Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
127728.pdf
Größe
730 kB
Erstellt
21.02.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1082/WP16
öffentlich
21.02.2014
FB 61/80
Elisabethstraße, Einbahnrichtung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
02.04.2014
B0
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie
beschließt, die jetzige Fahrtrichtung in der Elisabethstraße in Richtung Kleinmarschierstraße
beizubehalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Änderung der Beschilderung der Parkordnung erfolgt im Rahmen der Unterhaltung.
Vorlage FB 61/1082/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.07.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Nach dem Umbau der Ursulinerstraße zur Fußgängerzone im Bereich zwischen Hartmannstraße und
Buchkremerstraße wurde die Hartmannstraße zur Sackgasse. Um die Verkehrsführung im Bereich der
Hartmannstraße zu optimieren wurde nach Abschluss der Straßenbauarbeiten die
Einbahnstraßenrichtung in der Elisabethstraße versuchsweise gedreht.
Aufgrund weiterer Straßenbauarbeiten in Hartmannstraße und Elisabethstraße wurde bisher kein
endgültiger Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte über die Fahrtrichtung in der
Einbahnstraße eingeholt.
Nach Drehung der Einbahnrichtung haben sich vereinzelt unmittelbar betroffene Verkehrsteilnehmer
zur Drehung der Einbahnstraße geäußert, da die Anfahrt aus Richtung Alexianergraben nur noch
mittels Umfahrung des Theaters möglich ist.
Während der sich anschließenden Bauarbeiten in der Hartmannstraße hat sich der Einzelhandel für
die Beibehaltung der Fahrtrichtung von Hartmannstraße in Richtung Kleinmarschierstraße
ausgesprochen.
Zwischenzeitlich hat sich die Verkehrsführung bei den Verkehrsteilnehmern eingespielt und verfestigt.
Aus Sicht der Verwaltung hat sich die Verkehrsführung bewährt. Anträge auf neuerliche Drehung
zurück zur ursprünglichen Fahrtrichtung liegen nicht vor.
Da seinerzeit keine Anpassung der Parkordnung vorgenommen wurde, muss der Verkehrsteilnehmer
am linken Fahrbahnrand parken. Grundsätzlich stellt dies in der Tempo 30-Zone kein Problem dar.
Jedoch liegen auch die beiden Schwerbehindertenparkplätze am linken Fahrbahnrand. Ein
schwerbehinderter Fahrzeugführer hat angegeben, dass es dadurch und in Verbindung mit der
Bordsteinkannte zu Problemen beim Ein- und Aussteigen kommen kann.
Die Verwaltung hat daraufhin eine Überplanung vorgenommen. Die Schwerbehindertenparkplätze
werden an den rechten Fahrbahnrand unmittelbar vor eine vorhandene Zufahrt verlegt, so dass die
angegebenen Probleme beim Ein- und Aussteigen nicht mehr auftreten können. Außerdem erreichen
schwerbehinderte Fahrzeugführer über die Grundstückszufahrt leichter den Gehweg.
Das nun alternierende Parken trägt zudem zur Verkehrsberuhigung bei. Weiterhin konnten durch
Verschieben und Erweiterung der restlichen Abschnitte zwei zusätzliche Parkplätze gewonnen
werden.
Anlage/n:
Übersichtsplan Parkordnung
Vorlage FB 61/1082/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.07.2014
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