Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
126598.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
14.02.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1073/WP16
öffentlich
14.02.2014
FB 61/30
Nahverkehrsplan der Stadt Aachen,
2. Fortschreibung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.03.2014
19.03.2014
MA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2014
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2015 ff.
2014
Gesamtbedarf (alt)
2015 ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
Verschlechterun
0
g
Deckung ist gegeben.
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2015 ff.
2014
2015 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
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Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 28.10.2014
Seite: 1/4
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
g
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 28.10.2014
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist kommunalerer Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
in Aachen. Der Aufgabenträger hat zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV nach §§ 8 und 9
ÖPNVG NRW einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Dieser soll die öffentlichen Interessen des
Nahverkehrs konkretisieren. Der Nahverkehrsplan ist die Grundlage für alle strategischen
Entscheidungen und Maßnahmen der Stadt Aachen in ÖPNV-relevanten Planungen. Das betrifft
sowohl grundsätzliche Festlegungen in Bezug auf Linien- und Netzgestaltung als auch die Definition
der Angebots- und Beförderungsqualität. Bei Aussagen zur Investitionsplanung ist der
voraussichtliche Finanzbedarf anzugeben (§ 8 ÖPNVG NRW).
Bei der zukünftigen Vergabe von ÖPNV-Leistungen werden die Vorgaben des NVP von zentraler
Bedeutung sein. Für Aachen soll eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die
Ausgestaltung des ÖPNV geschaffen und ein abgestimmtes Vorgehen gesichert werden.
Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Aachen und im restlichen AVVGebiet ist der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR), der einen eigenen NVP aufstellt. Dieser
ist bei der Erarbeitung des Nahverkehrsplans Aachen zu beachten. Des Weiteren muss die Planung
mit der Städteregion abgestimmt werden, die ebenfalls im selben Zeitraum ihren Nahverkehrsplan neu
aufstellt.
Der aktuelle Nahverkehrsplan der Stadt Aachen, "NVP Stadt Aachen - 1. Fortschreibung 2003",
wurde am 21.04.2004 im Rat der Stadt Aachen beschlossen. Seitdem haben sich maßgebende
Gesetze und Verordnungen geändert, welche eine Aktualisierung des Nahverkehrsplans zwingend
erforderlich machen. Die in der ersten Fortschreibung vorgesehenen Maßnahmen konnten in großen
Teilen umgesetzt werden. Noch nicht umgesetzte Maßnahmen werden im Rahmen der
Fortschreibung überprüft und in der Fortschreibung integriert.
Geänderter Rechtsrahmen
Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes sind die rechtlichen Auswirkungen der seit dem
03.12.2009 in Kraft getretenen „Verordnung (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Straße und Schiene“ zu berücksichtigen, die neue gesetzliche Regelungen bei der
Organisation und Durchführung des ÖPNV zur Folge hat. Ziel der EU-Verordnung ist, unter
ökonomischer Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel die Voraussetzung für einen qualitativ
und quantitativ verbesserten ÖPNV zu schaffen. Als Reaktion auf die neue Verordnung wurde ein
Betrauungsbeschluss im Rat der Stadt Aachen über die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der
ASEAG zur Durchführung des auf Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz
beruhenden ÖSPV in der Stadt Aachen und im Kreis Aachen gefasst. Diese Weisung endet am
31.12.2017. Der Nahverkehrsplan soll die Netzgrößen für die Vergabe von ÖSPV-Leistungen ab
Dezember 2017 definieren.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 28.10.2014
Seite: 3/4
Das zum 01.01.2013 in Kraft getretene, novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) setzt zudem
das Ziel der Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit zum 01.01.2022 im Rahmen der
Nahverkehrsplanung (§ 8 Abs. 3). Für den Umbau der Bushaltestellen ist der Aufgabenträger
zuständig, für Fahrzeuge die Verkehrsunternehmen. Im Nahverkehrsplan sind Maßnahmen,
Ausnahmen und Rahmenbedingungen mit zeitlichen Vorgaben für die Umsetzung der Barrierefreiheit
festzulegen.
Erarbeitung
Der Nahverkehrsplan stellt einen geschlossenen Fachplan innerhalb der Gesamtverkehrsplanung dar.
Er ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrsentwicklungsplanung (VEP), die den Gesamtrahmen für
Aachen bildet und zur Zeit durch die Verwaltung erarbeitet wird.
Die Zeitplanung für die Aufstellung des Nahverkehrsplans sieht vor, bis November 2014 den ersten
Entwurf des Nahverkehrsplans zu erarbeiten. Die Fortschreibung wird durch die Verwaltung erarbeitet
und die benachbarten Aufgabenträger im ÖPNV sowie die Interessenvertreter (wie z.B. die
Kommission barrierefreies Bauen) und Verkehrsunternehmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben an
der Fortschreibung des NVP beteiligt. In der Arbeitsgruppe ÖV-Standards/Nahverkehrsplan (FK
ÖPNV im Rahmen des VEP-Prozesses) werden die einzelnen Themen der Fortschreibung diskutiert
und für die Beschlussfassung in den politischen Gremien vorbereitet.
Nach Vorstellung des Entwurfes erfolgt die offizielle Beteiligung der benachbarten Aufgabenträger, der
Träger öffentlicher Belange, der Verbünde und Verbänden und der Bürger. Änderungs- und
Ergänzungswünsche werden aufgenommen und der Schlussbericht erarbeitet. Nach erneuter
Abstimmung ist der Ratsbeschluss für den Sommer 2015 geplant.
Parallel finden die Fortschreibungsarbeiten in der Städteregion Aachen, im Kreis Düren und Kreis
Heinsberg statt. Eine Koordinierungsgruppe, bestehend aus den vier Aufgabenträgern unter
Federführung der AVV GmbH, ist bereits eingerichtet. Die Koordinierungsgruppe soll übergreifende
Sachverhalte abstimmen und einen möglichst ähnlichen Aufbau der einzelnen Nahverkehrspläne
gewährleisten.
Der neue Nahverkehrsplan der Stadt Aachen wird inhaltlich und verfahrensmäßig die aus heutiger
Sicht notwendigen Anforderungen erfüllen, die für die kommenden Jahre im Verantwortungsbereich
des Aufgabenträgers Stadt Aachen und in Kooperation mit den benachbarten Aufgabenträgern zu
gewährleisten sind.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 28.10.2014
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