Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
128159.pdf
Größe
193 kB
Erstellt
20.03.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0119/WP16
öffentlich
20.03.2014
Annastraße von Frère-Roger-Straße bis
Löhergraben/Alexianergraben
Abrechnung der teilweise als verkehrsberuhigter Bereich und
teilweise als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.04.2014
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der teilweise als Haupterschließungsstraße und
teilweise als verkehrsberuhigter Bereich ausgebauten Erschließungsanlage „Annastraße von FrèreRoger-Straße bis Löhergraben/Alexianergraben“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8
KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der am 19.03.2014
durch den Rat der Stadt Aachen beschlossenen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der
Erschließungsanlage „Annastraße“ (verkehrsberuhigter Bereich).
Gemäß § 2 Absatz 3 der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) werden beide Abschnitte, der
verkerhsberuhigte Bereich und der Bereich der Haupterschließungstraße als eine Einheit
zusammengefasst und der Beitrag wird insgesamt ermittelt und erhoben.
Vorlage B 03/0119/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.03.2014
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2014
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2015 ff.
2014
Gesamtbedarf (alt)
2015 ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
1.500.000
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Finanzielle Auswirkungen
keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
51.819,68 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0119/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.03.2014
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1891 stammende Mischwasserkanal in der Annastraße wurde im Bereich von
Frère-Roger-Straße bis Löhergraben/Alexianergraben im Jahre 2010 erneuert, weil dieser in einem
sehr schlechten baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung bezieht.
Der Ausbaubereich gliedert sich in zwei Abschnitte. Für den verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 4
Abs. 3 Ziff. 5 der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere
Satzung festzusetzen. Da lediglich die Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung” abzurechnen ist,
muss die besondere Satzung keine anrechenbare Breite festlegen.
Der Bereich von Löhergraben/Alexianergraben bis zum verkehrsberuhigten Bereich, in dem die
Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ im Zuge der vorgenannten Baumaßnahme ebenfalls
erneuert wurde, ist gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) als Haupterschließungsstraße einzustufen.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3
Ziffer 2 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes
erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die
Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und
Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der
Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Nach Entscheidung des Rates der Stadt vom 19.03.2014 über die Satzung über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung” der
Erschließungsanlage „Annastraße“ (verkehrsberuhigter Bereich) bilden beide Abschnitte gemäß § 2
Absatz 3 der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) eine Einheit und der Beitrag wird insgesamt
ermittelt und erhoben.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0119/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.03.2014
Seite: 3/3
Beitragssatzermittlung
Annastraße
von Frère-Roger-Straße
bis Löhergraben / Alexianergraben
Straßenart: Teilweise Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der
Fassung vom 21.12.2007 (SBS) und teilweise verkehrsberuhigter Bereich. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand ergeben sich für den Bereich Haupterschließungsstraße aus § 4 Abs. 3
Nr. 2 Buchstabe g) SBS und für den verkehrsberuhigten Bereich aus der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach
§ 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Annastraße“ (verkehrsberuhigter Bereich) vom 19.03.2014. Gemäß § 2 Absatz 3 der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) werden beide Abschnitte als eine Einheit zusammengefasst und der Beitrag wird insgesamt ermittelt und erhoben.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
103.581,24 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 50 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
103.581,24 €
51.790,62 €
51.790,62 €
103.581,24 €
Summe städtischer Anteil
51.790,62 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
51.790,62 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Der wie vor ermittelte gekürzte beitragsfähige Aufwand in Höhe von 51.790,62 € (Anteil der Beitragspflichtigen) wird gemäß
§ 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
gekürzter beitragsfähiger Aufwand dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Oberflächenentwässerung:
51.790,62 € :
17.331 m² =
2,99 €/m²
2,99 €/m² (Beitragssatz)