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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
128162.pdf
Größe
189 kB
Erstellt
20.03.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:40
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0118/WP16 öffentlich 20.03.2014 Karl-Marx-Allee von Friedrich-Ebert-Allee bis Von-Pastor-Straße Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 10.04.2014 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Karl-Marx-Allee von Friedrich-Ebert-Allee bis Von-Pastor-Straße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS). Vorlage B 03/0118/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.03.2014 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2014 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2015 ff. 2014 Gesamtbedarf (alt) 2015 ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 1.500.000 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g Finanzielle Auswirkungen keine Maßnahmebezogene Einnahmen 22.890,88 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0118/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.03.2014 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der aus dem Jahr 1920 stammende Mischwasserkanal in der Karl-Marx-Allee wurde von FriedrichEbert-Allee bis Von-Pastor-Straße im Jahre 2010 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Einstufung der Karl-Marx-Allee erfolgt als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 3 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0118/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.03.2014 Seite: 3/3 Bauverwaltung stadt aachen Beitragssatzermittlung Karl-Marx-Allee von Friedrich-Ebert-Allee bis Von-Pastor-Straße Straßenart: Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe g) SBS. Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes g) Oberflächenentwässerung Ausbaukosten 76.435,66 € beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 70 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 30 %) Summe beitragsfähiger Aufwand 76.435,66 € 53.504,96 € 22.930,70 € 76.435,66 € Summe städtischer Anteil 53.504,96 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 22.930,70 € Ermittlung des Beitragssatzes A Der wie vor ermittelte gekürzte beitragsfähige Aufwand in Höhe von 22.930,70 € (Anteil der Beitragspflichtigen) wird gemäß § 6 der städtischen Ausbaubeitragssatzung und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Oberflächenentwässerung: 22.930,70 € : 24.352 m² = 0,94 €/m² ____________ 0,94 €/m² (Beitragssatz)