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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
126949.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
25.02.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:38

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage FB 32/0027/WP16 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Sicherheit und Ordnung Beteiligte Dienststelle/n: 25.02.2014 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 12.03.2014 19.03.2014 HA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Für den Hauptausschuss Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014 als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen. Für den Rat der Stadt Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014 als Ordnungsbehördliche Verordnung. Philipp Vorlage FB 32/0027/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.02.2014 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen: keine Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 32/0027/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.02.2014 Seite: 2/3 Erläuterungen: Mit Schreiben vom 17.02.2014 beantragt die Interessengemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe für den Stadtbezirk Aachen-Brand die Freigabe eines zusätzlichen Termins für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für den 06.04.2014, sowie einen mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 29.01.2014 freigegebenen Termin vom 19.19.2014 auf den 26.10.2014 zu verschieben. Die Gründe für die Änderungswünsche ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten o.a. Schreiben sowie aus dem Schreiben des Herrn Bezirksbürgermeister Aachen-Brand, Herr Herbert Henn, vom 21.02.2014. Über die Änderungswünsche entscheidet die Bezirksvertretung Aachen-Brand durch Dringlichkeitsentscheidung. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. Der Verordnungsentwurf ist vertretbar, da auch nach Berücksichtigung der Änderungswünsche in keinem Stadtbezirk bzw. –teil die gesetzliche Vorgabe von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen sowie nicht die Gesamtzahl für das ganze Stadtgebiet von höchstens 11 Sonn- und Feiertagen überschritten wird. Anlage/n: - Antrag Interessengemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe vom 17.02.2014 - Schreiben des Herrn Bezirksbürgermeister Aachen-Brand vom 21.02.2014 - Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014 - Entwurf „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014“ Vorlage FB 32/0027/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.02.2014 Seite: 3/3 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014 Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV.NRW. S. 516/SGV. NRW. 7113), geändert durch Gesetz vom 30.04.2013 (GV.NRW. S. 208) und § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV.NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Art. 9 Zweites BefristungsÄndG IM vom 08.12.2009 (GV.NRW. S. 765, ber. S. 793) wird von der Stadt Aachen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 29.01.2014 folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: §1 Verkaufsstellen dürfen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein: 1. am 11.05.2014, 19.10.2014 und 14.12.2014 im Stadtbezirk Aachen-Brand; 2. am 04.05.2014, 15.06.2014, 17.08.2014 und 07.12.2014 im Stadtteil Aachen-Burtscheid; 3. am 11.05.2014 und 07.12.2014 im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf; 4. am 15.06.2014 im Stadtbezirk Aachen-Haaren; 5. am 06.04.2014, 28.09.2014, 02.11.2014 und 07.12.2014 im Stadtbezirk Aachen-Mitte (außer Stadtteil Aachen-Burtscheid) 6. am 06.04.2014, 28.09.2014, 02.11.2014 und 07.12.2014 im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg 7. am 05.10.2014 im Stadtbezirk Aachen-Walheim. §2 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten öffnet. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € geahndet werden. §3 Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Die vorstehende Verordnung wird hiermit verkündet. Aachen, den 29.01.2014 Philipp Oberbürgermeister ENTWURF Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014 vom ………………… Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV.NRW. S. 516/SGV. NRW. 7113), geändert durch Gesetz vom 30.04.2013 (GV.NRW. S. 208) und § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV.NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Art. 9 Zweites BefristungsÄndG IM vom 08.12.2009 (GV.NRW. S. 765, ber. S. 793) wird von der Stadt Aachen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom XX.XX.2014 folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: §1 § 1 Ziffer 1 wird wie folgt neu gefasst: am 06.04.2014, 11.05.2014, 26.10.2014 und 14.12.2014 im Stadtbezirk Aachen-Brand; §2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage Ihrer Verkündung in Kraft. Die vorstehende Verordnung wird hiermit verkündet. Aachen, den Philipp Oberbürgermeister