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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
128614.pdf
Größe
8,8 MB
Erstellt
26.03.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:41

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage 0B Federführende Dienststelle: Dezernat II Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Dez II/0014/WP16 öffentlich 26.03.2014 Hr. Kolobajew Evaluierung des Städteregion Aachen Gesetzes Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 09.04.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt begrüßt die Verständigung des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen und des Städteregionsrates der Städteregion Aachen auf eine gemeinsame Stellungnahme zur Evaluierung des Städteregion Aachen Gesetzes. Er stimmt dem hierzu verfassten Ergebnispapier zu und bestätigt insbesondere die Bedeutung einer ergänzenden Vereinbarung zur Finanzierungssystematik der Städteregion, die Sicherstellung zumindest eines Optionsrechtes für die Stadt Aachen bei der Begründung neuer Zuständigkeiten für Aufgaben der Kreisstufe durch Rechtsverordnungen sowie der eigenständigen Erfassung und Darstellung der kreisfreien Stadt Aachen in den Landesstatistiken von IT-NRW (und damit auch in den Bundes- und Europäischen Statistiken). Er beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme fristgerecht über die Bezirksregierung Köln dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW - sowie zur Information den kommunalen Spitzenverbänden - zuzuleiten. Philipp Oberbürgermeister Vorlage Dez II/0014/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.03.2014 Seite: 1/3 Erläuterungen: In seiner Sitzung am 12.12.2012 hat der Rat der Stadt im Rahmen der Beratung über das sog. 15Punkte-Papier den Oberbürgermeister beauftragt, zum Abschluss der Wahlperiode einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Mit Verfügung vom 10.01.2014 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW gemäß § 7 des Aachen-Gesetzes bis zum 31.05.2014 um einen Bericht über die mit dem Gesetz gemachten Erfahrungen und beabsichtigten Änderungen gebeten (Anlage 1). Vor diesem Hintergrund haben der Verwaltungsvorstand der Stadt Aachen sowie die Verwaltungskonferenz der Städteregion Aachen eine gemeinsame Stellungnahme zur Evaluierung des Aachen-Gesetzes zur Einbringung in den Rat der Stadt Aachen und den Städteregionstag erarbeitet (Anlage 2). Die Stellungnahme wurde am 17.03.2014 in der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten in der Städteregion Aachen beraten. Frau Bürgermeisterin Ritter als Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft teilte am 25.03.2014 im Namen ihrer Kollegen mit, dass es aus Sicht der kleinen und mittleren regionsangehörigen Kommunen keinen Änderungsbedarf gebe. Die vorliegende Evaluierung umfasst neben einer Bewertung der administrativen und politischen Mehrwerte der Funktionalreform das Zukunftsprogramm als Ausweis der operativen Arbeit der Städteregion, Aussagen zu den erzielten Synergieeffekten sowie die Vereinbarung zu den Finanzbeziehungen. Hiermit kommt die Aachener Region dem Auftrag des Landesgesetzgebers nach, eine aussagekräftige Bewertung der Funktionalreform vorzulegen, die angestrebten Synergieeffekte nachzuweisen und Aussagen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zu treffen. Rechtslage Gemäß § 7 des Aachen-Gesetzes ist dem Landtag NRW bis zum 31.12.2014 ein Bericht über die mit dem Gesetz gemachten Erfahrungen und beabsichtigten Änderungen vorzulegen. Hierzu erwartet das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW eine Stellungnahme von Stadt und Städteregion Aachen bis zum 31.05.2014. Personelle Auswirkungen Keine Vorlage Dez II/0014/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.03.2014 Seite: 2/3 Finanzielle / bilanzielle Auswirkungen Durch die Finanzvereinbarung (Anlage 2.4) ist die Belastungsneutralität der Funktionalreform für alle beteiligten Partner sichergestellt. Zudem wurden nach Aufstellung der Städteregion (Anlage 2.3) die vorgegebenen Synergieeffekte (10% der Personal- und Sachkosten in den zusammengelegten Aufgabenfeldern) mit 3.307.700 Euro (zusätzlich Straßenverkehrsamt 569.000 € und A40 / Schulverband 397.100 €) erreicht. Anlage/n: 1. Verfügung des Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 10.01.2014 2. Gemeinsame Stellungnahme zur Evaluierung des Städteregion Aachen Gesetzes 2.1.Verständigung OB Philipp und SR Etschenberg (15-Punkte-Papier) 2.2.Das „Zukunftsprogramm StädteRegion Aachen“ ist wegen des Umfanges (88 Seiten) nur im Ratsinformationssystem einzusehen 2.3.Aufstellung zu Synergieeffekten der Städteregion Aachen 2.4.Ergänzende Finanzvereinbarung Vorlage Dez II/0014/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.03.2014 Seite: 3/3 Evaluierung des StädteRegion Aachen Gesetzes Vorbemerkung 1. Das StädteRegion Aachen - Gesetz ist am 21. Oktober 2009 in Kraft getreten. § 7 dieses Gesetzes besagt, dass die Landesregierung dem Landtag bis zum 31. Dezember 2014 über die mit dem Gesetz gemachten Erfahrungen und dazu, ob das Gesetz geändert werden soll, berichtet. 2. Mit Verfügung vom 10. Januar 2014 bittet das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen den Oberbürgermeister der Stadt Aachen sowie den Städteregionsrat der StädteRegion Aachen um eine entsprechende Stellungnahme zu den Auswirkungen des Gesetzes und insbesondere zu dem für erforderlich gehaltenen Änderungsbedarf. Sofern ein Änderungsbedarf gesehen wird, wird darum gebeten, die sich daraus ergebenden Auswirkungen zu beschreiben, einschließlich der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen für die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen und die regionsangehörigen Städte und Gemeinden sowie evtl. Lösungsvorschläge darzulegen. 3. Des Weiteren wird um eine Auflistung gebeten, welche Aufgaben für das Gebiet der Stadt Aachen nach Inkrafttreten des StädteRegion Aachen Gesetzes auf Verlangen der Stadt Aachen gegenüber der StädteRegion von der Stadt Aachen übernommen worden sind (§ 6 Abs. 3 StädteRegion Aachen Gesetz). Seit nunmehr fünf Jahren arbeitet die StädteRegion Aachen im Dienst von mehr als 550.000 Bürgerinnen und Bürgern. Fünf Jahre sind für eine Gebietskörperschaft ein durchaus überschaubarer Zeitraum. Für unseren innovativen Gemeindeverband mit rund 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind fünf Jahre willkommene Gelegenheit, im Sinne des Aachen-Gesetzes dem Landtag eine aussagekräftige Evaluation aus regionaler Perspektive vorzulegen. Dies gilt umso mehr, als die Kooperation zwischen Stadt und Kreis Aachen weit älter ist und Anfang der Neunziger Jahre mit der Fusion der beiden Sparkassen eine im kommunalen Raum beispiellose Dynamik entwickelte. Diese Dynamik wurde insbesondere durch den Zusammenschluss der beiden Straßenverkehrsämter (2001) sowie der zehn Berufskollegs (2004) in eigenständigen Zweckverbänden aufgegriffen und durch hervorragende Arbeitsergebnisse gefestigt. Vor diesem Hintergrund war der Weg zu einem integrierten regionalen Aufgabenträger logische Konsequenz. Der Landesgesetzgeber hat diese von unten entwickelte Initiative gewürdigt und am 21.10.2009 mit dem Gesetz zur Bildung der StädteRegion Aachen (Aachen-Gesetz) in institutionelle Form gebracht. Gemäß § 7 hat die Landesregierung dem Landtag bis zum 31.12.2014 über die mit dem Gesetz gemachten Erfahrungen und eventuellen Änderungsbedarf zu berichten. Mit der o.a. Verfügung hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NordrheinWestfalen diese Evaluierung angefordert. Dabei haben Stadt und StädteRegion Aachen gerne das Angebot angenommen, eine gemeinsame Stellungnahme mit folgender Struktur abzugeben: 1 I. In der Rückschau: Erwartungen und Ziele II. Wo stehen wir? Eine Bestandsaufnahme 1. Partnerschaft lernen: Die Umsetzung der Funktionalreform 2. Zum Mehrwert: Die kooperative Rendite 3. Klare Verhältnisse: Die Finanzbeziehungen 4. Der gesetzliche Rahmen: Änderungsbedarf und Perspektiven III. Mut und Sensibilität: Ein Resümee I. In der Rückschau: Erwartungen und Ziele Mit der Gründung der StädteRegion Aachen wurde ein langjähriger Entwicklungsprozess abgeschlossen, an dessen Ende eine in Nordrhein-Westfalen einmalige Körperschaftsform geschaffen wurde. Nicht alle Wünsche der Beteiligten (Stadt Aachen, Kreis Aachen und Städte und Gemeinden des Kreises Aachen) fanden in dem für die Gründung erforderlichen Gesetz zur Bildung der StädteRegion Aachen (Aachen-Gesetz) vom 26.02.2008, verabschiedet im Landtag NRW am 21.02.2008, Berücksichtigung. Im Wesentlichen hatten insbesondere Stadt Aachen und der Kreis Aachen einen noch stärkeren aufgabenspezifischen Verbund gewollt. Wesentliche Grundlagen des Gesetzes wurden von den beteiligten Körperschaften ebenfalls über Jahre entwickelt. Dabei spielten die finanziellen Eckdaten und die Regelung von Vermögensverlagerungen eine wichtige Rolle. Der gegenseitigen Sorge, durch den neuen Verbund auch in neue finanzielle Verantwortlichkeiten zu geraten, musste Rechnung getragen werden. Hauptsorge des Altkreises war, dass ihm die Soziallasten der Stadt Aachen in weiten Teilen zufallen könnten. Hauptsorge der Stadt Aachen lag darin, durch beabsichtigte Vermögensübertragungen nicht ausgleichbare Vermögensverluste unter Berücksichtigung der NKF Systematik zu erfahren sowie über eine uneingeschränkte Umlageregelung auch in die Haftung für evtl. Verluste des Altkreises, etwa aus bestehenden Einrichtungen etc., genommen zu werden. Auch wenn stets ein gemeinsames Anliegen die bewusste Stärkung eines regional relevanten Ansprechpartners war, so war doch unstreitig ein ebenso unverzichtbares Element die Forderung, dass die Stellung der Stadt Aachen als kreisfreie Stadt bewahrt bleibt. Nach diesem intensiven Vorlauf war die Botschaft letztlich einfach und klar: gemeinsam sind wir stärker. Politik und Verwaltung waren sich einig, dass die StädteRegion keine bloße Fortschreibung des Kreises Aachen sein darf. Ziel war eine neue, starke Einheit, die neben der Bündelung von Kräften und der Schaffung von verwaltungstechnischen Synergieeffekten einen Mehrwert für die Menschen erbringen müsse. Die u.a. im Mehrwertepapier sowie im Zukunftsprogramm definierten Ziele gingen und gehen weit über formelle Zuständigkeiten hinaus: 1. Die StädteRegion wird sich als europäische Modellregion profilieren. 2. Die StädteRegion wird ein besonderes Bildungsangebot aufweisen. 3. Die StädteRegion will das Forschungs- und Entwicklungspotential in Wirtschaftskraft umsetzen. 2 4. Die StädteRegion betrachtet die Lebensqualität für die Menschen im Lebensraum Aachen als besonderes Gut der Zukunftssicherung; es ist ihr Auftrag, sie ständig zu verbessern. 5. Die StädteRegion wird politisch die Interessen des Gemeindeverbandes in Düsseldorf, Berlin und Brüssel intensiver vertreten als es Einzelkommunen oder Gebietskörperschaft können. Die Hauptverwaltungsbeamten der StädteRegion werden hierzu “Interessenausschuss” der Bürgermeister in der StädteRegion gründen. einen Diese programmatischen Eckpfeiler wurden nahezu einstimmig im Rat der Stadt Aachen (19.11.2008 / bei drei Gegenstimmen) und im Kreistag (11.12.2008 / einstimmig) beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen. Die zuständige Verbandsversammlung des Zweckverbandes StädteRegion Aachen hat dieses Grundlagenpapier am 02.12.2008 dann einstimmig beschlossen. Zu den administrativen Synergien Durch die Bildung der StädteRegion Aachen sollten folgende administrative Synergien erschlossen werden: a) b) c) Reduzierung des personellen Aufwands, Reduzierung des sächlichen Aufwands, Steigerung der Qualität bei gleichbleibendem Aufwand; Das administrative Programm sollte zwingend mit strategischen Zielvorgaben verknüpft sein. Hierzu gehöre ein „Reduktionsfaktor“, der die nach Maßgabe des Musterhaushaltes (status quo 31.12.2005) addierten Personal- und Sachaufwendungen fortschreibt und die globalen Synergien mit definierten Zeithorizonten (3% bis 2009, insges. 10 % bis 2015) festlegt. Zum Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger Die StädteRegion sollte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger tätig sein und müsse diesen Anspruch in verbessertem Bürgerservice und Bürokratieabbau ausdrücken. Das gemeinsame Straßenverkehrsamt zeigte, wie diese Kriterien in der StädteRegion Aachen kundenorientiert erfüllt werden. Ein regionaler Ansprechpartner, ausgedehnte Öffnungszeiten, zügige Geschäftsabwicklung, hohe Erträge: Nach diesem Muster sollten die Organisationseinheiten ihre zukünftige Struktur gestalten und Aufgabenkritik betreiben. Zum politisch-strategischen Mehrwert Die StädteRegion Aachen sollte die regionale Handlungsebene werden, um Doppelzuständigkeiten aufzuheben, Strategien vereinheitlichen und politische Spielräume eröffnen zu können. Die StädteRegion sollte politische Perspektiven eröffnen, die in den aktuellen Strukturen verschüttet blieben. Insbesondere auch das Instrument der planerischen Regionalentwicklung sollte eingebunden werden. 3 II. Wo stehen wir? Eine Bestandsaufnahme Am 21.10.2009 wurde die StädteRegion Aachen Realität, aus einer Vision wurden Fakten. Konnten die Erwartungen erfüllt, die Ziele erreicht werden? Eine Frage, die in den folgenden Kapiteln ebenso kritisch wie transparent beantwortet werden soll. II.1. Partnerschaft lernen: Die Umsetzung der Funktionalreform Mit Beginn der Legislaturperiode mussten sich die neuen Hauptverwaltungsbeamten, der neugewählte Rat der Stadt Aachen und der erstmals konstituierte Städteregionstag in eine administrative und politische Struktur einleben, für die es in NRW keinerlei Erfahrungswerte gab. So wurde das Verhältnis von Stadt und StädteRegion Aachen zunächst spürbar von beiderseitigen Kommunikationsproblemen geprägt, die eine sachorientierte Arbeit erschwerten. Ursache waren zwei ebenso werthaltige wie konfliktträchtige Definitionen: der in der unmittelbaren demokratischen Legitimation des Städteregionstages begründete städteregionale Anspruch auf kommunale Selbstverwaltung und der besondere Status der kreisfreien und gleichzeitig regionsangehörigen Stadt Aachen. Exemplarisch äußerten sich diese Differenzen weniger in pflichtigen, gesetzlich normierten Aufgabenfeldern, als in der Frage der Wahrnehmung freiwilliger überörtlicher Selbstverwaltungsaufgaben durch die StädteRegion Aachen auf dem Gebiet der Stadt Aachen. Automatische Aufgabenzuweisungen sowie der Anspruch der StädteRegion, freiwillige überörtliche Aufgaben ohne Abstimmung mit der Stadt Aachen auch für das Gebiet der Stadt Aachen wahrnehmen zu wollen, begründeten einerseits die Sorge einer auswachsenden Kreisfreiheit der Stadt Aachen, aber auch ganz manifest die Gefahr entstehender Doppelstrukturen, die es ja gerade zu vermeiden galt. Daneben stand die Sorge, dass das auf einem konkreten, jeweils zu definierenden Aufgabenbestandteil abgestellte Finanzierungskonstrukt des Ausgleichs nicht mehr tragfähig sein würde. Dieser lebhaft ausgetragene Konflikt konnte nur durch eine offene und vertrauensvolle Kommunikationskultur der handelnden Akteure und nicht durch juristische Auslegungen des Aachen-Gesetzes befriedet werden. Als pragmatische Lösung haben der Oberbürgermeister der Stadt Aachen und der Städteregionsrat der StädteRegion Aachen ein Eckpunktepapier zum Verhältnis Stadt Aachen/StädteRegion Aachen erarbeitet. Dieses sog. „15 Punkte-Papier“ wurde im Konsens mit den Bürgermeistern / der Bürgermeisterin der StädteRegion Aachen dem Rat der Stadt Aachen sowie dem Städteregionstag vorgelegt und Ende 2012 nahezu einstimmig verabschiedet. Es bildet seither eine tragfähige Grundlage für die tägliche Zusammenarbeit und hat seinen Praxistest bestanden (Anlage 1). II.2. Zum Mehrwert: Die kooperative Rendite Die StädteRegion bleibt ein herausfordernder Prozess, der weiterhin in und an einer gemeinsamen Lebenswirklichkeit wachsen muss. Er fordert regelmäßig beiden Seiten Kompromissbereitschaft, Sensibilität und Offenheit ab. Doch der nachfolgend dokumentierte Mehrwert belegt: Die Aachener Funktionalreform ist fiskalisch wie operativ ein Erfolg. Die StädteRegion Aachen hat seit ihrer Gründung auf Basis der vorgegebenen Ziele an der Schärfung ihres Profils gearbeitet. Im Dialog mit der Politik, den regionsangehörigen 4 Kommunen, der Bürgerschaft und der Mitarbeiterschaft, hat die Verwaltung der StädteRegion in eigener Zuständigkeit für ihr Haus das sogenannte „Zukunftsprogramm“ entwickelt und jährlich fortgeschrieben. Es liefert in der aktuellen Fassung einen Nachweis der operativen Handlungsfelder der Städteregionsverwaltung (Anlage 2). Dieses vom Städteregionstag einhellig getragene Produkt beschreibt zudem ein Leitbild, das durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt wurde und eng mit den ursprünglichen Vorgaben korrespondiert. An dieser Stelle seien drei Elemente des Mehrwertes durch Kooperation näher beschrieben: Zu den administrativen Synergien § 2 Nr. 6 der Anlage 1 zum Aachen-Gesetz gibt die Richtung vor: Auf Basis des IstZustandes von 2005 sind die Personal- und Sachkosten in den zusammengeführten Aufgabenfeldern um 3% bis 31.12.2009 und insgesamt 10 % bis 31.12.2015 zu reduzieren. Der Blick in Anlage 3 gibt hierauf eine klare Antwort: Die angestrebten Einspareffekte konnten deutlich früher erreicht werden und zeigen das Potential kommunaler Kooperationen. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diesen Synergien zu Beginn Anschubleistungen entgegenzustellen sind – angefangen von den Vorleistungen administrativer Art, Verträge etc. zur Grundstücksübertragung, die Unterbringung der Mitarbeiter/Innen - und auch die Kooperation mit erhöhtem Einsatz verbunden ist, verbleibt die Erkenntnis, dass der Verband im Rahmen der vereinbarten Systematik das gesteckte Ziel erreicht hat. Gute Administration kann sich allerdings nicht nur über Kosteneinsparungen definieren, sondern lebt von motivierten Mitarbeitern. Daher wurden die von der Funktionalreform besonders betroffenen Ämter von Anfang an in den Fusionsprozess einbezogen. Führungsfunktionen wurden frühzeitig besetzt. Mittlerweile ist die Mitarbeiterschaft auf dem Weg zu einer gemeinsamen Identität – ein Ergebnis, dass nur mit zielgruppengerechter Kommunikation und echter Partizipation erreicht werden kann. Die gewonnene Normalität äußert sich nicht nur in gesicherter und guter Aufgabenwahrnehmung, sondern auch in der geringen Zahl an übergeleiteten Mitarbeitern, die von der Rückkehroption Gebrauch gemacht haben. Zum Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich mit Ihrer Stadt, mit ihrer Gemeinde. Die regionale Handlungsebene, die eher in mittel- und langfristig wirksamen Prozessen tätig ist, ist deutlich weniger präsent. Der Mehrwert der Funktionalreform – qualitativ hochwertige und effiziente Dienstleistung liest sich oftmals sehr technisch. Daher versucht die StädteRegion, zielgruppengerecht die Vielfalt an Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger darzustellen. Die gemeinsame Familienkarte oder der regionale Handwerkerparkausweis stehen synonym für Mehrwerte ohne Mehrkosten. 5 Und mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen sucht sie den Dialog mit der Bürgerschaft. Einen Schwerpunkt bildet die Jugendpartizipation, die sich insbesondere auf die Schülervertretungen stützt und eine eigene Dynamik entwickelt hat. Zum politisch-strategischen Mehrwert Politik entsteht durch Interaktion. Der Städteregionstag mit seinen 72 Mitgliedern aus den zehn regionsangehörigen Kommunen hat im Laufe der vergangenen fünf Jahre daher eine zentrale Rolle gespielt. Mittlerweile ist die politische Meinungsbildung über alte Grenzen hinweg eingeübt. Die Maßstabsvergrößerung wird als Bereicherung empfunden. Die Parteistrukturen sind der neuen Gebietskulisse gefolgt. Kreisverbände haben fusioniert, Bürogemeinschaften wurden eingerichtet, gemeinsame Delegiertenversammlungen ausgerichtet. Auch hier gilt: Neues Denken braucht Zeit, setzt aber letztlich Energien frei. Dem Vorbild der Parteien sind Vereine und Verbände gefolgt. DRK und DGB, der Paritätische Wohlfahrtsverband, der RegioSportbund oder Städteregional organisierte Innungen tragen die Kooperation in die Mitte der Gesellschaft. Hieraus entstehen Impulse für zukunftsgerichtete Initiativen. Sei es die Neustrukturierung der regionalen Wirtschaftsförderung oder die Gründung des Zweckverbandes Region Aachen, die Gründung der AG Charlemagne zur Etablierung von verbindlichen Strukturen der unmittelbar grenzüberschreitenden Zusammenarbeit oder gemeinsame Initiativen zur Schaffung neuer zukunftsorientierter Industriearbeitsplätze - die StädteRegion ist im Bewusstsein der handelnden Akteure angekommen und wird als verlässlicher Partner gesehen. II.3. Klare Verhältnisse: Die Finanzbeziehungen Der Grundgedanke war schlüssig und klar: Die Finanzierung der StädteRegion sollte im Wesentlichen durch die Regionsumlage sichergestellt werden. Dabei sollte die Zielsetzung „Gemeindeverband und Wertegemeinschaft“ auch finanzpolitisch mit Leben gefüllt und im Rahmen einer fortzuschreibenden Vereinbarung dokumentiert werden. Zugleich war das Gebot der „Belastungsneutralität“ aller Beteiligten zu beachten. Weder die Stadt Aachen, so die Forderung, noch der Altkreis/StädteRegion Aachen oder die bisherigen kreisangehörigen Kommunen dürften finanziell schlechter gestellt werden. Ausgehend von der durch das Gesetz vorgegebenen Umlagefinanzierung galt es, gesonderte Regelungen zu finden, um die von allen Beteiligten als unverzichtbar eingeforderte Belastungsneutralität sicherzustellen. So wurde vorab eine gesonderte Ausgleichsregelung festgesetzt. Diese beruht auf dem Grundsatz, dass einerseits die durch die Neuregelung entstehenden haushalterischen Be- und Entlastungen zwischen den Beteiligten auszugleichen sind und andererseits die durch die Umlageerhebung auf die Stadt entfallende Belastung auf die gemäß der Finanzvereinbarung definierten Kosten begrenzt wird. Dementsprechend wurde in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen (örV V/F) die Zahlung eines pauschalen Ausgleichsbetrages der Stadt neben der zu zahlenden Regionsumlage festgesetzt. 6 Gem. § 2 Zif. 1 Abs. 3 dieser Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen sollte eine Revision (spätestens) nach Rechnungsabschluss des Jahres 2012 erfolgen, um festzustellen, ob der jährliche Ausgleich weiterhin erforderlich ist oder angepasst werden muss. Nach weiteren drei Jahren sollte eine erneute Revision mit dem Ziel erfolgen, eine abschließende Regelung zu finden. In der Praxis konnte dieses Ziel der Belastungsneutralität wegen der äußerst volatilen Umlagegrundlagen nicht eingehalten werden. Unter Leitung der Kämmerin der Stadt Aachen und des Kämmerers der StädteRegion Aachen sowie unter Beteiligung von zwei Bürgermeistern wurde eine ergänzende Vereinbarung (Anlage 4) gemäß § 2 Nr. 7 der örV V/F ausgearbeitet, die durch den Rat der Stadt Aachen und den Städteregionstag beschlossen wurden (09./10.04.2014). Durch die ergänzende Vereinbarung zur örV V/F ist demnach eine abschließende Regelung getroffen worden, so dass § 2 Nr. 1 Satz 6 der örV V/F (abschließende Regelung ab 2015) bereits weit vor der Frist erfüllt ist. Dennoch bleiben die gesetzlichen Bestimmungen weiterhin auf dem Prüfstand, damit das festgelegte Ziel auch dauerhaft für alle Beteiligten Bestand hat. II.4. Der gesetzliche Rahmen: Änderungsbedarf und Perspektiven Die knappe gesetzestechnische Ausgestaltung hat die StädteRegion in ihrer Umsetzung vor einige Schwierigkeiten gestellt. Allerdings war dies sicher nicht nur dem Text an sich geschuldet, sondern auch dem anfänglichen Reibungsverlust zwischen zwei Verwaltungen auf „Augenhöhe“, die beide auf „Kreisebene“ tätig sind und die in ihren praktischen Abläufen verschiedenen Verfahrensgängen untergeordnet sind. Das wechselseitige Selbstverständnis musste und muss hier einander angeglichen werden. Diese Erkenntnis hat sich durchgesetzt und muss dennoch immer wieder mit Leben gefüllt werden. Dies wird durch die beiden Hauptverwaltungsbeamten ‚vorgelebt‘: „Es besteht Einigkeit zwischen OB und SR, dass die Gründung der StädteRegion Aachen eine richtige und zukunftsgewandte Entscheidung für die weitere Entwicklung und Stärkung der Stadt Aachen und des Kreises Aachen war und keine Notwendigkeit besteht, das Aachen-Gesetz zu ändern:“ Das Zitat aus dem sog. „15 Punkte-Papier“ des Oberbürgermeisters und des Städteregionsrates belegt: Das Aachen-Gesetz bietet einen adäquaten Rechtsrahmen für eine erfolgreiche regionale Kooperation. Ungeachtet dieser Aussage haben die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen weiterhin die Erwartung an den Landtag NRW, die Innovationskraft der StädteRegion Aachen zu nutzen und aktuell von Mittelbehörden wahrgenommene Aufgaben modellhaft zu regionalisieren. Wie bereits 2008 im Antrag zum Aachen-Gesetz ausgeführt, gehört hierzu die angesichts der profilierten Aachener Bildungslandschaft naheliegende schulformübergreifende Aufsicht sowie die aufgrund der Grenzlage und der bipolaren strategischen Orientierung spezifischen Anforderungen ausgesetzte Regionalplanung. Beide aktuell von der Bezirksregierung Köln wahrgenommenen Aufgaben sollten in einem befristeten Pilotvorhaben übertragen und auf ihre positive Wirkung auf die Entwicklung starker kommunaler Gemeinschaften geprüft werden. Die StädteRegion Aachen sieht einem Dialog erwartungsvoll entgegen. Stadt und StädteRegion Aachen stimmen des Weiteren darüber überein, dass von Seiten des Landes NRW / dem Innenminister NRW eine Klarstellung erforderlich ist, dass, auch im Fall von Rechtsverordnungen mit der Begründung neuer Zuständigkeiten bei Aufgaben der 7 Kreisstufe, der Stadt Aachen (zumindest) ein Optionsrecht wie bei einer Gesetzesnorm zusteht. Darüber hinaus wäre die Sicherstellung der weitergehenden eigenständigen statistischen Erfassung und Darstellung der Stadt Aachen in entsprechenden Veröffentlichungen auf Basis der IT-NRW Daten zu gewährleisten. Die Landesstatistik schien und scheint immer noch das Aachen-Gesetz so zu verstehen, dass eine gesonderte Erfassung der kreisfreien Stadt Aachen nicht angezeigt ist – ein Nachteil für die Stadt Aachen, der sich auch auf Ebene der Bundes- und Europäischen Statistik fortsetzt, die insoweit Bezug nehmen auf die Daten der jeweiligen Landesstatistik. Damit gingen der Stadt Aachen wesentliche Vergleichsfelder sowohl in der Außendarstellung als auch im internen Vergleich der kreisfreien Städte verloren. Für weitere kooperative Initiativen bieten untergesetzliche Regelungen (wie ÖrV) ausreichenden Gestaltungsspielraum. Diese Kooperationsoption hat sich in vielfältigen Vereinbarungen zwischen StädteRegion und Stadt Aachen hinsichtlich weitergehender Aufgabenkreise sowie die Fortentwicklung gemeinsamer Verbünde oder Kooperationsvereinbarungen bzw. Mandatierungen neben dem institutionellen Verbund der StädteRegion, die zum Teil durch den Verbund erforderlich wurden und bereits in den Vereinbarungen zur StädteRegion verankert waren, um Schnittstellen zu vermeiden und vorhandene Strukturen zu nutzen, bewährt, so z.B.: - Mandatierung Gebäudemanagement - Mandatierung Leitstelle - Vereinbarung über Vermessungswesen - Fortsetzung Mandatierung Rettungswesen - Vereinbarung zur Unterhaltung der übertragenen Kreisstraßen - Vereinbarung zur Wahrnehmung der prozessualen Vertretung in Angelegenheiten des Ausländerrechts durch die Stadt Aachen - Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben des Arbeitsschutzes durch die Stadt Aachen - Lernen vor Ort zur Stärkung der Bildungsregion die Leistungen in Bezug auf das Kataster- und Hinzu treten einzelfallspezifische Abstimmungen und Vereinbarungen des „Voneinander Lernens“. Beispiele machen Schule wie etwa der gerade im Rahmen des NRW Bank Ideenwettbewerbs für Kommunen 2013 ausgezeichnete kostenfreie „Newcomer Service“ der Stadt Aachen, der nunmehr von der StädteRegion als Idee aufgegriffen wurde. Allerdings ist bei der Umsetzung dieser Idee die bloße Schaffung einer Doppelstruktur zu vermeiden, bzw. den überflüssigen Neuaufbau einer Struktur wie sie etwa bei der Annahme der eigenen regionsweiten Zuständigkeit geschaffen werden würde. Bürgerbezogene Angebote werden „regionalisiert“, erfahren also Geltung für die gesamte StädteRegion, so z.B. die Familienkarte oder aber der regionale Handwerkerparkausweis. Natürlich sind all diese Gemeinschaften nicht frei von Konflikten. Die Zusammenarbeit auch hier insbesondere bei Einbindung weiterer regionaler Akteure will ebenso gelernt und strukturiert werden, wie der gesamte Prozess. Dennoch zeigt sich, dass eben dieser Prozess positiv verläuft. Die StädteRegion und die gemeinsam gebildeten Gremien werden zunehmend als Ansprechpartner wahr- und angenommen. Die StädteRegion Aachen ist mehr als nur ein neues Wort für eine neutrale Struktur. 8 III. Mut und Sensibilität: Ein Resümee Die StädteRegion Aachen ist ein funktionsfähiger Gemeindeverband, der sich den Herausforderungen inmitten einer verdichteten Grenzregion stellt. Die StädteRegion hat anders als die unterhalb der Gesetzesschwelle angedachten oder geschaffenen Verbünde Stabilität erfahren und kann so die ihr zugedachte Funktion ausfüllen. Natürlich dürfen die Schwierigkeiten einer Funktionalreform nicht übersehen werden. Sie anzunehmen und zu bewältigen, ist aber sowohl vor dem gesetzlichen Hintergrund als auch der dahinter stehenden politischen und strategischen Zielsetzung ein Muss. In diesem Sinne haben die anfänglichen Schwierigkeiten bei den Partnern den Fokus auf die gemeinsame Zielstellung – bei Wahrnehmung unterschiedlicher Aufgaben - geschärft. Wege und Verfahrensweisen zur Lösung auch künftiger Probleme wurden gefunden. Vor diesem Hintergrund hat die StädteRegion Anerkennung auch durch die Bürgerinnen und Bürger gefunden - auch über den ihr gesetzlich übertragenen Aufgabenkreis hinaus, z.B. durch das Bildungsbüro oder etwa im Bereich der Wirtschaftsförderung. Parallel ist die Sicherung der Eigenständigkeit der Partner kein Gegensatz, sondern elementarer Baustein. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Wesentlichen geeignet, diesen stetig zu präzisierenden Weg zu tragen. Klarstellungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten und Konkurrenzen wären hilfreich, sind aber bei Akzeptanz der getroffenen Vereinbarungen nicht zwingend erforderlich. Die Absicherung des zumindest zu sichernden Optionsrechts der Stadt Aachen bei beabsichtigten Zuständigkeitsübertragungen im Wege von Rechtsverordnungen sowie die Sicherstellung eigenständiger statistischer Erfassung und Darstellung auf Basis der IT-NRW Daten sind allerdings zu gewährleisten. „Funktionalreform“ – auf den ersten Blick ein abstrakter Begriff. In der StädteRegion Aachen hat er allerdings bereits in einer Legislaturperiode spürbar in das Selbstverständnis und die Lebenswirklichkeit der regionalen Akteure eingewirkt. Die Rückschau zeigt: Ohne Mut und Weitsicht auf kommunal- wie auf landespolitischer Ebene ist ein solches Projekt nicht denkbar – und ohne Sensibilität und Kompromissbereitschaft zum Scheitern verurteilt. Letztlich zählt allerdings der Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger in der StädteRegion Aachen. Sie erwarten eine effiziente, zukunftsfähige und kreative politische Landschaft. Die StädteRegion Aachen ist überzeugt, angesichts der vorstehenden Ausführungen diesem Anspruch gerecht zu werden. Die StädteRegion Aachen wird auch in Zukunft mit aller Kraft an ihrem Profil arbeiten. Als anerkannte Bildungsregion, als Garant der Daseinsvorsorge, als innovativer Wirtschaftsstandort und Modell für ein gelebtes Europa. Die StädteRegion Aachen - Botschafter des Landes NRW für gelingende regionale Kooperation. 9 Marcel Philipp Oberbürgermeister Helmut Etschenberg Städteregionsrat Ergebnis Verständigung OB Philipp und SR Etschenberg im Verhältnis Stadt Aachen und StädteRegion Aachen Es besteht Einigkeit zwischen OB und SR, dass die Gründung der StädteRegion Aachen eine richtige und zukunftsgewandte Entscheidung für die weitere Entwicklung und Stärkung der Stadt Aachen und des Kreises Aachen war und keine Notwendigkeit besteht, das AachenGesetz zu ändern. Die Städteregion Aachen soll weiter entwickelt werden zu einer immer stärker integrierten Kernregion (Stadtregion). Stadt Aachen und Städteregion Aachen nehmen dabei als vorrangige Ziele Wachstum, Lebensqualität und Kosteneffizienz in den Blick. Eine Veränderung durch ein Landesgesetz wird erst erforderlich sein, wenn weitere große Integrationsschritte umgesetzt werden. Es besteht Übereinstimmung in der Meinung, das vorhandene Konfliktpotential zwischen der kreisfreien und regionsangehörigen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen nicht juristisch sondern pragmatisch zu lösen, weil sowohl OB als auch SR sich nicht in der Lage sehen, die unterschiedlichen Rechtspositionen in der momentanen Situation aufzulösen. Die gemeinsame Position von OB und SR für die zukünftige vertrauensvolle Zusammenarbeit von OB und SR sowie Stadt Aachen und StädteRegion Aachen ist: 1. Die gemeinsamen Forderungen in dem von allen Fraktionen am 11.10.2007 unterzeichneten Papier (Gemeinsame Beschlussempfehlung von SPD,CDU,Bündnis90/Die Grünen,FDP und UWG zur StädteRegion Aachen) werden weiterhin aufrecht erhalten - Stichworte hierzu sind: Kompetenzübertragung vom Land NRW auf die StädteRegion für die Trägerschaft der Regionalplanung, die Zulassung einer Experimentierklausel im Sinne der GO NRW und die Zulässigkeit der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen als mandatierte Aufträge oder auch in Form von In-House-Geschäften sowie eine schulformübergreifende Schulaufsicht. 2. OB und SR werden gemeinsam an den Innenminister NRW herantreten mit der Bitte, zugunsten der Stadt Aachen bei neuen gesetzlich normierten Aufgaben der sog. Kreisstufe eine frühzeitige Beteiligungsmöglichkeit einzuführen, damit die Stadt Aachen zeitgerecht von dem ihr zustehenden Recht Gebrauch machen kann, diese Aufgabe als kreisfreie Stadt eigenständig (oder durch die StädteRegion) wahrzunehmen. Analog soll dies bei Rechtsverordnungen sichergestellt werden. Bei neuen Aufgaben, die von der Städteregion nur für das Gebiet des Altkreises angenommen werden, erfolgt eine Differenzierung der Abrechnung. 3. OB und SR vereinbaren, die Regelung in Paragraph 1 Ziffer 24 ("Bearbeitung von Ordensangelegenheiten sowie Ehe- und Altersjubiläen") der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen über die Aufgabenübertragung in die StädteRegion Aachen vom 17.12.2007 so zu handhaben, dass die administrative Bearbeitung (Bundesverdienstkreuz u.ä.) unverändert bei der StädteRegion Aachen verbleibt, der repräsentative Teil dieser Aufgabe ab 1.1.2013 wie folgt wahrgenommen wird: der OB wird die feierliche Aushändigung von Orden und sonstigen Auszeichnungen des Staates an Bürger/innen der Stadt Aachen übernehmen; entsprechend wird mit den Besuchen bei Alterjubiläen 1 von Bürgern-/innen der Stadt Aachen verfahren. Ein paralleler Besuch eines Repräsentanten der StädteRegion Aachen entfällt. In Abstimmung zwischen OB und SR kann im Einzelfall eine besondere Vereinbarung getroffen werden. 4. Für den Komplex der sog. "neuen freiwilligen überörtlichen Selbstverwaltungsaufgaben" wird folgende Abstimmung im Verfahren vereinbart, dem der Städteregionstag förmlich zustimmen muss: 4.1 es wird ein sog. Ressourcenrahmen festgelegt, der wie folgt Anwendung findet: 4.2 Veränderungen innerhalb des bisherigen Budgets freiwilliger Aufgaben (2012: 7,8 Mio/ 2013: 7,4 Mio) entscheidet der Städteregionstag aufgrund seiner Budgetverantwortung 4.3 bei einer Veränderung, die bis zum Ende der Wahlperiode 2014 ein Finanzvolumen von 1 Euro/EW = 570.000 Euro (das sind etwa 1 Promille des Gesamt-HH-Volumens von rund 560 Mio Euro) nicht übersteigt, entscheidet der Städteregionstag im Rahmen seiner Budgetverantwortung 4.4 wird das Finanzvolumen von insgesamt 7,97 Mio Euro freiwilliger Aufgaben bis Ende der Wahlperiode erreicht bzw. überschritten, verfährt der Städteregionstag durch einen sich selbstbindenden Beschluss wie folgt: 4.5 der SRT beschließt die vorgesehene Maßnahme jeweils unter dem Vorbehalt einer abschließenden zweiten Beschlussfassung, weil er ein Beteiligungsverfahren durchführt. Der SR holt aufgrund dieses Beschlusses zu der vorgesehenen Maßnahme die Stellungnahmen sowohl der Stadt Aachen als auch der Bürgermeisterkonferenz ein. 4.6 Sollten beide Stellungnahmen übereinstimmen, wird der SRT diese Stellungnahme bei seiner zweiten, abschließenden Beschlussfassung im Sinne seiner selbst auferlegten Bindung wie ein verbindliches Votum berücksichtigen. Bei einem positiven Votum werden die damit verbundenen Finanzaufwendungen durch die allgemeine Regionsumlage finanziert. Bei einem negativen Votum wird die Maßnahme nicht weiter verfolgt. 4.7 sollte nur eine Seite der vorgesehenen Maßnahme zustimmen und die Maßnahme vom SRT beschlossen werden, sind die damit verbundenen Finanzaufwendungen nur von der positiv betroffenen Seite ("Altkreis Aachen" oder Stadt Aachen) zu finanzieren. 4.8 die Praktikabilität dieses Verfahrensvorschlages wird nach Ablauf der Wahlperiode (2014) gemeinsam überprüft, um einen Ressourcenrahmen für die Phase ab 2015 festzulegen und ggf. notwendige Anpassungen/ Änderungen vorzunehmen. 4.9 Das vorgenannte Verfahren kann auch unabhängig von einer Überschreitung des Ressourcenrahmens in Gang gesetzt werden, wenn Einvernehmen darüber besteht. 5. OB und SR stimmen darin überein, dem Wunsch der Stadt Aachen des direkten Zufließens des Anteils an der Gewinnausschüttung der Zweckverbands-Sparkasse Aachen (in 2012 Stadtanteil 6 Mio Euro) dann zu folgen, wenn eine für die ehemalige Kreisseite finanzneutrale Regelung vereinbart wird. Diese soll gemäß Vorschlag des OB durch die entsprechende Anhebung des Ausgleichsbetrages sichergestellt werden. 2 6. OB und SR stellen übereinstimmend fest, dass die von Seiten der Stadt Aachen für notwendig angesehenen Klarstellungen vor der Gründung des neuen Zweckverbandes Region Aachen durch gleichlautende Beschlüsse des Stadtrates Aachen und des Städteregionstages vorgenommen worden sind. Damit kann und soll der neue Zweckverband belastungsfrei seine wichtigen Aufgaben der Fortentwicklung der Region Aachen zum 1.1.2013 aufnehmen. Auch die den Gremien vorgeschlagenen Änderungen bei der AGIT (alt) werden von OB und SR gemeinsam vertreten mit der Folge einer Neuregelung bei der Finanzverantwortung der Immobilie AGIT 1. Bauabschnitt ( für den 2. Bauabschnitt ist bereits eine gemeinsame Regelung getroffen worden). Hierzu werden dem Stadtrat und dem Städteregionstag gleichlautende Beschlüsse vorgelegt. 7. OB und SR stimmen darin überein, dass die von der StädteRegion vorgenommene Mandatierung der Stadt Aachen im Bereich des Rettungswesens/ Leitstelle nicht nach Ablauf von 10 Jahren enden sondern weitergeführt werden soll. 8. OB und SR halten es für notwendig, im äußeren Erscheinungsbild der StädteRegion Aachen eine Differenzierung vorzunehmen, um die Unterschiede bei den jeweiligen Kompetenzen der StädteRegion klarer herauszustellen. Stichworte hierzu sind: 8.1. StädteRegion mit Kompetenz für alle 10 regionsangehörigen Kommunen 8.2 StädteRegion mit Kompetenz nur für den Altkreis Aachen und 8.3 StädteRegion und Stadt Aachen als jeweilige gleichberechtigte Partner z.B. in Projekten OB und SR vereinbaren, hiermit die Werbeagentur Thouet ( damalige Agentur der Entwicklung des Logos der StädteRegion) zu beauftragen, wobei Einigkeit besteht, das Logo der StädteRegion in seiner Grundsätzlichkeit beizubehalten. 9. OB und SR stimmen in der Einschätzung überein, dass sich in der Zukunft die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit für weitere Kooperationen ergeben wird und sich für die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen weitere Felder der Zusammenführung von Aufgaben auftun. Dabei wird es zu Beauftragungen sowohl in die Verwaltung der StädteRegion als auch in die Verwaltung der Stadt Aachen kommen. 10. OB und SR vertreten die Auffassung, dass sich perspektivisch Chancen entwickeln, dass sich die StädteRegion Aachen hin zu einer "StadtRegion Aachen" weiterentwickeln kann. Dabei strebt die Stadt Aachen keine Eingemeindung von kreis- und regionsangehörigen Kommunen an. Die StädteRegion Aachen wiederum strebt nicht an, Kreisebene über der Stadt Aachen zu sein. 11.OB und SR stellen klar, dass die Kreisfreiheit der Stadt Aachen nur in den Bereichen eingeschränkt ist, die im Rahmen des Aachen-Gesetzes (Anlage 2) auf die Städteregion übertragen wurden. 12. Als mögliche Felder zukünftig verstärkter Zusammenarbeit werden untersucht: IT in den Bereichen Bürgerservice, Verwaltungs- und Ratsarbeit, Konzepte im Bereich Schule und VHS, Optimierung der Zusammenarbeit in Medienzentrum und Arbeits- und Gesundheitsschutz, technische Steuerung von Gebäuden sowie Potenziale möglicher Dachmarken regionaler Produkte. 3 13. Mittelfristig stehen engere Verzahnungen der Energieversorgung, der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der regionalen Zusammenarbeit (Rheinland) sowie der Datenverarbeitung auf der Agenda. 14. Zukünftig werden regelmäßige Treffen des Verwaltungsvorstands der Stadt und der Verwaltungskonferenz der Städteregion Aachen stattfinden. 15. Sollten anstehende Probleme auf der Ebene der Dezernenten nicht lösbar sein, vereinbaren OB und SR eine abschließende Klärung mit ihrer Beteiligung. Aachen, 26.09.2012 _________________________ Marcel Philipp Oberbürgermeister _________________________ Helmut Etschenberg Städteregionsrat 4 Zukunftsprogramm StädteRegion Aachen Fortschreibung 2013 / 2014 Damit Zukunft passiert. www.staedteregion-aachen.de Aktive Region Nachhaltige Region BildungsRegion Soziale Region Der Städteregionsrat Zollernstraße 10 52070 Aachen info@staedteregion-aachen.de www.staedteregion-aachen.de Stand: November 2013 Liebe Leserinnen und Leser! Die StädteRegion Aachen tritt seit dem vergangenen Jahr mit einem neuen Claim auf. „Damit Zukunft passiert!“ – ein Anspruch, der durch die vorliegende Fortschreibung unseres Zukunftsprogramms untermauert wird. Schwung verliehen. Das Klimaschutzkonzept nimmt konkrete Formen an. Die Beteiligung Jugendlicher an politischen Prozessen eröffnet in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen interessante Perspektiven. Denn neben einem umfassenden Nachweis unserer Arbeit für rund 540.000 Bürger* in der StädteRegion Aachen schauen wir selbstbewusst nach vorne1: Alle Entscheidungen wurden vom Städteregionstag im überparteilichen Konsens getroffen. Hierfür möchte ich allen Fraktionen meinen Dank aussprechen. Über 1.800 Mitarbeiter in der Städteregionsverwaltung haben eine Fülle an Arbeitsergebnissen und Impulsen zusammengetragen und machen den Mehrwert der StädteRegion Aachen spürbar. Neben der Amtsleiterebene konnten wir in diesem Jahr erstmals die Arbeitsgruppenleiter unmittelbar in die Profilbildung einbinden. Auf den Eckpfeilern „Soziale Region“, „BildungsRegion“, „Nachhaltige Region“ und „Aktive Region“ haben viele kreative Köpfe das städteregionale Leitbild entworfen, das dem Zukunftsprogramm Gestalt und Ordnung gibt. Damit unser Produkt auch für den eiligen Leser konsumierbar ist, haben wir den Handlungsfeldern eine knappe Zusammenfassung vorangestellt – eine „tour d´horizon“, die sich jederzeit im Materialteil vertiefen lässt. Erstmals können wir unsere Arbeit mit Kennzahlen hinterlegen und messbarer machen. Zudem orientieren wir uns an den Zielen der EU-Strukturfondsförderung, um finanzielle Spielräume zu erweitern. Unsere zehn regionsangehörigen Kommunen werden in gewohnter Weise in den Gestaltungsprozess des Zukunftsprogramms aktiv eingebunden und um Kommentare und Anregungen gebeten. „Damit Zukunft passiert.“ – ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und freue mich über Ihre Rückmeldungen. Ihr Helmut Etschenberg Im abgelaufenen Jahr konnten erneut wichtige Projekte realisiert werden. So hat das Bildungsbüro eine dauerhafte Perspektive erhalten. Zeitgleich wurde das Kommunale Integrationszentrum auf den Weg gebracht und die Inklusionskonferenz hat der gesellschaftlichen Teilhabe neuen * Wenn im Folgenden nur die männliche Form verwendet wird, so geschieht dies aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Es sind auf jeden Fall beide Geschlechter gemeinsam angesprochen. 5 Inhalt Zukunftsprogramm StädteRegion Aachen Fortschreibung 2013/2014 Kapitel I „Damit Zukunft passiert!“ Die StädteRegion auf dem Weg zur MitmachRegion Kapitel II Die StädteRegion: Ein Haus für alle Bürger 1. Das Dach 2. Die vier Säulen · Aktive Region · Nachhaltige Region · BildungsRegion · Soziale Region 3. Das Fundament Kapitel III Der Haushalt der StädteRegion Aachen 2013/2014 Kein Buch mit sieben Siegeln, sondern transparenter finanzieller Rahmen. 2014 erstmals mit einem „Ziel- und Kennzahlenkatalog“ 7 Kapitel I „Damit Zukunft passiert!“ Die StädteRegion auf dem Weg zur MitmachRegion 9 D eutschland ist auf dem Weg zu einer neuen Kommunikationskultur, in der Bürger intensiver als bisher mitreden wollen. Ein besonderer Fokus von Verwaltung und Politik liegt deshalb auf der Etablierung einer städteregionalen Beteiligungsstruktur. Wir wollen Meinungsbilder, Einstellungen und Alternativvorschläge aus der Mitte der Bevölkerung erhalten, in die politische Diskussion einbringen und so das Identitätsgefühl mit der Region stärken. 2013 lag der Schwerpunkt insbesondere auf der internen Beteiligung. Die Verwaltung beschäftigt ca. 1.800 Mitarbeiter! Dieses Potenzial muss stärker genutzt werden. Darüber hinaus wurde in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen eine Studie zur „Jugendpartizipation in der StädteRegion Aachen“ erarbeitet. Die aktuellen Entwicklungen externer und interner Beteiligung werden im Folgenden beschrieben: Interne Beteiligung 1. Die neue Struktur des Zukunftsprogramms als Abbild des internen Leitbildes sis für Aktivitäten der Organisationseinheiten sind. Das Dach des Hauses ist mit übergeordneten Leitsätzen gefüllt, welche alle Handlungsfelder der StädteRegion in die Bürgerschaft kommunizieren. Alle weiteren Leitsätze wurden - je nach thematischem Schwerpunkt - den „Regionsbegriffen“ zugeordnet. Inhaltlich werden die einzelnen „Regionsbegriffe“ wie folgt definiert: Aktive Region: „Wir stehen für Fortschritt, Innovation und Lebensqualität.“ Nachhaltige Region: „Wir bewahren unseren Lebensraum und sichern Werte.“ BildungsRegion: „Wir fördern alle Menschen in unserer Region, weil Bildung Zukunft ist.“ Soziale Region: „Wir stehen für ein solidarisches Miteinander.“ 1 „Damit Zukunft passiert“ Ein wichtiger Baustein der internen Beteiligung ist die AG „Profil“, die sich aus jeweils einer Führungskraft sowie einer Stellvertretung je Dezernat zusammensetzt. In enger Kooperation mit der AG „Profil“ und allen Organisationseinheiten der Verwaltung ist im Jahr 2011 ein internes Leitbild entstanden, in dem sich alle Organisationseinheiten der StädteRegion wiederfinden. Das Leitbild basiert auf den vier „Regionsbegriffen“: Aktive Region / Nachhaltige Region / BildungsRegion / Soziale Region der StädteRegion Aachen. Die Begrifflichkeiten wurden im Rahmen der „Werkstatt der Führungskräfte“ entwickelt. Sie ergeben sich aus den vielfältigen Aufgaben der Verwaltung und stellen eine Grundstruktur für die Kommunikation dar. Um die Begrifflichkeiten transparent zu machen, hat jedes Amt bzw. jede Stabsstelle ihren Aufgabenbereich mit Leitsätzen definiert und diese den Regionsbegriffen zugeordnet. Nach Sichtung der Leitsätze durch die AG „Profil“ wurde für die schematische Darstellung das Bild eines Hauses gewählt. Im Fundament des Hauses sind Aufgaben verortet, die das Funktionieren der Verwaltung sicherstellen und Ba- Insgesamt markiert die Entwicklung dieses Leitbildes einen Paradigmenwechsel vom „Wie funktioniert die StädteRegion?“ zum „Was tut die StädteRegion – für mich?“. Mit dem internen Beteiligungsprozess korrespondiert die Außendarstellung der StädteRegion: Sie orientiert sich wie das Zukunftsprogramm an der Struktur des internen Leitbildes. Bislang erfolgte eine Zuteilung der Inhalte nach den politischen Ausschüssen der StädteRegion. Der Leser kann sich im Laufe der Lektüre immer wieder orientieren, in welchem Teil des Hauses er sich gerade befindet und welche Aufgaben hier verortet sind. 11 Für die Menschen in der StädteRegion. Die Leitlinien unseres Handelns: Wir stärken die regionale Wertschöpfung durch Kooperation und Vernetzung von kommunalen und regionalen Akteuren zur nachhaltigen ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Entwicklung (A 85). Wir stehen für die Gestaltung gleichwertiger regionaler Lebensverhältnisse durch interdisziplinäre Aufgabenwahrnehmung und strategische Projektgestaltung im kommunalen, regionalen und europäischen Maßstab sowie Verknüpfung von klassischen und informellen Planungsinstrumenten (A 85). Wir stellen die Bedeutung und die Verantwortung von Kunst in der Gesellschaft heraus, möchten Kunst zum Seh- und Gesprächsanlass mit gesellschaftlicher Relevanz machen und durch gezielte Förderung regionaler Einrichtungen die Rolle der Kunst als identitätsstiftendes Medium anerkennen und betonen (A 16). Kultur braucht Strukturen! Kultur braucht Vermittlung! Kultur braucht Förderung! In Ergänzung kommunaler Kulturpolitik schaffen wir Rahmenbedingungen für ein Klima, in dem die Kunstschaffenden und Kreativen sowie die kulturrelevanten Einrichtungen ihr Potenzial besser entwickeln können (A 16). Wir garantieren ein rechtssicheres, modernes und bürgerfreundliches Liegenschaftskataster. Wir halten Karten und Daten aktuell (A 62). • Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Individualverkehrs durch Umstieg auf den Radfahrverkehr (A 61) • Bezug von „Öko-Strom“ Wir wirken an der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) durch die Umsetzung zahlreicher nachhaltiger Infrastrukturmaßnahmen mit. Hierzu gehören insbesondere: • Einsatz regenerativer Energiequellen bei städteregionalen Immobilien Wir fördern die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger durch die Überwachung der Trinkwasserqualität sowie Hygiene in Einrichtungen (A 53). Wir sind zentraler Ansprechpartner für alle ordnungsbehördlichen Belange: Von der Feststellung, Verfolgung und Ahndung von Verstößen im Straßenverkehr über Gewerbe- und Handwerksangelegenheiten bis zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (A 32). Wir sorgen durch einen qualitativ hochwertigen Rettungsdienst und die Vorbereitung auf mögliche Katastrophenszenarien für einen nachhaltigen Bevölkerungsschutz. Dabei soll die aktive Beteiligung der Bevölkerung noch weiter intensiviert werden (A 32). Wir gewährleisten eine wirkungsvolle Tierseuchenbekämpfung, schützen damit Menschen und Tiere vor übertragbaren Krankheiten und tragen zur Gesunderhaltung von leistungsfähigen Tierbeständen bei; wir nehmen darüber hinaus Aufgaben im Tierschutz und bei der Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs wahr (A 39). Wir beraten und begleiten Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern (A 41). Wir stellen für unsere Bürgerinnen und Bürger den Verbraucherschutz sicher, indem wir Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, des Einzelhandels, der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung auf die Einhaltung der Hygiene und der gesetzlichen Bestimmungen prüfen (A 39). Wir sorgen für qualifizierte Arbeitskräfte in der Altenpflege (A 54). Nach dem Leitsatz „Gemeinsam für Kinder und Jugendliche“ verstehen wir uns als Partner der jungen Menschen, ihrer Eltern und aller weiteren Beteiligten in einem Netzwerk der Kooperation zur Förderung positiver Lebensbedingungen junger Menschen (A 51). Wir fördern die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit der jungen Menschen in der BildungsRegion sowie die positiven Wirkungen familiärer Erziehung durch bedarfsgerechte Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (A 51). Wir bieten den Institutionen und Akteuren der BildungsRegion Beratung, Informationen sowie inhaltliche und organisatorische Dienstleistungen (A 43). Wir unterstützen den Auf- und Ausbau eines regionalen Bildungsnetzwerkes und eines datenbasierten Bildungsmanagements, um das Bildungswesen gemeinsam mit öffentlichen Partnern zu gestalten und weiterzuentwickeln (A 43). Wir dienen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung des Schulwesens, wobei die Schülerin/der Schüler im Mittelpunkt steht (A 41). Wir unterstützen den zukunftsweisenden Inklusionsgedanken einer gemeinsamen Beschulung von Menschen mit Behinderungen an allgemeinen Schulen unter Beibehaltung der gegebenen guten Standards (A 40). Wir erkennen die existenzielle Bedeutung der Mobilität als Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Bürger, gewähren die entsprechenden Bürgerservices grenzüberschreitend in hoher Qualität und treffen ebenso konsequent alle notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Verkehrsraum (A 36). Wir unterstützen die Kommunen in der konstruktiven Auseinandersetzung mit demografiebedingten Veränderungen durch eine umfassende Demografieberichterstattung sowie die Durchführung von thematischen Workshops zu Ausmaß, Wirkungen, Handlungsbedarfen und entsprechenden Maßnahmen (A 16). Wir setzen uns für ein möglichst umfassendes und ortsnahes Bildungsangebot, mit Schwerpunkt in der beruflichen Bildung, ein (A 40). Wir übernehmen auch im Hinblick auf die Grenznähe zu den Niederlanden und Belgien die Aufgabe der Kontrolle und rechtlichen Anwendung der Einreisebestimmungen (A 33). Demografischer Wandel – Angesichts rückläufiger Einwohnerzahlen und einer veränderten Bevölkerungsstruktur sind Unterstützungs- und Hilfeleistungen sowie die Weitergabe von Wissen und Erfahrung zwischen den Generationen eine wertvolle gesellschaftliche Ressource, die durch Projekte zum altersübergreifenden Dialog (im Sinne von Akzeptanz und respektvollem Umgang der Generationen unter- und miteinander) weiter gestärkt und ausgebaut wird (A 16). Wir fördern alle Menschen in unserer Region, weil Bildung Zukunft ist. Wir bewahren unseren Lebensraum und sichern Werte. Wir stehen für Fortschritt, Innovation und Lebensqualität. Wir fördern und unterstützen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen und Lebenssituationen (Gleichstellung). Durch den sozialmedizinischen Beratungsdienst und den neu geschaffenen Familienhebammendienst sichern wir den Ausbau der frühen Betreuung und Begleitung (Frühe Hilfen) von Familien mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr in enger Kooperation und im Auftrag der Jugendämter der StädteRegion Aachen (A 53). Wir fördern die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch interdisziplinäre Angebote und nachrangige Betreuung in Kindertagesstätten, insbesondere in Familienzentren und Schulen. Wir schaffen nachhaltige Präventionsangebote in Kindertagesstätten und Schulen in Kooperation mit anderen (A 53). Wir fördern und verbessern mit unseren Betreuungsangeboten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (A 51). Wir unterstützen mit Angeboten der Jugendhilfe die Kommunikations- und Konfliktfähigkeit junger Menschen, deren Familien und Beziehungsgefüge, in vielfältiger Weise mit dem Ziel, die jungen Menschen dazu zu befähigen, Teile tragfähiger sozialer Netzwerke zu sein (A 51). Wir übernehmen eine Garantenstellung für sozial benachteiligte Menschen (A 50). Wir schaffen mit unserer Arbeit eine Grundlage für ein gleichberechtigtes und friedvolles Zusammenleben der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in der StädteRegion Aachen. Unser Wunsch und unser Ziel ist es, dass dieses Miteinander geprägt wird durch Toleranz, Offenheit, Veränderungsbereitschaft und gegenseitigen Respekt (A 46). Wir sind Ansprechpartner für alle in der Region lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger – von der Einreise, über den Aufenthalt und die Vermittlung in Sprachkurse bis hin zur Einbürgerung (A 33). Eine hohe Qualität der Dienstleistung des Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung ist unabdingbar (Behindertenbeauftragter). Wir stehen für ein solidarisches Miteinander. „Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler“: Wir suchen im Rahmen der Marketingaktivitäten den persönlichen Kontakt zur Bevölkerung und bereiten Informationen und Angebote zielgruppenspezifisch auf (S 13). „Tue Gutes und schreibe darüber“: Wir sind verlässlicher Kooperationspartner aller Medien: aktuelle Entwicklungen werden transparent und leicht nachvollziehbar dargestellt (S 13). Wir sind eine „Region der Beteiligung“: Wir setzen auf Jugendpartizipation, fördern ehrenamtliches Engagement, mobilisieren unsere Mitarbeiterschaft und geben unseren Bürgerinnen und Bürgern Raum für politische Beteiligung (S 13). Wir stehen Bürgern, Vereinen und Verbänden mit Rat und Tat zur Seite (A 85). Damit Zukunft passiert. Wir, als Beteiligungsverwaltung, unterstützen als qualitativer Dienstleister die gewählten Mandatsträger der StädteRegion in den Aufsichtsräten der wirtschaftlichen Beteiligungen bei ihren Aufgaben durch analytische und fachliche Informationsaufbereitung (S 80). Nachhaltige Region Aktive Region Wir sind das „Sprachrohr“ der Belegschaft (PR)! Im Rahmen der Kommunalaufsicht wird der Städteregionsrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde tätig. Er übt dabei als Teil der Staatsaufsicht über den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung eine reine Rechtsaufsicht aus (A 15). BildungsRegion Wir versuchen, im Rahmen unserer Möglichkeiten, bei auftretenden Problemen der Beschäftigten eine gerechte Lösung im Sinne aller Beteiligten zu suchen (PR). Wir überwachen die Einhaltung tariflicher und gesetzlicher Regelungen bzw. sonstiger Rahmenbedingungen im Sinne der Beschäftigten (PR). ausgerichtete Verwaltungshandeln. Dazu gehören auch die Bekämpfung von Korruption und die Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes (A 14). Die Beteiligungsunternehmen der StädteRegion dienen den Bürgerinnen und Bürgern mit vielfältigen Dienstleistungen in den Bereichen Energieversorgung, Verkehr, Wohnen und der Gesundheitsversorgung bis hin zu Bankdienstleistungen (ihrer Sparkasse) und kulturellen Angeboten. Sie richten ihre Geschäftstätigkeit an den Marktbedürfnissen aus und sind dem technischen Fortschritt verpflichtet, die Dienstleistungen für ihre Bürgerinnen und Bürger, d.h. Kundinnen und Kunden, kontinuierlich zu verbessern (moderner ÖPNV, Öko-Energien, Wohngebäudesanierung, Abfallentsorgung usw.) (S 80). Wir entwickeln Strategien und Konzepte für eine klimagerechte Zukunft. Mit Maßnahmen zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und dem Ausbau der erneuerbaren Energien gestalten wir unser StädteRegionsKlima auf dem Weg zur CO2Neutralität .Themen wie Energieversorgung, energieeffiziente Gebäude, Mobilität, Stadtentwicklung sowie strukturübergreifende Maßnahmen zählen zu unseren Handlungsfeldern (S 68). Wir praktizieren Umweltschutz mit dem Bürger und den Betrieben, indem wir sie bei der Einhaltung gesetzlicher Regelungen umfassend beraten. Wir erteilen Genehmigungen und schaffen damit eine solide Rechtsgrundlage für die Bürger und Betriebe. Als verlässlicher Partner unterstützen wir mit unserem Fachwissen unsere Kommunen in ihrer nachhaltigen Entwicklung (A 70). Wir schützen unsere Umwelt sowie die natürlichen Ressourcen und schaffen die Grundlage für eine lebenswerte und intakte Region.Wir fördern die natürliche Entwicklung von Natur und Landschaft und deren Gewässer. Wir verhindern schädliche Verunreinigungen von Boden, Wasser und Luft (A 70). Wir sichern die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum durch die Förderung von Mietwohnungen und Wohneigentum und leisten einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Reduzierung der CO₂ Belastung durch die Förderung regenerativer Energien (A 63). Wir überprüfen regelmäßig Versammlungsstätten, Schulen, Beherbergungsbetriebe und größere Geschäftshäuser (Sonderbauten), insbesondere auf Einhaltung eines optimalen Brandschutzes (A 63). Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte sorgt für Transparenz des Grundstücksmarkts in der StädteRegion Aachen (A 62). Wir stellen im Internet und Intranet ein geographisches Informationssystem bereit, das vielfältige, aktuelle und untereinander kombinierbare Karten aufweist (A 62). Wir – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Rechnungsprüfung – prüfen für den Städteregionstag und die Bürgerschaft im Rahmen unserer gesetzlichen und übertragenen Aufgaben das an den rechtlichen Vorgaben Ziel der Schwerbehindertenvertretung ist es, den Weg der Verwaltung der StädteRegion Aachen hin zu einem inklusiven Arbeitgeber zu begleiten (Schwerbehindertenvertretung). Wir schaffen die nötigen Rahmenbedingungen für eine moderne, bürgerfreundliche Verwaltung. Wir stellen sicher, dass die politisch definierten Rahmenbedingungen in verantwortungsbewusstes, ökonomisches Verwaltungshandeln umgesetzt werden (A 10 und A 20). Wir wollen die StädteRegion Aachen als einen Lebens- und Naherholungsraum begreifbar machen und die Bedeutung touristischer Qualitäten als „weichen Standortfaktor“ herausstellen (A 85). Wir stärken die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sorgen für Ausgleich zwischen städtischen und ländlichen Räumen und vertiefen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit als Modell für Europa (A 85). Soziale Region Wir engagieren uns für junge Familien unmittelbar nach der Geburt des Kindes durch Zahlung von Eltern- und Betreuungsgeld sowie einer Beratung zur Elternzeit (A 57). Wir entscheiden über Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht und leisten hierzu individuelle Beratung (A 57). Wir fördern die Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Jobcenter). Wir bringen Menschen in Arbeit und unterstützen in finanziellen Notlagen (Jobcenter). Wir sind uns des steigenden Pflegebedarfs der Menschen in der Region bewusst und tragen frühzeitig Sorge dafür, diesem gerecht zu werden (A 50, A 54). Stand: Oktober 2013 2. Maßnahmen zur Mitarbeiterbeteiligung Aktuell arbeitet die AG „Profil“ an einem Konzept zur ausgeweiteten Mitarbeiterbeteiligung, da bislang nur die Amts- und Stabsstellenleiter durch das Format der „Werkstatt der Führungskräfte“ einbezogen wurden. Im Rahmen von zwei Workshops wurde die Ebene der Arbeitsgruppenleiter mit dem Ziel angesprochen, diese Führungsebene über die aktuellen Maßnahmen zur Profilierung der StädteRegion zu informieren und aktiv einzubinden. In Gruppen wurden Vorschläge zur Mitarbeiterund Bürgerbeteiligung erarbeitet. Zweiter Workshop der Arbeitsgruppenleiter am 17.09.2013 im Tagungs- Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen werden weiter ausgearbeitet und umgesetzt. So soll 2014 erstmals eine „Hausmesse“ stattfinden, bei der alle Organisationseinheiten ihr vielfältiges Aufgabenspektrum präsentieren. Der Austausch unter den Organisationseinheiten – insbesondere mit den Außenstellen – kann zudem befördert werden und Synergieeffekte erzeugen. Darüber hinaus haben die Arbeitsgruppenleiter Ideen zur Umsetzung einer Imagebroschüre der StädteRegion Aachen erarbeitet. Die Aufgaben der Verwaltung sollen auf einfache und sympathische Art und Weise in einem Printprodukt in Ergänzung zum umfangreichen Zukunftsprogramm präsentiert werden. Das Konzept der Broschüre sieht vor, die Tätigkeitsfelder der Verwaltung in die Lebenswelt einer ganz normalen Familie aus der StädteRegion einzubetten. Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt: ·· ·· ·· Wo betrifft mich die Verwaltung der StädteRegion? Wo greift sie in meinen Alltag ein? Wo bemerke ich dies, wo nicht? haus Gut Obermühle Um dem Bürger eine lesbare Übersicht über die verschiedenen Tätigkeitsfelder anbieten zu können, müssen die Inhalte zu den einzelnen Bereichen reduziert werden. Dazu wurde der Haushalt einer fiktiven, durchschnittlichen Familie kreiert. Anhand der einzelnen Stationen wie Küche, Wohn- und Kinderzimmer werden über Symbole und Details die Berührungspunkte mit der StädteRegion gezeigt. So entsteht ein „Wimmelbild“ in dem diese Symbole abgebildet werden. Eine textliche Auflösung zeigt den Zusammenhang zu einem bestimmten Absender in der Verwaltung. Darüber hinaus wird im Mai 2014 eine Mitarbeiterbefragung durch A 10 – Zentrale Dienste durchgeführt. Hier sollen Fragestellungen zur stärkeren Mitarbeiterbeteiligung aufgenommen werden. Externe Beteiligung 1 „Damit Zukunft passiert“ 1. Jugendpartizipation in der StädteRegion Aachen Erster Workshop der Arbeitsgruppenleiter am 27.06.2013 im Tagungshaus Gut Obermühle Die Fachhochschule Aachen hat sich im Rahmen eines Multimediaprojektes in Kooperation mit der Verwaltung mit dem Thema „Jugendpartizipation in der StädteRegion Aachen“ beschäftigt. Ziel ist, das politische Engagement für Jugendliche in der Region attraktiver zu gestalten, vorhandene Angebote verstärkt publik zu machen und neue Konzepte zu entwickeln. So erfolgte eine Bestandsaufnahme, Maßnahmen zur Jugendbeteiligung wurden entwickelt und eine großangelegte Umfrage bei Jugendlichen in der StädteRegion durchgeführt. Mit einigen städteregionsangehörigen Kommunen sollen jetzt neue Formate zur Ansprache der Jugendlichen entwi- Damit Wasser trinkbar bleibt Durch ständige Kontrollen sichern wir die Qualität des Trinkwassers in der Region. Damit Kultur vielfältig bleibt Bearum volorem quae sinus est, Mit Beteiligungen an vielen Unternehmen aus den Bereichen Verkehr, Entsorgung und Kultur sorgen wir auch für Vielfalt in der Region. Zum Beispiel mit dem Grenzlandtheater. Damit unser Klima so bleibt wie es ist Damit Sie informiert sind Mit vielen Tipps und Aktionen zu Themen wie Stromsparen im Haushalt oder Solarenergie leisten wir einen Beitrag zur Reduzierung des persönlichen CO2-Ausstoßes Ds Presseamt der StädteRegion sorgt dafür, dass alle wichtigen Mitteilung eine breite Öffentlichkeit erreichen. Zum Beispiel mit Themenseiten in der Zeitung. Bearum volorem quae sinus est, Bearum volorem quae sinus est, Bearum volorem quae sinus est, Damit Lebensmittel sicher sind Mit regelmäßigen und sorgfältigen Kontrollen sorgen wir dafür, dass Sie sich bei Lebensmitteln sicher sein können. Bearum volorem quae sinus est, Damit die StädteRegion erfahrbar bleibt Mit der Ausweitung von Radwanderwegen und einer fahrradfreundlichen Verkehrspolitik sorgen wir für eine aktive Region. Bearum volorem quae sinus est, An jedem Tag der Woche... nkwasseDellit utem. Nemporeicius aut lacculpa nonse nimillabo. Nemquas eos ant quia consequ issecatum dolorum etur autatecatur aut quae. Cum facepudandis aut labore commosa ndandam non et provitae conseque ipistiur? On corit aut prat etur as as sequid et quam velignata nullibus et reptasit, es debitem eos et, optur aliberi orectem porectinctem et, iuntur alias que coriti officae quis aut Damit auch Mimi und Bello nicht zu kurz kommen faccum ipisto voloritiusa non repra volo dollut quaest etuscil istrum quaepti busaperum que labores magnien deliqui ad uta di cum restiunti doluptat. Atiberum vendi iusapedior maximinum remodipsam, omnis essunt eum simpor repel ipicieture omnientem. Obit et arum nonsectem coreptatiis accusaesto iusae. Itaquodia ipic. Die Abteilung Veterinärwesen kümmert sich rund um alle Belange der Tierhaltung. In der Landwirtschaft genauso wie bei Hund oder Katze. Bearum volorem quae sinus est, Bildsituation für die Imagebroschüre Aktion „Wimmelbild“ (Entwurfsfassung ohne vollständigen Text) ckelt und gemeinsame Aktivitäten zu den kommenden Kommunalwahlen durchgeführt werden. Darüber hinaus absolvieren zwei Abiturienten ihr freiwilliges politisches Jahr im Bildungsbüro. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind die Organisation von Projekten zur Unterstützung der Schülervertretungen und „Was geht?!“, die Werkstatt für Jugendbeteiligung und Jugendpolitik zur Europa- und Kommunalwahl. Denise Trautmann und Florian Weyand aus Eschweiler absolvieren ihr Freiwilliges Politisches Jahr im Bildungsbüro der StädteRegion Aachen. 2. Einrichtung eines Bürger-Cafés Das Bürger-Café soll als direkte Anlaufstelle für politisch interessierte Bürger fungieren und einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft sicherstellen. Auch Beteiligungsmöglichkeiten sollen hier entsprechend beworben werden. Das Bürger-Café ist als feste Anlaufstelle (z.B. in Familienzentren) und/oder als mobiles Bürger-Café konzipiert. Zunächst soll es in der mobilen Variante umgesetzt werden. In dieser Saison wurde hierfür das Städteregionsmobil genutzt, welches von April bis September 2013 auf diversen Veranstaltungen der Kommunen vertreten war. Erstmals wurden Thementage für einzelne Termine entwickelt, um den Dialog mit dem Bürger noch gezielter zu befördern. So war das Mobil bspw. an einem Tag unter dem Motto „ehrenamtliches Engagement in der StädteRegion Aachen“ unterwegs. Auch interaktive Elemente, wie z.B. ein Quiz, oder das neue Glücksrad sollen niedrigschwellig das Interesse am Thema wecken. Langfristig soll das Städteregionsmobil durch ein sogenanntes „Bürgermobil“ 15 ersetzt werden. Das Bürgermobil ist eine multifunktionale und möglichst barrierefreie Fortentwicklung des Städteregionsmobils. Hier erhalten Bürger weitreichende Informationen zur StädteRegion. Zudem bietet das Mobil Raum für Austausch und Diskussion, also ideale Voraussetzungen für eine unmittelbare „Bürgerbeteiligung“. Für aktuelle Inhalte sind Stellwände und Poster vorgesehen, die man je nach Anlass austauschen kann. Viele interaktive Elemente sollen die direkte Kommunikation mit dem Bürger befördern. Das Konzept sieht bspw. einen Touchscreen vor, über den man direkt auf ein digitales Forum zur Bürgerbeteiligung zugreifen und Vorschläge einreichen kann. Außerdem ist im Bus eine Sitzecke vorgesehen, so dass individuelle Beratungen erfolgen können. Das Bürgermobil ist auch als „mobiles Büro“ durch die einzelnen Ämter und Stabsstellen zu nutzen, beispielsweise zur wohnortnahen Beratung von Wiedereinsteigerinnen. 1 „Damit Zukunft passiert“ Aktuell wird geprüft, ob das Fahrzeug auch als ElektroMobil bei der Streetscooter GmbH entwickelt werden kann. Zudem soll das Bürger-Café als feste Anlaufstelle getestet werden. Es würde sich anbieten, hierfür bereits bestehende Treffpunkte zu nutzen. Denkbar wären z.B. Veranstaltungen in Familienzentren oder anderen Begegnungsstätten. Hier sollen Menschen zwanglos ins Gespräch kommen und bürgerschaftliche Netzwerke bilden. Entwurf der Fachhochschule Aachen zur Gestaltung der mobilen Ausstellung 3. Mobile Ausstellung Das Bürgermobil soll mit Elementen einer mobilen Ausstellung kombiniert werden. Ein Entwurf für die Ausstellung wurde jetzt von der Fachhochschule Aachen vorgelegt. Die Ausstellung soll Bürger aller Altersklassen ansprechen, Wissen rund um die StädteRegion vermitteln, Bürgern Möglichkeiten zur Beteiligung aufzeigen und grundsätzlich das Interesse an der Arbeit der StädteRegion wecken. Die Ausstellung besteht aus interaktiven, haptischen und klassischen Elementen, die wahlweise auch mit dem Bürgermobil kombiniert werden können. Entwürfe zur Gestaltung des Bürgermobils 17 Kapitel II Die StädteRegion: Ein Haus für alle Bürger 1. Das Dach 2. Die vier Säulen Aktive Region Nachhaltige Region BildungsRegion Soziale Region 3. Das Fundament 19 1. Das Dach Das Dach auf einen Blick Eine offene Kommunikation nach innen und außen ist Merkmal einer modernen Verwaltung. Und als „Region der Beteiligung“ ist die aktive Partizipation der Bürger von enormer Relevanz. Die Stabsstelle 13 - Öffentlichkeitsarbeit versteht sich als Vermittler zwischen den Menschen und der Verwaltung. Mediale Anfragen und Mitteilungen aus der Verwaltung sorgen für einen ständigen Austausch und umfassende Informationen. Neue Kommunikationskanäle wie Twitter und Facebook sind von wachsender Bedeutung. Dafür sprechen auch die Abrufzahlen des Bürgerportals www.staedteregion-aachen.de. Kurzfilme und die eigene Facebook-Fanseite verzeichnen steigende Tendenzen. Die StädteRegion steht für ein gesellschaftliches Miteinander. Deshalb ist auch die Gleichstellung ein besonderes Thema. Gerade in unserer schnelllebigen Zeit ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unverzichtbar. Die Städteregionsverwaltung geht hier mit gutem Beispiel voran. Ein eigener Betriebskindergarten, die Möglichkeit zu Telearbeit sowie zu flexiblen Arbeitszeiten machen die große Attraktivität als Arbeitgeber aus. Nicht zuletzt erfährt das enorm wichtige Ehrenamt finanzielle Unterstützung sowie konkreten Rat durch den Ehrenamtsbeauftragten. Gleichstellung 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Wir fördern und unterstützen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen und Lebenssituationen. 1. Aufgaben und Ziele Im Rahmen von organisatorischen und personellen Veränderungen innerhalb der Verwaltung wurde mit Wirkung zum 1. Juni 2013 der Aufgabenbereich „Gleichstellung“ in eine eigene Organisationseinheit unter neuer hauptamtlicher Leitung überführt. Die Verwirklichung des Verfassungsgebots aus Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden (ab 10.000 Einwohnern) sowie der Kreise, die zur Wahrnehmung dieser Aufgabe hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte (GSB) bestellen. Die GSB erfüllt eine Querschnittsaufgabe innerhalb der Verwaltung und arbeitet auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW - LGG. Die dienstliche Stellung und die Rechte der GSB sowie den Rahmen für ihren Aufgabenbereich legt das LGG fest. Eine Besonderheit ist ihre fachliche Weisungsfreiheit, die der GSB Unabhängigkeit zusichert, als wesentliche Voraussetzung für die Ausübung ihrer gesetzlichen Mitwirkungsund Kontrollfunktion innerhalb der Verwaltung. Ob es sich um eine Angelegenheit mit Gleichstellungsrelevanz handelt, entscheidet die GSB eigenständig aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz. Die GSB übernimmt eine beratende Funktion für Mitarbeiter, Führungskräfte und Personalverantwortliche in Zusammenhang mit Gleichstellungsangelegenheiten. Sie ist an sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen beteiligt, insbesondere an Auswahl- und Stellenbesetzungsverfahren und wirkt bei Aufstellung, Umsetzung und Controlling des Frauenförderplans mit. Ebenso setzt sich die GSB dafür ein, dass bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern beseitigt werden und trägt zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer bei. Gerade in diesem Bereich ist die Städteregionsverwaltung mit einem eigenen Betriebskindergarten, der Möglichkeit zu Telearbeit und mit flexiblen Arbeitszeiten bereits gut aufgestellt und damit als Arbeitgeber attraktiv, beliebt und vorbildhaft; allerdings muss in Zeiten des mit dem drohenden Fachkräftemangels einhergehenden „War for Talents“ der Status Quo auch hier noch weiter op- timiert werden. Derzeit entwickeln GSB, Personalverantwortliche und Personalrat gemeinsam ein systematisches Wiedereinstiegsmanagement zur weiteren Profilierung der Städteregionsverwaltung als familienfreundlicher Arbeitgeber. Im Bereich Fortbildung arbeitet die GSB mit dem A 10.4 – Personalentwicklung, Ausbildung, Modernisierung zusammen und initiiert hausinterne Fortbildungsveranstaltungen, die ihren Fokus auf frauen- und gleichstellungsspezifische Themenbereiche legen. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der GSB liegt in der externen Arbeit. Die Kreisordnung fasst den Bereich sehr weit, so dass der Auftrag dort endet, wo der Kreis (die StädteRegion) keine Zuständigkeit mehr hat: „Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen des Kreises (der StädteRegion) mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben“, so definiert es § 3 Abs. 2 KrO NRW. Die Arbeit in Netzwerken mit anderen Gleichstellungsstellen und Einrichtungen, Organisationen und Institutionen zur Verbesserung der Chancen und Lebensperspektiven von benachteiligten Frauen und Mädchen sowie zum Abbau struktureller Diskriminierungen sind wichtige Bausteine im Arbeitsbereich der Gleichstellungsbeauftragten. Eines dieser Netzwerke ist das „Frauenforum der StädteRegion Aachen“, in dem bereits seit 20 Jahren ca. 35 caritative und soziale Einrichtungen sowie Beratungsstellen, Berufsverbände, Parteien, Projektträger, Verwaltungen und Wohlfahrtsverbände zusammenarbeiten und sich regelmäßig zum Informations- und Erfahrungsaustausch sowie zur gegenseitigen Unterstützung treffen. Darüber hinaus arbeitet die GSB in Gremien der regionalen Arbeits-, Wirtschafts- und Strukturpolitik zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit mit, berät und unterstützt Betroffene bei geschlechtsspezifischen Fragestellungen und vermittelt bei Bedarf Kontakte zu Fachberatungsstellen und Institutionen. Des Weiteren setzt sich die GSB aktiv für die Verbesserung politischer Rahmenbedingungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Beruf, Familie und Gesellschaft ein. wie z.B. Gesundheit, Ausbildung, traditionelles Rollenverständnis, kulturelle Besonderheiten etc. Kurz zusammengefasst: Die GSB ist Ansprechpartnerin rund um das Thema „Gleichstellung von Frauen und Männern“ und wirkt bei der Umsetzung des Verfassungsauftrages auf kommunaler Ebene mit. Ihr Arbeitsprogramm ist weder statisch noch zementiert, sondern unterliegt ständigen Veränderungen und Anpassungen aufgrund von gesellschaftlichen und demografischen Entwicklungen. 2. Schwerpunkte 2014 Ein Schwerpunkt der zukünftigen verwaltungsinternen Tätigkeiten der GSB liegt in der Mitarbeit bei der Entwicklung von modernen, intelligenten, flexiblen und individuell einsetzbaren Instrumenten zur Personalentwicklung, Personalpflege und zum Wissensmanagement. Im externen Bereich besteht aus dem Arbeitskreis der GSB in der StädteRegion Aachen der Wunsch, zukünftig wieder verstärkt gemeinsam öffentlichkeitswirksam aufzutreten und besonders aktuelle Themenfelder mit Gleichstellungsrelevanz aufzugreifen (z.B. Altersarmut – insbesondere bei Frauen, Wohnsituation im Alter, Frauenquote etc.). Eine Abordnung der Gleichstellungsbeauftragten aus der StädteRegion Aachen wird die Region auch bei der 22. Bundeskonferenz kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen unter dem Motto „Wirklichkeit und Visionen – Strategien für eine erfolgreiche Gleichstellungsarbeit“ im Januar 2014 in Potsdam vertreten. Ansprechpartner: Gleichstellungsbeauftragte Tel. 0241/5198-2460 Initiierung, Begleitung oder Durchführung von Projekten mit Gleichstellungsrelevanz gehören ebenso zum Aufgabenspektrum wie das Aufgreifen von Gender relevanten Themen aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen, 21 S 13 - Öffentlichkeitsarbeit Wir sind eine „Region der Beteiligung“: Wir setzen auf Jugendpartizipation, fördern ehrenamtliches Engagement, mobilisieren unsere Mitarbeiterschaft und geben unseren Bürger/innen Raum für politische Beteiligung. Tue Gutes und schreibe darüber: Wir sind verlässlicher Kooperationspartner aller Medien: aktuelle Entwicklungen werden transparent und leicht nachvollziehbar dargestellt. „Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler“: Wir suchen im Rahmen der Marketingaktivitäten den persönlichen Kontakt zur Bevölkerung und bereiten Informationen und Angebote zielgruppenspezifisch auf. 1. Öffentlichkeitsarbeit: Interaktion mit Bürgern und Presse 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Lebendige Kommunikation, ständiger Austausch, umfassende Information. Und dabei stets das Interesse der Bürger im Blick. Die „Stabsstelle 13 – Öffentlichkeitsarbeit“ sieht sich als Querschnittsamt zwischen den Menschen und der Verwaltung. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die Bearbeitung von medialen Anfragen sowie die Weitergabe von Mitteilungen aus der Verwaltung. Etwa drei bis vier konkrete Presseanfragen täglich und rund 600 Pressemitteilungen pro Jahr fördern den regelmäßigen Austausch mit den regionalen Medien und den Bürgern. In diesem Zusammenhang kommt auch der Pflege von Kommunikationskanälen wie Twitter und Facebook eine wachsende Bedeutung zu. Aktuelle Infos rund um die StädteRegion werden täglich bereitgestellt, Inhalte neu aufbereitet und Bürgerfragen vor allem über die Info- und die 24-Stunden-Mail beantwortet. Das Wichtigste dabei ist immer: Möglichst nah dran sein an den Bürgern sowie der Presse auf der einen und den eigenen Ämtern sowie Stabsstellen auf der anderen Seite. So soll der Austausch gefördert und Verwaltung für die Menschen in der StädteRegion Aachen erfahrbar gemacht werden. 2. Bürgerportal: Informationen in Sekundenschnelle Dies gelingt zunehmend durch die vielfältigen Möglichkeiten des Internets: Das Bürgerportal der StädteRegion (www.staedteregion-aachen.de), die Kurzfilme auf Youtube und die städteregionale Facebook-Fanseite spielen mittlerweile eine zentrale Rolle im Austausch mit den Menschen in der Region. Die Abrufzahlen des Portals sind im Laufe des Jahres 2013 auf einen neuen Höchststand geklettert, Tendenz weiter steigend. Allein im Referenzmonat Juli haben auf der Homepage rund 60.000 Besucher über 210.000 Einzelseiten aufgerufen – Rekord für einen einzelnen Monat. Das von S 13 inhaltlich verantwortete Bürgerportal nimmt damit eine zentrale Funktion für die umfassende Information der Bürger ein. Die Zugriffe auf das Angebot erfolgen aktuell schon zu gut 20 Prozent über mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets) und zu 80 Prozent über den heimischen PC. Dieser Trend dürfte sich in den kommenden Jahren noch verstärken, so dass künftig die Mehrzahl der Zugriffe mobil erfolgen könnte. Aus Sicht von S 13 wird darauf 2014 ein Fokus liegen. Aus ins- gesamt 52 Ländern wurde auf das Bürgerportal zugegriffen. Die Mehrzahl der Nutzer (rund 55.000, also mehr als 90 Prozent) stammt aus Deutschland. Aus den Niederlanden haben im Juli 2013 insgesamt 435 Personen auf die Angebote zugegriffen, aus Belgien 87 und aus Polen immerhin 82. Voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2013 werden Texte zu Kernthemen mehrsprachig angeboten. Ein schrittweiser Ausbau in den Sprachen Englisch, Französisch, Niederländisch und Polnisch steht auf der Agenda, so dass Basisinformationen auch für ausländische Besucher verständlich aufbereitet werden. Die Umsetzung scheiterte zuletzt an technischen Problemen, an deren Behebung mit Nachdruck gearbeitet wird. 3. Soziale Netzwerke: Als Kommunikationskanäle unverzichtbar Interaktion und Weitergabe von Informationen finden heutzutage verstärkt auch durch soziale Netzwerke statt. Die StädteRegion Aachen besitzt eine eigene FacebookFanseite, die von S 13 betreut wird und aktuell rund 3.000 Fans zählt. Aktuelle Termine, Neuigkeiten sowie die Interaktion mit Facebook-Nutzern bieten einen wertvollen Erfahrungsaustausch, der ein immer wichtiger werdender Bestandteil der Arbeit von S 13 ist. Denn: Allein in Deutschland gibt es aktuell mehr als 20 Millionen Facebook-Nutzer, wovon mehr als 60 Prozent täglich auf Facebook aktiv sind, Tendenz steigend. Eine inoffizielle Fanseite der StädteRegion Aachen existierte bereits seit September 2011. Durch die eigene Gestaltung der Seite können jetzt neue Zielgruppen erreicht werden. 96 Prozent aller 18- bis 30-Jährigen sind in sozialen Netzwerken aktiv. Facebook dient aus Sicht der StädteRegion einer vereinfachten und direkten Kommunikation mit den Bürgern, die eine Ergänzung zu eher klassischen Kommunikationskanälen wie Radio, Zeitung oder Fernsehen bedeutet. In der Bevölkerung besteht eine steigende Bereitschaft, Dienste im Internet nicht nur ausschließlich zu nutzen, sondern diese auch aktiv mitzugestalten. Dies spiegelt sich auch in dem Bedürfnis wider, sich zunehmend über das Internet mit Politik und Verwaltung auseinanderzusetzen. Der Facebook-Auftritt der StädteRegion Aachen stellt in diesem Zusammenhang auf unkomplizierte Weise den direkten Kontakt zu den Nutzern her. chen. Auch diesen Kurznachrichtendienst nutzen immer mehr Menschen, um sich in Sekundenschnelle über aktuelle Themen zu informieren. 4. Bürgerbeteiligung: Unkompliziert und direkt Das Internet wird S 13 zukünftig noch enger begleiten, Bürgerportal und Facebook-Fanseite werden deswegen in 2014 noch intensiver bespielt und stetig ausgebaut. S 13 sieht sich als Dienstleister in Sachen „Bürgerbeteiligung“, die in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden soll. Vor allem die Möglichkeiten der neuen Kommunikationskanäle und sozialen Netzwerke spielen dabei eine zentrale Rolle, da immer mehr Menschen Informationen unkompliziert per Mausklick und ohne aufwändige Suche abrufen wollen und gleichzeitig in die Interaktion mit Verwaltung und Politik treten wollen. Dafür hat S 13 die Voraussetzungen geschaffen. Ansprechpartner: S 13 – Öffentlichkeitsarbeit Tel. 0241/5198-1300 Darüber hinaus veröffentlicht S 13 alle eigenen Pressemitteilungen, die per Mail verschickt und ins Bürgerportal gestellt werden, auch im Kurznachrichtendienst Twitter. Dort folgen rund 5.000 Menschen der StädteRegion Aa- 23 A 85 – Amt für regionale Entwicklung Wir stehen Bürgern, Vereinen und Verbänden mit Rat und Tat zur Seite. 1. Service und Dienstleistung 1.1 Gremienvorbereitung Zukunftsweisende Entscheidungen werden von der Politik getroffen. Im Themenspektrum der regionalen Entwicklung werden die Fachausschüsse „Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Wirtschaftsförderung und Verkehr“ (WIRT), „Tourismus und Kulturausschuss“ (TOUR) sowie der „Partnerschaftsbeirat“ (PART) federführend organisiert und koordiniert. 1.2 Ehrenamtliches Engagement und Tourismuszuschüsse Anträge von kulturtreibenden Vereinen sowie von Kommunen für Freizeit- und Tourismusmaßnahmen werden im Antragsprozess begleitet. Die Auszahlung sowie Abrechnung dieser Fördergelder erfolgt im Rahmen der freiwilligen Leistungen für die Bürger der StädteRegion Aachen. Daneben leistet das Amt für regionale Entwicklung mit dem Projekt „Familienkarte“ einen Beitrag für ein familienfreundliches Klima in der StädteRegion Aachen. Ansprechpartner: 2 „Ein Haus für alle Bürger“ A 85 – Amt für regionale Entwicklung Tel. 0241/5198-2130 Die erste Säule Die Aktive Region auf einen Blick Wir stehen für Fortschritt, Innovation und Lebensqualität. Einmischen, Mitbestimmen und Handeln - die Beteiligung der Bürger am aktiven gesellschaftlichen Leben ist der StädteRegion ein besonderes Anliegen. Dabei erhält jede Altersgruppe die Möglichkeit, an Entwicklungen und Prozessen zu partizipieren. Als Aktive Region steht jedoch vor allem der demografische Wandel im Mittelpunkt, denn angesichts stagnierender Einwohnerzahlen und einer sich verändernden Bevölkerungsstruktur sind Hilfeleistungen und Unterstützungen eine wertvolle gesellschaftliche Ressource. Altersübergreifende Dialoge werden dabei ebenso gefördert, wie die Weitergabe von Wissen. Um hier geeignete Maßnahmen und Projekte zu fördern, hat das Amt für Kultur und Empirische Forschung das Handlungsfeld „Demografischer Wandel“ in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Die Vielfalt des Alterns zeigt beispielsweise Entwicklungen und qualitative Aspekte einer älter werdenden Gesellschaft auf und stellt den Bürgern in Aachen Programme und Aktionen vor. Allerdings ist auch die Altersarmut ein Thema. on Aachen Nährboden und Geburtsort für Innovation ist. Hier treffen Musik und Kultur aufeinander - sowohl aus dem lokalen, als auch dem überregionalen Bereich. Und damit auch die Kleinsten schon Kultur erleben können, wurde der Kulturrucksack ins Leben gerufen, bei dem Schüler mit Künstlern kulturelle Projekte erarbeiten. Für die Gestaltung gleichwertiger regionaler Lebensverhältnisse setzt sich das Amt für regionale Entwicklung ein. Regionale Wertschöpfung entsteht durch Kooperation und Vernetzung von kommunalen und regionalen Akteuren. Um diese Ziele zu erreichen, verfolgt das Amt mehrere Wege. Die Zukunftsinitiative Eifel „Unser Dorf hat Zukunft“ oder die Entwicklung hin zu einer mobilen Region sind Inhalte, die zu einer bürgerorientierten und bürgerfreundlichen Atmosphäre beitragen. Dazu gehören ebenso Maßnahmen für einen qualitativen Tourismus wie die Vennbahn oder die „Grünmetropole“. Die eigene Region erkunden ist nicht nur für Touristen eine interessante Entdeckungsreise. Unverzichtbarer Baustein der Wirtschaft in der Region Aachen und ein wichtiger Motor des Fortschritts ist die Industrie. Der Industrie-Dialog Region Aachen will die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der regionalen Industrie sicherstellen. Grenzüberschreitende Kooperationen und die Intensivierung der Städtepartnerschaften gehören zur Europaarbeit. Als Aktive Region ist die Beteiligung und Vernetzung über Grenzen hinweg selbstverständlich – damit Zukunft gestaltet werden kann. Kultur braucht Strukturen, Vermittlung und Förderung. Das Kulturfestival SIGNAL X zeigt, dass die Regi- 25 A 16 – Amt für Kultur und Empirische Forschung Demografischer Wandel - Angesichts rückläufiger Einwohnerzahlen und einer veränderten Bevölkerungsstruktur sind Unterstützungs- und Hilfeleistungen sowie die Weitergabe von Wissen und Erfahrung zwischen den Generationen eine wertvolle gesellschaftliche Ressource, die durch Projekte zum altersübergreifenden Dialog (im Sinne von Akzeptanz und respektvollem Umgang der Generationen unter- und miteinander) weiter gestärkt und ausgebaut wird. Wir unterstützen die Kommunen in der konstruktiven Auseinandersetzung mit demografiebedingten Veränderungen durch eine umfassende Demografieberichterstattung sowie die Durchführung von thematischen Workshops zu Ausmaß, Wirkungen, Handlungsbedarfen und entsprechenden Maßnahmen. Die Aktivitäten im Handlungsfeld „Demografischer Wandel“ fußen auf den drei Säulen: ·· ·· 2 „Ein Haus für alle Bürger“ ·· wissenschaftliche Aufarbeitung in Form des Kompendiums sowie weiterer themen- bzw. zielgruppenspezifischer Erhebungen und Ausarbeitungen Wissenstransfer und Netzwerkarbeit mit Kommunen und relevanten städteregionalen Akteuren in Form von thematischen Demografie-Foren, Vorträgen, Arbeitskreisen sowie weiteren fach- und methodenbezogenen Veranstaltungsformaten Durchführung von kommunen- und bürgerbezogenen Angeboten und Aktivitäten (u.a. in Form von Zukunftswerkstätten, Workshops, Lesungen, Markt der Möglichkeiten), die für den demografischen Wandel sensibilisieren, diesen „greifbar“ machen und praxisbezogene Impulse für dessen Gestaltung geben. 1. Kompendium „Demografischer Wandel“ Basierend auf den ab Ende Mai 2013 sukzessiv zur Verfügung stehenden Daten des Zensus 2011 sowie weiteren quantitativen und qualitativen empirischen Befunden, wurde mit der Aktualisierung der zentralen Statistiken, Berechnungen und Aussagen des Kompendiums zum demografischen Wandel für die StädteRegion Aachen begonnen. Die komprimierte Form der Fortschreibung wird neben den allgemeinen demografischen Entwicklungen und korrespondierenden Handlungsfeldern auf der Ebene der Gebietskörperschaften (Arbeit & Bildung, Freizeit, Gesundheit, Wohnen) einen zielgruppenspezifischen Blick auf relevante Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen, Familien sowie Älteren umfassen. Inhaltlich und methodisch bildet sie somit eine fundierte, empirische Bestandsaufnahme. Mit dem diesmaligen Fortschreibungsschwerpunkt zum Themenkomplex „Armut“ (Ausprägung, Wirkung, Ursachen) bietet das Kompendium eine gute Basis für eine kleinteiligere Betrachtung gesellschaftsrelevanter Problematiken und stellt den Kommunen damit eine empirisch fundierte Kausalitätsbetrachtung sowie eine Basis für politisches Handeln und für die Entwicklung von kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. 2. Netzwerkarbeit und Transfer in die Kommunen möglichen Handlungsoptionen im demografischen Wandel vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Ressourcen fungieren. 2.1 Ergebnisse der städteregionalen Familienbefragung 3.2 Ausrichtungen der Demografie-Foren Auf Wunsch der Kommunen Alsdorf, Baesweiler, Roetgen und Simmerath wurden die Ergebnisse der Familienbefragung nochmals detailliert für die kommunale Ebene aufbereitet, in den zuständigen Ausschüssen präsentiert und diskutiert sowie mit weiteren Projektergebnissen (z.B. im Rahmen des Aktionsprogramms „Regionale Daseinsfürsorge“) und anderen Aktivitäten verschränkt. Daran anknüpfend werden im Mittelpunkt der 2014 fortzuführenden Demografie-Foren-Reihe die Themen „Freizeit“ sowie „Armut und soziale Ungleichheit“ stehen und in Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Workshops mit Multiplikatoren (mögliche) Handlungsfelder und praxisorientierte Handlungsempfehlungen aufzeigen und erarbeiten. 2.2 Vielfalt des Alter(n)s 3.3 Weitere Aktivitäten Wesentliche Entwicklungen und qualitative Aspekte einer älter werdenden Gesellschaft wurden anlässlich des Tages der älteren Generation Bürgern der Stadt Aachen vorgestellt und im Rahmen des Aktionstages im Begegnungszentrum Haus Hörn mit Initiativen und Projekten im Bereich Mobilität verknüpft. Anknüpfend an den generationenübergreifenden Fokus des in 2012 durchgeführten Marktes der Möglichkeiten sollen kreative (zielgruppenbezogene) Angebote die Gestaltungsmöglichkeiten im demografischen Wandel im eigenen Umfeld veranschaulichen. 2.3 Facharbeitskreis „Armut“ Aufgrund des nur bedingt statistisch erfassbaren Phänomens „Armut und Armutsfolgen“ wurde in 2013 eine begleitende Experten-Arbeitsgruppe installiert, die sich aus interessierten Vertretern unterschiedlicher Ämter, Arbeitsbereiche, Institutionen, Organisationen und Einrichtungen sowie der im Städteregionstag vertretenen Fraktionen zusammensetzt und bei der qualitativen Erschließung und Ausgestaltung des Themas „Armut“ unterstützt. Geplant sind hier u.a. die Beteiligung an bzw. Durchführung von kulturellen Angeboten und MitmachAktionen für Jung & Alt, die das Miteinander der Generationen zum Gegenstand haben und so die Chancen im demografischen Wandel auf emotionaler Ebene sichtbar machen. Zudem wird im Rahmen der Vergabe des städteregionalen Prädikats „Familienfreundlich“ ein Sonderpreis für generationenverbindende Ansätze/ Arbeit ausgelobt. Ansprechpartner: Die zweite Sitzung des Facharbeitskreises ist für November 2013 anvisiert. A 16 – Amt für Kultur und Empirische Forschung Tel. 0241/5198-2664 3. Ausblick 2014 3.1 Fortschreibung Kompendium Basierend auf den für 2014 zu erwartenden kleinräumigen Zensusdaten und daran gekoppelte haushalts-, zielgruppen- und themenspezifische Statistiken wird die Fortschreibung des Kompendiums abgeschlossen. Die für die Kommunen zu erwartenden Veränderungen und dargestellten Gegebenheiten sowie neueren Entwicklungen können dabei als Leitfaden für eine Priorisierung von 27 Kultur braucht Strukturen! Kultur braucht Vermittlung! Kultur braucht Förderung! In Ergänzung kommunaler Kulturpolitik schaffen wir Rahmenbedingungen für ein Klima, in dem die Kunstschaffenden und Kreativen sowie die kulturrelevanten Einrichtungen ihr Potenzial besser entwickeln können. Wir stellen die Bedeutung und die Verantwortung von Kunst in der Gesellschaft heraus, möchten Kunst zum Seh- und Gesprächsanlass mit gesellschaftlicher Relevanz machen und durch gezielte Förderung regionaler Einrichtungen die Rolle der Kunst als identitätsstiftendes Medium anerkennen und betonen. 2 „Ein Haus für alle Bürger“ 1. Kulturfestival SIGNAL X Das Konzept des Kulturfestivals Signal X sieht gezielt Vielfalt zwischen großen Namen und eher unbekannten Raritäten vor. Dadurch erreicht die Veranstaltungsserie Menschen jeden Alters, die offen sind für Neues. Die Dynamik des Festivals manifestiert sich in einer Projektreihe, die wie eine Klammer die verschiedenen Jahre verbindet. Dieses Projekt sieht jeweils vor, dass die Region Aachen Nährboden und Geburtsort für Innovation sein kann. Das Programm 2013 des Kulturfestivals der StädteRegion Aachen wurde dementsprechend einerseits durch musikalische Schwerpunkte sowie andererseits durch die projektbezogene Verzahnung regionaler Kulturschaffender mit überregionalen Künstlern unterschiedlicher Sparten geprägt. Die musikalischen Auftritte namhafter Musiker wie „Deine Lakaien“ in Aachen, „Triggerfinger“ in Stolberg sowie „Jan Plewka“ in Würselen wurden komplettiert durch – jenseits des Mainstreams liegende - Angebote, wie z.B. Katja Riemann & Arne Jansen’s musikalisches Winter-Roadmovie in Herzogenrath. Bestandteil des diesjährigen Kulturfestivals waren zudem eine Lesung von Elke Heidenreich und Bernd Schröder in Baesweiler. Fortgesetzt wurde ebenfalls das seit zwei Jahren in der Region verankerte, innovative Cross-over-Projekt Signal X. Lokale Musiker, Vokalisten und Bands verschiedener regionaler Szenen bekamen die Möglichkeit – unter Leitung des Berliner Musikers Nackt - Stücke aus ihrem Repertoire neu zu arrangieren, aufzuführen und einzuspielen. Die Projektergebnisse wurden im Rahmen eines Abschlusskonzertes in Alsdorf präsentiert. Ferner wurde der experimentelle Charakter des Projektes durch eine filmisch-musikalische Live-Performance in Aachen unterstrichen, in der bewegte Bilder des Regisseur-Duos Schwabe/Becker auf Kompositionen von Ulrike Haage trafen. Insgesamt besuchten rund 22.000 Menschen die elf Veranstaltungen des diesjährigen Kulturfestivals der StädteRegion Aachen. 2. Landesprogramm Kultur und Schule / Kulturrucksack Die Aufgabe der Vorbereitung, Durchführung und finanztechnischen Abwicklung von Anträgen im Rahmen des Landesprogramms Kultur und Schule wurde erstmals in 2013 auch für die Schulen auf Aachener Stadtgebiet übernommen. Die Zahl der in 2013 im Rahmen der Antragstellung beratenen Schulen belief sich somit auf 54, die Begleitung bei der Projektdurchführung umfasst 37 Schulen. Mit der Fortsetzung des in 2012 konzipierten und begonnen Projektes „Music is Fun“ im Landesprogramm „Kulturrucksack“ ist A 16 aufgrund gestiegenen Anfragen nun im laufenden Schuljahr in insgesamt 17 Schulen und Vereinen in acht städteregionalen Kommunen aktiv und im Rahmen der Netzwerkarbeit auf Landesebene eingebunden. Die Ergebnisse der Kulturarbeit von und mit Kindern und Jugendlichen im Alter von zehn bis vierzehn Jahren werden sukzessiv in den Jahren 2013/2014 präsentiert. 3. Realisierung von Ausstellungen im KuK-Zentrum Rund 30.000 Besucher zählten die im KuK-Zentrum der Öffentlichkeit präsentierten folgenden sechs Ausstellungen im Jahr 2013: ·· ·· ·· ·· ·· ·· Ausbruch aus der Provinz – 12 Kunstpositionen Brandl/Dörre/Ludwig/Rochhausen – Gedeutete Wirklichkeit – Neue Leipziger Schule Beste Bilder 3: Die Cartoons des Jahres 2012 und 7. Int. Cartoonwettbewerb Money must be funny Andreas Feininger– That‘s Photografy – Fotoarbeiten Dana Gluckstein – Dignity - Fotoarbeiten Henk Visch – Installationen 4. Projekt: Based in der StädteRegion Aachen Mit dem vom Land NRW geförderten Kunstprojekt „Based in der SR AC“ verband sich die Intention, Kunst gezielt zum Seh- und Gesprächsanlass mit gesellschaftlicher Relevanz zu machen, eine Verknüpfung regionaler und überregionaler Kunstpositionen und –akteure zu initiieren und die Festigung überregionaler Netzwerke voranzutreiben. Die Umsetzung erfolgte in Form von Ausstellungen, Land-Art-Aktionen und Performances von überwiegend in der Region lebenden Künstlern, mit dem Ziel an fünf Standorten neue, kulturelle Begegnungsorte mit einer eigenen Öffentlichkeit zu schaffen. Hierzu trug u.a. das sich zum Besuchermagneten entwickelnden Rotunden-Projekt in Simmerath-Rurberg bei. Mit der Intention, vertraute „Sehgewohnheiten“ zu durchbrechen, präsentierte der Künstler H.G. Esch mit 360° eine mobile Rotunde, die die Skyline der amerikanischen Metropole New York in die Beschaulichkeit der Eifel holte. In Stolberg dagegen fand gezielt eine Verknüpfung mit Elementen des Stadtmarketings bzw. der örtlichen Wirtschaft statt. Mit „OPEN STEINWEG“ wurden in Form einer INDOOR / OUTDOOR Installation einzelne (leerstehende) Ladenlokale temporär gefüllt und zu neuem Leben erweckt. 5. Kulturwirtschaft ECONOMY meets ART (EMA) Das seit 2010 laufende und mit Landesmitteln geförderte Modellprojekt verfolgt die konstruktive Zusammenarbeit von Unternehmen und Kulturschaffenden. Kreative wie Wirtschaftstreibende profitieren von neuen Perspektiven, Dynamiken sowie Leistungsprozessen und wachsen miteinander im Rahmen von Kooperationen, zeitlich begrenzten Aktionen oder nachhaltigen Ansätzen. Federführend begleitet und durch zwei mit 25.000 Euro hoch dotierten Wettbewerben zusätzlich angespornt, haben Kreative sich wirtschaftliches Denken und Handeln angeeignet sowie zudem in Unternehmen gezeigt, wie wichtig die Kreativität für die Wirtschaft ist. Zu den Aktivitäten in 2013 zählten unter anderem das im Rahmen des 29 Projektes mitentwickelte und begleitete kulturwirtschaftliche Leitbild der Stadt Herzogenrath sowie die daran gekoppelte Netzwerkbildung und –stärkung in Richtung Stadtmarketing. Letzteres zeigt sich u.a. in der erstmalig gemeinsamen Gestaltung eines städtischen Aktionstages durch über 30 künstlerische Akteure und Wirtschaftstreibende. Eine Bilanzierung der im Rahmen des Projektes ergriffenen Initiativen, durchgeführten Angebote und Aktionen sowie erreichten Ziele in der Kreativwirtschaftsförderung war Gegenstand der zum Projektende im Oktober 2013 ausgerichteten Fachtagung. 6. Ausblick 2014 6.1 Fortsetzung des Kulturfestivals Signal X Basierend auf der Philosophie des Kulturfestivals sollen in 2014 wiederum bis zu 12 Veranstaltungen für 10 Kommunen durchgeführt werden, in denen verschiedene Genres bildender und darstellender Kunst, renommierte Künstler und (noch) wenig bekannte Talente gezielt Vielfalt ansprechen und abbilden. Organisatorisch wird die bisherige Komprimierung der Veranstaltungen auf die Sommermonate aufgegeben und in 2014 in ein ganzjähriges Zeitfenster überführt. Mit dieser Ausweitung verbinden sich einerseits verbesserte Spielräume für die Akquise (renommierter) Künstler und Kulturschaffender sowie andererseits eine erhöhte Flexibilität hinsichtlich der terminlichen Abstimmung und Koordination mit kommunalen Akteuren und lokalen Veranstaltungen. 2 „Ein Haus für alle Bürger“ 6.2 Fortsetzung des Landesprogramms Kultur und Schule / Kulturrucksack Die Arbeit in dem landesgeförderten Programm „Kultur und Schule“ sowie „Kulturrucksack“ wird fortgesetzt. Neben der administrativen Begleitung und finanztechnischen Abwicklung der laufenden 37 Projekte in Zusammenarbeit mit Schulen und dort tätigen Künstlern, sind für interessierte Schulen in der nächsten Förderperiode Informationsaufbereitung, inhaltliche Beratung, Unterstützung bei organisatorischen/finanziellen Aspekten der Antragstellung sowie Abstimmungsleistungen mit dem Land zu erbringen. Auch die Arbeit in dem landesgeförderten Programm ‚Kulturrucksack‘ wird fortgesetzt; eine mögliche inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung wird Ende November 2013 mit dem Förderer erörtert. 6.3 Verknüpfung Kunst & Wirtschaft EMA Basierend auf dem Projekt „Economy meets Art“ sollen in 2014 die Netzwerke zwischen Unternehmern, Touristikern, Kulturschaffenden und –interessierten sowie Marketingtreibenden nachhaltig begleitet, ausgebaut und vertieft werden. Insbesondere die mit „OPEN STEINWEG“ und „AKTIONSTAG KLEIKSTRASSE“ erprobten Kunstaktionen sollen 2014 in anderen Kommunen der StädteRegion Aachen fortgesetzt werden. Die Idee, Kunst und Wirtschaft miteinander besser zu vernetzen, soll nachhaltig ausgebaut werden. Ansprechpartner: A 16 – Amt für Kultur und Empirische Forschung Tel. 0241/5198-2664 A 85 – Amt für regionale Entwicklung Wir stehen für die Gestaltung gleichwertiger regionaler Lebensverhältnisse durch interdisziplinäre Aufgabenwahrnehmung und strategische Projektgestaltung im kommunalen, regionalen und europäischen Maßstab sowie Verknüpfung von klassischen und informellen Planungsinstrumenten. Wir stärken die regionale Wertschöpfung durch Kooperation und Vernetzung von kommunalen und regionalen Akteuren zur nachhaltigen ökonomischen, ökologischen und sozialkulturellen Entwicklung. 1. Raumentwicklung 1.1 Träger öffentlicher Belange Die StädteRegion Aachen ist untere staatliche Planungsbehörde und sorgt sich um Grundsätze der Raumordnung. Im Rahmen des neu aufzustellenden Landesentwicklungsplans wird sie die hausinternen Belange sowie die der städteregionsangehörigen Kommunen auf der übergeordneten Ebene vertreten. Gleichzeitig nimmt sie kontinuierlich die Pflichtaufgabe im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange bei Bauleitplanungen der Kommunen wahr. 1.2 Städteregionales Einzelhandelskonzept – STRIKT – Auf der Grundlage des neuen Landesentwicklungsplans wird das städteregionale Einzelhandelskonzept zur abgestimmten Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel in der Region überarbeitet. 1.3 Entwicklung des ländlichen Raums 1.3.1 Strategie regionale Daseinsvorsorge und Belebung der Dorfkerne“ mit dem Ziel, Herausforderungen des zukünftigen Wohnens und Lebens im Dorf zu identifizieren und konkret anzugehen. 1.3.2 Zukunftsinitiative Eifel Im Vordergrund steht die gezielte gemeinschaftliche Entwicklung regionaler Kompetenzen zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsraumes Eifel-Ardennen. Die StädteRegion Aachen hat in den Jahren 2012 bis 2014 den Vorsitz und kümmert sich federführend um das Handlungsfeld Technologie und Innovation. Wesentliche Aufgabe ist die weitere Kommunikation des Technologieatlas Eifel als Netzwerkplattform zur aktiven Wirtschaftsförderung und als Rekrutierungsbörse. 1.3.3 Technologietransfer – TeTRRA Im grenzüberschreitenden Projekt TeTRRA versteht sich die StädteRegion Aachen als Vermittler zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Eng angebunden an die Zukunftsinitiative Eifel verfolgt sie analoge Ziele und generiert Synergien. Zukünftige Aufgabe ist es, in engem Schulterschluss zum Industriedialog Inhalte für eine zweite Förderphase zu erarbeiten. 1.3.4 Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Aktuell werden Vertreter aller Dörfer in der StädteRegion sowie die Kommunen und Interessenvertretungen angesprochen, für die Teilnahme am Wettbewerb 2014 in der Zeit vom 01. bis 12.09.2014 zu werben. 1.3.5 Aktive Dörfer stärken Übergreifend finden themenorientierte Workshops statt. Aktiven Dörfern, Ortsteilen und Quartieren sollen weitere Entwicklungspotentiale aufgezeigt werden. Das Projekt korrespondiert eng mit der regionalen Daseinsvorsorgestrategie, der Zukunftsinitiative Eifel und dem Dorfwettbewerb. „Miteinander für die Nordeifel“ – unter diesem Motto wurde in den Kreisen Düren und Euskirchen und der StädteRegion Aachen die Erarbeitung einer Regionalstrategie gefördert. 2014 soll sie in das Portfolio der Region Aachen überführt werden. Weiter beginnt die zweite Pilotphase der Umsetzung „Innenentwicklung durch die Stärkung 31 2. Mobilität 2.1 Mobile Region 2020 nachfolge des Regio Aachen e.V. an. Im selben räumlichen Kontext stimulieren die GründerRegion Aachen sowie das STARTERCENTER in der GründerRegion Unternehmensgründungen und –wachstum. 2.1.1 Dynamo Die StädteRegion Aachen erarbeitet einen Verkehrsentwicklungsplan zugunsten einer nachhaltigen und abgestimmten Mobilitätsstrategie. 2.2 Verkehrsmodell Auf der Grundlage einer georeferenzierten Datenstruktur wird seit 2010 ein regional abgestimmtes Verkehrsmodell erarbeitet, um konzertiert die regionalen Belange auf Bundes- und Landesebene vertreten zu können. 2014 wird der Prognosefall erarbeitet. 2.3 Elektromobilität Die StädteRegion will elektromobile Modellregion sein. Dazu werden 2014 StreetScooter als Dienstwagen beschafft. Aufgrund der regionalen Produktion wird der Wirtschaftsstandort gestärkt und die Interessen des Aachener Industriedialogs umgesetzt. Gleichzeitig werden mit der Erprobung eines e-mobilen Gemeinschaftsfahrzeugs im ländlichen Raum Anreize auf den Verzicht des Zweitwagens gesetzt und der alternative Antrieb beworben. 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Wir stärken die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sorgen für Ausgleich zwischen städtischen und ländlichen Räumen und vertiefen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit als Modell für Europa. Wir wollen die StädteRegion Aachen als einen Lebens- und Naherholungsraum begreifbar machen und die Bedeutung touristischer Qualitäten als „weichen Standortfaktor“ herausstellen. 3. Wirtschaftsförderung – viele Ebenen Hand in Hand Als Ergebnis des umfassenden Reformprozesses der regionalen Strukturen in der Wirtschaftsregion Aachen trat zum 01.01.2013 der Zweckverband Aachen die Rechts- 3.1 Die StädteRegion als Partner der Wirtschaft Das Amt für regionale Entwicklung führt die von der WFG angebotene Existenzgründungs- und Unternehmensberatung im bewährten Umfang fort. Die Gründungsberatung sowie die damit verbundenen Veranstaltungen und Aktivitäten sind in die Netzwerke der GründerRegion Aachen und des STARTERCENTERs eingebunden. Im Amt für Regionale Entwicklung wird die Schaltstellenfunktion für die Themen Wirtschafts- und Arbeitspolitik übernommen, so dass der Workflow zwischen den thematisch eingebundenen Organisationseinheiten im Hause sowie zwischen Gesamtregion und StädteRegion Aachen gewährleistet ist. Ein Instrument zur Unternehmenskommunikation ist das Seminarportal der StädteRegion Aachen (http://seminare.wfg-aachen.de), welches in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der StädteRegion Aachen mbH umgesetzt wird. 3.2 Industrie-Dialog Region Aachen In der Region Aachen ist die Industrie ein unverzichtbarer Baustein der Wirtschaft und ein wichtiger Motor des Fortschritts. Sie stellt jeden fünften regionalen Arbeitsplatz. Der Industrie-Dialog Region Aachen hat zum Ziel, die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der regionalen Industrie sicherzustellen. Dafür haben sich zu Beginn des Jahres Partner zusammengeschlossen, die gemeinsam Maßnahmen erarbeiten. Neben der StädteRegion Aachen sind im Kreis der Partner die Stadt Aachen, die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen, die Aachener Gesellschaft für Innovationen und Technologietransfer (AGIT) mbH, die Agentur für Arbeit Aachen – Düren, die Vereinigten Unternehmer-Verbände (VUV) Aachen, der Zweckverband Region Aachen sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Aachen. Im Fokus der Arbeit stehen vier zentrale, thematisch geprägte Arbeitsgruppen: Innovationen und Technologietransfer, Rahmenbedingungen, Fachkräfte sowie Standortkommunikation. In diese Arbeitsgruppen bringen sich die Partner in Teams ein, ermitteln im engen Dialog mit regional ansässigen Unternehmern Handlungsbedarf und entwickeln gemeinsam Lösungsansätze. Die StädteRegion Aachen engagiert sich mit der IHK Aachen sowie der AGIT mbH im Themenfeld „Innovationen und Technologietransfer“. lec-Verleihnetzwerkes „Movelo Aachen/ Grünroute“, eine verstärkte Vermarktung der Grünroute und der Tagestouren durch die Region stehen hierbei besonders im Fokus. Mit der Entwicklung von Netzwerken und Angebotsbausteinen können Hotellerie und Gastronomie sowie Einzelhandel (z.B. Fahrradläden) langfristig eine Wertschöpfung erzielen. Auch die generelle Schaffung einer fahrradfreundlichen Atmosphäre in der Region durch öffentlich geführte Radwanderungen, ist ein zukünftiger Schwerpunkt. 3.3 Tourismus und Freizeit Im Zukunftsprogramm werden Schwerpunkte für die nächsten 5 Jahre in den nachfolgenden Bereichen benannt: Die StädteRegion schöpft einen erheblichen Teil ihrer Attraktivität aus der Vielfalt des Lebensraumes. Im Süden der StädteRegion Aachen ist die Eifel als Destination für Natur und Erholung mit einer eigenständigen Organisation (Monschauer Land – Touristik e.V.) etabliert. Die Stadt Aachen vermarktet sich eigenständig im Segment Städtetourismus sowie einem besonderen Schwerpunkt als Tagungsort für Geschäftsreisende und Kongresse. Darüber hinaus wird über die Grünmetropole e.V., welche im Dezernat IV verortet ist, weitere Schritte zum Ausbau der Naherholungs- und Tourismuskompetenzen in der StädteRegion unternommen. Aus dem EuRegionaleProjekt „Industrielle Folgelandschaft“ ist die „Grünmetropole e.V.“ entstanden, mit dem Ziel, eine nachhaltige und grenzüberschreitende touristische Entwicklung in der Dreiländer-Region D-NL-B anzustoßen. Dabei soll vor allem die Region Aachen-Düren-Heinsberg auf dem regionalen Tourismusmarkt als attraktive Radfahrerregion präsentiert werden. Die daraus entstandene „Grünroute“ wurde daraufhin mit drei Sternen des ADFC ausgezeichnet. 2013 erschien der Radtourenführer „bikeline“, der über die Grünroute und die neue touristische Internetseite des Vereins informiert. In Zukunft wird die Vernetzung mit touristischen Dienstleistern, wie z.B. Radreiseveranstaltern (Entwicklung von touristischen Pauschalangeboten), dem ADFC, Gastronomie- und Hotelbetrieben intensiviert und ausgebaut. Die Erweiterung des Pede- 3.3.1 Wirtschaftsfaktor Tourismus Ziel ist es, mit Hilfestellung der StädteRegion Aachen die Gesamtregion für den Bürger als Lebens- und Naherholungsraum begreifbar zu machen und die Bedeutung touristischer Qualitäten als „weicher Standortfaktor“ herauszustellen. ·· ·· ·· Service/Qualität Touristisches Marketing/Projekte/Produkte Organisation/Strukturen 3.3.2 Service und Qualität Im Bereich Service und Qualität wurde 2013 das Touristische Kommunikationsnetzwerk (TKN) in der StädteRegion im Einvernehmen mit allen touristischen Organisationen weiter vorangetrieben. Ergänzend wurde ein internetbasierter städteregionaler Routenplaner implementiert, mit dessen Hilfe attraktive routenbezogene Freizeitaktivitäten (Radfahren, Wandern, Reiten etc.) ansprechend dargestellt und beworben werden können. Der Routenplaner bietet die gleichen Vorteile wie das TKN-System in Bezug auf dezentrale Pflege- und Darstellungsmöglichkeiten. Inzwischen wurden bereits 80 regionale und überregionale Rad- und Wanderrouten in das System eingepflegt. 33 3.3.3 Touristisches Marketing / Projekte / Produkte Nachdem Anfang 2013 der Fahrradtourenguide der StädteRegion Aachen veröffentlicht wurde, sind für das Jahr 2014 die Entwicklung eines Wandertourenguides, die Neuauflage der Fahrrad-/Freizeitkarte der StädteRegion Aachen sowie die Umsetzung eines FreizeitGuides angedacht. 3.3.4 Organisation/Strukturen In 2013 wurde die kommunale Austauschplattform „Fahrrad-Netzwerkmanagement“ weiter ausgebaut. Während die Aufgabenverteilung im Bereich des touristischen Marketings klar strukturiert ist, steht im Segment des Tagestourismus bzw. im Bereich Freizeit und Naherholung noch Arbeit an. Hier muss gezielt geprüft werden, ob eine bestehende Einrichtung die Funktionen einer Naherholungsagentur übernehmen kann (z.B. Grünmetropole e.V.). Mit der Gründung des Zweckverbands Region Aachen ist zudem eine neue Ebene hinzugekommen, deren Aufgabenbereiche es klar zu definieren und in die bestehenden touristischen Strukturen zu integrieren gilt. die Fokussierung auf die Bereiche Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur soll es gelingen, erste Erfolge zu erzielen. Die Charlemagne Grenzregion will bis 2025 zu einem Vorbild für grenznahe Zusammenarbeit in Europa werden. 4.2 Städtepartnerschaftsarbeit Das wichtigstes Ziel der Städtepartnerschaftsarbeit 2013 mit Perspektive in die Zukunft ist nicht nur eine Festigung und Intensivierung der städteregionalen Partnerschaft mit dem polnischen Kreis Jelenia Góra, sondern auch eine Hilfestellung und Unterstützung der städteregionalen Kommunen in ihrer Partnerschaftsarbeit. Als fester Bestandteil der Kooperation in der StädteRegion sind auch zukünftig Netzwerktreffen der Partnerschaftskomitees/ -vereine vorgesehen, um u.a die Auszeichnung „Europaaktive Kommune NRW“ mit Leben zu füllen. 4.3 Netzwerk europäischer Grenzkommunen Die Grenzregionen in Europa sind von großem Vorteil. Um einerseits im Austausch mit anderen grenzüberschreitenden Kooperationen zu sein, andererseits aber auch alle Möglichkeiten zu nutzen, die es gibt, um Projekte und Themen durch europäische Subventionen zu fördern, kümmert sich die StädteRegion in Kooperation mit der Charlemagne Grenzregion darum, im europäischen Wettbewerb der Regionen Kontakte zu knüpfen, sich strukturell zu vernetzen, Fördermittel zu generieren und die Bedeutung der Grenzregionen in den Fokus zu stellen. Ansprechpartner: A 85 – Amt für regionale Entwicklung Tel. 0241/5198-2130 2 „Ein Haus für alle Bürger“ 4. Europaarbeit 4.1 Grenzüberschreitende Kooperationen Die Charlemagne Grenzregion besteht aus der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen, der Stadsregio Parkstad Limburg, der Gemeente Heerlen, der Gemeente Vaals und den Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Hier leben rund 800.000 Einwohner. Ziel der Charlemagne Grenzregion ist es, den fortbestehenden Grenzgraben auf der lokalen Verwaltungsebene zu reduzieren. Informationsaustausch und Kooperation sollen lokal, direkt und operativ befördert werden. Durch Die zweite Säule A 53 – Gesundheitsamt Die Nachhaltige Region auf einen Blick Wir fördern die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger durch die Überwachung der Trinkwasserqualität sowie Hygiene in Einrichtungen. Wir bewahren unseren Lebensraum und sichern Werte. StädteRegion steht für Nachhaltigkeit: Sei es die Überwachung der Trinkwasserqualität, die Überprüfung der Hygiene in Einrichtungen oder der Infektionsschutz – wir orientieren uns an den Bedürfnissen der Bürger. Das Integrierte Klimaschutzkonzept wirkt durch die Umsetzung zahlreicher nachhaltiger Infrastrukturmaßnahmen. Regenerative Energiequellen bei städteregionalen Immobilien, der Bezug von Öko-Strom oder die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Individualverkehrs stehen auf der Agenda. Beim Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung ist neben Baugenehmigungen und Bauberatungen, die Überwachung eines optimalen Brandschutzes von besonderer Bedeutung. Regelmäßige Überprüfungen in Heimen, Schulen, Versammlungsstätten und Beherbergungsbetrieben sind deshalb ein wichtiger Arbeitsauftrag. Die Wohnraumförderung will Anreize für das Schaffen von neuem Wohnraum geben. Ebenso wird das private Engagement zur Nutzung regenerativer Energien gefördert und ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Der anhaltend hohe Flächenverbrauch stellt erhebliche Ansprüche an eine nachhaltige Stadt- und Siedlungsentwicklung. Hieraus resultiert Handlungsbedarf zur Berücksichtigung der Bodenschutzbelange im Rahmen der kommunalen Planung. Die Entwicklung von Strategien und Konzepten für eine klimagerechte Zukunft steht bei der Stabsstelle Klimaschutz im Fokus. Maßnahmen zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und zum Ausbau der erneuerbaren Energien legen den Grundstein für eine klimagerechte Zukunft. Natürlich dürfen hier auch nicht die Mobilität und die Stadtentwicklung aus den Augen gelassen werden. Die StädteRegion verfügt deshalb seit Ende 2012 über ein Integriertes Klimaschutzkonzept, mit dessen Umsetzung das Ziel einer CO2-neutralen Region angestrebt wird. Eine nachhaltige StädteRegion im Sinne aller Bürger. 1. Infektionsschutz Das gehäufte Auftreten von neuen und alten Infektionskrankheiten zeigt, wie aktuell die jüngsten Häufungen von Masernerkrankungen, wie notwendig es ist, das Wissen um den Infektionsschutz weiter zu intensivieren. Es werden daher gezielt Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche angesprochen, um das Bewusstsein für die Übertragungswege von Infektionskrankheiten zu schärfen, die Notwendigkeit der raschen Weitergabe von Informationen zu verdeutlichen und Maßnahmen zur Vermeidung einer Ausbreitung durch gezielte Hygienemaßnahmen, wie z.B. dem richtigen Händewaschen, einzuüben. 2. Bekämpfung sexuell übertragbarer Krankheiten Anlässlich auch in der StädteRegion Aachen steigender Zahlen sexuell übertragbarer Infektionen, die eine hohe Rate an Langzeitfolgen verursachen, werden insbesondere für die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen präventive Angebote gemacht. 3. Fachplanung Gesundheit Das Gesundheitsamt beteiligt sich in einer einjährigen Pilotphase an der Erprobung eines neuen Instrumentes auf kommunaler Ebene. Durch die Erstellung lokaler Fachpläne zur Gesundheit sollen die unteren Gesundheitsbehörden, die lokalen Gesundheitskonferenzen und die Akteure im Gesundheitswesen bei der Wahrung von Gesundheitsbelangen der Bevölkerung unterstützt werden. Dabei spielt die Gesundheit von sozial schwächeren Gruppen eine herausgehobene Rolle. 35 Dieses Fachplankonzept zielt darauf ab, die Arbeit der unteren Gesundheitsbehörde übersichtlicher, transparenter und ggf. verbindlicher zu gestalten. Neben der Förderung einer zielorientierten, maßnahmengestützten Aktionsplanung im Gesundheitssektor soll durch die Erprobung von Elementen zur Erstellung eines Fachplans Gesundheit ein systematischer Anstoß zum Mitdenken von Gesundheit in allen Handlungsfeldern in den Kommunen geliefert werden. 4. Hygiene Wir intensivieren unsere Bemühungen um die Bekämpfung von immer häufiger auftretenden Mikroorganismen, die vollständig resistent gegen Antibiotika sind. Reserveantibiotika stehen derzeit nicht zur Verfügung und sind auch in der Zukunft langfristig nicht zu erwarten. Wir wollen die Problematik in Form eines vom Gesundheitsamt zu koordinierenden MRE-Netzwerkes unter Beteiligung aller Akteure des Gesundheitswesens bearbeiten. Dabei kann auf die Struktur des im Rahmen des euPrevent MRSA-Projektes etablierten Netzwerkes zurückgegriffen werden. Ansprechpartner: A 53 – Gesundheitsamt Tel. 0241/5198-5300 A 36 - Straßenverkehrsamt 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Wir erkennen die existenzielle Bedeutung der Mobilität als Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Bürger, gewähren die entsprechenden Bürgerservices grenzüberschreitend in hoher Qualität und treffen ebenso konsequent alle notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Verkehrsraum. 1. Bürgerservice Der Bürgerservice Zulassung verzeichnet eine Steigerung der Antragszahlen im Zeitraum von 2011 zu 2012 um ca. 4,5 %. Dennoch sind durch die Entwicklung im 2. Halbjahr 2012 die Neuzulassungszahlen um ca. 3,8 % gegenüber 2011 gefallen. Nach dem politischen Willen wurde am 02.07.2013 das Altkennzeichen MON eingeführt. Der Bürgerservice Zulassung hatte zu diesem Zweck in den Räumlichkeiten der Stadt Monschau und mit großer Unterstützung der Stadt Monschau eine zusätzliche Sonderöffnungszeit angeboten, um den Eifeler Bürgern vor Ort diesen Umtauschservice bieten zu können. Die Antragszahlen im Bürgerservice Führerschein sind um ca. 22,3 % im Zeitraum von 2011 zu 2012 angestiegen. Die Hauptursache liegt in der Einführung der 3. EU-Führerschein-Richtlinie zum 19.01.2013. Diese führte im Winter 2012/2013, konkret in den Monaten von Oktober 2012 bis Januar 2013, gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu rund 7.000 Mehranträgen. Der Anstieg war durch die Vielzahl der umtauschwilligen Bürger vor der Rechtsumstellung am 19.01.2013 bedingt, die sich noch für die Übergangsfrist von 20 Jahren ihren unbefristeten Führerschein erhalten wollten. In diesem Zeitraum wurden Rekordbesucherzahlen von bis zu 1.200 Besuchern pro Tag gemessen. Insofern könnte sich im Jahr 2013 eine Entspannung einstellen. 2. Kooperationen Als konsequenter Schritt im Rahmen der Kooperation mit den Kreisen Düren und Euskirchen wird das Straßenverkehrsamt die Migration des Zulassungsverfahrens auf die regio iT vornehmen, um gemeinsam mit den Partnern Synergien zu erzielen und bestehende Betriebsrisiken zu minimieren. Im Rahmen der Zusammenarbeit innerhalb der StädteRegion haben das Bürgeramt der Stadt Aachen und das Straßenverkehrsamt der StädteRegion einen Erfahrungszeitraum zur Erweiterung des Bürgerservices geplant. Seit 04.11.2013 gibt das Straßenverkehrsamt auch Bewohnerparkausweise für die Stadt Aachen aus. Im Gegenzug nimmt das Bürgeramt der Stadt Aachen Adressänderungen im Zulassungsverfahren KFZ-IKOL vor. 3. Gesetzliche Änderungen Im Rahmen der gesetzlichen Änderungen sind in 2014 bzw. 2015 voraussichtlich folgende Projekte zu erwarten: 04/2014 neues Punktesystem im Bereich Führerschein: Hier ist insbesondere die Migration der Altfälle in das neue Punktesystem von Belang. Insofern legt das Straßenverkehrsamt besonderes Augenmerk auf ein ausgeprägtes Schulungskonzept. 07/2014 bundesweite Kennzeichenmitnahme (geringer Aufwand) in der Zulassung: Die Auswirkungen der Kennzeichenmitnahme wirken sich größtenteils auf das Gewerbe der Schilderpräger aus, so dass für das Straßenverkehrsamt kein Aufwand zu erwarten ist. 01/2015 digitale Abmeldung im Bereich Zulassung: Inwieweit und wann sich die digitale Abmeldung auf die Prozesse des Bürgerservices Zulassung und auf die Einnahmensituation zukünftig auswirken wird, kann noch nicht beurteilt werden, da die Inanspruchnahme von vielen technischen und inhaltlichen Fragen abhängig ist. Ansprechpartner: A 36 – Straßenverkehrsamt Tel. 02405/697-151 A 39 – Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Wir stellen für unsere Bürgerinnen und Bürger den Verbraucherschutz sicher, indem wir Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, des Einzelhandels, der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung auf die Einhaltung der Hygiene und der gesetzlichen Bestimmungen prüfen. Wir gewährleisten eine wirkungsvolle Tierseuchenbekämpfung, schützen damit Menschen und Tiere vor übertragbaren Krankheiten und tragen zur Gesunderhaltung von leistungsfähigen Tierbeständen bei; wir nehmen darüber hinaus Aufgaben im Tierschutz und bei der Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs wahr. 1. Verbraucherschutz 1.1 Lebensmittelüberwachung Der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden und vor Täuschung durch Lebensmittel hat oberste Priorität. Daneben bedeutet Verbraucherschutz in unserer Informationsgesellschaft immer mehr auch, dass die Ergebnisse von Kontrollen und Erprobungen öffentlich jedermann zugänglich gemacht werden. Die sogenannten Transparenzinitiativen der Gesetzgeber und Verbraucherschutzorganisationen zielen hierauf ab. Umfassende Initiativen und Gesetze scheiterten bislang an juristischen Hürden. Dennoch ist absehbar, dass eine Veröffentlichung – wie z.B. im Nachbarland Dänemark seit Jahren üblich – kommen wird. 37 Die Ergebnisse von Kontrollen müssen deshalb in jeder Hinsicht ausreichend dokumentiert, belastbar und nachvollziehbar sein und auf einem fachlich festen Fundament stehen. Die Lebensmittelüberwachung erfolgt deshalb risikoorientiert und nach einem festgelegten Verfahren. Die permanente Schulung des Kontrollpersonals hat einen besonderen Stellenwert. Die Fortentwicklung der Risikobeurteilung der Betriebe, um eine ausreichende Kontrolldichte und zielgerichtete Probenahmen zu gewährleisten, stellt in den nächsten Jahren einen Schwerpunkt dar. Ziel ist es, eine objektive, neutrale und transparente Beurteilungsgrundlage zu entwickeln und einzuführen, die dem Sinn einer Veröffentlichung entspricht, gleichzeitig aber auch die Folgen für den Lebensmittelbetrieb berücksichtigt. Damit wird der Verbraucherschutz weiter gestärkt und das hohe Niveau der Lebensmittelüberwachung zukunftsfähig ausgebaut. 1.2 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland Im Regierungsbezirk Köln wurden zum 01.01.2011 die 4 kommunalen Untersuchungsämter der Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen in einer Anstalt des öffentlichen Rechtes als „Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland“ zusammengeführt. 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Für die StädteRegion Aachen als Mitträger dieser Einrichtung bedeutet dies ein vollständiges Mitspracherecht bei der Entwicklung der Anstalt. So können die günstigsten Konditionen für die Untersuchung von Lebensmittelproben erzielt werden. Die derzeit in den Städten Aachen, Bonn und Leverkusen arbeitenden Untersuchungsämter sollen in den nächsten Jahren am gemeinsamen Standort in Hürth zusammengeführt werden.Nach Ausschreibung im VOF-Verfahren und Wertung der Anbieter durch ein Auswahlgremium wurde die Firma kadawittfeldarchitektur GmbH in Aachen mit der Generalplanung für den Neubau des CVUA Rheinland beauftragt. Erste Ergebnisse sollen durch den beauftragten Planer Ende 2013 vorgetragen werden. 1.3 Cross Compliance Im Rahmen der Cross Compliance werden Regelungen zu Prämienzahlungen der Europäischen Gemeinschaft mit der Einhaltung von Umweltstandards „überkreuz“ verknüpft. Landwirte sind zum Erhalt von Prämienzahlungen an die Wahrung von Verpflichtungen, die systematisch zu kontrollieren sind, gebunden. Cross Compliance-Kontrollen erfolgen sowohl als systematische Kontrolle auf Grund von Risikoanalysen als auch in Form sogenannter Anlass-Kontrollen. Hierbei geht es im Allgemeinen um die Wahrung von Grundanforderungen an die Betriebsführung bzgl. der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen und die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes der Flächen. Werden die festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt, kommt es nach Schwere, Ausmaß, Dauer und Häufigkeit des Verstoßes zu Prämienkürzungen. Während es bei normalen Verstößen zu ca. 1,3- und 5 %-igen Kürzungen der beantragten Subventionen kommen kann, beläuft es sich bei vorsätzlichem Verstoß auf 15 bis 100 %. Die Ergebnisse der sogenannten Cross Compliance-vorOrt-Kontrollen werden in der zentralen Datenbank erfasst. In der StädteRegion Aachen werden jährlich ca. 25 Betriebe überprüft. Die Beanstandungsquote konnte seit dem Beginn der Überprüfung im Jahre 2004 durch betriebsbegleitende Maßnahmen von 40 % auf 10 % im Jahre 2012 gesenkt werden. Dieser Prozess soll fortgeführt werden. A 39 sichert durch die systematischen Kontrollen aufgrund von Risikoanalysen als auch die sogenannten Anlass-Kontrollen nachhaltig die Einhaltung von tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen und sichert dadurch die Nachhaltigkeit von landwirtschaftlichen Tierhaltungssystemen. Ansprechpartner: A 39 – Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Tel. 0241/5198-3925 A 32 - Amt für Ordnungsangelegenheiten, Rettungswesen und Bevölkerungsschutz Wir sorgen durch einen qualitativ hochwertigen Rettungsdienst und die Vorbereitung auf mögliche Katastrophenszenarien für einen nachhaltigen Bevölkerungsschutz. Dabei soll die aktive Beteiligung der Bevölkerung noch weiter intensiviert werden. Wir sind zentraler Ansprechpartner für alle ordnungsbehördlichen Belange: Von der Feststellung, Verfolgung und Ahndung von Verstößen im Straßenverkehr über Gewerbe- und Handwerksangelegenheiten bis zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. 1. Einführung der neuen Software „WiNOWiG“ im Bereich der Bußgeldstelle des A 32 Bei der Bußgeldstelle werden jährlich ca. 130.000 Verwarnungen und 33.000 Bußgeldbescheide von derzeit 13 Mitarbeitern erlassen. Durch den Wechsel der Software konnte jetzt eine weitere Optimierung der Abläufe erreicht werden. Die Unterbringung des Servers und sämtliche Druck- und Kuvertierarbeiten erfolgen über die regio iT. Der Starttermin erfolgte bereits am 01.03.2012, aber dennoch wurden in 2013 und werden in 2014 weiterhin systembedingte Anpassungsarbeiten in der Bußgeldstelle in größerem Umfang erforderlich sein. Als Ergebnis kann allerdings jetzt schon festgehalten werden, dass sich der Wechsel rückblickend bewährt hat und sich auch mit den zu erwarteten Synergien für die Folgejahre auszahlen wird. 2. Maßnahmen zur Bekämpfung von Motorradunfällen Aufgrund der hohen Zahl der verunglückten Kradfahrer stellt die Bekämpfung von Motorradunfällen durch gezielten Einsatz von Anlagen, die zusätzlich zum Frontfoto ein Beweisfoto des Heckkennzeichens erzeugen, einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt dar. Hierzu setzt das A 32 – zusätzlich zur mobilen Messeinheit eso ES 3.1, die Motorradfahrer beweissicher dokumentieren kann und bereits seit Frühjahr 2011 erfolgreich verwendet wird - im stationären Bereich seit Oktober 2012 die TraffiPhot H-Anlage zur synchronen Heckfotografie ein. Die Zusatz-Fotoanlage kommt an den Standorten Simmerath-Rollesbroich und Alsdorf, Eschweilerstraße, zum Einsatz. 3. Optimierung der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Verkehrsüberwachung Seit Juni 2012 kündigt die StädteRegion Aachen im Sinne eines transparenten Umgangs mit dem Thema “Geschwindigkeitsüberwachung” Schwerpunkte der mobilen Messungen im Internet auf der entsprechenden Homepage der StädteRegion an. Erst durch die am 15.07.2013 in Kraft getretenen Neuregelungen der Verwaltungsvorschrift zu § 48 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz wurde diese Veröffentlichung mobiler Messpunkte erstmalig gefordert. Darüber hinaus werden jetzt alle, also stationäre und mobile Messstellen im Bürgerportal der StädteRegion Aachen veröffentlicht. Wöchentlich werden auch die Medien über alle Standorte informiert. Mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift geht auch eine Ausweitung des Begriffes der Gefahrenstelle einher. Z. B. rückt künftig das Mobilitätsverhalten der “schwächeren” Verkehrsteilnehmer stärker in den Fokus als bisher. So sollen zukünftig ganze Streckenabschnitte, die vermehrt von “schwächeren Verkehrsteil- 39 nehmern” genutzt werden (Fußgänger, Fahrradfahrer, Kinder und ältere Menschen) besonders stark überwacht werden. Die Umsetzung dieser Neuregelung wird einen neuen Arbeitsschwerpunkt für die kommenden Monate darstellen. 4. Ausschreibung rettungsdienstlicher Leistungen und Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes Neben den regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben eines Trägers des Rettungsdienstes und Trägers von Rettungswachen stand in 2013 sowohl die Ausschreibung rettungsdienstlicher Leistungen als auch die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes, der zum 01.01.2014 in Kraft treten soll, im Mittelpunkt. Das Jahr 2014 wird durch die Umsetzung dieser beiden Projekte sowie durch die Tatsache, dass die Stadt Herzogenrath zum 01.01.2014 Träger der Rettungswache Herzogenrath wird, geprägt werden. Darüber hinaus wird an einem Update der Abrechnungssoftware gearbeitet. 5. Arbeitsschwerpunkt im Bereich der unteren Katastrophenschutzbehörde Eine Hauptaufgabe im Bereich der unteren Katastrophenschutzbehörde ist die Erarbeitung eines Konzeptes zur Schaffung eines flächendeckenden Netzes von Sirenen. Die Verwaltung wird dieses Konzept umsetzen, indem sie in 2014 einen Fachplaner mit der Planung des Sirenennetzes beauftragen wird. Auf dieser Grundlage sollen dann die weiteren Arbeiten erfolgen. 2 „Ein Haus für alle Bürger“ 6. Brandschutz und Schornsteinfegerwesen Im Bereich „Brandschutz“ werden die Aufgaben des Feuerschutzgesetztes NRW, die weitergehende Aus- und Fortbildung für die Feuerwehren, die Unterhaltung von Werkstätten sowie die Vorhaltung von Sonder-Einsatzfahrzeugen vorbereitet und begleitet, außerdem ist hier die Brandschutzdienststelle angesiedelt. Die Mitarbeiter stehen den Bauherren, Planern und anderen Behörden zeitnah zur Verfügung, wenn von dort Sachverhalte und Bauantragsunterlagen zum vorbeugenden baulichen Brandschutz zu erörtern sind. Diese wichti- ge Beratungsfunktion wird auch in den kommenden Jahren ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt sein. In diesem Zusammenhang wird auf diesbezügliche Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter großen Wert gelegt. Bei der Aufgabe „Aufsicht über das Schornsteinfegerwesen” bleibt auch in 2014 abzuwarten, welche organisatorischen Auswirkungen das neue SchornsteinfegerHandwerksgesetz für die StädteRegion Aachen haben wird. Insbesondere könnten sich weitere Aufgaben bei der Aufsicht bzw. beim ordnungsbehördlichen Verfahren ergeben. 7. Umsetzung des Projektes BOS Digitalfunk in der StädteRegion Aachen In der StädteRegion Aachen wird die Einführung des Digitalfunks begleitet durch den Arbeitskreis IuK (Informations- und Kommunikationstechnik). In diesem Arbeitskreis sind die Vertreter der freiwilligen Feuerwehren der 9 Kommunen, der Berufsfeuerwehr Aachen, des THW und die im Rettungsdienst und Katastrophenschutz beteiligten Hilfsorganisationen (DRK, JUH, MHD) beteiligt. Bei dem großen Schritt von der analogen zur digitalen Technik müssen umfangreiche Konzepte u. a. für Ausstattung, Schulung und Einsatz erarbeitet werden. Ein Ziel der Umsetzung wird sein, dass städteregionsweit eine einheitliche Digitalfunk-Technik eingesetzt wird. Im Altkreis Aachen werden in den folgenden Jahren ca. 1.050 analoge Funkgeräte gegen digitale Funkgeräte mit Tetra-Standard ausgetauscht werden. Zurzeit sind schon ca. 80 digitale Funkgeräte bei Aus- und Fortbildungen sowie bei Übungen in Betrieb. Nach dem Netzaufbau für den digitalen Funkbetrieb ist der erweiterte Probebetrieb erfolgreich abgeschlossen worden, so dass jetzt kontinuierlich der Wirkbetrieb aufgenommen werden kann. Ein wesentlicher Schritt ist auch die Anbindung der städteregionalen Leitstelle, der in 2014 vollzogen werden soll. Ansprechpartner: A 32 - Amt für Ordnungsangelegenheiten, Rettungswesen und Bevölkerungsschutz Tel. 02473/9696-112 0241/5198-2301 A 61 – Immobilienmanagement und Verkehr Wir wirken an der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) durch die Umsetzung zahlreicher nachhaltiger Infrastrukturmaßnahmen mit. Hierzu gehören insbesondere: ·· ·· ·· Der Einsatz regenerativer Energiequellen bei städteregionalen Immobilien Der Bezug von „Öko-Strom“ Die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Individualverkehrs durch Umstieg auf den Radfahrverkehr. 1. Einsatz regenerativer Energien und energiesparende Maßnahmen Die StädteRegion Aachen als Eigentümerin und Bewirtschafterin von 178 Gebäuden mit einer Nutzfläche von ca. 280.000 qm hat bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung eine Vorbildfunktion. Es werden daher bereits seit Jahren energetische Maßnahmen umgesetzt. Die Schwerpunkte in den vergangenen Jahren lagen und liegen auf den folgenden Bereichen: 1.1 Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern der StädteRegion Die StädteRegion bietet privaten Investoren Dachflächen zur Installation von PV-Anlagen an und baut auch eigene Anlagen. In 2013 wurde die Dachfläche einer Kindertagesstätte verpachtet. Zwischenzeitlich wurden durch eigene Maßnahmen und Investoren bereits Anlagen mit einer Gesamtkapazität von über 500 kwp installiert, die eine jährliche Leistung von ca. 430.000 kwh Strom erzeugen. In 2014 ist beabsichtigt, auf den Dächern des Hauses der StädteRegion eine PV-Anlage zu installieren. 1.2 Energiesparende Maßnahmen an Gebäuden In und an den Gebäuden der StädteRegion und den haustechnischen Anlagen sind in den vergangenen Jahren umfassende energiesparende Maßnahmen umgesetzt worden. Mögliche weitergehende Investitionen (z. B. umfassende Wärmedämmung ohne Notwendigkeit einer Fassadensanierung, Austausch der Fenster) führen nicht zu einer Amortisation über die Nutzungszeit. Es ist daher insbesondere aufgrund der demographischen Entwicklung und der Inklusion auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung abzuwägen, welche energetischen Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Für 2014 ist die Erneuerung der Wärmedämmung im Rahmen der Dachsanierung am Haus der StädteRegion Aachen vorgesehen. 1.3 Einführung von E-View Um den Energieverbrauch reduzieren zu können, ist es erforderlich, die aktuellen Verbrauchswerte und –entwicklung frühzeitig zu kennen und auf mögliche Fehlentwicklungen schnell zu reagieren. Im Rahmen eines Pilotprojektes ist daher in 2013/2014 die Einführung eines internetbasierten Überwachungssystems in jeweils einem Gebäude der Kommunen der StädteRegion vorgesehen. 1.4 Bezug von „Öko-Strom“ Die StädteRegion Aachen bezieht für ihre Abnahmestellen bereits seit 2011 „Öko-Strom“. Hierdurch werden jährlich ca. 700 T CO2-Emmissionen vermieden. Der weitere Bezug von „Öko-Strom“ ist vorgesehen. 41 2. Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Individualverkehrs Im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes strebt die StädteRegion an, die Nahmobilität zu stärken und den Individualverkehr zu reduzieren. Es sind schon in der Vergangenheit zahlreiche bauliche Maßnahmen umgesetzt worden, um die Attraktivität des Radverkehrs zu erhöhen (Ausbau des Vennbahn-Radweges und des Rur-Ufer-Radweges, Querungshilfen etc.). In 2013 wurden Planungen für den Ausbau und die Verbesserung der Radwege erstellt (Neubau eines Radweges an der K 8, Erneuerung der Radwege an der K 6 und K 14 etc.). Diese sollen 2014 umgesetzt werden. 2.1 Qualitätsoptimierung des Radwegenetzes 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Um dauerhaft das Radwegenetz in einem gut ausgeschilderten und befahrbaren Zustand zu halten, ist es erforderlich, die Organisation für die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten zu optimieren. In 2014 soll ein Meldesystem für Schäden installiert und eine schnelle Reparatur und Schadensbehebung ermöglicht werden. Derzeit erfolgt eine Zustandserfassung der Radwege an Kreisstraßen. Parallel dazu wird geprüft, ob und in welchen Bereichen an Kreisstraßen noch zusätzliche Radwege notwendig sind. Es ist vorgesehen, 2014 ein Ausbauprogramm vorzulegen. 2.2 Ausbau Radweg Aachen-Jülich Der Ausbau des Radweges Aachen-Jülich hat neben einer Verbesserung des Tourismus ebenfalls das Ziel, die Nahmobilität im dicht besiedelten Nordkreis zu verbessern. Das Gesamtkostenvolumen der Maßnahme beläuft sich auf ca. 4,8 Mio. €. Der Ausbau des Radweges ist die bedeutendste Infrastrukturmaßnahme der StädteRegion Aachen in 2014/2015. 2.3 Teilnahme am Planungswettbewerb „Schnellradwege“ des Landes NRW Die StädteRegion Aachen hat sich 2013 gemeinsam mit der Stadt Herzogenrath und den Städten Aachen, Heerlen und Kerkrade am Wettbewerb des Landes für „Schnellradwege“ beworben. Sollte der Zuschlag erteilt werden, wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie in 2014 geprüft, ob und unter welchen Rahmenbedingungen ein Schnellradweg realisiert werden kann. Ansprechpartner: A 61 – Immobilienmanagement und Verkehr Tel. 0241/5198-3532 A 62 - Kataster- und Vermessungsamt Wir garantieren ein rechtssicheres, modernes und bürgerfreundliches Liegenschaftskataster. Wir halten Karten und Daten aktuell. Wir stellen im Internet und Intranet ein geographisches Informationssystem bereit, das vielfältige, aktuelle und untereinander kombinierbare Karten aufweist. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte sorgt für Transparenz des Grundstücksmarkts in der StädteRegion Aachen. 1. Führen des Liegenschaftskatasters Das Liegenschaftskataster dokumentiert Lage, Größe und Maße aller 240.000 Flurstücke in der StädteRegion. Um es aktuell zu halten, werden jährlich rund 1.200 Veränderungen sachgerecht eingearbeitet. Neben den rund 6.000 schriftlichen Auszügen aus Liegenschaftskataster wurden etwa ebenso viele Auskünfte telefonisch erteilt. Als einziges Katasteramt in Nordrhein-Westfalen stellt die StädteRegion amtliche Katasterkarten online und mit einer anschließenden automatisierten Abrechnung bereit. Dieses Angebot findet große und stetig zunehmende Akzeptanz: Inzwischen werden etwa dreißig Prozent der Katasterauszüge auf diesem Weg erstellt. 2. Modernisieren des Liegenschaftskatasters Das größte Projekt im Jahr 2013 war die Umstellung des Liegenschaftskatasters auf das Katasterführungssystem ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem). Dieses modernere System speichert alle Daten des Liegenschaftskatasters wie Grundstücke, Gebäude und Eigentümer objektorientiert nur noch einmal und nicht – wie es vorher war – mehrfach. ALKIS wird deutschlandweit eingeführt. Über standardisierte Internet-Technologien wie WebMapping-Dienste und Web-Feature-Dienste können die Katasterdaten in Vektorform angezeigt und in geographischen Informationssystemen weiterverarbeitet werden. Aus den ALKIS-Daten werden Karten in kleineren Maßstäben wie Planungskarten und topographische Karten entwickelt. 3. Luftbilder 2013 Im Frühjahr/Sommer 2013 wurde das Gebiet der StädteRegion in Kooperation mit dem Land und einem Energieversorger in geringer Höhe überflogen und mit einer Spezialkamera fotografiert. Die Luftbilder werden entzerrt und als maßstäbliche Orthophotos im Internet und im Intranet zur Verfügung gestellt. Die Qualität der Bilder ist so hoch wie nie zuvor. 4. Amtliche Basiskarte In den nächsten fünf Jahren wird aus der Katasterkarte und der bekannten Deutschen Grundkarte 1:5000 die Amtliche Basiskarte (ABK) flächendeckend für die StädteRegion aufgebaut. Eine solche Karte ist für Übersichts- und Planungszwecke sehr zweckmäßig. Um die ABK aufzubauen, müssen die verkleinerte Katasterkarte in der Präsentationsgrafik überarbeitet werden und es müssen zusätzlich topografische Informationen wie Brücken, Wege und Böschungen aus der bislang nur analog vorliegenden Deutschen Grundkarte erfasst und eingearbeitet werden. 5. Kaufpreissammlung, Grundstücksmarktbericht, BORIS und BORIS-App Daueraufgabe des Gutachterausschusses für Grundstückswerte ist das Führen der Kaufpreissammlung. Hierzu werden jedes Jahr alle rund 5.000 Kaufverträge, die in der StädteRegion über bebaute und unbebaute Grundstücke abgeschlossen werden, gesammelt und – teilweise auch mit Hilfe von Käuferfragebögen ausgewertet. Als Ergebnisse werden Bodenrichtwerte ermittelt und der über 100 Seiten starke Grundstücksmarktbericht mit zahlreichen Grafiken, Durchschnittswerten und statistischen Angaben erstellt. Die Bodenrichtwerte und der 43 Turnusmäßig (Regelfall alle 3 Jahre bzw. 6 Jahre) werden Sonderbauten einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen. Schwerpunkt dieser Prüfung sind sichere Rettungswege und die Funktion sicherheitstechnischer Einrichtungen und Anlagen. Die StädteRegion trägt hierdurch zur nachhaltigen sicheren Nutzung der Sonderbauten in der StädteRegion Aachen bei und gewährleistet damit mehr Sicherheit im Interesse der Bürger. Grundstücksmarktbericht werden in Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen im Internet unter www.boris.nrw.de veröffentlicht. Erstmals wurden im letzten Jahr die Bodenrichtwerte landesweit in einer App für mobile Geräte wie Smartphones und Tablets aufbereitet. Diese kostenlose App wird sehr rege genutzt und hat auf der CeBIT 2013 einen Preis als beste Verwaltungs-App Deutschlands gewonnen. Ansprechpartner: A 62 - Kataster- und Vermessungsamt Tel. 0241/5198-2542 A 63 – Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung Wir überprüfen regelmäßig Versammlungsstätten, Schulen, Beherbergungsbetriebe und größere Geschäftshäuser (Sonderbauten) insbesondere auf Einhaltung eines optimalen Brandschutzes. 1. Baugenehmigungsverfahren 1.2 Andere Bauvorhaben Sie werden im Regelfall ebenfalls in einem Baugenehmigungsverfahren geprüft. Die am Bau Beteiligten, Grundstückseigentümer und Nachbarn, Kaufinteressenten und Investoren, Träger öffentlicher Belange, Gemeinden und andere Fachbehörden werden als Zielgruppe angesprochen, beteiligt und beraten. Die Errichtung eines genehmigten Bauvorhabens wird grundsätzlich überwacht und vor Benutzung regelmäßig abgenommen. Die StädteRegion gewährleistet damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung, sicheres Bauen, Vermeidung von Rechts- und Nachbarschaftsstreitigkeiten, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sowie die Herstellung baurechtmäßiger Zustände und bewahrt damit unseren Lebensraum und sichert die Werte. Wir sichern die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum durch die Förderung von Mietwohnungen und Wohneigentum und leisten einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Reduzierung der CO2 Belastung durch die Förderung regenerativer Energien. 2 „Ein Haus für alle Bürger“ 1.1 Sonderbauten Sie werden in einem komplexen Baugenehmigungsverfahren geprüft. Viele Fachbehörden werden im Verfahren beteiligt. 2. Wohnraumförderung 2.1 Mietraumförderung Bereits bei der Errichtung des Sonderbaues können im Rahmen von Bauüberwachungen präventive Kontrollen durchgeführt werden. Nach der Fertigstellung erfolgt regelmäßig eine umfassende Abnahme gemeinsam mit den Fachbehörden. Ziel der Mietwohnungsförderung ist die Schaffung von Wohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dies betrifft insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, sowie ältere und behinderte Menschen, die eine festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten. 2.2 Wohneigentumsförderung Im Rahmen dieses Förderprogrammes werden Familien und Haushalte mit Kindern bei der Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt. 3. Freiwilliges Förderprogramm regenerativer Energien 3.1 Thermische Solaranlagen Gefördert werden thermische Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung und/oder zur Heizungsunterstützung. 3.2 Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung Gefördert werden geothermische Anlagen, Wärmepumpen, Biogas- und Biomasseanlagen (Holz- und Pflanzenölnutzung) – zur Wärmeerzeugung sowie Kraft-WärmeKopplungs-Anlagen bis 35 kW thermischer Leistung. Durch die Gewährung von Zuschüssen soll ein Anreiz für das private Engagement zur Nutzung regenerativer Energien geschaffen werden. Gleichzeitig wird durch die Reduzierung der CO2-Belastung ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Ansprechpartner: A 63 – Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung Tel. 0241/5198-2534 A 70 – Umweltamt Wir schützen unsere Umwelt sowie die natürlichen Ressourcen und schaffen die Grundlage für eine lebenswerte und intakte Region. Wir fördern die natürliche Entwicklung von Natur und Landschaft und deren Gewässer. Wir verhindern schädliche Verunreinigungen von Boden, Wasser und Luft (A 70). Wir praktizieren Umweltschutz mit dem Bürger und den Betrieben, indem wir sie bei der Einhaltung gesetzlicher Regelungen umfassend beraten. Wir erteilen Genehmigungen und schaffen damit eine solide Rechtsgrundlage für die Bürger und Betriebe. Als verlässlicher Partner unterstützen wir mit unserem Fachwissen unsere Kommunen in ihrer nachhaltigen Entwicklung (A 70). 1. Landschaftsplanung/ Landschaftsentwicklung 1.1 Flächendeckende Landschaftsplanung Der Landschaftsplan VII wurde am 13.12.2012 vom Städteregionstag als Satzung beschlossen. Nach rechtlicher Prüfung durch die Bezirksregierung in Köln wird der Landschaftsplan VII in Kürze im Amtsblatt der StädteRegion Aachen veröffentlicht und damit in Kraft treten. Voraussichtlich ab 2014 wird die StädteRegion Aachen dann als erster Kreis des Regierungsbezirkes Köln entsprechend den Forderungen des Bundesnaturschutzgesetzes eine flächendeckende Landschaftsplanung haben. Unabhängig vom Aufstellungsverfahren des Landschaftsplanes VII laufen bereits landschaftsplanbezogene Maßnahmen wie die Pflege von zwei Offenlandbiotopflächen am Blausteinsee und die Pflegemaßnahmen im Naturschutzgebiet „Ehemalige Kieswäsche Kinzweiler“. 1.2 Dreiländerpark (3LP) Der Dreiländerpark umfasst den offenen Landschaftsraum rund um die Städte Maastricht, 45 Hasselt, Heerlen, Aachen und Lüttich, sowie die StädteRegion Aachen. Er bildet das „grüne Herz“ für ca. 4 Millionen Menschen in der Euregio. Der 3LP hat als Arbeitsgemeinschaft von zehn Behörden und Institutionen tätige Organisation bisher mehr als elf Jahre daran mitgewirkt, den offenen Raum mitzugestalten und zu bewirtschaften. Viele Projekte führten zu neuen grenzüberschreitenden Erkenntnissen und zeigen Notwendigkeiten auf, die Landschaftsentwicklung grenzüberschreitend zu betreiben und abzustimmen. Aus diesen 2013 weitgehend abgeschlossenen Projekten sollen künftig Maßnahmenplanungen entwickelt werden, die einen grenzüberschreitenden Biotopverbund und neue Strategien zur Landschaftspflege beinhalten. Künftig soll die Projektleitung bei der EMR (Euregio Maas-Rhein) angesiedelt werden. Karten auszugsweise interessierten Reitern zur Verfügung gestellt. Zusätzlich ist diese Karte auf der Homepage der StädteRegion Aachen jederzeit abrufbar. Für den Süden des Städteregionsgebietes (Gemeinden Roetgen und Simmerath, Stadt Monschau) besteht aufgrund des geringen Reitaufkommens eine sog. Freistellung von der Reitregelung, die das Reiten im Wald festlegt. Die Verwaltung zielt weiterhin auf die Erstellung einer Gesamt-Reit-Routen-Karte, die es auch gebietsfremden Reitern ermöglicht, auf möglichst gut bereitbaren Stre- 1.3 Neophyten Nicht einheimische, sondern neu ins Land gebrachte Tiere und Pflanzen werden auch als „Neophyten“ bezeichnet. Sie sind in der Lage, einen stark negativen Einfluss auf die Biodiversität ihres neuen Lebensraumes auszuüben, indem sie die einheimischen Pflanzen verdrängen und somit auch vielen von diesen Pflanzen lebenden Tierarten (z.B. die meisten Insektenarten) die Lebensgrundlage entziehen. Das markanteste Beispiel ist der Riesenbärenklau (Heracleum mategazzianum), auch Herkulesstaude genannt. Dieser Neophyt verdrängt nicht nur die heimische Pflanzenwelt, er kann auch für Menschen erhebliche Gesundheitsschäden hervorrufen. Die Berührung der Pflanze mit der Haut in Verbindung mit Sonneneinstrahlung kann beim Menschen zu Hautverbrennungen bis dritten Grades führen. 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Seit über sechs Jahren wird der Riesenbärenklau durch die unteren Landschaftsbehörden der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen bekämpft. Die Bezirksregierung Köln hat im Jahr 2013 für die Bekämpfung der Neophyten für die StädteRegion Aachen erstmals Fördergelder bereitgestellt. cken, zum Beispiel Wanderreiten, zu praktizieren. Derzeit werden dazu die örtlichen Reitvereine über den Pferdesportverband um aktive Mithilfe gebeten, mit ihrer Ortskenntnis Wege in eine informative Karte einzutragen. Die Ergebnisse werden anschließend mit den Kommunen, der unteren Forstbehörde, der Landwirtschaftskammer Düren und dem Eifelverein abgestimmt, um Nutzungskonflikte weitgehend auszuschließen. Eine beispielhafte Karte existiert schon unter der Bezeichnung „Info-Reitkarte-Roetgen“ auf der Homepage der StädteRegion Aachen. 3. Betrieblicher Umweltschutz 2. Reiten, Jagd, Fischerei 3.1 Umweltinspektionen Die Reitwegekarte für den Nordteil der StädteRegion Aachen stammt aus dem Jahre 1990 und ist seit Jahren vergriffen. Deshalb werden aus der Originalkarte kopierte Auf der Grundlage des vom Umweltministerium NRW (MKULNV) Anfang 2011 verabschiedeten Umweltinspektionserlasses sollen die in der StädteRegion Aachen lie- genden umweltrelevanten Betriebe regelmäßig vor Ort überwacht werden. Im Vordergrund steht dabei eine medienübergreifende (Abfall, Wasser, Luft) Kontrolle. Neben dem Tagesgeschäft, zu dem insbesondere die Beschwerdebearbeitung und die Überwachung aus konkretem Anlass zählen, konnten Umweltinspektionen durchgeführt werden. Reihenfolge und Überwachungsrhythmen der Inspektionen basieren dabei auf einem zuvor entwickelten risikobasierten Inspektionsplan. Vom Ergebnis her war die überwiegende Anzahl der überwachten Betriebe beanstandungsfrei bzw. wurden festgestellte Mängel im Anschluss an die Inspektion zeitnah beseitigt. Mit aktuellem Erlass vom 31.07.2013 hat das MKULNV klargestellt, dass die Umweltinspektionsberichte nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes auf der jeweiligen Internetseite der Kommune aktiv zu veröffentlichen sind. 3.2 Erneuerbare Energien Während sich die Stabsstelle Klimaschutz der StädteRegion Aachen mit der Planung und Konzeptionierung von erneuerbaren Energien beschäftigt, werden im Umweltamt im Rahmen der Trägerbeteiligung zunächst umweltfachliche Stellungnahmen zu den Planungsvorhaben abgegeben. Bezogen auf das konkret beantragte Vorhaben, wie bspw. die Errichtung einer Windkraftanlage oder den Bau und Betrieb von Biogasanlagen, Biomassekraftwerken und Vergärungsanlagen, wird vom Umweltamt dann das Verfahren durchgeführt. Dabei handelt es sich um das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, welches einige andere Fachgenehmigungen bündelt – so insbesondere auch die Baugenehmigung. Für das Jahr 2014 ist mit weiteren Anträgen insbesondere zu Windkraftanlagen zu rechnen. 4. Wasserwirtschaft 4.1 Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Im derzeit laufenden Bewirtschaftungszeitraum (20102015) befinden sich die im Maßnahmenprogramm 2009 beschriebenen Maßnahmen in der Planung und Umsetzung. Speziell für den Bereich der Oberflächengewässer wurde dazu mit der Aufstellung der Umsetzungsfahrpläne ein weiteres Instrument geschaffen, das eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der WRRL ermöglicht. Die Umsetzung ermöglicht eine Vorausschau auf behördliche Verwaltungsaufgaben, den Fördermittelbedarf und die zukünftigen Aufgaben der Gewässerunterhaltungspflichtigen und ist bis 2027 fortzuschreiben. Alle Maßnahmen und ihr Umsetzungsstand werden in Nordrhein-Westfalen in einer Datenbank erfasst. Parallel zur Umsetzung des ersten Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms erfolgen die Vorbereitungen für die Fortschreibung, die bis Ende 2015 abgeschlossen sein muss. Dies gibt die Gelegenheit, die Fortschritte zu überprüfen und die Maßnahmenplanung, da wo erforderlich, zu ergänzen und zu korrigieren. In einer zweiten Bestandsaufnahme wurde 2013 von den Umweltbehörden die Änderungen in der Gewässerbelastung erfasst. Aktuelle Ergebnisse des Gewässermonitorings werden zeigen, in welchen Gewässern der gute Zustand erreicht werden konnte und welche Gewässer weiterer Maßnahmen bedürfen. Nach Feststellung des Status Quo werden in einem zweiten Bewirtschaftungsplan bis Ende 2015 weitere Bewirtschaftungsmaßnahmen unter Berücksichtigung überregionaler, regionaler und lokaler Aspekte in Abstimmung mit den Maßnahmenträgern und der interessierten Öffentlichkeit zu erarbeiten sein. Als untere Wasserbehörde wird das Umweltamt als Genehmigungsbehörde an zahlreichen lokalen Planungen und Projekten im Städteregionsgebiet beteiligt sein. 4.2 Wärmepumpen Nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz müssen Eigentümer neu errichteter Gebäude den Wärmeenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien decken. Dies erfolgt häufig über den Einsatz von Geothermie. Ziel ist es, wasserrechtliche Erlaubnisse für Erdwärmepumpen, trotz personeller Engpässe, weiterhin innerhalb von drei Monaten, ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen, zu bescheiden. 47 4.3 Häusliche Abwasserbeseitigung In den städteregionsangehörigen Kommunen erfolgen derzeit Aktualisierungen der Flächendaten für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr. Dies führt zu einer weiteren Vielzahl von erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren. Das Umweltamt wird auch weiterhin versuchen, die gesetzliche Bearbeitungsfrist von drei Monaten einzuhalten. 5. Altlasten und Bodenschutz 5.1 Sanierung der Rhenania-Halde 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Die StädteRegion saniert mit dem Altlastensanierungsverband NRW die Rhenania-Halde in Stolberg-Atsch. Im Frühjahr 2011 wurden auf dem Haldenplateau zur Minimierung des Sickerwasseranfalls in einer ersten Maßnahme 16.000 Douglasien gepflanzt. Im Oktober beginnen die Arbeiten zur Sicherung und Begrünung der bereichsweise instabilen Haldenböschungen. Eine zweite Pflanzkampagne folgte im Frühjahr 2012. Der ehemals vorhandene Haldengraben wurde bereits zu einer Sickerwasserdrainage umgebaut, so dass die vorhandenen Geruchsemissionen weitgehend vermieden werden. Für die projektierte biologische Abwasserbehandlungsanlage wurden 2012 die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Mit dem Bau der Anlage wird 2014 begonnen. Zunächst wird eine zweistufige Pilotanlage aufgestellt. Werden die entsprechenden Ergebnisse in der Behandlung bzw. die vorausberechneten Werte im Abwasser erreicht, so wird die Anlage um eine zweite Straße erweitert. 5.2 Ausweisung eines Bodenschutzgebietes Die Bodenuntersuchungen, die im Rahmen der digitalen Bodenbelastungskarte durchgeführt worden sind und teilweise auch aus früheren Maßnahmen des Landes NRW zur Verfügung standen, haben gezeigt, dass im Raum Stolberg bereichsweise ein Gebiet mit schädlichen Bodenveränderungen besteht. Aus diesem Grund soll in 2014 ein Bodenschutzgebiet ausgewiesen werden. In diesem Gebiet soll damit die Verbringung und Entsorgung von mit Schwermetallen belastetem Bodenaushub geregelt werden. Um eine Verschlechterung der Bodenqualität in Stolberg zu vermeiden, soll vorgeschrieben werden, dass geringer belastetes Material nur in Stadtgebieten mit höherer Belastung verwendet wird. Höher belastetes Bodenmaterial kann zur Rekultivierung von Steinbrüchen in Stolberg eingesetzt werden. Eine verbindliche Regelung ist nötig, da in der Vergangenheit vielfach schwermetallhaltiges Bodenmaterial aus Stolberg bei Baumaßnahmen in Nachbarkommunen eingesetzt worden ist und später wieder entsorgt werden musste. 5.3 Vorsorgender Bodenschutz Der anhaltend hohe Flächenverbrauch stellt erhebliche Ansprüche an eine nachhaltige Stadt- und Siedlungsentwicklung. Dem daraus resultierenden Handlungsbedarf zur Berücksichtigung der Bodenschutzbelange im Rahmen der kommunalen Planung wird durch das Baugesetzbuch Rechnung getragen. Aus der Bodenschutz- klausel des Baugesetzbuches sowie aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz ergeben sich folgende Hauptziele des Bodenschutzes: ·· ·· ·· die Inanspruchnahme von Böden ist auf das unerlässliche Maß zu beschränken, die Inanspruchnahme von Böden ist auf Flächen zu lenken, die vergleichsweise von geringer Bedeutung für die Bodenfunktion sind und Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen sind soweit wie möglich zu vermeiden. Um diese Ziele erreichen zu können, muss den Städten und Gemeinden, Planungsbüros sowie Trägern öffentlicher Belange ein taugliches Instrument zur Bewertung der Bodenqualität in der Planungsphase an die Hand gegeben werden. Daher wird das Umweltamt die Erstellung einer digitalen Bodenfunktionskarte für das Gebiet des Altkreises vorbereiten. Hierauf basierend wird dann mit den Städten und Gemeinden ein Bewertungssystem entwickelt, welches bei der Berücksichtigung bodenschutzrechtlicher Belange in der Bauleitplanung einheitliche Standards vorgeben soll. Ansprechpartner: A 70 – Umweltamt Tel. 0241/5198-2622 S 80 – Stabsstelle Wirtschaftliche Beteiligungen Die Beteiligungsunternehmen der StädteRegion dienen den Bürgerinnen und Bürgern mit vielfältigen Dienstleistungen in den Bereichen Energieversorgung, Verkehr, Wohnen und der Gesundheitsversorgung bis hin zu Bankdienstleistungen (ihrer Sparkasse) und kulturellen Angeboten. Sie richten ihre Geschäftstätigkeit an den Marktbedürfnissen aus und sind dem technischen Fortschritt verpflichtet, um Ver-/Entsorgungs- und Dienstleistungen für ihre Bürgerinnen und Bürger, d.h. Kundinnen und Kunden, kontinuierlich zu verbessern (moderner ÖPNV, Öko-Energien, Wohngebäudesanierung, Abfallentsorgung usw.). Rechtsform, welche im jährlich erstellten Beteiligungsbericht einzeln dargestellt werden. Über die analytische und fachliche Informationsaufbereitung für die Gremiensitzungen gewährleistet S 80 eine laufende Kenntnis der strategisch bedeutsamen Beteiligungsthemen. Jährlich stehen unterschiedliche Gesellschaften im Fokus und bedürfen einer besonders intensiven Begleitung oder Steuerung aufgrund unternehmensinterner Entwicklungen. Folgende Themenkomplexe sind aktuell zu nennen: Bei der Medizinisches Zentrum StädteRegion Aachen gGmbH werden derzeit im Rahmen der zu beschließenden Masterplanung 2018 die Weichen für eine wirtschaftlich notwendige Weiterentwicklung zu einem zukunftsfähigen, modernen und attraktiven Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft einhergehend mit einer Verbesserung der Wettbewerbschancen gestellt. Bei der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG, an der die StädteRegion über die AWA Entsorgung GmbH und den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) beteiligt ist, stehen maßgebliche Richtungsentscheidungen hinsichtlich des wirtschaftlichen Weiterbetriebs der Müllverbrennungsanlage Weisweiler ab 2017 an. Aufgrund einer EU-Rechtsnovellierung sowie dem seit 01.01.2013 neu geregelten PBefG sind im gesamten AVV- und NVR-Verbandsgebiet auf der Basis der Nahverkehrsplanung die Verbundverträge mit den Verkehrsunternehmen sowie Liniengenehmigungen durch die kommunalen Aufgabenträger neu zu gestalten. Die unmittelbare Beteiligung der StädteRegion Aachen an der regio iT GmbH wurde mit dem Kauf eines Geschäftsanteils in Höhe von 25 % im Frühjahr 2011 umgesetzt. Mit der Erweiterung des Gesellschafterkreises um regionsangehörige Kommunen, den Zweckverband Infokom Gütersloh sowie den Kreis Düren und mit dem Beitritt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens wurde dieser Prozess weitergeführt. Ansprechpartner: Die StädteRegion Aachen hält Anteile an fast 30 Beteiligungen in privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher S 80 – Stabsstelle Wirtschaftliche Beteiligungen Tel. 0241/5198-2318 49 S 68 – Stabsstelle Modellregion Klimaschutz 1.2 Erneuerbare Energien Wir entwickeln Strategien und Konzepte für eine klimagerechte Zukunft. Mit Maßnahmen zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und dem Ausbau der erneuerbaren Energien gestalten wir unser StädteRegionsKlima auf dem Weg zur CO2Neutralität. Themen wie Energieversorgung, energieeffiziente Gebäude, Mobilität, Stadtentwicklung sowie strukturübergreifende Maßnahmen zählen zu unseren Handlungsfeldern. Gegenwärtig wird eine Studie erarbeitet, im Rahmen derer Potenziale für Wind- und Sonnenenergie, Wasserkraft, Biomasse, Geothermie und Kraft-Wärme-Kopplung flächendeckend und kleinräumig für die StädteRegion ermittelt werden. 1. Klimaschutz Seit Ende 2010 verfügt die StädteRegion Aachen über ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), mit dessen Umsetzung das langfristige Ziel einer CO2-neutralen Region angestrebt wird. Um Modellregion für den Klimaschutz zu werden, muss es gelingen, alle Akteure in der Region zu motivieren, aktiv am Klimaschutz teilzunehmen und als Multiplikator zu wirken. 1.1 Klimaschutzmanagement 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Um Maßnahmen effizient umzusetzen, eine vergleichbare Datengrundlage zu schaffen und Ergebnisse kommunenscharf abzubilden, werden Integrierte Klimaschutzkonzepte auf kommunaler Ebene unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalspezifischen Charakteristika erstellt. Strategiegespräche mit Politik und Verwaltung sowie Klima-Konferenzen, bei denen Bürger ihre Ansichten zu den Themen Energie, Mobilität und Engagement einbringen konnten, wurden im Sommer 2013 durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Maßnahmenkatalog der jeweiligen Kommune berücksichtigt. Seit Anfang 2013 steht das Solarkataster für die gesamte StädteRegion im Internet unter www.staedteregion-aachen.de/solarkataster zur Verfügung. Es ermöglicht den Einwohnern der StädteRegion eigene Dachflächen auf die Tauglichkeit für die Nutzung von Solarenergie zu prüfen und mit Hilfe eines Handwerkerportals einen qualifizierten Ansprechpartner zu finden. Im Rahmen der Projektinitiative „KlimaTour Eifel“ wurde eine KlimaRadTour in Zusammenarbeit mit dem Amt für regionale Entwicklung konzipiert, die eine Transferveranstaltung zur Eifelregion darstellt und Möglichkeiten aufzeigt, wie die Freizeit auch im Nordkreis der StädteRegion Aachen klimafreundlich gestaltet werden kann. Von Aachen nach Herzogenrath über Würselen bis nach Alsdorf wurden Best-Practice Beispiele von regenerativen Energieanlagen vorgestellt. 1.3 Energieeffizienz Als wirksames Instrument zur Ansprache privater Gebäudeeigentümer werden Haus-zu-Haus Beratungen gefördert, um Investitionen im Bereich energetischer Gebäudesanierung anzustoßen. Die erste von drei Sanierungsberatungen in 2013 wurde von Mai bis Ende Juli in Alsdorf von der Verbraucherzentrale in Kooperation mit altbauplus angeboten. Seit Januar 2013 können einkommensschwache Haushalte bei der StädteRegion einen Zuschuss zum Kauf eines effizienten Kühlgerätes beantragen. Die StädteRegion unterstützt damit das Projekt Stromspar-Check - ein gemeinsames Projekt des Deutschen Caritasverbandes e.V. (DCV) und des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V., eaD. In der StädteRegion Aachen führt der Rheinische Verein für Katholische Arbeiterkolonien e. V. diese Aktion durch. 1.4 Klimawandel in Schulen und Kitas Ca. 400 Schüler aus der StädteRegion haben beim Klimaparcours in Aachen ansässige Organisationen und Institutionen besucht und sich über die Themen Klimawandel und Umwelt informiert. In 2013 beteiligte sich erstmalig die StädteRegion, so dass neben Schulen aus Aachen auch die Europa-Gesamtschule in Herzogenrath teilnehmen konnte. An der gemeinsamen Station der StädteRegion und RWTH Aachen erfuhren die Schüler Wissenswertes zu den Themen Stadtklima und Solarenergie. 1.5 Öffentlichkeitsarbeit Im Frühjahr 2013 informierte die Wanderausstellung „Unser Haus spart Energie – gewusst wie“, bereitgestellt vom Bundesverband für Regionalbewegung e.V., zur Gebäudesanierung und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Die Ausstellung war in Würselen, Stolberg, Eschweiler und Aachen zu sehen. Mittels der Kampagne „ENGAGE“ vernetzt sich die StädteRegion innerhalb Europas. Jeder Einwohner der StädteRegion kann sich beteiligen, indem er sich mit einem Klimaschutz-Leitsatz auf einem Foto zeigt, das an exponierter Stelle veröffentlicht wird. Vorbildcharakter, Nachahmungseffekt und Posterveröffentlichung sollen dazu beitragen, das Thema Klimaschutz in den Köpfen der Menschen zu verankern. Nicht zuletzt durch thematische Veranstaltungen sowie dem Erscheinen des Städteregionsmobils mit Themen zum Klimaschutz auf lokalen Veranstaltungen schaffen wir es, die Brücke zu den Einwohnern der StädteRegion zu schlagen. Diese Brücke soll in Zukunft noch weiter ausgebaut werden und mit Veranstaltungen in Kooperation mit VHS u.a. weiterhin die Sensibilisierung zum Klimaschutz unterstützen. A 33 – Ausländeramt Wir übernehmen, auch im Hinblick auf die Grenznähe zu den Niederlanden und Belgien, die Aufgabe der Kontrolle und rechtlichen Anwendung der Einreisebestimmungen. 1. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Auf Grund der Grenznähe zu Belgien und den Niederlanden kommt es im Zuständigkeitsbereich des Ausländeramtes zu einer verstärkten Einreise von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die um eine Aufnahme im Bundesgebiet nachsuchen. Kriege, Bürgerkriege, Krisen, Unruhen und Konflikte, Armut, Naturkatastrophen, Verfolgung, Menschenrechtsverletzungen und Perspektivlosigkeit veranlassen diese jungen Menschen in den meisten Fällen gemeinsam mit ihren Familien ihre Heimat zu verlassen und eine Chance auf eine neue Zukunft zu suchen. Gerade im letzten Jahr mehrte sich die Zahl der Minderjährigen, die ohne Angehörige in einen Staat der Europäischen Union einreisen und um Aufnahme bitten. Dieser Personenkreis, der in der Regel 12- bis 17-jährigen, bedarf einer sehr intensiven Begleitung und Betreuung. Neben den ausländerrechtlichen Bestimmungen greift hier insbesondere das Kinder- und Jugendhilferecht. Die Unterbringung, Versorgung und Bestellung von Vormundschaften sind vorrangig. Eine sehr enge Zusammenarbeit verschiedener Ämter und Behörden ist unabdingbar, da eine Klärung bzgl. weiterer aufenthaltsrechtlicher Schritte herbeizuführen ist. Die StädteRegion hat sich dieses wichtigen Themas besonders angenommen. In einem ersten Schritt wurde die Arbeitsgemeinschaft „Junge Flüchtlinge“ gegründet. Ansprechpartner: S 68 – Stabsstelle Modellregion Klimaschutz Tel. 0241/5198-6800 Zeichen, dass sich die internationale Situation entspannen wird und der Zuzug auch von jungen Flüchtlingen nachlassen wird, sind nicht erkennbar. Deshalb muss es das Ziel aller Beteiligten sein, die Zusammenarbeit durch gemeinsame Gespräche zu optimieren. Ansprechpartner: A 33 – Ausländeramt Tel. 0241/5198-3300 51 Die dritte Säule Die BildungsRegion auf einen Blick schen sowie ihrer Eltern und Angehörigen. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung, das Netzwerk „Frühe Hilfen“ oder der Babybesuchsdienst: das Amt reagiert auf neue Herausforderungen in einer individualisierten Gesellschaft. Dabei steht bei allen Projekten und Ämtern der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen im Vordergrund. Wir fördern alle Menschen in unserer Region, weil Bildung Zukunft ist. Bildung - ein hohes Gut, das wir mit viel Engagement und Einsatz pflegen. In der StädteRegion stehen die Potenziale aller Menschen im Mittelpunkt. Die Schulverwaltung legt in diesem Bereich den Grundstein: Mit einem umfassenden und ortsnahen Bildungsangebot mit dem Schwerpunkt in der beruflichen Bildung. Zudem wird an der Fortschreibung der beruflichen Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2014 bis 2019 gearbeitet. Mit zahlreichen Partnern aus Politik und Schule wird die BildungsRegion profiliert. Auch der Inklusionsgedanke hält in den Klassenzimmern Einzug und bringt mehr Schüler mit und ohne Förderbedarf zusammen. Schulsozialarbeiter stehen in schweren Lebenslagen und beim Übergang von der Schule in den Beruf bereit. Das Schulamt der StädteRegion sichert die Qualität und die Entwicklung des Schulwesens ganz im Sinne der Schüler. Als untere Schulaufsichtsbehörde entscheidet das Amt über Einstellungen und Einsatz von Lehrkräften und betreut Angelegenheiten von Schülern. 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Das Bildungsbüro strickt beständig an einem regionalen Bildungsnetzwerk. Individuelle Förderung, kooperative Schulentwicklung und Vernetzung stehen im Fokus. Das Bildungsbüro ist dabei nicht nur Informationsdienstleister und Unterstützer von über 750 Kindertagesstätten, Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen, sondern Moderator und Motor. Unter dem Motto „Gemeinsam für Kinder und Jugendliche“ versteht sich das Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung als Partner junger Men- A 40 – Schulverwaltung Wir setzen uns für ein möglichst umfassendes und ortsnahes Bildungsangebot, mit Schwerpunkt in der beruflichen Bildung, ein. 1. Weiterentwicklung von Bildungsangeboten 1.1 Berufliche Schulentwicklungsplanung Die Fortschreibung der beruflichen Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2014-2019 wird im Dialog fortgesetzt. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, den Schulleitungen der neun Berufskollegs, der Politik, der Schulaufsicht, den Kammern, sowie der „Projektgruppe Bildung und Region“. Es besteht das gemeinsame Ziel, die BildungsRegion weiterzuentwickeln und - trotz des erwarteten Schülerzahlrückgangs - ein umfassendes und ortsnahes berufliches Bildungsangebot zu sichern. Die Verwaltung geht – unterstützt durch das Gutachterbüro - davon aus, dass die vorhandenen neun Berufskollegs an zehn Standorten für die nächsten fünf Jahre weiter benötigt werden. Zahlreiche Entwicklungen im beruflichen Bildungswesen sind noch nicht abschließend zu beurteilen, was gegen kurzfristige Standortschließungen/Fusionen spricht. Es ist geplant, dass der dialogische Prozess spätestens im Frühjahr 2014 so weit fortgeschritten ist, dass die Maßnahmenplanung für den Schulentwicklungsplan 20142019 beschlossen werden kann. Der fertige Schulentwicklungsplan soll im Jahr 2014 präsentiert werden. 1.2 Außenstelle des Abendgymnasiums Aachen in der Stadt Düren Interessenten aus Stadt und Kreis Düren, die auf dem zweiten Bildungsweg das Abitur erwerben möchten, können bisher die Abendgymnasien Aachen oder Köln besuchen. Eine entsprechende Möglichkeit in der Stadt oder im Kreis Düren besteht noch nicht. Initiiert durch das Abendgymnasium Aachen, Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen, ist die Idee entstanden, zum Sommersemester 2014 (Beginn: 01.02.2014) eine Außenstelle des Abendgymnasiums Aachen in Düren zu errichten. Unterstützt wird die Idee durch die aktuelle Einführung von „Abitur-Online“ am Abendgymnasium Aachen zum Schuljahr 2013/2014, wodurch die Präsenzphasen für die Studierenden von fünf Tagen in der Woche auf lediglich zwei Tage reduziert werden (großer Anteil an Selbstlernphasen am PC). Für den Vormittagsbereich besteht bereits eine langjährige Kooperation zwischen dem Abendgymnasium Aachen und dem Euregio-Kolleg Würselen (Staatlich anerkanntes Weiterbildungskolleg). Für die Außenstelle Düren ist ebenfalls geplant, dass die Lehrkräfte gemeinsam gestellt werden. Die Tatsache, dass das Euregio-Kolleg bereits seit zehn Jahren praktische Erfahrungen mit „Abitur Online“ hat, wird dabei für die bevorstehende Implementierung in Düren hilfreich sein. Wir unterstützen den zukunftsweisenden Inklusionsgedanken einer gemeinsamen Beschulung von Menschen mit Behinderungen an allgemeinen Schulen unter Beibehaltung der gegebenen guten Standards. 2. Entwicklung von Strukturen zur Unterstützung von Menschen mit Förder- bzw. Beratungsbedarf 2.1 Kooperative Förderschulentwicklung Am 16.10.2013 hat der Landtag des Landes NordrheinWestfalen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen. Die gesetzlichen Regelungen werden mit Wirkung vom Schuljahr 2014/15 wirksam. Parallel dazu soll eine neue „Rechtsverordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke“ erlassen werden. Auf diesen Grundlagen werden künftig Schüler mit und ohne Förderbedarf in der Schule in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen werden (Inklusion). Die Eltern können aber weiterhin neben den Regelschulen die Förderschulen wählen. Die gesetzlichen Regelungen würden vielfältige Optionen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Förderschullandschaft in der StädteRegion eröffnen. Es besteht trägerübergreifend Konsens darüber, dass es sinnvoll ist, die Förderschulangebote kooperativ abzustimmen. Dazu fand am 02.05.2013 ein erstes Treffen statt, an dem alle zehn Kommunen sowie der Landschaftsverband teilnahmen. Die „Projektgruppe Bildung und Region“ wurde beauftragt, eine Datengrundlage zu erarbeiten, mit der die Schulträger in konkrete Abstimmungen eintreten können. Bei der Umsetzung des Prozesses hat das Kindeswohl stets im Mittelpunkt zu stehen. Insoweit sollte die Weiterentwicklung mit Augenmaß vorangetrieben werden. Bezüglich der Förderschulen der StädteRegion Aachen ist unter Berücksichtigung der aktuellen Schülerzahlen grundsätzlich zurzeit noch kein zwingender Handlungsbedarf erkennbar. Auch im Schuljahr 2013/14 wird das hohe Niveau der Vorjahre beibehalten. 2.2 Schulsozialarbeit an den Schulen der StädteRegion Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 27.06.2013 über das Konzept „Themen und Bedarfe der Schulsozialarbeit an den Schulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen“ beraten. Mit dem aktuellen Angebot an Schulsozialarbeit wird weitgehend sichergestellt, dass junge Menschen bzw. deren Erziehungsberechtigte in schwierigen Lebenslagen und im Übergang von der Schule in den Beruf fachgerecht unterstützt werden. Die gesellschaftliche Integration wird gefördert und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet. Eine rechtliche Verpflichtung, Schulsozialarbeit anzubieten, besteht nicht. Augenblicklich werden - neben eigenen Ressourcen - Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) eingesetzt. Letztere stehen befristet bis zum Ende des Schuljahres 2013/14 zur Verfü- 53 gung. Die StädteRegion Aachen kann den im o.g. Konzept ermittelten Bedarf dauerhaft nur abdecken, wenn hierfür auch weiterhin ergänzende Drittmittel eingesetzt werden können. In diesem Sinne wurde gemeinsam mit allen Kommunen in der StädteRegion an die Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend appelliert, auch künftig Fördermittel zur Verfügung zu stellen, die im Umfang mindestens der aktuellen Förderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes entsprechen. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus. wurden im Schuljahr 2012/13 insgesamt 103 Vertretungslehrkräfte befristet, sowie 36 Lehrkräfte und vier sozialpädagogische Fachkräfte unbefristet eingestellt. 2. Beihilfen Im Aufgabenbereich Beihilfen erfolgt die Bearbeitung und Berechnung der Beihilfeanträge von über 2.300 Lehrkräften aus den Grund-, Haupt- und Förderschulen unserer Region. Im Schuljahr 2012/13 wurden insgesamt rund 7.000 Beihilfeanträge von Lehrkräften bearbeitet. Ansprechpartner: A 40 – Schulverwaltung Tel. 0241/5198-3741 A 41 – Schulamt Wir beraten und begleiten Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Wir dienen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung des Schulwesens, wobei die Schülerin/der Schüler im Mittelpunkt steht. Das Schulamt für die StädteRegion Aachen ist nicht zu verwechseln mit den kommunalen Schulverwaltungsämtern. Während Letztere für die Entwicklung der Schullandschaft, für kommunales Personal und Schulräume zuständig sind, liegen die Aufgaben des Schulamtes in der Schulaufsicht. Als untere Schulaufsichtsbehörde entscheidet das Schulamt z.B. über Einstellungen und Einsatz von Lehrkräften und betreut Angelegenheiten der Schüler. Zum Team des Schulamtes gehören schulfachliche und verwaltungsfachliche Mitarbeiter. Im Schuljahr 2013/14 nimmt das Schulamt für die StädteRegion Aachen die Dienst- und Fachaufsicht über 97 Grundschulen und die Fachaufsicht über 13 Haupt- und 22 Förderschulen wahr. 1. Unterrichtsversorgung Zum Aufgabenbereich „Lehrerangelegenheiten“ gehört die Beratung und Begleitung der über 1.360 beschäftigen Grundschullehrkräfte von der Einstellung bis zum Ruhestand. Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung bei Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit von Lehrkräften 3. Schülerangelegenheiten Neben allgemeinen Schülerangelegenheiten (wie z.B. Hausunterricht, Ausnahmegenehmigungen) gehören das Sprachstandsfeststellungsverfahren, die Schulpflichtüberwachung und die „Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des schulischen Förderorts“ zum Aufgabenbereich des Schulamtes. Im Schuljahr 2012/2013 wurde für 650 Kinder ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt. Zusätzlich wurden ca. 600 Anträge auf jährliche Überprüfung bearbeitet. Im Rahmen des Sprachstandsfeststellungsverfahrens wurde die Sprachkompetenz von über 4.360 Kindern geprüft, die in zwei Jahren eingeschult werden. 4. Kooperationen „Jugendhilfe – Schule“ Die Zusammenarbeit mit den Ämtern für Kinder, Jugend und Familienberatung erfolgt intensiv, insbesondere zu den Schwerpunktthemen Kindeswohlgefährdung, Schulabsentismus, Schulsozialarbeit sowie zum Thema inklusive Bildung. 5. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Aufgrund der Grenzlage der StädteRegion Aachen gewinnt der Besuch von Schulen im jeweils benachbarten Ausland an Bedeutung. Mit Blick auf die Schulpflicht sowie auf Information und Beratung der Eltern zum Übergang zwischen den verschiedenen Schulsystemen wird der bestehende regelmäßige Austausch des Schulamtes mit der Deutschsprachigen und der Französischsprachigen Gemeinschaft Belgiens fortgeführt. 6. Schwerpunkte 2014 6.1 Inklusive Beschulung Inklusion meint, dass alle Menschen unabhängig von Hautfarbe, Bildungsstand, ökonomischer, ethnischer oder sozialer Herkunft, Bildung usw. willkommen sind. Inklusion akzeptiert Vielfalt nicht nur, sondern begrüßt sie ausdrücklich. Die Förderung von Schülern mit unterschiedlichen „Förderbedarfen“ in den allgemeinen Schulen soll der Regelfall werden, der Unterricht in Förderschulen auf Wunsch der Eltern aber weiterhin möglich bleiben. Dazu hat die Landesregierung am 19.03.2013 den Entwurf zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen und diesen im Mai dem Landtag zugeleitet. Im Schulausschuss des Landtages am 11.09.2013 wurde jedoch kein Konsens erzielt. Strittig ist die Frage, inwieweit das Land sich gemäß dem Konnexitätsprinzip an den Kosten beteiligen muss, die die Inklusion für die Kommunen verursacht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher noch nicht klar, ob das 9. Schulrechtsänderungsgesetz noch zum Schuljahr 2013/2014 in Kraft treten wird. Auf dem Weg zur Inklusion ist die StädteRegion Aachen im Landesvergleich schon ein gutes Stück voraus. Im Schuljahr 2013/2014 werden 41 % aller rund 4.600 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ beschult, davon ca. 900 Schüler in Grundschulen und ca. 1.000 Schüler im Bereich der Sekundarstufe I. Im Schuljahr 2012/2013 ist es gelungen, allen 230 Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Übergang aus der Klasse 4 der Grundschule in die Klasse 5 der Sekundarschule einen Platz im gemeinsamen Unterricht zu verschaffen. Für die Schulen mit gemeinsamem Unterricht (60 Grundschulen und 41 Sekundarstufen-I-Schulen) hat das Schulamt ein Unterstützungspaket mit Beratungs-, Fortbildungs- und Austauschmöglichkeiten erarbeitet und berät und begleitet die kommunalen Schulträger im Prozess der inklusiven Schulentwicklungsplanung. der Unterrichts- und Schulentwicklung und plant gemeinsam mit ihnen passgenaue interne Fortbildungen für Kollegien und Fachgruppen. Im Schuljahr 2012/13 wurden rund 270 Fortbildungsveranstaltungen angeboten, an denen 3.800 Lehrkräfte teilgenommen haben. Schwerpunkte für das Schuljahr 2013/14 bilden die Themenfelder „Inklusion“, „Umgang mit schwierigen Schülern“ und „Berufs- und Studienorientierung“. 6.3 Schulsport Bewegung, Spiel und Sport kommt in der ganzheitlichen Bildung und Erziehung eine hohe Bedeutung zu. Erfreulicherweise gibt es bei den Schulen in der StädteRegion Aachen im Schulsport einen positiven Trend. Mit 325 Mannschaften und über 3.500 Teilnehmern war bei der Beteiligung an schulsportlichen Wettkämpfen eine Steigerung von 10 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Die gute Entwicklung soll durch die Weiterentwicklung der guten Kooperationen zwischen allen Akteuren vor Ort weiter befördert werden. 6.4 Fortführung und Erweiterung des Projektes „Aachener Modell zur frühen Förderung hochbegabter und besonders begabter Kinder in der Grundschule“ 2013 wird das Aachener Modell zur Förderung hochbegabter und besonders begabter Kinder in der Grundschule 10 Jahre alt. Alle 28 beteiligten Grundschulen stellen ihre Ansätze der Begabungsförderung sowie ihre Arbeiten in ihrem Netzwerk zur Verfügung und dokumentieren dies öffentlich. Dank der Kooperation mit der Bürgerstiftung der Sparkasse Aachen können die sehr begehrten Kurse und Veranstaltungen der RWTH Aachen, der Fachhochschule Aachen, des Ludwig Forums und des Exploregiomobils weiterhin angeboten werden. Ansprechpartner: A 41 – Schulamt Tel. 0241/5198-4100 6.2 Fortbildungen für Lehrkräfte Das Kompetenzteam der StädteRegion Aachen unterstützt alle Schulen durch Lehrerfortbildungen zu Fragen 55 A 43 – Bildungsbüro ·· Wir unterstützen den Auf- und Ausbau eines regionalen Bildungsnetzwerkes und eines datenbasierten Bildungsmanagements, um das Bildungswesen gemeinsam mit öffentlichen Partnern zu gestalten und weiterzuentwickeln. ·· Wir bieten den Institutionen und Akteuren der BildungsRegion Beratung, Informationen sowie inhaltliche und organisatorische Dienstleistungen. 1. Das regionale Bildungsnetzwerk in der StädteRegion Aachen Wir bieten den Institutionen und Akteuren der BildungsRegion Beratung, Informationen sowie inhaltliche und organisatorische Dienstleistungen. 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Wir koordinieren das regionale Bildungsnetzwerk, um das Bildungswesen gemeinsam mit öffentlichen Partnern zu gestalten, weiterzuentwickeln und Kooperation zu fördern. Bildung und Qualifizierung sind unverzichtbare Grundlage für demokratisches Miteinander und Teilhabe. Dabei stehen vor allem individuelle Lernbiografien im Zentrum, die nur dann optimal gelingen können, wenn alle Bildungspartner auf dem Weg des lebensbegleitenden Lernens eng in einer Verantwortungsgemeinschaft zusammenarbeiten. Hier sind Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulen, Träger der Jugendhilfe und Weiterbildung, Kammern und Wirtschaft, die Kommunen, das Land Nordrhein-Westfalen und viele weitere regionale Akteure gemeinsam gefordert. Das Bildungsbüro koordiniert und unterstützt diese Partner, um Kompetenzen für gelungene Bildungsbiografien zu bündeln, Doppelstrukturen abzubauen und ein gemeinsames Verständnis von guter Bildung in der Region zu befördern. Die Arbeit ist an vier „Starken Zielen“ ausgerichtet: ·· ·· ·· ·· Bildung ganzheitlich betrachten Potenziale der Region nutzen Beteiligung und Eigenverantwortung fördern Übergänge und Anschlüsse gestalten Das Bildungsbüro ist in diesem Zusammenhang ·· Informationsdienstleister und Unterstützer ·· ·· ·· von über 750 Kindertagesstätten, Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen in der StädteRegion Aachen Zentrale Kontaktstelle für Informationen und Vermittlung in der BildungsRegion Aachen Unabhängiger Berater für lokale und regionale Entwicklungsprozesse im Bildungsbereich in den zehn Kommunen sowie für Bildungseinrichtungen Koordinator von Fortbildungs-, Fach- und Netzwerkveranstaltungen für rund 2.000 Menschen jährlich Initiator von Maßnahmen und Initiativen zur Steigerung der Bildungs- und Chancengerechtigkeit Die Handlungsfelder, in denen das Bildungsbüro aktiv ist, sind: Systematische Schul- und Unterrichtsentwicklung, Übergangsmanagement Frühe Bildung, Übergangsmanagement Schule - Beruf - Studium, Bildungsberatung, Bildungsmonitoring, Jugendpartizipation, Inklusion und Profilierung der BildungsRegion mit den Arbeitsfeldern Förderung der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), Kulturelle Bildung und Euregionale Sprachförderung und Bildungszugabe. 2. Bildung als zentraler Standortfaktor Die Standortwahl von Unternehmen und Familien wird heute mehr denn je von weichen Standortfaktoren und insbesondere von einem guten Bildungsangebot abhängig gemacht. Bildung ist also einer der wesentlichen Hebel für Regionalentwicklung. Die Identifikation aller Bildungsverantwortlichen in der Region mit der Marke „BildungsRegion Aachen“ wächst - und die StädteRegion etabliert sich immer erfolgreicher als überregional profilierte Bildungsregion. 3. Chancengerechtigkeit durch Bildung In den weichenstellenden Übergängen zwischen Bildungsstationen im Lebenslauf (Kita-Grundschule, Grundschule-weiterführende Schule, Schule-Beruf-Studium) sorgt das Bildungsbüro für verlässliche Kooperations- und Beratungsinstrumente. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Kindern, die unter schwierigeren Rahmenbedingungen (ökonomisch, sozial, bildungsbezogen) aufwachsen. 7. Ergebnisse 2013 ·· Im Regionalen Bildungsnetzwerk ist Inklusion seit 2011 von Bildungskonferenz und Lenkungskreis beschlossenes Schwerpunktthema. Der Arbeitskreis Inklusion befasst sich mit der Identifizierung von Barrieren für die volle Teilhabe und der Entwicklung von Standards für Gemeinsames Lernen und von Empfehlungen für die Schulen. ·· 4. Qualität der Bildung Die ersten Lebensjahre sind die intensivsten Lernjahre in der kindlichen Entwicklung. Ökonomie-Nobelpreisträger James Heckman führt dazu aus: „In die Kleinen zu investieren, bringt den größten wirtschaftlichen Nutzen.“ Die Bertelsmann Stiftung kommt für Deutschland in einer Studie zu ähnlichen Ergebnissen. Auch hierzulande bringt jeder investierte Euro etwa sieben Euro zurück. Entlang der Bildungskette gilt es, die bestmögliche individuelle Förderung für jedes einzelne Kind sicherzustellen. 5. Bildung ist mehr als Schule Nach Schätzungen der UNESCO umfasst das non-formale und informelle Lernen etwa 70 Prozent aller Lernprozesse (Faure-Kommission). Bildung findet demnach nicht nur in formalen Strukturen und Einrichtungen statt. Kinder erhalten durch den Besuch von außerschulischen Lernorten wie Theatern und Museen sowie durch MINT-Angebote Erkenntnisse und Anregungen über den Bildungsalltag hinaus. Die StädteRegion fördert daher die außerschulische Bildung und leistet einen spürbaren Beitrag zur Stärkung der kulturellen Einrichtungen und zur Nutzung der regionalen Potenziale der Region. 6. Qualifizierung der Bildungsakteure Dreh- und Angelpunkt guter Bildungseinrichtungen sind die pädagogischen Fachkräfte. Professionelle Unterstützung und Qualifizierung hilft bei der Bewältigung der täglichen Aufgaben. Kooperationen und städteregional erarbeitete Standards und Empfehlungen entlasten und unterstützen die Akteure. ·· ·· ·· ·· ·· ·· Bildungszugabe für über 40.000 Kinder und Jugendliche Über 15 Fach- und Netzwerkveranstaltungen für mehr als 2.500 Teilnehmer: Bildungskonferenz, 2. Fachforum Kulturelle Bildung, Was geht?! - Die Werkstatt für Jugendbeteiligung und Jugendpolitik in Aachen und Eupen, Schülervertretungstag, Fachtage im Übergang in die Sekundarstufe für die Fächer Deutsch und Englisch, 2. Bildungsberatungskongress, Fachtag Übergang Schule-Beruf-Studium, Fachtag Übergang Elementar-Primarstufe, Bildungstag 2013 Fachpublikationen: Bildung für die Region, 1. Städteregionaler Weiterbildungsbericht, Kompass Weiterbildung Begleitung von kommunalen Entwicklungsprozessen zum Thema Bildung in Aachen, Herzogenrath, Monschau und Stolberg Schulentwicklungsbegleitung in über 20 Schulen in der StädteRegion Aachen Erarbeitung städteregionaler Empfehlungen zum Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule Umsetzung von Maßnahmen zur Berufsund Studienorientierung der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in NRW“: z.B. Potenzialanalyse für erstmalig über 1.400 Schüler der Gymnasien Städteregionale Ferienakademien in Aachen, Alsdorf, Baesweiler und Eschweiler 8. Schwerpunkte 2014 Nach Ende des Bundesprogramms „Lernen vor Ort“ Ende August 2014 wird das Bildungsbüro in vier Handlungsfeldern aktiv sein: ·· ·· ·· ·· Bildungsnetzwerk Fachliche Stärkung von Einrichtungen und Akteuren Bildungskette: Übergänge in Bildungsbiographien Bildungspartnerschaften und Partizipation 57 Das Handlungsfeld „Bildungsberatung für Erwachsene“ entfällt. Bildungsberatung konzentriert sich zukünftig auf die Beratung und die Koordination von Beratungsangeboten von Jugendlichen im Übergang Schule-Beruf-Studium. Der Arbeitsbereich Übergang Schule-Beruf-Studium wird durch die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (vormals „Neues Übergangssystem Schule-Beruf NRW“) weitergeführt, für die Ende 2013 ein Folgeantrag gestellt wird. fen. Es zeigen sich bereits jetzt ein noch höherer Bedarf und in einzelnen Einzugsbereichen auch wieder steigende Kinderzahlen aufgrund neuer Baugebiete. Gleichzeitig sind im ländlichen Raum Betreuungsangebote bei zurückgehenden Kinderzahlen nachhaltig zu sichern. Ansprechpartner: Die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege haben neben dem Betreuungs- einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag im Elementarbereich des Bildungssystems. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, schreiben die Teams das seit 2006 gültige Erziehungs- und Bildungskonzept für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen fort. Nach einem Fachtag zum Qualitätsmanagement werden in einem dialogischen Prozess die bisherigen Standards überarbeitet und durch neue Lern- und Bildungsbereiche ergänzt, z. B. Klimaschutz, Partizipation, Medienerziehung. Die veränderten und gestiegenen Anforderungen der jungen, jetzt auch unter dreijährigen Kinder, und der Bedarf für eine intensive Elternarbeit werden mit der Fortschreibung nachhaltig sichergestellt. Im Alltag wird Bildung spielerisch vermittelt. Dazu müssen die Erzieher über die notwendigen Kenntnisse verfügen und die Kinder durch eine vorbereitete Umgebung neugierig machen. In Fortbildungen werden die Erzieher dafür geschult. A 43 – Bildungsbüro Tel. 0241/5198-4300 A 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung Wir fördern die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit der jungen Menschen in der BildungsRegion sowie die positiven Wirkungen familiärer Erziehung durch bedarfsgerechte Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Nach dem Leitsatz „Gemeinsam für Kinder und Jugendliche“ verstehen wir uns als Partner der jungen Menschen, ihrer Eltern und aller weiteren Beteiligten in einem Netzwerk der Kooperation zur Förderung positiver Lebensbedingungen junger Menschen. 2 „Ein Haus für alle Bürger“ 1. Ausbau der Kindertagesbetreuung Der Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für nicht behinderte und behinderte Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, wurde rechtzeitig zum 01.08.2013 sichergestellt. Auf einer Planungsgrundlage von 33 % aller U3-Kinder wurden dafür im Jugendamtsbereich 525 U3-Plätze geschaf- 2. Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen 3. Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans 2011-2015 Jedes Jahr werden im Südkreis und in Baesweiler jeweils bis zu 11 Kindertheaterveranstaltungen angeboten, die unterschiedliche Themen kindgerecht aufgreifen und von Familien, Kindergärten und Grundschulen gerne angenommen werden. 4. Frühe Hilfen und Kindesschutz Seit Jahren besteht ein Netzwerk, das 2014 durch Einrichtung einer Steuerungsgruppe „Frühe Hilfen/Kinderschutz“ unter Beteiligung von freien Trägern ergänzt wird. In Kooperation mit dem Gesundheitsamt werden seit September 2013 im Rahmen einer vom Bund geförderten Initiative u. a. Familienhebammen eingesetzt. Netzwerk der Kooperation für Kinder, Jugend und Familie Jugendhilfe Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion Aachen, freie Träger Tageseinrichtungen für Kinder / Familienzentren Kindertagespflege Jugendarbeit / -pflege Frühe Hilfen Soziale Dienste Gesundheitshilfe Geburtskliniken, Gynäkologen, Schwangerschaftsberatungsstellen Familienhebammen Gesundheitsamt Erziehungsberatungsstellen, Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Adoptionsvermittlung Kinder- und Jugendpsychiatrie, niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater/-psychotherapeuten Jugendamtskommunen (Baesweiler, Monschau, Roetgen, Simmerath) Kinder- u. Haus- / Zahnärzte Stadtjugendämter (Aachen, Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg, Würselen) Jugend- und Familiengerichte Sportvereine Fachbereiche für Integrationsfragen Grund-, Haupt-, Förderschulen, Schulaufsicht / Schulamt Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Schulaufsicht / Bez.-Reg. Bildungsbüro Schulverwaltung Schule / Bildung Familienbildungsstätten Neues Übergangssystem Schule-Beruf (NÜS) Polizei / Staatsanwaltschaft Job-Center Sonstige Einrichtungen 59 4.1 Kooperationsprojekt „Vor dem Anfang starten – junge Menschen entwickeln Erziehungskompetenz“ In diesem Projekt lernen junge Menschen schon in der Schule die wichtigsten Grundlagen der Kindererziehung und erfahren ganz praktisch, was es bedeutet, für ein Baby verantwortlich zu sein. Im Schuljahr 2013/2014 wird das Projekt von bisher 10 auf 14 Schulen aus dem Altkreis Aachen ausgeweitet. 4.2 Babybesuchsdienst Die Kernelemente des Bundeskinderschutzgesetzes, die frühe Information von Eltern sowie das Angebot von Beratung und Hilfe, werden hier umfänglich bedient. Der Babybesuchsdienst kann insbesondere Familien in schwierigen Lebenssituationen frühzeitig auf bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote hinweisen, sowie Eltern in der Wahrnehmung dieser Angebote und damit bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützen. 2 „Ein Haus für alle Bürger“ 4.3 Stärkung und Förderung des Kinderund Jugendschutzes Im Netzwerk zur Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in der StädteRegion (www.imblick.info) haben die Jugendämter 2013 mit der Aktion „AugenBlick mal…“ durch verschiedene Maßnahmen öffentlich Eltern angesprochen, Zeit mit Kindern zu verbringen, um die Bindung zu stärken und dadurch Gewalt an Kindern vorzubeugen. Es wurden Info-Materialien erstellt und eine zentrale Infoveranstaltung zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes im Ehrenamt durchgeführt. 2014 sind weitere lokale Infoveranstaltungen dazu geplant. Mit Hilfe öffentlichkeitswirksamer, pädagogischer Angebote bemühen sich die Jugendämter, das Netzwerk stärker in die öffentliche Wahrnehmung zu rücken und insbesondere Familien und Multiplikatoren im Hinblick auf einen gelingenden Kinder- und Jugendschutz zu sensibilisieren. 5. Schulsozialarbeit Die mit Bundesmitteln im Jahr 2012 eingerichtete zusätzliche Schulsozialarbeit hat in 2013 ihren Stellenwert als wichtige Brückenfunktion an der Nahtstelle von Bildung und familiärer Erziehung bestätigt. Nachgehend zum „Appell zur Fortführung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ der Hauptverwal- tungsbeamten in der StädteRegion erfolgte die Aufforderung an Bund und Land, in konsensualer Abstimmung diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe über 2013 hinaus durch finanzielle Zuweisungen an die kommunale Ebene sicherzustellen. Hierdurch sollen dauerhaft der individuelle Bildungserfolg sowie die Teilhabe und gesellschaftliche Integration der jungen Menschen gefördert werden. 6. Qualitätsentwicklung Qualitätsstandards bestehen in allen Teilbereichen der Kinder- und Jugendhilfe. In 2013 wurde der Sachstand insgesamt erhoben. Der Prozess der Qualitäts- (weiter-) entwicklung wird 2014 nach Prioritäten in den einzelnen Teilbereichen fortgesetzt. 7. Netzwerk der Kooperation Die Kinder- und Jugendhilfe erstreckt sich auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen von vor der Geburt bis zur Selbständigkeit. Wichtiger Bestandteil sind die Kooperationen mit allen Akteuren, die neben den Eltern an der Entwicklung der jungen Menschen beteiligt sind (vgl. Anlage). Ansprechpartner: A 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung Tel. 0241/5198-2478 A 54 - Amt für Altenarbeit Wir sorgen für qualifizierte Arbeitskräfte in der Altenpflege. besondere Bildungsmaßnahmen konzipieren und umsetzen: Angebot einer Teilzeitausbildung: 1. Neubau für das Amt für Altenarbeit Die sich in der zweiten Jahreshälfte 2012 abzeichnende Lösung eines Neubaus am jetzigen Standort in Würselen, hat sich aus den unterschiedlichsten Gründen zu Jahresbeginn 2013 zerschlagen. Im Herbst 2013 ist entschieden worden, dass für das Amt für Altenarbeit am Standort Würselen-Bardenberg – Betriebsteil Bardenberg des Medizinischen Zentrums der StädteRegion GmbH (MZ) – neue Räumlichkeiten entstehen sollen. An eine gemeinsame Unterbringung mit der Schule für Pflegeberufe des MZ ist hierbei gedacht. Somit entsteht in WürselenBardenberg ein zentraler Standort für die Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Pflegeberufen in der StädteRegion Aachen. Das Fachseminar für Altenpflege bildet in z.Zt. 10 Ausbildungskursen rd. 260 staatlich anerkannte Altenpfleger bzw. Altenpflegehelfer schulisch aus; 9 Kurse in der dreijährigen und 1 Kurs in der einjährigen Ausbildung. Mit dem Umzug werden die schulischen Ausbildungskapazitäten in der Altenpflege nochmals erhöht. 2. Bildungsmaßnahmen für spezielle Zielgruppen Am Fachseminar für Altenpflege wird zum 01.12.2013 die erste Teilzeitausbildung angeboten. Dieser Ausbildungskurs dauert vier statt der üblichen drei Jahre und ermöglicht insbesondere jungen Müttern eine Ausbildung mit den familiären Verpflichtungen verknüpfen zu können. Weiterbildungsmaßnahme für Wiedereinsteiger: Wie in vielen anderen Berufen unterliegt auch der Pflegeberuf einer stetigen Entwicklung, aus der sich in der Praxis eine Vielzahl von Veränderungen ergeben. Insbesondere Mütter, die eine mehrjährige Familienzeit genommen haben, „trauen“ sich möglicherweise irgendwann nicht mehr zu, aus Sorge den aktuellen Anforderungen nicht gerecht werden zu können, wieder in den Pflegeberuf einzusteigen. Sie nehmen eine andere, weniger anspruchsvolle Tätigkeit auf und gehen somit der Altenpflege auf Dauer verloren. Diese Personengruppe möchten wir über eine spezielle Weiterbildungsmaßnahme ansprechen, sie gewinnen und wieder „fit machen“ für den Pflegeberuf. Im Fort- und Weiterbildungskatalog 2014 wird ein entsprechendes Angebot ausgeschrieben sein. Ansprechpartner: A 54 – Amt für Altenarbeit Tel. 0241/5198-5421 Im Hinblick auf die steigenden Bedarfe in der Altenpflege auf der einen und die zurückgehende Zahl junger Menschen in Ausbildungsberufen auf der anderen Seite, gilt es, auch Menschen anzusprechen, die unter den allgemeinen Rahmenbedingungen für den Pflegeberuf erst mal nicht zur Verfügung stehen. Das Amt wird hierzu zwei 61 Die vierte Säule Die Soziale Region auf einen Blick Wir stehen für ein solidarisches Miteinander. Zu einem sozialen Miteinander tragen viele Faktoren bei: Helfen, Unterstützen und Beraten sind Aufgaben, die in der StädteRegion an verschiedenen Stellen im Sinne des Bürgers wahrgenommen werden. Das Ausländeramt hilft neu ankommenden Menschen bei der Wohnungssuche, dem Einstieg in den Hochschulbetrieb oder beim Erlernen der deutschen Sprache. Eine Einbürgerungskampagne wirbt für ein klares Bekenntnis zu unserer Gesellschaft. Das kommunale Integrationszentrum der StädteRegion setzt auf Integration durch Bildung, kümmert sich um die interkulturelle Schulentwicklung und setzt Zeichen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Das Amt für soziale Angelegenheiten sorgt für Menschen in finanziellen Notlagen, zahlt BAföG oder Unterhaltsvorschüsse und sichert Transferleistungen von über 100 Millionen €/Jahr. Das Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung sichert den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung, sorgt dafür, dass in den Ferien keine Langeweile aufkommt und bietet Familien Hilfen zur Erziehung. 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Das Gesundheitsamt der StädteRegion stellt das physische und psychische Wohlbefinden der Bürger in den Mittelpunkt des alltäglichen Handelns. Prävention und Aufklärung sind wichtige Leitziele. Das Amt für Altenarbeit stellt sich den wachsenden Herausforderungen durch pflegebedürftige Menschen und rückt das bundesweit einmalige Demenz-Label-Verfahren der StädteRegion in den Fokus. Das Versorgungsamt hilft bei Fragen rund um das Eltern- oder Betreuungsgeld. Für 56.000 Menschen mit Behinderung ist das Amt gefragter Ansprechpartner. Der Behindertenbeauftragte knüpft in diesem Themenfeld persönliche Netzwerke. So unterschiedlich die Ämter und ihre Aufgaben in der StädteRegion sind, sie verfolgen doch alle dasselbe Ziel: Die soziale Region mit Inhalten zu füllen und Solidarität zu leben. A 33 – Ausländeramt Wir sind Ansprechpartner für alle in der Region lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger – von der Einreise, über den Aufenthalt und die Vermittlung in Sprachkurse bis hin zur Einbürgerung. 1. Willkommenskultur und Zusammenarbeit mit den Hochschulen Bereits seit 2005 ist das Ausländeramt in den Räumen der RWTH Aachen zu Gast, um dort ausländische Studierende und Wissenschaftler mit ihren Familien zu betreuen. Die Zusammenarbeit mit den Hochschulen soll erweitert und intensiviert werden. Gemeinsam mit den Rektoren der RWTH und der FH Aachen hat die StädteRegion sich zum Ziel gesetzt, eine besondere Form der Willkommenskultur zu entwickeln. In ersten Gesprächen wurden Möglichkeiten einer Verbesserung des Service erörtert. Die Ausländerbehörde kann nur Teil dieser neuen Initiative sein. Vielmehr soll ein ganzheitlicher Ansatz entwickelt werden, den neu in unserer Region ankommenden Menschen Hilfen bei der Wohnungssuche, dem Einstieg in den Hochschulbetrieb, bei der Verbesserung der Sprachkompetenzen sowie einer Einbindung in kulturelle Veranstaltungen zu geben. Da sich in den ersten Gesprächen schon sehr gute Ansätze gezeigt haben, wird im Jahr 2014 ein gemeinsames Konzept entwickelt werden. 2. Einbürgerungskampagne Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 11.4.2013 einstimmig die Durchführung einer Einbürgerungskampagne beschlossen. Aktiv soll dafür geworben werden, ausländische Mitbürger für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu interessieren. Bundeseinheitlich und parteiübergreifend werden Initiativen auf den Weg gebracht, die Einbürgerung zu erklären und zu öffnen. Auch im Hinblick auf den demographischen Wandel sollen hier lebenden ausländischen Staatsangehörigen Perspektiven aufgezeigt werden. Insgesamt werden derzeit in der StädteRegion Aachen pro Jahr rund 1.100 Menschen eingebürgert. Viele erfüllen die Voraussetzungen, haben sich aber offensichtlich noch nicht diesem Thema zugewandt. Im Jahr 2013 wurde begonnen, in allen städteregionalen Kommunen vor Ort Veranstaltungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu veranstalten. Diese Aktion wird begleitet von verschiedenen Organisationen und Akteuren, die bereits in der Betreuung und Begleitung von ausländischen Mitbürgern tätig sind. Die Aktivitäten werden 2014 fortgeführt. Ansprechpartner: A 33 – Ausländeramt Tel. 0241/5198-3300 A 46 – Kommunales Integrationszentrum Wir schaffen mit unserer Arbeit eine Grundlage für ein gleichberechtigtes und friedvolles Zusammenleben der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in der StädteRegion Aachen. Unser Wunsch und unser Ziel ist es, dass dieses Miteinander geprägt wird durch Toleranz, Offenheit, Veränderungsbereitschaft und gegenseitigem Respekt. Mit dem „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen“, das im Februar 2012 mit großer Mehrheit vom Landtag verabschiedet worden ist, hat das Land zusätzliche Optionen für die Arbeit von A 46 eröffnet. Aus der bestehenden RAA ist zum 01.07.2013 das „Kommunale Integrationszentrum der StädteRegion Aachen“ geworden. Eine höhere Förderung des Landes ermöglicht eine personelle und thematische Ausweitung der Dienstleistungen. Die bisherigen Aktivitäten entlang der Bildungskette in der vorschulischen Sprachförderung mit den Produkten „Griffbereit“, „Rucksack“ und „Hocus und Lotus“, in der Seiteneinsteigerberatung, im Übergangsbereich Schule-Beruf oder auch im Programm „Miteinander in der StädteRegion – gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ werden mit unverminderter Kraft fortgeführt. 63 Das Kommunale Integrationszentrum wird allerdings zusätzlich und verstärkt in den beiden kommenden Jahren die Themen „Interkulturelle Schulentwicklung“ und „Älter werden in der Migrationsgesellschaft“ bearbeiten. 1. Themenschwerpunkt „Interkulturelle Schulentwicklung“ Mittlerweile spiegeln die Klassenzimmer die Heterogenität unserer Gesellschaft wider und stellen das Bildungssystem und insbesondere die Schulen vor große Herausforderungen. Der aktuelle Bildungsbericht der StädteRegion macht Handlungsbedarf in Bezug auf den Abbau struktureller Benachteiligungen beim Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte deutlich. A 46 will die Schulen in der StädteRegion in diesem Prozess nicht alleine lassen und hat demzufolge mit dem Themenschwerpunkt „Unterstützung der Schulen bei ihrem Prozess der interkulturellen Öffnung“ ein deutliches Zeichen gesetzt. 2 „Ein Haus für alle Bürger“ 2. Themenschwerpunkt „Älter werden in der Migrationsgesellschaft“ „Die Jüngeren werden weniger, die Älteren werden mehr.“ Dieser Satz aus einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes erklärt mit einfachen Worten das Phänomen des „Demographischen Wandels“, der Bund, Länder und Kommunen seit Jahren nicht nur gleichermaßen beschäftigt, sondern seit langer Zeit als zentrale Herausforderung unserer Gesellschaft erkannt worden ist. Das besondere Augenmerk gilt in diesem Kontext den älteren Menschen mit Migrationshintergrund. Die Arbeitsmigranten, die seit 1955 nach Deutschland geholt wurden und die nachfolgenden Generationen haben zu einem großen Teil, auch nach Beendigung ihrer Beschäftigung, ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden. Diese insgesamt erfreuliche Entwicklung wirft allerdings Fragen und Probleme auf, die insbesondere auch auf kommunaler Ebene aufgegriffen und geklärt werden müssen. Wie möchten Migranten in der StädteRegion älter werden? Wie und wo möchten sie bestattet werden? Wie muss eine kultursensible Altenpflege aussehen? Im Rahmen des Themenschwerpunktes „Älter werden in der Migrationsgesellschaft“ kann das kommunale Integrationszentrum wertvolle Grundlagenarbeit leisten und insbesondere mit den kommunalen Akteuren effiziente Arbeit und lösungsorientierte Veränderungen anstreben. 3. „Miteinander in der StädteRegion Aachen – gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ Mit den Verboten der Kameradschaft Aachener Land und der alljährlichen Demonstration der rechtsextremen Szene in Stolberg Anfang April wurden im Jahr 2013 wichtige Erfolge im Kampf gegen Rechtsextremismus in unserer Region erzielt. Neben diesen Meilensteinen ist es aber wichtig, die kontinuierliche Arbeit gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus als gesellschaftliches Phänomen dauerhaft fortzusetzen. Mit einer gemeinsamen Aktionswoche aller regionsangehörigen Kommunen hat die StädteRegion Aachen im Juni 2013 ein deutliches Signal für das gute Miteinander in unserer Region gesetzt. Organisatorisch wurde das Programm „Miteinander in der StädteRegion Aachen – gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ in das neue Kommunale Integrationszentrum integriert. Inhaltlich wird die präventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen an Schulen, in Kindertagesstätten und im außerschulischen Bereich fortgesetzt und verstetigt. Dafür werden ab dem Frühjahr 2014 eigens ausgebildete Multiplikatoren zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit den Aachener Hochschulen (RWTH Aachen und Katholische Hochschule) fortgesetzt und intensiviert. 4. Betreuung des Fanprojekts StädteRegion Aachen Zur Zielgruppe gehören junge Menschen im Alter von 14 bis 25 Jahren, die sich im Umfeld von Fußballspielen, insbesondere Spiele von Alemannia Aachen, einfinden. Das Fanprojekt soll präventiv dazu beitragen, sozial auffällige Jugendliche im Umfeld von Fanszenen zu erreichen und durch konkrete Hilfs- und Fördermaßnahmen in ihrer Entwicklung positiv zu unterstützten. Das Projekt ist nicht ausschließlich auf Alemannia Aachen bezogen. Ansprechpartner: A 46 – Kommunales Integrationszentrum Tel. 0241/5198-4600 A 50 – Amt für Soziale Angelegenheiten Wir sind uns des steigenden Pflegebedarfs der Menschen in der Region bewusst und tragen frühzeitig Sorge dafür, diesem gerecht zu werden. Wir übernehmen eine Garantenstellung für sozial benachteiligte Menschen. 1. Kommunale Pflegeplanung Die kommunale Pflegeplanung ist aufgrund der veröffentlichten Pflegestatistiken (Stichtag 15.12.2011) der IT NRW fortgeschrieben und mit den regionsangehörigen Städten und Gemeinden und der Pflegekonferenz thematisiert worden. Der Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung ist die Entwicklung auf dem örtlichen Pflegemarkt und der Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Hilfeangebote zu entnehmen. 2. Umsetzung des GEPA NRW Zu Beginn des Jahres 2014 soll das „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demografiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA NRW)“ in Kraft treten. Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Landespflegegesetz und enthält eine Novellierung zum Wohn- und Teilhabegesetz NRW. Mit dem GEPA sollen Grundlagen geschaffen werden, um den Herausforderungen eines sich beschleunigenden demographischen Wandels zu begegnen. Die Neuausrichtung hat dabei zum Ziel, die wohnortnahe Versorgung zu fördern, die sich an den Wünschen der betreuten Menschen orientieren soll. Der Prüfauftrag der Heimaufsicht soll mit der Novellierung auf Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, ambulante Wohngemeinschaften, Betreutes Wohnen und ambulante Dienste ausgeweitet werden. 3. Controlling und Bericht zur Entwicklung der Sozialausgaben (SGB II und SGB XII) Die Konzeption des Berichtswesens ist weitgehend abgeschlossen. Über die aktuelle Finanzentwicklung wird der Fachausschuss weiterhin jährlich unterrichtet. Gewonnene Erkenntnisse werden auch künftig Grundlagen entsprechender amtsinterner Prüfungen sein. Die Aufgabe wird als dauerhafte Aufgabe des Amtes implementiert. 4. Leistungen der Bildung und Teilhabe Die Einführung der Aufgabe ist abgeschlossen. Die Aufgabe wird künftig Bestandteil der Berichterstattung des jährlichen Controllingberichtes sein. 5. Rechtliche Vorsorge Am 01.07.2014 tritt das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde in Kraft. Zielsetzung ist die Anzahl der in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen rechtlichen Betreuungen zu reduzieren und Alternativen zur rechtlichen Betreuung aufzuzeigen. Hierzu werden die Funktionen der Betreuungsbehörde sowohl im als auch vor dem gerichtlichen Betreuungsverfahren gestärkt. Die Betreuungsbehörde wird künftig in allen gerichtlichen Verfahren zur erstmaligen Bestellung eines Betreuers verpflichtend beteiligt. Sie prüft im Rahmen dieser Beteiligung insbesondere, ob die Erforderlichkeit zur Einrichtung einer Betreuung überhaupt besteht. Bislang war die Betreuungsbehörde der StädteRegion Aachen nur in rund 20 % aller Erstbestellungen involviert. Ferner wird die Beratungs- und Informationspflicht der Betreuungsbehörde im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens erweitert. Neben der Beratung und Information über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen und speziell Vorsorgevollmachten, wird die Betreuungsbehörde künftig auch dann andere Hilfsangebote unterbreiten, wenn kein Betreu- 65 er bestellt wird. Zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags werden im Amt für soziale Angelegenheiten zum 01.07.2014 fünf zusätzliche Stellen eingerichtet werden. Flankierend wird die Betreuungsbehörde auch weiterhin Informationsveranstaltungen zur rechtlichen Vorsorge durchführen. Um Bürgern der StädteRegion Aachen eine noch gezieltere Hilfestellung anzubieten, wurde bereits in 2013 die Informationsbroschüre „Vorsorge-Mappe“ erstellt, die bereits sehr positiven Zuspruch in der Bevölkerung findet. 6. Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben Die bisherige Intention, durch verstärkte Betriebsbesuche und Beratungsgespräche zur Erhaltung und Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen schwerbehinderter Menschen in der StädteRegion Aachen beizutragen, wird 2014 weiterverfolgt. Zur Finanzierung dieser Aufgaben werden der Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben seitens des Landschaftsverbandes Rheinland Mittel aus der Ausgleichsabgabe im Umfang von rund 700.000 € jährlich zugewiesen. Bereits im Jahr 2013 war es der Fürsorgestelle gelungen, diese Mittel vollumfänglich für Fördermaßnahmen in der StädteRegion einzusetzen. Darüber hinaus wurden zusätzliche 100.000 € durch den Landschaftsverband Rheinland zur Verfügung gestellt, um weitere Maßnahmen bis Ende 2013 durchführen zu können. A 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung Wir unterstützen mit Angeboten der Jugendhilfe die Kommunikations- und Konfliktfähigkeit junger Menschen, deren Familien und Beziehungsgefüge in vielfältiger Weise mit dem Ziel, die jungen Menschen dazu zu befähigen, Teile tragfähiger sozialer Netzwerke zu sein. Wir fördern und verbessern mit unseren Betreuungsangeboten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 1. Familiengerechte Öffnungsund Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung Die Kindertagespflege gewinnt zur Abdeckung des nicht in Kindertageseinrichtungen umzusetzenden Bedarfs (insbesondere im U3-Bereich) und zur Flexibilisierung von Betreuungszeiten eine stärkere Bedeutung. Es gilt, die Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse der Familien abzustimmen. Gleichzeitig sollen die Lebens- und Arbeitsbedingungen gerade auch im ländlichen Raum gestärkt werden. Dazu werden in zentralen, dafür geeigneten Einrichtungen, Randzeitenbetreuung und flexible Öffnungszeiten durch Tagesmütter angeboten. 2. Jugendarbeit Ansprechpartner: 2 „Ein Haus für alle Bürger“ A 50 – Amt für soziale Angelegenheiten Tel. 0241/5198-2466 bzw. -5046 Gemeinsam mit freien Trägern, Offenen Ganztagsschulen, den Jugendamtskommunen und weiteren Institutionen sorgt A 51 insbesondere in den Ferien für ausreichende und interessante Betreuungsangebote für Kinder (Ferienspiele). 3. Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe 3.1 Ambulante, familiäre und stationäre Hilfen Der Bedarf an Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe bleibt aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung beständig auf einem hohen Niveau, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Niederschwellige, ambulante Unterstützungsmaßnahmen sichern den Verbleib von Kindern in ihren Lebenssituationen. Wenn stationäre Maßnahmen notwendig sind, werden Unterbringungen in Pflegestellen/Erziehungsstellen als vorrangige Alternativen geprüft. Dennoch sind aus pädagogischen Gründen auch Heimunterbringungen mit professioneller Betreuung in wieder steigendem Maße, teilweise als kurzfristige Krisenintervention, erforderlich. 4. Kinderarmut 3.2 Familienangebot für Familien in sozialen Notlagen 5. Erziehungsberatung, Schulpsychologische Beratung und Fachstelle (sexuelle) Gewalt Das im Jahr 2012 begonnene Projekt wurde mit zwei Maßnahmen für Familien aus dem Jugendamtsbereich in 2013 erfolgreich fortgeführt. 3.3 Alternative Angebote Die soziale Gruppenarbeit für Jungen sowohl im Südkreis als auch in Baesweiler wird aufgrund der positiven Erfahrungen als Alternative zu jeweils einzelnen Erziehungsbeistandschaften fortgeführt. Durch erfolgreiches Sponsoring konnte diese Gruppe 2013 an einer einwöchigen Seminar-/Ferienmaßnahme der Peter-Maffay-Stiftung in Mallorca teilnehmen. 2014 wird eine vergleichbare Maßnahme angestrebt. Das Thema Kinderarmut wird im Rahmen der Fortschreibung des Demografieberichts mit dem Schwerpunkt „Armut“ durch A 16 – Kultur und empirische Forschung - aufgegriffen. Im Rahmen der Qualitäts-(weiter-)entwicklung in den Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche, der Schulpsychologischen Beratungsstelle und den Fachstellen (sexuelle) Gewalt in der StädteRegion Aachen wird in 2014 bei der Festlegung von Standards das Thema „Persönliche und institutionelle Wachsamkeit bei Grenzüberschreitungen“ einen erhöhten Stellenwert bekommen. Ansprechpartner: A 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung Tel. 0241/5198-2478 67 A 53 – Gesundheitsamt Wir fördern die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch interdisziplinäre Angebote und nachrangige Betreuung in Kindertagesstätten, insbesondere in Familienzentren und Schulen. Wir schaffen nachhaltige Präventionsangebote in Kindertagesstätten und Schulen in Kooperation mit anderen. Durch den sozialmedizinischen Beratungsdienst und den neu geschaffenen Familienhebammendienst sichern wir den Ausbau der frühen Betreuung und Begleitung (Frühe Hilfen) von Familien mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr in enger Kooperation und im Auftrag der Jugendämter der StädteRegion Aachen. 1. Gesundheitsberichterstattung Durch einen jährlichen Basisgesundheitsbericht sollen die Informationen über den Gesundheitszustand der Bevölkerung verstärkt in die Öffentlichkeit getragen werden, um die Voraussetzungen für zielgerichtete Maßnahmen der Gesundheitsförderung weiter zu verbessern. 2. Seelische Gesundheit 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Wir fördern die psychische Gesundheit der Bürger durch das Vorhalten eines sachgerechten, flächendeckenden, dezentralen und psychosozialen Beratungsangebots. Der Sozialpsychiatrische Dienst Gesundheitsamt StädteRegion Aachen hält Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle die psychische Gesundheit betreffenden Bereiche vor. Dies umfasst für psychisch kranke Menschen/ Menschen mit psychischen Problemen sowie für deren Angehörige/Bezugspersonen z.B.: ·· ·· ·· Beratung und Unterstützung im Gesundheitsamt, in Sprechstunden und bei Hausbesuchen Beratung und tagesstrukturierende Angebote durch Kooperation und Förderung der Sozialpsychiatrischen Zentren Beratung und Therapieangebote durch Kooperation und Förderung der Suchtberatungsstellen ·· ·· ·· Beratung, Vermittlung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen Vernetzung und Steuerung der psychiatrischen Angebotsstruktur durch Mitarbeit in Gremien, Arbeitskreisen und PSAG Förderung des Inklusionsgedankens durch z.B. Bereitstellung eines WfbM-Außenarbeitsplatzes für einen psychisch erkrankten Menschen. A 54 – Amt für Altenarbeit Wir sind uns des steigenden Pflegebedarfs der Menschen in der Region bewusst und tragen frühzeitig Sorge dafür, diesem gerecht zu werden. 1. Bundes-/landesweite Vermarktung des Demenz-Labels Mit dem in einem Projekt entwickelten Demenz-LabelVerfahren sollen die stationären Pflegeeinrichtungen sich mit dem Stand des Pflege- und Betreuungsgrades ihrer an einer Demenz erkrankten Bewohnern auseinandersetzen und die besonderen Kompetenzen der jeweiligen Pflegeeinrichtung aufzeigen. Hierbei gilt es, eigene Stärken, aber auch Entwicklungspotenziale zu erkennen. Das Demenz-Label-Verfahren der StädteRegion Aachen ist bundesweit einmalig und urheberrechtlich geschützt. Es wird bislang in der Gesundheitsregion Aachen angeboten; soll aber - durch entsprechende Kooperationen - auch über diese Grenzen hinaus vermarktet werden. Die bundes-/landesweite Vermarktung des Demenz-Labels konnte noch nicht umgesetzt werden und befindet sich zum Berichtszeitpunkt (September 2013) noch in Bearbeitung. Ansprechpartner: A 54 – Amt für Altenarbeit Tel. 0241/5198-5421 A 57 – Versorgungsamt Wir entscheiden über Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht und leisten hierzu individuelle Beratung. Wir engagieren uns für junge Familien unmittelbar nach der Geburt des Kindes durch Zahlung von Eltern- und Betreuungsgeld sowie einer Beratung zur Elternzeit 1. Neuer Schwerbehindertenausweis künftig im Bankkartenformat Aufgrund einer Stichtagsreglung kann Betreuungsgeld seit dem 01.08.2013 nur für Kinder, die ab dem 01.08.2012 geboren sind, beansprucht werden. Zurzeit beträgt das Betreuungsgeld 100 € monatlich. Zum 01.8.2014 wird es auf 150 € monatlich hochgesetzt. Für die Umsetzung dieser neuen Aufgabe wurden zwei zusätzliche Kräfte eingestellt. Ansprechpartner: A 57 – Versorgungsamt Tel. 0241/5198-5701 Die Einführung des neuen Schwerbehindertenausweises in Form einer Bankkarte verzögert sich. Der neue Ausweis wird voraussichtlich erst Ende 2014 erhältlich sein. Behindertenbeauftragter 2. Einführung des Betreuungsgeldes Eine hohe Qualität der Dienstleitung des Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung ist unabdingbar. Zum 01.08.2013 wurde das Betreuungsgeld eingeführt. Das Betreuungsgeld ist eine Anschlussleistung an das Elterngeld und wird für Kinder im zweiten und im dritten Lebensjahr gewährt, die keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder ein Angebot der Kindertagespflege in Anspruch nehmen. 1. Aufgaben und Ziele Der Behindertenbeauftragte der StädteRegion Aachen sieht sich für rund 56.000 Menschen mit Behinderung und deren Angehörige als öffentlicher Dienstleister. Eine anspruchsvolle und wichtige Aufgabe für mehr als 10 % der städteregionalen Bevölkerung. Die Qualitätssicherung der Aufgabe wird als unverzichtbares Werkzeug für die Zukunft der Arbeit und die Akzeptanz in der Region angesehen. Um auch von neutraler Seite die Wahrnehmung der Aufgabe beurteilen zu lassen, wurde 2013 bereits eine Güteprüfung der Dienstleitung in Auftrag gegeben. Am 27.06.2013 wurde der Behindertenbeauftragte der StädteRegion Aachen von der RAL Gütegemeinschaft für Barrierefreiheit mit dem RAL Gütezeichen für Dienstleistung ausgezeichnet. Ziel für die Zukunft muss es sein, den erreichten Qualitätsstandard durch konsequentes Einhalten des aktuellen Standards zu halten, wenn 69 möglich noch zu verbessern. Hierzu ist es erforderlich, das vorhandene Hilfe-Netzwerk zu stabilisieren und auszubauen, um gemeinsam mit den zuständigen Institutionen der Verwaltung, der Agentur für Arbeit, den Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Wohlfahrtsverbänden, des Landschaftsverbandes und nicht zuletzt den Menschen mit Behinderung eine Möglichkeit für ein inklusives Miteinander der Menschen zu realisieren. Ansprechpartner: Behindertenbeauftragter Tel. 0241/5198-2222 Jobcenter Wir bringen Menschen in Arbeit und unterstützen in finanziellen Notlagen. Wir fördern die Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. 1. Aufgaben und Ziele Das Jobcenter StädteRegion Aachen gewährt Hilfebedürftigen die Grundsicherung für Arbeitsuchende, berät, fördert und vermittelt in eine Beschäftigung oder Ausbildung. Vertreten ist das Jobcenter an acht Standorten im Städteregionsgebiet, welche auf fünf Geschäftsstellen verteilt sind. Die dezentrale Verteilung garantiert eine optimale Erreichbarkeit. 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Träger des Jobcenters StädteRegion Aachen sind die StädteRegion Aachen für die kommunalen Leistungen und die Agentur für Arbeit für die Leistungen des Bundes. Diese Leistungen werden im Jobcenter ganzheitlich an die Kunden erbracht. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) setzt sich aus der Regelleistung, Mehrbedarfen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (Bundesleistungen) sowie den Kosten für Unterkunft und Heizung und besonderen Bedarfen für z.B. Schwangerschaft (kommunale Leistungen) zusammen. Das durch das Jobcenter ausgezahlte Arbeitslosengeld II/Sozialgeld ist eine Leistung die allein aus Steuermitteln finanziert wird. Mit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die auch in die kommunale Zuständigkeit fallen, unterstützt und för- dert das Jobcenter Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen der Grundsicherung erhalten, in vielfältiger Art und Weise. Dies geschieht z.B. durch das Schulstarterpaket, finanzielle Zuschüsse zum Mittagessen in der Kita bzw. in der Schule, Übernahme von Klassenfahrten und Lernförderung zur Verbesserung der schulischen Leistungen. Ein wichtiges Ziel ist die Integration von hilfebedürftigen Menschen durch eine individuell auf ihre Lage zugeschnittene Förderung, Qualifizierung und Betreuung in den Arbeitsmarkt. Auch Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Schaffung sowie Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit haben für uns höchste Priorität. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben arbeiten wir eng mit den Partnern des Arbeitsmarkts zusammen. Für einen erfolgreichen (Wieder-)Einstieg in die Arbeitswelt unterstützen wir die Menschen umfassend. Hier kommen die kommunalen Eingliederungsleistungen der Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosozialen Betreuung und der Kinderbetreuung vollumfänglich zum Wohle der Menschen zur Anwendung. Für die Menschen, die trotz Arbeit immer noch bedürftig sind, ist es unsere Aufgabe, die Leistungen zum Lebensunterhalt zu gewähren. Das Jobcenter ist auch Ansprechpartner für Unternehmer, wenn es um Einstellungshilfen geht, die Arbeitgebern die Beschäftigung etwa von Langzeitarbeitslosen oder Jugendlichen ermöglichen soll. Der gemeinsame Arbeitgeberservice des Jobcenters und der Agentur für Arbeit bietet Arbeitgebern viele verschiedene Fördermöglichkeiten an. 2. Schwerpunkte 2014 Die Verstetigung der Zielgruppenarbeit mit Alleinerziehenden, Selbständigen und Migranten werden Schwerpunkte des Jahres 2014 sein. Darüber hinaus wird es darum gehen, bei Bedarf den Kunden die Leistungen der Schuldner- und Suchtberatung gezielt zu vermitteln. Durch das Modellprojekt Joboffensive wollen wir gezielt Menschen durch eine besonders intensive Unterstützung in den Arbeitsmarkt integrieren. Für Menschen ohne Berufsabschluss werden wir durch gezielte Förderungen der beruflichen Weiterbildung alles unternehmen, um einen qualifizierten Abschluss zu erzielen. Denn eine gute Ausund Fortbildung ist der Erfolgsschlüssel für berufliche und damit gesellschaftliche Integration. Auch wollen wir uns verstärkt den Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zuwenden und für diese Handlungsstrategien zur Verbesserung ihrer Lebenssituation durch Arbeit oder andere unterstützende Maßnahmen entwickeln. Dies wird eine große Herausforderung für das Jobcenter in den nächsten Jahren darstellen. Detaillierte Informationen und örtliche Zuständigkeiten können auf der Internetseite des Jobcenters unter www.jobcenter-staedteregion-aachen.de eingesehen werden. Ansprechpartner: Jobcenter StädteRegion Aachen Tel. 02403/5556-101 Dezernat III – Soziales und Integration 1. Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung Der Städteregionstag hat am 15.12.2011 beschlossen, einen kommunalen Inklusionsplan zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für die StädteRegion Aachen zu erarbeiten und den Gremien des Städteregionstages zur Entscheidung vorzulegen. Im März 2013 fand die 1. Inklusionskonferenz der StädteRegion Aachen statt. In sieben Arbeitsgruppen wurden von über 240 Teilnehmern Maßnahmen für den Inklusionsplan gesammelt. sionskonferenz und in den Arbeitsgruppen („analoge Beteiligung“) gab es auch eine „digitale Beteiligung“. Im Internet konnte jeder Bürger eigene Vorschläge und Anregungen einreichen. Sogenannte „Tridems“ (Arbeitsgruppenleitungen), jeweils bestehend aus einer Person mit Behinderung sowie Vertretungen eines Behindertenverbands und der Verwaltung, haben die Maßnahmen ausgearbeitet und weiterentwickelt. Im Oktober 2013 fand die zweite Inklusionskonferenz im Zinkhütter Hof in Stolberg statt. Dort wurden die weiter ausgearbeiteten Vorschläge den Bürgern präsentiert. Es gab einen Beschluss, diese Maßnahmen dem Städteregionstag zur Beratung vorzulegen. Im Dezember 2013 beriet der Städteregionstag den Inklusionsplan. 2014 wird mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen. Eine weitere Bürgerbeteiligung in Form von Dialogveranstaltungen zu einzelnen Themenbereichen der Inklusion ist geplant. Ansprechpartner: Dezernat III – Soziales und Integration Tel. 0241/5198-5074 Neben der Einbeziehung von Bürgern, Verbänden, Kommunen, Politik und behinderten Menschen bei der Inklu- 71 3. Das Fundament Das Fundament auf einen Blick Wir schaffen die nötigen Rahmenbedingungen für eine moderne, bürgerfreundliche Verwaltung. Eine effiziente und gute Verwaltung ist Grundvoraussetzung für eine funktionsfähige StädteRegion, die politische Vorgaben in verantwortungsbewusstes, ökonomisches Handeln umsetzt. So sorgt das Amt für Zentrale Dienste im Rahmen der tariflichen Regelungen und der Vorgaben aus Behördenleitung und Politik für eine adäquate personelle, räumliche und technische Ausstattung. Das Büro Städteregionstag blickt im kommenden Jahr vor allem auf die Kommunalwahl und die daraus resultierenden aufwändigen Arbeiten. Die Schwerbehindertenvertretung begleitet den Weg der Verwaltung zu einem inklusiven Arbeitgeber und engagiert sich in der Inklusionskonferenz. Das Amt für Prüfung und Beratung wirkt präventiv gegen Korruption, kontrolliert die Einhaltung des Datenschutzes und prüft zahlreiche Jahresabschlüsse von Gesellschaften, Vereinen und Zweckverbänden, an denen die StädteRegion beteiligt ist. 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Die Kämmerei organisiert aktuell die Umstellung auf das SEPA-Verfahren und erarbeitet ein Controllingkonzept für die Gesamtverwaltung unter Einschluss eines Ziel- und Kennzahlenkataloges. Die Stabsstelle Wirtschaftliche Beteiligungen sorgt für die analytische und fachliche Informationsaufbereitung von rund 100 Sitzungen pro Jahr von Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen oder Verbandsversammlungen. Sie erstellt den Beteiligungsbericht, der einen Überblick über die verschiedenen Beteiligungsfelder der StädteRegion gibt. Oftmals stehen diese Ämter nicht im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Ohne sie als Fundament der Verwaltung wäre ein geregelter administrativer Betrieb allerdings undenkbar. A 10 – Zentrale Dienste Wir schaffen die nötigen Rahmenbedingungen für eine moderne, bürgerfreundliche Verwaltung. Wir stellen sicher, dass die politisch definierten Rahmenbedingungen in verantwortungsbewusstes, ökonomisches Verwaltungshandeln umgesetzt werden. 1. Aufgaben und Ziele Die Aufgaben des A 10 – Zentrale Dienste sind besonders vielfältig und in ihrer Ausführung und Zielrichtung ebenso unterschiedlich. Von der Ausbildung über alle Stationen des Arbeitslebens bis zur Pensionierung und darüber hinaus kümmern wir uns um alle rund 1.850 Mitarbeiter der StädteRegion Aachen. Mit der Sicherstellung der räumlichen und technischen Ausstattung für die Kollegen bis zur Erstellung von Regelungen für die Gesamtverwaltung schaffen wir mit einheitlichen Standards gute Rahmenbedingungen für eine effektive und erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung. So verschieden die Aufgaben innerhalb des A 10 sind, gemeinsam haben alle Kollegen des Amtes bei ihrer Aufgabenerledigung das Ziel, eine gute Dienstleitung für den Kunden zu erbringen – unabhängig davon, ob es sich um Politik oder Behördenleitung, um einen Internen oder Externen handelt. Hierbei geben entweder gesetzliche oder tarifliche Regelungen oder auch Vorgaben aus Behördenleitung oder Politik den Rahmen vor. 2. Ergebnisse 2013 Neben der Durchführung der vielfältigen Aufgaben, die sich aus dem Tagesgeschäft ergeben, wurden verschiedene Weiterentwicklungen, beispielsweise die Umstellung des Verfahrens zur Meldung von Fehlzeiten, umgesetzt. Andere Verfahren, etwa die automatisierte Urlaubsbeantragung und –gewährung, wurden zwischenzeitlich getestet. Es sind noch technische Probleme zu lösen, bevor eine verwaltungsweite Umsetzung erfolgen kann. Schwerpunkt im Bereich der Informationstechnologie ist die verwaltungsweite Migration auf Windows 7/Office 2010. Der Umstellungsprozess liegt im Zeitplan und wird aller Voraussicht nach Ende 2013 abgeschlossen sein. Parallel dazu wurde die Organisationsuntersuchung Neu- strukturierung der IT der StädteRegion abgeschlossen. Darauf basierend wird derzeit ein detailliertes Umsetzungskonzept erstellt. Damit kann nach entsprechender Beschlussfassung in 2014 begonnen werden. Im Bereich der Personalentwicklung wurde eine Fortbildungsreihe für Führungsnachwuchskräfte konzeptioniert. Für die erste Gruppe (bereits in Führungsfunktion befindliche Kollegen) wurde die Reihe im Mai 2013 gestartet. Eine zweite Gruppe startet voraussichtlich Ende 2013/ Anfang 2014. Begonnen wird überdies noch 2013 mit den Vorbereitungen zu einer Mitarbeiterbefragung, die 2014 durchgeführt werden wird. Darüber hinaus arbeitet seit Frühsommer 2013 unter der Federführung des A 10 ein Arbeitskreis – bestehend aus Führungskräften aller Dezernate, Zentralem Controlling und dem Personalrat – an der Überarbeitung der Regelungen zu zentralen und dezentralen Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung. Hier werden erste Ergebnisse und Vorschläge zur Umsetzung Ende 2013/Anfang 2014 vorliegen. 3. Schwerpunkte 2014 Die Kommunalwahl 2014 und die daraus resultierenden Abläufe und Sitzungen vor und unmittelbar nach der Wahl sind insbesondere für das Büro Städteregionstag Arbeitsschwerpunkt im Jahr 2014. Das erste Halbjahr 2014 bis zur geplanten Sitzung des Städteregionstages am 03.07.2014 wird von sämtlichen Arbeiten zur Konstitution der neu gewählten Gremien bestimmt sein. Die Einführung des SEPA-Verfahren (vgl. A 20) wird auch im A 10 – insbesondere unter dem IT-technischen Aspekt und im Zusammenhang mit den Gehältern aller Beschäftigten - zu einem erheblichen Aufwand führen. Die Umstellung wird derzeit intensiv vorbereitet, damit ein möglichst reibungsloser Umstieg erfolgen kann. Im Bereich der IT wird unmittelbar nach einem entsprechenden Beschluss mit der Umsetzung der IT-Neustrukturierung begonnen. Dieser Prozess wird sicher bis ins Jahr 2015 andauern. (PEP) für ambitionierte/erfahrene Führungskräfte erstellt werden. Das Angebot wird sich an langjährige Führungskräfte richten, für die unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens führungsrelevante Fortbildungen zusammengestellt werden. Als großen Beteiligungsprozess innerhalb der Verwaltung wird A 10 eine Mitarbeiterbefragung durchführen. Die Ergebnisse sollen als Grundlage und Anstoß zur Weiterentwicklung der Städteregionsverwaltung dienen. Ansprechpartner: A 10 – Zentrale Dienste Tel. 0241/5198-2668 A 14 – Prüfung und Beratung Wir – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Rechnungsprüfung – prüfen für den Städteregionstag und die Bürgerschaft im Rahmen unserer gesetzlichen und übertragenen Aufgaben das an den rechtlichen Vorgaben ausgerichtete Verwaltungshandeln. Dazu gehören auch die Bekämpfung von Korruption und die Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes. 1. Aufgaben und Ziele Die örtliche Rechnungsprüfung nimmt vorrangig gesetzliche Pflichtaufgaben wahr, d.h. eine zeitnahe Kontrolle der Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit (beinhaltet die Rechtmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung) des wirtschaftlichen Handels der gesamten Verwaltung sowie der haushaltswirtschaftlichen Geschäftsvorfälle. Durch die Übertragung weiterer Aufgaben ergeben sich aus der Rechnungsprüfungsordnung eine Fülle von Prüfungspflichten, z.B. die Betätigungsprüfung, die Prüfung bei Externen, die Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen, die Prüfung der Gebührenbedarfsberechnungen und der Kostenrechnungen usw. Neben den beiden PEP-Fortbildungsreihen (s.o.) soll 2014 auch ein Konzept für ein Personalentwicklungsprogramm 73 Die gesamte Finanzkontrolle ist von großer Bedeutung, da hierzu die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung und der Übereinstimmung mit den Vorschriften des Haushaltsrechts zählen. Der Umgang mit öffentlichen Mitteln bedarf in allen Phasen der Legitimation und weitestgehender Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit. Die effektive Rechnungsprüfung stärkt das Vertrauen der Bürger und der Öffentlichkeit in ein rechtmäßiges und wirtschaftliches Handeln der StädteRegion. Neben der Prüfung des Jahresabschlusses (einschließlich Bestätigungsvermerk und Entlastungsverfahren) prüft A 14 mit wechselnden Prüfschwerpunkten oder anlassbezogen alle Verwaltungsbereiche im Rahmen von so genannten Fachprüfungen und erstellt hierüber gesonderte Prüfberichte, die dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet und dort beraten werden. Die Fachprüfungen in den einzelnen Organisationseinheiten ermöglichen neben den Aussagen zum rechtmäßigen und wirtschaftlichen Verwaltungshandeln eine Beratung, in der Optimierungsansätze empfohlen werden. 2. Ergebnisse 2013 Der Jahresabschluss 2010 konnte mit Unterstützung der Prüfungssoftware von Audicon abschließend geprüft werden. Der Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses waren Grundlage für die gesetzlich geforderte Entlastung des Städteregionsrates. Die Prüfung des im Juli 2013 vorgelegten Entwurfs des Jahresabschlusses 2011 wird voraussichtlich bis Anfang Dezember 2013 abgeschlossen sein. Der Prüfungsbericht der GPA über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz soll im Dezember 2013 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden. Einbindung der örtlichen Rechnungsprüfung bei der Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind durch die Verwaltung erfolgt. Neben den Fachprüfungen in den unterschiedlichsten Bereichen (Schwerpunkte A 50, A 51, A 85, A 20), die im Wesentlichen im Rahmen der vorbereitenden Prüfungen der Jahresabschlüsse 2012 und 2013 erfolgen, findet eine Betätigungsprüfung statt. Auch begleitet A 14 die Erstellung der Regelungen für den Bereich des Nachtragswesens sowie die Installierung eines Bauinvestitionscontrollings. Ein Bericht über die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zur Einhaltung des Datenschutzes wurde vorgelegt. Ebenso wird wiederum ein Bericht über die Korruptionsprävention erstellt. 3. Schwerpunkte 2014 Die Prüfung des ersten Gesamtabschlusses wird angestrebt. Die bereits in 2013 erfolgten umfangreichen und vielfältigen Prüfungen in allen Bereichen der Verwaltung werden weiter fortgesetzt. Eine Weiterentwicklung der prozessorientierten Rechnungsprüfung steht dabei ebenso im Vordergrund wie die Prüfung der fachlichen internen Kontrollsysteme. Insofern zielen unsere Prüfungen und Beratungen darauf ab, Mehrwerte in der Verwaltung zu schaffen. Dies gelingt, indem wir Handlungsempfehlungen zur Optimierung von Prozessen geben, Einsparpotenziale aufzeigen, auf rechtliche und finanzielle Risiken hinweisen und versuchen, Veränderungsprozesse einzuleiten bzw. nachhaltig zu begleiten. 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Ansprechpartner: Insgesamt wurden 15 Jahresabschlüsse von Gesellschaften, Vereinen und Zweckverbänden geprüft. Die technische Prüfung verschiedener Bauausführungen und -abrechnungen erfolgte zeitgerecht. Geprüft wurde auch die Betriebskostenabrechnung 2012; die Prüfung der Gebührenkalkulation 2013 für den Rettungsdienst und die Leitstelle wird voraussichtlich bis Anfang Dezember 2013 abgeschlossen sein. Im Rahmen der Prüfung von Verwendungsnachweisen ebenso wie bei der Vorlage von unterschiedlichen Leistungsverzeichnissen erfolgten vielfältige Beratungen. Erste Informationen über eine A 14 - Prüfung und Beratung Tel. 0241/5198-1400 A 15 – Kommunalaufsicht und Rechtsangelegenheiten Im Rahmen der Kommunalaufsicht wird der Städteregionsrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde tätig. Er übt dabei als Teil der Staatsaufsicht über den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung eine reine Rechtsaufsicht aus. 1. Aufgaben und Ziele Zu den Kernaufgaben des A 15 im Bereich der Finanzaufsicht gehört die Prüfung der haushaltsrechtlichen Unterlagen der Kommunen und Zweckverbände im Aufsichtsbereich. Im Bereich der allgemeinen Aufsicht werden schwerpunktmäßig Eingaben von Dritten bearbeitet, die das Verhalten oder eine Entscheidung einer Kommune in bestimmten Fällen monieren. erwarten diese eine qualitativ fundierte Beratung und Begleitung der haushälterischen Prozesse, welche sich auch auf das Gesellschaftsrecht erstrecken. Insoweit genießt die präventive Aufsicht eine hohe Priorität, damit letztlich repressive Maßnahmen vermieden werden können. Am 22.09.2013 fanden die Wahlen zum 18. Deutschen Bundestag statt. A 15 war zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl im Zuständigkeitsbereich des Kreiswahlleiters. Ferner sind die ersten Vorbereitungen für die Kommunalwahlen 2014 durchzuführen. 3. Schwerpunkte 2014 Als Schwerpunkte 2014 stehen für A 15 an: ·· ·· Ziel ist es jeweils, die Einhaltung der Gesetze seitens der Kommunen im öffentlichen Interesse zu gewährleisten. Zudem ist A 15 zuständig für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Wahlen im Zuständigkeitsbereich des Kreiswahlleiters. ·· 2. Ergebnisse 2013 Im Bereich der Finanzaufsicht werden turnusmäßig die Fortschreibungen der Haushaltssanierungspläne der am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmenden Kommunen Monschau, Stolberg und Würselen angezeigt. Diese müssen nach eingehender Prüfung mit einem Votum versehen an die für die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne zuständige Obere Kommunalaufsichtsbehörde weitergeleitet werden. Alle Haushaltssicherungskonzepte bzw. Haushaltssatzungen 2013 der übrigen Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Unteren Kommunalaufsicht wurden - teilweise mit Auflagen (unterjährige Berichtspflichten etc.) versehen - genehmigt. ·· Vorbereitung und Durchführung der Europaund Kommunalwahlen 2014. Begleitendes Controlling der Haushaltssanierungspläne (Fortschreibung) in Stolberg, Würselen und Monschau in enger Abstimmung mit der Oberen Kommunalaufsicht. Genehmigungsprüfung der Fortschreibungen der Haushaltssicherungskonzepte der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Gemeinde Roetgen sowie der Haushaltssatzungen der Stadt Baesweiler und der Gemeinde Simmerath unter Beachtung der sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen. Prüfung der (teilweise noch ersten) NKFJahresabschlüsse der Kommunen, deren verspätete Fertigstellung und Vorlage im nächsten Jahr noch zu erwarten ist. Ansprechpartner: A 15 - Kommunalaufsicht und Rechtsangelegenheiten Tel. 0241/5198-2347 Die sich auch in 2013 fortgesetzte ständige Fluktuation in der Entwicklung des Haushaltsrechtes (Stärkungspaktgesetz, Änderungen der GO und GemHVO) erfordert einen hohen Anteil an präventiver Aufsicht gegenüber den Kommunen. Gerade im Bereich der Finanzaufsicht 75 A 20 – Kämmerei/Kasse 3. Schwerpunkte 2014 Wir schaffen die nötigen Rahmenbedingungen für eine moderne, bürgerfreundliche Verwaltung. Wir stellen sicher, dass die politisch definierten Rahmenbedingungen in verantwortungsbewusstes, ökonomisches Verwaltungshandeln umgesetzt werden. Neben der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 sowie des Haushaltes 2015 wird in 2014 für das Haushaltsjahr 2015 ein Investitionsprogramm nach den Vorgaben der erarbeiteten Dienstanweisung zum Investitionscontrolling erarbeitet. 1. Aufgaben und Ziele In der Finanzwirtschaft werden die finanziellen Rahmenbedingungen, die von der politischen Vertretung gesetzt werden, in Verwaltungshandeln umgesetzt. Die wichtigste Aufgabe der Kämmerei ist die Aufstellung des Haushaltsplanes der StädteRegion Aachen. Weiter ist die Kämmerei/Kasse zuständig für die Sicherstellung einer geordneten Finanzwirtschaft, die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, die Haushalts- und Finanzplanung sowie die Steuerung des Haushaltsvollzuges. Darüber hinaus stellt A 20 sicher, dass die Haushaltsplanungen und Jahresabschlüsse fristgerecht dem Städteregionstag und der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Die Ablösung der nationalen Lastschriftverfahren und Einführung der SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA = Single Euro Payments Area; zu Deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) bis spätestens 01. Februar 2014 stellt besondere Herausforderungen an die prozessualen Abläufe. Bereits im zweiten Halbjahr 2013 laufen die vorbereitenden Maßnahmen, um einen reibungslosen Ablauf zum 01. Februar 2014 zu gewährleisten. Schwerpunkt im Bereich Controlling ist die Weiterentwicklung eines Zentralen Controllings durch die Implementierung weiterer Controllinginstrumente, der Aufbau eines ganzheitlichen Controllingsberichtes sowie die Schaffung vernetzender Controllingsstrukturen. Ansprechpartner: A 20 – Kämmerei/Kasse Tel. 0241/5198-2410 2. Ergebnisse 2013 2 „Ein Haus für alle Bürger“ Im Jahr 2013 wird gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW i. V. m. § 116 Gemeindeordnung NRW der erste Gesamtabschluss der StädteRegion Aachen zum 31.12.2010 im Entwurf aufgestellt sein. Aufgrund der Komplexität des Themas wurde hierzu eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Im Bereich des Controllings wurde der Ziel- und Kennzahlenkatalog 2014 erstellt. Ein entsprechendes Berichtswesen befindet sich im Aufbau. Der erste Quartalsbericht 2014 wird parallel zum Budgetbericht 31.03.2014 erstellt. Zurzeit erarbeitet A 20 ein Controllingkonzept für die Gesamtverwaltung, damit die einzelnen Controllinginstrumente (Vertragsdatenbank, Ziel- und Kennzahlenkatalog, Investitionscontrolling etc.) eine ganzheitliche Steuerung ermöglichen. Schwerbehindertenvertretung Ziel der Schwerbehindertenvertretung ist es, den Weg der Verwaltung der StädteRegion Aachen hin zu einem inklusiven Arbeitgeber zu begleiten. 1. Aufgaben und Ziele Die Schwerbehindertenvertretung ist verstärkt als Ansprechpartner in allen Belangen, die schwerbehinderte Mitarbeiter belasten oder beeinträchtigen können, aktiv und wird zu deren Schutz tätig. Im Speziellen sollen Informationen über grundsätzliche oder aktuelle Aussagen des Behindertenrechtes, die die berufliche Situation der 150 schwerbehinderten Mitarbeiter an insgesamt 35 Standorten der städteregionalen Verwaltung berühren, aufbereitet werden. Diese Informationen werden in einem neu gestalteten Internetauftritt der Schwerbehindertenvertretung abzurufen sein. Eine überarbeitete Homepage der Schwerbehindertenvertretung ist durch die erweiterte Personalausstattung des Büros und intensiverer Zusammenarbeit der Vertrauenspersonen möglich. Zusätzliche Seminare für Mitarbeiter, zuletzt im September 2013, ermöglichen den Mitarbeitern, verschiedene Behinderungen selbst zu erleben und damit umzugehen. Es soll selbstverständlich werden, daran mitzuwirken, Mitarbeiter mit und ohne Behinderung zu einer homogenen Belegschaft zu formen. Ansprechpartner: Schwerbehindertenvertretung Tel. 0241/5198-2222 oder - 3529 S 80 – Stabsstelle Wirtschaftliche Beteiligungen Wir, als Beteiligungsverwaltung, unterstützen als qualitativer Dienstleister die gewählten Mandatsträger der StädteRegion in den Aufsichtsräten der wirtschaftlichen Beteiligungen bei ihren Aufgaben durch analytische und fachliche Informationsaufbereitung. 1. Aufgaben und Ziele Wesentliche Aufgabe und gleichzeitig maßgebliches Controllinginstrument der Beteiligungsverwaltung ist die analytische und fachliche Informationsaufbereitung von jährlich rund 100 Sitzungen von Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen oder Verbandsversammlungen. Für die gewählten Vertreter der StädteRegion in den Organen der wirtschaftlichen Beteiligungen als Adressaten erstellt S 80 im Vorfeld der Gremiensitzungen jeweils eine sogenannte Kommentierung zu den Sitzungsunterlagen. Diese enthält eine Zusammenfassung der teilweise sehr umfangreichen Beratungs- und Beschlussgegenstände, dazu erläuternde Hinweise und erforderlichenfalls konkrete Empfehlungen zur Beschlussfassung. Diese Servicefunktion gegenüber den Mandatsträgern und der Verwaltung ist zugleich maßgebliches Controllinginstrument, da auf diesem Wege frühzeitig Entwicklungen in den Unternehmen erkannt werden und bei Bedarf Um- steuerungsmaßnahmen in die Wege geleitet werden. 2. Ergebnisse 2013 Die Beteiligungsverwaltung hat regelmäßig kommunalwirtschaftsrechtliche Angelegenheiten zu bearbeiten bzw. Veränderungen anzustoßen, beispielsweise die Prüfung der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsunternehmen auf Einhaltung der kommunalrechtlichen Vorgaben und bei Bedarf das Hinwirken auf eine Vertragsanpassung. Hierzu sind Beschlussfassungen in den Ausschüssen und im Städteregionstag zu veranlassen. Auch die Zustimmung der Gesellschaftsvertreter der StädteRegion in Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen zum Erwerb von bzw. zu Beteiligungen an mittelbaren Tochterunternehmen bedarf der vorherigen Beschlussfassung der politischen Vertretung der StädteRegion, zu dem entsprechende Vorlagen zu fertigen sind. Für die Jahre 2014 und 2015 werden jährlich bis zu 30 Vorlagen zu erstellen sein. 3. Schwerpunkte 2014 Die Stabsstelle Wirtschaftliche Beteiligungen erstellt jährlich den Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO, welcher einen kompakten Überblick über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen bietet. Der seit dem Jahr 2012 in neuem Layout erscheinende Beteiligungsbericht ist Teil des Gesamtabschlusses der StädteRegion und stellt die vielfältigen Beteiligungen der StädteRegion in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form dar. Ansprechpartner: S 80 – Stabsstelle Wirtschaftliche Beteiligungen Tel.: 0241/5198-2318 77 Kapitel III Der Haushalt der StädteRegion Aachen 2012/2013 Kein Buch mit sieben Siegeln, sondern transparenter finanzieller Rahmen 2014 erstmals mit einem „Ziel- und Kennzahlenkatalog“ 79 A lle Kommunen müssen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung erlassen, die jeweils für ein Kalenderjahr gilt. Wird die Satzung auf zwei Jahre ausgedehnt, spricht man von einem Doppelhaushalt. Jedoch werden auch im Doppelhaushalt die Kalenderjahre getrennt voneinander dargestellt, um dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit zu entsprechen. Zentrale Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, die Kreditermächtigung, die Summe der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite (siehe Glossar). Einnahmen und Ausgaben Der Doppelhaushalt 2012/2013 sieht Einnahmen und Ausgaben von je etwa einer halben Milliarde Euro vor: ·· ·· 3 „Haushalt der StädteRegion Aachen 2013/2014“ ·· Band I: Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen Band II: Produkthaushalt nach Organisationsstruktur (Budgethaushalt) Band III: Produkthaushalt nach Produktstruktur Sinn des Haushaltsplans ist es, die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Ausgaben festzusetzen und die dafür notwenigen Finanzierungsmittel zu beschaffen. Die Etathoheit haben die 73 gewählten Volksvertreter des Städteregionstages. Sie haben auf Basis der Kreisordnung und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 15.12.2011 den Doppelhaushalt 2012/2013 verabschiedet. Dieser wurde am 22.03.2012 von der Bezirksregierung Köln genehmigt und gilt rückwirkend seit dem 01.01.2012. 2013 537.576.638 € 542.971.411 € 558.608.558 € 552.904.211 € Gesamtbetrag der Einnahmen (Erträge) Gesamtbetrag der Ausgaben Im Haushaltsplan sind alle zu erwartenden Erträge („Einnahmen“) und Aufwendungen („Ausgaben“) nach einer klaren Ordnung gegliedert und aufgelistet. Der Haushalt 2012/2013 ist in drei Bände gegliedert und erstreckt sich auf 1.400 Seiten. 2012 (Aufwendungen) Die Fehlbeträge sollen überwiegend durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (siehe Glossar) ausgeglichen werden, die voraussichtlich 2015 aufgezehrt sein wird. Wie finanziert sich die StädteRegion Aachen und wie setzt sie die Gelder ein? Die StädteRegion ist ein sogenannter Umlageverband (siehe Glossar) und finanziert sich in der Hauptsache durch Umlagen der zehn Kommunen und durch Zuweisungen des Landes. Die Landeszuweisungen sind überwiegend nicht zweckgebunden. Nicht zweckgebunden sind auch die Schlüsselzuweisungen, die sich unter anderem nach der Einwohnerzahl und der Schülerzahl der StädteRegion berechnen. Sie werden zur allgemeinen Deckung der Ausgaben verwendet. Bei den Ausgaben bilden die Sozialleistungen den größten Anteil am Finanz-Kuchen. Fast die Hälfte des Etats wird für Sozialleistungen verwendet und etwa ein Viertel geht als Umlage an den Landschaftsverband Rheinland. Rund 14 Prozent machen die Personalkosten für die etwa 1.800 Mitarbeiter der Städteregionsverwaltung aus. Die nachfolgende Grafik beschreibt, wie sich die Erträge („Einnahmen“) für das Jahr 2013 prozentual zusammensetzen Schlüsselzuweisungen 4,54 % (24,7 Mio. €) Allgemeine Regionsumlage 56,79 % (308,3 Mio. €) Einnahmen Sozialleistungen 16,50 % (89,6 Mio. €) Öffentlich-/Privatrechtliche Leistungsentgelte 4,0 % (19,5 Mio. €) RU-Mehrbel. Jugendhilfe 2,74 % (14,9 Mio. €) RU-Mehrbel. ÖPNV 1,51 % (8,2 Mio. €) Erträge (Einnahmen) 2013 Sonstiges 10,55 % (57,3 Mio.€) Finanzerträge 3,79 % (20,6 Mio. €) % Mio. € Allgemeine Regionsumlage 56,79 308,3 Schlüsselzuweisungen 4,54 24,7 Sozialleistungen 16,50 89,6 4,0 19,5 Finanzerträge 3,79 20,6 RU-Mehrbel. Jugendhilfe 2,74 14,9 RU-Mehrbel. ÖPNV 1,51 8,2 Sonstiges 10,55 57,3 Öffentlich-/Privatrechtliche Leistungsentgelte 81 Die nachfolgende Grafik beschreibt, wie sich die Aufwendungen („Ausgaben“) für das Jahr 2013 prozentual zusammensetzen Umlage LVR 21,41 % (118,4 Mio. €) Sozialleistungen 45,03 % (249,0 Mio. €) Sonstiges 9,22 % (51,0 Mio. €) AVV-Umlage 1,48 % (8,2 Mio€) Zinsaufwand 0,26 % (1,4 Mio. €) Abschreibungen 1,90 % (10,5 Mio.€) Personalausgaben 13,75 % (76,0 Mio. €) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2,99 % (16,5 Mio. €) 3 „Haushalt der StädteRegion Aachen 2013/2014“ Aufwendungen (Ausgaben) 2013 Leistungen der Jugendhilfe 0,95 % (5,2 Mio. €) Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 3,01 % (16,6 Mio. €) % Mio. € LVR Umlage 21,41 118,4 Sozialleistungen 45,03 249,0 Leistungen der Jugendhilfe 0,95 5,2 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 3,01 16,6 Aufwendungen für Sach- und 2,99 16,5 Personalaufwand 13,75 76,0 Abschreibungen 1,90 10,5 Zinsaufwand 0,26 1,4 AVV-Umlage 1,48 8,2 Sonstiges 9,22 51,0 Dienstleistungen Synergieeffekte durch Bildung der StädteRegion Durch die Bildung der StädteRegion Aachen wurden bei den übertragenen Aufgaben im Bereich der Personalund Sachkosten Einsparungen erzielt. Die von den Dezernaten ermittelten Synergieeffekte belaufen sich auf rund 3 Millionen Euro pro Jahr. Berücksichtigt man die vor Bildung der StädteRegion zusammengeführten Aufgaben „Straßenverkehrsamt“ und „Schulverwaltung mit den Berufskollegs, Förder- und Abendschulen“, so erhöhen sich die Synergieeffekte um weitere 966.000 € pro Jahr. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert der Städteregionshaushalt? benwahrnehmung. Beide zusammen dienen der Zielerreichung der Verwaltung insgesamt, aber auch auf Ebenen der einzelnen Organisationseinheiten. Die im Zukunftsprogramm definierten Leitsätze der Organisationseinheiten sind strategische Ziele der Verwaltung (z. B.: Wir sorgen für qualifizierte Arbeitskräfte in der Altenpflege), welche erst durch die Bildung eines operativen Ziels (z. B.: Die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze werden zu 100 % belegt, bzw. 95 % aller Teilnehmer mit abgeschlossener Ausbildung werden vermittelt) konkretisiert werden. Durch Benennung einer Kennzahl (hier: 100 % bzw. 95 %) ist die Zielerreichung messbar und transparent. Die StädteRegion Aachen ist verpflichtet, sich an gesetzliche Haushaltsgrundsätze zu halten. Diese werden in der Gemeindeordnung (GO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) geregelt. Die wichtigsten Haushaltsgrundsätze lauten: ·· ·· ·· ie StädteRegion Aachen ist verpflichtet, ihre D Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen. Die Zukunftsplanung des Städteregionshaushaltes muss die stetige Aufgabenerfüllung sichern. Die StädteRegion Aachen ist verpflichtet, die erforderlichen Ausgaben festzusetzen und die benötigten Gelder zur Aufgabenerfüllung (Einnahmen) zu beschaffen – dabei muss der Haushalt ausgeglichen sein. Ziele und Kennzahlen im Haushalt 2014 Der Haushalt 2014 wird erstmals durch den Begleitband „Ziel- und Kennzahlenkatalog nach Produktstruktur“ ergänzt. Die StädteRegion Aachen legt darin Ziele (siehe Glossar) für Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte fest und weist sie im Haushalt aus. Soweit möglich sollen Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung bestimmt werden. Ziele und Kennzahlen dienen der Steuerungsunterstützung. Sie bringen Sachverhalte auf den Punkt, objektivieren sie und führen so zur Vergleichbarkeit der Aufga- 83 Glossar Allgemeine Regionsumlage Die allgemeine Regionsumlage stellt die Haupteinnahmequelle dar. Der Umlagesatz der Städteregionsumlage für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 ist vom Städteregionstag mit Verabschiedung der Haushaltssatzung einheitlich auf 43,912 % (2012) und 45,343 % (2013) der für die Städte und Gemeinden der StädteRegion geltenden Umlagegrundlagen festgesetzt. Die Umlagegrundlagen setzen sich hauptsächlich zusammen aus der gemeindlichen Steuerkraft (Grund- und Gewerbesteuer etc.) und den gemeindlichen Schlüsselzuweisungen. Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage gehört nicht zur „Allgemeinen Rücklage“. Sie stellt nicht „erspartes Geld“, sondern nur Buchgeld dar. Eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage beeinträchtigt die Liquidität und führt letzen Endes zur Kreditaufnahme. Sobald die Ausgleichsrücklage gegen Null geht, verliert die StädteRegion ihren finanziellen Handlungsspielraum. 3 „Haushalt der StädteRegion Aachen 2013/2014“ Jugendhilfekosten Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfe durch die StädteRegion Aachen wird eine einheitliche ausschließliche Belastung der Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt (Baesweiler, Monschau, Roetgen, Simmerath) erhoben. Diese entspricht in ihrer Höhe den tatsächlichen Kosten. Kassenkredite Ein Kassenkredit ist der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen. LVR-Umlage - Die Umlage an den Landschaftsverbandes Rheinland Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist einer von zwei Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen und erfüllt im Rheinland umfangreiche Aufgaben in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Kultur und in der Psychiatrie. Der Anteil am „Ausgabe-Kuchen“ der StädteRegion beträgt etwa 21,4 %. Während dieser Anteil bis 1997 kontinuierlich angestiegen ist, reduziert er sich seit dem Haushaltsjahr 1998 infolge der Absenkung des Umlagesatzes. Schlüssel-(Landes-)zuweisung Neben der Regionsumlage stellt die Schlüsselzuweisung eine weitere wichtige Einnahmequelle dar. Die Schlüsselzuweisung ist eine zweckfreie Zuweisung des Landes Nordrhein-Westfalen, die jährlich im Gemeindefinanzierungsgesetz geregelt wird. Die Höhe der Landesmittel wird durch verschiedene Messzahlen in Abhängigkeit von der Einwohner- und Schülerzahl ermittelt. Das Verfahren ist sehr komplex. Bei einem angesetzten Aufkommen von ca. 24,7 Mio. € für das Haushaltsjahr 2013 decken die Schlüsselzuweisungen nur noch etwa 4,5 % der Ausgaben im Ergebnisplan. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass der prozentuale Anteil der Schlüsselzuweisungen im Jahr 1983 mit 15,8 % seinen Höchststand erreicht hat und seitdem kontinuierlich gesunken ist. ÖPNV-Umlage Die StädteRegion Aachen ist Mitglied im AachenerVerkehrsverbund, der seit dem 17.05.1994 besteht. Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine allgemeine Umlage, die zu 100 % auf die regionsangehörigen Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) umgelegt wird. Dies ermöglicht eine verursachungsgerechte Verteilung der ÖPNV-Kosten. Für das Haushaltsjahr 2013 ist von einer Umlage in Höhe von 8,2 Mio. € auszugehen. Personalkosten Jobcenter Zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem zweiten Sozialgesetzbuch haben die StädteRegion Aachen und die Agentur für Arbeit Aachen zum 01.01.2011 das Jobcenter StädteRegion Aachen als Nachfolgeeinrichtung der ARGE in der StädteRegion Aachen gegründet. Die Personalkosten (ca. 9,0 Mio. €) sind vollständig in den Personalkosten der StädteRegion Aachen abgebildet. Sozialleistungen nach dem zweiten und zwölften Sozialgesetzbuch sowie dem Pflegeversicherungsgesetz Die StädteRegion ist örtlicher Sozialhilfeträger und damit auch zuständig für die Sozialleistungen nach dem SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliede- rungshilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfen in anderen Lebenslagen etc.) sowie für die Grundsicherung nach dem SGB II (Leistungen für Unterkunft und Heizung, Schuldnerberatung, Erstausstattung Wohnung und Bekleidung, Bildung und Teilhabe etc.). Die Aufgabenwahrnehmung an Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen hat die StädteRegion Aachen mit einigen Ausnahmen auf die regionsangehörigen Kommunen übertragen. Ziele Ziele sind in der Zukunft liegende Soll-Größen, die in einem bestimmten Zeitraum zu erreichen sind. Sie bilden keinen IST-Zustand ab und sind nicht zu verwechseln mit Maßnahmen, die u. U. zu einem Ziel führen. Ziele sind soweit wie möglich zu operationalisieren, d. h. „Was soll konkret bis wann erreicht werden“. Sie sind so zu definieren, dass der Grad der Zielerreichung durch Kennzahlen messbar ist. Ziele dienen als Führungsinstrument und sind handlungsleitend. Soweit möglich sollten sie positiv formuliert werden und einen möglichst großen Praxisbezug haben. 85 Bildnachweis Es werden Bilder von folgenden Urhebern verwendet: Titelfoto: Thilo Vogel, Lichtographie Innenteil: Andreas Herrmann; Power + Radach; Fachhochschule Aachen; Algirdas Milleris; Vennbahn.eu; Dirk Wolf Zudem Bilder von folgenden Urhebern im Rahmen der Bilddatenbank fotolia.de: Kzenon; Ideenkoch; Robert Kneschke; reeel; Media Images; DWP; Tom Hanisch; m. schuckart; Gina Sanders; Lichtblick Produktion; Stefan Körber; Elenathewise, djama; silbru.dd; Sculpies; Igor Yaruta; Christian Maurer; micromonkey; Alexander Raths; Franz Pfluegl; detailblick; LUCKAS; gunnar3000; pressmaster; Erwin Wodicka; Tatjana Balzer. CARABINBACKHAUS.COM D/001 Synergieeffekte StädteRegion D/002 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen (§ 2 Abs. 6) Um durch die Bildung der StädteRegion Aachen finanzielle Einsparungen zu generieren, verpflichten sich die Beteiligten, bei den zu übertragenden Aufgaben im Bereich der Personal- und Sachkosten Einsparungen zu erzielen in Höhe von bis zum 31.12.2009 und insgesamt bis zum 31.12.2015, 3% 10% gerechnet auf der Basis des Ist-Zustandes des Jahres 2005. Die Einsparungen bis zum 31.12.2009 kommen der Stadt Aachen sowie den bisherigen kreisangehörigen Gemeinden jeweils separat zu Gute. Ab dem 01.01.2010 eintretende Einsparungen führen zur Entlastung aller regionsangehörigen Gemeinden ausschließlich über die Regionsumlage. Auf dieser Basis errechnet sich die Größenordnung der durch die Bildung der StädteRegion Aachen erwarteten Synergieeffekte wie folgt: Größenordnung der erwarteten Synergieeffekte Kreis Aachen Stadt Aachen Personal-/ Sachkosten T€ Transferleistungen T€ Ausgaben insgesamt T€ Personal-/ Sachkosten T€ Transferleistungen T€ Summe Ausgaben insgesamt T€ Personal-/ Sachkosten T€ 2.1 Ausländerwesen 1.225 0 1.225 2.008 0 2.008 3.233 2.2 Förderschulen/Berufskollegs/Abendschulen 2.748 0 2.748 1.225 0 1.225 3.973 2.3 Jugend und Familie 2.4 Kataster- und Vermessungsamt 2.5 Rettungswesen 992 25 1.017 986 0 986 1.978 3.777 0 3.777 2.454 0 2.454 6.231 0 0 0 0 0 0 0 2.6 Schulaufsicht 765 97 862 331 0 331 1.096 2.7 Soziales 2.186 98.847 101.033 2.562 95.061 97.623 4.748 2.8 Veterinäramt/Lebensmittelunters. 1.844 0 1.844 844 0 844 2.688 2.9 Wohnraumförderung 2.10 Gesundheitsamt 2.11 Sonstige Aufgaben Summe 3% 10% Synergieeffekt Synergieeffekt 428 0 428 108 0 108 536 3.014 634 3.648 2.909 0 2.909 81 87 0 87 300 0 300 387 17.066 99.603 116.669 13.727 95.061 108.788 24.951 512 1.707 Nachfolgend dargestellt ist die in den zusammengeführten Aufgabenbereichen bisher erzielten Synergieeffekte: 412 1.373 924 3.079 D/003 Zusammenfassung der bisher erreichten Synergieeffekte Lfd. Nr. Aufgabe Ausgangsbasis 2005 Kreis Stadt Summe Vollzeitstellen Stand: 30.04.2013 Kreis Stadt Summe Bemerkung Synergieeffekt Kreis neue Aufgaben Stadt Summe 2.1 Ausländerwesen 17,85 46,29 64,14 20,18 36,89 57,07 -7,07 5,00 5,00 67,07 2.2 Förderschulen/Berufskollegs/Abendschulen 35,06 30,99 66,05 31,53 30,91 62,44 -3,61 3,36 0,00 65,80 2.3 Jugend und Familie 1,34 2,90 4,24 1,34 2,26 3,60 -0,64 0,00 0,00 3,60 2.4 Kataster-/Vermessungswesen 53,23 37,91 91,14 45,00 24,72 69,72 -21,42 8,50 7,00 85,22 2.5 Rettungswesen/gemeinsame Leitstelle *) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.6 Schulaufsicht 12,99 5,98 18,97 13,06 5,73 18,79 -0,18 0,00 1,57 20,36 2.7 Soziales 37,40 44,66 82,06 34,64 32,48 67,12 -14,94 12,39 8,34 87,85 2.8 Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung 17,90 12,00 29,90 16,50 10,00 26,50 -3,40 1,00 0,00 27,50 2.9 Wohnraumförderung 2.10 Gesundheitsamt 7,10 2,50 9,60 8,40 0,00 8,40 -1,20 0,00 0,00 8,40 46,59 33,85 80,44 43,54 29,22 72,76 -7,68 2,30 2,52 77,58 0,00 0,00 2.11 Sonstige Aufgaben Vollzeitstellen 0,00 *) 0,00 0,00 229,46 217,08 446,54 214,19 172,21 386,40 -60,14 32,55 24,43 443,38 229,46 217,08 446,54 214,19 172,21 386,40 -60,14 32,55 24,43 443,38 abzüglich weggefallene Aufgaben Summe Vollzeitstellen Synergieeffekt: Personalkosten Sachkosten (10%) = bisher erreichter Synergieeffekt 60,14 VZ-Stellen x nachrichtlich Synergieeffekte: 1. Straßenverkehrsamt 2. A40/Schulverband *) 50.000 € = 3.007.000 € 300.700 € 3.307.700 € (2.946.900 € im Vorjahr) 569.000 € 397.100 €  Die Synergieeffekte der gemeinsamen Leitstelle können erst zu einem späteren Termin ermittelt werden. In diesem Zusammenhang ist dann auch die Gebührenrelevanz zu berücksichtigen. Die von den Dezernaten ermittelten Synergieeffekte belaufen sich bis zum Stand: 30.04.2013 auf rd. 3.307.700 € Bei Umlagegrundlagen 2014 in Höhe von 747.522.112 € entspricht dies rd. 0,442%-Punkten Regionsumlage. Weiterhin kann in diesem Zusammenhang festgestellt werden, dass die im Haushalt 2014 eingeplanten Personalund Sachaufwendungen ohne diese Synergieeffekte um rd. 3,308 Mio. € höher sein würden. Stand: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\Deckblatt_Einleitung.xlsx D/004 Synergieeffekte StädteRegion A 33 - Ausländeramt Lfd. Nr. Vollzeitstellen Aufgabe Ausgangsbasis 2005 *) Kreis Stadt Summe Stand: 30.04.2013 Stadt Summe Kreis Bemerkung Synergieeffekt neue Aufgaben Kreis Stadt VZ-Stellen insgesamt Ausländerwesen 17,85 46,29 64,14 20,18 36,89 57,07 -7,07 5,00 5,00 67,07 Vollzeitstellen 17,85 46,29 64,14 20,18 36,89 57,07 -7,07 5,00 5,00 67,07 20,18 36,89 57,07 -7,07 5,00 5,00 67,07 abzüglich weggefallene Aufgaben 0,00 17,85 Synergieeffekt: Personalkosten Sachkosten (10%) 46,29 64,14 7,07 VZ-Stellen x 50.000 € = 353.500 € 35.350 € 388.850 € *) Wegen der bei der Stadt Aachen vorgenommenen organisatorischen und strukturellen Veränderungen muss als Ausgangsbasis das Jahr 2007 zugrunde gelegt werden. nachrichtlich: Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013) Personalkosten Sachkosten (10%) 6,11 VZ-Stellen x 50.000 € = 305.500 € 30.550 € 336.050 € Stand: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_33_2014.xlsx D/005 Erläuterungen Kreis Aachen Name Stunden/ Stellen- Woche zahl Stadt Aachen Entscheidung VK etc. Name Stunden/ Stellen- Woche zahl Entscheidung VV etc. Neue Aufgaben: 1) Sicherheitsbefragung gem. RdErl. IM NRW vom 11.07.2007 Havers, Philipp 41,00 1,00 39,00 1,00 Drüke, Elisabeth 39,00 1,00 Esser, Andrè 39,00 1,00 Funk, Robert 39,00 1,00 Grysar 39,00 1,00 Kahn, Jennifer 39,00 1,00 Joeris, Peter 39,00 1,00 Pleschke, Frank 41,00 1,00 2) Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels 3) 1 zusätzliche Stelle Einbürgerung Summe neue Aufgaben Okt 09 Laurer, Verena SRT 07.04.2011 41,00 04.12.2007 SRT 07.04.2011 1,00 VK 21.06.2011 5,00 5,00 Sonstige Erläuterungen: Stand: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_33_2014.xlsx D/006 Synergieeffekte StädteRegion A 40 - Förderschulen / Berufskollegs / Abendschulen Lfd. Nr. Vollzeitstellen Aufgabe Ausgangsbasis 2005 Kreis Stadt Summe 1 Verwaltung Stand: 30.04.2013 Stadt Summe Kreis 0,00 Bemerkung Synergieeffekt neue Aufgaben Kreis Stadt VZ-Stellen insgesamt 0,00 0,00 0,00 2 BK Alsdorf 5,65 5,65 4,16 4,16 -1,49 4,16 3 BK Eschweiler 4,53 4,53 4,39 4,39 -0,14 4,39 4 BK Herzogenrath 4,01 4,01 3,51 3,51 -0,50 5 BK Simmerath/Stolberg 5,91 5,91 5,90 5,90 -0,01 3,51 0,5 6,40 6 BK Gestaltung und Technik 6,46 6,46 6,11 6,11 -0,35 6,11 7 BK Käthe-Kollwitz 4,49 4,49 4,49 4,49 0,00 4,49 8 BK Mies-van-der-Rohe 4,58 4,58 4,50 4,50 -0,08 4,50 9 BK Paul-Julius-Reuter 3,42 3,42 3,25 3,25 -0,17 3,25 3,46 3,46 3,52 3,52 0,06 3,52 10 BK Wirtschaft und Verwaltung 11 Abendrealschule 0,69 0,69 0,71 0,71 0,02 0,71 12 Abendgymnasium 0,68 0,68 0,72 0,72 0,04 0,72 1,73 0,33 14 Roda-Schule 13 Janusz-Korczak-Schule 5,00 1,40 5,00 1,40 4,91 1,73 4,91 -0,09 1,40 6,31 1,73 15 Regenbogenschule 4,16 4,16 3,50 3,50 -0,66 0,33 3,83 zzgl. 30 Üstd./Monat SSV 16 Erich-Kästner-Schule 1,50 1,50 1,16 1,16 -0,34 0,38 1,54 17 Martinusschule 1,80 1,80 1,50 1,50 -0,30 18 Astrid-Lindgren-Schule 2,50 2,50 2,50 2,50 0,00 0,25 2,75 zzgl. 20 Üstd./Monat SSV 0,50 1,50 19 Kleebachschule 4,35 4,35 4,35 4,35 0,00 20 Lindenschule 1,46 1,46 1,53 1,53 0,07 0,00 0,00 35,06 30,99 66,05 31,53 30,91 62,44 -3,61 3,36 0,00 65,80 35,06 30,99 66,05 31,53 30,91 62,44 -3,61 3,36 0,00 65,80 21 Schullandheim Paustenbach Vollzeitstellen 0,00 4,85 1,53 0,00 abzüglich weggefallene Aufgaben Synergieeffekt: nachrichtlich: Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013) Stand: Haushalt 2014 0,00 Personalkosten Sachkosten (10%) 3,61 VZ-Stellen x 50.000 € = 180.500 € 18.050 € 198.550 € Personalkosten Sachkosten (10%) 2,64 VZ-Stellen x 50.000 € = 132.000 € 13.200 € 145.200 € U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_40.1_2014.xlsx D/007 Erläuterungen Kreis Aachen Name Stunden/ Stellen- Woche zahl Stadt Aachen Entscheidung VK etc. Name Stunden/ Stellen- Woche zahl Entscheidung VV etc. Neue Aufgaben: 1. 2013 Schmidla 19,50 1) 0,50 Schulsozialarbeit BuT 2. 2013 12,50 2) 0,32 2011 Flieht 39,00 2) 1,00 dauerhaft gefördert 3. 2013 13,00 3) 0,33 Schulsozialarbeit BuT Roder SRT 18.03.2010 Schirlo 4. Hölscher 5. (2013) 4) 0,05 Verw.arb. Schullandheim 4) 0,34 SRT 18.03.2010 5) 0,25 Geringfüg. Aufstockung Sekretariat und Küchenhilfe wg. Geb.Ganztags..) Summe neue Aufgaben 2,79 0,00 Sonstige Erläuterungen: 1) 2) 3) 4) Schulsozialarbeit im Rahmen BuT Wg. Schwerbehinderung wird das Arbeitsverhältnis dauerhaft mit 70% durch die Agentur für Arbeit gefördert (vorher befristet von 2009 - 2011, jetzt unbefristet) 2013: zusätzliche Fahrdienste ohne tats. zusätzliche Kosten, da Nebenabrede zur Schülerbeförderung krankheitsbedingt bei anderem MA entfällt. Stundenaufstockung im Rahmen der Einrichtung der OGS zu 01.08.2010; Verw.arb. für Schullandheimverein werden erstattet. Einsatz Krankengymnastin nach Beendigung Beurlaubung Stand: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_40.1_2014.xlsx D/008 Synergieeffekte StädteRegion A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung Lfd. Nr. Vollzeitstellen Aufgabe Ausgangsbasis 2005 Kreis Stadt Summe 1 Adoptionsvermittlung 0,84 2,00 2 Fachstelle sexuelle Gewalt 0,50 0,90 Vollzeitstellen 1,34 2,90 Stand: 30.04.2013 Stadt Summe Kreis Bemerkung Synergieeffekt neue Aufgaben Kreis Stadt VZ-Stellen insgesamt 2,84 0,84 1,26 2,10 -0,74 2,10 1,40 0,50 1,00 1,50 0,10 1,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,24 1,34 2,26 3,60 1,34 2,26 3,60 0 0 3,60 0 0 3,60 abzüglich weggefallene Aufgaben 0,00 1,34 Synergieeffekt: nachrichtlich: Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013) 2,90 4,24 -0,64 Personalkosten Sachkosten (10%) 0,64 VZ-Stellen x 50.000 € = 32.000 € 3.200 € 35.200 € Personalkosten Sachkosten (10%) 0,64 VZ-Stellen x 50.000 € = 32.000 € 3.200 € 35.200 € Stand: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_51_2014.xlsx D/009 Erläuterungen Kreis Aachen Name Stunden/ Stellen- Woche zahl Stadt Aachen Entscheidung VK etc. Name Stunden/ Stellen- Woche zahl Entscheidung VV etc. Neue Aufgaben: Summe neue Aufgaben 0,00 0,00 Sonstige Erläuterungen: Stand: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_51_2014.xlsx D/010 Synergieeffekte StädteRegion A 62 - Kataster- und Vermessungsamt Lfd. Nr. Vollzeitstellen Aufgabe Ausgangsbasis 2005 Kreis Stadt Summe Stand: 30.04.2013 Kreis Stadt Summe Bemerkung Synergieeffekt neue Aufgaben Kreis Stadt VZ-Stellen insgesamt Allgemeine Verwaltungsaufgaben Maßnahmen zur Einrichtung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters Erstellung, Pflege und Fortführung des digitalen Archives Umstellung auf ALK, Vergabe, Prüfung, Digitalisierung 1,95 1,85 3,80 2,00 1,00 3,00 -0,80 3,00 0,00 6,90 6,90 0,00 0,00 0,00 -6,90 0,00 2,00 0,00 2,00 2,00 1,00 3,00 1,00 3,00 5,95 0,00 5,95 0,00 0,00 0,00 -5,95 0,00 Vorbereitung Umstellung auf ALKIS Umstellung auf ETRS/UTM Lagebezugswechsel Aufbau von Vermessungspunktfeldern des Liegenschaftskatasters Überwachung der Gebäudeeinmessungspflicht Prüfung und Übernahme von Liegenschaftsvermessungen und sonstigen Fortführung, Pflege und Erstellung der Deutschen Grundkarte 0,05 0,00 0,05 0,00 0,00 0,00 -0,05 0,00 1,20 0,00 1,20 0,00 0,00 0,00 -1,20 0,00 9,69 3,40 13,09 5,50 1,00 6,50 -6,59 6,50 1,06 0,85 1,91 1,10 0,90 2,00 0,09 2,00 12,98 9,40 22,38 16,25 7,10 23,35 0,97 23,35 2,20 2,71 4,91 1,50 1,10 2,60 -2,31 2,60 Topographischer Feldvergleich Übernahme von Veränderungsmitteilungen des Grundbuchamtes 1,01 0,00 1,01 0,00 0,00 0,00 -1,01 0,00 1,67 1,49 3,16 1,00 0,72 1,72 -1,44 1,72 0,28 0,05 0,33 1,50 0,40 1,90 1,57 1,90 1.2.1 Ausführung von Fortführungsvermessungen Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster 4,15 3,50 7,65 1,20 3,00 4,20 -3,45 4,20 1.2.2 Vertrieb der Topographischen Karten 0,20 0,10 0,30 0,00 0,00 0,00 -0,30 0,00 1.2.3 Katasterarchiv 1,05 0,60 1,65 0,00 2,00 2,00 0,35 2,00 1.2.4 1,05 0,35 1,40 1,00 0,00 1,00 -0,40 1,00 0,02 0,01 0,03 0,05 0,00 0,05 0,02 0,05 1.4 Reprographie Erteilung von Bescheinigungen und Beurkundung von Anträgen auf Vereinigung Landesgrenze zu Niederlande und Belgien (Mitwirkung) 0,05 0,05 0,10 0,20 0,30 0,50 0,40 0,50 2. Geoinformationssysteme 1,70 0,65 2,35 5,70 1,00 6,70 4,35 6,70 3. Kartographie 0,10 0,00 0,10 0,10 0,00 0,10 0,00 0,10 4.2 Vermessungen 0,16 0,00 0,16 0,80 0,10 0,90 0,74 0,90 0. 1.1.1 1.1.1.1 1.1.1.2 1.1.1.3 1.1.1.4 1.1.2 1.1.3 1.1.4 1.1.5 1.1.6 1.1.7 1.1.8 1.3 Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_62_2014.xlsx D/011 Erläuterungen Kreis Aachen Name Neue Aufgaben: Vor- bzw. Nachmigrationsarbeiten zur Umstellung nach ALKIS Stellen- Woche zahl 207,50 Stadt Aachen Entscheidung VK etc. 5,25 Ja, weil Weisung des Landes an alle Katasterbehörden Georeferenzierung des Rissarchivs 62,00 1,55 Aufbau der Amt- 58,50 1,50 Ja, weil Weisung des Landes an alle Katasterbehörden lichen Basiskarte Summe neue Aufgaben Stunden/ 8,30 Name Vor- bzw. Nachmigrationsarbeiten zur Umstellung nach ALKIS Georeferenzierung des Ja, weil Stadt und Kreis Rissarchivs unterschiedliche Ordnungssysteme hatten, die durch ein modernes, lageorientiertes ersetzt und vereinheitlicht werden. Aufbau der Amt- Stunden/ Stellen- Woche zahl 181,70 4,60 50,70 1,30 78,00 2,00 lichen Basiskarte Entscheidung VV etc. Ja, weil Weisung des Landes an alle Katasterbehörden Ja, weil Weisung des Landes an alle Katasterbehörden Ja, weil Weisung des Landes an alle Katasterbehörden 7,90 Sonstige Erläuterungen: Stand: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_62_2014.xlsx D/010 Synergieeffekte StädteRegion A 62 - Kataster- und Vermessungsamt Lfd. Nr. Vollzeitstellen Aufgabe Ausgangsbasis 2005 Kreis Stadt Summe Stand: 30.04.2013 Kreis Stadt Summe Bemerkung Synergieeffekt neue Aufgaben Kreis Stadt VZ-Stellen insgesamt 5.1 Führung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte 3,61 5,45 9,06 4,00 5,00 9,00 -0,06 9,00 5.2 Grundstücksbewertung 1,00 0,00 1,00 1,00 0,00 1,00 0,00 1,00 6.2 0,10 0,55 0,65 0,10 0,10 0,20 -0,45 0,20 7. Ausbildung (Katasterverwaltung) Vormigrationsarbeiten zur Umstellung nach ALKIS 8. 9. 2,00 3,70 5,70 Georeferenzierung des Rissarchivs 5,00 1,30 6,30 Aufbau der Amtlichen Basiskarte (ABK) 1,50 2,00 3,50 8,50 7,00 85,22 8,50 7,00 85,22 Vollzeitstellen 53,23 37,91 91,14 45,00 24,72 69,72 -21,42 0,00 0,00 69,72 -21,42 abzüglich weggefallene Aufgaben 0,00 53,23 Synergieeffekt: nachrichtlich: Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013) Haushalt 2014 37,91 91,14 45,00 24,72 Personalkosten Sachkosten (10%) 21,42 VZ-Stellen x 50.000 € = 1.071.000 € 107.100 € 1.178.100 € Personalkosten Sachkosten (10%) 15,50 VZ-Stellen x 50.000 € = 775.000 € 77.500 € 852.500 € U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_62_2014.xlsx D/013 . D/014 Synergieeffekte StädteRegion A 41 - Schulamt Lfd. Nr. Vollzeitstellen Aufgabe Ausgangsbasis 2005 Kreis Stadt Summe Schulaufsicht Vollzeitstellen 12,99 12,99 5,98 5,98 18,97 Stand: 30.04.2013 Stadt Summe Kreis 5,73 neue Aufgaben Kreis Stadt 0,00 VZ-Stellen insgesamt 18,79 -0,18 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18,97 13,06 Bemerkung Synergieeffekt 1,57 20,36 13,06 5,73 18,79 -0,18 0,00 1,57 20,36 13,06 5,73 18,79 -0,18 0,00 1,57 20,36 abzüglich weggefallene Aufgaben 0,00 12,99 Synergieeffekt: nachrichtlich: Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013) Stand: Haushalt 2014 5,98 18,97 Personalkosten Sachkosten (10%) 0,18 VZ-Stellen x 50.000 € = 9.000 € 900 € 9.900 € Personalkosten Sachkosten (10%) 1,51 VZ-Stellen x 50.000 € = 75.500 € 7.550 € 83.050 € U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_41_2014.xlsx D/015 Erläuterungen Kreis Aachen Name Stunden/ Stellen- Woche zahl Stadt Aachen Entscheidung VK etc. Name Stunden/ Stellen- Woche zahl Entscheidung VV etc. Neue Aufgaben: Beihilfesachbearbeitung Summe neue Aufgaben 61,23 0,00 1) 1,57 1,57 Sonstige Erläuterungen: 1) Der Stellenanteil im Bereich "Beihilfen" lag vor Bildung der StädteRegion Aachen bei 2,43 Stellen. Mit der Aufgabenübernahme im Rahmen der Bildung der StädteRegion Aachen, die zu insgesamt 4 Vollzeitstellen führte, ging ein Personalübergang nicht einher. Dies machte somit ein Mehr von 1,57 Stellenanteilen notwendig. Stand: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_41_2014.xlsx D/016 Synergieeffekte StädteRegion A 50 - Sozialamt Lfd. Nr. Vollzeitstellen Aufgabe Ausgangsbasis 2005 Kreis Stadt Summe 0 Allg. Verwaltungsangelegenheiten Stand: 30.04.2013 Stadt Summe Kreis Bemerkung Synergieeffekt neue Aufgaben Kreis Stadt VZ-Stellen insgesamt 4,75 3,81 8,56 2,71 1,84 4,55 -4,01 4,55 23,70 32,14 55,84 24,14 20,57 44,71 -11,13 44,71 7 KOF 1,20 1,69 2,89 0,00 0,00 0,00 -2,89 0,00 8 BVG 0,10 0,54 0,64 0,00 0,00 0,00 -0,64 0,00 9 USG 0,60 0,69 1,29 0,00 0,62 0,62 -0,67 0,62 10 Schwerbehinderte im Arbeitsleben 1,15 2,81 3,96 1,00 2,29 3,29 -0,67 3,29 11 Heimgesetz 2,25 1,76 4,01 2,37 1,61 3,98 -0,03 3,98 13 Betreuungsgesetz 1,10 2,10 3,20 1,00 2,29 3,29 0,09 3,29 14 BAFöG 3,30 3,22 6,52 3,42 3,26 6,68 0,16 6,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 SGB II 2 SGB XII 3 Delegationsaufgaben 4 § 264 SGB V 6 Landespflegegesetz Vollzeitstellen 38,15 48,76 86,91 -0,75 -4,10 -4,85 37,40 44,66 82,06 34,64 32,48 67,12 -19,79 0,00 12,39 8,34 20,73 12,39 8,34 87,85 12,39 8,34 87,85 abzüglich weggefallene Aufgaben Synergieeffekt: nachrichtlich: Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013) 4,85 34,64 32,48 67,12 -14,94 Personalkosten Sachkosten (10%) 14,94 VZ-Stellen x 50.000 € = 747.000 € 74.700 € 821.700 € Personalkosten Sachkosten (10%) 15,26 VZ-Stellen x 50.000 € = 763.000 € 76.300 € 839.300 € Stand: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_50_2014.xlsx D/017 Erläuterungen Kreis Aachen Name Neue Aufgaben: > Unterhalt > Pflegeberatung, Hilfeplanung > amb. Hilfe zur Pflege Felsch Thelen Sahlmann Hermanns Berg Carstens Löhmann Urban > Eingliederungshilfe > > Antragsaufnahme stat. Hilfen Heimaufsicht, Bauberatung > Hilfe zur Pflege > Pflegestützpunkte Mertens Benden Roschkowski Hermanns > > Grundsatz, Richtlinien Widerspruch BuT Teichmann Kustrin Summe neue Aufgaben Leonhardt Beckers Osthoff Malies Stunden/ Stellen- Woche zahl 39,00 41,00 25,00 14,00 39,00 19,50 39,00 19,50 25,00 31,00 20,50 41,00 Stadt Aachen Entscheidung VK etc. 1,00 VK 28.03.2006 1,00 VK 27.11.2007 0,64 VK 01.07.2008 0,36 1,00 0,50 1,00 0,50 0,50 0,76 0,50 1,00 VK 08.05.2007 VK 08.05.2007 VK 08.05.2007 VK 08.05.2007 Name 19,50 10,50 1,00 1,00 0,50 0,37 Woche zahl 39,00 1,00 Hermanns Flachskampf Vleugels Hallfeldt Faupel Heider Roschkowski Klinkhammer 10,50 19,50 20,50 20,50 37,50 40,00 19,50 35,00 0,27 0,50 0,50 0,50 0,91 1,00 0,50 0,90 39,00 Entscheidung VV etc. gem. Organigramm gem. Organigramm gem. Organigramm gem. Organigramm gem. Organigramm VK 18.01.2011 1,00 IFF 0,50 Pflegefachkraft, Leistung VK 27.01.2009 VK 27.01.2009 VK 18.01.2011 VK 27.01.2009 0,50 VK 18.01.2011 0,26 SRT 27.07.2011 12,39 Stellen- Schubert Krüger Breuer 39,00 41,00 19,50 14,50 Stunden/ Teichmann Kustrin 19,5 0,50 VK 18.01.2011 0,26 SRT 27.07.2011 8,34 Sonstige Erläuterungen: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_50_2014.xlsx D/018 Synergieeffekte StädteRegion A 39 - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Lfd. Nr. Vollzeitstellen Aufgabe Ausgangsbasis 2005 Kreis Stadt Summe 1 Schlachttier- und Fleischüberwachung 2 Veterinäraufsicht/Lebensmittelüberwachung Vollzeitstellen Stand: 30.04.2013 Stadt Summe Kreis Bemerkung Synergieeffekt neue Aufgaben Kreis Stadt VZ-Stellen insgesamt 1,90 1,00 2,90 2,00 0,00 2,00 -0,90 0,00 0,00 2,00 Esser 16,00 11,00 27,00 14,50 10,00 24,50 -2,50 1,00 0,00 25,50 Keller 17,90 12,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 29,90 16,50 10,00 26,50 -3,40 1,00 0,00 27,50 16,50 10,00 26,50 -3,40 1,00 0,00 27,50 abzüglich weggefallene Aufgaben 0,00 17,90 Synergieeffekt: Personalkosten Sachkosten (10%) 12,00 29,90 3,40 VZ-Stellen x 50.000 € = 170.000 € 17.000 € 187.000 € 50.000 € = 170.000 € 17.000 € 187.000 € Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.12.2006 die Einstellung eines zusätzlichen Lebensmittelkontrolleurs beschlossen. nachrichtlich: Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013) Stand: Haushalt 2014 Personalkosten Sachkosten (10%) 3,40 VZ-Stellen x U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_39_2014.xlsx D/019 Erläuterungen Kreis Aachen Name Stunden/ Stellen- Woche zahl Stadt Aachen Entscheidung VK etc. Name Stunden/ Stellen- Woche zahl Entscheidung VV etc. Neue Aufgaben: 1 zusätzl. Lebensmittelkontrolleur Summe neue Aufgaben 39,00 1,00 1,00 0,00 Sonstige Erläuterungen: Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 14.12.2006 im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2007 eine Erhöhung der Personalaufwendungen beschlossen. Die Erhöhung diente der Einstellung eines zusätzlichen Lebensmittelkontrolleurs (als Azubi) mit dem Ziel, die Kontrollhäufigkeit in Betrieben mit Risikostufe 1 dauerhaft zu erhöhen. Mittlerweile wurde der Bereich Lebensmittelüberwachung durch insgesamt 3 ehemals beim Land beschäftigte Bedienstete verstärkt. Die Mitarbeiter sind im Hinblick auf die Personalkosten neutral, da die Bezahlung weiterhin durch das Land erfolgt. Hinzu kommen im Bereich Lebensmittelüberwachung zwei seit dem 01.09.2009 in Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur befindliche Mitarbeiter. Anzumerken ist noch, dass eine ursprünglich durch die Stadt Aachen zu besetzende Stelle durch eine Mitarbeiterin des ehemaligen Kreises Aachen letztendlich besetzt wurde Stand: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_39_2014.xlsx D/020 Synergieeffekte StädteRegion Amt: 63.3 - Wohnraumförderung Vollzeitstellen Lfd. Aufgabe Nr. Ausgangsbasis 2005 Kreis 1 Stadt Stand: 30.04.2013 Summe Kreis Stadt Bemerkung Synergie- Summe effekt VZ-Stellen neue Aufgaben Kreis Stadt insgesamt Wohnraumförderung Aufgaben der Bewilligungsbehörde 5,90 2,50 8,40 7,90 0,00 7,90 -0,50 7,90 2 Fachaufsicht 0,70 0,00 0,70 0,00 0,00 0,00 -0,70 0,00 3 Förderprogramm: Regenerative Energien 0,50 0,00 0,50 0,50 0,00 0,50 0,00 0,50 Vollzeitstellen 7,10 2,50 9,60 8,40 0,00 8,40 -1,20 0 0 8,40 7,10 2,50 9,60 8,40 0,00 8,40 -1,20 0 0 8,4 abzüglich weggefallene Aufgaben Synergieeffekt: nachrichtlich: Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013) Personalkosten Sachkosten (10%) 1,20 VZ-Stellen x 50.000 € = 60.000 € 6.000 € 66.000 € Personalkosten Sachkosten (10%) 1,20 VZ-Stellen x 50.000 € = 60.000 € 6.000 € 66.000 € Stand: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_63_2014.xlsx D/021 Erläuterungen Kreis Aachen Name Stunden/ Stellen- Woche zahl Stadt Aachen Entscheidung VK etc. Name Stunden/ Stellen- Woche zahl Entscheidung VV etc. Neue Aufgaben: Summe neue Aufgaben 0,00 0,00 Sonstige Erläuterungen: Stand: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_63_2014.xlsx D/022 24.03.2014 Synergieeffekte StädteRegion A 53 - Gesundheitsamt Lfd. Nr. Vollzeitstellen Aufgabe Ausgangsbasis 2005 Kreis Stadt Summe Gesundheitsamt Vollzeitstellen 46,59 46,59 33,85 33,85 80,44 Stand: 30.04.2013 Stadt Summe Kreis 29,22 neue Aufgaben Kreis Stadt 2,30 VZ-Stellen insgesamt 72,76 7,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 80,44 43,54 Bemerkung Synergieeffekt 2,52 77,58 43,54 29,22 72,76 7,68 2,30 2,52 77,58 43,54 29,22 72,76 -7,68 2,30 2,52 77,58 abzüglich weggefallene Aufgaben Summe Vollzeitstellen Synergieeffekt: nachrichtlich: Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013) 0,00 46,59 33,85 80,44 Personalkosten Sachkosten (10%) 7,68 VZ-Stellen x 50.000 € = 384.000 € 38.400 € 422.400 € Personalkosten Sachkosten (10%) 7,32 VZ-Stellen x 50.000 € = 366.000 € 36.600 € 402.600 € Stand: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_53_2014.xlsx D/023 Erläuterungen Kreis Aachen Name Stunden/ Stellen- Woche zahl Stadt Aachen Entscheidung VK etc. Name Stunden/ Stellen- Woche zahl Entscheidung VV etc. Neue Aufgaben: 1. Bereitschaftsdienst der Ärzte an Wochenenden und 2. Verbesserung der präventiven Arbeit in Kindertagesstätten 3. Gutachtenerstellung für A 57 4. Übernahme Sprachheilambulanz Dr. Plum, Dr. Zahmel, Dr. Körlings, Dr. Opdenberg 63,50 (Bereitschaftsstunden) 0,30 Genehmigung durch A 10 Frau Saive-Struck Frau Kunz 0,50 0,50 0,40 Frau Keller 5. Frühe Hilfen Frau Wojak 58,15 1,50 6. Selbsthilfebüro Frau Thiel 19,25 0,50 7. Besetzung des Empfangs im A 53 Summe neue Aufgaben 19,25 19,25 0,25 34,00 2,30 0,87 2,52 Sonstige Erläuterungen: Der Erhebungsbogen beinhaltet nicht die Stellen für die Mitarbeiterinnen des Arbeitskreises Zahngesundheit, da die Personalkosten den Krankenkassen erstattet werden. Deshalb würden sich Veränderungen in diesem Bereich nicht auf die Synergien auswirken. Stand: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_53_2014.xlsx D/024 Synergieeffekte StädteRegion nachrichtlich: A 36 - Straßenverkehrsamt Vollzeitstellen Lfd. Aufgabe Nr. Ausgangsbasis 2001 Kreis 1. Stadt Straßenverkehrsamt Stand: 30.04.2013 Summe Kreis Stadt Summe 72,50 Vollzeitstellen Bemerkung Synergieeffekt VZ-Stellen neue Aufgaben Kreis Stadt insgesamt 67,50 -5,00 2,00 2,00 71,50 0,00 0,00 72,50 0,00 0,00 67,50 -5,00 2,00 2,00 71,50 0,00 0,00 72,50 0,00 0,00 67,50 -5,00 2,00 2,00 71,50 abzüglich weggefallene Aufgaben Synergieeffekt: 1. 2. 3. 4. 5. nachrichtlich: Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013) Stand: Haushalt 2014 Personalkosten 5,00 VZ-Stellen Sachkosten (10%) Geringere Mietkosten durch geringeren Flächenbedarf Höhere Mieterträge Einsparungen bei den EDV-Kosten x 50.000 € = 250.000 25.000 54.000 130.000 110.000 569.000 € € € € € € Personalkosten 5,00 VZ-Stellen Sachkosten (10%) Geringere Mietkosten durch geringeren Flächenbedarf Höhere Mieterträge Einsparungen bei den EDV-Kosten x 50.000 € = 250.000 25.000 54.000 130.000 110.000 569.000 € € € € € € U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_36_2014.xlsx D/025 Erläuterungen Kreis Aachen Name Neue Aufgaben: 1. Eigene Finanzbuchhaltung 2. Zusätzliche Aufgaben im Fahrerlaubnisbereich/Steuerrückstandsprüfung Summe neue Aufgaben Stunden/ Stellen- Woche zahl Stadt Aachen Entscheidung VK etc. Name Stunden/ Stellen- Woche zahl 39,00 1,00 39,00 1,00 39,00 1,00 39,00 1,00 2,00 Entscheidung VV etc. 2,00 Sonstige Erläuterungen: 1. 3. 4. 5. Personal Im Zweckverband Straßenverkehrsamt Aachen wurden 3 Stellen weniger benötigt als in den beiden Straßenverkehrsämtern von Stadt und Kreis Aachen zusammen. Die personellen Synergien beliefen sich tatsächlich auf 5 Stellen, wurden jedoch aufgrund der eigenen Finanzbuchhaltung und zusätzlicher neuer gesetzlicher Aufgaben im Fahrerlaubnisbereich um 2 Stellen reduziert. Geringere Mietkosten Durch die Zusammenlegung der beiden Straßenverkehrsämter konnte der Flächenbedarf um mehr als 500 qm reduziert werden. Die Einsparungen ergaben sich insbesondere durch den W Wegfall von Archivflächen und einer Optimierung der Publikumsflächen. Höhere Mieterträge Gleichzeitig wurde der Standort für Schilderhersteller und Versicherungsunternehmen derart lukrativ, dass eine deutliche Steigerung bei den Erträgen aus Untervermietung erzielt werden konnte. EDV-Kosten Durch die Zusammenfassung der jeweiligen Datenbestände konnten 2 Großrechner/Server nebst ergänzender Hardware eingespart werden. Darüber hinaus wurden die Softwarekosten je Arbeitsplatz deutlich minimiert. Hierdurch konnten die EDV-Kosten kontinuierlich auf nunmehr 415.000 € jährlich gesenkt werden. Stand: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_36_2014.xlsx D/026 Synergieeffekte StädteRegion nachrichtlich: A 40 - Schulverwaltung Lfd. Nr. Vollzeitstellen Aufgabe Ausgangsbasis 2004 Kreis Stadt Summe 1 Verwaltung 14,00 2,78 16,78 Stand: 30.04.2013 Stadt Summe Kreis 9,28 0,00 9,28 Bemerkung Synergieeffekt -7,50 neue Aufgaben Kreis Stadt 4,00 VZ-Stellen insgesamt 0,00 13,28 2 BK Alsdorf 0,00 0,00 0,00 0,00 3 BK Eschweiler 0,00 0,00 0,00 0,00 4 BK Herzogenrath 0,00 0,00 0,00 0,00 5 BK Simmerath/Stolberg 0,00 0,00 0,00 0,00 6 BK Gestaltung und Technik 0,00 0,00 0,00 0,00 7 BK Käthe-Kollwitz 0,00 0,00 0,00 0,00 8 BK Mies-van-der-Rohe 0,00 0,00 0,00 0,00 9 BK Paul-Julius-Reuter 10 BK Wirtschaft und Verwaltung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Abendrealschule 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Abendgymnasium 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Janusz-Korczak-Schule 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Roda-Schule 0,00 0,00 0,00 0,00 zzgl. 20 Üstd./Monat SSV 15 Regenbogenschule 0,00 0,00 0,00 0,00 zzgl. 30 Üstd./Monat SSV 16 Erich-Kästner-Schule 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Martinusschule 0,00 0,00 0,00 0,00 18 Astrid-Lindgren-Schule 0,00 0,00 0,00 0,00 zzgl. 20 Üstd./Monat SSV 19 Kleebachschule 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,62 -0,05 20 Lindenschule 21 Schullandheim Paustenbach Vollzeitstellen 0,00 1,67 15,67 2,78 1,62 1,67 1,62 18,45 10,90 0,00 10,90 -7,55 4,00 0,00 14,90 10,90 0,00 10,90 -7,55 4,00 0,00 14,90 abzüglich weggefallene Aufgaben 0,00 15,67 Synergieeffekt: nachrichtlich: Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013) 2,78 18,45 Personalkosten Sachkosten (10%) 7,55 VZ-Stellen x 50.000 € = 377.500 € 37.750 € 415.250 € Personalkosten Sachkosten (10%) 7,22 VZ-Stellen x 50.000 € = 361.000 € 36.100 € 397.100 € Stand: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_40.2_2014.xlsx D/027 Erläuterungen Kreis Aachen Name Stunden/ Stellen- Woche zahl Stadt Aachen Entscheidung VK etc. Name Stunden/ Stellen- Woche zahl Entscheidung VV etc. Neue Aufgaben: 1. 2. 3. Keitner 39,00 1,00 VK-Vorlage 10.11.2009 Weber 39,00 1,00 VK-Vorlage 17.11.2009 Exel 39,00 1,00 VK-Vorlage 17.11.2009 Knuben 1) Müllenmeister 2) 0,32 Übern. Aufgaben A 61 7,00 19,50 0,18 SRT 18.03.2010 0,50 Koordination Schulsozialarbeit (BuT) Summe neue Aufgaben 4,00 0,00 Sonstige Erläuterungen: 1) Ende Oktober bzw. im Dezember 2009 wurden von A 61 die Aufgabenbereiche "Vorgesetzter Hausmeister" (0,17 Stellenanteile) und Sporthallenvergabe (0,15 Stellenanteil) übernommen. 2) Stundenaufstockung im Rahmen der Einrichtung der Offennen Ganztagsschulen an der Martinusschule und der Erich Kästner-Schule zum 01.08.2010. 3) Koordination Schulsozialarbeit. Stand: Haushalt 2014 U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_40.2_2014.xlsx D/028 . ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VEREINBARUNG zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen vom 17.12.2007, in Kraft getreten am 21.10.2009 hier: Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik I. Einleitung 1. Konstituierendes Element der Vereinbarungen zu den Finanzbeziehungen ist die Sicherstellung der Belastungsneutralität für alle von der Bildung der StädteRegion erfassten Gebietskörperschaften. Entsprechend regelt die im Kopf benannte öffentlichrechtliche Vereinbarung, dass „durch die Bildung der StädteRegion Aachen es weder bei der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen/der StädteRegion noch bei den bisherigen kreisangehörigen Gemeinden zu einer finanziellen Schlechterstellung kommen soll.“ 2. In den hierzu entwickelten Finanzregelungen sieht die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in § 2 vor, dass die Stadt Aachen die ihr zuzurechnenden finanziellen Belastungen der StädteRegion durch eine Regionsumlage nach „Fortschreibung der bisher für die kreisangehörigen Gemeinden geltenden Bemessung der Kreisumlage entsprechend § 56 KrO NRW“ ausgleicht. „Die durch die Regionsumlage nicht gedeckten oder überdeckten Kosten aus den von der Stadt übertragenen Aufgaben werden pauschal ausgeglichen.“ Zur Ermittlung des pauschalen Ausgleichs soll eine abschließende Regelung nach Rechnungsabschluss des Jahres 2015 entwickelt werden. 3. Die Erfahrungen in den zurückliegenden Haushaltsjahren haben erhebliche Unwägbarkeiten im System der Finanzbeziehungen gezeigt. Hierbei sind insbesondere hervorzuheben • Hohe Instabilität bei der Entwicklung der Umlagegrundlagen (inkongruente Entwicklung der Wirtschaftskraft bei den regionsangehörigen Kommunen) • Sprunghafte Änderungen bei den allgemeinen Deckungsmitteln in Abhängigkeit von Entscheidungen des Gesetzgebers (Schlüsselzuweisungen) • Abhängigkeit der Regionsumlage - und für die Stadt Aachen damit auch der Ausgleichszahlung - von der veränderten Inanspruchnahme der städteregionalen Ausgleichsrücklage • Die vereinbarte pauschale Ausgleichszahlung (derzeit rund 2,8 Mio. Euro p.a.) hat nach der bisherigen Regelung eine Geltungsdauer von 3 Jahren und führt innerhalb dieses Zeitraumes zu nicht gewollten Be- und Entlastungen. 4. Stadt Aachen und StädteRegion Aachen stimmen aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse darin überein, dass das System der Regionsumlage im Verhältnis zur Stadt lediglich ergänzt um einen abschließenden, pauschalen Ausgleich mit der Stadt Aachen - zu erheblichen Lastenverschiebungen innerhalb des städteregionalen Verbundes führen wird und somit dauerhaft keine ausreichende Stabilität im Sinne der erforderlichen Belastungsneutralität zu schaffen vermag. Dies gilt für die Stadt Aachen einerseits und die übrigen 9 regionsangehörigen Kommunen andererseits sowie für die StädteRegion. II. Vorschlag für die zukünftige zukünftige Verfahrensweise 1. Auf der Grundlage der vereinbarten Regelung unter § 2 Abs. 7 der öffentlichrechtlichen Vereinbarung wird die Finanzsystematik mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2012 zwischen StädteRegion und Stadt Aachen daher wie folgt angepasst: 1.1 Die Stadt Aachen leistet an die StädteRegion monatliche Abschlagszahlungen zum Ausgleich der ihr voraussichtlich im jeweiligen Haushaltsjahr zuzurechnenden NettoAufwendungen (Aufwendungen abzüglich Erträge). Grundlage ist die vom Städteregionstag im Rahmen der Haushaltssatzung für alle regionsangehörigen Kommunen einheitlich festgesetzte Regionsumlage gemäß § 56 KrO. 1.2 Anhand der vom Städteregionstag festgestellten Jahresabschlüsse ermittelt die StädteRegion die tatsächlichen, der Stadt Aachen zuzurechnenden Netto-Aufwendungen und weist diese gegenüber der Stadt nach. Der Nachweis umfasst die angefallenen Aufwendungen sowie die zu berücksichtigenden Erträge. 1.3 Die nachgewiesenen Netto-Aufwendungen der StädteRegion werden mit den für das Jahr geleisteten Abschlagszahlungen der Stadt Aachen verrechnet. Eine sich ergebende Überzahlung der Stadt wird von der StädteRegion erstattet, eine sich ergebende Nachzahlung der Stadt wird von der Stadt Aachen ausgeglichen (‚Ausgleichszahlung‘). 1.4 Der Anteil der Stadt Aachen an der Ausschüttung der Sparkasse Aachen sowie die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens aus der städtischen Vermögensübertragung sind für das jeweilige Haushaltsjahr abrechnungswirksam zu Gunsten der Stadt Aachen zu berücksichtigen. 1.5 Im Haushalt der StädteRegion Aachen erfolgt bezogen auf die Stadt Aachen eine Ausweisung der Regionsumlage sowie des zu erwartenden Ausgleichbetrages gemäß Ziffer 1.3 (‚Ausgleichszahlung‘). 2 1.6 Verbindliche Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen werden in einer gesonderten Anlage mit der Stadt Aachen vereinbart. 2. Durch die vorstehende Anpassung wird der vereinbarten Zielsetzung, wonach die haushalterischen Be- und Entlastungen zwischen der StädteRegion und der Stadt Aachen auszugleichen sind, nachhaltig entsprochen. Da die Stadt Aachen die ihr zuzurechnenden Belastungen der StädteRegion vollständig ausgleicht, sind auch die berechtigten Interessen der ehemaligen Kreiskommunen gewahrt bzw. in keiner Weise berührt. Aachen, den ……………………… Aachen, den ……………………… _____________________________ Marcel Philipp Oberbürgermeister _____________________________ Helmut Etschenberg Städteregionsrat _____________________________ Annekathrin Grehling Grehling Stadtkämmerin _____________________________ Axel Hartmann Allgemeiner Vertreter 3