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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
128159.pdf
Größe
193 kB
Erstellt
20.03.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:40
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0119/WP16 öffentlich 20.03.2014 Annastraße von Frère-Roger-Straße bis Löhergraben/Alexianergraben Abrechnung der teilweise als verkehrsberuhigter Bereich und teilweise als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 10.04.2014 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der teilweise als Haupterschließungsstraße und teilweise als verkehrsberuhigter Bereich ausgebauten Erschließungsanlage „Annastraße von FrèreRoger-Straße bis Löhergraben/Alexianergraben“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der am 19.03.2014 durch den Rat der Stadt Aachen beschlossenen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Annastraße“ (verkehrsberuhigter Bereich). Gemäß § 2 Absatz 3 der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) werden beide Abschnitte, der verkerhsberuhigte Bereich und der Bereich der Haupterschließungstraße als eine Einheit zusammengefasst und der Beitrag wird insgesamt ermittelt und erhoben. Vorlage B 03/0119/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.03.2014 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2014 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2015 ff. 2014 Gesamtbedarf (alt) 2015 ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 1.500.000 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g Finanzielle Auswirkungen keine Maßnahmebezogene Einnahmen 51.819,68 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0119/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.03.2014 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der aus dem Jahr 1891 stammende Mischwasserkanal in der Annastraße wurde im Bereich von Frère-Roger-Straße bis Löhergraben/Alexianergraben im Jahre 2010 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht. Der Ausbaubereich gliedert sich in zwei Abschnitte. Für den verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 4 Abs. 3 Ziff. 5 der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Da lediglich die Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung” abzurechnen ist, muss die besondere Satzung keine anrechenbare Breite festlegen. Der Bereich von Löhergraben/Alexianergraben bis zum verkehrsberuhigten Bereich, in dem die Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ im Zuge der vorgenannten Baumaßnahme ebenfalls erneuert wurde, ist gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) als Haupterschließungsstraße einzustufen. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Nach Entscheidung des Rates der Stadt vom 19.03.2014 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung” der Erschließungsanlage „Annastraße“ (verkehrsberuhigter Bereich) bilden beide Abschnitte gemäß § 2 Absatz 3 der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) eine Einheit und der Beitrag wird insgesamt ermittelt und erhoben. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0119/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.03.2014 Seite: 3/3 Beitragssatzermittlung Annastraße von Frère-Roger-Straße bis Löhergraben / Alexianergraben Straßenart: Teilweise Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS) und teilweise verkehrsberuhigter Bereich. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand ergeben sich für den Bereich Haupterschließungsstraße aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS und für den verkehrsberuhigten Bereich aus der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Annastraße“ (verkehrsberuhigter Bereich) vom 19.03.2014. Gemäß § 2 Absatz 3 der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) werden beide Abschnitte als eine Einheit zusammengefasst und der Beitrag wird insgesamt ermittelt und erhoben. Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes g) Oberflächenentwässerung Ausbaukosten 103.581,24 € beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 50 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %) Summe beitragsfähiger Aufwand 103.581,24 € 51.790,62 € 51.790,62 € 103.581,24 € Summe städtischer Anteil 51.790,62 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 51.790,62 € Ermittlung des Beitragssatzes Der wie vor ermittelte gekürzte beitragsfähige Aufwand in Höhe von 51.790,62 € (Anteil der Beitragspflichtigen) wird gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: gekürzter beitragsfähiger Aufwand dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Oberflächenentwässerung: 51.790,62 € : 17.331 m² = 2,99 €/m² 2,99 €/m² (Beitragssatz)