Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
128614.pdf
Größe
8,8 MB
Erstellt
26.03.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
0B
Federführende Dienststelle:
Dezernat II
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Dez II/0014/WP16
öffentlich
26.03.2014
Hr. Kolobajew
Evaluierung des Städteregion Aachen Gesetzes
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.04.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt begrüßt die Verständigung des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen und des
Städteregionsrates der Städteregion Aachen auf eine gemeinsame Stellungnahme zur Evaluierung
des Städteregion Aachen Gesetzes.
Er stimmt dem hierzu verfassten Ergebnispapier zu und bestätigt insbesondere die Bedeutung einer
ergänzenden Vereinbarung zur Finanzierungssystematik der Städteregion, die Sicherstellung
zumindest eines Optionsrechtes für die Stadt Aachen bei der Begründung neuer Zuständigkeiten für
Aufgaben der Kreisstufe durch Rechtsverordnungen sowie der eigenständigen Erfassung und
Darstellung der kreisfreien Stadt Aachen in den Landesstatistiken von IT-NRW (und damit auch in den
Bundes- und Europäischen Statistiken).
Er beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme fristgerecht über die Bezirksregierung Köln dem
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW - sowie zur Information den kommunalen
Spitzenverbänden - zuzuleiten.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage Dez II/0014/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
In seiner Sitzung am 12.12.2012 hat der Rat der Stadt im Rahmen der Beratung über das sog. 15Punkte-Papier den Oberbürgermeister beauftragt, zum Abschluss der Wahlperiode einen
Erfahrungsbericht vorzulegen.
Mit Verfügung vom 10.01.2014 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW
gemäß § 7 des Aachen-Gesetzes bis zum 31.05.2014 um einen Bericht über die mit dem Gesetz
gemachten Erfahrungen und beabsichtigten Änderungen gebeten (Anlage 1).
Vor diesem Hintergrund haben der Verwaltungsvorstand der Stadt Aachen sowie die
Verwaltungskonferenz der Städteregion Aachen eine gemeinsame Stellungnahme zur Evaluierung
des Aachen-Gesetzes zur Einbringung in den Rat der Stadt Aachen und den Städteregionstag
erarbeitet (Anlage 2).
Die Stellungnahme wurde am 17.03.2014 in der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten
in der Städteregion Aachen beraten. Frau Bürgermeisterin Ritter als Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft teilte am 25.03.2014 im Namen ihrer Kollegen mit, dass es aus Sicht der kleinen
und mittleren regionsangehörigen Kommunen keinen Änderungsbedarf gebe.
Die vorliegende Evaluierung umfasst neben einer Bewertung der administrativen und politischen
Mehrwerte der Funktionalreform das Zukunftsprogramm als Ausweis der operativen Arbeit der
Städteregion, Aussagen zu den erzielten Synergieeffekten sowie die Vereinbarung zu den
Finanzbeziehungen.
Hiermit kommt die Aachener Region dem Auftrag des Landesgesetzgebers nach, eine
aussagekräftige Bewertung der Funktionalreform vorzulegen, die angestrebten Synergieeffekte
nachzuweisen und Aussagen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zu treffen.
Rechtslage
Gemäß § 7 des Aachen-Gesetzes ist dem Landtag NRW bis zum 31.12.2014 ein Bericht über die mit
dem Gesetz gemachten Erfahrungen und beabsichtigten Änderungen vorzulegen. Hierzu erwartet das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW eine Stellungnahme von Stadt und
Städteregion Aachen bis zum 31.05.2014.
Personelle Auswirkungen
Keine
Vorlage Dez II/0014/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2014
Seite: 2/3
Finanzielle / bilanzielle Auswirkungen
Durch die Finanzvereinbarung (Anlage 2.4) ist die Belastungsneutralität der Funktionalreform für alle
beteiligten Partner sichergestellt. Zudem wurden nach Aufstellung der Städteregion (Anlage 2.3) die
vorgegebenen Synergieeffekte (10% der Personal- und Sachkosten in den zusammengelegten
Aufgabenfeldern) mit 3.307.700 Euro (zusätzlich Straßenverkehrsamt 569.000 € und A40 /
Schulverband 397.100 €) erreicht.
Anlage/n:
1. Verfügung des Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 10.01.2014
2. Gemeinsame Stellungnahme zur Evaluierung des Städteregion Aachen Gesetzes
2.1.Verständigung OB Philipp und SR Etschenberg (15-Punkte-Papier)
2.2.Das „Zukunftsprogramm StädteRegion Aachen“ ist wegen des Umfanges (88 Seiten) nur im
Ratsinformationssystem einzusehen
2.3.Aufstellung zu Synergieeffekten der Städteregion Aachen
2.4.Ergänzende Finanzvereinbarung
Vorlage Dez II/0014/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2014
Seite: 3/3
Evaluierung des StädteRegion Aachen Gesetzes
Vorbemerkung
1. Das StädteRegion Aachen - Gesetz ist am 21. Oktober 2009 in Kraft getreten. § 7
dieses Gesetzes besagt, dass die Landesregierung dem Landtag bis zum 31.
Dezember 2014 über die mit dem Gesetz gemachten Erfahrungen und dazu, ob das
Gesetz geändert werden soll, berichtet.
2. Mit Verfügung vom 10. Januar 2014 bittet das Ministerium für Inneres und
Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen den Oberbürgermeister der Stadt
Aachen sowie den Städteregionsrat der StädteRegion Aachen um eine
entsprechende Stellungnahme zu den Auswirkungen des Gesetzes und
insbesondere zu dem für erforderlich gehaltenen Änderungsbedarf. Sofern ein
Änderungsbedarf gesehen wird, wird darum gebeten, die sich daraus ergebenden
Auswirkungen
zu
beschreiben,
einschließlich
der
finanzwirtschaftlichen
Auswirkungen für die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen und die
regionsangehörigen Städte und Gemeinden sowie evtl. Lösungsvorschläge
darzulegen.
3. Des Weiteren wird um eine Auflistung gebeten, welche Aufgaben für das Gebiet der
Stadt Aachen nach Inkrafttreten des StädteRegion Aachen Gesetzes auf Verlangen
der Stadt Aachen gegenüber der StädteRegion von der Stadt Aachen übernommen
worden sind (§ 6 Abs. 3 StädteRegion Aachen Gesetz).
Seit nunmehr fünf Jahren arbeitet die StädteRegion Aachen im Dienst von mehr als 550.000
Bürgerinnen und Bürgern.
Fünf Jahre sind für eine Gebietskörperschaft ein durchaus überschaubarer Zeitraum. Für
unseren innovativen Gemeindeverband mit rund 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind
fünf Jahre willkommene Gelegenheit, im Sinne des Aachen-Gesetzes dem Landtag eine
aussagekräftige Evaluation aus regionaler Perspektive vorzulegen.
Dies gilt umso mehr, als die Kooperation zwischen Stadt und Kreis Aachen weit älter ist und
Anfang der Neunziger Jahre mit der Fusion der beiden Sparkassen eine im kommunalen
Raum beispiellose Dynamik entwickelte.
Diese Dynamik wurde insbesondere durch den Zusammenschluss der beiden
Straßenverkehrsämter (2001) sowie der zehn Berufskollegs (2004) in eigenständigen
Zweckverbänden aufgegriffen und durch hervorragende Arbeitsergebnisse gefestigt.
Vor diesem Hintergrund war der Weg zu einem integrierten regionalen Aufgabenträger
logische Konsequenz. Der Landesgesetzgeber hat diese von unten entwickelte Initiative
gewürdigt und am 21.10.2009 mit dem Gesetz zur Bildung der StädteRegion Aachen
(Aachen-Gesetz) in institutionelle Form gebracht.
Gemäß § 7 hat die Landesregierung dem Landtag bis zum 31.12.2014 über die mit dem
Gesetz gemachten Erfahrungen und eventuellen Änderungsbedarf zu berichten. Mit der o.a.
Verfügung hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NordrheinWestfalen diese Evaluierung angefordert. Dabei haben Stadt und StädteRegion Aachen
gerne das Angebot angenommen, eine gemeinsame Stellungnahme mit folgender Struktur
abzugeben:
1
I. In der Rückschau: Erwartungen und Ziele
II. Wo stehen wir? Eine Bestandsaufnahme
1. Partnerschaft lernen: Die Umsetzung der Funktionalreform
2. Zum Mehrwert: Die kooperative Rendite
3. Klare Verhältnisse: Die Finanzbeziehungen
4. Der gesetzliche Rahmen: Änderungsbedarf und Perspektiven
III. Mut und Sensibilität: Ein Resümee
I. In der Rückschau: Erwartungen und Ziele
Mit der Gründung der StädteRegion Aachen wurde ein langjähriger Entwicklungsprozess
abgeschlossen, an dessen Ende eine in Nordrhein-Westfalen einmalige Körperschaftsform
geschaffen wurde. Nicht alle Wünsche der Beteiligten (Stadt Aachen, Kreis Aachen und
Städte und Gemeinden des Kreises Aachen) fanden in dem für die Gründung erforderlichen
Gesetz zur Bildung der StädteRegion Aachen (Aachen-Gesetz) vom 26.02.2008,
verabschiedet im Landtag NRW am 21.02.2008, Berücksichtigung. Im Wesentlichen hatten
insbesondere Stadt Aachen und der Kreis Aachen einen noch stärkeren
aufgabenspezifischen Verbund gewollt.
Wesentliche Grundlagen des Gesetzes wurden von den beteiligten Körperschaften ebenfalls
über Jahre entwickelt. Dabei spielten die finanziellen Eckdaten und die Regelung von
Vermögensverlagerungen eine wichtige Rolle. Der gegenseitigen Sorge, durch den neuen
Verbund auch in neue finanzielle Verantwortlichkeiten zu geraten, musste Rechnung
getragen werden. Hauptsorge des Altkreises war, dass ihm die Soziallasten der Stadt
Aachen in weiten Teilen zufallen könnten. Hauptsorge der Stadt Aachen lag darin, durch
beabsichtigte Vermögensübertragungen nicht ausgleichbare Vermögensverluste unter
Berücksichtigung der NKF Systematik zu erfahren sowie über eine uneingeschränkte
Umlageregelung auch in die Haftung für evtl. Verluste des Altkreises, etwa aus bestehenden
Einrichtungen etc., genommen zu werden.
Auch wenn stets ein gemeinsames Anliegen die bewusste Stärkung eines regional
relevanten Ansprechpartners war, so war doch unstreitig ein ebenso unverzichtbares
Element die Forderung, dass die Stellung der Stadt Aachen als kreisfreie Stadt bewahrt
bleibt.
Nach diesem intensiven Vorlauf war die Botschaft letztlich einfach und klar: gemeinsam sind
wir stärker.
Politik und Verwaltung waren sich einig, dass die StädteRegion keine bloße Fortschreibung
des Kreises Aachen sein darf. Ziel war eine neue, starke Einheit, die neben der Bündelung
von Kräften und der Schaffung von verwaltungstechnischen Synergieeffekten einen
Mehrwert für die Menschen erbringen müsse.
Die u.a. im Mehrwertepapier sowie im Zukunftsprogramm definierten Ziele gingen und gehen
weit über formelle Zuständigkeiten hinaus:
1.
Die StädteRegion wird sich als europäische Modellregion profilieren.
2.
Die StädteRegion wird ein besonderes Bildungsangebot aufweisen.
3.
Die StädteRegion will das Forschungs- und Entwicklungspotential in Wirtschaftskraft
umsetzen.
2
4.
Die StädteRegion betrachtet die Lebensqualität für die Menschen im Lebensraum
Aachen als besonderes Gut der Zukunftssicherung; es ist ihr Auftrag, sie ständig zu
verbessern.
5.
Die StädteRegion wird politisch die Interessen des Gemeindeverbandes in
Düsseldorf, Berlin und Brüssel intensiver vertreten als es Einzelkommunen oder
Gebietskörperschaft können.
Die Hauptverwaltungsbeamten der StädteRegion werden hierzu
“Interessenausschuss” der Bürgermeister in der StädteRegion gründen.
einen
Diese programmatischen Eckpfeiler wurden nahezu einstimmig im Rat der Stadt Aachen
(19.11.2008 / bei drei Gegenstimmen) und im Kreistag (11.12.2008 / einstimmig)
beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen. Die zuständige Verbandsversammlung des
Zweckverbandes StädteRegion Aachen hat dieses Grundlagenpapier am 02.12.2008 dann
einstimmig beschlossen.
Zu den administrativen Synergien
Durch die Bildung der StädteRegion Aachen sollten folgende administrative Synergien
erschlossen werden:
a)
b)
c)
Reduzierung des personellen Aufwands,
Reduzierung des sächlichen Aufwands,
Steigerung der Qualität bei gleichbleibendem Aufwand;
Das administrative Programm sollte zwingend mit strategischen Zielvorgaben verknüpft sein.
Hierzu gehöre ein „Reduktionsfaktor“, der die nach Maßgabe des Musterhaushaltes (status
quo 31.12.2005) addierten Personal- und Sachaufwendungen fortschreibt und die globalen
Synergien mit definierten Zeithorizonten (3% bis 2009, insges. 10 % bis 2015) festlegt.
Zum Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger
Die StädteRegion sollte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger tätig sein und müsse diesen
Anspruch in verbessertem Bürgerservice und Bürokratieabbau ausdrücken. Das
gemeinsame Straßenverkehrsamt zeigte, wie diese Kriterien in der StädteRegion Aachen
kundenorientiert erfüllt werden. Ein regionaler Ansprechpartner, ausgedehnte
Öffnungszeiten, zügige Geschäftsabwicklung, hohe Erträge: Nach diesem Muster sollten die
Organisationseinheiten ihre zukünftige Struktur gestalten und Aufgabenkritik betreiben.
Zum politisch-strategischen Mehrwert
Die StädteRegion Aachen sollte die regionale Handlungsebene werden, um
Doppelzuständigkeiten aufzuheben, Strategien vereinheitlichen und politische Spielräume
eröffnen zu können.
Die StädteRegion sollte politische Perspektiven eröffnen, die in den aktuellen Strukturen
verschüttet
blieben.
Insbesondere
auch
das
Instrument
der
planerischen
Regionalentwicklung sollte eingebunden werden.
3
II. Wo stehen wir? Eine Bestandsaufnahme
Am 21.10.2009 wurde die StädteRegion Aachen Realität, aus einer Vision wurden Fakten.
Konnten die Erwartungen erfüllt, die Ziele erreicht werden? Eine Frage, die in den folgenden
Kapiteln ebenso kritisch wie transparent beantwortet werden soll.
II.1. Partnerschaft lernen: Die Umsetzung der Funktionalreform
Mit Beginn der Legislaturperiode mussten sich die neuen Hauptverwaltungsbeamten, der
neugewählte Rat der Stadt Aachen und der erstmals konstituierte Städteregionstag in eine
administrative und politische Struktur einleben, für die es in NRW keinerlei Erfahrungswerte
gab.
So wurde das Verhältnis von Stadt und StädteRegion Aachen zunächst spürbar von
beiderseitigen Kommunikationsproblemen geprägt, die eine sachorientierte Arbeit
erschwerten. Ursache waren zwei ebenso werthaltige wie konfliktträchtige Definitionen: der
in der unmittelbaren demokratischen Legitimation des Städteregionstages begründete
städteregionale Anspruch auf kommunale Selbstverwaltung und der besondere Status der
kreisfreien und gleichzeitig regionsangehörigen Stadt Aachen.
Exemplarisch äußerten sich diese Differenzen weniger in pflichtigen, gesetzlich normierten
Aufgabenfeldern, als in der Frage der Wahrnehmung freiwilliger überörtlicher
Selbstverwaltungsaufgaben durch die StädteRegion Aachen auf dem Gebiet der Stadt
Aachen.
Automatische Aufgabenzuweisungen sowie der Anspruch der StädteRegion, freiwillige
überörtliche Aufgaben ohne Abstimmung mit der Stadt Aachen auch für das Gebiet der Stadt
Aachen wahrnehmen zu wollen, begründeten einerseits die Sorge einer auswachsenden
Kreisfreiheit der Stadt Aachen, aber auch ganz manifest die Gefahr entstehender
Doppelstrukturen, die es ja gerade zu vermeiden galt. Daneben stand die Sorge, dass das
auf einem konkreten, jeweils zu definierenden Aufgabenbestandteil abgestellte
Finanzierungskonstrukt des Ausgleichs nicht mehr tragfähig sein würde.
Dieser lebhaft ausgetragene Konflikt konnte nur durch eine offene und vertrauensvolle
Kommunikationskultur der handelnden Akteure und nicht durch juristische Auslegungen des
Aachen-Gesetzes befriedet werden.
Als pragmatische Lösung haben der Oberbürgermeister der Stadt Aachen und der
Städteregionsrat der StädteRegion Aachen ein Eckpunktepapier zum Verhältnis Stadt
Aachen/StädteRegion Aachen erarbeitet. Dieses sog. „15 Punkte-Papier“ wurde im Konsens
mit den Bürgermeistern / der Bürgermeisterin der StädteRegion Aachen dem Rat der Stadt
Aachen sowie dem Städteregionstag vorgelegt und Ende 2012 nahezu einstimmig
verabschiedet. Es bildet seither eine tragfähige Grundlage für die tägliche Zusammenarbeit
und hat seinen Praxistest bestanden (Anlage 1).
II.2. Zum Mehrwert: Die kooperative Rendite
Die StädteRegion bleibt ein herausfordernder Prozess, der weiterhin in und an einer
gemeinsamen Lebenswirklichkeit wachsen muss. Er fordert regelmäßig beiden Seiten
Kompromissbereitschaft, Sensibilität und Offenheit ab. Doch der nachfolgend dokumentierte
Mehrwert belegt: Die Aachener Funktionalreform ist fiskalisch wie operativ ein Erfolg.
Die StädteRegion Aachen hat seit ihrer Gründung auf Basis der vorgegebenen Ziele an der
Schärfung ihres Profils gearbeitet. Im Dialog mit der Politik, den regionsangehörigen
4
Kommunen, der Bürgerschaft und der Mitarbeiterschaft, hat die Verwaltung der
StädteRegion in eigener Zuständigkeit für ihr Haus das sogenannte „Zukunftsprogramm“
entwickelt und jährlich fortgeschrieben. Es liefert in der aktuellen Fassung einen Nachweis
der operativen Handlungsfelder der Städteregionsverwaltung (Anlage 2).
Dieses vom Städteregionstag einhellig getragene Produkt beschreibt zudem ein Leitbild, das
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt wurde und eng mit den ursprünglichen
Vorgaben korrespondiert.
An dieser Stelle seien drei Elemente des Mehrwertes durch Kooperation näher beschrieben:
Zu den administrativen Synergien
§ 2 Nr. 6 der Anlage 1 zum Aachen-Gesetz gibt die Richtung vor: Auf Basis des IstZustandes von 2005 sind die Personal- und Sachkosten in den zusammengeführten
Aufgabenfeldern um
3%
bis 31.12.2009 und insgesamt
10 %
bis 31.12.2015
zu reduzieren.
Der Blick in Anlage 3 gibt hierauf eine klare Antwort: Die angestrebten Einspareffekte
konnten deutlich früher erreicht werden und zeigen das Potential kommunaler
Kooperationen.
Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diesen Synergien zu Beginn
Anschubleistungen entgegenzustellen sind – angefangen von den Vorleistungen
administrativer Art, Verträge etc. zur Grundstücksübertragung, die Unterbringung der
Mitarbeiter/Innen - und auch die Kooperation mit erhöhtem Einsatz verbunden ist, verbleibt
die Erkenntnis, dass der Verband im Rahmen der vereinbarten Systematik das gesteckte
Ziel erreicht hat.
Gute Administration kann sich allerdings nicht nur über Kosteneinsparungen definieren,
sondern lebt von motivierten Mitarbeitern. Daher wurden die von der Funktionalreform
besonders betroffenen Ämter von Anfang an in den Fusionsprozess einbezogen.
Führungsfunktionen wurden frühzeitig besetzt. Mittlerweile ist die Mitarbeiterschaft auf dem
Weg zu einer gemeinsamen Identität – ein Ergebnis, dass nur mit zielgruppengerechter
Kommunikation und echter Partizipation erreicht werden kann. Die gewonnene Normalität
äußert sich nicht nur in gesicherter und guter Aufgabenwahrnehmung, sondern auch in der
geringen Zahl an übergeleiteten Mitarbeitern, die von der Rückkehroption Gebrauch gemacht
haben.
Zum Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger
Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich mit Ihrer Stadt, mit ihrer Gemeinde. Die regionale
Handlungsebene, die eher in mittel- und langfristig wirksamen Prozessen tätig ist, ist deutlich
weniger präsent.
Der Mehrwert der Funktionalreform – qualitativ hochwertige und effiziente Dienstleistung liest sich oftmals sehr technisch. Daher versucht die StädteRegion, zielgruppengerecht die
Vielfalt an Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger darzustellen. Die gemeinsame
Familienkarte oder der regionale Handwerkerparkausweis stehen synonym für Mehrwerte
ohne Mehrkosten.
5
Und mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen sucht sie den Dialog mit der Bürgerschaft.
Einen Schwerpunkt bildet die Jugendpartizipation, die sich insbesondere auf die
Schülervertretungen stützt und eine eigene Dynamik entwickelt hat.
Zum politisch-strategischen Mehrwert
Politik entsteht durch Interaktion. Der Städteregionstag mit seinen 72 Mitgliedern aus den
zehn regionsangehörigen Kommunen hat im Laufe der vergangenen fünf Jahre daher eine
zentrale Rolle gespielt. Mittlerweile ist die politische Meinungsbildung über alte Grenzen
hinweg eingeübt. Die Maßstabsvergrößerung wird als Bereicherung empfunden.
Die Parteistrukturen sind der neuen Gebietskulisse gefolgt. Kreisverbände haben fusioniert,
Bürogemeinschaften wurden eingerichtet, gemeinsame Delegiertenversammlungen
ausgerichtet. Auch hier gilt: Neues Denken braucht Zeit, setzt aber letztlich Energien frei.
Dem Vorbild der Parteien sind Vereine und Verbände gefolgt. DRK und DGB, der
Paritätische Wohlfahrtsverband, der RegioSportbund oder Städteregional organisierte
Innungen tragen die Kooperation in die Mitte der Gesellschaft.
Hieraus entstehen Impulse für zukunftsgerichtete Initiativen. Sei es die Neustrukturierung der
regionalen Wirtschaftsförderung oder die Gründung des Zweckverbandes Region Aachen,
die Gründung der AG Charlemagne zur Etablierung von verbindlichen Strukturen der
unmittelbar grenzüberschreitenden Zusammenarbeit oder gemeinsame Initiativen zur
Schaffung neuer zukunftsorientierter Industriearbeitsplätze - die StädteRegion ist im
Bewusstsein der handelnden Akteure angekommen und wird als verlässlicher Partner
gesehen.
II.3. Klare Verhältnisse: Die Finanzbeziehungen
Der Grundgedanke war schlüssig und klar: Die Finanzierung der StädteRegion sollte im
Wesentlichen durch die Regionsumlage sichergestellt werden. Dabei sollte die Zielsetzung
„Gemeindeverband und Wertegemeinschaft“ auch finanzpolitisch mit Leben gefüllt und im
Rahmen einer fortzuschreibenden Vereinbarung dokumentiert werden.
Zugleich war das Gebot der „Belastungsneutralität“ aller Beteiligten zu beachten. Weder die
Stadt Aachen, so die Forderung, noch der Altkreis/StädteRegion Aachen oder die bisherigen
kreisangehörigen Kommunen dürften finanziell schlechter gestellt werden.
Ausgehend von der durch das Gesetz vorgegebenen Umlagefinanzierung galt es,
gesonderte Regelungen zu finden, um die von allen Beteiligten als unverzichtbar
eingeforderte Belastungsneutralität sicherzustellen. So wurde vorab eine gesonderte
Ausgleichsregelung festgesetzt. Diese beruht auf dem Grundsatz, dass einerseits die durch
die Neuregelung entstehenden haushalterischen Be- und Entlastungen zwischen den
Beteiligten auszugleichen sind und andererseits die durch die Umlageerhebung auf die Stadt
entfallende Belastung auf die gemäß der Finanzvereinbarung definierten Kosten begrenzt
wird.
Dementsprechend
wurde
in
der
öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung
zum
Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen (örV V/F) die Zahlung eines
pauschalen Ausgleichsbetrages der Stadt neben der zu zahlenden Regionsumlage
festgesetzt.
6
Gem. § 2 Zif. 1 Abs. 3 dieser Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der
Finanzbeziehungen sollte eine Revision (spätestens) nach Rechnungsabschluss des Jahres
2012 erfolgen, um festzustellen, ob der jährliche Ausgleich weiterhin erforderlich ist oder
angepasst werden muss. Nach weiteren drei Jahren sollte eine erneute Revision mit dem
Ziel erfolgen, eine abschließende Regelung zu finden.
In der Praxis konnte dieses Ziel der Belastungsneutralität wegen der äußerst volatilen
Umlagegrundlagen nicht eingehalten werden. Unter Leitung der Kämmerin der Stadt Aachen
und des Kämmerers der StädteRegion Aachen sowie unter Beteiligung von zwei
Bürgermeistern wurde eine ergänzende Vereinbarung (Anlage 4) gemäß § 2 Nr. 7 der örV
V/F ausgearbeitet, die durch den Rat der Stadt Aachen und den Städteregionstag
beschlossen wurden (09./10.04.2014).
Durch die ergänzende Vereinbarung zur örV V/F ist demnach eine abschließende Regelung
getroffen worden, so dass § 2 Nr. 1 Satz 6 der örV V/F (abschließende Regelung ab 2015)
bereits weit vor der Frist erfüllt ist.
Dennoch bleiben die gesetzlichen Bestimmungen weiterhin auf dem Prüfstand, damit das
festgelegte Ziel auch dauerhaft für alle Beteiligten Bestand hat.
II.4. Der gesetzliche Rahmen: Änderungsbedarf und Perspektiven
Die knappe gesetzestechnische Ausgestaltung hat die StädteRegion in ihrer Umsetzung vor
einige Schwierigkeiten gestellt. Allerdings war dies sicher nicht nur dem Text an sich
geschuldet, sondern auch dem anfänglichen Reibungsverlust zwischen zwei Verwaltungen
auf „Augenhöhe“, die beide auf „Kreisebene“ tätig sind und die in ihren praktischen Abläufen
verschiedenen Verfahrensgängen untergeordnet sind. Das wechselseitige Selbstverständnis
musste und muss hier einander angeglichen werden. Diese Erkenntnis hat sich durchgesetzt
und muss dennoch immer wieder mit Leben gefüllt werden.
Dies wird durch die beiden Hauptverwaltungsbeamten ‚vorgelebt‘:
„Es besteht Einigkeit zwischen OB und SR, dass die Gründung der StädteRegion Aachen
eine richtige und zukunftsgewandte Entscheidung für die weitere Entwicklung und Stärkung
der Stadt Aachen und des Kreises Aachen war und keine Notwendigkeit besteht, das
Aachen-Gesetz zu ändern:“ Das Zitat aus dem sog. „15 Punkte-Papier“ des
Oberbürgermeisters und des Städteregionsrates belegt: Das Aachen-Gesetz bietet einen
adäquaten Rechtsrahmen für eine erfolgreiche regionale Kooperation.
Ungeachtet dieser Aussage haben die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen weiterhin
die Erwartung an den Landtag NRW, die Innovationskraft der StädteRegion Aachen zu
nutzen und aktuell von Mittelbehörden wahrgenommene Aufgaben modellhaft zu
regionalisieren.
Wie bereits 2008 im Antrag zum Aachen-Gesetz ausgeführt, gehört hierzu die angesichts der
profilierten Aachener Bildungslandschaft naheliegende schulformübergreifende Aufsicht
sowie die aufgrund der Grenzlage und der bipolaren strategischen Orientierung spezifischen
Anforderungen ausgesetzte Regionalplanung.
Beide aktuell von der Bezirksregierung Köln wahrgenommenen Aufgaben sollten in einem
befristeten Pilotvorhaben übertragen und auf ihre positive Wirkung auf die Entwicklung
starker kommunaler Gemeinschaften geprüft werden. Die StädteRegion Aachen sieht einem
Dialog erwartungsvoll entgegen.
Stadt und StädteRegion Aachen stimmen des Weiteren darüber überein, dass von Seiten
des Landes NRW / dem Innenminister NRW eine Klarstellung erforderlich ist, dass, auch im
Fall von Rechtsverordnungen mit der Begründung neuer Zuständigkeiten bei Aufgaben der
7
Kreisstufe, der Stadt Aachen (zumindest) ein Optionsrecht wie bei einer Gesetzesnorm
zusteht.
Darüber hinaus wäre die Sicherstellung der weitergehenden eigenständigen statistischen
Erfassung und Darstellung der Stadt Aachen in entsprechenden Veröffentlichungen auf
Basis der IT-NRW Daten zu gewährleisten.
Die Landesstatistik schien und scheint immer noch das Aachen-Gesetz so zu verstehen,
dass eine gesonderte Erfassung der kreisfreien Stadt Aachen nicht angezeigt ist – ein
Nachteil für die Stadt Aachen, der sich auch auf Ebene der Bundes- und Europäischen
Statistik fortsetzt, die insoweit Bezug nehmen auf die Daten der jeweiligen Landesstatistik.
Damit gingen der Stadt Aachen wesentliche Vergleichsfelder sowohl in der Außendarstellung
als auch im internen Vergleich der kreisfreien Städte verloren.
Für weitere kooperative Initiativen bieten untergesetzliche Regelungen (wie ÖrV)
ausreichenden Gestaltungsspielraum. Diese Kooperationsoption hat sich in vielfältigen
Vereinbarungen zwischen StädteRegion und Stadt Aachen hinsichtlich weitergehender
Aufgabenkreise
sowie
die
Fortentwicklung
gemeinsamer
Verbünde
oder
Kooperationsvereinbarungen bzw. Mandatierungen neben dem institutionellen Verbund der
StädteRegion, die zum Teil durch den Verbund erforderlich wurden und bereits in den
Vereinbarungen zur StädteRegion verankert waren, um Schnittstellen zu vermeiden und
vorhandene Strukturen zu nutzen, bewährt, so z.B.:
-
Mandatierung Gebäudemanagement
-
Mandatierung Leitstelle
-
Vereinbarung über
Vermessungswesen
-
Fortsetzung Mandatierung Rettungswesen
-
Vereinbarung zur Unterhaltung der übertragenen Kreisstraßen
-
Vereinbarung zur Wahrnehmung der prozessualen Vertretung in Angelegenheiten
des Ausländerrechts durch die Stadt Aachen
-
Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben des Arbeitsschutzes durch die Stadt
Aachen
-
Lernen vor Ort zur Stärkung der Bildungsregion
die
Leistungen
in
Bezug
auf
das
Kataster-
und
Hinzu treten einzelfallspezifische Abstimmungen und Vereinbarungen des „Voneinander
Lernens“. Beispiele machen Schule wie etwa der gerade im Rahmen des NRW Bank
Ideenwettbewerbs für Kommunen 2013 ausgezeichnete kostenfreie „Newcomer Service“ der
Stadt Aachen, der nunmehr von der StädteRegion als Idee aufgegriffen wurde. Allerdings ist
bei der Umsetzung dieser Idee die bloße Schaffung einer Doppelstruktur zu vermeiden, bzw.
den überflüssigen Neuaufbau einer Struktur wie sie etwa bei der Annahme der eigenen
regionsweiten Zuständigkeit geschaffen werden würde.
Bürgerbezogene Angebote werden „regionalisiert“, erfahren also Geltung für die gesamte
StädteRegion, so z.B. die Familienkarte oder aber der regionale Handwerkerparkausweis.
Natürlich sind all diese Gemeinschaften nicht frei von Konflikten. Die Zusammenarbeit auch
hier insbesondere bei Einbindung weiterer regionaler Akteure will ebenso gelernt und
strukturiert werden, wie der gesamte Prozess. Dennoch zeigt sich, dass eben dieser Prozess
positiv verläuft. Die StädteRegion und die gemeinsam gebildeten Gremien werden
zunehmend als Ansprechpartner wahr- und angenommen.
Die StädteRegion Aachen ist mehr als nur ein neues Wort für eine neutrale Struktur.
8
III. Mut und Sensibilität: Ein Resümee
Die StädteRegion Aachen ist ein funktionsfähiger Gemeindeverband, der sich den
Herausforderungen inmitten einer verdichteten Grenzregion stellt. Die StädteRegion hat anders als die unterhalb der Gesetzesschwelle angedachten oder geschaffenen Verbünde Stabilität erfahren und kann so die ihr zugedachte Funktion ausfüllen. Natürlich dürfen die
Schwierigkeiten einer Funktionalreform nicht übersehen werden. Sie anzunehmen und zu
bewältigen, ist aber sowohl vor dem gesetzlichen Hintergrund als auch der dahinter
stehenden politischen und strategischen Zielsetzung ein Muss. In diesem Sinne haben die
anfänglichen Schwierigkeiten bei den Partnern den Fokus auf die gemeinsame Zielstellung –
bei Wahrnehmung unterschiedlicher Aufgaben - geschärft. Wege und Verfahrensweisen zur
Lösung auch künftiger Probleme wurden gefunden. Vor diesem Hintergrund hat die
StädteRegion Anerkennung auch durch die Bürgerinnen und Bürger gefunden - auch über
den ihr gesetzlich übertragenen Aufgabenkreis hinaus, z.B. durch das Bildungsbüro oder
etwa im Bereich der Wirtschaftsförderung. Parallel ist die Sicherung der Eigenständigkeit der
Partner kein Gegensatz, sondern elementarer Baustein.
Die gesetzlichen Grundlagen sind im Wesentlichen geeignet, diesen stetig zu präzisierenden
Weg zu tragen. Klarstellungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten und Konkurrenzen
wären hilfreich, sind aber bei Akzeptanz der getroffenen Vereinbarungen nicht zwingend
erforderlich.
Die Absicherung des zumindest zu sichernden Optionsrechts der Stadt Aachen bei
beabsichtigten Zuständigkeitsübertragungen im Wege von Rechtsverordnungen sowie die
Sicherstellung eigenständiger statistischer Erfassung und Darstellung auf Basis der IT-NRW
Daten sind allerdings zu gewährleisten.
„Funktionalreform“ – auf den ersten Blick ein abstrakter Begriff. In der StädteRegion Aachen
hat er allerdings bereits in einer Legislaturperiode spürbar in das Selbstverständnis und die
Lebenswirklichkeit der regionalen Akteure eingewirkt.
Die Rückschau zeigt: Ohne Mut und Weitsicht auf kommunal- wie auf landespolitischer
Ebene ist ein solches Projekt nicht denkbar – und ohne Sensibilität und
Kompromissbereitschaft zum Scheitern verurteilt.
Letztlich zählt allerdings der Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger in der StädteRegion
Aachen. Sie erwarten eine effiziente, zukunftsfähige und kreative politische Landschaft. Die
StädteRegion Aachen ist überzeugt, angesichts der vorstehenden Ausführungen diesem
Anspruch gerecht zu werden.
Die StädteRegion Aachen wird auch in Zukunft mit aller Kraft an ihrem Profil arbeiten. Als
anerkannte Bildungsregion, als Garant der Daseinsvorsorge, als innovativer
Wirtschaftsstandort und Modell für ein gelebtes Europa.
Die StädteRegion Aachen - Botschafter des Landes NRW für gelingende regionale
Kooperation.
9
Marcel Philipp
Oberbürgermeister
Helmut Etschenberg
Städteregionsrat
Ergebnis Verständigung OB Philipp und SR Etschenberg
im Verhältnis Stadt Aachen und StädteRegion Aachen
Es besteht Einigkeit zwischen OB und SR, dass die Gründung der StädteRegion Aachen eine
richtige und zukunftsgewandte Entscheidung für die weitere Entwicklung und Stärkung der
Stadt Aachen und des Kreises Aachen war und keine Notwendigkeit besteht, das AachenGesetz zu ändern. Die Städteregion Aachen soll weiter entwickelt werden zu einer immer
stärker integrierten Kernregion (Stadtregion). Stadt Aachen und Städteregion Aachen
nehmen dabei als vorrangige Ziele Wachstum, Lebensqualität und Kosteneffizienz in den
Blick. Eine Veränderung durch ein Landesgesetz wird erst erforderlich sein, wenn weitere große
Integrationsschritte umgesetzt werden.
Es besteht Übereinstimmung in der Meinung, das vorhandene Konfliktpotential zwischen der
kreisfreien und regionsangehörigen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen nicht juristisch
sondern pragmatisch zu lösen, weil sowohl OB als auch SR sich nicht in der Lage sehen, die
unterschiedlichen Rechtspositionen in der momentanen Situation aufzulösen.
Die gemeinsame Position von OB und SR für die zukünftige vertrauensvolle Zusammenarbeit
von OB und SR sowie Stadt Aachen und StädteRegion Aachen ist:
1. Die gemeinsamen Forderungen in dem von allen Fraktionen am 11.10.2007 unterzeichneten
Papier (Gemeinsame Beschlussempfehlung von SPD,CDU,Bündnis90/Die Grünen,FDP und
UWG zur StädteRegion Aachen) werden weiterhin aufrecht erhalten - Stichworte hierzu sind:
Kompetenzübertragung vom Land NRW auf die StädteRegion für die Trägerschaft der
Regionalplanung, die Zulassung einer Experimentierklausel im Sinne der GO NRW und die
Zulässigkeit der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen als mandatierte
Aufträge oder auch in Form von In-House-Geschäften sowie eine schulformübergreifende
Schulaufsicht.
2. OB und SR werden gemeinsam an den Innenminister NRW herantreten mit der Bitte,
zugunsten der Stadt Aachen bei neuen gesetzlich normierten Aufgaben der sog. Kreisstufe eine
frühzeitige Beteiligungsmöglichkeit einzuführen, damit die Stadt Aachen zeitgerecht von dem ihr
zustehenden Recht Gebrauch machen kann, diese Aufgabe als kreisfreie Stadt eigenständig
(oder durch die StädteRegion) wahrzunehmen. Analog soll dies bei Rechtsverordnungen
sichergestellt werden. Bei neuen Aufgaben, die von der Städteregion nur für das Gebiet des
Altkreises angenommen werden, erfolgt eine Differenzierung der Abrechnung.
3. OB und SR vereinbaren, die Regelung in Paragraph 1 Ziffer 24 ("Bearbeitung von
Ordensangelegenheiten sowie Ehe- und Altersjubiläen") der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen über die Aufgabenübertragung in die
StädteRegion Aachen vom 17.12.2007 so zu handhaben, dass die administrative Bearbeitung
(Bundesverdienstkreuz u.ä.) unverändert bei der StädteRegion Aachen verbleibt, der
repräsentative Teil dieser Aufgabe ab 1.1.2013 wie folgt wahrgenommen wird: der OB wird die
feierliche Aushändigung von Orden und sonstigen Auszeichnungen des Staates an Bürger/innen der Stadt Aachen übernehmen; entsprechend wird mit den Besuchen bei Alterjubiläen
1
von Bürgern-/innen der Stadt Aachen verfahren. Ein paralleler Besuch eines Repräsentanten
der StädteRegion Aachen entfällt. In Abstimmung zwischen OB und SR kann im Einzelfall eine
besondere Vereinbarung getroffen werden.
4. Für den Komplex der sog. "neuen freiwilligen überörtlichen Selbstverwaltungsaufgaben" wird
folgende Abstimmung im Verfahren vereinbart, dem der Städteregionstag förmlich zustimmen
muss:
4.1 es wird ein sog. Ressourcenrahmen festgelegt, der wie folgt Anwendung findet:
4.2 Veränderungen innerhalb des bisherigen Budgets freiwilliger Aufgaben (2012: 7,8 Mio/
2013: 7,4 Mio) entscheidet der Städteregionstag aufgrund seiner Budgetverantwortung
4.3 bei einer Veränderung, die bis zum Ende der Wahlperiode 2014 ein Finanzvolumen von 1
Euro/EW = 570.000 Euro (das sind etwa 1 Promille des Gesamt-HH-Volumens von rund 560
Mio Euro) nicht übersteigt, entscheidet der Städteregionstag im Rahmen seiner
Budgetverantwortung
4.4 wird das Finanzvolumen von insgesamt 7,97 Mio Euro freiwilliger Aufgaben bis Ende der
Wahlperiode erreicht bzw. überschritten, verfährt der Städteregionstag durch einen sich
selbstbindenden Beschluss wie folgt:
4.5 der SRT beschließt die vorgesehene Maßnahme jeweils unter dem Vorbehalt einer
abschließenden zweiten Beschlussfassung, weil er ein Beteiligungsverfahren durchführt.
Der SR holt aufgrund dieses Beschlusses zu der vorgesehenen Maßnahme die
Stellungnahmen sowohl der Stadt Aachen als auch der Bürgermeisterkonferenz ein.
4.6 Sollten beide Stellungnahmen übereinstimmen, wird der SRT diese Stellungnahme bei
seiner zweiten, abschließenden Beschlussfassung im Sinne seiner selbst auferlegten Bindung
wie ein verbindliches Votum berücksichtigen.
Bei einem positiven Votum werden die damit verbundenen Finanzaufwendungen durch die
allgemeine Regionsumlage finanziert.
Bei einem negativen Votum wird die Maßnahme nicht weiter verfolgt.
4.7 sollte nur eine Seite der vorgesehenen Maßnahme zustimmen und die Maßnahme vom
SRT beschlossen werden, sind die damit verbundenen Finanzaufwendungen nur von der positiv
betroffenen Seite ("Altkreis Aachen" oder Stadt Aachen) zu finanzieren.
4.8 die Praktikabilität dieses Verfahrensvorschlages wird nach Ablauf der Wahlperiode (2014)
gemeinsam überprüft, um einen Ressourcenrahmen für die Phase ab 2015 festzulegen und ggf.
notwendige Anpassungen/ Änderungen vorzunehmen.
4.9 Das vorgenannte Verfahren kann auch unabhängig von einer Überschreitung des
Ressourcenrahmens in Gang gesetzt werden, wenn Einvernehmen darüber besteht.
5. OB und SR stimmen darin überein, dem Wunsch der Stadt Aachen des direkten Zufließens
des Anteils an der Gewinnausschüttung der Zweckverbands-Sparkasse Aachen (in 2012
Stadtanteil 6 Mio Euro) dann zu folgen, wenn eine für die ehemalige Kreisseite finanzneutrale
Regelung vereinbart wird. Diese soll gemäß Vorschlag des OB durch die entsprechende
Anhebung des Ausgleichsbetrages sichergestellt werden.
2
6. OB und SR stellen übereinstimmend fest, dass die von Seiten der Stadt Aachen für
notwendig angesehenen Klarstellungen vor der Gründung des neuen Zweckverbandes Region
Aachen durch gleichlautende Beschlüsse des Stadtrates Aachen und des Städteregionstages
vorgenommen worden sind. Damit kann und soll der neue Zweckverband belastungsfrei seine
wichtigen Aufgaben der Fortentwicklung der Region Aachen zum 1.1.2013 aufnehmen.
Auch die den Gremien vorgeschlagenen Änderungen bei der AGIT (alt) werden von OB und SR
gemeinsam vertreten mit der Folge einer Neuregelung bei der Finanzverantwortung der
Immobilie AGIT 1. Bauabschnitt ( für den 2. Bauabschnitt ist bereits eine gemeinsame Regelung
getroffen worden). Hierzu werden dem Stadtrat und dem Städteregionstag gleichlautende
Beschlüsse vorgelegt.
7. OB und SR stimmen darin überein, dass die von der StädteRegion vorgenommene
Mandatierung der Stadt Aachen im Bereich des Rettungswesens/ Leitstelle nicht nach Ablauf
von 10 Jahren enden sondern weitergeführt werden soll.
8. OB und SR halten es für notwendig, im äußeren Erscheinungsbild der StädteRegion Aachen
eine Differenzierung vorzunehmen, um die Unterschiede bei den jeweiligen Kompetenzen der
StädteRegion klarer herauszustellen. Stichworte hierzu sind:
8.1. StädteRegion mit Kompetenz für alle 10 regionsangehörigen Kommunen
8.2 StädteRegion mit Kompetenz nur für den Altkreis Aachen und
8.3 StädteRegion und Stadt Aachen als jeweilige gleichberechtigte Partner z.B. in Projekten
OB und SR vereinbaren, hiermit die Werbeagentur Thouet ( damalige Agentur der Entwicklung
des Logos der StädteRegion) zu beauftragen, wobei Einigkeit besteht, das Logo der
StädteRegion in seiner Grundsätzlichkeit beizubehalten.
9. OB und SR stimmen in der Einschätzung überein, dass sich in der Zukunft die Notwendigkeit
und Sinnhaftigkeit für weitere Kooperationen ergeben wird und sich für die Stadt Aachen und
die StädteRegion Aachen weitere Felder der Zusammenführung von Aufgaben auftun. Dabei
wird es zu Beauftragungen sowohl in die Verwaltung der StädteRegion als auch in die
Verwaltung der Stadt Aachen kommen.
10. OB und SR vertreten die Auffassung, dass sich perspektivisch Chancen entwickeln, dass
sich die StädteRegion Aachen hin zu einer "StadtRegion Aachen" weiterentwickeln kann. Dabei
strebt die Stadt Aachen keine Eingemeindung von kreis- und regionsangehörigen Kommunen
an. Die StädteRegion Aachen wiederum strebt nicht an, Kreisebene über der Stadt Aachen zu
sein.
11.OB und SR stellen klar, dass die Kreisfreiheit der Stadt Aachen nur in den Bereichen
eingeschränkt ist, die im Rahmen des Aachen-Gesetzes (Anlage 2) auf die Städteregion
übertragen wurden.
12. Als mögliche Felder zukünftig verstärkter Zusammenarbeit werden untersucht: IT in den
Bereichen Bürgerservice, Verwaltungs- und Ratsarbeit, Konzepte im Bereich Schule und VHS,
Optimierung der Zusammenarbeit in Medienzentrum und Arbeits- und Gesundheitsschutz,
technische Steuerung von Gebäuden sowie Potenziale möglicher Dachmarken regionaler
Produkte.
3
13.
Mittelfristig
stehen
engere
Verzahnungen
der
Energieversorgung,
der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der regionalen Zusammenarbeit (Rheinland) sowie
der Datenverarbeitung auf der Agenda.
14. Zukünftig werden regelmäßige Treffen des Verwaltungsvorstands der Stadt und der
Verwaltungskonferenz der Städteregion Aachen stattfinden.
15. Sollten anstehende Probleme auf der Ebene der Dezernenten nicht lösbar sein, vereinbaren
OB und SR eine abschließende Klärung mit ihrer Beteiligung.
Aachen, 26.09.2012
_________________________
Marcel Philipp
Oberbürgermeister
_________________________
Helmut Etschenberg
Städteregionsrat
4
Zukunftsprogramm
StädteRegion Aachen
Fortschreibung 2013 / 2014
Damit Zukunft passiert.
www.staedteregion-aachen.de
Aktive Region
Nachhaltige Region
BildungsRegion
Soziale Region
Der Städteregionsrat
Zollernstraße 10
52070 Aachen
info@staedteregion-aachen.de
www.staedteregion-aachen.de
Stand: November 2013
Liebe Leserinnen und Leser!
Die StädteRegion Aachen tritt seit dem vergangenen Jahr
mit einem neuen Claim auf. „Damit Zukunft passiert!“ –
ein Anspruch, der durch die vorliegende Fortschreibung
unseres Zukunftsprogramms untermauert wird.
Schwung verliehen. Das Klimaschutzkonzept nimmt
konkrete Formen an. Die Beteiligung Jugendlicher an
politischen Prozessen eröffnet in Kooperation mit der
Fachhochschule Aachen interessante Perspektiven.
Denn neben einem umfassenden Nachweis unserer Arbeit für rund 540.000 Bürger* in der StädteRegion Aachen
schauen wir selbstbewusst nach vorne1:
Alle Entscheidungen wurden vom Städteregionstag im überparteilichen Konsens getroffen. Hierfür
möchte ich allen Fraktionen meinen Dank aussprechen.
Über 1.800 Mitarbeiter in der Städteregionsverwaltung
haben eine Fülle an Arbeitsergebnissen und Impulsen zusammengetragen und machen den Mehrwert der StädteRegion Aachen spürbar.
Neben der Amtsleiterebene konnten wir in diesem Jahr
erstmals die Arbeitsgruppenleiter unmittelbar in die Profilbildung einbinden.
Auf den Eckpfeilern „Soziale Region“, „BildungsRegion“,
„Nachhaltige Region“ und „Aktive Region“ haben viele
kreative Köpfe das städteregionale Leitbild entworfen,
das dem Zukunftsprogramm Gestalt und Ordnung gibt.
Damit unser Produkt auch für den eiligen Leser konsumierbar ist, haben wir den Handlungsfeldern eine knappe
Zusammenfassung vorangestellt – eine „tour d´horizon“,
die sich jederzeit im Materialteil vertiefen lässt.
Erstmals können wir unsere Arbeit mit Kennzahlen hinterlegen und messbarer machen. Zudem
orientieren wir uns an den Zielen der EU-Strukturfondsförderung, um finanzielle Spielräume zu
erweitern.
Unsere zehn regionsangehörigen Kommunen
werden in gewohnter Weise in den Gestaltungsprozess des Zukunftsprogramms aktiv eingebunden und um Kommentare und Anregungen
gebeten.
„Damit Zukunft passiert.“ – ich wünsche Ihnen
eine interessante Lektüre und freue mich über
Ihre Rückmeldungen.
Ihr Helmut Etschenberg
Im abgelaufenen Jahr konnten erneut wichtige Projekte
realisiert werden. So hat das Bildungsbüro eine dauerhafte Perspektive erhalten. Zeitgleich wurde das Kommunale
Integrationszentrum auf den Weg gebracht und die Inklusionskonferenz hat der gesellschaftlichen Teilhabe neuen
* Wenn im Folgenden nur die männliche Form verwendet wird,
so geschieht dies aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Es sind auf
jeden Fall beide Geschlechter gemeinsam angesprochen.
5
Inhalt
Zukunftsprogramm StädteRegion Aachen
Fortschreibung 2013/2014
Kapitel I „Damit Zukunft passiert!“
Die StädteRegion auf dem Weg zur MitmachRegion
Kapitel II Die StädteRegion: Ein Haus für alle Bürger
1.
Das Dach
2.
Die vier Säulen
· Aktive Region
· Nachhaltige Region
· BildungsRegion
· Soziale Region
3.
Das Fundament
Kapitel III Der Haushalt der StädteRegion Aachen 2013/2014
Kein Buch mit sieben Siegeln, sondern transparenter finanzieller
Rahmen. 2014 erstmals mit einem „Ziel- und Kennzahlenkatalog“
7
Kapitel I
„Damit Zukunft passiert!“
Die StädteRegion auf dem Weg zur MitmachRegion
9
D
eutschland ist auf dem Weg zu einer neuen Kommunikationskultur, in der Bürger
intensiver als bisher mitreden wollen. Ein
besonderer Fokus von Verwaltung und
Politik liegt deshalb auf der Etablierung
einer städteregionalen Beteiligungsstruktur. Wir wollen
Meinungsbilder, Einstellungen und Alternativvorschläge
aus der Mitte der Bevölkerung erhalten, in die politische
Diskussion einbringen und so das Identitätsgefühl mit der
Region stärken. 2013 lag der Schwerpunkt insbesondere
auf der internen Beteiligung. Die Verwaltung beschäftigt
ca. 1.800 Mitarbeiter! Dieses Potenzial muss stärker genutzt werden. Darüber hinaus wurde in Kooperation mit
der Fachhochschule Aachen eine Studie zur „Jugendpartizipation in der StädteRegion Aachen“ erarbeitet. Die aktuellen Entwicklungen externer und interner Beteiligung
werden im Folgenden beschrieben:
Interne Beteiligung
1. Die neue Struktur des Zukunftsprogramms als Abbild des internen
Leitbildes
sis für Aktivitäten der Organisationseinheiten sind. Das
Dach des Hauses ist mit übergeordneten Leitsätzen gefüllt, welche alle Handlungsfelder der StädteRegion in die
Bürgerschaft kommunizieren.
Alle weiteren Leitsätze wurden - je nach thematischem
Schwerpunkt - den „Regionsbegriffen“ zugeordnet. Inhaltlich werden die einzelnen „Regionsbegriffe“ wie folgt
definiert:
Aktive Region:
„Wir stehen für Fortschritt, Innovation und Lebensqualität.“
Nachhaltige Region:
„Wir bewahren unseren Lebensraum und sichern Werte.“
BildungsRegion:
„Wir fördern alle Menschen in unserer Region, weil
Bildung Zukunft ist.“
Soziale Region:
„Wir stehen für ein solidarisches Miteinander.“
1
„Damit Zukunft passiert“
Ein wichtiger Baustein der internen Beteiligung ist die AG
„Profil“, die sich aus jeweils einer Führungskraft sowie einer Stellvertretung je Dezernat zusammensetzt.
In enger Kooperation mit der AG „Profil“ und allen Organisationseinheiten der Verwaltung ist im Jahr 2011
ein internes Leitbild entstanden, in dem sich alle Organisationseinheiten der StädteRegion wiederfinden. Das
Leitbild basiert auf den vier „Regionsbegriffen“: Aktive
Region / Nachhaltige Region / BildungsRegion / Soziale
Region der StädteRegion Aachen. Die Begrifflichkeiten
wurden im Rahmen der „Werkstatt der Führungskräfte“
entwickelt. Sie ergeben sich aus den vielfältigen Aufgaben der Verwaltung und stellen eine Grundstruktur für
die Kommunikation dar. Um die Begrifflichkeiten transparent zu machen, hat jedes Amt bzw. jede Stabsstelle ihren
Aufgabenbereich mit Leitsätzen definiert und diese den
Regionsbegriffen zugeordnet.
Nach Sichtung der Leitsätze durch die AG „Profil“ wurde
für die schematische Darstellung das Bild eines Hauses
gewählt.
Im Fundament des Hauses sind Aufgaben verortet, die
das Funktionieren der Verwaltung sicherstellen und Ba-
Insgesamt markiert die Entwicklung dieses Leitbildes einen Paradigmenwechsel vom „Wie funktioniert die StädteRegion?“ zum „Was tut die StädteRegion – für mich?“.
Mit dem internen Beteiligungsprozess korrespondiert die
Außendarstellung der StädteRegion: Sie orientiert sich
wie das Zukunftsprogramm an der Struktur des internen
Leitbildes. Bislang erfolgte eine Zuteilung der Inhalte
nach den politischen Ausschüssen der StädteRegion. Der
Leser kann sich im Laufe der Lektüre immer wieder orientieren, in welchem Teil des Hauses er sich gerade befindet
und welche Aufgaben hier verortet sind.
11
Für die Menschen in der StädteRegion.
Die Leitlinien unseres Handelns:
Wir stärken die regionale Wertschöpfung durch Kooperation und
Vernetzung von kommunalen und regionalen Akteuren zur nachhaltigen ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Entwicklung (A 85).
Wir stehen für die Gestaltung gleichwertiger regionaler Lebensverhältnisse durch interdisziplinäre Aufgabenwahrnehmung und
strategische Projektgestaltung im kommunalen, regionalen und
europäischen Maßstab sowie Verknüpfung von klassischen und
informellen Planungsinstrumenten (A 85).
Wir stellen die Bedeutung und die Verantwortung von Kunst in der
Gesellschaft heraus, möchten Kunst zum Seh- und Gesprächsanlass mit gesellschaftlicher Relevanz machen und durch gezielte
Förderung regionaler Einrichtungen die Rolle der Kunst als identitätsstiftendes Medium anerkennen und betonen (A 16).
Kultur braucht Strukturen! Kultur braucht Vermittlung! Kultur
braucht Förderung! In Ergänzung kommunaler Kulturpolitik schaffen wir Rahmenbedingungen für ein Klima, in dem die Kunstschaffenden und Kreativen sowie die kulturrelevanten Einrichtungen ihr
Potenzial besser entwickeln können (A 16).
Wir garantieren ein rechtssicheres, modernes und bürgerfreundliches Liegenschaftskataster. Wir halten Karten und Daten aktuell (A 62).
• Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Individualverkehrs durch Umstieg auf den Radfahrverkehr (A 61)
• Bezug von „Öko-Strom“
Wir wirken an der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) durch die
Umsetzung zahlreicher nachhaltiger Infrastrukturmaßnahmen mit. Hierzu gehören
insbesondere:
• Einsatz regenerativer Energiequellen bei städteregionalen Immobilien
Wir fördern die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger durch die Überwachung der
Trinkwasserqualität sowie Hygiene in Einrichtungen (A 53).
Wir sind zentraler Ansprechpartner für alle ordnungsbehördlichen Belange: Von der
Feststellung, Verfolgung und Ahndung von Verstößen im Straßenverkehr über Gewerbe- und Handwerksangelegenheiten bis zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (A 32).
Wir sorgen durch einen qualitativ hochwertigen Rettungsdienst und die Vorbereitung
auf mögliche Katastrophenszenarien für einen nachhaltigen Bevölkerungsschutz. Dabei soll die aktive Beteiligung der Bevölkerung noch weiter intensiviert werden (A 32).
Wir gewährleisten eine wirkungsvolle Tierseuchenbekämpfung, schützen damit Menschen und Tiere vor übertragbaren Krankheiten und tragen zur Gesunderhaltung von
leistungsfähigen Tierbeständen bei; wir nehmen darüber hinaus Aufgaben im Tierschutz und bei der Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs wahr (A 39).
Wir beraten und begleiten Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen
und Schüler sowie deren Eltern (A 41).
Wir stellen für unsere Bürgerinnen und Bürger den Verbraucherschutz sicher, indem wir
Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, des Einzelhandels, der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung auf die Einhaltung der Hygiene und der gesetzlichen Bestimmungen prüfen (A 39).
Wir sorgen für qualifizierte Arbeitskräfte in der Altenpflege (A 54).
Nach dem Leitsatz „Gemeinsam für Kinder und Jugendliche“ verstehen wir uns als Partner der jungen Menschen, ihrer Eltern und
aller weiteren Beteiligten in einem Netzwerk der Kooperation zur
Förderung positiver Lebensbedingungen junger Menschen (A 51).
Wir fördern die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit
der jungen Menschen in der BildungsRegion sowie die positiven
Wirkungen familiärer Erziehung durch bedarfsgerechte Angebote
der Kinder- und Jugendhilfe (A 51).
Wir bieten den Institutionen und Akteuren der BildungsRegion
Beratung, Informationen sowie inhaltliche und organisatorische
Dienstleistungen (A 43).
Wir unterstützen den Auf- und Ausbau eines regionalen Bildungsnetzwerkes und eines datenbasierten Bildungsmanagements,
um das Bildungswesen gemeinsam mit öffentlichen Partnern zu
gestalten und weiterzuentwickeln (A 43).
Wir dienen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung des
Schulwesens, wobei die Schülerin/der Schüler im Mittelpunkt
steht (A 41).
Wir unterstützen den zukunftsweisenden Inklusionsgedanken
einer gemeinsamen Beschulung von Menschen mit Behinderungen an allgemeinen Schulen unter Beibehaltung der gegebenen
guten Standards (A 40).
Wir erkennen die existenzielle Bedeutung der Mobilität als Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Bürger, gewähren die entsprechenden Bürgerservices grenzüberschreitend in hoher Qualität und treffen ebenso konsequent alle notwendigen Maßnahmen
zur Erhaltung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Verkehrsraum (A 36).
Wir unterstützen die Kommunen in der konstruktiven Auseinandersetzung mit demografiebedingten Veränderungen durch eine
umfassende Demografieberichterstattung sowie die Durchführung von thematischen Workshops zu Ausmaß, Wirkungen, Handlungsbedarfen und entsprechenden Maßnahmen (A 16).
Wir setzen uns für ein möglichst umfassendes und ortsnahes Bildungsangebot, mit Schwerpunkt in der beruflichen Bildung, ein
(A 40).
Wir übernehmen auch im Hinblick auf die Grenznähe zu den Niederlanden und Belgien die Aufgabe der Kontrolle und rechtlichen Anwendung der Einreisebestimmungen
(A 33).
Demografischer Wandel – Angesichts rückläufiger Einwohnerzahlen und einer veränderten Bevölkerungsstruktur sind Unterstützungs- und Hilfeleistungen sowie die Weitergabe von Wissen
und Erfahrung zwischen den Generationen eine wertvolle gesellschaftliche Ressource, die durch Projekte zum altersübergreifenden Dialog (im Sinne von Akzeptanz und respektvollem Umgang
der Generationen unter- und miteinander) weiter gestärkt und
ausgebaut wird (A 16).
Wir fördern alle Menschen in unserer Region,
weil Bildung Zukunft ist.
Wir bewahren unseren Lebensraum
und sichern Werte.
Wir stehen für Fortschritt,
Innovation und Lebensqualität.
Wir fördern und unterstützen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen und Lebenssituationen (Gleichstellung).
Durch den sozialmedizinischen Beratungsdienst und den neu
geschaffenen Familienhebammendienst sichern wir den Ausbau
der frühen Betreuung und Begleitung (Frühe Hilfen) von Familien mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr in enger Kooperation und
im Auftrag der Jugendämter der StädteRegion Aachen (A 53).
Wir fördern die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch
interdisziplinäre Angebote und nachrangige Betreuung in Kindertagesstätten, insbesondere in Familienzentren und Schulen.
Wir schaffen nachhaltige Präventionsangebote in Kindertagesstätten und Schulen in Kooperation mit anderen (A 53).
Wir fördern und verbessern mit unseren Betreuungsangeboten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (A 51).
Wir unterstützen mit Angeboten der Jugendhilfe die Kommunikations- und Konfliktfähigkeit junger Menschen, deren
Familien und Beziehungsgefüge, in vielfältiger Weise mit
dem Ziel, die jungen Menschen dazu zu befähigen, Teile tragfähiger sozialer Netzwerke zu sein (A 51).
Wir übernehmen eine Garantenstellung für sozial benachteiligte
Menschen (A 50).
Wir schaffen mit unserer Arbeit eine Grundlage für ein gleichberechtigtes und friedvolles Zusammenleben der Menschen mit
und ohne Migrationshintergrund in der StädteRegion Aachen.
Unser Wunsch und unser Ziel ist es, dass dieses Miteinander geprägt wird durch Toleranz, Offenheit, Veränderungsbereitschaft
und gegenseitigen Respekt (A 46).
Wir sind Ansprechpartner für alle in der Region lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger – von der Einreise, über
den Aufenthalt und die Vermittlung in Sprachkurse bis hin zur
Einbürgerung (A 33).
Eine hohe Qualität der Dienstleistung des Beauftragten für die
Belange der Menschen mit Behinderung ist unabdingbar (Behindertenbeauftragter).
Wir stehen für ein
solidarisches Miteinander.
„Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler“: Wir suchen im Rahmen der Marketingaktivitäten den persönlichen Kontakt zur Bevölkerung und bereiten Informationen und Angebote zielgruppenspezifisch auf (S 13).
„Tue Gutes und schreibe darüber“: Wir sind verlässlicher Kooperationspartner aller Medien: aktuelle Entwicklungen werden transparent und leicht nachvollziehbar dargestellt (S 13).
Wir sind eine „Region der Beteiligung“: Wir setzen auf Jugendpartizipation, fördern ehrenamtliches
Engagement, mobilisieren unsere Mitarbeiterschaft und geben unseren Bürgerinnen und Bürgern Raum für politische Beteiligung (S 13).
Wir stehen Bürgern, Vereinen
und Verbänden mit Rat und Tat zur Seite (A 85).
Damit Zukunft passiert.
Wir, als Beteiligungsverwaltung, unterstützen als qualitativer Dienstleister die
gewählten Mandatsträger der StädteRegion in den Aufsichtsräten der wirtschaftlichen Beteiligungen bei ihren Aufgaben durch analytische und fachliche Informationsaufbereitung (S 80).
Nachhaltige Region
Aktive Region
Wir sind das „Sprachrohr“ der Belegschaft (PR)!
Im Rahmen der Kommunalaufsicht wird der Städteregionsrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde tätig. Er übt dabei als Teil der Staatsaufsicht über
den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung eine reine Rechtsaufsicht aus
(A 15).
BildungsRegion
Wir versuchen, im Rahmen unserer Möglichkeiten, bei auftretenden Problemen der Beschäftigten eine gerechte Lösung im Sinne aller Beteiligten zu
suchen (PR).
Wir überwachen die Einhaltung tariflicher und gesetzlicher Regelungen bzw.
sonstiger Rahmenbedingungen im Sinne der Beschäftigten (PR).
ausgerichtete Verwaltungshandeln. Dazu gehören auch die Bekämpfung von
Korruption und die Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes (A 14).
Die Beteiligungsunternehmen der StädteRegion dienen den Bürgerinnen und
Bürgern mit vielfältigen Dienstleistungen in den Bereichen Energieversorgung,
Verkehr, Wohnen und der Gesundheitsversorgung bis hin zu Bankdienstleistungen
(ihrer Sparkasse) und kulturellen Angeboten. Sie richten ihre Geschäftstätigkeit an
den Marktbedürfnissen aus und sind dem technischen Fortschritt verpflichtet, die
Dienstleistungen für ihre Bürgerinnen und Bürger, d.h. Kundinnen und Kunden, kontinuierlich zu verbessern (moderner ÖPNV, Öko-Energien, Wohngebäudesanierung,
Abfallentsorgung usw.) (S 80).
Wir entwickeln Strategien und Konzepte für eine klimagerechte Zukunft. Mit Maßnahmen zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und dem Ausbau der erneuerbaren Energien gestalten wir unser StädteRegionsKlima auf dem Weg zur CO2Neutralität .Themen wie Energieversorgung, energieeffiziente Gebäude, Mobilität,
Stadtentwicklung sowie strukturübergreifende Maßnahmen zählen zu unseren
Handlungsfeldern (S 68).
Wir praktizieren Umweltschutz mit dem Bürger und den Betrieben, indem wir sie bei
der Einhaltung gesetzlicher Regelungen umfassend beraten. Wir erteilen Genehmigungen und schaffen damit eine solide Rechtsgrundlage für die Bürger und Betriebe.
Als verlässlicher Partner unterstützen wir mit unserem Fachwissen unsere Kommunen in ihrer nachhaltigen Entwicklung (A 70).
Wir schützen unsere Umwelt sowie die natürlichen Ressourcen und schaffen die
Grundlage für eine lebenswerte und intakte Region.Wir fördern die natürliche Entwicklung von Natur und Landschaft und deren Gewässer. Wir verhindern schädliche
Verunreinigungen von Boden, Wasser und Luft (A 70).
Wir sichern die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum durch die
Förderung von Mietwohnungen und Wohneigentum und leisten einen Beitrag zum
Umweltschutz und zur Reduzierung der CO₂ Belastung durch die Förderung regenerativer Energien (A 63).
Wir überprüfen regelmäßig Versammlungsstätten, Schulen, Beherbergungsbetriebe
und größere Geschäftshäuser (Sonderbauten), insbesondere auf Einhaltung eines optimalen Brandschutzes (A 63).
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte sorgt für Transparenz des Grundstücksmarkts in der StädteRegion Aachen (A 62).
Wir stellen im Internet und Intranet ein geographisches Informationssystem bereit,
das vielfältige, aktuelle und untereinander kombinierbare Karten aufweist (A 62).
Wir – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Rechnungsprüfung
– prüfen für den Städteregionstag und die Bürgerschaft im Rahmen unserer
gesetzlichen und übertragenen Aufgaben das an den rechtlichen Vorgaben
Ziel der Schwerbehindertenvertretung ist es, den Weg der Verwaltung der
StädteRegion Aachen hin zu einem inklusiven Arbeitgeber zu begleiten
(Schwerbehindertenvertretung).
Wir schaffen die nötigen Rahmenbedingungen für eine moderne, bürgerfreundliche Verwaltung. Wir stellen sicher, dass die politisch definierten Rahmenbedingungen in verantwortungsbewusstes, ökonomisches Verwaltungshandeln umgesetzt werden (A 10 und A 20).
Wir wollen die StädteRegion Aachen als einen Lebens- und Naherholungsraum begreifbar machen und die Bedeutung touristischer
Qualitäten als „weichen Standortfaktor“ herausstellen (A 85).
Wir stärken die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sorgen für
Ausgleich zwischen städtischen und ländlichen Räumen und vertiefen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit als Modell für
Europa (A 85).
Soziale Region
Wir engagieren uns für junge Familien unmittelbar nach der Geburt des Kindes durch Zahlung von Eltern- und Betreuungsgeld
sowie einer Beratung zur Elternzeit (A 57).
Wir entscheiden über Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht und leisten hierzu individuelle Beratung (A 57).
Wir fördern die Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen
Leben in der Gemeinschaft (Jobcenter).
Wir bringen Menschen in Arbeit und unterstützen in finanziellen
Notlagen (Jobcenter).
Wir sind uns des steigenden Pflegebedarfs der Menschen in der
Region bewusst und tragen frühzeitig Sorge dafür, diesem gerecht zu werden (A 50, A 54).
Stand: Oktober 2013
2. Maßnahmen zur Mitarbeiterbeteiligung
Aktuell arbeitet die AG „Profil“ an einem Konzept zur
ausgeweiteten Mitarbeiterbeteiligung, da bislang nur
die Amts- und Stabsstellenleiter durch das Format der
„Werkstatt der Führungskräfte“ einbezogen wurden. Im
Rahmen von zwei Workshops wurde die Ebene der Arbeitsgruppenleiter mit dem Ziel angesprochen, diese
Führungsebene über die aktuellen Maßnahmen zur Profilierung der StädteRegion zu informieren und aktiv einzubinden. In Gruppen wurden Vorschläge zur Mitarbeiterund Bürgerbeteiligung erarbeitet.
Zweiter Workshop der Arbeitsgruppenleiter am 17.09.2013 im Tagungs-
Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen werden weiter
ausgearbeitet und umgesetzt. So soll 2014 erstmals eine
„Hausmesse“ stattfinden, bei der alle Organisationseinheiten ihr vielfältiges Aufgabenspektrum präsentieren.
Der Austausch unter den Organisationseinheiten – insbesondere mit den Außenstellen – kann zudem befördert
werden und Synergieeffekte erzeugen. Darüber hinaus
haben die Arbeitsgruppenleiter Ideen zur Umsetzung
einer Imagebroschüre der StädteRegion Aachen erarbeitet. Die Aufgaben der Verwaltung sollen auf einfache und
sympathische Art und Weise in einem Printprodukt in
Ergänzung zum umfangreichen Zukunftsprogramm präsentiert werden. Das Konzept der Broschüre sieht vor, die
Tätigkeitsfelder der Verwaltung in die Lebenswelt einer
ganz normalen Familie aus der StädteRegion einzubetten.
Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt:
··
··
··
Wo betrifft mich die Verwaltung der StädteRegion?
Wo greift sie in meinen Alltag ein?
Wo bemerke ich dies, wo nicht?
haus Gut Obermühle
Um dem Bürger eine lesbare Übersicht über die verschiedenen Tätigkeitsfelder anbieten zu können, müssen die
Inhalte zu den einzelnen Bereichen reduziert werden.
Dazu wurde der Haushalt einer fiktiven, durchschnittlichen Familie kreiert. Anhand der einzelnen Stationen wie
Küche, Wohn- und Kinderzimmer werden über Symbole
und Details die Berührungspunkte mit der StädteRegion
gezeigt. So entsteht ein „Wimmelbild“ in dem diese Symbole abgebildet werden. Eine textliche Auflösung zeigt
den Zusammenhang zu einem bestimmten Absender in
der Verwaltung.
Darüber hinaus wird im Mai 2014 eine Mitarbeiterbefragung durch A 10 – Zentrale Dienste durchgeführt. Hier
sollen Fragestellungen zur stärkeren Mitarbeiterbeteiligung aufgenommen werden.
Externe Beteiligung
1
„Damit Zukunft passiert“
1. Jugendpartizipation in der StädteRegion
Aachen
Erster Workshop der Arbeitsgruppenleiter am 27.06.2013 im
Tagungshaus Gut Obermühle
Die Fachhochschule Aachen hat sich im Rahmen eines
Multimediaprojektes in Kooperation mit der Verwaltung
mit dem Thema „Jugendpartizipation in der StädteRegion Aachen“ beschäftigt. Ziel ist, das politische Engagement für Jugendliche in der Region attraktiver zu gestalten, vorhandene Angebote verstärkt publik zu machen
und neue Konzepte zu entwickeln. So erfolgte eine Bestandsaufnahme, Maßnahmen zur Jugendbeteiligung
wurden entwickelt und eine großangelegte Umfrage bei
Jugendlichen in der StädteRegion durchgeführt. Mit einigen städteregionsangehörigen Kommunen sollen jetzt
neue Formate zur Ansprache der Jugendlichen entwi-
Damit Wasser
trinkbar bleibt
Durch ständige Kontrollen sichern wir die Qualität
des Trinkwassers in der Region.
Damit Kultur
vielfältig bleibt
Bearum volorem quae sinus est,
Mit Beteiligungen an vielen Unternehmen aus den
Bereichen Verkehr, Entsorgung und Kultur sorgen wir
auch für Vielfalt in der Region. Zum Beispiel mit dem
Grenzlandtheater.
Damit unser Klima so bleibt
wie es ist
Damit Sie informiert sind
Mit vielen Tipps und Aktionen zu Themen wie Stromsparen
im Haushalt oder Solarenergie leisten wir einen Beitrag zur
Reduzierung des persönlichen CO2-Ausstoßes
Ds Presseamt der StädteRegion sorgt dafür, dass alle
wichtigen Mitteilung eine breite Öffentlichkeit erreichen. Zum Beispiel mit Themenseiten in der Zeitung.
Bearum volorem quae sinus est,
Bearum volorem quae sinus est,
Bearum volorem quae sinus est,
Damit Lebensmittel
sicher sind
Mit regelmäßigen und sorgfältigen Kontrollen sorgen
wir dafür, dass Sie sich bei Lebensmitteln sicher sein
können.
Bearum volorem quae sinus est,
Damit die StädteRegion
erfahrbar bleibt
Mit der Ausweitung von Radwanderwegen und einer
fahrradfreundlichen Verkehrspolitik sorgen wir für eine
aktive Region.
Bearum volorem quae sinus est,
An jedem Tag der Woche...
nkwasseDellit utem. Nemporeicius aut lacculpa nonse nimillabo. Nemquas eos ant
quia consequ issecatum dolorum etur autatecatur aut quae. Cum facepudandis aut
labore commosa ndandam non et provitae conseque ipistiur?
On corit aut prat etur as as sequid et quam velignata nullibus et reptasit, es debitem
eos et, optur aliberi orectem porectinctem et, iuntur alias que coriti officae quis aut
Damit auch Mimi und Bello
nicht zu kurz kommen
faccum ipisto voloritiusa non repra volo dollut quaest etuscil istrum quaepti busaperum que labores magnien deliqui ad uta di cum restiunti doluptat.
Atiberum vendi iusapedior maximinum remodipsam, omnis essunt eum simpor
repel ipicieture omnientem. Obit et arum nonsectem coreptatiis accusaesto iusae.
Itaquodia ipic.
Die Abteilung Veterinärwesen kümmert sich rund um
alle Belange der Tierhaltung. In der Landwirtschaft
genauso wie bei Hund oder Katze.
Bearum volorem quae sinus est,
Bildsituation für die Imagebroschüre Aktion „Wimmelbild“ (Entwurfsfassung ohne vollständigen Text)
ckelt und gemeinsame Aktivitäten zu den kommenden
Kommunalwahlen durchgeführt werden. Darüber hinaus
absolvieren zwei Abiturienten ihr freiwilliges politisches
Jahr im Bildungsbüro. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind
die Organisation von Projekten zur Unterstützung der
Schülervertretungen und „Was geht?!“, die Werkstatt für
Jugendbeteiligung und Jugendpolitik zur Europa- und
Kommunalwahl.
Denise Trautmann und Florian Weyand aus Eschweiler absolvieren ihr
Freiwilliges Politisches Jahr im Bildungsbüro der StädteRegion Aachen.
2. Einrichtung eines Bürger-Cafés
Das Bürger-Café soll als direkte Anlaufstelle für politisch interessierte Bürger fungieren und einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft sicherstellen.
Auch Beteiligungsmöglichkeiten sollen hier entsprechend beworben werden. Das Bürger-Café
ist als feste Anlaufstelle (z.B. in Familienzentren)
und/oder als mobiles Bürger-Café konzipiert.
Zunächst soll es in der mobilen Variante umgesetzt werden. In dieser Saison wurde hierfür
das Städteregionsmobil genutzt, welches von
April bis September 2013 auf diversen Veranstaltungen der Kommunen vertreten war. Erstmals wurden Thementage für einzelne Termine entwickelt, um den Dialog mit dem Bürger
noch gezielter zu befördern. So war das Mobil
bspw. an einem Tag unter dem Motto „ehrenamtliches Engagement in der StädteRegion
Aachen“ unterwegs. Auch interaktive Elemente, wie z.B. ein Quiz, oder das neue Glücksrad
sollen niedrigschwellig das Interesse am Thema wecken. Langfristig soll das Städteregionsmobil durch ein sogenanntes „Bürgermobil“
15
ersetzt werden. Das Bürgermobil ist eine multifunktionale
und möglichst barrierefreie Fortentwicklung des Städteregionsmobils. Hier erhalten Bürger weitreichende Informationen zur StädteRegion. Zudem bietet das Mobil Raum für
Austausch und Diskussion, also ideale Voraussetzungen für
eine unmittelbare „Bürgerbeteiligung“. Für aktuelle Inhalte
sind Stellwände und Poster vorgesehen, die man je nach
Anlass austauschen kann.
Viele interaktive Elemente sollen die direkte Kommunikation mit dem Bürger befördern. Das Konzept sieht bspw.
einen Touchscreen vor, über den man direkt auf ein digitales Forum zur Bürgerbeteiligung zugreifen und Vorschläge
einreichen kann.
Außerdem ist im Bus eine Sitzecke vorgesehen, so dass individuelle Beratungen erfolgen können. Das Bürgermobil
ist auch als „mobiles Büro“ durch die einzelnen Ämter und
Stabsstellen zu nutzen, beispielsweise zur wohnortnahen
Beratung von Wiedereinsteigerinnen.
1
„Damit Zukunft passiert“
Aktuell wird geprüft, ob das Fahrzeug auch als ElektroMobil bei der Streetscooter GmbH entwickelt werden kann.
Zudem soll das Bürger-Café als feste Anlaufstelle getestet
werden. Es würde sich anbieten, hierfür bereits bestehende
Treffpunkte zu nutzen. Denkbar wären z.B. Veranstaltungen
in Familienzentren oder anderen Begegnungsstätten. Hier
sollen Menschen zwanglos ins Gespräch kommen und bürgerschaftliche Netzwerke bilden.
Entwurf der Fachhochschule Aachen zur Gestaltung der mobilen Ausstellung
3. Mobile Ausstellung
Das Bürgermobil soll mit Elementen einer mobilen Ausstellung kombiniert werden. Ein Entwurf für die Ausstellung
wurde jetzt von der Fachhochschule Aachen vorgelegt. Die
Ausstellung soll Bürger aller Altersklassen ansprechen, Wissen rund um die StädteRegion vermitteln, Bürgern Möglichkeiten zur Beteiligung aufzeigen und grundsätzlich das
Interesse an der Arbeit der StädteRegion wecken.
Die Ausstellung besteht aus interaktiven, haptischen und
klassischen Elementen, die wahlweise auch mit dem Bürgermobil kombiniert werden können.
Entwürfe zur Gestaltung des Bürgermobils
17
Kapitel II
Die StädteRegion:
Ein Haus
für alle Bürger
1. Das Dach
2. Die vier Säulen
Aktive Region
Nachhaltige Region
BildungsRegion
Soziale Region
3. Das Fundament
19
1. Das Dach
Das Dach auf einen Blick
Eine offene Kommunikation nach innen und außen ist
Merkmal einer modernen Verwaltung. Und als „Region
der Beteiligung“ ist die aktive Partizipation der Bürger
von enormer Relevanz. Die Stabsstelle 13 - Öffentlichkeitsarbeit versteht sich als Vermittler zwischen den Menschen und der Verwaltung. Mediale Anfragen und Mitteilungen aus der Verwaltung sorgen für einen ständigen
Austausch und umfassende Informationen. Neue Kommunikationskanäle wie Twitter und Facebook sind von
wachsender Bedeutung. Dafür sprechen auch die Abrufzahlen des Bürgerportals www.staedteregion-aachen.de.
Kurzfilme und die eigene Facebook-Fanseite verzeichnen
steigende Tendenzen.
Die StädteRegion steht für ein gesellschaftliches Miteinander. Deshalb ist auch die Gleichstellung ein besonderes
Thema. Gerade in unserer schnelllebigen Zeit ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unverzichtbar. Die Städteregionsverwaltung geht hier mit gutem Beispiel voran.
Ein eigener Betriebskindergarten, die Möglichkeit zu Telearbeit sowie zu flexiblen Arbeitszeiten machen die große Attraktivität als Arbeitgeber aus. Nicht zuletzt erfährt
das enorm wichtige Ehrenamt finanzielle Unterstützung
sowie konkreten Rat durch den Ehrenamtsbeauftragten.
Gleichstellung
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Wir fördern und unterstützen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen und Lebenssituationen.
1. Aufgaben und Ziele
Im Rahmen von organisatorischen und personellen Veränderungen innerhalb der Verwaltung wurde mit Wirkung zum 1. Juni 2013 der Aufgabenbereich „Gleichstellung“ in eine eigene Organisationseinheit unter neuer
hauptamtlicher Leitung überführt.
Die Verwirklichung des Verfassungsgebots aus Art. 3 Abs.
2 des Grundgesetzes zur Förderung der tatsächlichen
Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist auch
eine Aufgabe der Städte und Gemeinden (ab 10.000 Einwohnern) sowie der Kreise, die zur Wahrnehmung dieser
Aufgabe hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte
(GSB) bestellen.
Die GSB erfüllt eine Querschnittsaufgabe innerhalb der
Verwaltung und arbeitet auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW - LGG.
Die dienstliche Stellung und die Rechte der GSB sowie den
Rahmen für ihren Aufgabenbereich legt das LGG fest. Eine
Besonderheit ist ihre fachliche Weisungsfreiheit, die der
GSB Unabhängigkeit zusichert, als wesentliche Voraussetzung für die Ausübung ihrer gesetzlichen Mitwirkungsund Kontrollfunktion innerhalb der Verwaltung. Ob es
sich um eine Angelegenheit mit Gleichstellungsrelevanz
handelt, entscheidet die GSB eigenständig aufgrund ihrer
fachlichen Kompetenz.
Die GSB übernimmt eine beratende Funktion für Mitarbeiter, Führungskräfte und Personalverantwortliche in
Zusammenhang mit Gleichstellungsangelegenheiten. Sie
ist an sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen beteiligt, insbesondere an Auswahl- und Stellenbesetzungsverfahren und wirkt bei Aufstellung, Umsetzung und Controlling des Frauenförderplans mit. Ebenso
setzt sich die GSB dafür ein, dass bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern beseitigt werden und
trägt zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie für Frauen und Männer bei.
Gerade in diesem Bereich ist die Städteregionsverwaltung mit einem eigenen Betriebskindergarten, der Möglichkeit zu Telearbeit und mit flexiblen Arbeitszeiten bereits gut aufgestellt und damit als Arbeitgeber attraktiv,
beliebt und vorbildhaft; allerdings muss in Zeiten des mit
dem drohenden Fachkräftemangels einhergehenden
„War for Talents“ der Status Quo auch hier noch weiter op-
timiert werden. Derzeit entwickeln GSB, Personalverantwortliche und Personalrat gemeinsam ein systematisches
Wiedereinstiegsmanagement zur weiteren Profilierung
der Städteregionsverwaltung als familienfreundlicher Arbeitgeber.
Im Bereich Fortbildung arbeitet die GSB mit dem A 10.4
– Personalentwicklung, Ausbildung, Modernisierung
zusammen und initiiert hausinterne Fortbildungsveranstaltungen, die ihren Fokus auf frauen- und gleichstellungsspezifische Themenbereiche legen. Ein weiterer
Aufgabenschwerpunkt der GSB liegt in der externen Arbeit. Die Kreisordnung fasst den Bereich sehr weit, so dass
der Auftrag dort endet, wo der Kreis (die StädteRegion)
keine Zuständigkeit mehr hat: „Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen des Kreises (der StädteRegion) mit, die die Belange von Frauen
berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung
von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben“, so definiert es § 3 Abs. 2 KrO NRW. Die Arbeit in Netzwerken mit
anderen Gleichstellungsstellen und Einrichtungen, Organisationen und Institutionen zur Verbesserung der Chancen und Lebensperspektiven von benachteiligten Frauen
und Mädchen sowie zum Abbau struktureller Diskriminierungen sind wichtige Bausteine im Arbeitsbereich der
Gleichstellungsbeauftragten.
Eines dieser Netzwerke ist das „Frauenforum der StädteRegion Aachen“, in dem bereits seit 20 Jahren ca. 35 caritative und soziale Einrichtungen sowie Beratungsstellen,
Berufsverbände, Parteien, Projektträger, Verwaltungen
und Wohlfahrtsverbände zusammenarbeiten und sich
regelmäßig zum Informations- und Erfahrungsaustausch
sowie zur gegenseitigen Unterstützung treffen. Darüber
hinaus arbeitet die GSB in Gremien der regionalen Arbeits-, Wirtschafts- und Strukturpolitik zur Förderung der
Frauenerwerbstätigkeit mit, berät und unterstützt Betroffene bei geschlechtsspezifischen Fragestellungen und
vermittelt bei Bedarf Kontakte zu Fachberatungsstellen
und Institutionen. Des Weiteren setzt sich die GSB aktiv
für die Verbesserung politischer Rahmenbedingungen
zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern
in Beruf, Familie und Gesellschaft ein.
wie z.B. Gesundheit, Ausbildung, traditionelles Rollenverständnis, kulturelle Besonderheiten etc.
Kurz zusammengefasst: Die GSB ist Ansprechpartnerin rund um das Thema „Gleichstellung von Frauen und Männern“ und wirkt bei der Umsetzung des
Verfassungsauftrages auf kommunaler Ebene mit. Ihr
Arbeitsprogramm ist weder statisch noch zementiert,
sondern unterliegt ständigen Veränderungen und Anpassungen aufgrund von gesellschaftlichen und demografischen Entwicklungen.
2. Schwerpunkte 2014
Ein Schwerpunkt der zukünftigen verwaltungsinternen Tätigkeiten der GSB liegt in der Mitarbeit bei der
Entwicklung von modernen, intelligenten, flexiblen
und individuell einsetzbaren Instrumenten zur Personalentwicklung, Personalpflege und zum Wissensmanagement. Im externen Bereich besteht aus dem
Arbeitskreis der GSB in der StädteRegion Aachen der
Wunsch, zukünftig wieder verstärkt gemeinsam öffentlichkeitswirksam aufzutreten und besonders
aktuelle Themenfelder mit Gleichstellungsrelevanz
aufzugreifen (z.B. Altersarmut – insbesondere bei
Frauen, Wohnsituation im Alter, Frauenquote etc.).
Eine Abordnung der Gleichstellungsbeauftragten
aus der StädteRegion Aachen wird die Region
auch bei der 22. Bundeskonferenz kommunaler
Frauenbüros und Gleichstellungsstellen unter
dem Motto „Wirklichkeit und Visionen – Strategien für eine erfolgreiche Gleichstellungsarbeit“
im Januar 2014 in Potsdam vertreten.
Ansprechpartner:
Gleichstellungsbeauftragte
Tel. 0241/5198-2460
Initiierung, Begleitung oder Durchführung von Projekten
mit Gleichstellungsrelevanz gehören ebenso zum Aufgabenspektrum wie das Aufgreifen von Gender relevanten
Themen aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen,
21
S 13 - Öffentlichkeitsarbeit
Wir sind eine „Region der Beteiligung“: Wir setzen
auf Jugendpartizipation, fördern ehrenamtliches
Engagement, mobilisieren unsere Mitarbeiterschaft und geben unseren Bürger/innen Raum für
politische Beteiligung.
Tue Gutes und schreibe darüber: Wir sind verlässlicher Kooperationspartner aller Medien: aktuelle
Entwicklungen werden transparent und leicht
nachvollziehbar dargestellt.
„Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht
dem Angler“: Wir suchen im Rahmen der Marketingaktivitäten den persönlichen Kontakt zur Bevölkerung und bereiten Informationen und Angebote zielgruppenspezifisch auf.
1. Öffentlichkeitsarbeit:
Interaktion mit Bürgern und Presse
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Lebendige Kommunikation, ständiger Austausch, umfassende Information. Und dabei stets das Interesse der Bürger im Blick. Die „Stabsstelle 13 – Öffentlichkeitsarbeit“
sieht sich als Querschnittsamt zwischen den Menschen
und der Verwaltung. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die
Bearbeitung von medialen Anfragen sowie die Weitergabe von Mitteilungen aus der Verwaltung. Etwa drei
bis vier konkrete Presseanfragen täglich und rund 600
Pressemitteilungen pro Jahr fördern den regelmäßigen
Austausch mit den regionalen Medien und den Bürgern.
In diesem Zusammenhang kommt auch der Pflege von
Kommunikationskanälen wie Twitter und Facebook eine
wachsende Bedeutung zu. Aktuelle Infos rund um die
StädteRegion werden täglich bereitgestellt, Inhalte neu
aufbereitet und Bürgerfragen vor allem über die Info- und
die 24-Stunden-Mail beantwortet. Das Wichtigste dabei
ist immer: Möglichst nah dran sein an den Bürgern sowie
der Presse auf der einen und den eigenen Ämtern sowie
Stabsstellen auf der anderen Seite. So soll der Austausch
gefördert und Verwaltung für die Menschen in der StädteRegion Aachen erfahrbar gemacht werden.
2. Bürgerportal: Informationen in
Sekundenschnelle
Dies gelingt zunehmend durch die vielfältigen Möglichkeiten des Internets: Das Bürgerportal der StädteRegion
(www.staedteregion-aachen.de), die Kurzfilme auf Youtube und die städteregionale Facebook-Fanseite spielen
mittlerweile eine zentrale Rolle im Austausch mit den
Menschen in der Region. Die Abrufzahlen des Portals sind
im Laufe des Jahres 2013 auf einen neuen Höchststand
geklettert, Tendenz weiter steigend. Allein im Referenzmonat Juli haben auf der Homepage rund 60.000 Besucher über 210.000 Einzelseiten aufgerufen – Rekord für
einen einzelnen Monat. Das von S 13 inhaltlich verantwortete Bürgerportal nimmt damit eine zentrale Funktion für
die umfassende Information der Bürger ein. Die Zugriffe
auf das Angebot erfolgen aktuell schon zu gut 20 Prozent
über mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets) und zu 80
Prozent über den heimischen PC. Dieser Trend dürfte sich
in den kommenden Jahren noch verstärken, so dass künftig die Mehrzahl der Zugriffe mobil erfolgen könnte. Aus
Sicht von S 13 wird darauf 2014 ein Fokus liegen. Aus ins-
gesamt 52 Ländern wurde auf das Bürgerportal zugegriffen. Die Mehrzahl der Nutzer (rund 55.000, also mehr als
90 Prozent) stammt aus Deutschland. Aus den Niederlanden haben im Juli 2013 insgesamt 435 Personen auf die
Angebote zugegriffen, aus Belgien 87 und aus Polen immerhin 82. Voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2013
werden Texte zu Kernthemen mehrsprachig angeboten.
Ein schrittweiser Ausbau in den Sprachen Englisch, Französisch, Niederländisch und Polnisch steht auf der Agenda, so dass Basisinformationen auch für ausländische Besucher verständlich aufbereitet werden. Die Umsetzung
scheiterte zuletzt an technischen Problemen, an deren
Behebung mit Nachdruck gearbeitet wird.
3. Soziale Netzwerke: Als Kommunikationskanäle unverzichtbar
Interaktion und Weitergabe von Informationen finden
heutzutage verstärkt auch durch soziale Netzwerke statt.
Die StädteRegion Aachen besitzt eine eigene FacebookFanseite, die von S 13 betreut wird und aktuell rund
3.000 Fans zählt. Aktuelle Termine, Neuigkeiten sowie
die Interaktion mit Facebook-Nutzern bieten einen wertvollen Erfahrungsaustausch, der ein immer wichtiger
werdender Bestandteil der Arbeit von S 13 ist. Denn: Allein in Deutschland gibt es aktuell mehr als 20 Millionen
Facebook-Nutzer, wovon mehr als 60 Prozent täglich auf
Facebook aktiv sind, Tendenz steigend. Eine inoffizielle
Fanseite der StädteRegion Aachen existierte bereits seit
September 2011. Durch die eigene Gestaltung der Seite
können jetzt neue Zielgruppen erreicht werden. 96 Prozent aller 18- bis 30-Jährigen sind in sozialen Netzwerken
aktiv. Facebook dient aus Sicht der StädteRegion einer
vereinfachten und direkten Kommunikation mit den
Bürgern, die eine Ergänzung zu eher klassischen Kommunikationskanälen wie Radio, Zeitung oder Fernsehen
bedeutet. In der Bevölkerung besteht eine steigende
Bereitschaft, Dienste im Internet nicht nur ausschließlich
zu nutzen, sondern diese auch aktiv mitzugestalten. Dies
spiegelt sich auch in dem Bedürfnis wider, sich zunehmend über das Internet mit Politik und Verwaltung auseinanderzusetzen. Der Facebook-Auftritt der StädteRegion
Aachen stellt in diesem Zusammenhang auf unkomplizierte Weise den direkten Kontakt zu den Nutzern her.
chen. Auch diesen Kurznachrichtendienst
nutzen immer mehr Menschen, um sich in
Sekundenschnelle über aktuelle Themen zu
informieren.
4. Bürgerbeteiligung:
Unkompliziert und direkt
Das Internet wird S 13 zukünftig noch enger begleiten,
Bürgerportal und Facebook-Fanseite werden deswegen
in 2014 noch intensiver bespielt und stetig ausgebaut. S
13 sieht sich als Dienstleister in Sachen „Bürgerbeteiligung“, die in den kommenden Jahren weiter ausgebaut
werden soll. Vor allem die Möglichkeiten der neuen
Kommunikationskanäle und sozialen Netzwerke spielen dabei eine zentrale Rolle, da immer mehr Menschen
Informationen unkompliziert per Mausklick und ohne
aufwändige Suche abrufen wollen und gleichzeitig in
die Interaktion mit Verwaltung und Politik treten wollen. Dafür hat S 13 die Voraussetzungen geschaffen.
Ansprechpartner:
S 13 – Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0241/5198-1300
Darüber hinaus veröffentlicht S 13 alle eigenen Pressemitteilungen, die per Mail verschickt und ins Bürgerportal
gestellt werden, auch im Kurznachrichtendienst Twitter.
Dort folgen rund 5.000 Menschen der StädteRegion Aa-
23
A 85 – Amt für regionale
Entwicklung
Wir stehen Bürgern, Vereinen und Verbänden mit
Rat und Tat zur Seite.
1. Service und Dienstleistung
1.1 Gremienvorbereitung
Zukunftsweisende Entscheidungen werden von der
Politik getroffen. Im Themenspektrum der regionalen
Entwicklung werden die Fachausschüsse „Ausschuss für
grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Wirtschaftsförderung und Verkehr“ (WIRT), „Tourismus und Kulturausschuss“ (TOUR) sowie der „Partnerschaftsbeirat“ (PART)
federführend organisiert und koordiniert.
1.2 Ehrenamtliches
Engagement und Tourismuszuschüsse
Anträge von kulturtreibenden Vereinen sowie von Kommunen für Freizeit- und Tourismusmaßnahmen werden
im Antragsprozess begleitet. Die Auszahlung sowie Abrechnung dieser Fördergelder erfolgt im Rahmen der
freiwilligen Leistungen für die Bürger der StädteRegion
Aachen. Daneben leistet das Amt für regionale Entwicklung mit dem Projekt „Familienkarte“ einen Beitrag für ein
familienfreundliches Klima in der StädteRegion Aachen.
Ansprechpartner:
2
„Ein Haus für alle Bürger“
A 85 – Amt für regionale Entwicklung
Tel. 0241/5198-2130
Die erste Säule
Die Aktive Region
auf einen Blick
Wir stehen für Fortschritt,
Innovation und Lebensqualität.
Einmischen, Mitbestimmen und Handeln - die Beteiligung der Bürger am aktiven gesellschaftlichen Leben
ist der StädteRegion ein besonderes Anliegen. Dabei
erhält jede Altersgruppe die Möglichkeit, an Entwicklungen und Prozessen zu partizipieren.
Als Aktive Region steht jedoch vor allem der demografische Wandel im Mittelpunkt, denn angesichts
stagnierender Einwohnerzahlen und einer sich verändernden Bevölkerungsstruktur sind Hilfeleistungen
und Unterstützungen eine wertvolle gesellschaftliche
Ressource. Altersübergreifende Dialoge werden dabei
ebenso gefördert, wie die Weitergabe von Wissen. Um
hier geeignete Maßnahmen und Projekte zu fördern,
hat das Amt für Kultur und Empirische Forschung das
Handlungsfeld „Demografischer Wandel“ in den Fokus
der Aufmerksamkeit gerückt. Die Vielfalt des Alterns
zeigt beispielsweise Entwicklungen und qualitative Aspekte einer älter werdenden Gesellschaft auf und stellt
den Bürgern in Aachen Programme und Aktionen vor.
Allerdings ist auch die Altersarmut ein Thema.
on Aachen Nährboden und Geburtsort für
Innovation ist. Hier treffen Musik und Kultur aufeinander - sowohl aus dem lokalen, als
auch dem überregionalen Bereich. Und damit auch
die Kleinsten schon Kultur erleben können, wurde der
Kulturrucksack ins Leben gerufen, bei dem Schüler mit
Künstlern kulturelle Projekte erarbeiten.
Für die Gestaltung gleichwertiger regionaler Lebensverhältnisse setzt sich das Amt für regionale Entwicklung ein. Regionale Wertschöpfung entsteht durch
Kooperation und Vernetzung von kommunalen und
regionalen Akteuren. Um diese Ziele zu erreichen, verfolgt das Amt mehrere Wege. Die Zukunftsinitiative Eifel „Unser Dorf hat Zukunft“ oder die Entwicklung hin
zu einer mobilen Region sind Inhalte, die zu einer bürgerorientierten und bürgerfreundlichen Atmosphäre
beitragen. Dazu gehören ebenso Maßnahmen für einen qualitativen Tourismus wie die Vennbahn oder die
„Grünmetropole“. Die eigene Region erkunden ist nicht
nur für Touristen eine interessante Entdeckungsreise.
Unverzichtbarer Baustein der Wirtschaft in der Region
Aachen und ein wichtiger Motor des Fortschritts ist die
Industrie. Der Industrie-Dialog Region Aachen will die
Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der regionalen
Industrie sicherstellen. Grenzüberschreitende Kooperationen und die Intensivierung der Städtepartnerschaften gehören zur Europaarbeit. Als Aktive Region ist die Beteiligung und Vernetzung über Grenzen
hinweg selbstverständlich – damit Zukunft gestaltet werden kann.
Kultur braucht Strukturen, Vermittlung und Förderung. Das Kulturfestival SIGNAL X zeigt, dass die Regi-
25
A 16 – Amt für Kultur und
Empirische Forschung
Demografischer Wandel - Angesichts rückläufiger
Einwohnerzahlen und einer veränderten Bevölkerungsstruktur sind Unterstützungs- und Hilfeleistungen sowie die Weitergabe von Wissen und Erfahrung
zwischen den Generationen eine wertvolle gesellschaftliche Ressource, die durch Projekte zum altersübergreifenden Dialog (im Sinne von Akzeptanz und
respektvollem Umgang der Generationen unter- und
miteinander) weiter gestärkt und ausgebaut wird.
Wir unterstützen die Kommunen in der konstruktiven Auseinandersetzung mit demografiebedingten Veränderungen durch eine umfassende
Demografieberichterstattung sowie die Durchführung von thematischen Workshops zu Ausmaß,
Wirkungen, Handlungsbedarfen und entsprechenden Maßnahmen.
Die Aktivitäten im Handlungsfeld „Demografischer
Wandel“ fußen auf den drei Säulen:
··
··
2
„Ein Haus für alle Bürger“
··
wissenschaftliche Aufarbeitung in Form des
Kompendiums sowie weiterer themen- bzw.
zielgruppenspezifischer Erhebungen und
Ausarbeitungen
Wissenstransfer und Netzwerkarbeit mit
Kommunen und relevanten städteregionalen
Akteuren in Form von thematischen Demografie-Foren, Vorträgen, Arbeitskreisen sowie
weiteren fach- und methodenbezogenen
Veranstaltungsformaten
Durchführung von kommunen- und bürgerbezogenen Angeboten und Aktivitäten (u.a.
in Form von Zukunftswerkstätten, Workshops,
Lesungen, Markt der Möglichkeiten), die für
den demografischen Wandel sensibilisieren,
diesen „greifbar“ machen und praxisbezogene Impulse für dessen Gestaltung geben.
1. Kompendium
„Demografischer Wandel“
Basierend auf den ab Ende Mai 2013 sukzessiv zur Verfügung stehenden Daten des Zensus 2011 sowie weiteren
quantitativen und qualitativen empirischen Befunden,
wurde mit der Aktualisierung der zentralen Statistiken,
Berechnungen und Aussagen des Kompendiums zum
demografischen Wandel für die StädteRegion Aachen begonnen. Die komprimierte Form der Fortschreibung wird
neben den allgemeinen demografischen Entwicklungen
und korrespondierenden Handlungsfeldern auf der Ebene der Gebietskörperschaften (Arbeit & Bildung, Freizeit,
Gesundheit, Wohnen) einen zielgruppenspezifischen
Blick auf relevante Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen, Familien sowie Älteren umfassen. Inhaltlich und
methodisch bildet sie somit eine fundierte, empirische
Bestandsaufnahme. Mit dem diesmaligen Fortschreibungsschwerpunkt zum Themenkomplex „Armut“ (Ausprägung, Wirkung, Ursachen) bietet das Kompendium
eine gute Basis für eine kleinteiligere Betrachtung gesellschaftsrelevanter Problematiken und stellt den Kommunen damit eine empirisch fundierte Kausalitätsbetrachtung sowie eine Basis für politisches Handeln und für die
Entwicklung von kommunalen Handlungsmöglichkeiten
zur Verfügung.
2. Netzwerkarbeit und Transfer
in die Kommunen
möglichen Handlungsoptionen im demografischen Wandel vor dem Hintergrund
begrenzter finanzieller Ressourcen fungieren.
2.1 Ergebnisse der städteregionalen
Familienbefragung
3.2 Ausrichtungen der Demografie-Foren
Auf Wunsch der Kommunen Alsdorf, Baesweiler, Roetgen
und Simmerath wurden die Ergebnisse der Familienbefragung nochmals detailliert für die kommunale Ebene
aufbereitet, in den zuständigen Ausschüssen präsentiert
und diskutiert sowie mit weiteren Projektergebnissen
(z.B. im Rahmen des Aktionsprogramms „Regionale Daseinsfürsorge“) und anderen Aktivitäten verschränkt.
Daran anknüpfend werden im Mittelpunkt der 2014
fortzuführenden Demografie-Foren-Reihe die Themen
„Freizeit“ sowie „Armut und soziale Ungleichheit“ stehen und in Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Workshops mit Multiplikatoren (mögliche) Handlungsfelder
und praxisorientierte Handlungsempfehlungen aufzeigen und erarbeiten.
2.2 Vielfalt des Alter(n)s
3.3 Weitere Aktivitäten
Wesentliche Entwicklungen und qualitative Aspekte einer älter werdenden Gesellschaft wurden anlässlich des
Tages der älteren Generation Bürgern der Stadt Aachen
vorgestellt und im Rahmen des Aktionstages im Begegnungszentrum Haus Hörn mit Initiativen und Projekten
im Bereich Mobilität verknüpft.
Anknüpfend an den generationenübergreifenden Fokus des in 2012 durchgeführten Marktes der Möglichkeiten sollen kreative (zielgruppenbezogene) Angebote die Gestaltungsmöglichkeiten im demografischen
Wandel im eigenen Umfeld veranschaulichen.
2.3 Facharbeitskreis „Armut“
Aufgrund des nur bedingt statistisch erfassbaren Phänomens „Armut und Armutsfolgen“ wurde in 2013 eine
begleitende Experten-Arbeitsgruppe installiert, die sich
aus interessierten Vertretern unterschiedlicher Ämter,
Arbeitsbereiche, Institutionen, Organisationen und Einrichtungen sowie der im Städteregionstag vertretenen
Fraktionen zusammensetzt und bei der qualitativen Erschließung und Ausgestaltung des Themas „Armut“ unterstützt.
Geplant sind hier u.a. die Beteiligung an bzw. Durchführung von kulturellen Angeboten und MitmachAktionen für Jung & Alt, die das Miteinander der
Generationen zum Gegenstand haben und so die
Chancen im demografischen Wandel auf emotionaler Ebene sichtbar machen.
Zudem wird im Rahmen der Vergabe des städteregionalen Prädikats „Familienfreundlich“ ein Sonderpreis für generationenverbindende Ansätze/
Arbeit ausgelobt.
Ansprechpartner:
Die zweite Sitzung des Facharbeitskreises ist für November 2013 anvisiert.
A 16 – Amt für Kultur und Empirische Forschung
Tel. 0241/5198-2664
3. Ausblick 2014
3.1 Fortschreibung Kompendium
Basierend auf den für 2014 zu erwartenden kleinräumigen Zensusdaten und daran gekoppelte haushalts-, zielgruppen- und themenspezifische Statistiken wird die
Fortschreibung des Kompendiums abgeschlossen. Die
für die Kommunen zu erwartenden Veränderungen und
dargestellten Gegebenheiten sowie neueren Entwicklungen können dabei als Leitfaden für eine Priorisierung von
27
Kultur braucht Strukturen! Kultur braucht Vermittlung! Kultur braucht Förderung!
In Ergänzung kommunaler Kulturpolitik schaffen
wir Rahmenbedingungen für ein Klima, in dem die
Kunstschaffenden und Kreativen sowie die kulturrelevanten Einrichtungen ihr Potenzial besser entwickeln können.
Wir stellen die Bedeutung und die Verantwortung
von Kunst in der Gesellschaft heraus, möchten
Kunst zum Seh- und Gesprächsanlass mit gesellschaftlicher Relevanz machen und durch gezielte
Förderung regionaler Einrichtungen die Rolle der
Kunst als identitätsstiftendes Medium anerkennen
und betonen.
2
„Ein Haus für alle Bürger“
1. Kulturfestival SIGNAL X
Das Konzept des Kulturfestivals Signal X sieht gezielt
Vielfalt zwischen großen Namen und eher unbekannten
Raritäten vor. Dadurch erreicht die Veranstaltungsserie
Menschen jeden Alters, die offen sind für Neues. Die Dynamik des Festivals manifestiert sich in einer Projektreihe,
die wie eine Klammer die verschiedenen Jahre verbindet.
Dieses Projekt sieht jeweils vor, dass die Region Aachen
Nährboden und Geburtsort für Innovation sein kann.
Das Programm 2013 des Kulturfestivals der StädteRegion
Aachen wurde dementsprechend einerseits durch musikalische Schwerpunkte sowie andererseits durch die projektbezogene Verzahnung regionaler Kulturschaffender
mit überregionalen Künstlern unterschiedlicher Sparten
geprägt.
Die musikalischen Auftritte namhafter Musiker wie „Deine
Lakaien“ in Aachen, „Triggerfinger“ in Stolberg sowie „Jan
Plewka“ in Würselen wurden komplettiert durch – jenseits
des Mainstreams liegende - Angebote, wie z.B. Katja Riemann & Arne Jansen’s musikalisches Winter-Roadmovie
in Herzogenrath. Bestandteil des diesjährigen Kulturfestivals waren zudem eine Lesung von Elke Heidenreich und
Bernd Schröder in Baesweiler.
Fortgesetzt wurde ebenfalls das seit zwei Jahren in der
Region verankerte, innovative Cross-over-Projekt Signal
X. Lokale Musiker, Vokalisten und Bands verschiedener regionaler Szenen bekamen die Möglichkeit – unter Leitung
des Berliner Musikers Nackt - Stücke aus ihrem Repertoire
neu zu arrangieren, aufzuführen und einzuspielen. Die
Projektergebnisse wurden im Rahmen eines Abschlusskonzertes in Alsdorf präsentiert. Ferner wurde der experimentelle Charakter des Projektes durch eine filmisch-musikalische Live-Performance in Aachen unterstrichen, in
der bewegte Bilder des Regisseur-Duos Schwabe/Becker
auf Kompositionen von Ulrike Haage trafen.
Insgesamt besuchten rund 22.000 Menschen die elf Veranstaltungen des diesjährigen Kulturfestivals der StädteRegion Aachen.
2. Landesprogramm Kultur und
Schule / Kulturrucksack
Die Aufgabe der Vorbereitung, Durchführung und finanztechnischen Abwicklung von Anträgen im Rahmen des
Landesprogramms Kultur und Schule wurde erstmals in
2013 auch für die Schulen auf Aachener Stadtgebiet übernommen. Die Zahl der in 2013 im Rahmen der Antragstellung beratenen Schulen belief sich somit auf 54, die
Begleitung bei der Projektdurchführung umfasst 37 Schulen. Mit der Fortsetzung des in 2012 konzipierten und
begonnen Projektes „Music is Fun“ im Landesprogramm
„Kulturrucksack“ ist A 16 aufgrund gestiegenen Anfragen
nun im laufenden Schuljahr in insgesamt 17 Schulen und
Vereinen in acht städteregionalen Kommunen aktiv und
im Rahmen der Netzwerkarbeit auf Landesebene eingebunden. Die Ergebnisse der Kulturarbeit von und mit
Kindern und Jugendlichen im Alter von zehn bis vierzehn
Jahren werden sukzessiv in den Jahren 2013/2014 präsentiert.
3. Realisierung von Ausstellungen
im KuK-Zentrum
Rund 30.000 Besucher zählten die im KuK-Zentrum der
Öffentlichkeit präsentierten folgenden sechs Ausstellungen im Jahr 2013:
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Ausbruch aus der Provinz – 12 Kunstpositionen
Brandl/Dörre/Ludwig/Rochhausen – Gedeutete Wirklichkeit – Neue Leipziger Schule
Beste Bilder 3: Die Cartoons des Jahres 2012
und 7. Int. Cartoonwettbewerb Money must
be funny
Andreas Feininger– That‘s Photografy –
Fotoarbeiten
Dana Gluckstein – Dignity - Fotoarbeiten
Henk Visch – Installationen
4. Projekt: Based in
der StädteRegion Aachen
Mit dem vom Land NRW geförderten Kunstprojekt
„Based in der SR AC“ verband sich die Intention,
Kunst gezielt zum Seh- und Gesprächsanlass mit gesellschaftlicher Relevanz zu machen, eine Verknüpfung regionaler und überregionaler Kunstpositionen
und –akteure zu initiieren und die Festigung überregionaler Netzwerke voranzutreiben. Die Umsetzung
erfolgte in Form von Ausstellungen, Land-Art-Aktionen
und Performances von überwiegend in der Region lebenden Künstlern, mit dem Ziel an fünf Standorten
neue, kulturelle Begegnungsorte mit einer eigenen Öffentlichkeit zu schaffen.
Hierzu trug u.a. das sich zum Besuchermagneten entwickelnden Rotunden-Projekt in Simmerath-Rurberg
bei. Mit der Intention, vertraute „Sehgewohnheiten“
zu durchbrechen, präsentierte der Künstler H.G. Esch
mit 360° eine mobile Rotunde, die die Skyline der
amerikanischen Metropole New York in die Beschaulichkeit der Eifel holte. In Stolberg dagegen fand
gezielt eine Verknüpfung mit Elementen des Stadtmarketings bzw. der örtlichen Wirtschaft statt. Mit
„OPEN STEINWEG“ wurden in Form einer INDOOR /
OUTDOOR Installation einzelne (leerstehende) Ladenlokale temporär gefüllt und zu neuem Leben
erweckt.
5. Kulturwirtschaft ECONOMY
meets ART (EMA)
Das seit 2010 laufende und mit Landesmitteln
geförderte Modellprojekt verfolgt die konstruktive Zusammenarbeit von Unternehmen und
Kulturschaffenden. Kreative wie Wirtschaftstreibende profitieren von neuen Perspektiven,
Dynamiken sowie Leistungsprozessen und
wachsen miteinander im Rahmen von Kooperationen, zeitlich begrenzten Aktionen oder
nachhaltigen Ansätzen. Federführend begleitet und durch zwei mit 25.000 Euro hoch dotierten Wettbewerben zusätzlich angespornt,
haben Kreative sich wirtschaftliches Denken
und Handeln angeeignet sowie zudem in Unternehmen gezeigt, wie wichtig die Kreativität
für die Wirtschaft ist. Zu den Aktivitäten in 2013
zählten unter anderem das im Rahmen des
29
Projektes mitentwickelte und begleitete kulturwirtschaftliche Leitbild der Stadt Herzogenrath sowie die daran
gekoppelte Netzwerkbildung und –stärkung in Richtung
Stadtmarketing. Letzteres zeigt sich u.a. in der erstmalig
gemeinsamen Gestaltung eines städtischen Aktionstages
durch über 30 künstlerische Akteure und Wirtschaftstreibende.
Eine Bilanzierung der im Rahmen des Projektes ergriffenen Initiativen, durchgeführten Angebote und Aktionen
sowie erreichten Ziele in der Kreativwirtschaftsförderung
war Gegenstand der zum Projektende im Oktober 2013
ausgerichteten Fachtagung.
6. Ausblick 2014
6.1 Fortsetzung des Kulturfestivals Signal X
Basierend auf der Philosophie des Kulturfestivals sollen in
2014 wiederum bis zu 12 Veranstaltungen für 10 Kommunen durchgeführt werden, in denen verschiedene Genres
bildender und darstellender Kunst, renommierte Künstler
und (noch) wenig bekannte Talente gezielt Vielfalt ansprechen und abbilden.
Organisatorisch wird die bisherige Komprimierung der
Veranstaltungen auf die Sommermonate aufgegeben
und in 2014 in ein ganzjähriges Zeitfenster überführt. Mit
dieser Ausweitung verbinden sich einerseits verbesserte
Spielräume für die Akquise (renommierter) Künstler und
Kulturschaffender sowie andererseits eine erhöhte Flexibilität hinsichtlich der terminlichen Abstimmung und
Koordination mit kommunalen Akteuren und lokalen Veranstaltungen.
2
„Ein Haus für alle Bürger“
6.2 Fortsetzung des Landesprogramms
Kultur und Schule / Kulturrucksack
Die Arbeit in dem landesgeförderten Programm „Kultur
und Schule“ sowie „Kulturrucksack“ wird fortgesetzt.
Neben der administrativen Begleitung und finanztechnischen Abwicklung der laufenden 37 Projekte in Zusammenarbeit mit Schulen und dort tätigen Künstlern, sind
für interessierte Schulen in der nächsten Förderperiode
Informationsaufbereitung, inhaltliche Beratung, Unterstützung bei organisatorischen/finanziellen Aspekten der
Antragstellung sowie Abstimmungsleistungen mit dem
Land zu erbringen. Auch die Arbeit in dem landesgeförderten Programm ‚Kulturrucksack‘ wird fortgesetzt; eine
mögliche inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung
wird Ende November 2013 mit dem Förderer erörtert.
6.3 Verknüpfung Kunst & Wirtschaft EMA
Basierend auf dem Projekt „Economy meets Art“ sollen
in 2014 die Netzwerke zwischen Unternehmern, Touristikern, Kulturschaffenden und –interessierten sowie Marketingtreibenden nachhaltig begleitet, ausgebaut und vertieft werden. Insbesondere die mit „OPEN STEINWEG“ und
„AKTIONSTAG KLEIKSTRASSE“ erprobten Kunstaktionen
sollen 2014 in anderen Kommunen der StädteRegion Aachen fortgesetzt werden. Die Idee, Kunst und Wirtschaft
miteinander besser zu vernetzen, soll nachhaltig ausgebaut werden.
Ansprechpartner:
A 16 – Amt für Kultur und Empirische Forschung
Tel. 0241/5198-2664
A 85 – Amt für regionale
Entwicklung
Wir stehen für die Gestaltung gleichwertiger regionaler Lebensverhältnisse durch interdisziplinäre
Aufgabenwahrnehmung und strategische Projektgestaltung im kommunalen, regionalen und
europäischen Maßstab sowie Verknüpfung von
klassischen und informellen Planungsinstrumenten.
Wir stärken die regionale Wertschöpfung durch
Kooperation und Vernetzung von kommunalen
und regionalen Akteuren zur nachhaltigen ökonomischen, ökologischen und sozialkulturellen
Entwicklung.
1. Raumentwicklung
1.1 Träger öffentlicher Belange
Die StädteRegion Aachen ist untere staatliche Planungsbehörde und sorgt sich um Grundsätze der Raumordnung. Im Rahmen des neu aufzustellenden Landesentwicklungsplans wird sie die hausinternen Belange sowie
die der städteregionsangehörigen Kommunen auf der
übergeordneten Ebene vertreten. Gleichzeitig nimmt sie
kontinuierlich die Pflichtaufgabe im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange bei Bauleitplanungen der Kommunen wahr.
1.2 Städteregionales Einzelhandelskonzept
– STRIKT –
Auf der Grundlage des neuen Landesentwicklungsplans
wird das städteregionale Einzelhandelskonzept zur abgestimmten Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel in
der Region überarbeitet.
1.3 Entwicklung des ländlichen Raums
1.3.1 Strategie regionale Daseinsvorsorge
und Belebung der Dorfkerne“ mit dem
Ziel, Herausforderungen des zukünftigen
Wohnens und Lebens im Dorf zu identifizieren und konkret anzugehen.
1.3.2 Zukunftsinitiative Eifel
Im Vordergrund steht die gezielte gemeinschaftliche
Entwicklung regionaler Kompetenzen zur nachhaltigen
Stärkung des Wirtschaftsraumes Eifel-Ardennen. Die
StädteRegion Aachen hat in den Jahren 2012 bis 2014
den Vorsitz und kümmert sich federführend um das
Handlungsfeld Technologie und Innovation. Wesentliche Aufgabe ist die weitere Kommunikation des Technologieatlas Eifel als Netzwerkplattform zur aktiven
Wirtschaftsförderung und als Rekrutierungsbörse.
1.3.3 Technologietransfer – TeTRRA
Im grenzüberschreitenden Projekt TeTRRA versteht
sich die StädteRegion Aachen als Vermittler zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft. Eng angebunden an
die Zukunftsinitiative Eifel verfolgt sie analoge Ziele
und generiert Synergien. Zukünftige Aufgabe ist es,
in engem Schulterschluss zum Industriedialog Inhalte für eine zweite Förderphase zu erarbeiten.
1.3.4 Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
Aktuell werden Vertreter aller Dörfer in der StädteRegion sowie die Kommunen und Interessenvertretungen angesprochen, für die Teilnahme
am Wettbewerb 2014 in der Zeit vom 01. bis
12.09.2014 zu werben.
1.3.5 Aktive Dörfer stärken
Übergreifend finden themenorientierte Workshops statt. Aktiven Dörfern, Ortsteilen und
Quartieren sollen weitere Entwicklungspotentiale aufgezeigt werden. Das Projekt korrespondiert eng mit der regionalen Daseinsvorsorgestrategie, der Zukunftsinitiative Eifel und
dem Dorfwettbewerb.
„Miteinander für die Nordeifel“ – unter diesem Motto
wurde in den Kreisen Düren und Euskirchen und der StädteRegion Aachen die Erarbeitung einer Regionalstrategie
gefördert. 2014 soll sie in das Portfolio der Region Aachen
überführt werden. Weiter beginnt die zweite Pilotphase
der Umsetzung „Innenentwicklung durch die Stärkung
31
2. Mobilität
2.1 Mobile Region 2020
nachfolge des Regio Aachen e.V. an. Im selben räumlichen
Kontext stimulieren die GründerRegion Aachen sowie das
STARTERCENTER in der GründerRegion Unternehmensgründungen und –wachstum.
2.1.1 Dynamo
Die StädteRegion Aachen erarbeitet einen Verkehrsentwicklungsplan zugunsten einer nachhaltigen und abgestimmten Mobilitätsstrategie.
2.2 Verkehrsmodell
Auf der Grundlage einer georeferenzierten Datenstruktur
wird seit 2010 ein regional abgestimmtes Verkehrsmodell erarbeitet, um konzertiert die regionalen Belange
auf Bundes- und Landesebene vertreten zu können. 2014
wird der Prognosefall erarbeitet.
2.3 Elektromobilität
Die StädteRegion will elektromobile Modellregion sein.
Dazu werden 2014 StreetScooter als Dienstwagen beschafft. Aufgrund der regionalen Produktion wird der
Wirtschaftsstandort gestärkt und die Interessen des Aachener Industriedialogs umgesetzt. Gleichzeitig werden
mit der Erprobung eines e-mobilen Gemeinschaftsfahrzeugs im ländlichen Raum Anreize auf den Verzicht des
Zweitwagens gesetzt und der alternative Antrieb beworben.
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Wir stärken die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sorgen für Ausgleich zwischen städtischen und ländlichen Räumen und vertiefen die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit als Modell für Europa.
Wir wollen die StädteRegion Aachen als einen Lebens- und Naherholungsraum begreifbar machen
und die Bedeutung touristischer Qualitäten als
„weichen Standortfaktor“ herausstellen.
3. Wirtschaftsförderung –
viele Ebenen Hand in Hand
Als Ergebnis des umfassenden Reformprozesses der regionalen Strukturen in der Wirtschaftsregion Aachen trat
zum 01.01.2013 der Zweckverband Aachen die Rechts-
3.1 Die StädteRegion als Partner der
Wirtschaft
Das Amt für regionale Entwicklung führt die von der WFG
angebotene Existenzgründungs- und Unternehmensberatung im bewährten Umfang fort. Die Gründungsberatung sowie die damit verbundenen Veranstaltungen und
Aktivitäten sind in die Netzwerke der GründerRegion Aachen und des STARTERCENTERs eingebunden.
Im Amt für Regionale Entwicklung wird die Schaltstellenfunktion für die Themen Wirtschafts- und Arbeitspolitik übernommen, so dass der Workflow zwischen den
thematisch eingebundenen Organisationseinheiten im
Hause sowie zwischen Gesamtregion und StädteRegion
Aachen gewährleistet ist.
Ein
Instrument
zur
Unternehmenskommunikation ist das Seminarportal der StädteRegion Aachen
(http://seminare.wfg-aachen.de), welches in Kooperation
mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der StädteRegion Aachen mbH umgesetzt wird.
3.2 Industrie-Dialog Region Aachen
In der Region Aachen ist die Industrie ein unverzichtbarer Baustein der Wirtschaft und ein wichtiger Motor des
Fortschritts. Sie stellt jeden fünften regionalen Arbeitsplatz. Der Industrie-Dialog Region Aachen hat zum Ziel,
die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der regionalen
Industrie sicherzustellen.
Dafür haben sich zu Beginn des Jahres Partner zusammengeschlossen, die gemeinsam Maßnahmen erarbeiten. Neben der StädteRegion Aachen sind im Kreis der
Partner die Stadt Aachen, die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen, die Aachener Gesellschaft für Innovationen und Technologietransfer (AGIT) mbH, die
Agentur für Arbeit Aachen – Düren, die Vereinigten Unternehmer-Verbände (VUV) Aachen, der Zweckverband
Region Aachen sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund
(DGB) Aachen. Im Fokus der Arbeit stehen vier zentrale,
thematisch geprägte Arbeitsgruppen: Innovationen und
Technologietransfer, Rahmenbedingungen, Fachkräfte
sowie Standortkommunikation. In diese Arbeitsgruppen
bringen sich die Partner in Teams ein, ermitteln im engen
Dialog mit regional ansässigen Unternehmern Handlungsbedarf und entwickeln gemeinsam Lösungsansätze.
Die StädteRegion Aachen engagiert sich mit der IHK Aachen sowie der AGIT mbH im Themenfeld „Innovationen
und Technologietransfer“.
lec-Verleihnetzwerkes „Movelo Aachen/
Grünroute“, eine verstärkte Vermarktung
der Grünroute und der Tagestouren durch die
Region stehen hierbei besonders im Fokus. Mit der
Entwicklung von Netzwerken und Angebotsbausteinen können Hotellerie und Gastronomie sowie Einzelhandel (z.B. Fahrradläden) langfristig eine Wertschöpfung erzielen. Auch die generelle Schaffung einer
fahrradfreundlichen Atmosphäre in der Region durch
öffentlich geführte Radwanderungen, ist ein zukünftiger Schwerpunkt.
3.3 Tourismus und Freizeit
Im Zukunftsprogramm werden Schwerpunkte für die
nächsten 5 Jahre in den nachfolgenden Bereichen
benannt:
Die StädteRegion schöpft einen erheblichen Teil ihrer
Attraktivität aus der Vielfalt des Lebensraumes. Im Süden der StädteRegion Aachen ist die Eifel als Destination
für Natur und Erholung mit einer eigenständigen Organisation (Monschauer Land – Touristik e.V.) etabliert. Die
Stadt Aachen vermarktet sich eigenständig im Segment
Städtetourismus sowie einem besonderen Schwerpunkt
als Tagungsort für Geschäftsreisende und Kongresse.
Darüber hinaus wird über die Grünmetropole e.V., welche
im Dezernat IV verortet ist, weitere Schritte zum Ausbau
der Naherholungs- und Tourismuskompetenzen in der
StädteRegion unternommen. Aus dem EuRegionaleProjekt „Industrielle Folgelandschaft“ ist die „Grünmetropole e.V.“ entstanden, mit dem Ziel, eine nachhaltige
und grenzüberschreitende touristische Entwicklung in
der Dreiländer-Region D-NL-B anzustoßen. Dabei soll vor
allem die Region Aachen-Düren-Heinsberg auf dem regionalen Tourismusmarkt als attraktive Radfahrerregion
präsentiert werden. Die daraus entstandene „Grünroute“
wurde daraufhin mit drei Sternen des ADFC ausgezeichnet. 2013 erschien der Radtourenführer „bikeline“, der
über die Grünroute und die neue touristische Internetseite des Vereins informiert. In Zukunft wird die Vernetzung
mit touristischen Dienstleistern, wie z.B. Radreiseveranstaltern (Entwicklung von touristischen Pauschalangeboten), dem ADFC, Gastronomie- und Hotelbetrieben
intensiviert und ausgebaut. Die Erweiterung des Pede-
3.3.1 Wirtschaftsfaktor Tourismus
Ziel ist es, mit Hilfestellung der StädteRegion Aachen
die Gesamtregion für den Bürger als Lebens- und Naherholungsraum begreifbar zu machen und die Bedeutung touristischer Qualitäten als „weicher Standortfaktor“ herauszustellen.
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··
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Service/Qualität
Touristisches Marketing/Projekte/Produkte
Organisation/Strukturen
3.3.2 Service und Qualität
Im Bereich Service und Qualität wurde 2013 das
Touristische Kommunikationsnetzwerk (TKN) in
der StädteRegion im Einvernehmen mit allen
touristischen Organisationen weiter vorangetrieben. Ergänzend wurde ein internetbasierter
städteregionaler Routenplaner implementiert,
mit dessen Hilfe attraktive routenbezogene
Freizeitaktivitäten (Radfahren, Wandern, Reiten
etc.) ansprechend dargestellt und beworben
werden können. Der Routenplaner bietet die
gleichen Vorteile wie das TKN-System in Bezug
auf dezentrale Pflege- und Darstellungsmöglichkeiten. Inzwischen wurden bereits 80 regionale und überregionale Rad- und Wanderrouten in das System eingepflegt.
33
3.3.3 Touristisches Marketing / Projekte / Produkte
Nachdem Anfang 2013 der Fahrradtourenguide der
StädteRegion Aachen veröffentlicht wurde, sind für das
Jahr 2014 die Entwicklung eines Wandertourenguides,
die Neuauflage der Fahrrad-/Freizeitkarte der StädteRegion Aachen sowie die Umsetzung eines FreizeitGuides
angedacht.
3.3.4 Organisation/Strukturen
In 2013 wurde die kommunale Austauschplattform „Fahrrad-Netzwerkmanagement“ weiter ausgebaut. Während
die Aufgabenverteilung im Bereich des touristischen
Marketings klar strukturiert ist, steht im Segment des Tagestourismus bzw. im Bereich Freizeit und Naherholung
noch Arbeit an. Hier muss gezielt geprüft werden, ob eine
bestehende Einrichtung die Funktionen einer Naherholungsagentur übernehmen kann (z.B. Grünmetropole
e.V.). Mit der Gründung des Zweckverbands Region Aachen ist zudem eine neue Ebene hinzugekommen, deren
Aufgabenbereiche es klar zu definieren und in die bestehenden touristischen Strukturen zu integrieren gilt.
die Fokussierung auf die Bereiche Wirtschaft, Arbeit und
Infrastruktur soll es gelingen, erste Erfolge zu erzielen. Die
Charlemagne Grenzregion will bis 2025 zu einem Vorbild
für grenznahe Zusammenarbeit in Europa werden.
4.2 Städtepartnerschaftsarbeit
Das wichtigstes Ziel der Städtepartnerschaftsarbeit 2013
mit Perspektive in die Zukunft ist nicht nur eine Festigung
und Intensivierung der städteregionalen Partnerschaft
mit dem polnischen Kreis Jelenia Góra, sondern auch eine
Hilfestellung und Unterstützung der städteregionalen
Kommunen in ihrer Partnerschaftsarbeit. Als fester Bestandteil der Kooperation in der StädteRegion sind auch
zukünftig Netzwerktreffen der Partnerschaftskomitees/
-vereine vorgesehen, um u.a die Auszeichnung „Europaaktive Kommune NRW“ mit Leben zu füllen.
4.3 Netzwerk europäischer
Grenzkommunen
Die Grenzregionen in Europa sind von großem Vorteil.
Um einerseits im Austausch mit anderen grenzüberschreitenden Kooperationen zu sein, andererseits aber
auch alle Möglichkeiten zu nutzen, die es gibt, um Projekte und Themen durch europäische Subventionen zu fördern, kümmert sich die StädteRegion in Kooperation mit
der Charlemagne Grenzregion darum, im europäischen
Wettbewerb der Regionen Kontakte zu knüpfen, sich
strukturell zu vernetzen, Fördermittel zu generieren und
die Bedeutung der Grenzregionen in den Fokus zu stellen.
Ansprechpartner:
A 85 – Amt für regionale Entwicklung
Tel. 0241/5198-2130
2
„Ein Haus für alle Bürger“
4. Europaarbeit
4.1 Grenzüberschreitende Kooperationen
Die Charlemagne Grenzregion besteht aus der Stadt
Aachen und der StädteRegion Aachen, der Stadsregio
Parkstad Limburg, der Gemeente Heerlen, der Gemeente
Vaals und den Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Hier leben rund 800.000 Einwohner.
Ziel der Charlemagne Grenzregion ist es, den fortbestehenden Grenzgraben auf der lokalen Verwaltungsebene
zu reduzieren. Informationsaustausch und Kooperation
sollen lokal, direkt und operativ befördert werden. Durch
Die zweite Säule
A 53 – Gesundheitsamt
Die Nachhaltige Region
auf einen Blick
Wir fördern die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger durch die Überwachung der Trinkwasserqualität sowie Hygiene in
Einrichtungen.
Wir bewahren unseren Lebensraum
und sichern Werte.
StädteRegion steht für Nachhaltigkeit: Sei es die Überwachung der Trinkwasserqualität, die Überprüfung der
Hygiene in Einrichtungen oder der Infektionsschutz – wir
orientieren uns an den Bedürfnissen der Bürger.
Das Integrierte Klimaschutzkonzept wirkt durch die Umsetzung zahlreicher nachhaltiger Infrastrukturmaßnahmen. Regenerative Energiequellen bei städteregionalen
Immobilien, der Bezug von Öko-Strom oder die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Individualverkehrs stehen auf der Agenda.
Beim Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung ist
neben Baugenehmigungen und Bauberatungen, die
Überwachung eines optimalen Brandschutzes von besonderer Bedeutung. Regelmäßige Überprüfungen in
Heimen, Schulen, Versammlungsstätten und Beherbergungsbetrieben sind deshalb ein wichtiger Arbeitsauftrag. Die Wohnraumförderung will Anreize für das
Schaffen von neuem Wohnraum geben. Ebenso wird das
private Engagement zur Nutzung regenerativer Energien
gefördert und ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet.
Der anhaltend hohe Flächenverbrauch stellt erhebliche
Ansprüche an eine nachhaltige Stadt- und Siedlungsentwicklung. Hieraus resultiert Handlungsbedarf zur Berücksichtigung der Bodenschutzbelange im Rahmen der kommunalen Planung.
Die Entwicklung von Strategien und Konzepten für eine
klimagerechte Zukunft steht bei der Stabsstelle Klimaschutz im Fokus. Maßnahmen zur Energieeinsparung,
Effizienzsteigerung und zum Ausbau der erneuerbaren
Energien legen den Grundstein für eine klimagerechte Zukunft. Natürlich dürfen hier auch nicht die Mobilität und
die Stadtentwicklung aus den Augen gelassen werden.
Die StädteRegion verfügt deshalb seit Ende 2012 über ein
Integriertes Klimaschutzkonzept, mit dessen Umsetzung
das Ziel einer CO2-neutralen Region angestrebt wird. Eine
nachhaltige StädteRegion im Sinne aller Bürger.
1. Infektionsschutz
Das gehäufte Auftreten von neuen und alten Infektionskrankheiten zeigt, wie aktuell die jüngsten Häufungen
von Masernerkrankungen, wie notwendig es ist, das
Wissen um den Infektionsschutz weiter zu intensivieren.
Es werden daher gezielt Gemeinschaftseinrichtungen
für Kinder und Jugendliche angesprochen, um das
Bewusstsein für die Übertragungswege von Infektionskrankheiten zu schärfen, die Notwendigkeit der
raschen Weitergabe von Informationen zu verdeutlichen und Maßnahmen zur Vermeidung einer Ausbreitung durch gezielte Hygienemaßnahmen, wie
z.B. dem richtigen Händewaschen, einzuüben.
2. Bekämpfung sexuell
übertragbarer Krankheiten
Anlässlich auch in der StädteRegion Aachen steigender Zahlen sexuell übertragbarer Infektionen, die eine hohe Rate an Langzeitfolgen verursachen, werden insbesondere für die Zielgruppe
der Jugendlichen und jungen Erwachsenen präventive Angebote gemacht.
3. Fachplanung Gesundheit
Das Gesundheitsamt beteiligt sich in einer einjährigen Pilotphase an der Erprobung eines
neuen Instrumentes auf kommunaler Ebene.
Durch die Erstellung lokaler Fachpläne zur Gesundheit sollen die unteren Gesundheitsbehörden, die lokalen Gesundheitskonferenzen
und die Akteure im Gesundheitswesen bei der
Wahrung von Gesundheitsbelangen der Bevölkerung unterstützt werden. Dabei spielt die
Gesundheit von sozial schwächeren Gruppen
eine herausgehobene Rolle.
35
Dieses Fachplankonzept zielt darauf ab, die Arbeit der unteren Gesundheitsbehörde übersichtlicher, transparenter
und ggf. verbindlicher zu gestalten. Neben der Förderung
einer zielorientierten, maßnahmengestützten Aktionsplanung im Gesundheitssektor soll durch die Erprobung
von Elementen zur Erstellung eines Fachplans Gesundheit
ein systematischer Anstoß zum Mitdenken von Gesundheit in allen Handlungsfeldern in den Kommunen geliefert werden.
4. Hygiene
Wir intensivieren unsere Bemühungen um die Bekämpfung von immer häufiger auftretenden Mikroorganismen,
die vollständig resistent gegen Antibiotika sind. Reserveantibiotika stehen derzeit nicht zur Verfügung und sind
auch in der Zukunft langfristig nicht zu erwarten. Wir wollen die Problematik in Form eines vom Gesundheitsamt
zu koordinierenden MRE-Netzwerkes unter Beteiligung
aller Akteure des Gesundheitswesens bearbeiten. Dabei kann auf die Struktur des im Rahmen des euPrevent
MRSA-Projektes etablierten Netzwerkes zurückgegriffen
werden.
Ansprechpartner:
A 53 – Gesundheitsamt
Tel. 0241/5198-5300
A 36 - Straßenverkehrsamt
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Wir erkennen die existenzielle Bedeutung der Mobilität als Bestandteil der Daseinsvorsorge für die
Bürger, gewähren die entsprechenden Bürgerservices grenzüberschreitend in hoher Qualität
und treffen ebenso konsequent alle notwendigen
Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit
im öffentlichen Verkehrsraum.
1. Bürgerservice
Der Bürgerservice Zulassung verzeichnet eine Steigerung
der Antragszahlen im Zeitraum von 2011 zu 2012 um
ca. 4,5 %. Dennoch sind durch die Entwicklung im 2.
Halbjahr 2012 die Neuzulassungszahlen um ca. 3,8 %
gegenüber 2011 gefallen.
Nach dem politischen Willen wurde am 02.07.2013 das
Altkennzeichen MON eingeführt. Der Bürgerservice Zulassung hatte zu diesem Zweck in den Räumlichkeiten der
Stadt Monschau und mit großer Unterstützung der Stadt
Monschau eine zusätzliche Sonderöffnungszeit angeboten, um den Eifeler Bürgern vor Ort diesen Umtauschservice bieten zu können.
Die Antragszahlen im Bürgerservice Führerschein sind um
ca. 22,3 % im Zeitraum von 2011 zu 2012 angestiegen. Die
Hauptursache liegt in der Einführung der 3. EU-Führerschein-Richtlinie zum 19.01.2013. Diese führte im Winter
2012/2013, konkret in den Monaten von Oktober 2012 bis
Januar 2013, gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu rund
7.000 Mehranträgen. Der Anstieg war durch die Vielzahl
der umtauschwilligen Bürger vor der Rechtsumstellung
am 19.01.2013 bedingt, die sich noch für die Übergangsfrist von 20 Jahren ihren unbefristeten Führerschein erhalten wollten. In diesem Zeitraum wurden Rekordbesucherzahlen von bis zu 1.200 Besuchern pro Tag gemessen.
Insofern könnte sich im Jahr 2013 eine Entspannung einstellen.
2. Kooperationen
Als konsequenter Schritt im Rahmen der Kooperation mit
den Kreisen Düren und Euskirchen wird das Straßenverkehrsamt die Migration des Zulassungsverfahrens auf die
regio iT vornehmen, um gemeinsam mit den Partnern
Synergien zu erzielen und bestehende Betriebsrisiken zu
minimieren.
Im Rahmen der Zusammenarbeit innerhalb der StädteRegion haben das Bürgeramt der Stadt Aachen und das
Straßenverkehrsamt der StädteRegion einen Erfahrungszeitraum zur Erweiterung des Bürgerservices geplant.
Seit 04.11.2013 gibt das Straßenverkehrsamt auch Bewohnerparkausweise für die Stadt Aachen aus. Im Gegenzug
nimmt das Bürgeramt der Stadt Aachen Adressänderungen im Zulassungsverfahren KFZ-IKOL vor.
3. Gesetzliche Änderungen
Im Rahmen der gesetzlichen Änderungen sind in 2014
bzw. 2015 voraussichtlich folgende Projekte zu erwarten:
04/2014 neues Punktesystem im Bereich
Führerschein:
Hier ist insbesondere die Migration der Altfälle in das
neue Punktesystem von Belang. Insofern legt das
Straßenverkehrsamt besonderes Augenmerk auf ein
ausgeprägtes Schulungskonzept.
07/2014 bundesweite Kennzeichenmitnahme
(geringer Aufwand) in der Zulassung:
Die Auswirkungen der Kennzeichenmitnahme wirken
sich größtenteils auf das Gewerbe der Schilderpräger
aus, so dass für das Straßenverkehrsamt kein Aufwand zu erwarten ist.
01/2015 digitale Abmeldung im Bereich Zulassung:
Inwieweit und wann sich die digitale Abmeldung auf
die Prozesse des Bürgerservices Zulassung und auf
die Einnahmensituation zukünftig auswirken wird,
kann noch nicht beurteilt werden, da die Inanspruchnahme von vielen technischen und inhaltlichen
Fragen abhängig ist.
Ansprechpartner:
A 36 – Straßenverkehrsamt
Tel. 02405/697-151
A 39 – Amt für Veterinärwesen
und Verbraucherschutz
Wir stellen für unsere Bürgerinnen und Bürger den
Verbraucherschutz sicher, indem wir Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, des Einzelhandels, der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung auf die Einhaltung der Hygiene und der
gesetzlichen Bestimmungen prüfen.
Wir gewährleisten eine wirkungsvolle Tierseuchenbekämpfung, schützen damit Menschen
und Tiere vor übertragbaren Krankheiten und
tragen zur Gesunderhaltung von leistungsfähigen Tierbeständen bei; wir nehmen darüber hinaus Aufgaben im Tierschutz und bei der Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs wahr.
1. Verbraucherschutz
1.1 Lebensmittelüberwachung
Der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden und vor Täuschung durch
Lebensmittel hat oberste Priorität. Daneben
bedeutet Verbraucherschutz in unserer Informationsgesellschaft immer mehr auch, dass
die Ergebnisse von Kontrollen und Erprobungen öffentlich jedermann zugänglich gemacht
werden. Die sogenannten Transparenzinitiativen der Gesetzgeber und Verbraucherschutzorganisationen zielen hierauf ab. Umfassende
Initiativen und Gesetze scheiterten bislang
an juristischen Hürden. Dennoch ist absehbar,
dass eine Veröffentlichung – wie z.B. im Nachbarland Dänemark seit Jahren üblich – kommen wird.
37
Die Ergebnisse von Kontrollen müssen deshalb in jeder
Hinsicht ausreichend dokumentiert, belastbar und nachvollziehbar sein und auf einem fachlich festen Fundament
stehen. Die Lebensmittelüberwachung erfolgt deshalb
risikoorientiert und nach einem festgelegten Verfahren.
Die permanente Schulung des Kontrollpersonals hat einen besonderen Stellenwert.
Die Fortentwicklung der Risikobeurteilung der Betriebe,
um eine ausreichende Kontrolldichte und zielgerichtete
Probenahmen zu gewährleisten, stellt in den nächsten
Jahren einen Schwerpunkt dar. Ziel ist es, eine objektive,
neutrale und transparente Beurteilungsgrundlage zu entwickeln und einzuführen, die dem Sinn einer Veröffentlichung entspricht, gleichzeitig aber auch die Folgen für
den Lebensmittelbetrieb berücksichtigt.
Damit wird der Verbraucherschutz weiter gestärkt und
das hohe Niveau der Lebensmittelüberwachung zukunftsfähig ausgebaut.
1.2 Chemisches und
Veterinäruntersuchungsamt Rheinland
Im Regierungsbezirk Köln wurden zum 01.01.2011 die 4
kommunalen Untersuchungsämter der Städte Aachen,
Bonn, Köln und Leverkusen in einer Anstalt des öffentlichen Rechtes als „Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland“ zusammengeführt.
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Für die StädteRegion Aachen als Mitträger dieser Einrichtung bedeutet dies ein vollständiges Mitspracherecht bei
der Entwicklung der Anstalt. So können die günstigsten
Konditionen für die Untersuchung von Lebensmittelproben erzielt werden.
Die derzeit in den Städten Aachen, Bonn und Leverkusen
arbeitenden Untersuchungsämter sollen in den nächsten
Jahren am gemeinsamen Standort in Hürth zusammengeführt werden.Nach Ausschreibung im VOF-Verfahren
und Wertung der Anbieter durch ein Auswahlgremium
wurde die Firma kadawittfeldarchitektur GmbH in Aachen mit der Generalplanung für den Neubau des CVUA
Rheinland beauftragt.
Erste Ergebnisse sollen durch den beauftragten Planer
Ende 2013 vorgetragen werden.
1.3 Cross Compliance
Im Rahmen der Cross Compliance werden Regelungen zu
Prämienzahlungen der Europäischen Gemeinschaft mit
der Einhaltung von Umweltstandards „überkreuz“ verknüpft. Landwirte sind zum Erhalt von Prämienzahlungen
an die Wahrung von Verpflichtungen, die systematisch zu
kontrollieren sind, gebunden.
Cross Compliance-Kontrollen erfolgen sowohl als systematische Kontrolle auf Grund von Risikoanalysen als auch
in Form sogenannter Anlass-Kontrollen. Hierbei geht es
im Allgemeinen um die Wahrung von Grundanforderungen an die Betriebsführung bzgl. der Gesundheit von
Mensch, Tier und Pflanzen und die Erhaltung eines guten
landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes der
Flächen.
Werden die festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt,
kommt es nach Schwere, Ausmaß, Dauer und Häufigkeit
des Verstoßes zu Prämienkürzungen. Während es bei normalen Verstößen zu ca. 1,3- und 5 %-igen Kürzungen der
beantragten Subventionen kommen kann, beläuft es sich
bei vorsätzlichem Verstoß auf 15 bis 100 %.
Die Ergebnisse der sogenannten Cross Compliance-vorOrt-Kontrollen werden in der zentralen Datenbank erfasst.
In der StädteRegion Aachen werden jährlich ca. 25 Betriebe überprüft. Die Beanstandungsquote konnte seit dem
Beginn der Überprüfung im Jahre 2004 durch betriebsbegleitende Maßnahmen von 40 % auf 10 % im Jahre 2012
gesenkt werden. Dieser Prozess soll fortgeführt werden.
A 39 sichert durch die systematischen Kontrollen aufgrund von Risikoanalysen als auch die sogenannten
Anlass-Kontrollen nachhaltig die Einhaltung von tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen und
sichert dadurch die Nachhaltigkeit von landwirtschaftlichen Tierhaltungssystemen.
Ansprechpartner:
A 39 – Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Tel. 0241/5198-3925
A 32 - Amt für
Ordnungsangelegenheiten,
Rettungswesen und
Bevölkerungsschutz
Wir sorgen durch einen qualitativ hochwertigen
Rettungsdienst und die Vorbereitung auf mögliche Katastrophenszenarien für einen nachhaltigen Bevölkerungsschutz. Dabei soll die aktive Beteiligung der Bevölkerung noch weiter intensiviert
werden.
Wir sind zentraler Ansprechpartner für alle ordnungsbehördlichen Belange: Von der Feststellung,
Verfolgung und Ahndung von Verstößen im Straßenverkehr über Gewerbe- und Handwerksangelegenheiten bis zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
1. Einführung der neuen Software
„WiNOWiG“ im Bereich der
Bußgeldstelle des A 32
Bei der Bußgeldstelle werden jährlich ca. 130.000 Verwarnungen und 33.000 Bußgeldbescheide von derzeit 13
Mitarbeitern erlassen. Durch den Wechsel der Software
konnte jetzt eine weitere Optimierung der Abläufe erreicht werden. Die Unterbringung des Servers und sämtliche Druck- und Kuvertierarbeiten erfolgen über die regio
iT.
Der Starttermin erfolgte bereits am 01.03.2012, aber dennoch wurden in 2013 und werden in 2014 weiterhin systembedingte Anpassungsarbeiten in der Bußgeldstelle
in größerem Umfang erforderlich sein. Als Ergebnis kann
allerdings jetzt schon festgehalten werden, dass sich der
Wechsel rückblickend bewährt hat und
sich auch mit den zu erwarteten Synergien
für die Folgejahre auszahlen wird.
2. Maßnahmen zur Bekämpfung
von Motorradunfällen
Aufgrund der hohen Zahl der verunglückten Kradfahrer stellt die Bekämpfung von Motorradunfällen durch
gezielten Einsatz von Anlagen, die zusätzlich zum Frontfoto ein Beweisfoto des Heckkennzeichens erzeugen,
einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt dar. Hierzu setzt
das A 32 – zusätzlich zur mobilen Messeinheit eso ES
3.1, die Motorradfahrer beweissicher dokumentieren
kann und bereits seit Frühjahr 2011 erfolgreich verwendet wird - im stationären Bereich seit Oktober 2012 die
TraffiPhot H-Anlage zur synchronen Heckfotografie
ein. Die Zusatz-Fotoanlage kommt an den Standorten
Simmerath-Rollesbroich und Alsdorf, Eschweilerstraße, zum Einsatz.
3. Optimierung der
Öffentlichkeitsarbeit im Bereich
der Verkehrsüberwachung
Seit Juni 2012 kündigt die StädteRegion Aachen
im Sinne eines transparenten Umgangs mit dem
Thema “Geschwindigkeitsüberwachung” Schwerpunkte der mobilen Messungen im Internet auf
der entsprechenden Homepage der StädteRegion an. Erst durch die am 15.07.2013 in Kraft
getretenen Neuregelungen der Verwaltungsvorschrift zu § 48 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz wurde diese Veröffentlichung mobiler
Messpunkte erstmalig gefordert. Darüber
hinaus werden jetzt alle, also stationäre und
mobile Messstellen im Bürgerportal der StädteRegion Aachen veröffentlicht. Wöchentlich
werden auch die Medien über alle Standorte
informiert.
Mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift
geht auch eine Ausweitung des Begriffes der
Gefahrenstelle einher. Z. B. rückt künftig das
Mobilitätsverhalten der “schwächeren” Verkehrsteilnehmer stärker in den Fokus als bisher.
So sollen zukünftig ganze Streckenabschnitte,
die vermehrt von “schwächeren Verkehrsteil-
39
nehmern” genutzt werden (Fußgänger, Fahrradfahrer,
Kinder und ältere Menschen) besonders stark überwacht
werden. Die Umsetzung dieser Neuregelung wird einen
neuen Arbeitsschwerpunkt für die kommenden Monate
darstellen.
4. Ausschreibung rettungsdienstlicher
Leistungen und Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplanes
Neben den regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben eines
Trägers des Rettungsdienstes und Trägers von Rettungswachen stand in 2013 sowohl die Ausschreibung rettungsdienstlicher Leistungen als auch die Fortschreibung
des Rettungsdienstbedarfsplanes, der zum 01.01.2014 in
Kraft treten soll, im Mittelpunkt. Das Jahr 2014 wird durch
die Umsetzung dieser beiden Projekte sowie durch die
Tatsache, dass die Stadt Herzogenrath zum 01.01.2014
Träger der Rettungswache Herzogenrath wird, geprägt
werden. Darüber hinaus wird an einem Update der Abrechnungssoftware gearbeitet.
5. Arbeitsschwerpunkt im Bereich der
unteren Katastrophenschutzbehörde
Eine Hauptaufgabe im Bereich der unteren Katastrophenschutzbehörde ist die Erarbeitung eines Konzeptes zur
Schaffung eines flächendeckenden Netzes von Sirenen.
Die Verwaltung wird dieses Konzept umsetzen, indem sie
in 2014 einen Fachplaner mit der Planung des Sirenennetzes beauftragen wird. Auf dieser Grundlage sollen dann
die weiteren Arbeiten erfolgen.
2
„Ein Haus für alle Bürger“
6. Brandschutz und
Schornsteinfegerwesen
Im Bereich „Brandschutz“ werden die Aufgaben des Feuerschutzgesetztes NRW, die weitergehende Aus- und
Fortbildung für die Feuerwehren, die Unterhaltung von
Werkstätten sowie die Vorhaltung von Sonder-Einsatzfahrzeugen vorbereitet und begleitet, außerdem ist hier
die Brandschutzdienststelle angesiedelt.
Die Mitarbeiter stehen den Bauherren, Planern und anderen Behörden zeitnah zur Verfügung, wenn von dort
Sachverhalte und Bauantragsunterlagen zum vorbeugenden baulichen Brandschutz zu erörtern sind. Diese wichti-
ge Beratungsfunktion wird auch in den kommenden Jahren ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt sein. In diesem
Zusammenhang wird auf diesbezügliche Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter großen Wert gelegt.
Bei der Aufgabe „Aufsicht über das Schornsteinfegerwesen” bleibt auch in 2014 abzuwarten, welche organisatorischen Auswirkungen das neue SchornsteinfegerHandwerksgesetz für die StädteRegion Aachen haben
wird. Insbesondere könnten sich weitere Aufgaben bei
der Aufsicht bzw. beim ordnungsbehördlichen Verfahren
ergeben.
7. Umsetzung des Projektes BOS
Digitalfunk in der StädteRegion
Aachen
In der StädteRegion Aachen wird die Einführung des Digitalfunks begleitet durch den Arbeitskreis IuK (Informations- und Kommunikationstechnik). In diesem Arbeitskreis sind die Vertreter der freiwilligen Feuerwehren der
9 Kommunen, der Berufsfeuerwehr Aachen, des THW und
die im Rettungsdienst und Katastrophenschutz beteiligten Hilfsorganisationen (DRK, JUH, MHD) beteiligt. Bei
dem großen Schritt von der analogen zur digitalen Technik müssen umfangreiche Konzepte u. a. für Ausstattung,
Schulung und Einsatz erarbeitet werden. Ein Ziel der Umsetzung wird sein, dass städteregionsweit eine einheitliche Digitalfunk-Technik eingesetzt wird.
Im Altkreis Aachen werden in den folgenden Jahren ca.
1.050 analoge Funkgeräte gegen digitale Funkgeräte mit
Tetra-Standard ausgetauscht werden. Zurzeit sind schon
ca. 80 digitale Funkgeräte bei Aus- und Fortbildungen sowie bei Übungen in Betrieb.
Nach dem Netzaufbau für den digitalen Funkbetrieb ist
der erweiterte Probebetrieb erfolgreich abgeschlossen
worden, so dass jetzt kontinuierlich der Wirkbetrieb aufgenommen werden kann. Ein wesentlicher Schritt ist
auch die Anbindung der städteregionalen Leitstelle, der
in 2014 vollzogen werden soll.
Ansprechpartner:
A 32 - Amt für Ordnungsangelegenheiten,
Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Tel. 02473/9696-112
0241/5198-2301
A 61 – Immobilienmanagement
und Verkehr
Wir wirken an der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) durch die Umsetzung
zahlreicher nachhaltiger Infrastrukturmaßnahmen
mit. Hierzu gehören insbesondere:
··
··
··
Der Einsatz regenerativer Energiequellen bei
städteregionalen Immobilien
Der Bezug von „Öko-Strom“
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Individualverkehrs durch Umstieg
auf den Radfahrverkehr.
1. Einsatz regenerativer Energien und
energiesparende Maßnahmen
Die StädteRegion Aachen als Eigentümerin und Bewirtschafterin von 178 Gebäuden mit einer Nutzfläche von
ca. 280.000 qm hat bei der Umsetzung von Maßnahmen
zur Energieeinsparung eine Vorbildfunktion. Es werden
daher bereits seit Jahren energetische Maßnahmen umgesetzt. Die Schwerpunkte in den vergangenen Jahren
lagen und liegen auf den folgenden Bereichen:
1.1 Installation von Photovoltaikanlagen auf
Gebäudedächern der StädteRegion
Die StädteRegion bietet privaten Investoren Dachflächen
zur Installation von PV-Anlagen an und baut auch eigene
Anlagen. In 2013 wurde die Dachfläche einer Kindertagesstätte verpachtet. Zwischenzeitlich wurden durch eigene
Maßnahmen und Investoren bereits Anlagen mit einer
Gesamtkapazität von über 500 kwp installiert, die eine
jährliche Leistung von ca. 430.000 kwh
Strom erzeugen. In 2014 ist beabsichtigt,
auf den Dächern des Hauses der StädteRegion eine PV-Anlage zu installieren.
1.2 Energiesparende Maßnahmen an
Gebäuden
In und an den Gebäuden der StädteRegion und den
haustechnischen Anlagen sind in den vergangenen
Jahren umfassende energiesparende Maßnahmen
umgesetzt worden. Mögliche weitergehende Investitionen (z. B. umfassende Wärmedämmung ohne Notwendigkeit einer Fassadensanierung, Austausch der
Fenster) führen nicht zu einer Amortisation über die
Nutzungszeit. Es ist daher insbesondere aufgrund der
demographischen Entwicklung und der Inklusion auf
der Grundlage der Schulentwicklungsplanung abzuwägen, welche energetischen Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Für 2014 ist die Erneuerung der
Wärmedämmung im Rahmen der Dachsanierung am
Haus der StädteRegion Aachen vorgesehen.
1.3 Einführung von E-View
Um den Energieverbrauch reduzieren zu können,
ist es erforderlich, die aktuellen Verbrauchswerte
und –entwicklung frühzeitig zu kennen und auf
mögliche Fehlentwicklungen schnell zu reagieren. Im Rahmen eines Pilotprojektes ist daher in
2013/2014 die Einführung eines internetbasierten
Überwachungssystems in jeweils einem Gebäude der Kommunen der StädteRegion vorgesehen.
1.4 Bezug von „Öko-Strom“
Die StädteRegion Aachen bezieht für ihre Abnahmestellen bereits seit 2011 „Öko-Strom“.
Hierdurch werden jährlich ca. 700 T CO2-Emmissionen vermieden. Der weitere Bezug von
„Öko-Strom“ ist vorgesehen.
41
2. Umsetzung von Maßnahmen zur
Reduzierung des Individualverkehrs
Im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes strebt
die StädteRegion an, die Nahmobilität zu stärken und den
Individualverkehr zu reduzieren. Es sind schon in der Vergangenheit zahlreiche bauliche Maßnahmen umgesetzt
worden, um die Attraktivität des Radverkehrs zu erhöhen
(Ausbau des Vennbahn-Radweges und des Rur-Ufer-Radweges, Querungshilfen etc.). In 2013 wurden Planungen
für den Ausbau und die Verbesserung der Radwege erstellt (Neubau eines Radweges an der K 8, Erneuerung
der Radwege an der K 6 und K 14 etc.). Diese sollen 2014
umgesetzt werden.
2.1 Qualitätsoptimierung des
Radwegenetzes
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Um dauerhaft das Radwegenetz in einem gut ausgeschilderten und befahrbaren Zustand zu halten, ist es erforderlich, die Organisation für die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten zu optimieren. In 2014 soll ein Meldesystem
für Schäden installiert und eine schnelle Reparatur und
Schadensbehebung ermöglicht werden. Derzeit erfolgt
eine Zustandserfassung der Radwege an Kreisstraßen. Parallel dazu wird geprüft, ob und in welchen Bereichen an
Kreisstraßen noch zusätzliche Radwege notwendig sind.
Es ist vorgesehen, 2014 ein Ausbauprogramm vorzulegen.
2.2 Ausbau Radweg Aachen-Jülich
Der Ausbau des Radweges Aachen-Jülich hat neben einer Verbesserung des Tourismus ebenfalls das Ziel, die
Nahmobilität im dicht besiedelten Nordkreis zu verbessern. Das Gesamtkostenvolumen der Maßnahme beläuft
sich auf ca. 4,8 Mio. €. Der Ausbau des Radweges ist die
bedeutendste Infrastrukturmaßnahme der StädteRegion
Aachen in 2014/2015.
2.3 Teilnahme am Planungswettbewerb
„Schnellradwege“ des Landes NRW
Die StädteRegion Aachen hat sich 2013 gemeinsam mit
der Stadt Herzogenrath und den Städten Aachen, Heerlen
und Kerkrade am Wettbewerb des Landes für „Schnellradwege“ beworben. Sollte der Zuschlag erteilt werden, wird
im Rahmen einer Machbarkeitsstudie in 2014 geprüft, ob
und unter welchen Rahmenbedingungen ein Schnellradweg realisiert werden kann.
Ansprechpartner:
A 61 – Immobilienmanagement und Verkehr
Tel. 0241/5198-3532
A 62 - Kataster- und
Vermessungsamt
Wir garantieren ein rechtssicheres, modernes und
bürgerfreundliches Liegenschaftskataster. Wir halten Karten und Daten aktuell.
Wir stellen im Internet und Intranet ein geographisches Informationssystem bereit, das vielfältige,
aktuelle und untereinander kombinierbare Karten
aufweist.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
sorgt für Transparenz des Grundstücksmarkts in
der StädteRegion Aachen.
1. Führen des Liegenschaftskatasters
Das Liegenschaftskataster dokumentiert Lage, Größe und
Maße aller 240.000 Flurstücke in der StädteRegion. Um es
aktuell zu halten, werden jährlich rund 1.200 Veränderungen sachgerecht eingearbeitet. Neben den rund 6.000
schriftlichen Auszügen aus Liegenschaftskataster wurden
etwa ebenso viele Auskünfte telefonisch erteilt.
Als einziges Katasteramt in Nordrhein-Westfalen stellt die
StädteRegion amtliche Katasterkarten online und mit einer anschließenden automatisierten Abrechnung bereit.
Dieses Angebot findet große und stetig zunehmende
Akzeptanz: Inzwischen werden etwa dreißig Prozent der
Katasterauszüge auf diesem Weg erstellt.
2. Modernisieren des
Liegenschaftskatasters
Das größte Projekt im Jahr 2013 war die Umstellung des
Liegenschaftskatasters auf das Katasterführungssystem
ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem). Dieses modernere System speichert alle Daten des
Liegenschaftskatasters wie Grundstücke, Gebäude und
Eigentümer objektorientiert nur noch einmal und nicht
– wie es vorher war – mehrfach. ALKIS wird deutschlandweit eingeführt.
Über standardisierte Internet-Technologien wie WebMapping-Dienste und Web-Feature-Dienste können die
Katasterdaten in Vektorform angezeigt und in geographischen Informationssystemen weiterverarbeitet werden.
Aus den ALKIS-Daten werden Karten in
kleineren Maßstäben wie Planungskarten
und topographische Karten entwickelt.
3. Luftbilder 2013
Im Frühjahr/Sommer 2013 wurde das Gebiet der StädteRegion in Kooperation mit dem Land und einem
Energieversorger in geringer Höhe überflogen und mit
einer Spezialkamera fotografiert. Die Luftbilder werden
entzerrt und als maßstäbliche Orthophotos im Internet
und im Intranet zur Verfügung gestellt. Die Qualität der
Bilder ist so hoch wie nie zuvor.
4. Amtliche Basiskarte
In den nächsten fünf Jahren wird aus der Katasterkarte und der bekannten Deutschen Grundkarte 1:5000
die Amtliche Basiskarte (ABK) flächendeckend für die
StädteRegion aufgebaut. Eine solche Karte ist für
Übersichts- und Planungszwecke sehr zweckmäßig.
Um die ABK aufzubauen, müssen die verkleinerte
Katasterkarte in der Präsentationsgrafik überarbeitet werden und es müssen zusätzlich topografische
Informationen wie Brücken, Wege und Böschungen aus der bislang nur analog vorliegenden
Deutschen Grundkarte erfasst und eingearbeitet
werden.
5. Kaufpreissammlung,
Grundstücksmarktbericht,
BORIS und BORIS-App
Daueraufgabe des Gutachterausschusses für
Grundstückswerte ist das Führen der Kaufpreissammlung. Hierzu werden jedes Jahr alle
rund 5.000 Kaufverträge, die in der StädteRegion über bebaute und unbebaute Grundstücke
abgeschlossen werden, gesammelt und – teilweise auch mit Hilfe von Käuferfragebögen ausgewertet.
Als Ergebnisse werden Bodenrichtwerte ermittelt und der über 100 Seiten starke Grundstücksmarktbericht mit zahlreichen Grafiken,
Durchschnittswerten und statistischen Angaben erstellt. Die Bodenrichtwerte und der
43
Turnusmäßig (Regelfall alle 3 Jahre bzw. 6 Jahre) werden
Sonderbauten einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen. Schwerpunkt dieser Prüfung sind sichere Rettungswege und die Funktion sicherheitstechnischer Einrichtungen und Anlagen.
Die StädteRegion trägt hierdurch zur nachhaltigen sicheren Nutzung der Sonderbauten in der StädteRegion
Aachen bei und gewährleistet damit mehr Sicherheit im
Interesse der Bürger.
Grundstücksmarktbericht werden in Zusammenarbeit
mit dem Land Nordrhein-Westfalen im Internet unter
www.boris.nrw.de veröffentlicht.
Erstmals wurden im letzten Jahr die Bodenrichtwerte landesweit in einer App für mobile Geräte wie Smartphones
und Tablets aufbereitet. Diese kostenlose App wird sehr
rege genutzt und hat auf der CeBIT 2013 einen Preis als
beste Verwaltungs-App Deutschlands gewonnen.
Ansprechpartner:
A 62 - Kataster- und Vermessungsamt
Tel. 0241/5198-2542
A 63 – Amt für Bauaufsicht und
Wohnraumförderung
Wir überprüfen regelmäßig Versammlungsstätten, Schulen, Beherbergungsbetriebe und größere Geschäftshäuser (Sonderbauten) insbesondere
auf Einhaltung eines optimalen Brandschutzes.
1. Baugenehmigungsverfahren
1.2 Andere Bauvorhaben
Sie werden im Regelfall ebenfalls in einem Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Die am Bau Beteiligten, Grundstückseigentümer und
Nachbarn, Kaufinteressenten und Investoren, Träger öffentlicher Belange, Gemeinden und andere Fachbehörden werden als Zielgruppe angesprochen, beteiligt und
beraten. Die Errichtung eines genehmigten Bauvorhabens wird grundsätzlich überwacht und vor Benutzung
regelmäßig abgenommen.
Die StädteRegion gewährleistet damit eine geordnete
städtebauliche Entwicklung, sicheres Bauen, Vermeidung
von Rechts- und Nachbarschaftsstreitigkeiten, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sowie die Herstellung baurechtmäßiger Zustände und bewahrt damit unseren Lebensraum und sichert die Werte.
Wir sichern die Versorgung der Bevölkerung mit
angemessenem Wohnraum durch die Förderung
von Mietwohnungen und Wohneigentum und
leisten einen Beitrag zum Umweltschutz und zur
Reduzierung der CO2 Belastung durch die Förderung regenerativer Energien.
2
„Ein Haus für alle Bürger“
1.1 Sonderbauten
Sie werden in einem komplexen Baugenehmigungsverfahren geprüft. Viele Fachbehörden werden im Verfahren
beteiligt.
2. Wohnraumförderung
2.1 Mietraumförderung
Bereits bei der Errichtung des Sonderbaues können im
Rahmen von Bauüberwachungen präventive Kontrollen
durchgeführt werden.
Nach der Fertigstellung erfolgt regelmäßig eine umfassende Abnahme gemeinsam mit den Fachbehörden.
Ziel der Mietwohnungsförderung ist die Schaffung von
Wohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dies betrifft
insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, sowie ältere und
behinderte Menschen, die eine festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
2.2 Wohneigentumsförderung
Im Rahmen dieses Förderprogrammes werden Familien
und Haushalte mit Kindern bei der Schaffung von selbst
genutztem Wohneigentum unterstützt.
3. Freiwilliges Förderprogramm
regenerativer Energien
3.1 Thermische Solaranlagen
Gefördert werden thermische Solarkollektoranlagen zur
Brauchwassererwärmung und/oder zur Heizungsunterstützung.
3.2 Heizungsanlagen mit regenerativer
Energienutzung
Gefördert werden geothermische Anlagen, Wärmepumpen, Biogas- und Biomasseanlagen (Holz- und Pflanzenölnutzung) – zur Wärmeerzeugung sowie Kraft-WärmeKopplungs-Anlagen bis 35 kW thermischer Leistung.
Durch die Gewährung von Zuschüssen soll ein Anreiz
für das private Engagement zur Nutzung regenerativer
Energien geschaffen werden. Gleichzeitig wird durch die
Reduzierung der CO2-Belastung ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet.
Ansprechpartner:
A 63 – Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
Tel. 0241/5198-2534
A 70 – Umweltamt
Wir schützen unsere Umwelt sowie die
natürlichen Ressourcen und schaffen die
Grundlage für eine lebenswerte und intakte Region. Wir fördern die natürliche Entwicklung von
Natur und Landschaft und deren Gewässer. Wir
verhindern schädliche Verunreinigungen von Boden, Wasser und Luft (A 70).
Wir praktizieren Umweltschutz mit dem Bürger
und den Betrieben, indem wir sie bei der Einhaltung gesetzlicher Regelungen umfassend beraten. Wir erteilen Genehmigungen und schaffen
damit eine solide Rechtsgrundlage für die Bürger
und Betriebe. Als verlässlicher Partner unterstützen wir mit unserem Fachwissen unsere Kommunen in ihrer nachhaltigen Entwicklung (A 70).
1. Landschaftsplanung/
Landschaftsentwicklung
1.1 Flächendeckende
Landschaftsplanung
Der Landschaftsplan VII wurde am 13.12.2012 vom
Städteregionstag als Satzung beschlossen. Nach
rechtlicher Prüfung durch die Bezirksregierung
in Köln wird der Landschaftsplan VII in Kürze im
Amtsblatt der StädteRegion Aachen veröffentlicht und damit in Kraft treten.
Voraussichtlich ab 2014 wird die StädteRegion
Aachen dann als erster Kreis des Regierungsbezirkes Köln entsprechend den Forderungen des Bundesnaturschutzgesetzes eine flächendeckende Landschaftsplanung haben.
Unabhängig vom Aufstellungsverfahren des
Landschaftsplanes VII laufen bereits landschaftsplanbezogene Maßnahmen wie die
Pflege von zwei Offenlandbiotopflächen am
Blausteinsee und die Pflegemaßnahmen im
Naturschutzgebiet „Ehemalige Kieswäsche
Kinzweiler“.
1.2 Dreiländerpark (3LP)
Der Dreiländerpark umfasst den offenen Landschaftsraum rund um die Städte Maastricht,
45
Hasselt, Heerlen, Aachen und Lüttich, sowie die StädteRegion Aachen. Er bildet das „grüne Herz“ für ca. 4 Millionen Menschen in der Euregio. Der 3LP hat als Arbeitsgemeinschaft von zehn Behörden und Institutionen tätige
Organisation bisher mehr als elf Jahre daran mitgewirkt,
den offenen Raum mitzugestalten und zu bewirtschaften.
Viele Projekte führten zu neuen grenzüberschreitenden
Erkenntnissen und zeigen Notwendigkeiten auf, die Landschaftsentwicklung grenzüberschreitend zu betreiben
und abzustimmen. Aus diesen 2013 weitgehend abgeschlossenen Projekten sollen künftig Maßnahmenplanungen entwickelt werden, die einen grenzüberschreitenden
Biotopverbund und neue Strategien zur Landschaftspflege beinhalten. Künftig soll die Projektleitung bei der EMR
(Euregio Maas-Rhein) angesiedelt werden.
Karten auszugsweise interessierten Reitern zur Verfügung
gestellt. Zusätzlich ist diese Karte auf der Homepage der
StädteRegion Aachen jederzeit abrufbar. Für den Süden
des Städteregionsgebietes (Gemeinden Roetgen und
Simmerath, Stadt Monschau) besteht aufgrund des geringen Reitaufkommens eine sog. Freistellung von der Reitregelung, die das Reiten im Wald festlegt.
Die Verwaltung zielt weiterhin auf die Erstellung einer
Gesamt-Reit-Routen-Karte, die es auch gebietsfremden
Reitern ermöglicht, auf möglichst gut bereitbaren Stre-
1.3 Neophyten
Nicht einheimische, sondern neu ins Land gebrachte Tiere und Pflanzen werden auch als „Neophyten“ bezeichnet. Sie sind in der Lage, einen stark negativen Einfluss auf
die Biodiversität ihres neuen Lebensraumes auszuüben,
indem sie die einheimischen Pflanzen verdrängen und
somit auch vielen von diesen Pflanzen lebenden Tierarten (z.B. die meisten Insektenarten) die Lebensgrundlage
entziehen.
Das markanteste Beispiel ist der Riesenbärenklau (Heracleum mategazzianum), auch Herkulesstaude genannt.
Dieser Neophyt verdrängt nicht nur die heimische Pflanzenwelt, er kann auch für Menschen erhebliche Gesundheitsschäden hervorrufen. Die Berührung der Pflanze mit
der Haut in Verbindung mit Sonneneinstrahlung kann
beim Menschen zu Hautverbrennungen bis dritten Grades führen.
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Seit über sechs Jahren wird der Riesenbärenklau durch
die unteren Landschaftsbehörden der Stadt Aachen und
der StädteRegion Aachen bekämpft.
Die Bezirksregierung Köln hat im Jahr 2013 für die Bekämpfung der Neophyten für die StädteRegion Aachen
erstmals Fördergelder bereitgestellt.
cken, zum Beispiel Wanderreiten, zu praktizieren. Derzeit
werden dazu die örtlichen Reitvereine über den Pferdesportverband um aktive Mithilfe gebeten, mit ihrer Ortskenntnis Wege in eine informative Karte einzutragen. Die
Ergebnisse werden anschließend mit den Kommunen,
der unteren Forstbehörde, der Landwirtschaftskammer
Düren und dem Eifelverein abgestimmt, um Nutzungskonflikte weitgehend auszuschließen.
Eine beispielhafte Karte existiert schon unter der Bezeichnung „Info-Reitkarte-Roetgen“ auf der Homepage der
StädteRegion Aachen.
3. Betrieblicher Umweltschutz
2. Reiten, Jagd, Fischerei
3.1 Umweltinspektionen
Die Reitwegekarte für den Nordteil der StädteRegion
Aachen stammt aus dem Jahre 1990 und ist seit Jahren
vergriffen. Deshalb werden aus der Originalkarte kopierte
Auf der Grundlage des vom Umweltministerium NRW
(MKULNV) Anfang 2011 verabschiedeten Umweltinspektionserlasses sollen die in der StädteRegion Aachen lie-
genden umweltrelevanten Betriebe regelmäßig vor Ort
überwacht werden. Im Vordergrund steht dabei eine medienübergreifende (Abfall, Wasser, Luft) Kontrolle. Neben
dem Tagesgeschäft, zu dem insbesondere die Beschwerdebearbeitung und die Überwachung aus konkretem Anlass zählen, konnten Umweltinspektionen durchgeführt
werden. Reihenfolge und Überwachungsrhythmen der
Inspektionen basieren dabei auf einem zuvor entwickelten risikobasierten Inspektionsplan.
Vom Ergebnis her war die überwiegende Anzahl der
überwachten Betriebe beanstandungsfrei bzw. wurden
festgestellte Mängel im Anschluss an die Inspektion zeitnah beseitigt. Mit aktuellem Erlass vom 31.07.2013 hat das
MKULNV klargestellt, dass die Umweltinspektionsberichte nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes auf der jeweiligen Internetseite der Kommune aktiv zu
veröffentlichen sind.
3.2 Erneuerbare Energien
Während sich die Stabsstelle Klimaschutz der StädteRegion Aachen mit der Planung und Konzeptionierung von
erneuerbaren Energien beschäftigt, werden im Umweltamt im Rahmen der Trägerbeteiligung zunächst umweltfachliche Stellungnahmen zu den Planungsvorhaben abgegeben. Bezogen auf das konkret beantragte Vorhaben,
wie bspw. die Errichtung einer Windkraftanlage oder den
Bau und Betrieb von Biogasanlagen, Biomassekraftwerken und Vergärungsanlagen, wird vom Umweltamt dann
das Verfahren durchgeführt. Dabei handelt es sich um
das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, welches einige andere Fachgenehmigungen bündelt – so insbesondere auch die Baugenehmigung. Für das Jahr 2014 ist mit weiteren Anträgen
insbesondere zu Windkraftanlagen zu rechnen.
4. Wasserwirtschaft
4.1 Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Im derzeit laufenden Bewirtschaftungszeitraum (20102015) befinden sich die im Maßnahmenprogramm 2009
beschriebenen Maßnahmen in der Planung und Umsetzung. Speziell für den Bereich der Oberflächengewässer
wurde dazu mit der Aufstellung der Umsetzungsfahrpläne ein weiteres Instrument geschaffen, das eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der WRRL
ermöglicht. Die Umsetzung ermöglicht eine Vorausschau
auf behördliche Verwaltungsaufgaben,
den Fördermittelbedarf und die zukünftigen Aufgaben der Gewässerunterhaltungspflichtigen und ist bis 2027 fortzuschreiben.
Alle Maßnahmen und ihr Umsetzungsstand werden in
Nordrhein-Westfalen in einer Datenbank erfasst.
Parallel zur Umsetzung des ersten Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms erfolgen die Vorbereitungen für die Fortschreibung, die bis Ende 2015
abgeschlossen sein muss. Dies gibt die Gelegenheit, die
Fortschritte zu überprüfen und die Maßnahmenplanung, da wo erforderlich, zu ergänzen und zu korrigieren. In einer zweiten Bestandsaufnahme wurde 2013
von den Umweltbehörden die Änderungen in der Gewässerbelastung erfasst. Aktuelle Ergebnisse des Gewässermonitorings werden zeigen, in welchen Gewässern der gute Zustand erreicht werden konnte und
welche Gewässer weiterer Maßnahmen bedürfen.
Nach Feststellung des Status Quo werden in einem
zweiten Bewirtschaftungsplan bis Ende 2015 weitere
Bewirtschaftungsmaßnahmen unter Berücksichtigung überregionaler, regionaler und lokaler Aspekte in Abstimmung mit den Maßnahmenträgern und
der interessierten Öffentlichkeit zu erarbeiten sein.
Als untere Wasserbehörde wird das Umweltamt
als Genehmigungsbehörde an zahlreichen lokalen Planungen und Projekten im Städteregionsgebiet beteiligt sein.
4.2 Wärmepumpen
Nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
müssen Eigentümer neu errichteter Gebäude
den Wärmeenergiebedarf durch die anteilige
Nutzung von erneuerbaren Energien decken.
Dies erfolgt häufig über den Einsatz von Geothermie. Ziel ist es, wasserrechtliche Erlaubnisse für Erdwärmepumpen, trotz personeller
Engpässe, weiterhin innerhalb von drei Monaten, ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen,
zu bescheiden.
47
4.3 Häusliche Abwasserbeseitigung
In den städteregionsangehörigen Kommunen erfolgen
derzeit Aktualisierungen der Flächendaten für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr. Dies führt zu
einer weiteren Vielzahl von erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.
Das Umweltamt wird auch weiterhin versuchen, die gesetzliche Bearbeitungsfrist von drei Monaten einzuhalten.
5. Altlasten und Bodenschutz
5.1 Sanierung der Rhenania-Halde
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Die StädteRegion saniert mit dem Altlastensanierungsverband NRW die Rhenania-Halde in Stolberg-Atsch. Im
Frühjahr 2011 wurden auf dem Haldenplateau zur Minimierung des Sickerwasseranfalls in einer ersten Maßnahme 16.000 Douglasien gepflanzt. Im Oktober beginnen die Arbeiten zur Sicherung und Begrünung der
bereichsweise instabilen Haldenböschungen. Eine zweite
Pflanzkampagne folgte im Frühjahr 2012. Der ehemals
vorhandene Haldengraben wurde bereits zu einer Sickerwasserdrainage umgebaut, so dass die vorhandenen
Geruchsemissionen weitgehend vermieden werden. Für
die projektierte biologische Abwasserbehandlungsanlage wurden 2012 die Ausschreibungsunterlagen erstellt.
Mit dem Bau der Anlage wird 2014 begonnen. Zunächst
wird eine zweistufige Pilotanlage aufgestellt. Werden die
entsprechenden Ergebnisse in der Behandlung bzw. die
vorausberechneten Werte im Abwasser erreicht, so wird
die Anlage um eine zweite Straße erweitert.
5.2 Ausweisung eines Bodenschutzgebietes
Die Bodenuntersuchungen, die im Rahmen der digitalen Bodenbelastungskarte durchgeführt worden sind
und teilweise auch aus früheren Maßnahmen des Landes NRW zur Verfügung standen, haben gezeigt, dass im
Raum Stolberg bereichsweise ein Gebiet mit schädlichen
Bodenveränderungen besteht. Aus diesem Grund soll in
2014 ein Bodenschutzgebiet ausgewiesen werden. In diesem Gebiet soll damit die Verbringung und Entsorgung
von mit Schwermetallen belastetem Bodenaushub geregelt werden. Um eine Verschlechterung der Bodenqualität in Stolberg zu vermeiden, soll vorgeschrieben werden,
dass geringer belastetes Material nur in Stadtgebieten mit
höherer Belastung verwendet wird. Höher belastetes Bodenmaterial kann zur Rekultivierung von Steinbrüchen in
Stolberg eingesetzt werden. Eine verbindliche Regelung
ist nötig, da in der Vergangenheit vielfach schwermetallhaltiges Bodenmaterial aus Stolberg bei Baumaßnahmen
in Nachbarkommunen eingesetzt worden ist und später
wieder entsorgt werden musste.
5.3 Vorsorgender Bodenschutz
Der anhaltend hohe Flächenverbrauch stellt erhebliche
Ansprüche an eine nachhaltige Stadt- und Siedlungsentwicklung. Dem daraus resultierenden Handlungsbedarf zur Berücksichtigung der Bodenschutzbelange im
Rahmen der kommunalen Planung wird durch das Baugesetzbuch Rechnung getragen. Aus der Bodenschutz-
klausel des Baugesetzbuches sowie aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz ergeben sich folgende Hauptziele des
Bodenschutzes:
··
··
··
die Inanspruchnahme von Böden ist auf das
unerlässliche Maß zu beschränken,
die Inanspruchnahme von Böden ist auf
Flächen zu lenken, die vergleichsweise von
geringer Bedeutung für die Bodenfunktion
sind und
Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen
sind soweit wie möglich zu vermeiden.
Um diese Ziele erreichen zu können, muss den Städten
und Gemeinden, Planungsbüros sowie Trägern öffentlicher Belange ein taugliches Instrument zur Bewertung
der Bodenqualität in der Planungsphase an die Hand gegeben werden. Daher wird das Umweltamt die Erstellung
einer digitalen Bodenfunktionskarte für das Gebiet des
Altkreises vorbereiten. Hierauf basierend wird dann mit
den Städten und Gemeinden ein Bewertungssystem entwickelt, welches bei der Berücksichtigung bodenschutzrechtlicher Belange in der Bauleitplanung einheitliche
Standards vorgeben soll.
Ansprechpartner:
A 70 – Umweltamt
Tel. 0241/5198-2622
S 80 – Stabsstelle Wirtschaftliche
Beteiligungen
Die Beteiligungsunternehmen der StädteRegion
dienen den Bürgerinnen und Bürgern mit vielfältigen Dienstleistungen in den Bereichen Energieversorgung, Verkehr, Wohnen und der Gesundheitsversorgung bis hin zu Bankdienstleistungen
(ihrer Sparkasse) und kulturellen Angeboten. Sie
richten ihre Geschäftstätigkeit an den Marktbedürfnissen aus und sind dem technischen Fortschritt verpflichtet, um Ver-/Entsorgungs- und
Dienstleistungen für ihre Bürgerinnen und Bürger,
d.h. Kundinnen und Kunden, kontinuierlich zu verbessern (moderner ÖPNV, Öko-Energien, Wohngebäudesanierung, Abfallentsorgung usw.).
Rechtsform, welche im jährlich erstellten
Beteiligungsbericht einzeln dargestellt
werden. Über die analytische und fachliche
Informationsaufbereitung für die Gremiensitzungen
gewährleistet S 80 eine laufende Kenntnis der strategisch bedeutsamen Beteiligungsthemen. Jährlich
stehen unterschiedliche Gesellschaften im Fokus und
bedürfen einer besonders intensiven Begleitung oder
Steuerung aufgrund unternehmensinterner Entwicklungen. Folgende Themenkomplexe sind aktuell zu
nennen:
Bei der Medizinisches Zentrum StädteRegion Aachen
gGmbH werden derzeit im Rahmen der zu beschließenden Masterplanung 2018 die Weichen für eine wirtschaftlich notwendige Weiterentwicklung zu einem
zukunftsfähigen, modernen und attraktiven Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft einhergehend mit
einer Verbesserung der Wettbewerbschancen gestellt.
Bei der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG, an der die
StädteRegion über die AWA Entsorgung GmbH und
den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)
beteiligt ist, stehen maßgebliche Richtungsentscheidungen hinsichtlich des wirtschaftlichen Weiterbetriebs der Müllverbrennungsanlage Weisweiler ab 2017 an.
Aufgrund einer EU-Rechtsnovellierung sowie
dem seit 01.01.2013 neu geregelten PBefG sind
im gesamten AVV- und NVR-Verbandsgebiet auf
der Basis der Nahverkehrsplanung die Verbundverträge mit den Verkehrsunternehmen sowie
Liniengenehmigungen durch die kommunalen
Aufgabenträger neu zu gestalten.
Die unmittelbare Beteiligung der StädteRegion
Aachen an der regio iT GmbH wurde mit dem
Kauf eines Geschäftsanteils in Höhe von 25 %
im Frühjahr 2011 umgesetzt. Mit der Erweiterung des Gesellschafterkreises um regionsangehörige Kommunen, den Zweckverband
Infokom Gütersloh sowie den Kreis Düren
und mit dem Beitritt der Deutschsprachigen
Gemeinschaft Belgiens wurde dieser Prozess
weitergeführt.
Ansprechpartner:
Die StädteRegion Aachen hält Anteile an fast 30 Beteiligungen in privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher
S 80 – Stabsstelle Wirtschaftliche Beteiligungen
Tel. 0241/5198-2318
49
S 68 – Stabsstelle Modellregion
Klimaschutz
1.2 Erneuerbare Energien
Wir entwickeln Strategien und Konzepte für eine
klimagerechte Zukunft. Mit Maßnahmen zur
Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und dem
Ausbau der erneuerbaren Energien gestalten wir
unser StädteRegionsKlima auf dem Weg zur CO2Neutralität. Themen wie Energieversorgung, energieeffiziente Gebäude, Mobilität, Stadtentwicklung sowie strukturübergreifende Maßnahmen
zählen zu unseren Handlungsfeldern.
Gegenwärtig wird eine Studie erarbeitet, im Rahmen derer Potenziale für Wind- und Sonnenenergie, Wasserkraft,
Biomasse, Geothermie und Kraft-Wärme-Kopplung flächendeckend und kleinräumig für die StädteRegion ermittelt werden.
1. Klimaschutz
Seit Ende 2010 verfügt die StädteRegion Aachen über ein
Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), mit dessen Umsetzung das langfristige Ziel einer CO2-neutralen Region
angestrebt wird. Um Modellregion für den Klimaschutz zu
werden, muss es gelingen, alle Akteure in der Region zu
motivieren, aktiv am Klimaschutz teilzunehmen und als
Multiplikator zu wirken.
1.1 Klimaschutzmanagement
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Um Maßnahmen effizient umzusetzen, eine vergleichbare Datengrundlage zu schaffen und Ergebnisse kommunenscharf abzubilden, werden Integrierte Klimaschutzkonzepte auf kommunaler Ebene unter Berücksichtigung
der jeweiligen lokalspezifischen Charakteristika erstellt.
Strategiegespräche mit Politik und Verwaltung sowie Klima-Konferenzen, bei denen Bürger ihre Ansichten zu den
Themen Energie, Mobilität und Engagement einbringen
konnten, wurden im Sommer 2013 durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Maßnahmenkatalog der jeweiligen
Kommune berücksichtigt.
Seit Anfang 2013 steht das Solarkataster für
die gesamte StädteRegion im Internet unter
www.staedteregion-aachen.de/solarkataster zur Verfügung. Es ermöglicht den Einwohnern der StädteRegion
eigene Dachflächen auf die Tauglichkeit für die Nutzung
von Solarenergie zu prüfen und mit Hilfe eines Handwerkerportals einen qualifizierten Ansprechpartner zu finden.
Im Rahmen der Projektinitiative „KlimaTour Eifel“ wurde
eine KlimaRadTour in Zusammenarbeit mit dem Amt für
regionale Entwicklung konzipiert, die eine Transferveranstaltung zur Eifelregion darstellt und Möglichkeiten aufzeigt, wie die Freizeit auch im Nordkreis der StädteRegion
Aachen klimafreundlich gestaltet werden kann. Von Aachen nach Herzogenrath über Würselen bis nach Alsdorf
wurden Best-Practice Beispiele von regenerativen Energieanlagen vorgestellt.
1.3 Energieeffizienz
Als wirksames Instrument zur Ansprache privater Gebäudeeigentümer werden Haus-zu-Haus Beratungen
gefördert, um Investitionen im Bereich energetischer
Gebäudesanierung anzustoßen. Die erste von drei Sanierungsberatungen in 2013 wurde von Mai bis Ende Juli in
Alsdorf von der Verbraucherzentrale in Kooperation mit
altbauplus angeboten.
Seit Januar 2013 können einkommensschwache Haushalte bei der StädteRegion einen Zuschuss zum Kauf eines
effizienten Kühlgerätes beantragen. Die StädteRegion
unterstützt damit das Projekt Stromspar-Check - ein gemeinsames Projekt des Deutschen Caritasverbandes e.V.
(DCV) und des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V., eaD. In der StädteRegion Aachen führt der Rheinische Verein für Katholische
Arbeiterkolonien e. V. diese Aktion durch.
1.4 Klimawandel in Schulen und Kitas
Ca. 400 Schüler aus der StädteRegion haben beim Klimaparcours in Aachen ansässige Organisationen und Institutionen besucht und sich über die Themen Klimawandel
und Umwelt informiert. In 2013 beteiligte sich erstmalig
die StädteRegion, so dass neben Schulen aus Aachen
auch die Europa-Gesamtschule in Herzogenrath teilnehmen konnte. An der gemeinsamen Station der StädteRegion und RWTH Aachen erfuhren die Schüler Wissenswertes zu den Themen Stadtklima und Solarenergie.
1.5 Öffentlichkeitsarbeit
Im Frühjahr 2013 informierte die Wanderausstellung „Unser Haus spart Energie – gewusst wie“, bereitgestellt vom
Bundesverband für Regionalbewegung e.V., zur Gebäudesanierung und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Die
Ausstellung war in Würselen, Stolberg, Eschweiler und
Aachen zu sehen.
Mittels der Kampagne „ENGAGE“ vernetzt sich die StädteRegion innerhalb Europas. Jeder Einwohner der StädteRegion kann sich beteiligen, indem er sich mit einem
Klimaschutz-Leitsatz auf einem Foto zeigt, das an exponierter Stelle veröffentlicht wird. Vorbildcharakter, Nachahmungseffekt und Posterveröffentlichung sollen dazu
beitragen, das Thema Klimaschutz in den Köpfen der
Menschen zu verankern.
Nicht zuletzt durch thematische Veranstaltungen sowie
dem Erscheinen des Städteregionsmobils mit Themen
zum Klimaschutz auf lokalen Veranstaltungen schaffen
wir es, die Brücke zu den Einwohnern der StädteRegion zu
schlagen. Diese Brücke soll in Zukunft noch weiter ausgebaut werden und mit Veranstaltungen in Kooperation mit
VHS u.a. weiterhin die Sensibilisierung zum Klimaschutz
unterstützen.
A 33 – Ausländeramt
Wir übernehmen, auch im Hinblick auf
die Grenznähe zu den Niederlanden und
Belgien, die Aufgabe der Kontrolle und rechtlichen Anwendung der Einreisebestimmungen.
1. Unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge
Auf Grund der Grenznähe zu Belgien und den Niederlanden kommt es im Zuständigkeitsbereich des Ausländeramtes zu einer verstärkten Einreise von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen, die um eine Aufnahme
im Bundesgebiet nachsuchen. Kriege, Bürgerkriege,
Krisen, Unruhen und Konflikte, Armut, Naturkatastrophen, Verfolgung, Menschenrechtsverletzungen und
Perspektivlosigkeit veranlassen diese jungen Menschen in den meisten Fällen gemeinsam mit ihren Familien ihre Heimat zu verlassen und eine Chance auf
eine neue Zukunft zu suchen. Gerade im letzten Jahr
mehrte sich die Zahl der Minderjährigen, die ohne
Angehörige in einen Staat der Europäischen Union
einreisen und um Aufnahme bitten. Dieser Personenkreis, der in der Regel 12- bis 17-jährigen, bedarf
einer sehr intensiven Begleitung und Betreuung.
Neben den ausländerrechtlichen Bestimmungen
greift hier insbesondere das Kinder- und Jugendhilferecht. Die Unterbringung, Versorgung und
Bestellung von Vormundschaften sind vorrangig.
Eine sehr enge Zusammenarbeit verschiedener
Ämter und Behörden ist unabdingbar, da eine
Klärung bzgl. weiterer aufenthaltsrechtlicher
Schritte herbeizuführen ist. Die StädteRegion
hat sich dieses wichtigen Themas besonders
angenommen. In einem ersten Schritt wurde
die Arbeitsgemeinschaft „Junge Flüchtlinge“
gegründet.
Ansprechpartner:
S 68 – Stabsstelle Modellregion Klimaschutz
Tel. 0241/5198-6800
Zeichen, dass sich die internationale Situation
entspannen wird und der Zuzug auch von jungen Flüchtlingen nachlassen wird, sind nicht
erkennbar. Deshalb muss es das Ziel aller Beteiligten sein, die Zusammenarbeit durch gemeinsame Gespräche zu optimieren.
Ansprechpartner:
A 33 – Ausländeramt
Tel. 0241/5198-3300
51
Die dritte Säule
Die BildungsRegion
auf einen Blick
schen sowie ihrer Eltern und Angehörigen. Der Ausbau
der Kindertagesbetreuung, das Netzwerk „Frühe Hilfen“
oder der Babybesuchsdienst: das Amt reagiert auf neue
Herausforderungen in einer individualisierten Gesellschaft.
Dabei steht bei allen Projekten und Ämtern der Mensch
mit seinen individuellen Bedürfnissen im Vordergrund.
Wir fördern alle Menschen in unserer Region,
weil Bildung Zukunft ist.
Bildung - ein hohes Gut, das wir mit viel Engagement und
Einsatz pflegen. In der StädteRegion stehen die Potenziale aller Menschen im Mittelpunkt.
Die Schulverwaltung legt in diesem Bereich den Grundstein: Mit einem umfassenden und ortsnahen Bildungsangebot mit dem Schwerpunkt in der beruflichen Bildung. Zudem wird an der Fortschreibung der beruflichen
Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2014 bis 2019
gearbeitet. Mit zahlreichen Partnern aus Politik und Schule wird die BildungsRegion profiliert. Auch der Inklusionsgedanke hält in den Klassenzimmern Einzug und bringt
mehr Schüler mit und ohne Förderbedarf zusammen.
Schulsozialarbeiter stehen in schweren Lebenslagen und
beim Übergang von der Schule in den Beruf bereit. Das
Schulamt der StädteRegion sichert die Qualität und die
Entwicklung des Schulwesens ganz im Sinne der Schüler.
Als untere Schulaufsichtsbehörde entscheidet das Amt
über Einstellungen und Einsatz von Lehrkräften und betreut Angelegenheiten von Schülern.
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Das Bildungsbüro strickt beständig an einem regionalen
Bildungsnetzwerk. Individuelle Förderung, kooperative
Schulentwicklung und Vernetzung stehen im Fokus. Das
Bildungsbüro ist dabei nicht nur Informationsdienstleister und Unterstützer von über 750 Kindertagesstätten,
Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen, sondern
Moderator und Motor. Unter dem Motto „Gemeinsam für
Kinder und Jugendliche“ versteht sich das Amt für Kinder,
Jugend und Familienberatung als Partner junger Men-
A 40 – Schulverwaltung
Wir setzen uns für ein möglichst umfassendes und
ortsnahes Bildungsangebot, mit Schwerpunkt in
der beruflichen Bildung, ein.
1. Weiterentwicklung von
Bildungsangeboten
1.1 Berufliche Schulentwicklungsplanung
Die Fortschreibung der beruflichen Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2014-2019 wird im Dialog fortgesetzt. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen der
Verwaltung, den Schulleitungen der neun Berufskollegs,
der Politik, der Schulaufsicht, den Kammern, sowie der
„Projektgruppe Bildung und Region“. Es besteht das gemeinsame Ziel, die BildungsRegion weiterzuentwickeln
und - trotz des erwarteten Schülerzahlrückgangs - ein
umfassendes und ortsnahes berufliches Bildungsangebot
zu sichern.
Die Verwaltung geht – unterstützt durch das Gutachterbüro - davon aus, dass die vorhandenen neun Berufskollegs an zehn Standorten für die nächsten fünf Jahre
weiter benötigt werden. Zahlreiche Entwicklungen im
beruflichen Bildungswesen sind noch nicht abschließend
zu beurteilen, was gegen kurzfristige Standortschließungen/Fusionen spricht.
Es ist geplant, dass der dialogische Prozess spätestens im
Frühjahr 2014 so weit fortgeschritten ist, dass die Maßnahmenplanung für den Schulentwicklungsplan 20142019 beschlossen werden kann. Der fertige Schulentwicklungsplan soll im Jahr 2014 präsentiert werden.
1.2 Außenstelle des Abendgymnasiums
Aachen in der Stadt Düren
Interessenten aus Stadt und Kreis Düren, die auf dem
zweiten Bildungsweg das Abitur erwerben möchten,
können bisher die Abendgymnasien Aachen oder Köln
besuchen. Eine entsprechende Möglichkeit in der Stadt
oder im Kreis Düren besteht noch nicht. Initiiert durch
das Abendgymnasium Aachen, Weiterbildungskolleg der
StädteRegion Aachen, ist die Idee entstanden, zum Sommersemester 2014 (Beginn: 01.02.2014) eine Außenstelle
des Abendgymnasiums Aachen in Düren zu errichten.
Unterstützt wird die Idee durch die aktuelle Einführung
von „Abitur-Online“ am Abendgymnasium Aachen zum
Schuljahr 2013/2014, wodurch die Präsenzphasen für die
Studierenden von fünf Tagen in der Woche auf lediglich
zwei Tage reduziert werden (großer Anteil an Selbstlernphasen am PC). Für den Vormittagsbereich besteht bereits eine langjährige Kooperation zwischen dem Abendgymnasium Aachen und dem Euregio-Kolleg Würselen
(Staatlich anerkanntes Weiterbildungskolleg). Für die Außenstelle Düren ist ebenfalls geplant, dass die Lehrkräfte
gemeinsam gestellt werden. Die Tatsache, dass das Euregio-Kolleg bereits seit zehn Jahren praktische Erfahrungen mit „Abitur Online“ hat, wird dabei für die bevorstehende Implementierung in Düren hilfreich sein.
Wir unterstützen den zukunftsweisenden Inklusionsgedanken einer gemeinsamen Beschulung
von Menschen mit Behinderungen an allgemeinen Schulen unter Beibehaltung der gegebenen
guten Standards.
2. Entwicklung von Strukturen zur
Unterstützung von Menschen mit
Förder- bzw. Beratungsbedarf
2.1 Kooperative Förderschulentwicklung
Am 16.10.2013 hat der Landtag des Landes NordrheinWestfalen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen. Die gesetzlichen Regelungen werden mit Wirkung
vom Schuljahr 2014/15 wirksam. Parallel dazu soll eine
neue „Rechtsverordnung über die Mindestgrößen der
Förderschulen und der Schulen für Kranke“ erlassen werden. Auf diesen Grundlagen werden künftig Schüler mit
und ohne Förderbedarf in der Schule in
der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen werden (Inklusion). Die Eltern können
aber weiterhin neben den Regelschulen die Förderschulen wählen.
Die gesetzlichen Regelungen würden vielfältige Optionen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die
Förderschullandschaft in der StädteRegion eröffnen.
Es besteht trägerübergreifend Konsens darüber, dass
es sinnvoll ist, die Förderschulangebote kooperativ abzustimmen. Dazu fand am 02.05.2013 ein erstes Treffen
statt, an dem alle zehn Kommunen sowie der Landschaftsverband teilnahmen. Die „Projektgruppe Bildung und Region“ wurde beauftragt, eine Datengrundlage zu erarbeiten, mit der die Schulträger in konkrete
Abstimmungen eintreten können. Bei der Umsetzung
des Prozesses hat das Kindeswohl stets im Mittelpunkt
zu stehen. Insoweit sollte die Weiterentwicklung mit
Augenmaß vorangetrieben werden.
Bezüglich der Förderschulen der StädteRegion Aachen ist unter Berücksichtigung der aktuellen Schülerzahlen grundsätzlich zurzeit noch kein zwingender Handlungsbedarf erkennbar. Auch im Schuljahr
2013/14 wird das hohe Niveau der Vorjahre beibehalten.
2.2 Schulsozialarbeit an den Schulen
der StädteRegion
Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am
27.06.2013 über das Konzept „Themen und Bedarfe der Schulsozialarbeit an den Schulen in
Trägerschaft der StädteRegion Aachen“ beraten. Mit dem aktuellen Angebot an Schulsozialarbeit wird weitgehend sichergestellt, dass junge Menschen bzw. deren Erziehungsberechtigte in schwierigen Lebenslagen und im Übergang von der Schule in den Beruf fachgerecht
unterstützt werden. Die gesellschaftliche Integration wird gefördert und die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben gewährleistet. Eine
rechtliche Verpflichtung, Schulsozialarbeit anzubieten, besteht nicht.
Augenblicklich werden - neben eigenen Ressourcen - Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) eingesetzt. Letztere stehen befristet
bis zum Ende des Schuljahres 2013/14 zur Verfü-
53
gung. Die StädteRegion Aachen kann den im o.g. Konzept
ermittelten Bedarf dauerhaft nur abdecken, wenn hierfür
auch weiterhin ergänzende Drittmittel eingesetzt werden können. In diesem Sinne wurde gemeinsam mit allen
Kommunen in der StädteRegion an die Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend appelliert, auch künftig Fördermittel
zur Verfügung zu stellen, die im Umfang mindestens der
aktuellen Förderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes entsprechen. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus.
wurden im Schuljahr 2012/13 insgesamt 103 Vertretungslehrkräfte befristet, sowie 36 Lehrkräfte und vier sozialpädagogische Fachkräfte unbefristet eingestellt.
2. Beihilfen
Im Aufgabenbereich Beihilfen erfolgt die Bearbeitung
und Berechnung der Beihilfeanträge von über 2.300 Lehrkräften aus den Grund-, Haupt- und Förderschulen unserer Region. Im Schuljahr 2012/13 wurden insgesamt rund
7.000 Beihilfeanträge von Lehrkräften bearbeitet.
Ansprechpartner:
A 40 – Schulverwaltung
Tel. 0241/5198-3741
A 41 – Schulamt
Wir beraten und begleiten Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern.
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Wir dienen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung des Schulwesens, wobei die Schülerin/der Schüler im Mittelpunkt steht.
Das Schulamt für die StädteRegion Aachen ist nicht zu
verwechseln mit den kommunalen Schulverwaltungsämtern. Während Letztere für die Entwicklung der Schullandschaft, für kommunales Personal und Schulräume zuständig sind, liegen die Aufgaben des Schulamtes in der
Schulaufsicht. Als untere Schulaufsichtsbehörde entscheidet das Schulamt z.B. über Einstellungen und Einsatz von
Lehrkräften und betreut Angelegenheiten der Schüler.
Zum Team des Schulamtes gehören schulfachliche und
verwaltungsfachliche Mitarbeiter. Im Schuljahr 2013/14
nimmt das Schulamt für die StädteRegion Aachen die
Dienst- und Fachaufsicht über 97 Grundschulen und die
Fachaufsicht über 13 Haupt- und 22 Förderschulen wahr.
1. Unterrichtsversorgung
Zum Aufgabenbereich „Lehrerangelegenheiten“ gehört
die Beratung und Begleitung der über 1.360 beschäftigen Grundschullehrkräfte von der Einstellung bis zum
Ruhestand. Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung bei
Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit von Lehrkräften
3. Schülerangelegenheiten
Neben allgemeinen Schülerangelegenheiten (wie z.B.
Hausunterricht, Ausnahmegenehmigungen) gehören
das Sprachstandsfeststellungsverfahren, die Schulpflichtüberwachung und die „Verfahren zur Feststellung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs und des schulischen Förderorts“ zum Aufgabenbereich des Schulamtes.
Im Schuljahr 2012/2013 wurde für 650 Kinder ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt. Zusätzlich wurden ca. 600 Anträge
auf jährliche Überprüfung bearbeitet. Im Rahmen des
Sprachstandsfeststellungsverfahrens wurde die Sprachkompetenz von über 4.360 Kindern geprüft, die in zwei
Jahren eingeschult werden.
4. Kooperationen
„Jugendhilfe – Schule“
Die Zusammenarbeit mit den Ämtern für Kinder, Jugend
und Familienberatung erfolgt intensiv, insbesondere zu
den Schwerpunktthemen Kindeswohlgefährdung, Schulabsentismus, Schulsozialarbeit sowie zum Thema inklusive Bildung.
5. Grenzüberschreitende
Zusammenarbeit
Aufgrund der Grenzlage der StädteRegion Aachen gewinnt der Besuch von Schulen im jeweils benachbarten
Ausland an Bedeutung. Mit Blick auf die Schulpflicht sowie auf Information und Beratung der Eltern zum Übergang zwischen den verschiedenen Schulsystemen wird
der bestehende regelmäßige Austausch des Schulamtes
mit der Deutschsprachigen und der Französischsprachigen Gemeinschaft Belgiens fortgeführt.
6. Schwerpunkte 2014
6.1 Inklusive Beschulung
Inklusion meint, dass alle Menschen unabhängig von
Hautfarbe, Bildungsstand, ökonomischer, ethnischer oder
sozialer Herkunft, Bildung usw. willkommen sind. Inklusion akzeptiert Vielfalt nicht nur, sondern begrüßt sie ausdrücklich. Die Förderung von Schülern mit unterschiedlichen „Förderbedarfen“ in den allgemeinen Schulen soll
der Regelfall werden, der Unterricht in Förderschulen auf
Wunsch der Eltern aber weiterhin möglich bleiben. Dazu
hat die Landesregierung am 19.03.2013 den Entwurf zum
9. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen und diesen
im Mai dem Landtag zugeleitet. Im Schulausschuss des
Landtages am 11.09.2013 wurde jedoch kein Konsens erzielt. Strittig ist die Frage, inwieweit das Land sich gemäß
dem Konnexitätsprinzip an den Kosten beteiligen muss,
die die Inklusion für die Kommunen verursacht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher noch nicht klar, ob das 9. Schulrechtsänderungsgesetz noch zum Schuljahr 2013/2014 in
Kraft treten wird.
Auf dem Weg zur Inklusion ist die StädteRegion Aachen
im Landesvergleich schon ein gutes Stück voraus. Im
Schuljahr 2013/2014 werden 41 % aller rund 4.600 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ
beschult, davon ca. 900 Schüler in Grundschulen und ca.
1.000 Schüler im Bereich der Sekundarstufe I.
Im Schuljahr 2012/2013 ist es gelungen, allen 230 Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Übergang aus der Klasse 4 der Grundschule in die Klasse 5 der
Sekundarschule einen Platz im gemeinsamen Unterricht
zu verschaffen.
Für die Schulen mit gemeinsamem Unterricht (60 Grundschulen und 41 Sekundarstufen-I-Schulen) hat das Schulamt ein Unterstützungspaket mit Beratungs-, Fortbildungs- und Austauschmöglichkeiten erarbeitet und berät
und begleitet die kommunalen Schulträger im Prozess
der inklusiven Schulentwicklungsplanung.
der Unterrichts- und Schulentwicklung
und plant gemeinsam mit ihnen passgenaue interne Fortbildungen für Kollegien und
Fachgruppen. Im Schuljahr 2012/13 wurden rund
270 Fortbildungsveranstaltungen angeboten, an denen 3.800 Lehrkräfte teilgenommen haben. Schwerpunkte für das Schuljahr 2013/14 bilden die Themenfelder „Inklusion“, „Umgang mit schwierigen Schülern“
und „Berufs- und Studienorientierung“.
6.3 Schulsport
Bewegung, Spiel und Sport kommt in der ganzheitlichen Bildung und Erziehung eine hohe Bedeutung zu.
Erfreulicherweise gibt es bei den Schulen in der StädteRegion Aachen im Schulsport einen positiven Trend.
Mit 325 Mannschaften und über 3.500 Teilnehmern war
bei der Beteiligung an schulsportlichen Wettkämpfen
eine Steigerung von 10 % im Vergleich zum Vorjahr zu
verzeichnen. Die gute Entwicklung soll durch die Weiterentwicklung der guten Kooperationen zwischen
allen Akteuren vor Ort weiter befördert werden.
6.4 Fortführung und Erweiterung
des Projektes „Aachener Modell zur
frühen Förderung hochbegabter und
besonders begabter Kinder in der
Grundschule“
2013 wird das Aachener Modell zur Förderung
hochbegabter und besonders begabter Kinder
in der Grundschule 10 Jahre alt. Alle 28 beteiligten Grundschulen stellen ihre Ansätze der Begabungsförderung sowie ihre Arbeiten in ihrem
Netzwerk zur Verfügung und dokumentieren
dies öffentlich. Dank der Kooperation mit der
Bürgerstiftung der Sparkasse Aachen können
die sehr begehrten Kurse und Veranstaltungen
der RWTH Aachen, der Fachhochschule Aachen, des Ludwig Forums und des Exploregiomobils weiterhin angeboten werden.
Ansprechpartner:
A 41 – Schulamt
Tel. 0241/5198-4100
6.2 Fortbildungen für Lehrkräfte
Das Kompetenzteam der StädteRegion Aachen unterstützt alle Schulen durch Lehrerfortbildungen zu Fragen
55
A 43 – Bildungsbüro
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Wir unterstützen den Auf- und Ausbau eines regionalen Bildungsnetzwerkes und eines datenbasierten Bildungsmanagements, um das Bildungswesen gemeinsam mit öffentlichen Partnern zu
gestalten und weiterzuentwickeln.
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Wir bieten den Institutionen und Akteuren der
BildungsRegion Beratung, Informationen sowie
inhaltliche und organisatorische Dienstleistungen.
1. Das regionale Bildungsnetzwerk in
der StädteRegion Aachen
Wir bieten den Institutionen und Akteuren der BildungsRegion Beratung, Informationen sowie inhaltliche und organisatorische Dienstleistungen.
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Wir koordinieren das regionale Bildungsnetzwerk, um das
Bildungswesen gemeinsam mit öffentlichen Partnern zu
gestalten, weiterzuentwickeln und Kooperation zu fördern.
Bildung und Qualifizierung sind unverzichtbare Grundlage für demokratisches Miteinander und Teilhabe. Dabei
stehen vor allem individuelle Lernbiografien im Zentrum, die nur dann optimal gelingen können, wenn alle
Bildungspartner auf dem Weg des lebensbegleitenden
Lernens eng in einer Verantwortungsgemeinschaft zusammenarbeiten. Hier sind Kindertageseinrichtungen,
Schulen, Hochschulen, Träger der Jugendhilfe und Weiterbildung, Kammern und Wirtschaft, die Kommunen, das
Land Nordrhein-Westfalen und viele weitere regionale
Akteure gemeinsam gefordert. Das Bildungsbüro koordiniert und unterstützt diese Partner, um Kompetenzen für
gelungene Bildungsbiografien zu bündeln, Doppelstrukturen abzubauen und ein gemeinsames Verständnis von
guter Bildung in der Region zu befördern. Die Arbeit ist an
vier „Starken Zielen“ ausgerichtet:
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Bildung ganzheitlich betrachten
Potenziale der Region nutzen
Beteiligung und Eigenverantwortung fördern
Übergänge und Anschlüsse gestalten
Das Bildungsbüro ist in diesem Zusammenhang
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Informationsdienstleister und Unterstützer
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von über 750 Kindertagesstätten, Schulen
und weiteren Bildungseinrichtungen in der
StädteRegion Aachen
Zentrale Kontaktstelle für Informationen und
Vermittlung in der BildungsRegion Aachen
Unabhängiger Berater für lokale und regionale Entwicklungsprozesse im Bildungsbereich
in den zehn Kommunen sowie für Bildungseinrichtungen
Koordinator von Fortbildungs-, Fach- und
Netzwerkveranstaltungen für rund 2.000
Menschen jährlich
Initiator von Maßnahmen und Initiativen zur
Steigerung der Bildungs- und Chancengerechtigkeit
Die Handlungsfelder, in denen das Bildungsbüro aktiv ist,
sind: Systematische Schul- und Unterrichtsentwicklung,
Übergangsmanagement Frühe Bildung, Übergangsmanagement Schule - Beruf - Studium, Bildungsberatung,
Bildungsmonitoring, Jugendpartizipation, Inklusion und
Profilierung der BildungsRegion mit den Arbeitsfeldern
Förderung der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), Kulturelle Bildung und Euregionale Sprachförderung und Bildungszugabe.
2. Bildung als zentraler
Standortfaktor
Die Standortwahl von Unternehmen und Familien wird
heute mehr denn je von weichen Standortfaktoren und
insbesondere von einem guten Bildungsangebot abhängig gemacht. Bildung ist also einer der wesentlichen
Hebel für Regionalentwicklung. Die Identifikation aller
Bildungsverantwortlichen in der Region mit der Marke
„BildungsRegion Aachen“ wächst - und die StädteRegion
etabliert sich immer erfolgreicher als überregional profilierte Bildungsregion.
3. Chancengerechtigkeit
durch Bildung
In den weichenstellenden Übergängen zwischen Bildungsstationen im Lebenslauf (Kita-Grundschule, Grundschule-weiterführende Schule, Schule-Beruf-Studium)
sorgt das Bildungsbüro für verlässliche Kooperations- und
Beratungsinstrumente. Besondere Aufmerksamkeit gilt
den Kindern, die unter schwierigeren Rahmenbedingungen (ökonomisch, sozial, bildungsbezogen) aufwachsen.
7. Ergebnisse 2013
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Im Regionalen Bildungsnetzwerk ist Inklusion seit 2011
von Bildungskonferenz und Lenkungskreis beschlossenes
Schwerpunktthema. Der Arbeitskreis Inklusion befasst
sich mit der Identifizierung von Barrieren für die volle Teilhabe und der Entwicklung von Standards für Gemeinsames Lernen und von Empfehlungen für die Schulen.
··
4. Qualität der Bildung
Die ersten Lebensjahre sind die intensivsten Lernjahre in
der kindlichen Entwicklung. Ökonomie-Nobelpreisträger
James Heckman führt dazu aus: „In die Kleinen zu investieren, bringt den größten wirtschaftlichen Nutzen.“ Die
Bertelsmann Stiftung kommt für Deutschland in einer
Studie zu ähnlichen Ergebnissen. Auch hierzulande bringt
jeder investierte Euro etwa sieben Euro zurück. Entlang
der Bildungskette gilt es, die bestmögliche individuelle
Förderung für jedes einzelne Kind sicherzustellen.
5. Bildung ist mehr als Schule
Nach Schätzungen der UNESCO umfasst das non-formale
und informelle Lernen etwa 70 Prozent aller Lernprozesse
(Faure-Kommission). Bildung findet demnach nicht nur in
formalen Strukturen und Einrichtungen statt. Kinder erhalten durch den Besuch von außerschulischen Lernorten
wie Theatern und Museen sowie durch MINT-Angebote
Erkenntnisse und Anregungen über den Bildungsalltag
hinaus.
Die StädteRegion fördert daher die außerschulische Bildung und leistet einen spürbaren Beitrag zur Stärkung
der kulturellen Einrichtungen und zur Nutzung der regionalen Potenziale der Region.
6. Qualifizierung der Bildungsakteure
Dreh- und Angelpunkt guter Bildungseinrichtungen sind
die pädagogischen Fachkräfte. Professionelle Unterstützung und Qualifizierung hilft bei der Bewältigung der
täglichen Aufgaben. Kooperationen und städteregional
erarbeitete Standards und Empfehlungen entlasten und
unterstützen die Akteure.
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Bildungszugabe für über 40.000 Kinder und Jugendliche
Über 15 Fach- und Netzwerkveranstaltungen
für mehr als 2.500 Teilnehmer: Bildungskonferenz, 2. Fachforum Kulturelle Bildung, Was
geht?! - Die Werkstatt für Jugendbeteiligung
und Jugendpolitik in Aachen und Eupen,
Schülervertretungstag, Fachtage im Übergang
in die Sekundarstufe für die Fächer Deutsch
und Englisch, 2. Bildungsberatungskongress,
Fachtag Übergang Schule-Beruf-Studium,
Fachtag Übergang Elementar-Primarstufe,
Bildungstag 2013
Fachpublikationen: Bildung für die Region,
1. Städteregionaler Weiterbildungsbericht,
Kompass Weiterbildung
Begleitung von kommunalen Entwicklungsprozessen zum Thema Bildung in Aachen,
Herzogenrath, Monschau und Stolberg
Schulentwicklungsbegleitung in über 20
Schulen in der StädteRegion Aachen
Erarbeitung städteregionaler Empfehlungen
zum Übergang von der Kindertagesstätte in
die Grundschule
Umsetzung von Maßnahmen zur Berufsund Studienorientierung der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss
- Übergang Schule-Beruf in NRW“: z.B.
Potenzialanalyse für erstmalig über 1.400
Schüler der Gymnasien
Städteregionale Ferienakademien in Aachen, Alsdorf, Baesweiler und Eschweiler
8. Schwerpunkte 2014
Nach Ende des Bundesprogramms „Lernen vor
Ort“ Ende August 2014 wird das Bildungsbüro
in vier Handlungsfeldern aktiv sein:
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Bildungsnetzwerk
Fachliche Stärkung von Einrichtungen
und Akteuren
Bildungskette: Übergänge in Bildungsbiographien
Bildungspartnerschaften und Partizipation
57
Das Handlungsfeld „Bildungsberatung für Erwachsene“
entfällt. Bildungsberatung konzentriert sich zukünftig auf
die Beratung und die Koordination von Beratungsangeboten von Jugendlichen im Übergang Schule-Beruf-Studium. Der Arbeitsbereich Übergang Schule-Beruf-Studium wird durch die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne
Anschluss“ (vormals „Neues Übergangssystem Schule-Beruf NRW“) weitergeführt, für die Ende 2013 ein Folgeantrag gestellt wird.
fen. Es zeigen sich bereits jetzt ein noch höherer Bedarf
und in einzelnen Einzugsbereichen auch wieder steigende Kinderzahlen aufgrund neuer Baugebiete. Gleichzeitig
sind im ländlichen Raum Betreuungsangebote bei zurückgehenden Kinderzahlen nachhaltig zu sichern.
Ansprechpartner:
Die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege
haben neben dem Betreuungs- einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag im Elementarbereich des
Bildungssystems. Um diesem Anspruch gerecht werden
zu können, schreiben die Teams das seit 2006 gültige Erziehungs- und Bildungskonzept für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen fort.
Nach einem Fachtag zum Qualitätsmanagement werden
in einem dialogischen Prozess die bisherigen Standards
überarbeitet und durch neue Lern- und Bildungsbereiche ergänzt, z. B. Klimaschutz, Partizipation, Medienerziehung. Die veränderten und gestiegenen Anforderungen der jungen, jetzt auch unter dreijährigen Kinder, und
der Bedarf für eine intensive Elternarbeit werden mit der
Fortschreibung nachhaltig sichergestellt. Im Alltag wird
Bildung spielerisch vermittelt. Dazu müssen die Erzieher über die notwendigen Kenntnisse verfügen und die
Kinder durch eine vorbereitete Umgebung neugierig
machen. In Fortbildungen werden die Erzieher dafür geschult.
A 43 – Bildungsbüro
Tel. 0241/5198-4300
A 51 – Amt für Kinder, Jugend
und Familienberatung
Wir fördern die Entwicklung und Entfaltung der
Persönlichkeit der jungen Menschen in der BildungsRegion sowie die positiven Wirkungen familiärer Erziehung durch bedarfsgerechte Angebote
der Kinder- und Jugendhilfe.
Nach dem Leitsatz „Gemeinsam für Kinder und
Jugendliche“ verstehen wir uns als Partner der
jungen Menschen, ihrer Eltern und aller weiteren
Beteiligten in einem Netzwerk der Kooperation
zur Förderung positiver Lebensbedingungen junger Menschen.
2
„Ein Haus für alle Bürger“
1. Ausbau der Kindertagesbetreuung
Der Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für nicht behinderte und
behinderte Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, wurde rechtzeitig zum 01.08.2013 sichergestellt. Auf
einer Planungsgrundlage von 33 % aller U3-Kinder wurden dafür im Jugendamtsbereich 525 U3-Plätze geschaf-
2. Erziehung, Bildung und Betreuung
in Kindertageseinrichtungen
3. Umsetzung des Kinder- und
Jugendförderplans 2011-2015
Jedes Jahr werden im Südkreis und in Baesweiler jeweils
bis zu 11 Kindertheaterveranstaltungen angeboten, die
unterschiedliche Themen kindgerecht aufgreifen und
von Familien, Kindergärten und Grundschulen gerne angenommen werden.
4. Frühe Hilfen und Kindesschutz
Seit Jahren besteht ein Netzwerk, das 2014 durch Einrichtung einer Steuerungsgruppe „Frühe Hilfen/Kinderschutz“ unter Beteiligung von freien Trägern ergänzt
wird. In Kooperation mit dem Gesundheitsamt werden
seit September 2013 im Rahmen einer vom Bund geförderten Initiative u. a. Familienhebammen eingesetzt.
Netzwerk
der Kooperation für Kinder, Jugend und Familie
Jugendhilfe
Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
der StädteRegion Aachen, freie Träger
Tageseinrichtungen für Kinder / Familienzentren
Kindertagespflege
Jugendarbeit / -pflege
Frühe Hilfen
Soziale Dienste
Gesundheitshilfe
Geburtskliniken, Gynäkologen,
Schwangerschaftsberatungsstellen
Familienhebammen
Gesundheitsamt
Erziehungsberatungsstellen,
Schulpsychologie, Schulsozialarbeit,
Adoptionsvermittlung
Kinder- und Jugendpsychiatrie,
niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater/-psychotherapeuten
Jugendamtskommunen
(Baesweiler, Monschau,
Roetgen, Simmerath)
Kinder- u. Haus- / Zahnärzte
Stadtjugendämter
(Aachen, Alsdorf, Eschweiler,
Herzogenrath, Stolberg, Würselen)
Jugend- und Familiengerichte
Sportvereine
Fachbereiche für
Integrationsfragen
Grund-, Haupt-, Förderschulen,
Schulaufsicht / Schulamt
Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen,
Sekundarschulen, Schulaufsicht / Bez.-Reg.
Bildungsbüro
Schulverwaltung
Schule / Bildung
Familienbildungsstätten
Neues Übergangssystem
Schule-Beruf (NÜS)
Polizei / Staatsanwaltschaft
Job-Center
Sonstige Einrichtungen
59
4.1 Kooperationsprojekt „Vor dem Anfang
starten – junge Menschen entwickeln
Erziehungskompetenz“
In diesem Projekt lernen junge Menschen schon in der
Schule die wichtigsten Grundlagen der Kindererziehung
und erfahren ganz praktisch, was es bedeutet, für ein
Baby verantwortlich zu sein. Im Schuljahr 2013/2014 wird
das Projekt von bisher 10 auf 14 Schulen aus dem Altkreis
Aachen ausgeweitet.
4.2 Babybesuchsdienst
Die Kernelemente des Bundeskinderschutzgesetzes, die
frühe Information von Eltern sowie das Angebot von
Beratung und Hilfe, werden hier umfänglich bedient.
Der Babybesuchsdienst kann insbesondere Familien in
schwierigen Lebenssituationen frühzeitig auf bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote hinweisen,
sowie Eltern in der Wahrnehmung dieser Angebote und
damit bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützen.
2
„Ein Haus für alle Bürger“
4.3 Stärkung und Förderung des Kinderund Jugendschutzes
Im Netzwerk zur Stärkung und Förderung des Kinder- und
Jugendschutzes in der StädteRegion (www.imblick.info)
haben die Jugendämter 2013 mit der Aktion „AugenBlick
mal…“ durch verschiedene Maßnahmen öffentlich Eltern
angesprochen, Zeit mit Kindern zu verbringen, um die
Bindung zu stärken und dadurch Gewalt an Kindern vorzubeugen. Es wurden Info-Materialien erstellt und eine
zentrale Infoveranstaltung zur Stärkung des Kinder- und
Jugendschutzes im Ehrenamt durchgeführt. 2014 sind
weitere lokale Infoveranstaltungen dazu geplant. Mit
Hilfe öffentlichkeitswirksamer, pädagogischer Angebote
bemühen sich die Jugendämter, das Netzwerk stärker in
die öffentliche Wahrnehmung zu rücken und insbesondere Familien und Multiplikatoren im Hinblick auf einen
gelingenden Kinder- und Jugendschutz zu sensibilisieren.
5. Schulsozialarbeit
Die mit Bundesmitteln im Jahr 2012 eingerichtete zusätzliche Schulsozialarbeit hat in 2013 ihren Stellenwert als
wichtige Brückenfunktion an der Nahtstelle von Bildung
und familiärer Erziehung bestätigt. Nachgehend zum
„Appell zur Fortführung der Schulsozialarbeit im Rahmen
des Bildungs- und Teilhabepakets“ der Hauptverwal-
tungsbeamten in der StädteRegion erfolgte die Aufforderung an Bund und Land, in konsensualer Abstimmung
diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe über 2013 hinaus
durch finanzielle Zuweisungen an die kommunale Ebene
sicherzustellen. Hierdurch sollen dauerhaft der individuelle Bildungserfolg sowie die Teilhabe und gesellschaftliche Integration der jungen Menschen gefördert werden.
6. Qualitätsentwicklung
Qualitätsstandards bestehen in allen Teilbereichen der
Kinder- und Jugendhilfe. In 2013 wurde der Sachstand
insgesamt erhoben. Der Prozess der Qualitäts- (weiter-)
entwicklung wird 2014 nach Prioritäten in den einzelnen
Teilbereichen fortgesetzt.
7. Netzwerk der Kooperation
Die Kinder- und Jugendhilfe erstreckt sich auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen von vor der Geburt bis zur Selbständigkeit. Wichtiger Bestandteil sind
die Kooperationen mit allen Akteuren, die neben den Eltern an der Entwicklung der jungen Menschen beteiligt
sind (vgl. Anlage).
Ansprechpartner:
A 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
Tel. 0241/5198-2478
A 54 - Amt für Altenarbeit
Wir sorgen für qualifizierte Arbeitskräfte in der Altenpflege.
besondere Bildungsmaßnahmen konzipieren und umsetzen:
Angebot einer Teilzeitausbildung:
1. Neubau für das Amt für Altenarbeit
Die sich in der zweiten Jahreshälfte 2012 abzeichnende
Lösung eines Neubaus am jetzigen Standort in Würselen,
hat sich aus den unterschiedlichsten Gründen zu Jahresbeginn 2013 zerschlagen. Im Herbst 2013 ist entschieden
worden, dass für das Amt für Altenarbeit am Standort
Würselen-Bardenberg – Betriebsteil Bardenberg des
Medizinischen Zentrums der StädteRegion GmbH (MZ) –
neue Räumlichkeiten entstehen sollen. An eine gemeinsame Unterbringung mit der Schule für Pflegeberufe
des MZ ist hierbei gedacht. Somit entsteht in WürselenBardenberg ein zentraler Standort für die Aus-, Fort- und
Weiterbildung in den Pflegeberufen in der StädteRegion
Aachen. Das Fachseminar für Altenpflege bildet in z.Zt.
10 Ausbildungskursen rd. 260 staatlich anerkannte Altenpfleger bzw. Altenpflegehelfer schulisch aus; 9 Kurse in
der dreijährigen und 1 Kurs in der einjährigen Ausbildung.
Mit dem Umzug werden die schulischen Ausbildungskapazitäten in der Altenpflege nochmals erhöht.
2. Bildungsmaßnahmen für spezielle
Zielgruppen
Am Fachseminar für Altenpflege wird zum 01.12.2013
die erste Teilzeitausbildung angeboten. Dieser Ausbildungskurs dauert vier statt der üblichen drei Jahre und
ermöglicht insbesondere jungen Müttern eine Ausbildung mit den familiären Verpflichtungen verknüpfen zu
können.
Weiterbildungsmaßnahme für Wiedereinsteiger:
Wie in vielen anderen Berufen unterliegt auch der Pflegeberuf einer stetigen Entwicklung, aus der sich in
der Praxis eine Vielzahl von Veränderungen ergeben.
Insbesondere Mütter, die eine mehrjährige Familienzeit genommen haben, „trauen“ sich möglicherweise
irgendwann nicht mehr zu, aus Sorge den aktuellen
Anforderungen nicht gerecht werden zu können, wieder in den Pflegeberuf einzusteigen. Sie nehmen eine
andere, weniger anspruchsvolle Tätigkeit auf und gehen somit der Altenpflege auf Dauer verloren. Diese
Personengruppe möchten wir über eine spezielle
Weiterbildungsmaßnahme ansprechen, sie gewinnen und wieder „fit machen“ für den Pflegeberuf.
Im Fort- und Weiterbildungskatalog 2014 wird ein
entsprechendes Angebot ausgeschrieben sein.
Ansprechpartner:
A 54 – Amt für Altenarbeit
Tel. 0241/5198-5421
Im Hinblick auf die steigenden Bedarfe in der Altenpflege
auf der einen und die zurückgehende Zahl junger Menschen in Ausbildungsberufen auf der anderen Seite, gilt
es, auch Menschen anzusprechen, die unter den allgemeinen Rahmenbedingungen für den Pflegeberuf erst
mal nicht zur Verfügung stehen. Das Amt wird hierzu zwei
61
Die vierte Säule
Die Soziale Region
auf einen Blick
Wir stehen für ein solidarisches Miteinander.
Zu einem sozialen Miteinander tragen viele Faktoren bei:
Helfen, Unterstützen und Beraten sind Aufgaben, die in
der StädteRegion an verschiedenen Stellen im Sinne des
Bürgers wahrgenommen werden.
Das Ausländeramt hilft neu ankommenden Menschen
bei der Wohnungssuche, dem Einstieg in den Hochschulbetrieb oder beim Erlernen der deutschen Sprache. Eine
Einbürgerungskampagne wirbt für ein klares Bekenntnis
zu unserer Gesellschaft.
Das kommunale Integrationszentrum der StädteRegion
setzt auf Integration durch Bildung, kümmert sich um die
interkulturelle Schulentwicklung und setzt Zeichen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
Das Amt für soziale Angelegenheiten sorgt für Menschen in finanziellen Notlagen, zahlt BAföG oder Unterhaltsvorschüsse und sichert Transferleistungen von über
100 Millionen €/Jahr.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung sichert
den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung, sorgt dafür, dass in den Ferien keine Langeweile aufkommt und
bietet Familien Hilfen zur Erziehung.
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Das Gesundheitsamt der StädteRegion stellt das physische und psychische Wohlbefinden der Bürger in den
Mittelpunkt des alltäglichen Handelns. Prävention und
Aufklärung sind wichtige Leitziele.
Das Amt für Altenarbeit stellt sich den wachsenden Herausforderungen durch pflegebedürftige Menschen und
rückt das bundesweit einmalige Demenz-Label-Verfahren der StädteRegion in den Fokus.
Das Versorgungsamt hilft bei Fragen rund um das Eltern- oder Betreuungsgeld. Für 56.000 Menschen mit
Behinderung ist das Amt gefragter Ansprechpartner. Der
Behindertenbeauftragte knüpft in diesem Themenfeld
persönliche Netzwerke.
So unterschiedlich die Ämter und ihre Aufgaben in der
StädteRegion sind, sie verfolgen doch alle dasselbe Ziel:
Die soziale Region mit Inhalten zu füllen und Solidarität
zu leben.
A 33 – Ausländeramt
Wir sind Ansprechpartner für alle in der Region
lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger – von der Einreise, über den Aufenthalt und
die Vermittlung in Sprachkurse bis hin zur Einbürgerung.
1. Willkommenskultur und
Zusammenarbeit mit den
Hochschulen
Bereits seit 2005 ist das Ausländeramt in den Räumen der
RWTH Aachen zu Gast, um dort ausländische Studierende und Wissenschaftler mit ihren Familien zu betreuen.
Die Zusammenarbeit mit den Hochschulen soll erweitert
und intensiviert werden. Gemeinsam mit den Rektoren
der RWTH und der FH Aachen hat die StädteRegion sich
zum Ziel gesetzt, eine besondere Form der Willkommenskultur zu entwickeln. In ersten Gesprächen wurden Möglichkeiten einer Verbesserung des Service erörtert. Die
Ausländerbehörde kann nur Teil dieser neuen Initiative
sein. Vielmehr soll ein ganzheitlicher Ansatz entwickelt
werden, den neu in unserer Region ankommenden Menschen Hilfen bei der Wohnungssuche, dem Einstieg in den
Hochschulbetrieb, bei der Verbesserung der Sprachkompetenzen sowie einer Einbindung in kulturelle Veranstaltungen zu geben.
Da sich in den ersten Gesprächen schon sehr gute Ansätze gezeigt haben, wird im Jahr 2014 ein gemeinsames
Konzept entwickelt werden.
2. Einbürgerungskampagne
Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 11.4.2013
einstimmig die Durchführung einer Einbürgerungskampagne beschlossen. Aktiv soll dafür geworben werden,
ausländische Mitbürger für den Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit zu interessieren. Bundeseinheitlich
und parteiübergreifend werden Initiativen auf den Weg
gebracht, die Einbürgerung zu erklären und zu öffnen.
Auch im Hinblick auf den demographischen Wandel sollen hier lebenden ausländischen Staatsangehörigen Perspektiven aufgezeigt werden.
Insgesamt werden derzeit in der StädteRegion Aachen
pro Jahr rund 1.100 Menschen eingebürgert. Viele erfüllen die Voraussetzungen, haben sich aber offensichtlich
noch nicht diesem Thema zugewandt.
Im Jahr 2013 wurde begonnen, in allen städteregionalen Kommunen vor Ort Veranstaltungen zum Erwerb der
deutschen Staatsangehörigkeit zu veranstalten. Diese
Aktion wird begleitet von verschiedenen Organisationen
und Akteuren, die bereits in der Betreuung und Begleitung von ausländischen Mitbürgern tätig sind.
Die Aktivitäten werden 2014 fortgeführt.
Ansprechpartner:
A 33 – Ausländeramt
Tel. 0241/5198-3300
A 46 – Kommunales
Integrationszentrum
Wir schaffen mit unserer Arbeit eine
Grundlage für ein gleichberechtigtes und friedvolles Zusammenleben der Menschen mit und
ohne Migrationshintergrund in der StädteRegion
Aachen. Unser Wunsch und unser Ziel ist es, dass
dieses Miteinander geprägt wird durch Toleranz,
Offenheit, Veränderungsbereitschaft und gegenseitigem Respekt.
Mit dem „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen
Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen“, das
im Februar 2012 mit großer Mehrheit vom Landtag
verabschiedet worden ist, hat das Land zusätzliche
Optionen für die Arbeit von A 46 eröffnet. Aus der bestehenden RAA ist zum 01.07.2013 das „Kommunale Integrationszentrum der StädteRegion Aachen“ geworden. Eine höhere Förderung des Landes ermöglicht
eine personelle und thematische Ausweitung der
Dienstleistungen. Die bisherigen Aktivitäten entlang
der Bildungskette in der vorschulischen Sprachförderung mit den Produkten „Griffbereit“, „Rucksack“
und „Hocus und Lotus“, in der Seiteneinsteigerberatung, im Übergangsbereich Schule-Beruf oder auch
im Programm „Miteinander in der StädteRegion –
gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ werden mit unverminderter Kraft fortgeführt.
63
Das Kommunale Integrationszentrum wird allerdings zusätzlich und verstärkt in den beiden kommenden Jahren
die Themen „Interkulturelle Schulentwicklung“ und „Älter
werden in der Migrationsgesellschaft“ bearbeiten.
1. Themenschwerpunkt
„Interkulturelle Schulentwicklung“
Mittlerweile spiegeln die Klassenzimmer die Heterogenität unserer Gesellschaft wider und stellen das Bildungssystem und insbesondere die Schulen vor große
Herausforderungen. Der aktuelle Bildungsbericht der
StädteRegion macht Handlungsbedarf in Bezug auf den
Abbau struktureller Benachteiligungen beim Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte deutlich. A 46 will die Schulen in der StädteRegion in diesem Prozess nicht alleine lassen und hat
demzufolge mit dem Themenschwerpunkt „Unterstützung der Schulen bei ihrem Prozess der interkulturellen
Öffnung“ ein deutliches Zeichen gesetzt.
2
„Ein Haus für alle Bürger“
2. Themenschwerpunkt
„Älter werden in der
Migrationsgesellschaft“
„Die Jüngeren werden weniger, die Älteren werden
mehr.“ Dieser Satz aus einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes erklärt mit einfachen Worten das
Phänomen des „Demographischen Wandels“, der Bund,
Länder und Kommunen seit Jahren nicht nur gleichermaßen beschäftigt, sondern seit langer Zeit als zentrale
Herausforderung unserer Gesellschaft erkannt worden
ist. Das besondere Augenmerk gilt in diesem Kontext
den älteren Menschen mit Migrationshintergrund. Die
Arbeitsmigranten, die seit 1955 nach Deutschland geholt
wurden und die nachfolgenden Generationen haben zu
einem großen Teil, auch nach Beendigung ihrer Beschäftigung, ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden. Diese insgesamt erfreuliche Entwicklung wirft allerdings Fragen und Probleme auf, die insbesondere auch
auf kommunaler Ebene aufgegriffen und geklärt werden
müssen. Wie möchten Migranten in der StädteRegion älter werden? Wie und wo möchten sie bestattet werden?
Wie muss eine kultursensible Altenpflege aussehen? Im
Rahmen des Themenschwerpunktes „Älter werden in
der Migrationsgesellschaft“ kann das kommunale Integrationszentrum wertvolle Grundlagenarbeit leisten und
insbesondere mit den kommunalen Akteuren effiziente
Arbeit und lösungsorientierte Veränderungen anstreben.
3. „Miteinander in der StädteRegion
Aachen – gegen Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit“
Mit den Verboten der Kameradschaft Aachener Land und
der alljährlichen Demonstration der rechtsextremen Szene in Stolberg Anfang April wurden im Jahr 2013 wichtige
Erfolge im Kampf gegen Rechtsextremismus in unserer
Region erzielt. Neben diesen Meilensteinen ist es aber
wichtig, die kontinuierliche Arbeit gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus als gesellschaftliches Phänomen
dauerhaft fortzusetzen.
Mit einer gemeinsamen Aktionswoche aller regionsangehörigen Kommunen hat die StädteRegion Aachen im
Juni 2013 ein deutliches Signal für das gute Miteinander
in unserer Region gesetzt.
Organisatorisch wurde das Programm „Miteinander in der
StädteRegion Aachen – gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ in das neue Kommunale Integrationszentrum integriert. Inhaltlich wird die präventive Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen an Schulen, in Kindertagesstätten und im außerschulischen Bereich fortgesetzt und
verstetigt. Dafür werden ab dem Frühjahr 2014 eigens
ausgebildete Multiplikatoren zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit den Aachener
Hochschulen (RWTH Aachen und Katholische Hochschule) fortgesetzt und intensiviert.
4. Betreuung des Fanprojekts
StädteRegion Aachen
Zur Zielgruppe gehören junge Menschen im Alter von 14
bis 25 Jahren, die sich im Umfeld von Fußballspielen, insbesondere Spiele von Alemannia Aachen, einfinden. Das
Fanprojekt soll präventiv dazu beitragen, sozial auffällige
Jugendliche im Umfeld von Fanszenen zu erreichen und
durch konkrete Hilfs- und Fördermaßnahmen in ihrer Entwicklung positiv zu unterstützten. Das Projekt ist nicht
ausschließlich auf Alemannia Aachen bezogen.
Ansprechpartner:
A 46 – Kommunales Integrationszentrum
Tel. 0241/5198-4600
A 50 – Amt für Soziale
Angelegenheiten
Wir sind uns des steigenden Pflegebedarfs der
Menschen in der Region bewusst und tragen frühzeitig Sorge dafür, diesem gerecht zu werden.
Wir übernehmen eine Garantenstellung für sozial
benachteiligte Menschen.
1. Kommunale Pflegeplanung
Die kommunale Pflegeplanung ist aufgrund der veröffentlichten Pflegestatistiken (Stichtag 15.12.2011) der IT
NRW fortgeschrieben und mit den regionsangehörigen
Städten und Gemeinden und der Pflegekonferenz thematisiert worden. Der Fortschreibung der kommunalen
Pflegeplanung ist die Entwicklung auf dem örtlichen Pflegemarkt und der Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Hilfeangebote zu entnehmen.
2. Umsetzung des GEPA NRW
Zu Beginn des Jahres 2014 soll das „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demografiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und
Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen,
Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA
NRW)“ in Kraft treten. Dieses Gesetz ersetzt das bisherige
Landespflegegesetz und enthält eine Novellierung zum
Wohn- und Teilhabegesetz NRW.
Mit dem GEPA sollen Grundlagen geschaffen werden, um
den Herausforderungen eines sich beschleunigenden demographischen Wandels zu begegnen. Die Neuausrichtung hat dabei zum Ziel, die wohnortnahe Versorgung zu
fördern, die sich an den Wünschen der betreuten Menschen orientieren soll. Der Prüfauftrag der Heimaufsicht
soll mit der Novellierung auf Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, ambulante Wohngemeinschaften, Betreutes
Wohnen und ambulante Dienste ausgeweitet werden.
3. Controlling und Bericht
zur Entwicklung der
Sozialausgaben (SGB II und
SGB XII)
Die Konzeption des Berichtswesens ist weitgehend
abgeschlossen. Über die aktuelle Finanzentwicklung
wird der Fachausschuss weiterhin jährlich unterrichtet.
Gewonnene Erkenntnisse werden auch künftig Grundlagen entsprechender amtsinterner Prüfungen sein. Die
Aufgabe wird als dauerhafte Aufgabe des Amtes implementiert.
4. Leistungen der Bildung und
Teilhabe
Die Einführung der Aufgabe ist abgeschlossen. Die
Aufgabe wird künftig Bestandteil der Berichterstattung des jährlichen Controllingberichtes sein.
5. Rechtliche Vorsorge
Am 01.07.2014 tritt das Gesetz zur Stärkung der
Funktionen der Betreuungsbehörde in Kraft. Zielsetzung ist die Anzahl der in den vergangenen
Jahren stetig gestiegenen rechtlichen Betreuungen zu reduzieren und Alternativen zur rechtlichen Betreuung aufzuzeigen. Hierzu werden die
Funktionen der Betreuungsbehörde sowohl im
als auch vor dem gerichtlichen Betreuungsverfahren gestärkt.
Die Betreuungsbehörde wird künftig in allen
gerichtlichen Verfahren zur erstmaligen Bestellung eines Betreuers verpflichtend beteiligt. Sie
prüft im Rahmen dieser Beteiligung insbesondere, ob die Erforderlichkeit zur Einrichtung
einer Betreuung überhaupt besteht. Bislang
war die Betreuungsbehörde der StädteRegion
Aachen nur in rund 20 % aller Erstbestellungen involviert. Ferner wird die Beratungs- und
Informationspflicht der Betreuungsbehörde
im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens erweitert. Neben der Beratung und Information
über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen
und speziell Vorsorgevollmachten, wird die
Betreuungsbehörde künftig auch dann andere
Hilfsangebote unterbreiten, wenn kein Betreu-
65
er bestellt wird. Zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags werden im Amt für soziale Angelegenheiten zum
01.07.2014 fünf zusätzliche Stellen eingerichtet werden.
Flankierend wird die Betreuungsbehörde auch weiterhin
Informationsveranstaltungen zur rechtlichen Vorsorge
durchführen. Um Bürgern der StädteRegion Aachen eine
noch gezieltere Hilfestellung anzubieten, wurde bereits
in 2013 die Informationsbroschüre „Vorsorge-Mappe“ erstellt, die bereits sehr positiven Zuspruch in der Bevölkerung findet.
6. Schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben
Die bisherige Intention, durch verstärkte Betriebsbesuche
und Beratungsgespräche zur Erhaltung und Sicherung
von Beschäftigungsverhältnissen schwerbehinderter
Menschen in der StädteRegion Aachen beizutragen, wird
2014 weiterverfolgt. Zur Finanzierung dieser Aufgaben
werden der Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben seitens des Landschaftsverbandes
Rheinland Mittel aus der Ausgleichsabgabe im Umfang
von rund 700.000 € jährlich zugewiesen. Bereits im Jahr
2013 war es der Fürsorgestelle gelungen, diese Mittel vollumfänglich für Fördermaßnahmen in der StädteRegion
einzusetzen. Darüber hinaus wurden zusätzliche 100.000
€ durch den Landschaftsverband Rheinland zur Verfügung gestellt, um weitere Maßnahmen bis Ende 2013
durchführen zu können.
A 51 – Amt für Kinder, Jugend
und Familienberatung
Wir unterstützen mit Angeboten der Jugendhilfe
die Kommunikations- und Konfliktfähigkeit junger
Menschen, deren Familien und Beziehungsgefüge
in vielfältiger Weise mit dem Ziel, die jungen Menschen dazu zu befähigen, Teile tragfähiger sozialer
Netzwerke zu sein.
Wir fördern und verbessern mit unseren Betreuungsangeboten die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf.
1. Familiengerechte Öffnungsund Betreuungszeiten in der
Kindertagesbetreuung
Die Kindertagespflege gewinnt zur Abdeckung des nicht
in Kindertageseinrichtungen umzusetzenden Bedarfs
(insbesondere im U3-Bereich) und zur Flexibilisierung von
Betreuungszeiten eine stärkere Bedeutung. Es gilt, die
Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse der Familien abzustimmen. Gleichzeitig sollen die Lebens- und
Arbeitsbedingungen gerade auch im ländlichen Raum
gestärkt werden. Dazu werden in zentralen, dafür geeigneten Einrichtungen, Randzeitenbetreuung und flexible
Öffnungszeiten durch Tagesmütter angeboten.
2. Jugendarbeit
Ansprechpartner:
2
„Ein Haus für alle Bürger“
A 50 – Amt für soziale Angelegenheiten
Tel. 0241/5198-2466 bzw. -5046
Gemeinsam mit freien Trägern, Offenen Ganztagsschulen, den Jugendamtskommunen und weiteren Institutionen sorgt A 51 insbesondere in den Ferien für ausreichende und interessante Betreuungsangebote für Kinder
(Ferienspiele).
3. Hilfen zur Erziehung und
Eingliederungshilfe
3.1 Ambulante, familiäre und stationäre
Hilfen
Der Bedarf an Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe bleibt aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung beständig auf einem hohen Niveau, sowohl im ambulanten
als auch im stationären Bereich. Niederschwellige, ambulante Unterstützungsmaßnahmen sichern den Verbleib
von Kindern in ihren Lebenssituationen. Wenn stationäre
Maßnahmen notwendig sind, werden Unterbringungen
in Pflegestellen/Erziehungsstellen als vorrangige Alternativen geprüft. Dennoch sind aus pädagogischen Gründen
auch Heimunterbringungen mit professioneller Betreuung in wieder steigendem Maße, teilweise als kurzfristige
Krisenintervention, erforderlich.
4. Kinderarmut
3.2 Familienangebot für Familien in sozialen
Notlagen
5. Erziehungsberatung,
Schulpsychologische Beratung
und Fachstelle (sexuelle) Gewalt
Das im Jahr 2012 begonnene Projekt wurde mit zwei Maßnahmen für Familien aus dem Jugendamtsbereich in 2013
erfolgreich fortgeführt.
3.3 Alternative Angebote
Die soziale Gruppenarbeit für Jungen sowohl im Südkreis
als auch in Baesweiler wird aufgrund der positiven Erfahrungen als Alternative zu jeweils einzelnen Erziehungsbeistandschaften fortgeführt. Durch erfolgreiches Sponsoring konnte diese Gruppe 2013 an einer einwöchigen
Seminar-/Ferienmaßnahme der Peter-Maffay-Stiftung in
Mallorca teilnehmen. 2014 wird eine vergleichbare Maßnahme angestrebt.
Das Thema Kinderarmut wird im Rahmen der Fortschreibung des Demografieberichts mit dem
Schwerpunkt „Armut“ durch A 16 – Kultur und empirische Forschung - aufgegriffen.
Im Rahmen der Qualitäts-(weiter-)entwicklung
in den Beratungsstellen für Eltern, Kinder und
Jugendliche, der Schulpsychologischen Beratungsstelle und den Fachstellen (sexuelle) Gewalt in der StädteRegion Aachen wird in 2014
bei der Festlegung von Standards das Thema
„Persönliche und institutionelle Wachsamkeit
bei Grenzüberschreitungen“ einen erhöhten
Stellenwert bekommen.
Ansprechpartner:
A 51 – Amt für Kinder, Jugend und
Familienberatung
Tel. 0241/5198-2478
67
A 53 – Gesundheitsamt
Wir fördern die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch interdisziplinäre Angebote und
nachrangige Betreuung in Kindertagesstätten,
insbesondere in Familienzentren und Schulen.
Wir schaffen nachhaltige Präventionsangebote in Kindertagesstätten und Schulen in
Kooperation mit anderen.
Durch den sozialmedizinischen Beratungsdienst
und den neu geschaffenen Familienhebammendienst sichern wir den Ausbau der frühen Betreuung und Begleitung (Frühe Hilfen) von Familien
mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr in enger Kooperation und im Auftrag der Jugendämter der StädteRegion Aachen.
1. Gesundheitsberichterstattung
Durch einen jährlichen Basisgesundheitsbericht sollen die
Informationen über den Gesundheitszustand der Bevölkerung verstärkt in die Öffentlichkeit getragen werden,
um die Voraussetzungen für zielgerichtete Maßnahmen
der Gesundheitsförderung weiter zu verbessern.
2. Seelische Gesundheit
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Wir fördern die psychische Gesundheit der Bürger durch
das Vorhalten eines sachgerechten, flächendeckenden,
dezentralen und psychosozialen Beratungsangebots.
Der Sozialpsychiatrische Dienst Gesundheitsamt StädteRegion Aachen hält Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle die psychische Gesundheit betreffenden Bereiche vor. Dies umfasst für psychisch kranke Menschen/
Menschen mit psychischen Problemen sowie für deren
Angehörige/Bezugspersonen z.B.:
··
··
··
Beratung und Unterstützung im Gesundheitsamt, in Sprechstunden und bei Hausbesuchen
Beratung und tagesstrukturierende Angebote
durch Kooperation und Förderung der Sozialpsychiatrischen Zentren
Beratung und Therapieangebote durch
Kooperation und Förderung der Suchtberatungsstellen
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··
··
Beratung, Vermittlung und Unterstützung von
Selbsthilfegruppen
Vernetzung und Steuerung der psychiatrischen Angebotsstruktur durch Mitarbeit in
Gremien, Arbeitskreisen und PSAG
Förderung des Inklusionsgedankens durch z.B.
Bereitstellung eines WfbM-Außenarbeitsplatzes für einen psychisch erkrankten Menschen.
A 54 – Amt für Altenarbeit
Wir sind uns des steigenden Pflegebedarfs der
Menschen in der Region bewusst und tragen frühzeitig Sorge dafür, diesem gerecht zu werden.
1. Bundes-/landesweite Vermarktung
des Demenz-Labels
Mit dem in einem Projekt entwickelten Demenz-LabelVerfahren sollen die stationären Pflegeeinrichtungen sich
mit dem Stand des Pflege- und Betreuungsgrades ihrer an
einer Demenz erkrankten Bewohnern auseinandersetzen
und die besonderen Kompetenzen der jeweiligen Pflegeeinrichtung aufzeigen. Hierbei gilt es, eigene Stärken,
aber auch Entwicklungspotenziale zu erkennen. Das Demenz-Label-Verfahren der StädteRegion Aachen ist bundesweit einmalig und urheberrechtlich geschützt. Es wird
bislang in der Gesundheitsregion Aachen angeboten; soll
aber - durch entsprechende Kooperationen - auch über
diese Grenzen hinaus vermarktet werden.
Die bundes-/landesweite Vermarktung des Demenz-Labels konnte noch nicht umgesetzt werden und befindet
sich zum Berichtszeitpunkt (September 2013) noch in Bearbeitung.
Ansprechpartner:
A 54 – Amt für Altenarbeit
Tel. 0241/5198-5421
A 57 – Versorgungsamt
Wir entscheiden über Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht und leisten hierzu individuelle
Beratung.
Wir engagieren uns für junge Familien unmittelbar
nach der Geburt des Kindes durch Zahlung von Eltern- und Betreuungsgeld sowie einer Beratung
zur Elternzeit
1. Neuer Schwerbehindertenausweis
künftig im Bankkartenformat
Aufgrund einer Stichtagsreglung kann
Betreuungsgeld seit dem 01.08.2013 nur
für Kinder, die ab dem 01.08.2012 geboren
sind, beansprucht werden. Zurzeit beträgt das Betreuungsgeld 100 € monatlich. Zum 01.8.2014 wird es
auf 150 € monatlich hochgesetzt.
Für die Umsetzung dieser neuen Aufgabe wurden zwei
zusätzliche Kräfte eingestellt.
Ansprechpartner:
A 57 – Versorgungsamt
Tel. 0241/5198-5701
Die Einführung des neuen Schwerbehindertenausweises
in Form einer Bankkarte verzögert sich. Der neue Ausweis
wird voraussichtlich erst Ende 2014 erhältlich sein.
Behindertenbeauftragter
2. Einführung des Betreuungsgeldes
Eine hohe Qualität der Dienstleitung des Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung ist unabdingbar.
Zum 01.08.2013 wurde das Betreuungsgeld eingeführt.
Das Betreuungsgeld ist eine Anschlussleistung an das Elterngeld und wird für Kinder im zweiten und im dritten
Lebensjahr gewährt, die keinen öffentlich geförderten
Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder ein Angebot der Kindertagespflege in Anspruch nehmen.
1. Aufgaben und Ziele
Der Behindertenbeauftragte der StädteRegion Aachen sieht sich für rund 56.000 Menschen mit Behinderung und deren Angehörige als öffentlicher
Dienstleister.
Eine anspruchsvolle und wichtige Aufgabe für
mehr als 10 % der städteregionalen Bevölkerung.
Die Qualitätssicherung der Aufgabe wird als
unverzichtbares Werkzeug für die Zukunft der
Arbeit und die Akzeptanz in der Region angesehen.
Um auch von neutraler Seite die Wahrnehmung der Aufgabe beurteilen zu lassen, wurde
2013 bereits eine Güteprüfung der Dienstleitung in Auftrag gegeben. Am 27.06.2013 wurde der Behindertenbeauftragte der StädteRegion Aachen von der RAL Gütegemeinschaft
für Barrierefreiheit mit dem RAL Gütezeichen
für Dienstleistung ausgezeichnet.
Ziel für die Zukunft muss es sein, den erreichten Qualitätsstandard durch konsequentes Einhalten des aktuellen Standards zu halten, wenn
69
möglich noch zu verbessern. Hierzu ist es erforderlich, das
vorhandene Hilfe-Netzwerk zu stabilisieren und auszubauen, um gemeinsam mit den zuständigen Institutionen
der Verwaltung, der Agentur für Arbeit, den Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Wohlfahrtsverbänden,
des Landschaftsverbandes und nicht zuletzt den Menschen mit Behinderung eine Möglichkeit für ein inklusives
Miteinander der Menschen zu realisieren.
Ansprechpartner:
Behindertenbeauftragter
Tel. 0241/5198-2222
Jobcenter
Wir bringen Menschen in Arbeit und unterstützen
in finanziellen Notlagen.
Wir fördern die Bildung und Teilhabe am sozialen
und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
1. Aufgaben und Ziele
Das Jobcenter StädteRegion Aachen gewährt Hilfebedürftigen die Grundsicherung für Arbeitsuchende, berät,
fördert und vermittelt in eine Beschäftigung oder Ausbildung. Vertreten ist das Jobcenter an acht Standorten
im Städteregionsgebiet, welche auf fünf Geschäftsstellen
verteilt sind. Die dezentrale Verteilung garantiert eine optimale Erreichbarkeit.
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Träger des Jobcenters StädteRegion Aachen sind die
StädteRegion Aachen für die kommunalen Leistungen
und die Agentur für Arbeit für die Leistungen des Bundes.
Diese Leistungen werden im Jobcenter ganzheitlich an
die Kunden erbracht.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) setzt sich aus der Regelleistung, Mehrbedarfen,
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (Bundesleistungen) sowie den Kosten für Unterkunft und Heizung
und besonderen Bedarfen für z.B. Schwangerschaft (kommunale Leistungen) zusammen. Das durch das Jobcenter
ausgezahlte Arbeitslosengeld II/Sozialgeld ist eine Leistung die allein aus Steuermitteln finanziert wird. Mit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die auch in
die kommunale Zuständigkeit fallen, unterstützt und för-
dert das Jobcenter Kinder und Jugendliche, deren Eltern
Leistungen der Grundsicherung erhalten, in vielfältiger
Art und Weise. Dies geschieht z.B. durch das Schulstarterpaket, finanzielle Zuschüsse zum Mittagessen in der Kita
bzw. in der Schule, Übernahme von Klassenfahrten und
Lernförderung zur Verbesserung der schulischen Leistungen. Ein wichtiges Ziel ist die Integration von hilfebedürftigen Menschen durch eine individuell auf ihre Lage zugeschnittene Förderung, Qualifizierung und Betreuung in
den Arbeitsmarkt. Auch Vermeidung von Arbeitslosigkeit
und Schaffung sowie Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit haben für uns höchste Priorität. Bei der Erfüllung
dieser Aufgaben arbeiten wir eng mit den Partnern des
Arbeitsmarkts zusammen.
Für einen erfolgreichen (Wieder-)Einstieg in die Arbeitswelt unterstützen wir die Menschen umfassend. Hier
kommen die kommunalen Eingliederungsleistungen der
Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosozialen Betreuung und der Kinderbetreuung vollumfänglich zum
Wohle der Menschen zur Anwendung. Für die Menschen,
die trotz Arbeit immer noch bedürftig sind, ist es unsere
Aufgabe, die Leistungen zum Lebensunterhalt zu gewähren. Das Jobcenter ist auch Ansprechpartner für Unternehmer, wenn es um Einstellungshilfen geht, die Arbeitgebern die Beschäftigung etwa von Langzeitarbeitslosen
oder Jugendlichen ermöglichen soll. Der gemeinsame
Arbeitgeberservice des Jobcenters und der Agentur für
Arbeit bietet Arbeitgebern viele verschiedene Fördermöglichkeiten an.
2. Schwerpunkte 2014
Die Verstetigung der Zielgruppenarbeit mit Alleinerziehenden, Selbständigen und Migranten werden Schwerpunkte des Jahres 2014 sein. Darüber hinaus wird es darum gehen, bei Bedarf den Kunden die Leistungen der
Schuldner- und Suchtberatung gezielt zu vermitteln.
Durch das Modellprojekt Joboffensive wollen wir gezielt
Menschen durch eine besonders intensive Unterstützung
in den Arbeitsmarkt integrieren. Für Menschen ohne Berufsabschluss werden wir durch gezielte Förderungen der
beruflichen Weiterbildung alles unternehmen, um einen
qualifizierten Abschluss zu erzielen. Denn eine gute Ausund Fortbildung ist der Erfolgsschlüssel für berufliche
und damit gesellschaftliche Integration. Auch wollen wir
uns verstärkt den Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zuwenden und für diese Handlungsstrategien zur Verbesserung ihrer Lebenssituation durch Arbeit
oder andere unterstützende Maßnahmen entwickeln.
Dies wird eine große Herausforderung für das Jobcenter
in den nächsten Jahren darstellen.
Detaillierte Informationen und örtliche Zuständigkeiten können auf der Internetseite des Jobcenters
unter www.jobcenter-staedteregion-aachen.de eingesehen werden.
Ansprechpartner:
Jobcenter StädteRegion Aachen
Tel. 02403/5556-101
Dezernat III – Soziales und Integration
1. Umsetzung der UN-Konvention
über die Rechte der Menschen mit
Behinderung
Der Städteregionstag hat am 15.12.2011 beschlossen,
einen kommunalen Inklusionsplan zur UN-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für
die StädteRegion Aachen zu erarbeiten und den Gremien des Städteregionstages zur Entscheidung vorzulegen.
Im März 2013 fand die 1. Inklusionskonferenz der StädteRegion Aachen statt. In sieben Arbeitsgruppen wurden
von über 240 Teilnehmern Maßnahmen für den Inklusionsplan gesammelt.
sionskonferenz und in den Arbeitsgruppen („analoge Beteiligung“) gab es auch
eine „digitale Beteiligung“. Im Internet konnte jeder Bürger eigene Vorschläge und Anregungen
einreichen.
Sogenannte „Tridems“ (Arbeitsgruppenleitungen), jeweils bestehend aus einer Person mit Behinderung sowie Vertretungen eines Behindertenverbands und der
Verwaltung, haben die Maßnahmen ausgearbeitet und
weiterentwickelt.
Im Oktober 2013 fand die zweite Inklusionskonferenz
im Zinkhütter Hof in Stolberg statt. Dort wurden die
weiter ausgearbeiteten Vorschläge den Bürgern präsentiert. Es gab einen Beschluss, diese Maßnahmen
dem Städteregionstag zur Beratung vorzulegen.
Im Dezember 2013 beriet der Städteregionstag den
Inklusionsplan. 2014 wird mit der Umsetzung der
Maßnahmen begonnen. Eine weitere Bürgerbeteiligung in Form von Dialogveranstaltungen zu einzelnen Themenbereichen der Inklusion ist geplant.
Ansprechpartner:
Dezernat III – Soziales und Integration
Tel. 0241/5198-5074
Neben der Einbeziehung von Bürgern, Verbänden, Kommunen, Politik und behinderten Menschen bei der Inklu-
71
3. Das Fundament
Das Fundament
auf einen Blick
Wir schaffen die nötigen Rahmenbedingungen für eine
moderne, bürgerfreundliche Verwaltung.
Eine effiziente und gute Verwaltung ist Grundvoraussetzung für eine funktionsfähige StädteRegion, die politische Vorgaben in verantwortungsbewusstes, ökonomisches Handeln umsetzt.
So sorgt das Amt für Zentrale Dienste im Rahmen der tariflichen Regelungen und der Vorgaben aus Behördenleitung und Politik für eine adäquate personelle, räumliche
und technische Ausstattung. Das Büro Städteregionstag
blickt im kommenden Jahr vor allem auf die Kommunalwahl und die daraus resultierenden aufwändigen Arbeiten. Die Schwerbehindertenvertretung begleitet den
Weg der Verwaltung zu einem inklusiven Arbeitgeber
und engagiert sich in der Inklusionskonferenz.
Das Amt für Prüfung und Beratung wirkt präventiv gegen
Korruption, kontrolliert die Einhaltung des Datenschutzes
und prüft zahlreiche Jahresabschlüsse von Gesellschaften, Vereinen und Zweckverbänden, an denen die StädteRegion beteiligt ist.
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Die Kämmerei organisiert aktuell die Umstellung auf das
SEPA-Verfahren und erarbeitet ein Controllingkonzept für
die Gesamtverwaltung unter Einschluss eines Ziel- und
Kennzahlenkataloges.
Die Stabsstelle Wirtschaftliche Beteiligungen sorgt für die
analytische und fachliche Informationsaufbereitung von
rund 100 Sitzungen pro Jahr von Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen oder Verbandsversammlungen.
Sie erstellt den Beteiligungsbericht, der einen Überblick
über die verschiedenen Beteiligungsfelder der StädteRegion gibt.
Oftmals stehen diese Ämter nicht im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Ohne sie als Fundament der Verwaltung wäre ein geregelter administrativer Betrieb allerdings undenkbar.
A 10 – Zentrale Dienste
Wir schaffen die nötigen Rahmenbedingungen für
eine moderne, bürgerfreundliche Verwaltung. Wir
stellen sicher, dass die politisch definierten Rahmenbedingungen in verantwortungsbewusstes,
ökonomisches Verwaltungshandeln umgesetzt
werden.
1. Aufgaben und Ziele
Die Aufgaben des A 10 – Zentrale Dienste sind besonders vielfältig und in ihrer Ausführung und Zielrichtung
ebenso unterschiedlich. Von der Ausbildung über alle
Stationen des Arbeitslebens bis zur Pensionierung und
darüber hinaus kümmern wir uns um alle rund 1.850 Mitarbeiter der StädteRegion Aachen. Mit der Sicherstellung
der räumlichen und technischen Ausstattung für die Kollegen bis zur Erstellung von Regelungen für die Gesamtverwaltung schaffen wir mit einheitlichen Standards gute
Rahmenbedingungen für eine effektive und erfolgreiche
Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung.
So verschieden die Aufgaben innerhalb des A 10 sind, gemeinsam haben alle Kollegen des Amtes bei ihrer Aufgabenerledigung das Ziel, eine gute Dienstleitung für den
Kunden zu erbringen – unabhängig davon, ob es sich um
Politik oder Behördenleitung, um einen Internen oder Externen handelt. Hierbei geben entweder gesetzliche oder
tarifliche Regelungen oder auch Vorgaben aus Behördenleitung oder Politik den Rahmen vor.
2. Ergebnisse 2013
Neben der Durchführung der vielfältigen Aufgaben, die
sich aus dem Tagesgeschäft ergeben, wurden verschiedene Weiterentwicklungen, beispielsweise die Umstellung
des Verfahrens zur Meldung von Fehlzeiten, umgesetzt.
Andere Verfahren, etwa die automatisierte Urlaubsbeantragung und –gewährung, wurden zwischenzeitlich getestet. Es sind noch technische Probleme zu lösen, bevor
eine verwaltungsweite Umsetzung erfolgen kann.
Schwerpunkt im Bereich der Informationstechnologie
ist die verwaltungsweite Migration auf Windows 7/Office
2010. Der Umstellungsprozess liegt im Zeitplan und wird
aller Voraussicht nach Ende 2013 abgeschlossen sein. Parallel dazu wurde die Organisationsuntersuchung Neu-
strukturierung der IT der StädteRegion abgeschlossen.
Darauf basierend wird derzeit ein detailliertes Umsetzungskonzept erstellt. Damit kann nach entsprechender
Beschlussfassung in 2014 begonnen werden.
Im Bereich der Personalentwicklung wurde eine Fortbildungsreihe für Führungsnachwuchskräfte konzeptioniert. Für die erste Gruppe (bereits in Führungsfunktion
befindliche Kollegen) wurde die Reihe im Mai 2013 gestartet. Eine zweite Gruppe startet voraussichtlich Ende 2013/
Anfang 2014.
Begonnen wird überdies noch 2013 mit den Vorbereitungen zu einer Mitarbeiterbefragung, die 2014 durchgeführt werden wird.
Darüber hinaus arbeitet seit Frühsommer 2013 unter der
Federführung des A 10 ein Arbeitskreis – bestehend aus
Führungskräften aller Dezernate, Zentralem Controlling
und dem Personalrat – an der Überarbeitung der Regelungen zu zentralen und dezentralen Zuständigkeiten
innerhalb der Verwaltung. Hier werden erste Ergebnisse
und Vorschläge zur Umsetzung Ende 2013/Anfang 2014
vorliegen.
3. Schwerpunkte 2014
Die Kommunalwahl 2014 und die daraus resultierenden
Abläufe und Sitzungen vor und unmittelbar nach der
Wahl sind insbesondere für das Büro Städteregionstag
Arbeitsschwerpunkt im Jahr 2014. Das erste Halbjahr 2014
bis zur geplanten Sitzung des Städteregionstages am
03.07.2014 wird von sämtlichen Arbeiten zur Konstitution
der neu gewählten Gremien bestimmt sein.
Die Einführung des SEPA-Verfahren (vgl. A 20) wird auch
im A 10 – insbesondere unter dem IT-technischen Aspekt
und im Zusammenhang mit den Gehältern aller Beschäftigten - zu einem erheblichen Aufwand führen. Die Umstellung wird derzeit intensiv vorbereitet, damit ein möglichst reibungsloser Umstieg erfolgen kann.
Im Bereich der IT wird unmittelbar nach einem entsprechenden Beschluss mit der Umsetzung der IT-Neustrukturierung begonnen. Dieser Prozess wird sicher bis ins Jahr
2015 andauern.
(PEP) für ambitionierte/erfahrene Führungskräfte erstellt werden. Das Angebot
wird sich an langjährige Führungskräfte richten, für die unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens führungsrelevante Fortbildungen zusammengestellt werden.
Als großen Beteiligungsprozess innerhalb der Verwaltung wird A 10 eine Mitarbeiterbefragung durchführen.
Die Ergebnisse sollen als Grundlage und Anstoß zur
Weiterentwicklung der Städteregionsverwaltung dienen.
Ansprechpartner:
A 10 – Zentrale Dienste
Tel. 0241/5198-2668
A 14 – Prüfung und Beratung
Wir – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
örtlichen Rechnungsprüfung – prüfen für den
Städteregionstag und die Bürgerschaft im Rahmen unserer gesetzlichen und übertragenen
Aufgaben das an den rechtlichen Vorgaben ausgerichtete Verwaltungshandeln. Dazu gehören
auch die Bekämpfung von Korruption und die
Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes.
1. Aufgaben und Ziele
Die örtliche Rechnungsprüfung nimmt vorrangig gesetzliche Pflichtaufgaben wahr, d.h. eine
zeitnahe Kontrolle der Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit (beinhaltet die Rechtmäßigkeits- und
Wirtschaftlichkeitsprüfung) des wirtschaftlichen Handels der gesamten Verwaltung sowie
der haushaltswirtschaftlichen Geschäftsvorfälle. Durch die Übertragung weiterer Aufgaben
ergeben sich aus der Rechnungsprüfungsordnung eine Fülle von Prüfungspflichten, z.B. die
Betätigungsprüfung, die Prüfung bei Externen, die Prüfung von Bauausführungen und
Bauabrechnungen, die Prüfung der Gebührenbedarfsberechnungen und der Kostenrechnungen usw.
Neben den beiden PEP-Fortbildungsreihen (s.o.) soll 2014
auch ein Konzept für ein Personalentwicklungsprogramm
73
Die gesamte Finanzkontrolle ist von großer Bedeutung,
da hierzu die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung und der Übereinstimmung mit den Vorschriften des Haushaltsrechts zählen. Der Umgang mit
öffentlichen Mitteln bedarf in allen Phasen der Legitimation und weitestgehender Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit. Die effektive Rechnungsprüfung stärkt das
Vertrauen der Bürger und der Öffentlichkeit in ein rechtmäßiges und wirtschaftliches Handeln der StädteRegion.
Neben der Prüfung des Jahresabschlusses (einschließlich
Bestätigungsvermerk und Entlastungsverfahren) prüft A 14
mit wechselnden Prüfschwerpunkten oder anlassbezogen alle Verwaltungsbereiche im Rahmen von so genannten Fachprüfungen und erstellt hierüber gesonderte Prüfberichte, die dem Rechnungsprüfungsausschuss
zugeleitet und dort beraten werden. Die Fachprüfungen
in den einzelnen Organisationseinheiten ermöglichen
neben den Aussagen zum rechtmäßigen und wirtschaftlichen Verwaltungshandeln eine Beratung, in der Optimierungsansätze empfohlen werden.
2. Ergebnisse 2013
Der Jahresabschluss 2010 konnte mit Unterstützung der
Prüfungssoftware von Audicon abschließend geprüft
werden. Der Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses waren
Grundlage für die gesetzlich geforderte Entlastung des
Städteregionsrates. Die Prüfung des im Juli 2013 vorgelegten Entwurfs des Jahresabschlusses 2011 wird voraussichtlich bis Anfang Dezember 2013 abgeschlossen sein.
Der Prüfungsbericht der GPA über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz soll im Dezember 2013 im
Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden.
Einbindung der örtlichen Rechnungsprüfung bei der Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind durch die Verwaltung
erfolgt.
Neben den Fachprüfungen in den unterschiedlichsten
Bereichen (Schwerpunkte A 50, A 51, A 85, A 20), die im
Wesentlichen im Rahmen der vorbereitenden Prüfungen
der Jahresabschlüsse 2012 und 2013 erfolgen, findet eine
Betätigungsprüfung statt. Auch begleitet A 14 die Erstellung der Regelungen für den Bereich des Nachtragswesens sowie die Installierung eines Bauinvestitionscontrollings.
Ein Bericht über die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zur Einhaltung des Datenschutzes wurde vorgelegt.
Ebenso wird wiederum ein Bericht über die Korruptionsprävention erstellt.
3. Schwerpunkte 2014
Die Prüfung des ersten Gesamtabschlusses wird angestrebt. Die bereits in 2013 erfolgten umfangreichen und
vielfältigen Prüfungen in allen Bereichen der Verwaltung
werden weiter fortgesetzt. Eine Weiterentwicklung der
prozessorientierten Rechnungsprüfung steht dabei ebenso im Vordergrund wie die Prüfung der fachlichen internen Kontrollsysteme.
Insofern zielen unsere Prüfungen und Beratungen darauf
ab, Mehrwerte in der Verwaltung zu schaffen. Dies gelingt, indem wir Handlungsempfehlungen zur Optimierung von Prozessen geben, Einsparpotenziale aufzeigen,
auf rechtliche und finanzielle Risiken hinweisen und versuchen, Veränderungsprozesse einzuleiten bzw. nachhaltig zu begleiten.
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Ansprechpartner:
Insgesamt wurden 15 Jahresabschlüsse von Gesellschaften, Vereinen und Zweckverbänden geprüft. Die technische Prüfung verschiedener Bauausführungen und -abrechnungen erfolgte zeitgerecht. Geprüft wurde auch
die Betriebskostenabrechnung 2012; die Prüfung der
Gebührenkalkulation 2013 für den Rettungsdienst und
die Leitstelle wird voraussichtlich bis Anfang Dezember
2013 abgeschlossen sein. Im Rahmen der Prüfung von
Verwendungsnachweisen ebenso wie bei der Vorlage
von unterschiedlichen Leistungsverzeichnissen erfolgten vielfältige Beratungen. Erste Informationen über eine
A 14 - Prüfung und Beratung
Tel. 0241/5198-1400
A 15 – Kommunalaufsicht und
Rechtsangelegenheiten
Im Rahmen der Kommunalaufsicht wird der Städteregionsrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde tätig. Er übt dabei als Teil der Staatsaufsicht
über den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung eine reine Rechtsaufsicht aus.
1. Aufgaben und Ziele
Zu den Kernaufgaben des A 15 im Bereich der Finanzaufsicht gehört die Prüfung der haushaltsrechtlichen Unterlagen der Kommunen und Zweckverbände im Aufsichtsbereich.
Im Bereich der allgemeinen Aufsicht werden schwerpunktmäßig Eingaben von Dritten bearbeitet, die das
Verhalten oder eine Entscheidung einer Kommune in bestimmten Fällen monieren.
erwarten diese eine qualitativ fundierte
Beratung und Begleitung der haushälterischen Prozesse, welche sich auch auf das Gesellschaftsrecht erstrecken. Insoweit genießt die präventive Aufsicht eine hohe Priorität, damit letztlich
repressive Maßnahmen vermieden werden können.
Am 22.09.2013 fanden die Wahlen zum 18. Deutschen
Bundestag statt. A 15 war zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl im Zuständigkeitsbereich des Kreiswahlleiters. Ferner sind die ersten
Vorbereitungen für die Kommunalwahlen 2014 durchzuführen.
3. Schwerpunkte 2014
Als Schwerpunkte 2014 stehen für A 15 an:
··
··
Ziel ist es jeweils, die Einhaltung der Gesetze seitens der
Kommunen im öffentlichen Interesse zu gewährleisten.
Zudem ist A 15 zuständig für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Wahlen im Zuständigkeitsbereich des Kreiswahlleiters.
··
2. Ergebnisse 2013
Im Bereich der Finanzaufsicht werden turnusmäßig die
Fortschreibungen der Haushaltssanierungspläne der am
Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmenden Kommunen Monschau, Stolberg und Würselen angezeigt. Diese müssen nach eingehender Prüfung mit einem Votum
versehen an die für die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne zuständige Obere Kommunalaufsichtsbehörde weitergeleitet werden. Alle Haushaltssicherungskonzepte bzw. Haushaltssatzungen 2013 der übrigen
Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Unteren Kommunalaufsicht wurden - teilweise mit Auflagen (unterjährige Berichtspflichten etc.) versehen - genehmigt.
··
Vorbereitung und Durchführung der Europaund Kommunalwahlen 2014.
Begleitendes Controlling der Haushaltssanierungspläne (Fortschreibung) in Stolberg,
Würselen und Monschau in enger Abstimmung mit der Oberen Kommunalaufsicht.
Genehmigungsprüfung der Fortschreibungen der Haushaltssicherungskonzepte der
Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath,
Gemeinde Roetgen sowie der Haushaltssatzungen der Stadt Baesweiler und der
Gemeinde Simmerath unter Beachtung
der sich ständig ändernden rechtlichen
Rahmenbedingungen.
Prüfung der (teilweise noch ersten) NKFJahresabschlüsse der Kommunen, deren
verspätete Fertigstellung und Vorlage
im nächsten Jahr noch zu erwarten ist.
Ansprechpartner:
A 15 - Kommunalaufsicht und
Rechtsangelegenheiten
Tel. 0241/5198-2347
Die sich auch in 2013 fortgesetzte ständige Fluktuation
in der Entwicklung des Haushaltsrechtes (Stärkungspaktgesetz, Änderungen der GO und GemHVO) erfordert
einen hohen Anteil an präventiver Aufsicht gegenüber
den Kommunen. Gerade im Bereich der Finanzaufsicht
75
A 20 – Kämmerei/Kasse
3. Schwerpunkte 2014
Wir schaffen die nötigen Rahmenbedingungen für
eine moderne, bürgerfreundliche Verwaltung. Wir
stellen sicher, dass die politisch definierten Rahmenbedingungen in verantwortungsbewusstes,
ökonomisches Verwaltungshandeln umgesetzt
werden.
Neben der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 sowie
des Haushaltes 2015 wird in 2014 für das Haushaltsjahr
2015 ein Investitionsprogramm nach den Vorgaben der
erarbeiteten Dienstanweisung zum Investitionscontrolling erarbeitet.
1. Aufgaben und Ziele
In der Finanzwirtschaft werden die finanziellen Rahmenbedingungen, die von der politischen Vertretung
gesetzt werden, in Verwaltungshandeln umgesetzt. Die
wichtigste Aufgabe der Kämmerei ist die Aufstellung des
Haushaltsplanes der StädteRegion Aachen. Weiter ist die
Kämmerei/Kasse zuständig für die Sicherstellung einer
geordneten Finanzwirtschaft, die Gewährleistung eines
ordnungsgemäßen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, die Haushalts- und Finanzplanung sowie die
Steuerung des Haushaltsvollzuges. Darüber hinaus stellt
A 20 sicher, dass die Haushaltsplanungen und Jahresabschlüsse fristgerecht dem Städteregionstag und der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Die Ablösung der nationalen Lastschriftverfahren und
Einführung der SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA = Single
Euro Payments Area; zu Deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) bis spätestens 01. Februar 2014 stellt
besondere Herausforderungen an die prozessualen Abläufe. Bereits im zweiten Halbjahr 2013 laufen die vorbereitenden Maßnahmen, um einen reibungslosen Ablauf
zum 01. Februar 2014 zu gewährleisten.
Schwerpunkt im Bereich Controlling ist die Weiterentwicklung eines Zentralen Controllings durch die Implementierung weiterer Controllinginstrumente, der Aufbau
eines ganzheitlichen Controllingsberichtes sowie die
Schaffung vernetzender Controllingsstrukturen.
Ansprechpartner:
A 20 – Kämmerei/Kasse
Tel. 0241/5198-2410
2. Ergebnisse 2013
2
„Ein Haus für alle Bürger“
Im Jahr 2013 wird gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW i.
V. m. § 116 Gemeindeordnung NRW der erste Gesamtabschluss der StädteRegion Aachen zum 31.12.2010 im Entwurf aufgestellt sein. Aufgrund der Komplexität des Themas wurde hierzu eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
beauftragt.
Im Bereich des Controllings wurde der Ziel- und Kennzahlenkatalog 2014 erstellt. Ein entsprechendes Berichtswesen befindet sich im Aufbau. Der erste Quartalsbericht
2014 wird parallel zum Budgetbericht 31.03.2014 erstellt.
Zurzeit erarbeitet A 20 ein Controllingkonzept für die Gesamtverwaltung, damit die einzelnen Controllinginstrumente (Vertragsdatenbank, Ziel- und Kennzahlenkatalog,
Investitionscontrolling etc.) eine ganzheitliche Steuerung
ermöglichen.
Schwerbehindertenvertretung
Ziel der Schwerbehindertenvertretung ist es, den
Weg der Verwaltung der StädteRegion Aachen hin
zu einem inklusiven Arbeitgeber zu begleiten.
1. Aufgaben und Ziele
Die Schwerbehindertenvertretung ist verstärkt als Ansprechpartner in allen Belangen, die schwerbehinderte
Mitarbeiter belasten oder beeinträchtigen können, aktiv
und wird zu deren Schutz tätig.
Im Speziellen sollen Informationen über grundsätzliche
oder aktuelle Aussagen des Behindertenrechtes, die die
berufliche Situation der 150 schwerbehinderten Mitarbeiter an insgesamt 35 Standorten der städteregionalen Verwaltung berühren, aufbereitet werden.
Diese Informationen werden in einem neu gestalteten
Internetauftritt der Schwerbehindertenvertretung abzurufen sein. Eine überarbeitete Homepage der Schwerbehindertenvertretung ist durch die erweiterte Personalausstattung des Büros und intensiverer Zusammenarbeit
der Vertrauenspersonen möglich.
Zusätzliche Seminare für Mitarbeiter, zuletzt im September 2013, ermöglichen den Mitarbeitern, verschiedene
Behinderungen selbst zu erleben und damit umzugehen.
Es soll selbstverständlich werden, daran mitzuwirken,
Mitarbeiter mit und ohne Behinderung zu einer homogenen Belegschaft zu formen.
Ansprechpartner:
Schwerbehindertenvertretung
Tel. 0241/5198-2222 oder - 3529
S 80 – Stabsstelle Wirtschaftliche
Beteiligungen
Wir, als Beteiligungsverwaltung, unterstützen als
qualitativer Dienstleister die gewählten Mandatsträger der StädteRegion in den Aufsichtsräten der
wirtschaftlichen Beteiligungen bei ihren Aufgaben durch analytische und fachliche Informationsaufbereitung.
1. Aufgaben und Ziele
Wesentliche Aufgabe und gleichzeitig maßgebliches
Controllinginstrument der Beteiligungsverwaltung ist die
analytische und fachliche Informationsaufbereitung von
jährlich rund 100 Sitzungen von Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen oder Verbandsversammlungen.
Für die gewählten Vertreter der StädteRegion in den Organen der wirtschaftlichen Beteiligungen als Adressaten
erstellt S 80 im Vorfeld der Gremiensitzungen jeweils eine
sogenannte Kommentierung zu den Sitzungsunterlagen.
Diese enthält eine Zusammenfassung der teilweise sehr
umfangreichen Beratungs- und Beschlussgegenstände,
dazu erläuternde Hinweise und erforderlichenfalls konkrete Empfehlungen zur Beschlussfassung. Diese Servicefunktion gegenüber den Mandatsträgern und der
Verwaltung ist zugleich maßgebliches Controllinginstrument, da auf diesem Wege frühzeitig Entwicklungen in
den Unternehmen erkannt werden und bei Bedarf Um-
steuerungsmaßnahmen in die Wege geleitet werden.
2. Ergebnisse 2013
Die Beteiligungsverwaltung hat regelmäßig kommunalwirtschaftsrechtliche Angelegenheiten zu bearbeiten bzw. Veränderungen anzustoßen, beispielsweise
die Prüfung der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsunternehmen auf Einhaltung der kommunalrechtlichen
Vorgaben und bei Bedarf das Hinwirken auf eine Vertragsanpassung. Hierzu sind Beschlussfassungen in den
Ausschüssen und im Städteregionstag zu veranlassen.
Auch die Zustimmung der Gesellschaftsvertreter der
StädteRegion in Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen zum Erwerb von bzw. zu Beteiligungen
an mittelbaren Tochterunternehmen bedarf der vorherigen Beschlussfassung der politischen Vertretung
der StädteRegion, zu dem entsprechende Vorlagen
zu fertigen sind. Für die Jahre 2014 und 2015 werden
jährlich bis zu 30 Vorlagen zu erstellen sein.
3. Schwerpunkte 2014
Die Stabsstelle Wirtschaftliche Beteiligungen erstellt jährlich den Beteiligungsbericht gemäß
§ 117 GO, welcher einen kompakten Überblick
über die Beteiligungen der StädteRegion Aachen
bietet. Der seit dem Jahr 2012 in neuem Layout
erscheinende Beteiligungsbericht ist Teil des
Gesamtabschlusses der StädteRegion und stellt
die vielfältigen Beteiligungen der StädteRegion
in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher
Form dar.
Ansprechpartner:
S 80 – Stabsstelle Wirtschaftliche Beteiligungen
Tel.: 0241/5198-2318
77
Kapitel III
Der Haushalt der StädteRegion Aachen 2012/2013
Kein Buch mit sieben Siegeln,
sondern transparenter finanzieller Rahmen
2014 erstmals mit einem
„Ziel- und Kennzahlenkatalog“
79
A
lle Kommunen müssen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung erlassen,
die jeweils für ein Kalenderjahr gilt. Wird
die Satzung auf zwei Jahre ausgedehnt,
spricht man von einem Doppelhaushalt.
Jedoch werden auch im Doppelhaushalt die Kalenderjahre getrennt voneinander dargestellt, um dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit zu entsprechen. Zentrale Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan,
die Kreditermächtigung, die Summe der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite (siehe Glossar).
Einnahmen und Ausgaben
Der Doppelhaushalt 2012/2013 sieht Einnahmen und Ausgaben von je etwa einer halben Milliarde Euro vor:
··
··
3
„Haushalt der StädteRegion Aachen 2013/2014“
··
Band I: Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen
Band II: Produkthaushalt nach Organisationsstruktur (Budgethaushalt)
Band III: Produkthaushalt nach Produktstruktur
Sinn des Haushaltsplans ist es, die zur Aufgabenerfüllung
erforderlichen Ausgaben festzusetzen und die dafür notwenigen Finanzierungsmittel zu beschaffen. Die Etathoheit haben die 73 gewählten Volksvertreter des Städteregionstages. Sie haben auf Basis der Kreisordnung und der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit
Beschluss vom 15.12.2011 den Doppelhaushalt 2012/2013
verabschiedet. Dieser wurde am 22.03.2012 von der Bezirksregierung Köln genehmigt und gilt rückwirkend seit
dem 01.01.2012.
2013
537.576.638 €
542.971.411 €
558.608.558 €
552.904.211 €
Gesamtbetrag der
Einnahmen (Erträge)
Gesamtbetrag der
Ausgaben
Im Haushaltsplan sind alle zu erwartenden Erträge („Einnahmen“) und Aufwendungen („Ausgaben“) nach einer
klaren Ordnung gegliedert und aufgelistet. Der Haushalt
2012/2013 ist in drei Bände gegliedert und erstreckt sich
auf 1.400 Seiten.
2012
(Aufwendungen)
Die Fehlbeträge sollen überwiegend durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (siehe Glossar) ausgeglichen werden, die voraussichtlich 2015 aufgezehrt
sein wird.
Wie finanziert sich
die StädteRegion Aachen und
wie setzt sie die Gelder ein?
Die StädteRegion ist ein sogenannter Umlageverband
(siehe Glossar) und finanziert sich in der Hauptsache durch
Umlagen der zehn Kommunen und durch Zuweisungen
des Landes. Die Landeszuweisungen sind überwiegend
nicht zweckgebunden. Nicht zweckgebunden sind auch
die Schlüsselzuweisungen, die sich unter anderem nach
der Einwohnerzahl und der Schülerzahl der StädteRegion berechnen. Sie werden zur allgemeinen Deckung der
Ausgaben verwendet.
Bei den Ausgaben bilden die Sozialleistungen den größten Anteil am Finanz-Kuchen. Fast die Hälfte des Etats
wird für Sozialleistungen verwendet und etwa ein Viertel
geht als Umlage an den Landschaftsverband Rheinland.
Rund 14 Prozent machen die Personalkosten für die etwa
1.800 Mitarbeiter der Städteregionsverwaltung aus.
Die nachfolgende Grafik beschreibt, wie sich die Erträge („Einnahmen“)
für das Jahr 2013 prozentual zusammensetzen
Schlüsselzuweisungen
4,54 % (24,7 Mio. €)
Allgemeine Regionsumlage
56,79 % (308,3 Mio. €)
Einnahmen Sozialleistungen
16,50 % (89,6 Mio. €)
Öffentlich-/Privatrechtliche
Leistungsentgelte
4,0 % (19,5 Mio. €)
RU-Mehrbel. Jugendhilfe
2,74 % (14,9 Mio. €)
RU-Mehrbel. ÖPNV
1,51 % (8,2 Mio. €)
Erträge (Einnahmen) 2013
Sonstiges
10,55 % (57,3 Mio.€)
Finanzerträge
3,79 % (20,6 Mio. €)
%
Mio. €
Allgemeine Regionsumlage
56,79
308,3
Schlüsselzuweisungen
4,54
24,7
Sozialleistungen
16,50
89,6
4,0
19,5
Finanzerträge
3,79
20,6
RU-Mehrbel. Jugendhilfe
2,74
14,9
RU-Mehrbel. ÖPNV
1,51
8,2
Sonstiges
10,55
57,3
Öffentlich-/Privatrechtliche
Leistungsentgelte
81
Die nachfolgende Grafik beschreibt, wie sich die Aufwendungen („Ausgaben“)
für das Jahr 2013 prozentual zusammensetzen
Umlage LVR
21,41 % (118,4 Mio. €)
Sozialleistungen
45,03 % (249,0 Mio. €)
Sonstiges
9,22 % (51,0 Mio. €)
AVV-Umlage
1,48 % (8,2 Mio€)
Zinsaufwand
0,26 % (1,4 Mio. €)
Abschreibungen
1,90 % (10,5 Mio.€)
Personalausgaben
13,75 % (76,0 Mio. €)
Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen 2,99 % (16,5 Mio. €)
3
„Haushalt der StädteRegion Aachen 2013/2014“
Aufwendungen (Ausgaben) 2013
Leistungen der
Jugendhilfe
0,95 % (5,2 Mio. €)
Zuweisungen und
Zuschüsse für lfd.
Zwecke
3,01 % (16,6 Mio. €)
%
Mio. €
LVR Umlage
21,41
118,4
Sozialleistungen
45,03
249,0
Leistungen der Jugendhilfe
0,95
5,2
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
3,01
16,6
Aufwendungen für Sach- und
2,99
16,5
Personalaufwand
13,75
76,0
Abschreibungen
1,90
10,5
Zinsaufwand
0,26
1,4
AVV-Umlage
1,48
8,2
Sonstiges
9,22
51,0
Dienstleistungen
Synergieeffekte durch Bildung
der StädteRegion
Durch die Bildung der StädteRegion Aachen wurden bei
den übertragenen Aufgaben im Bereich der Personalund Sachkosten Einsparungen erzielt. Die von den Dezernaten ermittelten Synergieeffekte belaufen sich auf rund
3 Millionen Euro pro Jahr. Berücksichtigt man die vor Bildung der StädteRegion zusammengeführten Aufgaben
„Straßenverkehrsamt“ und „Schulverwaltung mit den Berufskollegs, Förder- und Abendschulen“, so erhöhen sich
die Synergieeffekte um weitere 966.000 € pro Jahr.
Auf welchen gesetzlichen Grundlagen
basiert der Städteregionshaushalt?
benwahrnehmung. Beide zusammen dienen der
Zielerreichung der Verwaltung insgesamt, aber
auch auf Ebenen der einzelnen Organisationseinheiten.
Die im Zukunftsprogramm definierten Leitsätze der
Organisationseinheiten sind strategische Ziele der Verwaltung (z. B.: Wir sorgen für qualifizierte Arbeitskräfte
in der Altenpflege), welche erst durch die Bildung eines
operativen Ziels (z. B.: Die zur Verfügung stehenden
Ausbildungsplätze werden zu 100 % belegt, bzw. 95 %
aller Teilnehmer mit abgeschlossener Ausbildung werden vermittelt) konkretisiert werden. Durch Benennung
einer Kennzahl (hier: 100 % bzw. 95 %) ist die Zielerreichung messbar und transparent.
Die StädteRegion Aachen ist verpflichtet, sich an gesetzliche Haushaltsgrundsätze zu halten. Diese werden in der
Gemeindeordnung (GO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) geregelt. Die wichtigsten Haushaltsgrundsätze lauten:
··
··
··
ie StädteRegion Aachen ist verpflichtet, ihre
D
Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen.
Die Zukunftsplanung des Städteregionshaushaltes muss die stetige Aufgabenerfüllung
sichern.
Die StädteRegion Aachen ist verpflichtet, die
erforderlichen Ausgaben festzusetzen und
die benötigten Gelder zur Aufgabenerfüllung
(Einnahmen) zu beschaffen – dabei muss der
Haushalt ausgeglichen sein.
Ziele und Kennzahlen
im Haushalt 2014
Der Haushalt 2014 wird erstmals durch den Begleitband
„Ziel- und Kennzahlenkatalog nach Produktstruktur“ ergänzt. Die StädteRegion Aachen legt darin Ziele (siehe
Glossar) für Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte fest und weist sie im Haushalt aus. Soweit möglich
sollen Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung bestimmt werden.
Ziele und Kennzahlen dienen der Steuerungsunterstützung. Sie bringen Sachverhalte auf den Punkt, objektivieren sie und führen so zur Vergleichbarkeit der Aufga-
83
Glossar
Allgemeine Regionsumlage
Die allgemeine Regionsumlage stellt die Haupteinnahmequelle dar. Der Umlagesatz der Städteregionsumlage
für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 ist vom Städteregionstag mit Verabschiedung der Haushaltssatzung einheitlich auf 43,912 % (2012) und 45,343 % (2013) der für
die Städte und Gemeinden der StädteRegion geltenden
Umlagegrundlagen festgesetzt. Die Umlagegrundlagen
setzen sich hauptsächlich zusammen aus der gemeindlichen Steuerkraft (Grund- und Gewerbesteuer etc.) und
den gemeindlichen Schlüsselzuweisungen.
Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage gehört nicht zur „Allgemeinen
Rücklage“. Sie stellt nicht „erspartes Geld“, sondern nur
Buchgeld dar. Eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage beeinträchtigt die Liquidität und führt letzen Endes
zur Kreditaufnahme.
Sobald die Ausgleichsrücklage gegen Null geht, verliert
die StädteRegion ihren finanziellen Handlungsspielraum.
3
„Haushalt der StädteRegion Aachen 2013/2014“
Jugendhilfekosten
Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfe
durch die StädteRegion Aachen wird eine einheitliche
ausschließliche Belastung der Städte und Gemeinden
ohne eigenes Jugendamt (Baesweiler, Monschau, Roetgen, Simmerath) erhoben. Diese entspricht in ihrer Höhe
den tatsächlichen Kosten.
Kassenkredite
Ein Kassenkredit ist der Höchstbetrag der Kredite, die zur
Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden
dürfen.
LVR-Umlage - Die Umlage an den
Landschaftsverbandes Rheinland
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist einer von
zwei Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen und
erfüllt im Rheinland umfangreiche Aufgaben in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Kultur und in der Psychiatrie. Der Anteil am „Ausgabe-Kuchen“ der StädteRegion beträgt etwa 21,4 %. Während dieser Anteil bis 1997
kontinuierlich angestiegen ist, reduziert er sich seit dem
Haushaltsjahr 1998 infolge der Absenkung des Umlagesatzes.
Schlüssel-(Landes-)zuweisung
Neben der Regionsumlage stellt die Schlüsselzuweisung
eine weitere wichtige Einnahmequelle dar. Die Schlüsselzuweisung ist eine zweckfreie Zuweisung des Landes
Nordrhein-Westfalen, die jährlich im Gemeindefinanzierungsgesetz geregelt wird. Die Höhe der Landesmittel
wird durch verschiedene Messzahlen in Abhängigkeit von
der Einwohner- und Schülerzahl ermittelt. Das Verfahren
ist sehr komplex. Bei einem angesetzten Aufkommen
von ca. 24,7 Mio. € für das Haushaltsjahr 2013 decken die
Schlüsselzuweisungen nur noch etwa 4,5 % der Ausgaben im Ergebnisplan. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass der prozentuale Anteil der Schlüsselzuweisungen im Jahr 1983 mit 15,8 % seinen Höchststand
erreicht hat und seitdem kontinuierlich gesunken ist.
ÖPNV-Umlage
Die StädteRegion Aachen ist Mitglied im AachenerVerkehrsverbund, der seit dem 17.05.1994 besteht. Der
Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine
allgemeine Umlage, die zu 100 % auf die regionsangehörigen Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) umgelegt wird. Dies ermöglicht eine verursachungsgerechte
Verteilung der ÖPNV-Kosten. Für das Haushaltsjahr 2013
ist von einer Umlage in Höhe von 8,2 Mio. € auszugehen.
Personalkosten Jobcenter
Zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem
zweiten Sozialgesetzbuch haben die StädteRegion Aachen und die Agentur für Arbeit Aachen zum 01.01.2011
das Jobcenter StädteRegion Aachen als Nachfolgeeinrichtung der ARGE in der StädteRegion Aachen gegründet.
Die Personalkosten (ca. 9,0 Mio. €) sind vollständig in den
Personalkosten der StädteRegion Aachen abgebildet.
Sozialleistungen nach dem zweiten und
zwölften Sozialgesetzbuch sowie dem
Pflegeversicherungsgesetz
Die StädteRegion ist örtlicher Sozialhilfeträger und damit
auch zuständig für die Sozialleistungen nach dem SGB XII:
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliede-
rungshilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfen in anderen Lebenslagen etc.) sowie für die Grundsicherung nach dem SGB II
(Leistungen für Unterkunft und Heizung, Schuldnerberatung, Erstausstattung Wohnung und Bekleidung, Bildung
und Teilhabe etc.).
Die Aufgabenwahrnehmung an Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen hat die StädteRegion Aachen
mit einigen Ausnahmen auf die regionsangehörigen
Kommunen übertragen.
Ziele
Ziele sind in der Zukunft liegende Soll-Größen, die in einem bestimmten Zeitraum zu erreichen sind. Sie bilden
keinen IST-Zustand ab und sind nicht zu verwechseln mit
Maßnahmen, die u. U. zu einem Ziel führen.
Ziele sind soweit wie möglich zu operationalisieren, d. h.
„Was soll konkret bis wann erreicht werden“. Sie sind so zu
definieren, dass der Grad der Zielerreichung durch Kennzahlen messbar ist. Ziele dienen als Führungsinstrument
und sind handlungsleitend. Soweit möglich sollten sie
positiv formuliert werden und einen möglichst großen
Praxisbezug haben.
85
Bildnachweis
Es werden Bilder von folgenden Urhebern verwendet:
Titelfoto: Thilo Vogel, Lichtographie
Innenteil: Andreas Herrmann; Power + Radach; Fachhochschule Aachen; Algirdas Milleris; Vennbahn.eu; Dirk Wolf
Zudem Bilder von folgenden Urhebern im Rahmen der
Bilddatenbank fotolia.de:
Kzenon; Ideenkoch; Robert Kneschke; reeel; Media Images; DWP; Tom Hanisch; m. schuckart; Gina Sanders;
Lichtblick Produktion; Stefan Körber; Elenathewise, djama; silbru.dd; Sculpies; Igor Yaruta; Christian Maurer; micromonkey; Alexander Raths; Franz Pfluegl; detailblick;
LUCKAS; gunnar3000; pressmaster; Erwin Wodicka; Tatjana Balzer.
CARABINBACKHAUS.COM
D/001
Synergieeffekte
StädteRegion
D/002
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen
(§ 2 Abs. 6)
Um durch die Bildung der StädteRegion Aachen finanzielle Einsparungen zu generieren, verpflichten sich die Beteiligten, bei den zu übertragenden Aufgaben im Bereich der
Personal- und Sachkosten Einsparungen zu erzielen in Höhe von
bis zum 31.12.2009 und insgesamt
bis zum 31.12.2015,
3%
10%
gerechnet auf der Basis des Ist-Zustandes des Jahres 2005.
Die Einsparungen bis zum 31.12.2009 kommen der Stadt Aachen sowie den bisherigen kreisangehörigen Gemeinden jeweils separat zu Gute.
Ab dem 01.01.2010 eintretende Einsparungen führen zur Entlastung aller regionsangehörigen Gemeinden ausschließlich über die Regionsumlage.
Auf dieser Basis errechnet sich die Größenordnung der durch die Bildung der StädteRegion Aachen erwarteten Synergieeffekte wie folgt:
Größenordnung der erwarteten Synergieeffekte
Kreis Aachen
Stadt Aachen
Personal-/
Sachkosten
T€
Transferleistungen
T€
Ausgaben
insgesamt
T€
Personal-/
Sachkosten
T€
Transferleistungen
T€
Summe
Ausgaben
insgesamt
T€
Personal-/
Sachkosten
T€
2.1
Ausländerwesen
1.225
0
1.225
2.008
0
2.008
3.233
2.2
Förderschulen/Berufskollegs/Abendschulen
2.748
0
2.748
1.225
0
1.225
3.973
2.3
Jugend und Familie
2.4
Kataster- und Vermessungsamt
2.5
Rettungswesen
992
25
1.017
986
0
986
1.978
3.777
0
3.777
2.454
0
2.454
6.231
0
0
0
0
0
0
0
2.6
Schulaufsicht
765
97
862
331
0
331
1.096
2.7
Soziales
2.186
98.847
101.033
2.562
95.061
97.623
4.748
2.8
Veterinäramt/Lebensmittelunters.
1.844
0
1.844
844
0
844
2.688
2.9
Wohnraumförderung
2.10
Gesundheitsamt
2.11
Sonstige Aufgaben
Summe
3%
10%
Synergieeffekt
Synergieeffekt
428
0
428
108
0
108
536
3.014
634
3.648
2.909
0
2.909
81
87
0
87
300
0
300
387
17.066
99.603
116.669
13.727
95.061
108.788
24.951
512
1.707
Nachfolgend dargestellt ist die in den zusammengeführten Aufgabenbereichen bisher erzielten Synergieeffekte:
412
1.373
924
3.079
D/003
Zusammenfassung der bisher erreichten Synergieeffekte
Lfd.
Nr.
Aufgabe
Ausgangsbasis 2005
Kreis
Stadt
Summe
Vollzeitstellen
Stand: 30.04.2013
Kreis
Stadt
Summe
Bemerkung
Synergieeffekt
Kreis
neue Aufgaben
Stadt
Summe
2.1
Ausländerwesen
17,85
46,29
64,14
20,18
36,89
57,07
-7,07
5,00
5,00
67,07
2.2
Förderschulen/Berufskollegs/Abendschulen
35,06
30,99
66,05
31,53
30,91
62,44
-3,61
3,36
0,00
65,80
2.3
Jugend und Familie
1,34
2,90
4,24
1,34
2,26
3,60
-0,64
0,00
0,00
3,60
2.4
Kataster-/Vermessungswesen
53,23
37,91
91,14
45,00
24,72
69,72
-21,42
8,50
7,00
85,22
2.5
Rettungswesen/gemeinsame Leitstelle *)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.6
Schulaufsicht
12,99
5,98
18,97
13,06
5,73
18,79
-0,18
0,00
1,57
20,36
2.7
Soziales
37,40
44,66
82,06
34,64
32,48
67,12
-14,94
12,39
8,34
87,85
2.8
Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung
17,90
12,00
29,90
16,50
10,00
26,50
-3,40
1,00
0,00
27,50
2.9
Wohnraumförderung
2.10 Gesundheitsamt
7,10
2,50
9,60
8,40
0,00
8,40
-1,20
0,00
0,00
8,40
46,59
33,85
80,44
43,54
29,22
72,76
-7,68
2,30
2,52
77,58
0,00
0,00
2.11 Sonstige Aufgaben
Vollzeitstellen
0,00 *)
0,00
0,00
229,46
217,08
446,54
214,19
172,21
386,40
-60,14
32,55
24,43
443,38
229,46
217,08
446,54
214,19
172,21
386,40
-60,14
32,55
24,43
443,38
abzüglich
weggefallene Aufgaben
Summe Vollzeitstellen
Synergieeffekt:
Personalkosten
Sachkosten (10%)
= bisher erreichter Synergieeffekt
60,14 VZ-Stellen
x
nachrichtlich Synergieeffekte:
1. Straßenverkehrsamt
2. A40/Schulverband
*)
50.000 € =
3.007.000 €
300.700 €
3.307.700 € (2.946.900 € im Vorjahr)
569.000 €
397.100 €
Die Synergieeffekte der gemeinsamen Leitstelle können erst zu einem späteren Termin ermittelt werden. In diesem Zusammenhang ist dann auch die Gebührenrelevanz zu berücksichtigen.
Die von den Dezernaten ermittelten Synergieeffekte belaufen sich bis zum Stand: 30.04.2013 auf rd.
3.307.700 €
Bei Umlagegrundlagen 2014 in Höhe von 747.522.112 € entspricht dies rd. 0,442%-Punkten Regionsumlage. Weiterhin kann in diesem Zusammenhang festgestellt werden, dass die im Haushalt 2014 eingeplanten Personalund Sachaufwendungen ohne diese Synergieeffekte um rd. 3,308 Mio. € höher sein würden.
Stand: Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\Deckblatt_Einleitung.xlsx
D/004
Synergieeffekte StädteRegion
A 33 - Ausländeramt
Lfd.
Nr.
Vollzeitstellen
Aufgabe
Ausgangsbasis 2005 *)
Kreis
Stadt
Summe
Stand: 30.04.2013
Stadt
Summe
Kreis
Bemerkung
Synergieeffekt
neue Aufgaben
Kreis
Stadt
VZ-Stellen
insgesamt
Ausländerwesen
17,85
46,29
64,14
20,18
36,89
57,07
-7,07
5,00
5,00
67,07
Vollzeitstellen
17,85
46,29
64,14
20,18
36,89
57,07
-7,07
5,00
5,00
67,07
20,18
36,89
57,07
-7,07
5,00
5,00
67,07
abzüglich
weggefallene Aufgaben
0,00
17,85
Synergieeffekt:
Personalkosten
Sachkosten (10%)
46,29
64,14
7,07 VZ-Stellen
x
50.000 € =
353.500 €
35.350 €
388.850 €
*) Wegen der bei der Stadt Aachen vorgenommenen organisatorischen und strukturellen Veränderungen muss als Ausgangsbasis das Jahr 2007 zugrunde gelegt werden.
nachrichtlich:
Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013)
Personalkosten
Sachkosten (10%)
6,11 VZ-Stellen
x
50.000 € =
305.500 €
30.550 €
336.050 €
Stand: Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_33_2014.xlsx
D/005
Erläuterungen
Kreis Aachen
Name
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
Stadt Aachen
Entscheidung VK etc.
Name
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
Entscheidung VV etc.
Neue Aufgaben:
1) Sicherheitsbefragung gem. RdErl.
IM NRW vom 11.07.2007
Havers, Philipp
41,00
1,00
39,00
1,00
Drüke, Elisabeth
39,00
1,00
Esser, Andrè
39,00
1,00
Funk, Robert
39,00
1,00
Grysar
39,00
1,00
Kahn, Jennifer
39,00
1,00
Joeris, Peter
39,00
1,00
Pleschke, Frank
41,00
1,00
2) Einführung des elektronischen
Aufenthaltstitels
3) 1 zusätzliche Stelle Einbürgerung
Summe neue Aufgaben
Okt 09 Laurer, Verena
SRT 07.04.2011
41,00
04.12.2007
SRT 07.04.2011
1,00 VK 21.06.2011
5,00
5,00
Sonstige Erläuterungen:
Stand: Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_33_2014.xlsx
D/006
Synergieeffekte StädteRegion
A 40 - Förderschulen / Berufskollegs / Abendschulen
Lfd.
Nr.
Vollzeitstellen
Aufgabe
Ausgangsbasis 2005
Kreis
Stadt
Summe
1 Verwaltung
Stand: 30.04.2013
Stadt
Summe
Kreis
0,00
Bemerkung
Synergieeffekt
neue Aufgaben
Kreis
Stadt
VZ-Stellen
insgesamt
0,00
0,00
0,00
2 BK Alsdorf
5,65
5,65
4,16
4,16
-1,49
4,16
3 BK Eschweiler
4,53
4,53
4,39
4,39
-0,14
4,39
4 BK Herzogenrath
4,01
4,01
3,51
3,51
-0,50
5 BK Simmerath/Stolberg
5,91
5,91
5,90
5,90
-0,01
3,51
0,5
6,40
6 BK Gestaltung und Technik
6,46
6,46
6,11
6,11
-0,35
6,11
7 BK Käthe-Kollwitz
4,49
4,49
4,49
4,49
0,00
4,49
8 BK Mies-van-der-Rohe
4,58
4,58
4,50
4,50
-0,08
4,50
9 BK Paul-Julius-Reuter
3,42
3,42
3,25
3,25
-0,17
3,25
3,46
3,46
3,52
3,52
0,06
3,52
10 BK Wirtschaft und Verwaltung
11 Abendrealschule
0,69
0,69
0,71
0,71
0,02
0,71
12 Abendgymnasium
0,68
0,68
0,72
0,72
0,04
0,72
1,73
0,33
14 Roda-Schule
13 Janusz-Korczak-Schule
5,00
1,40
5,00
1,40
4,91
1,73
4,91
-0,09
1,40
6,31
1,73
15 Regenbogenschule
4,16
4,16
3,50
3,50
-0,66
0,33
3,83 zzgl. 30 Üstd./Monat SSV
16 Erich-Kästner-Schule
1,50
1,50
1,16
1,16
-0,34
0,38
1,54
17 Martinusschule
1,80
1,80
1,50
1,50
-0,30
18 Astrid-Lindgren-Schule
2,50
2,50
2,50
2,50
0,00
0,25
2,75 zzgl. 20 Üstd./Monat SSV
0,50
1,50
19 Kleebachschule
4,35
4,35
4,35
4,35
0,00
20 Lindenschule
1,46
1,46
1,53
1,53
0,07
0,00
0,00
35,06
30,99
66,05
31,53
30,91
62,44
-3,61
3,36
0,00
65,80
35,06
30,99
66,05
31,53
30,91
62,44
-3,61
3,36
0,00
65,80
21 Schullandheim Paustenbach
Vollzeitstellen
0,00
4,85
1,53
0,00
abzüglich
weggefallene Aufgaben
Synergieeffekt:
nachrichtlich:
Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013)
Stand: Haushalt 2014
0,00
Personalkosten
Sachkosten (10%)
3,61 VZ-Stellen
x
50.000 € =
180.500 €
18.050 €
198.550 €
Personalkosten
Sachkosten (10%)
2,64 VZ-Stellen
x
50.000 € =
132.000 €
13.200 €
145.200 €
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_40.1_2014.xlsx
D/007
Erläuterungen
Kreis Aachen
Name
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
Stadt Aachen
Entscheidung VK etc.
Name
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
Entscheidung VV etc.
Neue Aufgaben:
1.
2013 Schmidla
19,50
1)
0,50 Schulsozialarbeit BuT
2.
2013
12,50
2)
0,32
2011 Flieht
39,00
2)
1,00 dauerhaft gefördert
3.
2013
13,00
3)
0,33 Schulsozialarbeit BuT
Roder
SRT 18.03.2010
Schirlo
4.
Hölscher
5.
(2013)
4)
0,05 Verw.arb. Schullandheim
4)
0,34 SRT 18.03.2010
5)
0,25 Geringfüg. Aufstockung
Sekretariat und Küchenhilfe wg. Geb.Ganztags..)
Summe neue Aufgaben
2,79
0,00
Sonstige Erläuterungen:
1)
2)
3)
4)
Schulsozialarbeit im Rahmen BuT
Wg. Schwerbehinderung wird das Arbeitsverhältnis dauerhaft mit 70% durch die Agentur für Arbeit gefördert (vorher befristet von 2009 - 2011, jetzt unbefristet)
2013: zusätzliche Fahrdienste ohne tats. zusätzliche Kosten, da Nebenabrede zur Schülerbeförderung krankheitsbedingt bei anderem MA entfällt.
Stundenaufstockung im Rahmen der Einrichtung der OGS zu 01.08.2010; Verw.arb. für Schullandheimverein werden erstattet.
Einsatz Krankengymnastin nach Beendigung Beurlaubung
Stand: Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_40.1_2014.xlsx
D/008
Synergieeffekte StädteRegion
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
Lfd.
Nr.
Vollzeitstellen
Aufgabe
Ausgangsbasis 2005
Kreis
Stadt
Summe
1 Adoptionsvermittlung
0,84
2,00
2 Fachstelle sexuelle Gewalt
0,50
0,90
Vollzeitstellen
1,34
2,90
Stand: 30.04.2013
Stadt
Summe
Kreis
Bemerkung
Synergieeffekt
neue Aufgaben
Kreis
Stadt
VZ-Stellen
insgesamt
2,84
0,84
1,26
2,10
-0,74
2,10
1,40
0,50
1,00
1,50
0,10
1,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4,24
1,34
2,26
3,60
1,34
2,26
3,60
0
0
3,60
0
0
3,60
abzüglich
weggefallene Aufgaben
0,00
1,34
Synergieeffekt:
nachrichtlich:
Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013)
2,90
4,24
-0,64
Personalkosten
Sachkosten (10%)
0,64 VZ-Stellen
x
50.000 € =
32.000 €
3.200 €
35.200 €
Personalkosten
Sachkosten (10%)
0,64 VZ-Stellen
x
50.000 € =
32.000 €
3.200 €
35.200 €
Stand: Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_51_2014.xlsx
D/009
Erläuterungen
Kreis Aachen
Name
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
Stadt Aachen
Entscheidung VK etc.
Name
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
Entscheidung VV etc.
Neue Aufgaben:
Summe neue Aufgaben
0,00
0,00
Sonstige Erläuterungen:
Stand: Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_51_2014.xlsx
D/010
Synergieeffekte StädteRegion
A 62 - Kataster- und Vermessungsamt
Lfd.
Nr.
Vollzeitstellen
Aufgabe
Ausgangsbasis 2005
Kreis
Stadt
Summe
Stand: 30.04.2013
Kreis
Stadt
Summe
Bemerkung
Synergieeffekt
neue Aufgaben
Kreis
Stadt
VZ-Stellen
insgesamt
Allgemeine Verwaltungsaufgaben
Maßnahmen zur Einrichtung und Erneuerung
des Liegenschaftskatasters
Erstellung, Pflege und Fortführung des
digitalen Archives
Umstellung auf ALK, Vergabe, Prüfung,
Digitalisierung
1,95
1,85
3,80
2,00
1,00
3,00
-0,80
3,00
0,00
6,90
6,90
0,00
0,00
0,00
-6,90
0,00
2,00
0,00
2,00
2,00
1,00
3,00
1,00
3,00
5,95
0,00
5,95
0,00
0,00
0,00
-5,95
0,00
Vorbereitung Umstellung auf ALKIS
Umstellung auf ETRS/UTM
Lagebezugswechsel
Aufbau von Vermessungspunktfeldern des
Liegenschaftskatasters
Überwachung der
Gebäudeeinmessungspflicht
Prüfung und Übernahme von
Liegenschaftsvermessungen und sonstigen
Fortführung, Pflege und Erstellung der
Deutschen Grundkarte
0,05
0,00
0,05
0,00
0,00
0,00
-0,05
0,00
1,20
0,00
1,20
0,00
0,00
0,00
-1,20
0,00
9,69
3,40
13,09
5,50
1,00
6,50
-6,59
6,50
1,06
0,85
1,91
1,10
0,90
2,00
0,09
2,00
12,98
9,40
22,38
16,25
7,10
23,35
0,97
23,35
2,20
2,71
4,91
1,50
1,10
2,60
-2,31
2,60
Topographischer Feldvergleich
Übernahme von Veränderungsmitteilungen
des Grundbuchamtes
1,01
0,00
1,01
0,00
0,00
0,00
-1,01
0,00
1,67
1,49
3,16
1,00
0,72
1,72
-1,44
1,72
0,28
0,05
0,33
1,50
0,40
1,90
1,57
1,90
1.2.1
Ausführung von Fortführungsvermessungen
Auskünfte und Auszüge aus dem
Liegenschaftskataster
4,15
3,50
7,65
1,20
3,00
4,20
-3,45
4,20
1.2.2
Vertrieb der Topographischen Karten
0,20
0,10
0,30
0,00
0,00
0,00
-0,30
0,00
1.2.3
Katasterarchiv
1,05
0,60
1,65
0,00
2,00
2,00
0,35
2,00
1.2.4
1,05
0,35
1,40
1,00
0,00
1,00
-0,40
1,00
0,02
0,01
0,03
0,05
0,00
0,05
0,02
0,05
1.4
Reprographie
Erteilung von Bescheinigungen und
Beurkundung von Anträgen auf Vereinigung
Landesgrenze zu Niederlande und Belgien
(Mitwirkung)
0,05
0,05
0,10
0,20
0,30
0,50
0,40
0,50
2.
Geoinformationssysteme
1,70
0,65
2,35
5,70
1,00
6,70
4,35
6,70
3.
Kartographie
0,10
0,00
0,10
0,10
0,00
0,10
0,00
0,10
4.2
Vermessungen
0,16
0,00
0,16
0,80
0,10
0,90
0,74
0,90
0.
1.1.1
1.1.1.1
1.1.1.2
1.1.1.3
1.1.1.4
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.1.5
1.1.6
1.1.7
1.1.8
1.3
Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_62_2014.xlsx
D/011
Erläuterungen
Kreis Aachen
Name
Neue Aufgaben:
Vor- bzw.
Nachmigrationsarbeiten zur Umstellung
nach ALKIS
Stellen-
Woche
zahl
207,50
Stadt Aachen
Entscheidung VK etc.
5,25 Ja, weil Weisung des
Landes an alle
Katasterbehörden
Georeferenzierung des
Rissarchivs
62,00
1,55
Aufbau der Amt-
58,50
1,50 Ja, weil Weisung des
Landes an alle
Katasterbehörden
lichen Basiskarte
Summe neue Aufgaben
Stunden/
8,30
Name
Vor- bzw.
Nachmigrationsarbeiten zur Umstellung
nach ALKIS
Georeferenzierung des
Ja, weil Stadt und Kreis
Rissarchivs
unterschiedliche
Ordnungssysteme hatten,
die durch ein modernes,
lageorientiertes ersetzt und
vereinheitlicht werden.
Aufbau der Amt-
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
181,70
4,60
50,70
1,30
78,00
2,00
lichen Basiskarte
Entscheidung VV etc.
Ja, weil Weisung des Landes
an alle Katasterbehörden
Ja, weil Weisung des Landes
an alle Katasterbehörden
Ja, weil Weisung des Landes
an alle Katasterbehörden
7,90
Sonstige Erläuterungen:
Stand: Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_62_2014.xlsx
D/010
Synergieeffekte StädteRegion
A 62 - Kataster- und Vermessungsamt
Lfd.
Nr.
Vollzeitstellen
Aufgabe
Ausgangsbasis 2005
Kreis
Stadt
Summe
Stand: 30.04.2013
Kreis
Stadt
Summe
Bemerkung
Synergieeffekt
neue Aufgaben
Kreis
Stadt
VZ-Stellen
insgesamt
5.1
Führung der Geschäftsstelle des
Gutachterausschusses für Grundstückswerte
3,61
5,45
9,06
4,00
5,00
9,00
-0,06
9,00
5.2
Grundstücksbewertung
1,00
0,00
1,00
1,00
0,00
1,00
0,00
1,00
6.2
0,10
0,55
0,65
0,10
0,10
0,20
-0,45
0,20
7.
Ausbildung (Katasterverwaltung)
Vormigrationsarbeiten zur Umstellung nach
ALKIS
8.
9.
2,00
3,70
5,70
Georeferenzierung des Rissarchivs
5,00
1,30
6,30
Aufbau der Amtlichen Basiskarte (ABK)
1,50
2,00
3,50
8,50
7,00
85,22
8,50
7,00
85,22
Vollzeitstellen
53,23
37,91
91,14
45,00
24,72
69,72
-21,42
0,00
0,00
69,72
-21,42
abzüglich
weggefallene Aufgaben
0,00
53,23
Synergieeffekt:
nachrichtlich:
Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013)
Haushalt 2014
37,91
91,14
45,00
24,72
Personalkosten
Sachkosten (10%)
21,42 VZ-Stellen
x
50.000 € =
1.071.000 €
107.100 €
1.178.100 €
Personalkosten
Sachkosten (10%)
15,50 VZ-Stellen
x
50.000 € =
775.000 €
77.500 €
852.500 €
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_62_2014.xlsx
D/013
.
D/014
Synergieeffekte StädteRegion
A 41 - Schulamt
Lfd.
Nr.
Vollzeitstellen
Aufgabe
Ausgangsbasis 2005
Kreis
Stadt
Summe
Schulaufsicht
Vollzeitstellen
12,99
12,99
5,98
5,98
18,97
Stand: 30.04.2013
Stadt
Summe
Kreis
5,73
neue Aufgaben
Kreis
Stadt
0,00
VZ-Stellen
insgesamt
18,79
-0,18
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18,97
13,06
Bemerkung
Synergieeffekt
1,57
20,36
13,06
5,73
18,79
-0,18
0,00
1,57
20,36
13,06
5,73
18,79
-0,18
0,00
1,57
20,36
abzüglich
weggefallene Aufgaben
0,00
12,99
Synergieeffekt:
nachrichtlich:
Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013)
Stand: Haushalt 2014
5,98
18,97
Personalkosten
Sachkosten (10%)
0,18 VZ-Stellen
x
50.000 € =
9.000 €
900 €
9.900 €
Personalkosten
Sachkosten (10%)
1,51 VZ-Stellen
x
50.000 € =
75.500 €
7.550 €
83.050 €
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_41_2014.xlsx
D/015
Erläuterungen
Kreis Aachen
Name
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
Stadt Aachen
Entscheidung VK etc.
Name
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
Entscheidung VV etc.
Neue Aufgaben:
Beihilfesachbearbeitung
Summe neue Aufgaben
61,23
0,00
1)
1,57
1,57
Sonstige Erläuterungen:
1)
Der Stellenanteil im Bereich "Beihilfen" lag vor Bildung der StädteRegion Aachen bei 2,43 Stellen. Mit der Aufgabenübernahme im Rahmen der Bildung der StädteRegion Aachen, die zu insgesamt 4 Vollzeitstellen führte, ging ein Personalübergang nicht einher. Dies machte somit ein Mehr von 1,57 Stellenanteilen notwendig.
Stand: Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_41_2014.xlsx
D/016
Synergieeffekte StädteRegion
A 50 - Sozialamt
Lfd.
Nr.
Vollzeitstellen
Aufgabe
Ausgangsbasis 2005
Kreis
Stadt
Summe
0 Allg. Verwaltungsangelegenheiten
Stand: 30.04.2013
Stadt
Summe
Kreis
Bemerkung
Synergieeffekt
neue Aufgaben
Kreis
Stadt
VZ-Stellen
insgesamt
4,75
3,81
8,56
2,71
1,84
4,55
-4,01
4,55
23,70
32,14
55,84
24,14
20,57
44,71
-11,13
44,71
7 KOF
1,20
1,69
2,89
0,00
0,00
0,00
-2,89
0,00
8 BVG
0,10
0,54
0,64
0,00
0,00
0,00
-0,64
0,00
9 USG
0,60
0,69
1,29
0,00
0,62
0,62
-0,67
0,62
10 Schwerbehinderte im Arbeitsleben
1,15
2,81
3,96
1,00
2,29
3,29
-0,67
3,29
11 Heimgesetz
2,25
1,76
4,01
2,37
1,61
3,98
-0,03
3,98
13 Betreuungsgesetz
1,10
2,10
3,20
1,00
2,29
3,29
0,09
3,29
14 BAFöG
3,30
3,22
6,52
3,42
3,26
6,68
0,16
6,68
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1 SGB II
2 SGB XII
3 Delegationsaufgaben
4 § 264 SGB V
6 Landespflegegesetz
Vollzeitstellen
38,15
48,76
86,91
-0,75
-4,10
-4,85
37,40
44,66
82,06
34,64
32,48
67,12
-19,79
0,00
12,39
8,34
20,73
12,39
8,34
87,85
12,39
8,34
87,85
abzüglich
weggefallene Aufgaben
Synergieeffekt:
nachrichtlich:
Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013)
4,85
34,64
32,48
67,12
-14,94
Personalkosten
Sachkosten (10%)
14,94 VZ-Stellen
x
50.000 € =
747.000 €
74.700 €
821.700 €
Personalkosten
Sachkosten (10%)
15,26 VZ-Stellen
x
50.000 € =
763.000 €
76.300 €
839.300 €
Stand: Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_50_2014.xlsx
D/017
Erläuterungen
Kreis Aachen
Name
Neue Aufgaben:
> Unterhalt
>
Pflegeberatung, Hilfeplanung
>
amb. Hilfe zur Pflege
Felsch
Thelen
Sahlmann
Hermanns
Berg
Carstens
Löhmann
Urban
>
Eingliederungshilfe
>
>
Antragsaufnahme stat. Hilfen
Heimaufsicht, Bauberatung
>
Hilfe zur Pflege
>
Pflegestützpunkte
Mertens
Benden
Roschkowski
Hermanns
>
>
Grundsatz, Richtlinien
Widerspruch BuT
Teichmann
Kustrin
Summe neue Aufgaben
Leonhardt
Beckers
Osthoff
Malies
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
39,00
41,00
25,00
14,00
39,00
19,50
39,00
19,50
25,00
31,00
20,50
41,00
Stadt Aachen
Entscheidung VK etc.
1,00 VK 28.03.2006
1,00 VK 27.11.2007
0,64 VK 01.07.2008
0,36
1,00
0,50
1,00
0,50
0,50
0,76
0,50
1,00
VK 08.05.2007
VK 08.05.2007
VK 08.05.2007
VK 08.05.2007
Name
19,50
10,50
1,00
1,00
0,50
0,37
Woche
zahl
39,00
1,00
Hermanns
Flachskampf
Vleugels
Hallfeldt
Faupel
Heider
Roschkowski
Klinkhammer
10,50
19,50
20,50
20,50
37,50
40,00
19,50
35,00
0,27
0,50
0,50
0,50
0,91
1,00
0,50
0,90
39,00
Entscheidung VV etc.
gem. Organigramm
gem. Organigramm
gem. Organigramm
gem. Organigramm
gem. Organigramm
VK 18.01.2011
1,00 IFF
0,50 Pflegefachkraft, Leistung
VK 27.01.2009
VK 27.01.2009
VK 18.01.2011
VK 27.01.2009
0,50 VK 18.01.2011
0,26 SRT 27.07.2011
12,39
Stellen-
Schubert
Krüger
Breuer
39,00
41,00
19,50
14,50
Stunden/
Teichmann
Kustrin
19,5
0,50 VK 18.01.2011
0,26 SRT 27.07.2011
8,34
Sonstige Erläuterungen:
Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_50_2014.xlsx
D/018
Synergieeffekte StädteRegion
A 39 - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Lfd.
Nr.
Vollzeitstellen
Aufgabe
Ausgangsbasis 2005
Kreis
Stadt
Summe
1 Schlachttier- und Fleischüberwachung
2 Veterinäraufsicht/Lebensmittelüberwachung
Vollzeitstellen
Stand: 30.04.2013
Stadt
Summe
Kreis
Bemerkung
Synergieeffekt
neue Aufgaben
Kreis
Stadt
VZ-Stellen
insgesamt
1,90
1,00
2,90
2,00
0,00
2,00
-0,90
0,00
0,00
2,00 Esser
16,00
11,00
27,00
14,50
10,00
24,50
-2,50
1,00
0,00
25,50 Keller
17,90
12,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
29,90
16,50
10,00
26,50
-3,40
1,00
0,00
27,50
16,50
10,00
26,50
-3,40
1,00
0,00
27,50
abzüglich
weggefallene Aufgaben
0,00
17,90
Synergieeffekt:
Personalkosten
Sachkosten (10%)
12,00
29,90
3,40 VZ-Stellen
x
50.000 € =
170.000 €
17.000 €
187.000 €
50.000 € =
170.000 €
17.000 €
187.000 €
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.12.2006 die Einstellung eines zusätzlichen Lebensmittelkontrolleurs beschlossen.
nachrichtlich:
Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013)
Stand: Haushalt 2014
Personalkosten
Sachkosten (10%)
3,40 VZ-Stellen
x
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_39_2014.xlsx
D/019
Erläuterungen
Kreis Aachen
Name
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
Stadt Aachen
Entscheidung VK etc.
Name
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
Entscheidung VV etc.
Neue Aufgaben:
1
zusätzl. Lebensmittelkontrolleur
Summe neue Aufgaben
39,00
1,00
1,00
0,00
Sonstige Erläuterungen:
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 14.12.2006 im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2007 eine Erhöhung der Personalaufwendungen beschlossen.
Die Erhöhung diente der Einstellung eines zusätzlichen Lebensmittelkontrolleurs (als Azubi) mit dem Ziel, die Kontrollhäufigkeit in Betrieben mit Risikostufe 1 dauerhaft zu erhöhen.
Mittlerweile wurde der Bereich Lebensmittelüberwachung durch insgesamt 3 ehemals beim Land beschäftigte Bedienstete verstärkt. Die Mitarbeiter sind im Hinblick auf die Personalkosten
neutral, da die Bezahlung weiterhin durch das Land erfolgt.
Hinzu kommen im Bereich Lebensmittelüberwachung zwei seit dem 01.09.2009 in Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur befindliche Mitarbeiter. Anzumerken ist noch, dass eine ursprünglich
durch die Stadt Aachen zu besetzende Stelle durch eine Mitarbeiterin des ehemaligen Kreises Aachen letztendlich besetzt wurde
Stand: Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_39_2014.xlsx
D/020
Synergieeffekte StädteRegion
Amt: 63.3 - Wohnraumförderung
Vollzeitstellen
Lfd.
Aufgabe
Nr.
Ausgangsbasis 2005
Kreis
1
Stadt
Stand: 30.04.2013
Summe
Kreis
Stadt
Bemerkung
Synergie-
Summe
effekt
VZ-Stellen
neue Aufgaben
Kreis
Stadt
insgesamt
Wohnraumförderung
Aufgaben der Bewilligungsbehörde
5,90
2,50
8,40
7,90
0,00
7,90
-0,50
7,90
2
Fachaufsicht
0,70
0,00
0,70
0,00
0,00
0,00
-0,70
0,00
3
Förderprogramm: Regenerative Energien
0,50
0,00
0,50
0,50
0,00
0,50
0,00
0,50
Vollzeitstellen
7,10
2,50
9,60
8,40
0,00
8,40
-1,20
0
0
8,40
7,10
2,50
9,60
8,40
0,00
8,40
-1,20
0
0
8,4
abzüglich
weggefallene Aufgaben
Synergieeffekt:
nachrichtlich:
Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013)
Personalkosten
Sachkosten (10%)
1,20 VZ-Stellen
x
50.000 € =
60.000 €
6.000 €
66.000 €
Personalkosten
Sachkosten (10%)
1,20 VZ-Stellen
x
50.000 € =
60.000 €
6.000 €
66.000 €
Stand: Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_63_2014.xlsx
D/021
Erläuterungen
Kreis Aachen
Name
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
Stadt Aachen
Entscheidung VK etc.
Name
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
Entscheidung VV etc.
Neue Aufgaben:
Summe neue Aufgaben
0,00
0,00
Sonstige Erläuterungen:
Stand: Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_63_2014.xlsx
D/022
24.03.2014
Synergieeffekte StädteRegion
A 53 - Gesundheitsamt
Lfd.
Nr.
Vollzeitstellen
Aufgabe
Ausgangsbasis 2005
Kreis
Stadt
Summe
Gesundheitsamt
Vollzeitstellen
46,59
46,59
33,85
33,85
80,44
Stand: 30.04.2013
Stadt
Summe
Kreis
29,22
neue Aufgaben
Kreis
Stadt
2,30
VZ-Stellen
insgesamt
72,76
7,68
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
80,44
43,54
Bemerkung
Synergieeffekt
2,52
77,58
43,54
29,22
72,76
7,68
2,30
2,52
77,58
43,54
29,22
72,76
-7,68
2,30
2,52
77,58
abzüglich
weggefallene Aufgaben
Summe Vollzeitstellen
Synergieeffekt:
nachrichtlich:
Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013)
0,00
46,59
33,85
80,44
Personalkosten
Sachkosten (10%)
7,68 VZ-Stellen
x
50.000 € =
384.000 €
38.400 €
422.400 €
Personalkosten
Sachkosten (10%)
7,32 VZ-Stellen
x
50.000 € =
366.000 €
36.600 €
402.600 €
Stand: Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_53_2014.xlsx
D/023
Erläuterungen
Kreis Aachen
Name
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
Stadt Aachen
Entscheidung VK etc.
Name
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
Entscheidung VV etc.
Neue Aufgaben:
1.
Bereitschaftsdienst der Ärzte
an Wochenenden und
2.
Verbesserung der präventiven
Arbeit in Kindertagesstätten
3.
Gutachtenerstellung für A 57
4.
Übernahme Sprachheilambulanz
Dr. Plum,
Dr. Zahmel,
Dr. Körlings,
Dr. Opdenberg
63,50
(Bereitschaftsstunden)
0,30 Genehmigung durch A 10
Frau Saive-Struck
Frau Kunz
0,50
0,50
0,40
Frau Keller
5.
Frühe Hilfen
Frau Wojak
58,15
1,50
6.
Selbsthilfebüro
Frau Thiel
19,25
0,50
7.
Besetzung des Empfangs im A 53
Summe neue Aufgaben
19,25
19,25
0,25
34,00
2,30
0,87
2,52
Sonstige Erläuterungen:
Der Erhebungsbogen beinhaltet nicht die Stellen für die Mitarbeiterinnen des Arbeitskreises Zahngesundheit, da die Personalkosten den Krankenkassen erstattet werden. Deshalb würden sich
Veränderungen in diesem Bereich nicht auf die Synergien auswirken.
Stand: Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_53_2014.xlsx
D/024
Synergieeffekte StädteRegion
nachrichtlich: A 36 - Straßenverkehrsamt
Vollzeitstellen
Lfd.
Aufgabe
Nr.
Ausgangsbasis 2001
Kreis
1.
Stadt
Straßenverkehrsamt
Stand: 30.04.2013
Summe
Kreis
Stadt
Summe
72,50
Vollzeitstellen
Bemerkung
Synergieeffekt
VZ-Stellen
neue Aufgaben
Kreis
Stadt
insgesamt
67,50
-5,00
2,00
2,00
71,50
0,00
0,00
72,50
0,00
0,00
67,50
-5,00
2,00
2,00
71,50
0,00
0,00
72,50
0,00
0,00
67,50
-5,00
2,00
2,00
71,50
abzüglich
weggefallene Aufgaben
Synergieeffekt:
1.
2.
3.
4.
5.
nachrichtlich:
Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013)
Stand: Haushalt 2014
Personalkosten
5,00 VZ-Stellen
Sachkosten (10%)
Geringere Mietkosten durch geringeren Flächenbedarf
Höhere Mieterträge
Einsparungen bei den EDV-Kosten
x
50.000 € =
250.000
25.000
54.000
130.000
110.000
569.000
€
€
€
€
€
€
Personalkosten
5,00 VZ-Stellen
Sachkosten (10%)
Geringere Mietkosten durch geringeren Flächenbedarf
Höhere Mieterträge
Einsparungen bei den EDV-Kosten
x
50.000 € =
250.000
25.000
54.000
130.000
110.000
569.000
€
€
€
€
€
€
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_36_2014.xlsx
D/025
Erläuterungen
Kreis Aachen
Name
Neue Aufgaben:
1. Eigene Finanzbuchhaltung
2. Zusätzliche Aufgaben im Fahrerlaubnisbereich/Steuerrückstandsprüfung
Summe neue Aufgaben
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
Stadt Aachen
Entscheidung VK etc.
Name
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
39,00
1,00
39,00
1,00
39,00
1,00
39,00
1,00
2,00
Entscheidung VV etc.
2,00
Sonstige Erläuterungen:
1.
3.
4.
5.
Personal
Im Zweckverband Straßenverkehrsamt Aachen wurden 3 Stellen weniger benötigt als in den beiden Straßenverkehrsämtern von Stadt und Kreis Aachen zusammen. Die personellen
Synergien beliefen sich tatsächlich auf 5 Stellen, wurden jedoch aufgrund der eigenen Finanzbuchhaltung und zusätzlicher neuer gesetzlicher Aufgaben im Fahrerlaubnisbereich um
2 Stellen reduziert.
Geringere Mietkosten
Durch die Zusammenlegung der beiden Straßenverkehrsämter konnte der Flächenbedarf um mehr als 500 qm reduziert werden. Die Einsparungen ergaben sich insbesondere durch den W
Wegfall von Archivflächen und einer Optimierung der Publikumsflächen.
Höhere Mieterträge
Gleichzeitig wurde der Standort für Schilderhersteller und Versicherungsunternehmen derart lukrativ, dass eine deutliche Steigerung bei den Erträgen aus Untervermietung erzielt werden
konnte.
EDV-Kosten
Durch die Zusammenfassung der jeweiligen Datenbestände konnten 2 Großrechner/Server nebst ergänzender Hardware eingespart werden. Darüber hinaus wurden die Softwarekosten
je Arbeitsplatz deutlich minimiert. Hierdurch konnten die EDV-Kosten kontinuierlich auf nunmehr 415.000 € jährlich gesenkt werden.
Stand: Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_36_2014.xlsx
D/026
Synergieeffekte StädteRegion
nachrichtlich: A 40 - Schulverwaltung
Lfd.
Nr.
Vollzeitstellen
Aufgabe
Ausgangsbasis 2004
Kreis
Stadt
Summe
1 Verwaltung
14,00
2,78
16,78
Stand: 30.04.2013
Stadt
Summe
Kreis
9,28
0,00
9,28
Bemerkung
Synergieeffekt
-7,50
neue Aufgaben
Kreis
Stadt
4,00
VZ-Stellen
insgesamt
0,00
13,28
2 BK Alsdorf
0,00
0,00
0,00
0,00
3 BK Eschweiler
0,00
0,00
0,00
0,00
4 BK Herzogenrath
0,00
0,00
0,00
0,00
5 BK Simmerath/Stolberg
0,00
0,00
0,00
0,00
6 BK Gestaltung und Technik
0,00
0,00
0,00
0,00
7 BK Käthe-Kollwitz
0,00
0,00
0,00
0,00
8 BK Mies-van-der-Rohe
0,00
0,00
0,00
0,00
9 BK Paul-Julius-Reuter
10 BK Wirtschaft und Verwaltung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11 Abendrealschule
0,00
0,00
0,00
0,00
12 Abendgymnasium
0,00
0,00
0,00
0,00
13 Janusz-Korczak-Schule
0,00
0,00
0,00
0,00
14 Roda-Schule
0,00
0,00
0,00
0,00 zzgl. 20 Üstd./Monat SSV
15 Regenbogenschule
0,00
0,00
0,00
0,00 zzgl. 30 Üstd./Monat SSV
16 Erich-Kästner-Schule
0,00
0,00
0,00
0,00
17 Martinusschule
0,00
0,00
0,00
0,00
18 Astrid-Lindgren-Schule
0,00
0,00
0,00
0,00 zzgl. 20 Üstd./Monat SSV
19 Kleebachschule
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1,62
-0,05
20 Lindenschule
21 Schullandheim Paustenbach
Vollzeitstellen
0,00
1,67
15,67
2,78
1,62
1,67
1,62
18,45
10,90
0,00
10,90
-7,55
4,00
0,00
14,90
10,90
0,00
10,90
-7,55
4,00
0,00
14,90
abzüglich
weggefallene Aufgaben
0,00
15,67
Synergieeffekt:
nachrichtlich:
Synergieeffekt Vorjahr (Haushalt 2012/2013)
2,78
18,45
Personalkosten
Sachkosten (10%)
7,55 VZ-Stellen
x
50.000 € =
377.500 €
37.750 €
415.250 €
Personalkosten
Sachkosten (10%)
7,22 VZ-Stellen
x
50.000 € =
361.000 €
36.100 €
397.100 €
Stand: Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_40.2_2014.xlsx
D/027
Erläuterungen
Kreis Aachen
Name
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
Stadt Aachen
Entscheidung VK etc.
Name
Stunden/
Stellen-
Woche
zahl
Entscheidung VV etc.
Neue Aufgaben:
1.
2.
3.
Keitner
39,00
1,00 VK-Vorlage 10.11.2009
Weber
39,00
1,00 VK-Vorlage 17.11.2009
Exel
39,00
1,00 VK-Vorlage 17.11.2009
Knuben
1)
Müllenmeister
2)
0,32 Übern. Aufgaben A 61
7,00
19,50
0,18 SRT 18.03.2010
0,50 Koordination Schulsozialarbeit (BuT)
Summe neue Aufgaben
4,00
0,00
Sonstige Erläuterungen:
1) Ende Oktober bzw. im Dezember 2009 wurden von A 61 die Aufgabenbereiche "Vorgesetzter Hausmeister" (0,17 Stellenanteile) und Sporthallenvergabe (0,15 Stellenanteil) übernommen.
2) Stundenaufstockung im Rahmen der Einrichtung der Offennen Ganztagsschulen an der Martinusschule und der Erich Kästner-Schule zum 01.08.2010.
3) Koordination Schulsozialarbeit.
Stand: Haushalt 2014
U:\Synergieeffekte_StädteRegion\A_40.2_2014.xlsx
D/028
.
ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VEREINBARUNG
zwischen
der Stadt Aachen
und
der StädteRegion Aachen
zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen
vom 17.12.2007, in Kraft getreten am 21.10.2009
hier: Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen
Finanzierungssystematik
I. Einleitung
1. Konstituierendes Element der Vereinbarungen zu den Finanzbeziehungen ist die Sicherstellung der Belastungsneutralität für alle von der Bildung der StädteRegion erfassten Gebietskörperschaften. Entsprechend regelt die im Kopf benannte öffentlichrechtliche Vereinbarung, dass „durch die Bildung der StädteRegion Aachen es weder
bei der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen/der StädteRegion noch bei den bisherigen
kreisangehörigen Gemeinden zu einer finanziellen Schlechterstellung kommen soll.“
2. In den hierzu entwickelten Finanzregelungen sieht die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in § 2 vor, dass die Stadt Aachen die ihr zuzurechnenden finanziellen Belastungen der StädteRegion durch eine Regionsumlage nach „Fortschreibung der bisher für
die kreisangehörigen Gemeinden geltenden Bemessung der Kreisumlage entsprechend § 56 KrO NRW“ ausgleicht. „Die durch die Regionsumlage nicht gedeckten oder
überdeckten Kosten aus den von der Stadt übertragenen Aufgaben werden pauschal
ausgeglichen.“ Zur Ermittlung des pauschalen Ausgleichs soll eine abschließende Regelung nach Rechnungsabschluss des Jahres 2015 entwickelt werden.
3. Die Erfahrungen in den zurückliegenden Haushaltsjahren haben erhebliche Unwägbarkeiten im System der Finanzbeziehungen gezeigt. Hierbei sind insbesondere hervorzuheben
•
Hohe Instabilität bei der Entwicklung der Umlagegrundlagen (inkongruente
Entwicklung der Wirtschaftskraft bei den regionsangehörigen Kommunen)
•
Sprunghafte Änderungen bei den allgemeinen Deckungsmitteln in Abhängigkeit von Entscheidungen des Gesetzgebers (Schlüsselzuweisungen)
•
Abhängigkeit der Regionsumlage - und für die Stadt Aachen damit auch der
Ausgleichszahlung - von der veränderten Inanspruchnahme der städteregionalen Ausgleichsrücklage
•
Die vereinbarte pauschale Ausgleichszahlung (derzeit rund 2,8 Mio. Euro p.a.)
hat nach der bisherigen Regelung eine Geltungsdauer von 3 Jahren und führt
innerhalb dieses Zeitraumes zu nicht gewollten Be- und Entlastungen.
4. Stadt Aachen und StädteRegion Aachen stimmen aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse darin überein, dass das System der Regionsumlage im Verhältnis zur Stadt lediglich ergänzt um einen abschließenden, pauschalen Ausgleich mit der Stadt
Aachen - zu erheblichen Lastenverschiebungen innerhalb des städteregionalen Verbundes führen wird und somit dauerhaft keine ausreichende Stabilität im Sinne der
erforderlichen Belastungsneutralität zu schaffen vermag. Dies gilt für die Stadt
Aachen einerseits und die übrigen 9 regionsangehörigen Kommunen andererseits
sowie für die StädteRegion.
II. Vorschlag für die zukünftige
zukünftige Verfahrensweise
1. Auf der Grundlage der vereinbarten Regelung unter § 2 Abs. 7 der öffentlichrechtlichen Vereinbarung wird die Finanzsystematik mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2012 zwischen StädteRegion und Stadt Aachen daher wie folgt angepasst:
1.1 Die Stadt Aachen leistet an die StädteRegion monatliche Abschlagszahlungen zum
Ausgleich der ihr voraussichtlich im jeweiligen Haushaltsjahr zuzurechnenden NettoAufwendungen (Aufwendungen abzüglich Erträge). Grundlage ist die vom Städteregionstag im Rahmen der Haushaltssatzung für alle regionsangehörigen Kommunen
einheitlich festgesetzte Regionsumlage gemäß § 56 KrO.
1.2 Anhand der vom Städteregionstag festgestellten Jahresabschlüsse ermittelt die StädteRegion die tatsächlichen, der Stadt Aachen zuzurechnenden Netto-Aufwendungen
und weist diese gegenüber der Stadt nach. Der Nachweis umfasst die angefallenen
Aufwendungen sowie die zu berücksichtigenden Erträge.
1.3 Die nachgewiesenen Netto-Aufwendungen der StädteRegion werden mit den für das
Jahr geleisteten Abschlagszahlungen der Stadt Aachen verrechnet. Eine sich ergebende Überzahlung der Stadt wird von der StädteRegion erstattet, eine sich ergebende
Nachzahlung der Stadt wird von der Stadt Aachen ausgeglichen (‚Ausgleichszahlung‘).
1.4 Der Anteil der Stadt Aachen an der Ausschüttung der Sparkasse Aachen sowie die
Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens aus der städtischen Vermögensübertragung sind für das jeweilige Haushaltsjahr abrechnungswirksam zu Gunsten der
Stadt Aachen zu berücksichtigen.
1.5 Im Haushalt der StädteRegion Aachen erfolgt bezogen auf die Stadt Aachen eine
Ausweisung der Regionsumlage sowie des zu erwartenden Ausgleichbetrages gemäß
Ziffer 1.3 (‚Ausgleichszahlung‘).
2
1.6 Verbindliche Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen
werden in einer gesonderten Anlage mit der Stadt Aachen vereinbart.
2. Durch die vorstehende Anpassung wird der vereinbarten Zielsetzung, wonach die
haushalterischen Be- und Entlastungen zwischen der StädteRegion und der Stadt
Aachen auszugleichen sind, nachhaltig entsprochen. Da die Stadt Aachen die ihr zuzurechnenden Belastungen der StädteRegion vollständig ausgleicht, sind auch die
berechtigten Interessen der ehemaligen Kreiskommunen gewahrt bzw. in keiner Weise berührt.
Aachen, den ………………………
Aachen, den ………………………
_____________________________
Marcel Philipp
Oberbürgermeister
_____________________________
Helmut Etschenberg
Städteregionsrat
_____________________________
Annekathrin Grehling
Grehling
Stadtkämmerin
_____________________________
Axel Hartmann
Allgemeiner Vertreter
3