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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
128617.pdf
Größe
207 kB
Erstellt
26.03.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:41

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Dezernat II Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Dez II/0013/WP16 öffentlich 26.03.2014 Hr. Kolobajew Fortentwicklung der Städteregion Aachen - Ergänzende Vereinbarungen zur Finanzierungssystematik Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 09.04.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt stimmt der Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik – als Ergänzung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen – zu. Er bestätigt die Aufnahme dieser Ergänzungsvereinbarung in die gemeinsame Stellungnahme von Stadt Aachen und Städteregion Aachen zur Evaluierung des Städteregion Aachen Gesetzes (dortige Anlage 4); zur Evaluierung ist in einem zusätzlichen Tagesordnungspunkt gesondert zu beschließen. 2. Der Rat der Stadt stimmt dem Nachtrag zu § 3 „Sonstige Regelungen“ als weitere Ergänzung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen zu. 3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das weitere Verfahren zum Abschluss der unter 1. und 2. benannten Ergänzungsvereinbarungen in Abstimmung mit der Städteregion zu betreiben. Philipp Oberbürgermeister Vorlage Dez II/0013/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.03.2014 Seite: 1/5 Erläuterungen: Zu 1. Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik Im Finanzverbund von Stadt Aachen und Städteregion zeigen sich im bisher vereinbarten Umlagesystem mit pauschaler Ausgleichszahlung (nachhaltig) ungewünschte Lastenverschiebungen. Diese resultieren wesentlich aus erheblichen Unwägbarkeiten im System der Finanzbeziehungen, wobei insbesondere hervorzuheben sind  Hohe Instabilität bei der Entwicklung der Umlagegrundlagen  Sprunghafte Änderungen bei den allgemeinen Deckungsmitteln in Abhängigkeit von Entscheidungen des Gesetzgebers (z.B. Förderung des ländlichen Raumes oder der Ballungsräume)  Abhängigkeit der Regionsumlage – und für die Stadt Aachen damit auch der Ausgleichszahlung – von der veränderten Inanspruchnahme der städteregionalen Ausgleichsrücklage So ergibt sich rechnerisch – vorbehaltlich der abschließenden Einigung über die Stimmigkeit der zuzurechnenden Kostenfaktoren für die Jahre 2010 und 2011 - eine Unterdeckung – über die Ausgleichszahlung hinaus - von insgesamt rd. 2,4 Mio. Euro (2010: 0,7 Mio. Euro, 2011: 1,7 Mio. Euro) für die Städteregion Aachen. In Abhängigkeit von Änderungen bei o.a. Parametern, so z.B. einer geringeren Inanspruchnahme der städteregionalen Ausgleichsrücklage bei Festsetzung der Regionsumlage – kann sich der Effekt allerdings auch zu Lasten der Stadt Aachen verschieben. Vor dem Hintergrund der sich aufzehrenden Ausgleichsrücklage ist diese Entwicklung in den nächsten Jahren konkret zu erwarten. Insgesamt belegen die Rechnungslegungen der Vorjahre, dass die Hoffnung auf eine nach Rechnungsabschluss des Jahres 2015 auf Dauer festzulegende pauschale Ausgleichsgröße – so wie in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen vorgesehen - nicht erfüllt werden kann. Bisher gilt ein Betrag von rd. 2,8 Mio. Euro als pauschale Ausgleichsleistung gemäß § 2 der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen; dieser müsste aufgrund der nicht gewollten Belastungen der ehemaligen Kreisseite sowie der zukünftig absehbaren Überlasten für die Stadt Aachen angepasst werden. Die in ihren Ursachen und zwischen den Partnern wechselnden Beund Entlastungen sind in der Systematik einer pauschalierten Ausgleichszahlung nicht beherrschbar und verletzen die vereinbarte Belastungsneutralität. Nach dieser Vorgabe soll es durch die Bildung der Städteregion Aachen weder bei der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen/der Städteregion noch bei den bisherigen kreisangehörigen Kommunen zu einer finanziellen Schlechterstellung kommen. Vorlage Dez II/0013/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.03.2014 Seite: 2/5 Vor diesem Hintergrund möchten die Parteien eine ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherung der gesetzlich vorgegebenen Belastungsneutralität schließen. Unter Leitung der Kämmerin der Stadt Aachen und des Kämmerers der Städteregion sowie unter Beteiligung von zwei Bürgermeistern wurde eine ergänzende Vereinbarung gemäß § 2 Ziffer 7 der vorgenannten öffentlichrechtlichen Vereinbarung ausgearbeitet. Diese Vereinbarung ist als Anlage 1 beiliegend und wird hiermit zum Beschluss empfohlen. Ziel dieser Regelung ist eine Vorauszahlung der Stadt Aachen auf der Grundlage der zu leistenden, gesetzlichen Regionsumlage sowie ein anschließender Nachweis der insbesondere durch die übertragenen Aufgaben im jeweiligen Jahr durch die Stadt Aachen verursachten (Netto-) Aufwendungen. Auf dieser Basis ist ein endgültiger Ausgleich begrenzt eben durch diese tatsächlichen Aufwendungen im Sinne der gesetzlich vorgegebenen Belastungsneutralität möglich. Die beiliegende Ergänzungsvereinbarung ist insoweit zwischen den Verwaltungen der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen verhandelt - und wurde zwischenzeitlich auch in der Bürgermeisterkonferenz vorgestellt. Noch nicht abschließend verhandelt ist die unter II. Ziffer 1.6 benannte Anlage, in der verbindliche Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen zwischen Stadt Aachen und Städteregion zu vereinbaren sind. Hierzu sind bereits wesentliche Eckpunkte zur Regelung zwischen den Beteiligten abgestimmt; diese sind allerdings noch detailliert auszufüllen und konkret zu vereinbaren. Beispielhaft sind folgende Eckpunkte zu benennen: Bestimmung von Grundlagen Hier werden insbesondere Begriffsdefinitionen, z.B. zum neuen Verständnis einer Ausgleichszahlung oder zu betriebswirtschaftlichen Abrechnungsgrößen, definiert Festlegungen zum Abrechnungsverfahren Neben der Konkretisierung der Abrechnungssystematik werden hier z.B. Fristen zu regeln sein für die Vorlage der Abrechnungen / Nachweise, für die Prüfung der vorgelegten Abrechnungen sowie für die Zahlungen der Abschläge und der abschließenden Ausgleichsbeträge. Darüber hinaus werden die konkreten Abrechnungsparameter zu bestimmen sein, also welche Positionen – ggfls. produktbezogen – bei den Abrechnungen zu berücksichtigen sind. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Vereinbarung von Abrechnungsschlüsseln. Hier wird es darum gehen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Praktikabilität / Verwaltungsaufwand auf der einen Seite und erforderlicher Nachweisverbindlichkeit auf der anderen Seite zu finden. Vorlage Dez II/0013/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.03.2014 Seite: 3/5 Konkret kann es nicht darum gehen, jeden kleinbetraglichen Verwaltungsaufwand der Städteregion einzeln und rechnungsmäßig gegenüber der Stadt Aachen zu belegen. Hier werden Pauschalierungen nach sachgerechten Abrechnungsschlüsseln zu vereinbaren sein. In dem Zusammenhang hat die Städteregion auch bereits die Abrechnung der Personalaufwendungen thematisiert. Auch in diesem Bereich erscheint eine dauerhafte, personenscharfe Nachverfolgung der ehemals städtischen Mitarbeiter in der personalwirtschaftlichen Fortentwicklung der Städteregion nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand leistbar, so dass eine pauschale Fortschreibung grundsätzlich zu befürworten ist. Andererseits können zu konkreten Positionen auch weitergehende Nachweise erforderlich werden. Behandlung von Sondertatbeständen Die abrechnungsmäßige Behandlung von Sondertatbeständen wird – soweit heute erkennbar – ebenfalls zu vereinbaren sein. So wird z.B. der Wegfall oder die Hinzunahme von Aufgaben entsprechende „Meldepflichten“ der Städteregion an die Stadt Aachen auslösen – und gegebenenfalls Auswirkungen auf die vereinbarten Abrechnungsschlüssel haben. Festlegung einer Instanz für Streitfälle Für den Fall, dass über Abrechnungspositionen nach Grund und/oder Höhe keine Verständigung erzielt werden kann, sollte eine klärende Instanz bestimmt werden. Hier könnte – unter Bezug auf Ziffer 15 des Einigungspapieres von Herrn Oberbürgermeister Philipp und Herrn Städteregionsrat Etschenberg - eine Klärung durch die beiden Hauptverwaltungsbeamten vereinbart werden. Regelung zur möglichen Anpassung / Änderung der Anlage Die Entwicklung der öffentlichen Aufgaben und die Regelungen der Rechnungslegung entwickeln sich fort. Nicht alle Regelungsbedarfe bestehen daher bereits heute, sind heute schon deutlich erkennbar oder bestehen so auch in der Zukunft fort. Es werden daher Anpassungs- und Fortschreibungsmöglichkeiten der Anlage nach Ziffer 1.6 zu vereinbaren sein; Änderungen hierzu sollten allerdings unabhängig von der restlichen Ergänzungsvereinbarung umgesetzt werden können. Auch dieser Teil der Ergänzungsvereinbarung (Anlage gemäß II. Ziffer 1.6) ist in die Bürgermeisterkonferenz einzubringen. Die „Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“ ist aufgrund der Bedeutung auch wichtiger Inhalt in der gemeinsamen Stellungnahme von Stadt Aachen und Städteregion Aachen zur Evaluierung des Städteregion Aachen Gesetzes. Vorlage Dez II/0013/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.03.2014 Seite: 4/5 Klarstellend sollte diese Vereinbarung ebenfalls durch das Gesetz oder auf anderem Wege durch den Landesgesetzgeber bestätigt werden. Zur Evaluierung des Städteregion Aachen Gesetzes wird in einem zusätzlichen Tagesordnungspunkt gesondert vorgelegt und beschlossen. Zu 2. Nachtrag zu § 3 „Sonstige Regelungen“ als weitere Ergänzung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen Mit dieser Regelung wird Ziffer 5 des sogen. „15 Punkte-Papieres“ (Verständigung von Herrn Oberbürgermeister Philipp und Herrn Städteregionsrat Etschenberg gemäß Ergebnispapier vom 26.09.2012) aufgegriffen. Auf Wunsch der Stadt Aachen soll der städtische Anteil an der Gewinnausschüttung des Zweckverbands-Sparkasse Aachen zunächst wieder direkt der Stadt Aachen zufließen. Dies erfordert eine Änderung zum § 3 (Sonstige Regelungen) der vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, der in Ziffer 2 bisher vorsieht, dass „die Ausschüttung der Sparkasse in vollem Umfang der StädteRegion zufließt.“ Mit der als Anlage 2 beiliegenden Ergänzungsvereinbarung wird der Zahlungsfluss dahingehend geändert, dass der der Stadt Aachen zugeteilte (hälftige) Betrag nunmehr direkt der Stadt Aachen zufließt. Die Stadt Aachen verpflichtet sich ihrerseits, den Zahlbetrag unverzüglich nach Erhalt an die Städteregion weiter zu leiten. Damit ändert sich die finanzielle Zuordnung im Ergebnis nicht, d.h. der städtische Anteil kann weiterhin im Rahmen der städteregionalen Abrechnungen zu Gunsten der Stadt Aachen berücksichtigt werden. Entsprechendes sieht daher auch die vorstehend beschriebene und als Anlage 1 beiliegende Ergänzungsvereinbarung in der dortigen Regelung unter II. Ziffer 1.4 vor. Anlage/n: 1. Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik 2. Nachtrag zu § 3 „Sonstige Regelungen“ als weitere Ergänzung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen Vorlage Dez II/0013/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 31.03.2014 Seite: 5/5 ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VEREINBARUNG zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen vom 17.12.2007, in Kraft getreten am 21.10.2009 hier: Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik I. Einleitung 1. Konstituierendes Element der Vereinbarungen zu den Finanzbeziehungen ist die Sicherstellung der Belastungsneutralität für alle von der Bildung der StädteRegion erfassten Gebietskörperschaften. Entsprechend regelt die im Kopf benannte öffentlichrechtliche Vereinbarung, dass „durch die Bildung der StädteRegion Aachen es weder bei der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen/der StädteRegion noch bei den bisherigen kreisangehörigen Gemeinden zu einer finanziellen Schlechterstellung kommen soll.“ 2. In den hierzu entwickelten Finanzregelungen sieht die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in § 2 vor, dass die Stadt Aachen die ihr zuzurechnenden finanziellen Belastungen der StädteRegion durch eine Regionsumlage nach „Fortschreibung der bisher für die kreisangehörigen Gemeinden geltenden Bemessung der Kreisumlage entsprechend § 56 KrO NRW“ ausgleicht. „Die durch die Regionsumlage nicht gedeckten oder überdeckten Kosten aus den von der Stadt übertragenen Aufgaben werden pauschal ausgeglichen.“ Zur Ermittlung des pauschalen Ausgleichs soll eine abschließende Regelung nach Rechnungsabschluss des Jahres 2015 entwickelt werden. 3. Die Erfahrungen in den zurückliegenden Haushaltsjahren haben erhebliche Unwägbarkeiten im System der Finanzbeziehungen gezeigt. Hierbei sind insbesondere hervorzuheben • Hohe Instabilität bei der Entwicklung der Umlagegrundlagen (inkongruente Entwicklung der Wirtschaftskraft bei den regionsangehörigen Kommunen) • Sprunghafte Änderungen bei den allgemeinen Deckungsmitteln in Abhängigkeit von Entscheidungen des Gesetzgebers (Schlüsselzuweisungen) • Abhängigkeit der Regionsumlage - und für die Stadt Aachen damit auch der Ausgleichszahlung - von der veränderten Inanspruchnahme der städteregionalen Ausgleichsrücklage • Die vereinbarte pauschale Ausgleichszahlung (derzeit rund 2,8 Mio. Euro p.a.) hat nach der bisherigen Regelung eine Geltungsdauer von 3 Jahren und führt innerhalb dieses Zeitraumes zu nicht gewollten Be- und Entlastungen. 4. Stadt Aachen und StädteRegion Aachen stimmen aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse darin überein, dass das System der Regionsumlage im Verhältnis zur Stadt lediglich ergänzt um einen abschließenden, pauschalen Ausgleich mit der Stadt Aachen - zu erheblichen Lastenverschiebungen innerhalb des städteregionalen Verbundes führen wird und somit dauerhaft keine ausreichende Stabilität im Sinne der erforderlichen Belastungsneutralität zu schaffen vermag. Dies gilt für die Stadt Aachen einerseits und die übrigen 9 regionsangehörigen Kommunen andererseits sowie für die StädteRegion. II. Vorschlag für die zukünftige zukünftige Verfahrensweise 1. Auf der Grundlage der vereinbarten Regelung unter § 2 Abs. 7 der öffentlichrechtlichen Vereinbarung wird die Finanzsystematik mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2012 zwischen StädteRegion und Stadt Aachen daher wie folgt angepasst: 1.1 Die Stadt Aachen leistet an die StädteRegion monatliche Abschlagszahlungen zum Ausgleich der ihr voraussichtlich im jeweiligen Haushaltsjahr zuzurechnenden NettoAufwendungen (Aufwendungen abzüglich Erträge). Grundlage ist die vom Städteregionstag im Rahmen der Haushaltssatzung für alle regionsangehörigen Kommunen einheitlich festgesetzte Regionsumlage gemäß § 56 KrO. 1.2 Anhand der vom Städteregionstag festgestellten Jahresabschlüsse ermittelt die StädteRegion die tatsächlichen, der Stadt Aachen zuzurechnenden Netto-Aufwendungen und weist diese gegenüber der Stadt nach. Der Nachweis umfasst die angefallenen Aufwendungen sowie die zu berücksichtigenden Erträge. 1.3 Die nachgewiesenen Netto-Aufwendungen der StädteRegion werden mit den für das Jahr geleisteten Abschlagszahlungen der Stadt Aachen verrechnet. Eine sich ergebende Überzahlung der Stadt wird von der StädteRegion erstattet, eine sich ergebende Nachzahlung der Stadt wird von der Stadt Aachen ausgeglichen (‚Ausgleichszahlung‘). 1.4 Der Anteil der Stadt Aachen an der Ausschüttung der Sparkasse Aachen sowie die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens aus der städtischen Vermögensübertragung sind für das jeweilige Haushaltsjahr abrechnungswirksam zu Gunsten der Stadt Aachen zu berücksichtigen. 1.5 Im Haushalt der StädteRegion Aachen erfolgt bezogen auf die Stadt Aachen eine Ausweisung der Regionsumlage sowie des zu erwartenden Ausgleichbetrages gemäß Ziffer 1.3 (‚Ausgleichszahlung‘). 2 1.6 Verbindliche Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen werden in einer gesonderten Anlage mit der Stadt Aachen vereinbart. 2. Durch die vorstehende Anpassung wird der vereinbarten Zielsetzung, wonach die haushalterischen Be- und Entlastungen zwischen der StädteRegion und der Stadt Aachen auszugleichen sind, nachhaltig entsprochen. Da die Stadt Aachen die ihr zuzurechnenden Belastungen der StädteRegion vollständig ausgleicht, sind auch die berechtigten Interessen der ehemaligen Kreiskommunen gewahrt bzw. in keiner Weise berührt. Aachen, den ……………………… Aachen, den ……………………… _____________________________ Marcel Philipp Oberbürgermeister _____________________________ Helmut Etschenberg Städteregionsrat _____________________________ Annekathrin Grehling Grehling Stadtkämmerin _____________________________ Axel Hartmann Allgemeiner Vertreter 3