Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
128071.pdf
Größe
256 kB
Erstellt
20.03.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1106/WP16
öffentlich
20.03.2014
FB 61/30 Dez. III
Campus Melaten - Situation für Radfahrer und Fußgänger an der
Ringfahrbahn Süd
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.04.2014
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/1106/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 1/5
Erläuterungen:
1. Anlass
Im Rahmen der Erschließung des Campus Melaten werden die Verkehrsflächen vom Bau – und
Liegenschaftsbetrieb NRW seit 2013 hergestellt, die so im Mobilitätsausschuss am 10.12.2009
beschlossen wurden. Die neue Verkehrsführung an der Uniklinik Aachen wurde am 27.09.2012 im
Mobilitätsausschuss beschlossen und wird seit 2013 umgesetzt. Die Stadt Aachen ist nicht Bauherr
dieser Maßnahmen, betreut jedoch die Abwicklung der Verkehrsführung während der
Hochbaumaßnahmen sowie die regelgerechte Ausführung der Straßenbaumaßnahmen. Beide
Projekte - unterschiedlicher Inverstoren - grenzen aneinander. Der Übergang ist fließend. Für den
Verkehrsteilnehmer, ob Pkw-Nutzer, Radfahrer oder Fußgänger ist nicht immer erkennbar, ob eine
bauliche Maßnahme schon abgeschlossen oder noch in Umbau befindlich ist. Eine scheinbar
fehlerhafte Ausführung kann auch eine noch nicht vollendete Baumaßnahme sein.
Es sind nun Ende 2013 bis 2014 mehrere Anfragen von Bürgern eingegangen, die problematische
Stellen für Fußgänger und Radfahrer zwischen der ovalen Ringfahrbahn Süd (zwischen
Kullenhofstraße/Valkenburger Straße/Pariser Ring/Forckenbeckstraße) und dem Kreisverkehr an der
Kullenhofstraße beschreiben sowie um Überprüfung und Behebung der Mängel bitten.
2. Sachstandsbericht
Bei einem Ortstermin wurden die nachfolgend aufgelisteten Fragen erörtert. Inwieweit
Handlungsbedarf seitens der Stadt Aachen oder der Investoren besteht, ist den u.a. Antworten zu
entnehmen.
Ovale Ringfahrbahn
Frage: Beim Verlassen der ovalen Ringfahrbahn muss eine ca. 4cm hohe Kante in Richtung Radweg
Richtung Vaalser Straße überwunden werden. Es fehlt eine Nullabsenkung. Ebenso sollten laut
ERA2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, FGSV 2010) keine „Gullis“ im
Einmündungsbereich liegen. Wird diese Stelle noch fahrradfreundlich umgestaltet?
Antwort: auf einer Strecke von ca. 8 m ist der Bord auf ca. 4 cm abgesenkt; eine nachträgliche
bauliche Absenkung auf Fahrbahnniveau ist ebenso notwendig wie der Austausch des
Straßenablaufkörpers, um den Übergang von der Fahrbahn auf den Radweg Richtung Vaalser Straße
barrierefrei zu gestalten.
Darüber hinaus fehlt an allen Einmündungen ein barrierefreier Übergang für Fußgänger. Der Investor
(BLB) hat bisher die von der Fachverwaltung geforderten Änderungen noch nicht anpassen können:
Nur der von der Kommission „Barrierfreies Bauen“ favorisierten Lösung (einer Rampe in
Metallbauweise) wurde vom Landesbetrieb als Bauträger am 10.02.2014 zugestimmt; diese Lösung
ist aber vom Mobilitätsausschuss am 19.10.2013 abgelehnt worden.
Forckenbeckstraße/Pauwelsstraße
Frage: Wenn man mit dem Rad von der Ringfahrbahn kommend in die Forckenbeckstraße
fährt und anschließend links in die Pauwelsstraße Richtung Klinikum abbiegen will, findet man keine
Hilfen zum Linksabbiegen. Der am Fahrbahnrand verlaufende benutzungspflichtige Radfahrstreifen
Vorlage FB 61/1106/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 2/5
hat einen durchgezogenen Breitstrich, so dass heute kein Linksabbiegen gestattet ist. Wie kann der
Radfahrer beim Abbiegen unterstützt werden? Wie kann verhindert werden, dass der wartende
Radfahrer, der links abbiegen will, dem der Forckenbeckstraße folgenden Radfahrer im Weg steht?
Kann eine Aufstellfläche zum "indirekten" Linksabbiegen gebaut oder markiert werden? Oder ein
"Ausklinken nach rechts, um links abzubiegen"?
Antwort: Im Rahmen der neuen Verkehrsführung sollte der Radverkehr über die Pauwelsstraße
(Umwelttrasse) zur Uniklinik fahren können. Hierzu ist ein Wechsel vom rechts liegenden
Radfahrstreifen in die Kfz-Spur erforderlich. Die Breitstrichmarkierung des Radfahrstreifens wird
deshalb auf einer Länge von ca. 25 m unterbrochen, damit der notwendige Wechsel der Radfahrer in
die Kfz-Spur möglich ist. Von hier aus kann der Radfahrer - unter Beachtung des Gegenverkehrs links abbiegen. Der nachfolgende Kfz-Verkehr muss alle dort wartenden Verkehrsteilnehmer (ob
Busse, Radfahrer, Rettungswagen) beachten. Wie vor Ort beobachtet wurde, praktizieren alle
Radfahrer bereits heute diesen Fahrweg, der allerdings heute durch die fehlerhafte Markierung noch
nicht gestattet ist. Die Änderung der Markierung wurde bereits in Auftrag gegeben. Eine baulich
gestaltete, indirekte Aufstellflläche am Fahrbahnrand ist zusätzlich nicht erforderlich.
Kullenhofstraße (aus Richtung Hörn)
Frage: In der vom Mobilitätsausschuss 27.09.2012 beschlossenen Ausbauplanung führt der
Radfahrstreifen bis zum Kreisverkehr Kullenhofstraße: In der tatsächlichen Bauausführung endet der
Streifen etwa 50 m vor dem Kreisverkehr an der im Plan dargestellten Querungsstelle: Ist die
Fahrbahn von der Querungsstelle bis zum Kreisverkehr Kullenhofstraße noch breit genug, um den
geplanten Radfahr- oder Schutzstreifen bis zum Kreisverkehr weiter führen zu können? Ist dies - wie
beschlossen - vorgesehen?
Antwort: Im Mobilitätsausschuss wurde nicht die vom Fragesteller erwähnte Variante
beschlossen. Die beschlossene Ausführungsplanung stellt einen Radfahrstreifen von der
Kullenhofstraße kommend dar, der über die Querungsstelle am Fahrbahnteiler auf den
linksseitigen für Radfahrer freigegebenen Gehweg geleitet wird (siehe Anlage 1). In der
aktuellen Bauausführung wurde vor der Querungshilfe zusätzlich rechts eine weitere kleine
Verkehrsinsel eingebaut, auf der Verkehrsschilder zu den Parkplätzen stehen. Hiervor endet
auch der Radfahrstreifen.
Eine Führung des Radverkehrs mit durchgehendem Rad - bzw. Schutzstreifen zum
Kreisverkehr ist nicht möglich und gewollt, da die Fahrbahn max. 3,50m breit ist. Laut ERA2010
(Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, FGSV 2010) sollen Radfahrstreifen in
Kreisverkehrszufahrten ca. 20m vor dem Kreisverkehr enden und als Schutzstreifen nur bis
zum Fahrbahnteiler geführt werden. So soll dahinter, in der Kreisverkehrszufahrt, das
Nebeneinanderfahren von Kraftfahrzeug- und Radverkehr verhindert werden, damit der
Kraftfahrer den vor ihm fahrenden Radfahrer nicht überholt und beim Abbiegen wahrnimmt.
Der Radfahrer kann also hier wählen, ob er nach links über die Mittelinsel abzweigt und in der
Nebenanlage am Kreisverkehr vorbeifährt oder ob er weiter geradeaus - zusammen mit dem
Kraftfahrzeugverkehr - im Kreisverkehr in Richtung Uniklinik fährt. Hierzu muss die
Breitstrichmarkierung des Radfahrstreifens auf einer Länge von ca. 20m unterbrochen werden,
damit der Radfahrer in die Kfz-Spur wechseln kann.
Vorlage FB 61/1106/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 3/5
Kullenhofstraße (aus Richtung Hörn)
Frage: Der Übergang des südlich an der Kullenhofstraße verlaufenden Radwegs auf den
Radfahrstreifen zum Kreisverkehr (am westlichen Ende der Brücke über den Dorbach) ist in keinem
Plan detailliert ausgeführt. Der Antragsteller bittet darum, sehr zeitnah die Markierung vom Ende des
baulich angelegten Radwegs (rechts neben der Warnbake) zum mittig liegenden Radfahrstreifen
durchzuführen und rot einzufärben, da hier ein Konflikt mit dem freien Rechtsabbieger von der
Kullenhofstraße zum Pariser Ring besteht.
Antwort: Im Rahmen der Baumaßnahme erfolgte bereits Anfang 2014 die vom Bürger erwähnte
fehlende Markierung.
Zweirichtungsradweg Kullenhofstraße
Frage: Bleibt der zurzeit bestehende Zweirichtungsradweg Kullenhofstraße zwischen Steinbergweg
und Kreisverkehr weiterhin in beiden Richtungen benutzungspflichtig?
Antwort: Der Radweg ist in beiden Fahrtrichtungen nicht mehr benutzungspflichtig. In Richtung
Westen besteht ein Gehweg mit Zusatz „Radfahrer frei“; in der Gegenrichtung vom
Steinbergweg aus kommend ist die Benutzungspflicht des Radweges aufgehoben. Im Bereich
der Tempo 30 Zone, zu der die Kullenhofstraße teilweise gehört, gibt es ebenfalls keine
benutzungspflichtigen Radwege mehr.
Schwesternwohnheim Kullenhofstraße
Frage: An der Zu- und Ausfahrt der Stichstraße Kullenhofstraße (Schwesternwohnheim) sollte im
Kreisverkehr die Radwegüberfahrt und der Fußgängerweg bevorrechtigt geführt werden, um
Nahmobilität attraktiv zu gestalten. Es ist nicht verständlich, warum der Verkehr vom/zum Wohnheim
höherrangig ist als der kreuzende Rad/Fußgängerverkehr. Gleichzeitig wird gewünscht, die Fahrbahn
im Bereich der Radwegeüberfahrt auf das Radwegniveau anzuheben, wie es in der ERA2010 an
Einmündungen und Grundstückszufahrten empfohlen wird.
Antwort: Die Furten für den Radverkehr, der hier in der Nebenanlage fährt und die Zu- und
Ausfahrt der Stichstraße überquert, haben ca. 6,00 m Abstand von der Kreisfahrbahn. Eine
bevorrechtigte Führung des Radverkehrs ist deshalb gemäß Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung (VwV StVo) bei einem Abstand von mehr als 5 m nicht möglich.
Ebenso ist eine Anrampung der Fahrbahn auf Radwegniveau hier ausgeschlossen. Es handelt
sich hier nicht um eine Zufahrt zu einem öffentlichen Parkplatz, sondern um reservierten
Parkraum für einen bestimmten Personenkreis, mit entsprechend geringen
Fahrzeugbewegungen. Angesichts des recht geringen Kfz-Verkehrs (ca. 200 ein – und
ausfahrende Kraftfahrzeuge am Tag) ist das Queren der Stichstraße in Höhe der Mittelinsel am
Kreisverkehr für Fußgänger und Radfahrer – auch ohne die gewünschte Bevorrechtigung - nicht
problematisch.
3. Weitere Vorgehensweise
Die nachträgliche bauliche Absenkung des Bordsteins auf Fahrbahnniveau und der Austausch des
Straßenablaufkörpers im Bereich der Ringfahrbahn Süd ist durch den Bauherrn (BLB)Investor
Vorlage FB 61/1106/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 4/5
vorzunehmen. Die vom Landesbetrieb Straßen NRW gestattete barrierefreie Ausführung der Rampe
im Übergangsbereich zur Brückenkappe (Metallbauweise) ist zurzeit nicht möglich, da es einen
ablehnenden politischen Beschluss gibt.
Anlage/n:
Anlage 1 - Radverkehrsführung
Vorlage FB 61/1106/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 5/5
Uniklinikum: Verkehrsführung Radverkehr
FP
Anlage 1
FP
FP
FP