Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
127737.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
11.03.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1094/WP16
öffentlich
35008-2014
11.03.2014
Dez. III / FB 61/20
Bebauungsplan - Peterstraße / Blondelstraße hier: Genehmigung der Dringlichkeit
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
02.04.2014
B0
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte genehmigt die nachfolgende, von Herrn Ferrari und Herrn
Kloppstein am 18.02.2014 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs.1 der Gemeindeordnung des Landes NordrheinWestfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksbürgermeister und als Mitglied
der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur
Steuerung von Vergnügungsstätten die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beschließen.
Vorlage FB 61/1094/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.03.2014
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Erläuterungen:
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Peterstraße / Blondelstraße -.
Der Dringlichkeitsentscheidung lag folgende Erläuterung zugrunde:
Anlass der Planung ist die Zunahme von Wettbüros in Aachen. Aktuell liegt ein Bauantrag für die
Umnutzung eines Ladenlokals zu einem Wettbüro in der Peterstraße vor. Im Bereich Peterstraße sind
im Bereich zwischen Blondelstraße und Hansemannplatz schon mehrere Vergnügungsstätten –
insbesondere Spielhallen – vorhanden. Hier wurde auf Grundlage des Spielhallen- und
Vergnügungsstättenkonzeptes von 1988 ein Erlaubnisbereich festgelegt. Es besteht aber die Gefahr,
dass dieser Bereich sich in Richtung der Haupteinkaufslagen (Adalbertstraße) weiter ausdehnt. Eine
weitere Zunahme von Spielhallen und Wettbüros ist zum Schutz der vorhandenen Geschäftsbereiche
jedoch nicht gewünscht. Es ist bekannt, dass im Umfeld von solchen Einrichtungen sogenannte
„Trading-Down-Effekte“ einsetzen. Dies bedeutet einen Wandel hin zu minderwertigen Nutzungen und
weiteren Vergnügungsstätten mit den entsprechenden negativen städtebaulichen Folgen.
Ziel ist aber, die heutige Nutzungsstruktur in diesem Bereich zu erhalten mit der bisherigen Mischung
aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnen.
Da der nächste Sitzungstermin nicht erreicht werden konnte, hatte die Verwaltung zur Sicherung der
städtebaulichen Ziele empfohlen, den Beschluss
zur Aufstellung eines Bebauungsplanes per
Dringlichkeitsbeschluss zu fassen
Dies ist am 18.02.2014 durch Herrn Ferrari und Herrn Kloppstein erfolgt.
Anlage/n:
Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss
Vorlage FB 61/1094/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.03.2014
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