Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
127598.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
11.03.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0083/WP16
öffentlich
11.03.2014
Haushaltssatzung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2014
Änderung des § 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.03.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Anhebung des Ansatzes in § 1 der Haushaltssatzung 2014 um
5.269.400 Euro auf 78.108.100 Euro bei der Position „Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit“ sowie eine entsprechende Anpassung der Finanzplanung.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 20/0083/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.03.2014
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen *
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
* Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 20/0083/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.03.2014
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Mit Verfügung vom 10.03.2014, Eingang per Fax am 11.03.2014, hat die Bezirksregierung Köln die
am 29.01.2014 vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2014 sowie die Verringerung der Allgemeinen Rücklage gemäß § 75 Abs.4 GO NW genehmigt.
Als Auflage hat die Bezirksregierung Köln festgelegt, dass die Haushaltssatzung in § 1 beim
„Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit“ um 5.269.400 Euro auf 78.108.100
Euro anzuheben und durch Ratsbeschluss zu ändern ist. Die Werte der Finanzplanung zur
Kreditaufnahme sind entsprechend anzupassen. Die Veränderungen haben keine Auswirkungen auf
den im Gesamtergebnisplan ausgewiesenen Fehlbedarf für das Haushaltsjahr 2014.
Vorlage FB 20/0083/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.03.2014
Seite: 3/3