Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
127302.pdf
Größe
12 MB
Erstellt
06.03.14, 12:00
Aktualisiert
23.03.17, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1087/WP16
öffentlich
06.03.2014
Dez. III / FB 61/20
Bebauungsplan - Süsterfeldstraße / Süsterau zwischen der Süsterfeldstraße, dem ehem. Kloster "Guter Hirte"
und der Süsterau
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
02.04.2014
03.04.2014
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der
Schaffung von Wohnraum, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Süsterfeldstraße / Süsterau zwischen der Süsterfeldstraße, dem ehem. Kloster „Guter Hirte“ und der Süsterau für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der
Schaffung von Wohnraum, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Süsterfeldstraße / Süsterau zwischen der Süsterfeldstraße, dem ehem. Kloster „Guter Hirte“ und der Süsterau für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/1087/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 13a BauGB - Süsterfeldstraße / Süsterau –
zwischen Süsterfeldstraße und Süsterau
hier:
Aufstellungsbeschluss
1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Das Plangebiet war ursprünglich Teil des zwischen der Süsterfeldstraße und den Bahnanlagen
gelegenen städtischen Grundstückes „Guter Hirte“. Diese Fläche liegt innerhalb des
Geltungsbereiches für den Bebauungsplan – Campus West -, dessen Verfahren zurzeit ruht.
Um eine frühzeitige Entwicklung zu fördern, wurden die Bereiche, die bereits auf Grundlage des § 34
BauGB bebaubar sind, herausparzelliert und an einen Investor verkauft. Hierbei handelt es sich um
das Grundstück im Bereich des ehemaligen Klosters „Guter Hirte“ und um das benachbarte
Grundstück an der Süsterfeldstraße.
Bei der Parzellierung wurde der Vorentwurf bzw. der Masterplan – Campus West – berücksichtigt, der
zwischen diesen Grundstücken eine Erschließung des rückwärtigen Bereiches vorsieht (künftig die
Erschließung des Gebietes für den Landeswettbewerb Wohnen).
Dieser Vorentwurf sah entlang der Süsterfeldstraße eine straßenbegleitende Bebauung vor. Um ein
Heranrücken der Bebauung bis an die Süsterfeldstraße auch für ein Vorhaben im Plangebiet zu
ermöglichen und so gleichzeitig die Erschließung zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans
erforderlich. Grund ist, dass die Festsetzungen der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 683 dieser
Planung widersprechen (s. Anlage 3). Dieser setzt hier ein Gewerbegebiet mit nicht überbaubarer
Grundstücksfläche sowie eine öffentliche Grünfläche fest.
Ein Heranrücken der Bebauung wäre ohne Bebauungsplan (auf Grundlage des § 34 BauGB) außer
dem nicht möglich, da ein Hervortreten aus der Bauflucht der Süsterfeldstraße nicht der umgebenden
Situation entspräche.
Im Gegensatz zum Masterplan Campus West ist entlang der Süsterfeldstraße keine gewerbliche
Nutzung mehr geplant. Ziel der Planung ist nun die Errichtung eines Wohngebäudes. Voraussetzung
ist - in Anbetracht der umgebenden Immissionen - der Nachweis gesunder Wohnverhältnisse. Dieser
soll im Rahmen eines Vorhabenbezogenes Bebauungplanes anhand einer konkreten Planung
erfolgen.
Ziel des Investors ist, an diesem Standort eine bis zu fünfgeschossige Bebauung, in Anlehnung an
die Höhenentwicklung der ehemaligen Klosteranlage, mit einem kompakten Baukörper, der als
Eingangssituation zu dem gesamten Wohnareal "Guter Hirte" dient. Ob diese Höhe am Standort
verträglich ist, wird im Zuge des Verfahrens geprüft.
Entsprechend dem im Masterplan Aachen*2013 genanntem Ziel zur "Stärkung und Steuerung des
Wohnungsangebotes durch öffentlich geförderten Wohnungsbau" beabsichtigt der Investor an diesem
Standort die fast ausschließliche Errichtung von Sozialwohnungen.
Vorlage FB 61/1087/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 2/3
Aufgrund der Lage und der geringen Größe des Plangebietes kann das Verfahren auf Grundlage des
§ 13 a BauGB durchgeführt werden.
Der Investor muss zudem die heute noch städtische Fläche erwerben, die zwischen seiner
Grundstücksgrenze und der heutigen Süsterfeldstraße liegt.
Ziel der Planung ist außerdem, die neben dem Grundstück geplante, öffentliche Verkehrsfläche
(Erschließung des rückwärtigen Bereiches) mit in den Geltungsbereich zu integrieren.
2. Beschlussempfehlung
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das o.g. Vorhaben zu schaffen, empfiehlt die
Verwaltung, einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Festsetzungen II. Änd. B-683
Vorlage FB 61/1087/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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