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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
127411.pdf
Größe
166 kB
Erstellt
07.03.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:39
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1093/WP16 öffentlich 07.03.2014 Dez. III / FB 61/20 1. Nachtrag zur Gestaltungssatzung 'Bahnhofsumfeld Rothe Erde' Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 02.04.2014 03.04.2014 09.04.2014 B0 PLA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen den 1. Nachtrag zur Gestaltungssatzung “Bahnhofsumfeld Rothe Erde” zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen den 1. Nachtrag zur “Bahnhofsumfeld Rothe Erde” zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen den 1. Nachtrag zur Gestaltungssatzung “Bahnhofsumfeld Rothe Erde”. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Vorlage FB 61/1093/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: Gestaltungssatzung „Bahnhofsumfeld Rothe Erde“ Im September 2013 wurde die Gestaltungssatzung „Bahnhofsumfeld Rothe Erde“ in den politischen Gremien beraten und am 18.09.2013 vom Rat beschlossen. Bezüglich der Werbeanlagen im Bereich der Unterführung Rothe Erde bildet die Satzung einen Kompromiss ab, den die Stadt Aachen mit der Fa. Ströer geschlossen hat, die das alleinige Werberecht auf Bahnflächen und an Bahnanlagen innehat. Wesentliches Ziel der Stadt war und ist es in diesem Zusammenhang, die Anzahl der Werbeanlagen auf ein gestalterisch vertretbares Maß zu beschränken, dies durch Vorgaben zu Größe und Anordnung der Anlagen zu unterstützen und insbesondere zu verhindern, dass Werbeanlagen oberhalb der Straße, an der Bahnbrücke, angebracht werden können, so wie es noch bis vor Kurzem der Fall war. Die Fa. Ströer hatte gegen die Ablehnung eines Genehmigungsantrages für eine Werbeanlage in der Bahnböschung neben den Aachen Arkaden geklagt. Im Rahmen des ausgehandelten Kompromisses hat die Stadt dieser Anlage in veränderter Form zugestimmt, um dadurch die von Ströer nach wie vor gewünschten, großformatigen Tafeln an der Brücke zu verhindern. Die Satzung sollte dazu dienen, den vereinbarten Kompromiss dauerhaft zu sichern und für beide Seiten Planungssicherheit zu schaffen. Wie vereinbart hat die Firma Ströer die Klage nach dem Satzungsbeschluss zurückgezogen. Nun ist jedoch leider ein Problem aufgetreten, dass den Kompromiss in Frage stellt. Aufgrund vorgesehener Grundstücksregelungen mit der Deutschen Bahn AG greift das o.g. Werberecht der Fa. Ströer an dem für eine Wechselwerbeanlage vorgesehenen Standort zwischen Bahnunterführung und Bahnhofseingang auf der Nordseite der Unterführung nicht mehr, eine der laut Satzung möglichen insgesamt acht Tafeln in diesem Bereich würde also entfallen. Dadurch ist die auf Seiten der Fa. Ströer nötige Investition für die neuen Werbeanlagen in Frage gestellt. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anzahl, Art und Größe der zulässigen Werbeanlagen beizubehalten und den geplanten Standort für eine Wechselwerbeanlage auf der Nordseite der Unterführung analog zur Südseite in die Bahnböschung zu verlagern. Die Lage in der Bahnböschung sichert die Beständigkeit des Konzeptes, da auf keinen Fall davon auszugehen ist, dass sich hier jemals die Eigentumsverhältnisse ändern werden. Die Fa. Ströer ist mit dem Ersatzstandort einverstanden. Mit der Umsetzung des Konzeptes soll im Sommer begonnen werden. Zur Umsetzung ist eine Änderung der Gestaltungssatzung erforderlich. Im Satzungstext betrifft dies lediglich eine Formulierung in § 16. Ferner sind die beiden Anlagen 4 b und 4 c der Satzung, in der die betroffene Werbeanlage enthalten ist, auszutauschen. Die in der Vorlage von September 2013 genannten Ziele und sonstigen Inhalte der Satzung bleiben von der Änderung unberührt. Anlage/n: Nachtrag Gestaltungssatzung „Bahnhofsumfeld Rothe Erde“ einschließlich auszutauschender Anlagen Vorlage FB 61/1093/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 2/2 1. Nachtrag zur Gestaltungssatzung „Bahnhofsumfeld Rothe Erde“ vom ………..…. 2014 Aufgrund § 86 (1) und (2) Nr. 1 in Verbindung mit § 65 (1) Nr. 33 bis 36 der Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW) in der Neufassung vom 01.03.2000 in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ……….. 2014 diese Satzung beschlossen: 1. § 16 Abs. 1 Ziffer 2 wird wie folgt neu gefasst: 2. je eine Wechselwerbeanlage in der Bahnböschung vor der nördlichen sowie der südlichen Einfahrt in die Unterführung. Die Anbringung hat ebenfalls gemäß der Darstellung in Anlage 4 zu erfolgen. Die zulässige Größe der Tafeln beträgt jeweils max. 12 m². 2. Die Anlagen 4b und 4c, die Bestandteil der Gestaltungssatzung „Bahnhofsumfeld Rothe Erde“ sind, werden durch die beigefügten Anlagen ausgetauscht. 3. Dieser 1. Nachtrag tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft großformatige Werbetafel, nicht beleuchtet ~25 6 großformatige Werbetafel, nicht beleuchtet 389,5 254 10 270 358,4 243,6 278,4 17,4 80 389,5 großformatige Werbetafel, nicht beleuchtet Mauerwerk 10 370 6 358 40 6 370 6 358 40 6 370 6 358 10 6 1210 Bezugskante Betonelement 17,4 80 358,4 Bezugskante Betonelement Beton 17,4 wechselwerbeanlage 243,6 278,4 wechselwerbeanlage 17,4 Bestandteil der Gestaltungssatzung "Bahnhofsumfeld Rothe Erde" Anlage 4: Werbeanlagen im Bereich U - Unterführung 4b: Werbeanlage Nord-Wand O.M. Bestandteil der Gestaltungssatzung "Bahnhofsumfeld Rothe Erde" Anlage 4: Werbeanlagen im Bereich U - Unterführung 4c: Werbeanlage rechts von der Süd-Wand O.M. Beton 17,4 45°gekantetes Cortenblech 358,4 243,6 278,4 wechselwerbeanlage Beton Unterkante Beton großformatigeWerbetafel, nicht beleuchtet Unterkante Beton 45°gekantetes Cortenblech großformatige Werbetafel, nicht beleuchtet 17,4 80 Info Tafel 389,5