Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
127411.pdf
Größe
166 kB
Erstellt
07.03.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1093/WP16
öffentlich
07.03.2014
Dez. III / FB 61/20
1. Nachtrag zur Gestaltungssatzung 'Bahnhofsumfeld Rothe Erde'
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
02.04.2014
03.04.2014
09.04.2014
B0
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie
empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs.
1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen den 1. Nachtrag zur Gestaltungssatzung “Bahnhofsumfeld Rothe Erde” zu
beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt
dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33
bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen den 1. Nachtrag zur “Bahnhofsumfeld Rothe Erde” zu beschließen. Die Anlage ist
Bestandteil des Beschlusses.
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt aufgrund § 86
Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung
NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen den 1. Nachtrag
zur Gestaltungssatzung “Bahnhofsumfeld Rothe Erde”. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage FB 61/1093/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Gestaltungssatzung „Bahnhofsumfeld Rothe Erde“
Im September 2013 wurde die Gestaltungssatzung „Bahnhofsumfeld Rothe Erde“ in den politischen
Gremien beraten und am 18.09.2013 vom Rat beschlossen.
Bezüglich der Werbeanlagen im Bereich der Unterführung Rothe Erde bildet die Satzung einen
Kompromiss ab, den die Stadt Aachen mit der Fa. Ströer geschlossen hat, die das alleinige
Werberecht auf Bahnflächen und an Bahnanlagen innehat. Wesentliches Ziel der Stadt war und ist es
in diesem Zusammenhang, die Anzahl der Werbeanlagen auf ein gestalterisch vertretbares Maß zu
beschränken, dies durch Vorgaben zu Größe und Anordnung der Anlagen zu unterstützen und
insbesondere zu verhindern, dass Werbeanlagen oberhalb der Straße, an der Bahnbrücke,
angebracht werden können, so wie es noch bis vor Kurzem der Fall war.
Die Fa. Ströer hatte gegen die Ablehnung eines Genehmigungsantrages für eine Werbeanlage in der
Bahnböschung neben den Aachen Arkaden geklagt. Im Rahmen des ausgehandelten Kompromisses
hat die Stadt dieser Anlage in veränderter Form zugestimmt, um dadurch die von Ströer nach wie vor
gewünschten, großformatigen Tafeln an der Brücke zu verhindern. Die Satzung sollte dazu dienen,
den vereinbarten Kompromiss dauerhaft zu sichern und für beide Seiten Planungssicherheit zu
schaffen. Wie vereinbart hat die Firma Ströer die Klage nach dem Satzungsbeschluss zurückgezogen.
Nun ist jedoch leider ein Problem aufgetreten, dass den Kompromiss in Frage stellt. Aufgrund
vorgesehener Grundstücksregelungen mit der Deutschen Bahn AG greift das o.g. Werberecht der Fa.
Ströer an dem für eine Wechselwerbeanlage vorgesehenen Standort zwischen Bahnunterführung und
Bahnhofseingang auf der Nordseite der Unterführung nicht mehr, eine der laut Satzung möglichen
insgesamt acht Tafeln in diesem Bereich würde also entfallen. Dadurch ist die auf Seiten der Fa.
Ströer nötige Investition für die neuen Werbeanlagen in Frage gestellt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anzahl, Art und Größe der zulässigen Werbeanlagen
beizubehalten und den geplanten Standort für eine Wechselwerbeanlage auf der Nordseite der
Unterführung analog zur Südseite in die Bahnböschung zu verlagern. Die Lage in der Bahnböschung
sichert die Beständigkeit des Konzeptes, da auf keinen Fall davon auszugehen ist, dass sich hier
jemals die Eigentumsverhältnisse ändern werden. Die Fa. Ströer ist mit dem Ersatzstandort
einverstanden. Mit der Umsetzung des Konzeptes soll im Sommer begonnen werden.
Zur Umsetzung ist eine Änderung der Gestaltungssatzung erforderlich. Im Satzungstext betrifft dies
lediglich eine Formulierung in § 16. Ferner sind die beiden Anlagen 4 b und 4 c der Satzung, in der die
betroffene Werbeanlage enthalten ist, auszutauschen. Die in der Vorlage von September 2013
genannten Ziele und sonstigen Inhalte der Satzung bleiben von der Änderung unberührt.
Anlage/n:
Nachtrag Gestaltungssatzung „Bahnhofsumfeld Rothe Erde“ einschließlich auszutauschender
Anlagen
Vorlage FB 61/1093/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 2/2
1. Nachtrag
zur Gestaltungssatzung „Bahnhofsumfeld Rothe Erde“
vom ………..…. 2014
Aufgrund § 86 (1) und (2) Nr. 1 in Verbindung mit § 65 (1) Nr. 33 bis 36 der Bauordnung für das Land NRW
(BauO NRW) in der Neufassung vom 01.03.2000 in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt
Aachen in seiner Sitzung am ……….. 2014 diese Satzung beschlossen:
1.
§ 16 Abs. 1 Ziffer 2 wird wie folgt neu gefasst:
2. je eine Wechselwerbeanlage in der Bahnböschung vor der nördlichen sowie der südlichen Einfahrt in die
Unterführung. Die Anbringung hat ebenfalls gemäß der Darstellung in Anlage 4 zu erfolgen. Die
zulässige Größe der Tafeln beträgt jeweils max. 12 m².
2.
Die Anlagen 4b und 4c, die Bestandteil der Gestaltungssatzung „Bahnhofsumfeld Rothe Erde“ sind, werden
durch die beigefügten Anlagen ausgetauscht.
3.
Dieser 1. Nachtrag tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft
großformatige Werbetafel,
nicht beleuchtet
~25
6
großformatige Werbetafel,
nicht beleuchtet
389,5
254
10
270
358,4
243,6
278,4
17,4
80
389,5
großformatige Werbetafel,
nicht beleuchtet
Mauerwerk
10
370
6
358
40
6
370
6
358
40
6
370
6
358
10
6
1210
Bezugskante
Betonelement
17,4
80
358,4
Bezugskante
Betonelement
Beton
17,4
wechselwerbeanlage
243,6
278,4
wechselwerbeanlage
17,4
Bestandteil der Gestaltungssatzung "Bahnhofsumfeld Rothe Erde"
Anlage 4: Werbeanlagen im Bereich U - Unterführung
4b: Werbeanlage Nord-Wand O.M.
Bestandteil der Gestaltungssatzung "Bahnhofsumfeld Rothe Erde"
Anlage 4: Werbeanlagen im Bereich U - Unterführung
4c: Werbeanlage rechts von der Süd-Wand O.M.
Beton
17,4
45°gekantetes
Cortenblech
358,4
243,6
278,4
wechselwerbeanlage
Beton
Unterkante Beton
großformatigeWerbetafel,
nicht beleuchtet
Unterkante Beton
45°gekantetes
Cortenblech
großformatige Werbetafel,
nicht beleuchtet
17,4
80
Info Tafel
389,5