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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
127728.pdf
Größe
730 kB
Erstellt
21.02.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:38
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/1082/WP16 öffentlich 21.02.2014 FB 61/80 Elisabethstraße, Einbahnrichtung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 02.04.2014 B0 Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beschließt, die jetzige Fahrtrichtung in der Elisabethstraße in Richtung Kleinmarschierstraße beizubehalten. Finanzielle Auswirkungen: Die Änderung der Beschilderung der Parkordnung erfolgt im Rahmen der Unterhaltung. Vorlage FB 61/1082/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.07.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: Nach dem Umbau der Ursulinerstraße zur Fußgängerzone im Bereich zwischen Hartmannstraße und Buchkremerstraße wurde die Hartmannstraße zur Sackgasse. Um die Verkehrsführung im Bereich der Hartmannstraße zu optimieren wurde nach Abschluss der Straßenbauarbeiten die Einbahnstraßenrichtung in der Elisabethstraße versuchsweise gedreht. Aufgrund weiterer Straßenbauarbeiten in Hartmannstraße und Elisabethstraße wurde bisher kein endgültiger Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte über die Fahrtrichtung in der Einbahnstraße eingeholt. Nach Drehung der Einbahnrichtung haben sich vereinzelt unmittelbar betroffene Verkehrsteilnehmer zur Drehung der Einbahnstraße geäußert, da die Anfahrt aus Richtung Alexianergraben nur noch mittels Umfahrung des Theaters möglich ist. Während der sich anschließenden Bauarbeiten in der Hartmannstraße hat sich der Einzelhandel für die Beibehaltung der Fahrtrichtung von Hartmannstraße in Richtung Kleinmarschierstraße ausgesprochen. Zwischenzeitlich hat sich die Verkehrsführung bei den Verkehrsteilnehmern eingespielt und verfestigt. Aus Sicht der Verwaltung hat sich die Verkehrsführung bewährt. Anträge auf neuerliche Drehung zurück zur ursprünglichen Fahrtrichtung liegen nicht vor. Da seinerzeit keine Anpassung der Parkordnung vorgenommen wurde, muss der Verkehrsteilnehmer am linken Fahrbahnrand parken. Grundsätzlich stellt dies in der Tempo 30-Zone kein Problem dar. Jedoch liegen auch die beiden Schwerbehindertenparkplätze am linken Fahrbahnrand. Ein schwerbehinderter Fahrzeugführer hat angegeben, dass es dadurch und in Verbindung mit der Bordsteinkannte zu Problemen beim Ein- und Aussteigen kommen kann. Die Verwaltung hat daraufhin eine Überplanung vorgenommen. Die Schwerbehindertenparkplätze werden an den rechten Fahrbahnrand unmittelbar vor eine vorhandene Zufahrt verlegt, so dass die angegebenen Probleme beim Ein- und Aussteigen nicht mehr auftreten können. Außerdem erreichen schwerbehinderte Fahrzeugführer über die Grundstückszufahrt leichter den Gehweg. Das nun alternierende Parken trägt zudem zur Verkehrsberuhigung bei. Weiterhin konnten durch Verschieben und Erweiterung der restlichen Abschnitte zwei zusätzliche Parkplätze gewonnen werden. Anlage/n: Übersichtsplan Parkordnung Vorlage FB 61/1082/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.07.2014 Seite: 2/2