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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
126610.pdf
Größe
4,0 MB
Erstellt
13.02.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:37

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1071/WP16 öffentlich 13.02.2014 FB 61/30 Neubau Haltestelle "Hainbuchenstraße" in der Mies-van-der-RoheStraße Planungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 13.03.2014 02.04.2014 MA B0 Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Einrichtung einer provisorischen Bushaltestelle auf der Mies-vander-Rohe-Straße und den Planungsbeschluss für die Bushaltestelle Hainbuchenstraße, wie von der Verwaltung empfohlen, zu beschließen. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beschließt die Einrichtung einer provisorischen Bushaltestelle auf der Mies-van-der-Rohe-Straße und fasst den Planungsbeschluss für die Bushaltestelle Hainbuchenstraße, wie von der Verwaltung empfohlen. Vorlage FB 61/1071/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.08.2018 Seite: 1/6 finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 „Verbesserung ÖPNV, Umbaumaßnahmen –J-„ Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz Auswirkungen 2014 Einzahlungen -200.000 -200.000 -600.000 -600.000 -800.000 -800.000 Auszahlungen 250.000 250.000 750.000 750.000 1.000.000 1.000.000 Ergebnis 50.000 50.000 150.000 150.000 200.000 200.000 ner Ansatz ner Ansatz 2015 ff. 2014 + Verbesserung / Ansatz Gesamt- Investive bedarf (alt) 2015 ff. 0 - Verschlechterung Gesamt- bedarf (neu) 0 Deckung ist gegeben konsumtive Ansatz Auswirkungen 2014 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2015 ff. 2014 2015 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 Vorlage FB 61/1071/WP16 der Stadt Aachen 0 Ausdruck vom: 16.08.2018 Seite: 2/6 Erläuterungen: Anlass Mit Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurden am 19.09.2013 die vorgesehenen Fahrplanmaßnahmen der ASEAG für 2014 vom Mobilitätsausschuss beschlossen. Dabei wurden u.a. Maßnahmen für die Anpassung und Verbesserung des aktuellen ÖPNV-Angebots auf der Hörn (siehe Anlage 1) und im Hochschulerweiterungsgebiet geplant. Eine Änderung mit dem Ziel, die Erreichbarkeit der Institute und Einrichtungen zu verbessern, stellt die Verlagerung der Linienführung der Linien 33 und 73 von der Ahornstraße auf die Mies-van-der-RoheStraße dar (Anlage 2). Ein weiteres Ziel dieser Maßnahme ist es, entlang der Mies-van-der-RoheStraße Entlastungseffekte beim Parksuchverkehr zu erzielen bzw. generell den Individualverkehr in diesem Bereich zu reduzieren. Nicht zuletzt wird durch die Verlagerung der Einsatz von Großraumfahrzeugen auf den Linien 33 und 73 möglich, der angesichts der aktuellen und der prognostizierten Fahrgastzahlen zukünftig notwendig wird. Im Zuge der neuen Linienführung ist im Bereich der Einmündung Hainbuchenstraße für beide Fahrtrichtungen je eine neue Haltestelle vorgesehen. Durch die Einrichtung dieser zusätzlichen Haltestellen wird die fußläufige Erreichbarkeit der neuen RWTH-Einrichtungen an der Mies-van-der-Rohe-Straße gewährleistet sowie die Anbindung des Wohnviertels an der Hainbuchenstraße verbessert. Ab dem Fahrplanwechsel am 15. Juni 2014 wird die neue Haltestelle Hainbuchenstraße von Montag bis Freitag tagsüber je Richtung im 7,5 Minuten-Takt von Bussen der Linien 33 und 73 angefahren. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Fahrplanmaßnahmen konnte eine genaue Standortplanung der Haltestellenseiten noch nicht durchgeführt werden, da eine Abstimmung mit den aktuellen Bauvorhaben des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) - u.a. auch im Kreuzungsbereich Mies-vander-Rohe-Straße/ Hainbuchenstraße - erforderlich war. Die Abstimmung mit dem BLB ist mittlerweile abgeschlossen und die detaillierte Planung der beiden Haltestellen liegt hiermit zum Planungsbeschluss vor. Planung Fahrtrichtung City Endgültiger Ausbau: Der Standort der Haltestelle für die Fahrtrichtung Innenstadt liegt am Fahrbahnrand östlich vom Kreuzungsbereich (Anlage 3). Entlang dieses gesamten Straßenabschnitts stehen im Abstand von 8 bis 10 m Bäume (Baum-Hasel Corylus) direkt am Fahrbahnrand zwischen dem Bordstein und dem Gehwegbereich. Da eine ausreichend große Aufstellfläche für die Fahrgäste gewährleistet werden soll und die Einstiegsbereiche der Busse freigehalten werden müssen, um einen schnellen und ungehinderten Ein- und Ausstieg zu ermöglichen, müssen zwei dieser Bäume gefällt werden (Anlage 5: Fotos). In Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt wurde für die Haltestelle ein Standort gewählt, an dem zwei Bäume betroffen sind, die an einer ehemaligen gepflasterten Zufahrt stehen. Zum einen besteht hier ein etwas größerer Abstand zwischen den Bäumen in der Allee und zum anderen zeigen diese Bäume die geringsten Stammumfänge und die geringste Vitalität. Bis zum Baubeschluss wird geprüft, ob eine Ersatzpflanzung durch den Stadtbetrieb (E18) in der Nähe möglich ist. Vorlage FB 61/1071/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.08.2018 Seite: 3/6 Die Fahrbahnhaltefläche für die Busse misst 25 m x 3 m und wird in Beton ausgeführt. Der Wartebereich wird im Gegensatz zur Busaufstellfläche um 2 m auf eine Länge von 23 m gekürzt, um den notwendigen Abstand zu den Bäumen in den angrenzenden Pflanzbeeten zu wahren. Mit einer Breite von bis zu 4,10 m wird der zukünftige Wartebereich ausreichend breit gestaltet, sodass genug Platz für einen geplanten Fahrgastunterstand verbleibt. Die Anhebung der Wartefläche und ein entsprechend hoher Formbordstein mit 16 cm Anschlag garantieren einen barrierefreien Einstieg in die Niederflurbusse, ebenso wie mit dem Einbau taktiler Elemente ein behindertengerechter Ausbau des Wartebereichs vorgesehen ist. Die spätere Ausgestaltung wird die DIN Normen 18024-1 und 32984, die RASt 06 sowie die Aachener Standards beachten. Das Fahrbahnrandparken stadteinwärts muss in dem Straßenabschnitt zwischen den Parkplatzausfahrten und der neuen Haltestelle zukünftig untersagt werden, um das ungehinderte Anfahren der Busse zu ermöglichen. Es kann aber ggf. später in Teilabschnitten auf die andere Straßenseite verlegt werden, wenn die Startphase des Busbetriebs keine gegenteiligen Erfahrungswerte liefert. Provisorischer Standort: Bis ein notwendiger Bewilligungsbescheid vorliegt und die Anhebung der ehemaligen Grundstückszufahrt vorgenommen werden kann, soll eine provisorische Haltestelle westlich des Einmündungsbereichs zur Hainbuchenstraße für die Fahrtrichtung City eingerichtet werden (Anlage 4 und 5). Dafür wird der Parkstreifen zwischen Hauseinfahrt und Gehweg vor Haus Nummer 21 durch Betonauffüllung auf 16 cm Anschlag angehoben und ein Haltestellenschild sowie ein Fahrplanaushang aufgestellt. Planung Fahrtrichtung Hörn Endgültiger Ausbau: Der Standort der Haltestelle für die Fahrtrichtung Hörn liegt am Fahrbahnrand westlich vom Kreuzungsbereich zur Hainbuchenstraße, gegenüber den Häusern Nummer 31 und 33 (Anlage 6 und 8). Der Ausbau ist mit dem BLB abgestimmt, der zu einem späteren Zeitpunkt eine Umgestaltung seiner anliegenden Flächen vornehmen möchte. Die Fahrbahnhaltefläche des Busses wird auch in diese Richtung auf 25 m x 3 m für die neuen Großraumfahrzeuge der ASEAG ausgelegt und die Ausführung erfolgt in Beton. Das Fahrbahnrandparken muss aufgehoben werden, um das ungehinderte Anfahren der Busse an die Haltestelle zu ermöglichen. Über eine mögliche Verlegung der Parkflächen in angrenzende Straßenabschnitte als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung wird erst nach Beginn des Busbetriebs unter Vorbehalt der Fahrverhältnisse für die ASEAG – entschieden. Provisorischer Standort: Bis zur Umsetzung des geplanten Ausbaus soll eine provisorische Haltestelle etwas weiter östlich für die Fahrtrichtung Hörn eingerichtet werden (Anlage 7 und 8). Die Lage im absoluten Halteverbot ist zum Zweck der Einrichtung einer Haltestelle für den öffentlichen Verkehr zulässig und erhält das Fahrbahnrandparken bis zur Fertigstellung des endgültigen Standortes. Vorlage FB 61/1071/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.08.2018 Seite: 4/6 Für den provisorischen Haltestellenstandort werden im Gehwegbereich, gegenüber Haus Nummer 27, ein Haltestellenschild sowie ein Fahrplanaushang aufgestellt. Finanzielle Auswirkungen Die Fahrplanmaßnahme verursacht keine erhöhten Betriebskosten. Grunderwerb ist zur Umsetzung der Maßnahme nicht erforderlich. Die Stadt Aachen besitzt jedoch nicht das absolute Baurecht, sondern muss für die kostenlose Nutzung der Platzfläche auf dem BLBGrundstück vertragliche Regelungen treffen. Für die Errichtung der Haltestelle mit zwei Standorten im Vollausbau, die Betonierung der Fahrbahndecke im Haltestellenbereich, die Errichtung eines 16 cm Hochbordes mit Formbordstein und einer behindertengerechten Wartefläche, die auch die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllt, werden folgende Baukosten veranschlagt: für den endgültigen Ausbau der Haltestelle in Fahrtrichtung City ca. 30.000, -- € (inkl. MwSt.) für den endgültigen Ausbau der Haltestelle in Fahrtrichtung Hörn ca. 25.000, -- € (inkl. MwSt.) Die Maßnahme mit Baukosten von ca. 55.000,-- € ist Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Aachen. Für das Jahr 2015 stehen, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates, beim PSPElement 5-120102-800-00800-300-1 „Verbesserung ÖPNV“, Sachkonto 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“, entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Ein Einplanungsantrag nach § 12 ÖPNVG NRW für die Errichtung erforderlicher Haltestellen wurde im März 2013 beim NVR gestellt. Der Bau erforderlicher Haltestellen könnte dadurch zu 90% gefördert werden. Da die neu einzurichtende Haltestelle „Hainbuchenstraße“ insbesondere der studentischen Mobilität im sich ausweitenden Hochschulbereich dient und unmittelbar mit der Errichtung neuer Hochschulgebäude zwischen Ahornstraße und Mies-van-der-Rohe-Straße verbunden ist, kann der städtische Anteil von 10% der Baukosten aus der Ausbildungsverkehr-pauschale nach § 11a ÖPNVG NRW beglichen werden. Eine 100%-ige Finanzierung der Baukosten kann damit bewirkt werden. Für die Einrichtung der Haltestellenprovisorien fallen Kosten in Höhe von ca. 1.600,-- € (inkl. MwSt.) an. Die Maßnahme ist Bestandteil der Finanzplanung der Stadt Aachen. Für das Jahr 2014 stehen, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates, beim PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 7852000 „Verbesserung ÖPNV“, Sachkonto „Tiefbaumaßnahmen“, entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Empfehlung der Verwaltung Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der ASEAG als zuständigem Verkehrsunternehmen, der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Fachbereich Umwelt sowie dem Aachener Eigenbetrieb (E18). Die Verwaltung empfiehlt dem Mobilitätsausschuss und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen, die Einrichtung einer provisorischen Bushaltestelle auf der Mies-van-der-Rohe-Straße zu befürworten und die notwendigen Empfehlungen bzw. Beschlüsse für einen Planungsbeschluss zur Errichtung einer neuen Bushaltestelle Hainbuchenstraße mit zwei Standorten auszusprechen. Vorlage FB 61/1071/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.08.2018 Seite: 5/6 Anlage/n: Anlage 1: Übersichtsplan Liniennetz Anlage 2: Linienwegänderung Anlage 3: Haltestellenlage Rtg. Innenstadt Planung Anlage 4: Haltestellenlage Rtg. Innenstadt Provisorium Anlage 5: Fotos Fahrtrichtung Innenstadt Anlage 6: Haltestellenlage Rtg.Hörn Planung Anlage 7: Haltestellenlage Rtg. Hörn Provisorium Anlage 8: Fotos Fahrtrichtung Hörn Vorlage FB 61/1071/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.08.2018 Seite: 6/6 Anlage 1 Übersichtsplan – aktuelles Liniennetz Fahrplan 2013/14 Anlage 2 Linienwegänderung ab Sommer 2014 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Mitte vom 04.09.2013 und mit Beschluss vom 19.09.2013 im Mobilitätsausschuss Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Haltestelle „Hainbuchenstraße“ in der Mies-van-der-Rohe-Straße, Fahrrichtung City Endgültiger Standort Provisorischer Standort Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Haltestelle „Hainbuchenstraße“ in der Mies-van-der-Rohe-Straße, Fahrrichtung Hörn Endgültiger Standort Provisorischer Standort