Daten
Kommune
Aachen
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207 kB
Erstellt
26.03.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat II
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Dez II/0013/WP16
öffentlich
26.03.2014
Hr. Kolobajew
Fortentwicklung der Städteregion Aachen - Ergänzende
Vereinbarungen zur Finanzierungssystematik
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.04.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt stimmt der Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer
belastungsneutralen Finanzierungssystematik – als Ergänzung zur Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zum
Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen – zu. Er bestätigt die
Aufnahme dieser Ergänzungsvereinbarung in die gemeinsame Stellungnahme von Stadt
Aachen und Städteregion Aachen zur Evaluierung des Städteregion Aachen Gesetzes
(dortige Anlage 4); zur Evaluierung ist in einem zusätzlichen Tagesordnungspunkt gesondert
zu beschließen.
2. Der Rat der Stadt stimmt dem Nachtrag zu § 3 „Sonstige Regelungen“ als weitere Ergänzung
der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion
Aachen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen zu.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das weitere Verfahren zum Abschluss der unter
1. und 2. benannten Ergänzungsvereinbarungen in Abstimmung mit der Städteregion zu
betreiben.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage Dez II/0013/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2014
Seite: 1/5
Erläuterungen:
Zu 1.
Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen
Finanzierungssystematik
Im Finanzverbund von Stadt Aachen und Städteregion zeigen sich im bisher vereinbarten
Umlagesystem mit pauschaler Ausgleichszahlung (nachhaltig) ungewünschte Lastenverschiebungen.
Diese resultieren wesentlich aus erheblichen Unwägbarkeiten im System der Finanzbeziehungen,
wobei insbesondere hervorzuheben sind
Hohe Instabilität bei der Entwicklung der Umlagegrundlagen
Sprunghafte Änderungen bei den allgemeinen Deckungsmitteln in Abhängigkeit von
Entscheidungen des Gesetzgebers (z.B. Förderung des ländlichen Raumes oder der
Ballungsräume)
Abhängigkeit der Regionsumlage – und für die Stadt Aachen damit auch der
Ausgleichszahlung – von der veränderten Inanspruchnahme der städteregionalen
Ausgleichsrücklage
So ergibt sich rechnerisch – vorbehaltlich der abschließenden Einigung über die Stimmigkeit der
zuzurechnenden Kostenfaktoren für die Jahre 2010 und 2011 - eine Unterdeckung – über die
Ausgleichszahlung hinaus - von insgesamt rd. 2,4 Mio. Euro (2010: 0,7 Mio. Euro, 2011: 1,7 Mio.
Euro) für die Städteregion Aachen.
In Abhängigkeit von Änderungen bei o.a. Parametern, so z.B. einer geringeren Inanspruchnahme der
städteregionalen Ausgleichsrücklage bei Festsetzung der Regionsumlage – kann sich der Effekt
allerdings auch zu Lasten der Stadt Aachen verschieben. Vor dem Hintergrund der sich aufzehrenden
Ausgleichsrücklage ist diese Entwicklung in den nächsten Jahren konkret zu erwarten.
Insgesamt belegen die Rechnungslegungen der Vorjahre, dass die Hoffnung auf eine nach
Rechnungsabschluss des Jahres 2015 auf Dauer festzulegende pauschale Ausgleichsgröße – so wie
in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der
Finanzbeziehungen vorgesehen - nicht erfüllt werden kann. Bisher gilt ein Betrag von rd. 2,8 Mio. Euro
als pauschale Ausgleichsleistung gemäß § 2 der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung zum
Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen; dieser müsste aufgrund der nicht
gewollten Belastungen der ehemaligen Kreisseite sowie der zukünftig absehbaren Überlasten für die
Stadt Aachen angepasst werden. Die in ihren Ursachen und zwischen den Partnern wechselnden Beund Entlastungen sind in der Systematik einer pauschalierten Ausgleichszahlung nicht beherrschbar
und verletzen die vereinbarte Belastungsneutralität. Nach dieser Vorgabe soll es durch die Bildung der
Städteregion Aachen weder bei der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen/der Städteregion noch bei den
bisherigen kreisangehörigen Kommunen zu einer finanziellen Schlechterstellung kommen.
Vorlage Dez II/0013/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2014
Seite: 2/5
Vor diesem Hintergrund möchten die Parteien eine ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen
Sicherung der gesetzlich vorgegebenen Belastungsneutralität schließen. Unter Leitung der Kämmerin
der Stadt Aachen und des Kämmerers der Städteregion sowie unter Beteiligung von zwei
Bürgermeistern wurde eine ergänzende Vereinbarung gemäß § 2 Ziffer 7 der vorgenannten öffentlichrechtlichen Vereinbarung ausgearbeitet. Diese Vereinbarung ist als Anlage 1 beiliegend und wird
hiermit zum Beschluss empfohlen.
Ziel dieser Regelung ist eine Vorauszahlung der Stadt Aachen auf der Grundlage der zu leistenden,
gesetzlichen Regionsumlage sowie ein anschließender Nachweis der insbesondere durch die
übertragenen Aufgaben im jeweiligen Jahr durch die Stadt Aachen verursachten (Netto-)
Aufwendungen. Auf dieser Basis ist ein endgültiger Ausgleich begrenzt eben durch diese
tatsächlichen Aufwendungen im Sinne der gesetzlich vorgegebenen Belastungsneutralität möglich.
Die beiliegende Ergänzungsvereinbarung ist insoweit zwischen den Verwaltungen der Stadt Aachen
und der Städteregion Aachen verhandelt - und wurde zwischenzeitlich auch in der
Bürgermeisterkonferenz vorgestellt.
Noch nicht abschließend verhandelt ist die unter II. Ziffer 1.6 benannte Anlage, in der verbindliche
Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen zwischen Stadt Aachen und
Städteregion zu vereinbaren sind. Hierzu sind bereits wesentliche Eckpunkte zur Regelung zwischen
den Beteiligten abgestimmt; diese sind allerdings noch detailliert auszufüllen und konkret zu
vereinbaren. Beispielhaft sind folgende Eckpunkte zu benennen:
Bestimmung von Grundlagen
Hier werden insbesondere Begriffsdefinitionen, z.B. zum neuen Verständnis einer
Ausgleichszahlung oder zu betriebswirtschaftlichen Abrechnungsgrößen, definiert
Festlegungen zum Abrechnungsverfahren
Neben der Konkretisierung der Abrechnungssystematik werden hier z.B. Fristen zu regeln
sein für die Vorlage der Abrechnungen / Nachweise, für die Prüfung der vorgelegten
Abrechnungen sowie für die Zahlungen der Abschläge und der abschließenden
Ausgleichsbeträge.
Darüber hinaus werden die konkreten Abrechnungsparameter zu bestimmen sein, also
welche Positionen – ggfls. produktbezogen – bei den Abrechnungen zu berücksichtigen sind.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Vereinbarung von Abrechnungsschlüsseln. Hier wird es
darum gehen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Praktikabilität / Verwaltungsaufwand
auf der einen Seite und erforderlicher Nachweisverbindlichkeit auf der anderen Seite zu
finden.
Vorlage Dez II/0013/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2014
Seite: 3/5
Konkret kann es nicht darum gehen, jeden kleinbetraglichen Verwaltungsaufwand der
Städteregion einzeln und rechnungsmäßig gegenüber der Stadt Aachen zu belegen. Hier
werden Pauschalierungen nach sachgerechten Abrechnungsschlüsseln zu vereinbaren sein.
In dem Zusammenhang hat die Städteregion auch bereits die Abrechnung der
Personalaufwendungen thematisiert. Auch in diesem Bereich erscheint eine dauerhafte,
personenscharfe Nachverfolgung der ehemals städtischen Mitarbeiter in der
personalwirtschaftlichen Fortentwicklung der Städteregion nur mit unverhältnismäßigem
Verwaltungsaufwand leistbar, so dass eine pauschale Fortschreibung grundsätzlich zu
befürworten ist.
Andererseits können zu konkreten Positionen auch weitergehende Nachweise erforderlich
werden.
Behandlung von Sondertatbeständen
Die abrechnungsmäßige Behandlung von Sondertatbeständen wird – soweit heute erkennbar
– ebenfalls zu vereinbaren sein. So wird z.B. der Wegfall oder die Hinzunahme von Aufgaben
entsprechende „Meldepflichten“ der Städteregion an die Stadt Aachen auslösen – und
gegebenenfalls Auswirkungen auf die vereinbarten Abrechnungsschlüssel haben.
Festlegung einer Instanz für Streitfälle
Für den Fall, dass über Abrechnungspositionen nach Grund und/oder Höhe keine
Verständigung erzielt werden kann, sollte eine klärende Instanz bestimmt werden.
Hier könnte – unter Bezug auf Ziffer 15 des Einigungspapieres von Herrn Oberbürgermeister
Philipp und Herrn Städteregionsrat Etschenberg - eine Klärung durch die beiden
Hauptverwaltungsbeamten vereinbart werden.
Regelung zur möglichen Anpassung / Änderung der Anlage
Die Entwicklung der öffentlichen Aufgaben und die Regelungen der Rechnungslegung
entwickeln sich fort. Nicht alle Regelungsbedarfe bestehen daher bereits heute, sind heute
schon deutlich erkennbar oder bestehen so auch in der Zukunft fort.
Es werden daher Anpassungs- und Fortschreibungsmöglichkeiten der Anlage nach Ziffer 1.6
zu vereinbaren sein; Änderungen hierzu sollten allerdings unabhängig von der restlichen
Ergänzungsvereinbarung umgesetzt werden können.
Auch dieser Teil der Ergänzungsvereinbarung (Anlage gemäß II. Ziffer 1.6) ist in die
Bürgermeisterkonferenz einzubringen.
Die „Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen
Finanzierungssystematik“ ist aufgrund der Bedeutung auch wichtiger Inhalt in der gemeinsamen
Stellungnahme von Stadt Aachen und Städteregion Aachen zur Evaluierung des Städteregion Aachen
Gesetzes.
Vorlage Dez II/0013/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2014
Seite: 4/5
Klarstellend sollte diese Vereinbarung ebenfalls durch das Gesetz oder auf anderem Wege durch den
Landesgesetzgeber bestätigt werden.
Zur Evaluierung des Städteregion Aachen Gesetzes wird in einem zusätzlichen Tagesordnungspunkt
gesondert vorgelegt und beschlossen.
Zu 2.
Nachtrag zu § 3 „Sonstige Regelungen“ als weitere Ergänzung der Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zum
Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen
Mit dieser Regelung wird Ziffer 5 des sogen. „15 Punkte-Papieres“ (Verständigung von Herrn
Oberbürgermeister Philipp und Herrn Städteregionsrat Etschenberg gemäß Ergebnispapier vom
26.09.2012) aufgegriffen.
Auf Wunsch der Stadt Aachen soll der städtische Anteil an der Gewinnausschüttung des
Zweckverbands-Sparkasse Aachen zunächst wieder direkt der Stadt Aachen zufließen. Dies erfordert
eine Änderung zum § 3 (Sonstige Regelungen) der vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung,
der in Ziffer 2 bisher vorsieht, dass „die Ausschüttung der Sparkasse in vollem Umfang der
StädteRegion zufließt.“
Mit der als Anlage 2 beiliegenden Ergänzungsvereinbarung wird der Zahlungsfluss dahingehend
geändert, dass der der Stadt Aachen zugeteilte (hälftige) Betrag nunmehr direkt der Stadt Aachen
zufließt.
Die Stadt Aachen verpflichtet sich ihrerseits, den Zahlbetrag unverzüglich nach Erhalt an die
Städteregion weiter zu leiten.
Damit ändert sich die finanzielle Zuordnung im Ergebnis nicht, d.h. der städtische Anteil kann
weiterhin im Rahmen der städteregionalen Abrechnungen zu Gunsten der Stadt Aachen
berücksichtigt werden. Entsprechendes sieht daher auch die vorstehend beschriebene und als Anlage
1 beiliegende Ergänzungsvereinbarung in der dortigen Regelung unter II. Ziffer 1.4 vor.
Anlage/n:
1. Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen
Finanzierungssystematik
2. Nachtrag zu § 3 „Sonstige Regelungen“ als weitere Ergänzung der Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zum
Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen
Vorlage Dez II/0013/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.03.2014
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ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VEREINBARUNG
zwischen
der Stadt Aachen
und
der StädteRegion Aachen
zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen
vom 17.12.2007, in Kraft getreten am 21.10.2009
hier: Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen
Finanzierungssystematik
I. Einleitung
1. Konstituierendes Element der Vereinbarungen zu den Finanzbeziehungen ist die Sicherstellung der Belastungsneutralität für alle von der Bildung der StädteRegion erfassten Gebietskörperschaften. Entsprechend regelt die im Kopf benannte öffentlichrechtliche Vereinbarung, dass „durch die Bildung der StädteRegion Aachen es weder
bei der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen/der StädteRegion noch bei den bisherigen
kreisangehörigen Gemeinden zu einer finanziellen Schlechterstellung kommen soll.“
2. In den hierzu entwickelten Finanzregelungen sieht die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in § 2 vor, dass die Stadt Aachen die ihr zuzurechnenden finanziellen Belastungen der StädteRegion durch eine Regionsumlage nach „Fortschreibung der bisher für
die kreisangehörigen Gemeinden geltenden Bemessung der Kreisumlage entsprechend § 56 KrO NRW“ ausgleicht. „Die durch die Regionsumlage nicht gedeckten oder
überdeckten Kosten aus den von der Stadt übertragenen Aufgaben werden pauschal
ausgeglichen.“ Zur Ermittlung des pauschalen Ausgleichs soll eine abschließende Regelung nach Rechnungsabschluss des Jahres 2015 entwickelt werden.
3. Die Erfahrungen in den zurückliegenden Haushaltsjahren haben erhebliche Unwägbarkeiten im System der Finanzbeziehungen gezeigt. Hierbei sind insbesondere hervorzuheben
•
Hohe Instabilität bei der Entwicklung der Umlagegrundlagen (inkongruente
Entwicklung der Wirtschaftskraft bei den regionsangehörigen Kommunen)
•
Sprunghafte Änderungen bei den allgemeinen Deckungsmitteln in Abhängigkeit von Entscheidungen des Gesetzgebers (Schlüsselzuweisungen)
•
Abhängigkeit der Regionsumlage - und für die Stadt Aachen damit auch der
Ausgleichszahlung - von der veränderten Inanspruchnahme der städteregionalen Ausgleichsrücklage
•
Die vereinbarte pauschale Ausgleichszahlung (derzeit rund 2,8 Mio. Euro p.a.)
hat nach der bisherigen Regelung eine Geltungsdauer von 3 Jahren und führt
innerhalb dieses Zeitraumes zu nicht gewollten Be- und Entlastungen.
4. Stadt Aachen und StädteRegion Aachen stimmen aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse darin überein, dass das System der Regionsumlage im Verhältnis zur Stadt lediglich ergänzt um einen abschließenden, pauschalen Ausgleich mit der Stadt
Aachen - zu erheblichen Lastenverschiebungen innerhalb des städteregionalen Verbundes führen wird und somit dauerhaft keine ausreichende Stabilität im Sinne der
erforderlichen Belastungsneutralität zu schaffen vermag. Dies gilt für die Stadt
Aachen einerseits und die übrigen 9 regionsangehörigen Kommunen andererseits
sowie für die StädteRegion.
II. Vorschlag für die zukünftige
zukünftige Verfahrensweise
1. Auf der Grundlage der vereinbarten Regelung unter § 2 Abs. 7 der öffentlichrechtlichen Vereinbarung wird die Finanzsystematik mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2012 zwischen StädteRegion und Stadt Aachen daher wie folgt angepasst:
1.1 Die Stadt Aachen leistet an die StädteRegion monatliche Abschlagszahlungen zum
Ausgleich der ihr voraussichtlich im jeweiligen Haushaltsjahr zuzurechnenden NettoAufwendungen (Aufwendungen abzüglich Erträge). Grundlage ist die vom Städteregionstag im Rahmen der Haushaltssatzung für alle regionsangehörigen Kommunen
einheitlich festgesetzte Regionsumlage gemäß § 56 KrO.
1.2 Anhand der vom Städteregionstag festgestellten Jahresabschlüsse ermittelt die StädteRegion die tatsächlichen, der Stadt Aachen zuzurechnenden Netto-Aufwendungen
und weist diese gegenüber der Stadt nach. Der Nachweis umfasst die angefallenen
Aufwendungen sowie die zu berücksichtigenden Erträge.
1.3 Die nachgewiesenen Netto-Aufwendungen der StädteRegion werden mit den für das
Jahr geleisteten Abschlagszahlungen der Stadt Aachen verrechnet. Eine sich ergebende Überzahlung der Stadt wird von der StädteRegion erstattet, eine sich ergebende
Nachzahlung der Stadt wird von der Stadt Aachen ausgeglichen (‚Ausgleichszahlung‘).
1.4 Der Anteil der Stadt Aachen an der Ausschüttung der Sparkasse Aachen sowie die
Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens aus der städtischen Vermögensübertragung sind für das jeweilige Haushaltsjahr abrechnungswirksam zu Gunsten der
Stadt Aachen zu berücksichtigen.
1.5 Im Haushalt der StädteRegion Aachen erfolgt bezogen auf die Stadt Aachen eine
Ausweisung der Regionsumlage sowie des zu erwartenden Ausgleichbetrages gemäß
Ziffer 1.3 (‚Ausgleichszahlung‘).
2
1.6 Verbindliche Abrechnungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Ausgleichszahlungen
werden in einer gesonderten Anlage mit der Stadt Aachen vereinbart.
2. Durch die vorstehende Anpassung wird der vereinbarten Zielsetzung, wonach die
haushalterischen Be- und Entlastungen zwischen der StädteRegion und der Stadt
Aachen auszugleichen sind, nachhaltig entsprochen. Da die Stadt Aachen die ihr zuzurechnenden Belastungen der StädteRegion vollständig ausgleicht, sind auch die
berechtigten Interessen der ehemaligen Kreiskommunen gewahrt bzw. in keiner Weise berührt.
Aachen, den ………………………
Aachen, den ………………………
_____________________________
Marcel Philipp
Oberbürgermeister
_____________________________
Helmut Etschenberg
Städteregionsrat
_____________________________
Annekathrin Grehling
Grehling
Stadtkämmerin
_____________________________
Axel Hartmann
Allgemeiner Vertreter
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