Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
128162.pdf
Größe
189 kB
Erstellt
20.03.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0118/WP16
öffentlich
20.03.2014
Karl-Marx-Allee von Friedrich-Ebert-Allee bis Von-Pastor-Straße
Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.04.2014
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Karl-Marx-Allee von Friedrich-Ebert-Allee bis Von-Pastor-Straße“ zum Zwecke
der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen
Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Vorlage B 03/0118/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.03.2014
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2014
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2015 ff.
2014
Gesamtbedarf (alt)
2015 ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
1.500.000
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Finanzielle Auswirkungen
keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
22.890,88 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0118/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.03.2014
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1920 stammende Mischwasserkanal in der Karl-Marx-Allee wurde von FriedrichEbert-Allee bis Von-Pastor-Straße im Jahre 2010 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten
baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Karl-Marx-Allee erfolgt als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c)
SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4
Abs. 3 Ziffer 3 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen
Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7
SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und
Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der
Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0118/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.03.2014
Seite: 3/3
Bauverwaltung
stadt aachen
Beitragssatzermittlung
Karl-Marx-Allee
von Friedrich-Ebert-Allee bis Von-Pastor-Straße
Straßenart: Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom
21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die
anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
76.435,66 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 70 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 30 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
76.435,66 €
53.504,96 €
22.930,70 €
76.435,66 €
Summe städtischer Anteil
53.504,96 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
22.930,70 €
Ermittlung des Beitragssatzes A
Der wie vor ermittelte gekürzte beitragsfähige Aufwand in Höhe von 22.930,70 € (Anteil der Beitragspflichtigen) wird gemäß § 6 der städtischen Ausbaubeitragssatzung und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS
auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Oberflächenentwässerung:
22.930,70 € :
24.352 m² =
0,94 €/m²
____________
0,94 €/m² (Beitragssatz)