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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
127598.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
11.03.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:39
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Finanzsteuerung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 20/0083/WP16 öffentlich 11.03.2014 Haushaltssatzung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2014 Änderung des § 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 19.03.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Anhebung des Ansatzes in § 1 der Haushaltssatzung 2014 um 5.269.400 Euro auf 78.108.100 Euro bei der Position „Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit“ sowie eine entsprechende Anpassung der Finanzplanung. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 20/0083/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.03.2014 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen * Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g * Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht. Vorlage FB 20/0083/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.03.2014 Seite: 2/3 Erläuterungen: Mit Verfügung vom 10.03.2014, Eingang per Fax am 11.03.2014, hat die Bezirksregierung Köln die am 29.01.2014 vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 sowie die Verringerung der Allgemeinen Rücklage gemäß § 75 Abs.4 GO NW genehmigt. Als Auflage hat die Bezirksregierung Köln festgelegt, dass die Haushaltssatzung in § 1 beim „Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit“ um 5.269.400 Euro auf 78.108.100 Euro anzuheben und durch Ratsbeschluss zu ändern ist. Die Werte der Finanzplanung zur Kreditaufnahme sind entsprechend anzupassen. Die Veränderungen haben keine Auswirkungen auf den im Gesamtergebnisplan ausgewiesenen Fehlbedarf für das Haushaltsjahr 2014. Vorlage FB 20/0083/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.03.2014 Seite: 3/3