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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
127737.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
11.03.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:39
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1094/WP16 öffentlich 35008-2014 11.03.2014 Dez. III / FB 61/20 Bebauungsplan - Peterstraße / Blondelstraße hier: Genehmigung der Dringlichkeit Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 02.04.2014 B0 Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte genehmigt die nachfolgende, von Herrn Ferrari und Herrn Kloppstein am 18.02.2014 gefasste Dringlichkeitsentscheidung: Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs.1 der Gemeindeordnung des Landes NordrheinWestfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksbürgermeister und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Steuerung von Vergnügungsstätten die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beschließen. Vorlage FB 61/1094/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.03.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Peterstraße / Blondelstraße -. Der Dringlichkeitsentscheidung lag folgende Erläuterung zugrunde: Anlass der Planung ist die Zunahme von Wettbüros in Aachen. Aktuell liegt ein Bauantrag für die Umnutzung eines Ladenlokals zu einem Wettbüro in der Peterstraße vor. Im Bereich Peterstraße sind im Bereich zwischen Blondelstraße und Hansemannplatz schon mehrere Vergnügungsstätten – insbesondere Spielhallen – vorhanden. Hier wurde auf Grundlage des Spielhallen- und Vergnügungsstättenkonzeptes von 1988 ein Erlaubnisbereich festgelegt. Es besteht aber die Gefahr, dass dieser Bereich sich in Richtung der Haupteinkaufslagen (Adalbertstraße) weiter ausdehnt. Eine weitere Zunahme von Spielhallen und Wettbüros ist zum Schutz der vorhandenen Geschäftsbereiche jedoch nicht gewünscht. Es ist bekannt, dass im Umfeld von solchen Einrichtungen sogenannte „Trading-Down-Effekte“ einsetzen. Dies bedeutet einen Wandel hin zu minderwertigen Nutzungen und weiteren Vergnügungsstätten mit den entsprechenden negativen städtebaulichen Folgen. Ziel ist aber, die heutige Nutzungsstruktur in diesem Bereich zu erhalten mit der bisherigen Mischung aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnen. Da der nächste Sitzungstermin nicht erreicht werden konnte, hatte die Verwaltung zur Sicherung der städtebaulichen Ziele empfohlen, den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes per Dringlichkeitsbeschluss zu fassen Dies ist am 18.02.2014 durch Herrn Ferrari und Herrn Kloppstein erfolgt. Anlage/n: Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss Vorlage FB 61/1094/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.03.2014 Seite: 2/2