Kaltluftbildungsflächen sowie dem nur sehr locker bebauten und durchgrünten Nordwestteil Kornelimünsters gespeist. 5.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Zusätzliche Luftschadstoffemissionen durch die geplante Nutzung sind aufgrund der hier beabsichtigen reinen Wohnstruktur nicht zu erwarten. Durch Versiegelung und Verbauung von klimarelevanten Freiflächen gehen in geringem Umfang Kaltluftproduktionsflächen verloren. Eine Beeinträchtigung des Kaltluftabstroms zum Indetal durch die Bebauung findet nicht statt, da das Plangebiet diese Zone nur am Rand streift. 5.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen/ Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen Belüftung Zur optimalen Belüftung der Baufläche wird die Versiegelung möglichst gering gehalten. Auflockernde Gehölzpflanzungen und Dachbegrünungen tragen dazu bei. Energie- und Klimaschutz Durch die Berücksichtigung energiesparender Bauweisen, Nutzung Sonnenenergie usw. wird den Belangen des Energie- und Klimaschutzes Rechnung getragen. 5.2.6. Schutzgut Landschaft 5.2.6.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Das Plangebiet liegt am Rand einer welligen Hochfläche in Randlage zum Indetal auf einer leicht nach Nordost hin abfallenden Fläche. Die Planfläche grenzt unmittelbar an einen jüngeren bebauten Bereich der Ortslage von Kornelimünster mit Wohn- und gewerblicher Bebauung. Das Landschafts- bzw. Ortsbild wird durch ein Zusammenwirken von Industriegebäuden, Gärten und landwirtschaftlich genutzten Flächen auf bewegtem Relief geprägt. Der Übergang in die offene Landschaft ist mit Gärten, Wiesen mit lockerem Gehölzbestand und einer Remise vergleichsweise charakteristisch für dörfliche Randlagen. Insgesamt ist das Landschaftsbild deutlich von anthropogenen Nutzungen geprägt. Aus der Umsetzung des Bebauungsplans 852 A hat sich eine neue Grenzsituation ergeben, die durch den Bebauungsplan 852 B aufgegriffen wird und den neuen Ortsrand bildet. 5.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Orts- und Landschaftsbild Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist nicht zu erwarten. Die Eingriffsfläche ist nur von Osten bis Nordosten, vom Lufter Weg her, besser einsehbar. Zum Vennbahnweg im Nahbereich besteht eine Sichtverschattung durch den Gehölzriegel und einen Reliefsprung. Seite 18 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Die geplante Bebauung grenzt unmittelbar an die bestehende Siedlungsfläche an und wird gut durch randliche Gehölzstrukturen eingegrünt. Diese werden durch zusätzliche neue Gehölzpflanzungen verstärkt. Die Bauhöhe wird überwiegend I- bis II-geschossig sein. Die IIIgeschossige Bebauung mit Miet- und Eigentumswohnungen schließt unmittelbar an die vorhandene Bebauung an. Zur Betonung der nordöstlichen Ecksituation wird hier ein weiterer III-geschossiger Bau entstehen. Im Übrigen passen sich die vorgesehenen Gebäudehöhen dem zum Vennbahnweg leicht abfallenden Gelände an. Auch die III-geschossige Bebauung wird mit ihren Traufhöhen unterhalb der Höhe der vorhandenen Nachbarbebauung bleiben. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt, da sich die geplante Bebauung strukturell in die bestehende Umfeldbebauung eingliedert. 5.2.6.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen/ Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen Orts-/Landschaftsbild Mit dem Erhalt sowie der Ergänzung der randlich umfassenden Gehölzbestände wird der Eingriff in das Landschaftsbild minimiert und ein fließender Übergang zur unverbauten Landschaft hergestellt. Die Pflanzung von Bäumen an Straßen und Plätzen dient ebenso der Auflockerung der Bebauung wie die festgesetzte Dachbegrünung. Durch die Festsetzung von maximalen Gebäudehöhen im Bebauungsplan wird sichergestellt, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der Landschaft durch die Bebauung erfolgt. 5.2.7. Schutzgut Kultur und Sachgüter Im Plangebiet liegen keine Kultur- oder Sachgüter vor. 5.3. Entwicklungsprognose des Umweltzustandes bei Durchführung Die zu erwartenden Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter und ihr Zusammenwirken werden durch geeignete Maßnahmen vermindert oder ausgeglichen. 5.4. Grundlagen, Quellen und Rechtsgrundlagen Die hier durchgeführte Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des §2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB sowie der klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Umweltbericht ist entsprechend dem derzeitigen Kenntnis und Verfahrensstand erstellt. Dem Umweltbericht liegen die im Anhang genannten Umweltinformationen zugrunde: Gutachten ALTENBOCKUM & PARTNER (2001 a): Altlastenuntersuchung im Bebauungsplangebiet Münsterstraße in Aachen-Kornelimünster ALTENBOCKUM & PARTNER (2001 b): Altlastenuntersuchung im Bebauungsgebiet Münsterstraße in Aachen-Kornelimünster. Ergänzende Stellungnahme zu Bodenverunreinigungen und einer potenziellen Grundwassergefährdung. Seite 19 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 ALTENBOCKUM & PARTNER (2014): Altlastenuntersuchung im Bebauungsgebiet Münsterstraße (852 B) in Aachen – Kornelimünster. Ergänzende Bewertung der Gefahrensituation und Konzept zum weiteren Vorgehen GEHA INGENIEURE, (MAI 2013) Antrag auf Erteilung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis zur Gewässerbenutzung – Münsterstraße, Kornelimünster. PROFESSOR DR.–ING. H. DIELER + PARTNER GMBH (10.12.2002): Geotechnischer Bericht / Baugrundgutachten für eine Teilfläche des Plangebietes (Ergänzungen 11.01.2003) PRO TERRA (Nov. 2001): Landschaftspflegerische Fachbeitrag zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan "Wohnen und Arbeiten – Münsterstraße" PRO TERRA (Dez. 2002): Landschaftspflegerische Begleitplan für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 852 A "Wohnen und Arbeiten – Münsterstraße" PRO TERRA (Okt. 2003): Landschaftspflegerische Begleitplan für die Regenrückhaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen und Arbeiten – Münsterstraße" PRO TERRA (Mrz. 2004): Landschaftspflegerische Begleitplan für den Bebauungsplan 852 B "Wohnen und Arbeiten – Münsterstraße" PRO TERRA (Nov. 2012): Darstellung der Umsetzung der geplanten grünordnerischen Festsetzungen zu den Bebauungsplänen 852A und 852 B "Wohnen und Arbeiten – Münsterstraße" SWA SCHALL- UND WÄRMEMESSSTELLE AACHEN GMBH (26.07.2001): Schalltechnisches Gutachten SI-A01/233/07 Schall- Immissionsprognose SWA SCHALL- UND WÄRMEMESSSTELLE AACHEN GMBH (18.01.2002): Schalltechnisches Gutachten SI-A02/004/01 Lärmeinwirkung der Gewerbebetriebe Rueb Druck und Getränke Laschet SWA SCHALL- UND WÄRMEMESSSTELLE AACHEN GMBH (25.07.2002): Schalltechnisches Gutachten SI-A02/267/06 Lärmeinwirkungen der B 258 / Napoleonsberg Rechtsgrundlagen BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz, Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 25. März 2002, BGBl. I S. 1193, zuletzt geändert am 10. Mai 2007, BGBl. I S. 666 (Hinweis: Das Gesetz tritt am 14. November 2007 in Kraft.) LG NW Landschaftsgesetz – Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft, in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, GV.NW. S. 568, zuletzt geändert am 15. Dezember 2005, GV.NW. S. 791 EUArtSchV Europäische Artenschutzverordnung, Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflan-zenarten durch Überwachung des Handels (ABl. EG Nr. L 61 S. 1 vom 3.3.1997) zuletzt geändert durch VO (EG) Nr.1332/2005 vom 9. August 1995 (Abl. EG vom 19.8.2005, L 215, S.1 ff., in Kraft seit dem 22.8.2005), berichtigt am 27. April 2006 (ABl. EG Nr. L 113, S. 26) BArtSchV Bundesartenschutzverordnung, Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vom 16.02.2005 (BGBl. I, S. 258, in Kraft seit dem 25.02.2005, berichtigt am 18.03.05 (BGBl.I, S.896) (Bundesartenschutzverordnung) 5.5. Monitoring Die Stadt Aachen betreibt derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem. Die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt durch die Durchführung der Planung werden daher im Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung unter Einbeziehung von Fachbehörden überprüft. Hierbei ist ein Austausch von relevanten Informationen zwischen den Fachbehörden und der Gemeinde gewährleistet. Seite 20 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Sollten unerwartete Umweltaus-wirkungen auftreten, werden diese frühzeitig ermittelt und ihnen wird mit geeigneten Maß-nahmen entgegengewirkt. 5.6. Zusammenfassung Die zu erwartenden Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter und ihr Zusammenwirken werden durch geeignete Maßnahmen vermindert oder ausgeglichen. 6. Auswirkungen der Planung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird dem Bedarf an Wohnbauflächen im Ortsteil Kornelimünster Rechnung getragen. Die vorgesehene bauliche Arrondierung respektiert und stärkt die vorhandene Orts- und Bebauungsgrenze. Die Verknüpfung von Wohnen und Arbeiten kann der baulichen Entwicklung des Ortes Modellcharakter geben. Um ein Nebeneinander von Fußgängern und PKW zu ermöglichen und auf den Wohnwegen sicherzustellen, soll nach Fertigstellung der Maßnahme eine Verkehrsregelung als verkehrsberuhigter Bereich nach den Zeichen 325/326 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingerichtet werden. Die Verkehrsfläche wird so Kindern eine attraktive Spielmöglichkeit bieten. Das Planungsgebiet ist heute durch einen Busch- und Heckensaum gefasst, der erhalten und weiter entwickelt werden soll. Umweltrelevante negative Auswirkungen sind durch die Maßnahme nicht zu erwarten. Maßnahmen zur Bodenordnung sind nicht erforderlich. Da der Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. 852 B - Münsterstraße Wohnen und Arbeiten - den rechtskräftigen Landschaftsplan, der für diesen Bereich den „besonderen Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern„ mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Realisierung der gemäß Flächennutzungsplan geplanten Nutzung„ festsetzt, überlagert, wird dieser mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 852 B außer Kraft gesetzt, soweit sich sein Geltungsbereich mit dem des Bebauungsplanes Nr. 852 B überdeckt. Außerdem überlagert der Bebauungsplanes Nr. 852 B - Münsterstraße Wohnen und Arbeiten - im Bereich der Haupterschließungsstraße den rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 852 A. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 852 B wird dieser außer Kraft gesetzt, soweit sich sein Geltungsbereich mit dem des Bebauungsplanes Nr. 852 A überdeckt. 7. Kosten Kosten für Entschädigungen gemäß § 39 ff BauGB sind nicht zu erwarten, da keine Maßnahmen getroffen werden, die sich nachteilig auf die persönlichen Lebensumstände der im Gebiet wohnenden und arbeitenden Menschen auswirken. Die verkehrstechnische Erschließung wird von dem Erschließungsträger, die entwässerungstechnische Erschließung wird durch die Stadtwerke Aachen AG (Stawag) finanziert. Die übrigen Kosten werden von den Grundstückseigentümern bzw. von den zukünftigen Nutzern getragen. Dies wird durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen sichergestellt. Seite 21 / 22 Bebauungsplan Nr. 852 B Münsterstraße 8. Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 01.04.2014 Städtebaulicher Vertrag / Erschließungsvertrag Zum Bebauungsplan gehört ein städtebaulicher Vertrag bzw. ein Erschließungsvertrag, der zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer abgeschlossen wird. Dieser Vertrag wird alle zuvor genannten Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung der Maßnahme sicherstellen. Er sichert u.a. die Herstellung der öffentlichen Erschließungsflächen, der Entwässerungseinrichtungen, des privaten Kinderspielplatzes und der externen Ausgleichsmaßnahmen. 9. Plandaten Plangebiet Verkehrsfläche Private Grünfläche Nettowohnbauland ca. 1,34 ca. 0,16 ca. 0,05 ca. 1,13 ha ha ha ha Es werden ca. 50 Wohneinheiten geschaffen für ca. 140 Einwohner. Hinweis: Flächen für Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes am „Schiffling„ ca. 0,15 ha am „Krebsloch„ ca. 0,90 ha ca. 1,0 ha Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss in seiner Sitzung am __.__.2014 die erneute öffentliche Auslegung den Bebauungsplanes Nr. 852 B – Münsterstraße – beschlossen hat. Aachen, den __.__.2014 (Marcel Philipp) Seite 22 / 22