Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
126949.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
25.02.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
FB 32/0027/WP16
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Sicherheit und Ordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
25.02.2014
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
12.03.2014
19.03.2014
HA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Für den Hauptausschuss
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt der
Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung
zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonntagen vom 29.01.2014 als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Für den Rat der Stadt
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt
den
beiliegenden
Entwurf
der
Ordnungsbehördlichen
Verordnung
zur
Änderung
der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom
29.01.2014 als Ordnungsbehördliche Verordnung.
Philipp
Vorlage FB 32/0027/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.02.2014
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen: keine
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 32/0027/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.02.2014
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 17.02.2014 beantragt die Interessengemeinschaft Brander Handel, Handwerk und
Gewerbe für den Stadtbezirk Aachen-Brand die Freigabe eines zusätzlichen Termins für das
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für den 06.04.2014, sowie einen mit der
Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 29.01.2014 freigegebenen Termin vom 19.19.2014 auf den
26.10.2014 zu verschieben.
Die Gründe für die Änderungswünsche ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten o.a. Schreiben
sowie aus dem Schreiben des Herrn Bezirksbürgermeister Aachen-Brand, Herr Herbert Henn, vom
21.02.2014.
Über
die
Änderungswünsche
entscheidet
die
Bezirksvertretung
Aachen-Brand
durch
Dringlichkeitsentscheidung. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
Der Verordnungsentwurf ist vertretbar, da auch nach Berücksichtigung der Änderungswünsche in
keinem Stadtbezirk bzw. –teil die gesetzliche Vorgabe von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen
sowie nicht die Gesamtzahl für das ganze Stadtgebiet von höchstens 11 Sonn- und Feiertagen
überschritten wird.
Anlage/n:
- Antrag Interessengemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe vom 17.02.2014
- Schreiben des Herrn Bezirksbürgermeister Aachen-Brand vom 21.02.2014
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
vom 29.01.2014
- Entwurf „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014“
Vorlage FB 32/0027/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.02.2014
Seite: 3/3
Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
vom 29.01.2014
Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV.NRW. S. 516/SGV. NRW. 7113), geändert
durch Gesetz vom 30.04.2013 (GV.NRW. S. 208) und § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse
der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom
13.05.1980 (GV.NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Art. 9 Zweites
BefristungsÄndG IM vom 08.12.2009 (GV.NRW. S. 765, ber. S. 793) wird von der Stadt Aachen als
örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 29.01.2014
folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§1
Verkaufsstellen dürfen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein:
1.
am 11.05.2014, 19.10.2014 und 14.12.2014 im Stadtbezirk Aachen-Brand;
2.
am 04.05.2014, 15.06.2014, 17.08.2014 und 07.12.2014 im Stadtteil Aachen-Burtscheid;
3.
am 11.05.2014 und 07.12.2014 im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf;
4.
am 15.06.2014 im Stadtbezirk Aachen-Haaren;
5.
am 06.04.2014, 28.09.2014, 02.11.2014 und 07.12.2014 im Stadtbezirk Aachen-Mitte (außer
Stadtteil Aachen-Burtscheid)
6.
am 06.04.2014, 28.09.2014, 02.11.2014 und 07.12.2014 im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
7.
am 05.10.2014 im Stadtbezirk Aachen-Walheim.
§2
(1)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 außerhalb der dort
zugelassenen Geschäftszeiten öffnet.
(2)
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € geahndet werden.
§3
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Die vorstehende Verordnung wird hiermit verkündet.
Aachen, den 29.01.2014
Philipp
Oberbürgermeister
ENTWURF
Ordnungsbehördliche Verordnung
zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014
vom …………………
Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV.NRW. S. 516/SGV. NRW. 7113), geändert
durch Gesetz vom 30.04.2013 (GV.NRW. S. 208) und § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse
der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom
13.05.1980 (GV.NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Art. 9 Zweites
BefristungsÄndG IM vom 08.12.2009 (GV.NRW. S. 765, ber. S. 793) wird von der Stadt Aachen als
örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom XX.XX.2014
folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§1
§ 1 Ziffer 1 wird wie folgt neu gefasst:
am 06.04.2014, 11.05.2014, 26.10.2014 und 14.12.2014 im Stadtbezirk Aachen-Brand;
§2
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage Ihrer Verkündung in Kraft.
Die vorstehende Verordnung wird hiermit verkündet.
Aachen, den
Philipp
Oberbürgermeister