Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
126718.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
20.02.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1080/WP16
öffentlich
20.02.2014
FB 61/30 Dez. III
Stadtverkehrsförderung NRW
- Finanzierungssituation
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.04.2014
MA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird
beauftragt,
- mit der Bezirksregierung über Möglichkeiten der Förderung von straßenbezogenen Maßnahmen zu
verhandeln, die zur Umsetzung des beschlossenen Luftreinhalteplanes notwendig sind, sowie
- eine Anpassung der Förderrichtlinien der Investitionsförderung nach §12 mit dem Zweckverband
Nahverkehr Rheinland zu verhandeln.
Vorlage FB 61/1080/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Im Rahmen des Programms Stadtverkehrsförderung NRW werden auch in 2014 Maßnahmen aus
Aachen eingeplant und gefördert. Allerdings stehen nur noch geringe Mittel zur Verfügung, so daß
längst nicht mehr alle förderfähigen und angemeldeten Maßnahmen berücksichtigt werden können. In
der Vergangenheit hat das Ministerium mit sukzessiven Reduzierungen der Förderquote
(zwischenzeitlich nur noch 60%) reagiert; dies scheint nun nicht mehr aus zu reichen.
Aus Bundesmitteln nach Entflechtungsgesetz sowie aus weiteren Landesmitteln zur Förderung der
Nahmobilität stehen für den gesamten Regierungsbezirk Köln in 2014 ca. 20 Mio € zur Verfügung.
Damit kann der Finanzbedarf selbst für die dringlichsten Straßenbaumaßnahmen bei weitem nicht
gedeckt werden.
Vom Regionalrat wurden in seiner Sitzung am 14. Februar 2014 folgende für die Stadt Aachen
relevante Maßnahmen als regionaler Vorschlag beschlossen:
Zuwendungen aus Nahmobilitätsmitteln:
-
Öffentlichkeitsarbeit Radverkehr
28.000 €
-
Nahmobilitätsgerechter Ausbau Claßen-/Süsterfeldstr. 1.BA
-
Bahntrassenradweg Aachen-Jülich;
Teilabschnitte des Projektes der Städteregion
266.000 €
3.400.000 €
Zuwendungen aus Entflechtungsgesetz:
-
Neu-/Ausbau der Schleidener Straße
1.046.000 €
In der Bedarfsdokumentation für 2015 sind insgesamt Maßnahmen mit einem Bedarf in Höhe von
67,824 Mio € Zuwendungen nach Entflechtungsgesetz aufgelistet. Für die Stadt Aachen sind
dargestellt:
-
K4 Grauenhofer Weg
1.332.000 €
-
Verbesserung der Ortseingangssituation an Hauptverkehrsstr.
-
Umbau Grüner Weg
-
Umbau der Lintertstraße (Maßnahme der StädteRegion)
469.000 €
1.410.000 €
447.000 €
Bereits ebenfalls stark überzeichnet ist die Bedarfsdokumentation für 2016 mit einem Bedarf in
Höhe von 55,471 Mio €. Auch hier ist die Stadt mit Maßnahmen vertreten:
-
Ausbau Lütticher Straße, 2.BA von Limburger Straße
bis Amsterdamer Ring
-
1.148.000 €
Bahnübergang Schleidener Straße
212.000 €
Bereits heute sind Maßnahmen, die – obwohl sie den Förderkriterien entsprechen – nicht
berücksichtigt. Das betrifft aktuell die Maßnahmen
Vorlage FB 61/1080/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 2/3
-
Maßnahmenplan Radverkehr, 3. BA, Ostviertel
-
Radwegweisung, Knotenpunktsystem
-
Schleidener Straße, 2.BA
-
Lütticher Straße, 3.BA
für die bereits Unterlagen eingereicht wurden.
Angesichts der Vielzahl der vorliegenden Anträge und der bis 2019 auslaufenden
Entflechtungsgesetzmittel ist davon auszugehen, dass bei zukünftigen Anträgen keine Bewilligungen
mehr ausgesprochen werden.
Für die Finanzierung der anstehenden Radverkehrsmaßnahmen in Aachen-Ost bedeutet dies konkret,
dass diese aus eigenen Mitteln bestritten werden müssen, sofern nicht andere Fördertöpfe zur
Verfügung stehen. Da diese Maßnahme eine der bedeutenden Elemente im Luftreinhalteplan der
Stadt Aachen ist und mit dieser Argumentation bereits eine vordringliche Finanzierung der ersten
beiden BA des Maßnahmenplanes Radverkehr bewilligt wurde, ist die „nicht-Aufnahme“ in die
Förderung besonders zu hinterfragen.
Die gleiche Problematik macht sich zukünftig besonders bei der Finanzierung größerer ÖPNVMaßnahmen bemerkbar. Die umfangreichen Investitionsförderungen, die vom Zweckverband
Nahverkehr Rheinland gewährt werden, betreffen vornehmlich schienenbezogene Infrastruktur, d.h.
sowohl Maßnahmen im Bahnregionalverkehr als auch für jene Städte, die Stadtbahn- oder
Straßenbahnsysteme betreiben. In den Förderrichtlinien des NVR zu §12 ÖPNVG NRW (Investitionen
in den ÖPNV) heißt es u.a.: „Die Anlage von Bussonderspuren auf Straßen in kommunaler
Straßenbaulastträgerschaft ist grundsätzlich förderfähig, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben
über der Bagatellgrenze gemäß 1.4.1. k) und unterhalb der Bagatellgrenze der Förderrichtlinien
kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) von 200.000.- EUR liegen.“ Das bedeutet konkret, dass ab
Kosten in Höhe von 200.000 € auf das vollkommen überzeichnete Straßenverkehrsprogramm
verwiesen wird. Faktisch bestehen damit kaum mehr Möglichkeiten der Mit-Finanzierung
entsprechender Infrastruktur.
Eine größere Verteilungsgerechtigkeit für den straßengebundenen ÖPNV ist aufgrund der
Entscheidung gegen den Bau der Campusbahn ein vordringliches Interesse der Stadt Aachen. In den
nächsten Jahren sind zahlreiche größere straßengebundene Bus-Infrastrukturen zur Attraktivierung
des ÖPNV notwendig. Auch vor dem Hintergrund der deutlich höheren Förderquote von 90%, der
seitens des NVR gewährt wird, erscheint eine Anpassung der Fördertatbestände im NVR dringend
geboten.
Vorlage FB 61/1080/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 3/3