Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
126607.pdf
Größe
243 kB
Erstellt
14.02.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1075/WP16
öffentlich
14.02.2014
FB 61/ 30
Sachstandsbericht Monschauer Straße, B 258
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.03.2014
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/1075/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
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Erläuterungen:
Die Anbindung des Aachener Südraums/der Eifelgemeinden an die BAB 44 und das Aachener
Stadtzentrum wird seit vielen Jahren diskutiert.
Zuletzt wurde in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 12.12.2013 eine ausführliche Mitteilung
zum Sachstand gegeben, nachdem in der Sitzung des Mobilitätsausschuss vom 14.11.2013 auf
Antrag der SPD vom 17.09.2013 lediglich ein kurzer Sachstandsbericht mit Verweis auf die
anstehenden Gespräche mit dem Landesbetrieb strassen.nrw vorgestellt wurde. Der Landesbetrieb
wurde zur Sitzung des Ausschusses eingeladen. Bis zu den anstehenden Kommunalwahlen sieht er
jedoch von einer Teilnahme an öffentlichen Ausschusssitzungen ab.
Zur Darstellung des Sachstands wird nachfolgend ein umfassender Überblick über das Thema
gegeben.
Historie der Planungsansätze
Zunächst wurde der Bau einer in zwei Teilen gesplitteten Ortsumgehung AachenBrand/Kornelimünster/Walheim, als Entlastung der ehemaligen B258 (Trierer Straße, Napoleonsberg,
Schleidener Straße) favorisiert und bis zur Linienbestimmung betrieben. In dem Verfahren wurde
festgestellt, dass insbesondere aus naturschutzfachlicher Perspektive keine Variante vertretbar war.
Wegen der auf jeden Fall notwendigen Überquerung der Inde wäre zudem ein aufwändiges
Brückenbauwerk zu erstellen. Der Teil der OU AC-Kornelimünster war zudem nur in den „weiteren
Bedarf“ des damaligen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen.
Bereits in diesem Verfahren wurde auf die Einbeziehung der Monschauer Straße (damals noch L233)
verwiesen, die von der Eifel kommend ab Kalkhäuschen eine weitere, stärker genutzte Achse auf der
Relation darstellt (Abb.1)
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Ausdruck vom: 16.08.2018
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Abb. 1: Monschauerstraße, Lage im Netz
Die Monschauer Straße wurde aufgrund ihrer deutlich stärkeren Nutzung in der Folge im Abschnitt
Kalkhäuschen bis BAB AS Aachen-Lichtenbusch zur B258 aufgewertet, während die Schleidener
Straße/Napoleonsberg/Trierer Straße im Abschnitt Kalkhäuschen bis BAB AS Aachen-Brand zur L
233 abgestuft wurden.
Straßencharakteristik
Die Monschauer Straße kann in dem betreffenden Abschnitt in zwei unterschiedlich geprägte
Teilabschnitte differenziert werden:
Der ca. 1,5 km lange Abschnitt zwischen AS Lichtenbusch und Pascalstraße ist geprägt durch die
beidseitig vorhandene Bebauung der Ortsteile Lichtenbusch und Oberforstbach und des dortigen
Gewerbegebietes Pascalstraße, dass in den vergangenen Jahren vor allem durch Unternehmen aus
dem IT-Bereich stark expandierte. Gerade durch dieses Gewerbegebiet existieren gegenläufige
Verkehrsspitzen. Insbesondere morgens treten diese Abbiegeverkehre in die Pascalstraße in Konflikt
zu den stadteinwärts/autobahnwärts verkehrenden Pendlerströmen aus dem Eifelbereich.
Der zweite etwa 4,5 km lange Abschnitt zwischen Pascalstraße und Kalkhäuschen ist ein anbaufreier
Ausserortsbereich ohne nennenswerte Querströme.
Die Monschauerstraße ist in beiden Bereichen weitestgehend zweistreifig ausgebaut. Lediglich im 1.
Bereich stehen aufgrund der relativ häufigen Knotenpunkte weitere Abbiegespuren zur Verfügung.
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Ausdruck vom: 16.08.2018
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Planungsansätze
Aus Sicht der Stadtverwaltung besteht eine Überlastung im ersten Abschnitt zwischen AS
Lichtenbusch und Pascalstraße, die aber durch eine zusätzliche stadteinwärts gerichtete Fahrspur
aufgehoben werden kann. Ein Vorschlag wurde dem Landesbetrieb bereits 2002 zugesandt. In
diesem Zusammenhang wurden seinerzeit auch Kreisverkehrslösungen untersucht, wegen der vor
allem morgendlich starken in Konflikt stehenden Ströme am Knoten Pascalstraße jedoch verworfen.
In den aktuellen Diskussionen um den Ausbau hatten sich die damaligen Mehrheitsfraktionen von
CDU und Grünen in Stadt und Städteregion in 2011 darauf verständigt, in einem ersten Bauabschnitt
solle der Abschnitt zwischen BAB-Anschlussstelle Lichtenbusch und Pascalstraße derart überplant
werden, dass die zukünftige Neugestaltung sich nach Möglichkeit in der vorhandenen Verkehrsfläche
abspielt. Ebenfalls in einer ersten Stufe sollte auch die Situation der abknickenden Vorfahrt im Bereich
Monschauer Straße/ Schleidener Straße überplant werden.
Der Landesbetrieb seinerseits verfolgt seit einiger Zeit die Ausbauvariante „vierstreifiger Ausbau im
Abschnitt AS Lichtenbusch – Pascalstraße und dreistreifiger Ausbau im Abschnitt KalkhäuschenPascalstraße“ und begründet dies mit Verkehrszunahmen bis 2025, der ansonsten mangelnden
Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte und der fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten für den
städtischen Vorschlag.
Verkehrsprognosen
Ursprünglich höher prognostizierte Verkehrszunahmen wurden in den aktuellen Gutachten des
Landesbetriebs auf eine Zunahme von jährlich 0,5 % reduziert, was bis zum Jahr 2025 eine Zunahme
um insgesamt 7% gegenüber dem Ausgangsjahr 2012 bedeutet. Im Vergleich zu den der Verwaltung
vorliegenden Verkehrsdaten für 2012 werden in der für die Bemessung des Verkehrsraums relevanten
morgendlichen Spitzenstunde in verschiedenen Strömen allerdings Zunahmen um bis zu 30%
prognostiziert. Der Nachweis dieser Prognose kann von hier aus nicht nachvollzogen werden.
Vorliegende Daten zeigen einen anderen Trend: Die Erhebungsergebnisse der Dauerzählstelle
Monschauer Straße, Friesenrath W (Nr. 5208) des Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Abb2.) zeigt eine stagnative
Verkehrsentwicklung.
2005
DTV [Kfz/24h] 13.440
2006
2007
2008
2009
2010
2012
13.467
13.729
14.354
14.118
13.843
13.506
5,0 %
5,6 %
4,8 %
4,6 %
4,8 %
(Mo-So)
SV-Anteil
5,0 %
Abb.2. DTV-Ergebnisse der Dauerzählstelle Monschauerstraße des Landes
Vorlage FB 61/1075/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
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Und auch die Prognose des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums geht für diese
Dauerzählstelle eher von einem Rückgang der Verkehrsbelastung aus:
DTV [Kfz/24h]
2010
2015
2020
2025
13.843
13.248
13.159
13.062
4,8 %
5,8 %
6,0 %
6,1 %
(Mo-So)
SV-Anteil
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein
Westfalen (2011)
Die regionalen Prognosen unterstützen die ministerielle Einschätzung, da für alle Kommunen des
Aachener Südraums bis 2025 ein Rückgang der Einwohnerzahlen prognostiziert wird. Darüber hinaus
dürften insbesondere auch die in den letzten Jahren verbesserten Nahverkehrsangebote (u.a.
verbessertes Angebot bei den Schnellbuslinien) zur Minderung der Verkehre beigetragen haben.
Überprüfung des Abschnitts Pascalstraße – BAB AS AC-Lichtenbusch
Letztlich hat die Stadtverwaltung Aachen die Prognosewerte des Gutachtens des Landesbetriebs trotz der unterschiedlichen Bewertung der erwarteten Verkehrszunahmen – einer Überprüfung der
Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte bei einer dreistreifigen Lösung (zwei Fahrspuren stadteinwärts,
eine stadtauswärts) im Abschnitt AS-Lichtenbusch - Pascalstraße zu Grunde gelegt. Die nach
Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) ausgeführten
Leistungsfähigkeitsbewertungen der Stadt bestätigen die städtische Einschätzung, dass damit auch
zukünftige Rückstauprobleme gelöst werden können. Die Verwaltung hat darüber hinaus eine
Simulation der Spitzenstundenverkehrsbelastungen an verschiedenen Knotenpunkten vorgenommen,
die dies ebenfalls bestätigt. Diese können in der Sitzung des Mobilitätsausschuss vorgeführt werden.
Die Ergebnisse wurden dem Landesbetrieb straßen.nrw (Datum einfügen) vorgestellt. Die
Leistungsfähigkeit wurde anerkannt, aber als verbleibende Argumente gegen diese Lösung wurden
die potentielle Unfallsituation bei nicht-separat signalisierten Linksabbiegern von der Monschauer
Straße in die Kesselstraße und in die Raafstraße sowie die Problematik der Koordinierung der Grünen
Wellen genannt. Aus Sicht des Landesbetriebs sprechen diese Argumente weiterhin für einen
vierstreifigen Ausbau. Schließlich wurde auf die Notwendigkeit der Durchführung von aktiven
Lärmschutzmaßnahmen hingewiesen.
Eine Prüfung dieser Argumente führte aus Sicht der Stadt Aachen zu den folgenden Ergebnissen.
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Unfallsituation
Die Unfallberichte der vergangenen drei Jahre wurden bei der Polizei nachgefragt. Im
Ergebnis ist die Unfallbilanz unauffällig; kein Unfall ist auf die in Rede stehende
Linksabbiegerproblematik zurück zu führen. Bei der auch zukünftig geringen Anzahl der Linksabbieger
(in der Spitzenstunde 66 in die Kesselstraße und 34 in die Raafstraße) in diese Straßen ist dies nicht
überraschend.
Koordinierung der Signalanlagen
Die Koordinierung der Grünen Wellen wurde überprüft. Aus unserer Sicht gibt es aus den
vorliegenden Ergebnissen keinen Grund, an der Leistungsfähigkeit der Koordinierung zu zweifeln.
Lärmschutz
Zum Thema Lärmschutz wurden Ende Januar die Unterlagen des Landesbetriebs zur Verfügung
gestellt. Aufgrund der bestehenden aktuellen Belastung für die Wohnbevölkerung werden
Maßnahmen des aktiven Schallschutzes begrüßt. Die Verwaltung empfiehlt allerdings hierzu vorab die
Meinung der betroffenen Anlieger ein zu holen.
Auch unter Berücksichtigung dieses Belanges wird ein drei spuriger Ausbau positiver bewertet. Ein
großer lärmtechnischer Vorteil im Vergleich zum vier spurigen Ausbau besteht im günstigeren
Abrücken der Lärmemissionsbänder von der bestehenden Wohnbebauung.
Aus lärmtechnischer Sicht sollte davon Abstand genommen werden, Straßen weiter auszubauen,
wenn auch mit „schmaleren“ Lösungen bestehende Kapazitätsprobleme gelöst werden können.
Zukunftsweisende kommunale Lärmminderungsstrategien rücken das verkehrliche Gesamtsystem in
den Fokus und vertragen sich daher nicht mit traditionellen Ansätzen, die einseitig darauf setzen, die
„Schnelligkeit und Leichtigkeit des Verkehrs“ weiter zu fördern und womöglich dadurch auch noch
weitere Verkehre zu erzeugen, bzw. zusätzlich auf diese Trasse zu verlagern.
Insoweit ist ein 4-spuriger Ausbauansatz kontraproduktiv und nicht kompatibel in Bezug auf die
städtische Lärmminderungsstrategie. Hier stehen die Vermeidung und Bündelung von Kfz-Verkehren
und die Förderung von lärmarmen Verkehrsmitteln (ÖPNV- Beschleunigung, verstärkter Einsatz von
Schnellbussen, Taktverdichtung, Ausbau von Firmentickets / Jobtickets, Radverkehrsförderung) im
Vordergrund.
Ein weiterer Termin mit dem Landesbetrieb strassen.nrw zur Diskussion dieser Prüfergebnisse konnte
leider bis heute nicht vereinbart werden.
Pascalstraße bis Kalkhäuschen
Zum zweiten Abschnitt zwischen Pascalstraße und Kalkhäuschen wurde durch die Verwaltung keine
weitergehende Überprüfung vorgenommen. Die seitens des Landesbetriebs geplante Dreistreifigkeit
dient der Komfortverbesserung und soll zur Beschleunigung der Verkehre beitragen. Wegen der kaum
vorhandenen Querverkehre bestehen hier keine Leistungsfähigkeitsprobleme an den Knoten. Ebenso
sind hier derzeit keine Unfallhäufungen bekannt.
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Ausdruck vom: 16.08.2018
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In diesem Zusammenhang ist auf die im Dezember 2012 vom Rat der Stadt Aachen beschlossenen
Aussagen des Masterplans Aachen 2030 zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme für Siedlungsund Verkehrsflächen zur Umsetzung des flächenpolitischen Ziels der Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie hin zu weisen. Insgesamt wird keine Notwendigkeit einer weiteren
Bearbeitung dieses Abschnittes gesehen.
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