Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
126549.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
18.02.14, 12:00
Aktualisiert
26.10.17, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 02/0104/WP16-1
öffentlich
18.02.2014
'Innovationsregion Rheinisches Revier'
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.02.2014
AAWW
Kenntnisnahme / Empfehlung
26.02.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt den Sachstand zur Gründung
einer IRR GmbH zur Kenntnis und begrüßt, dass eine kommunale Mehrheit in der zu
gründenden IRR GmbH sichergestellt werden soll und sich die IHKs sowie HWKs der
Kammerbezirke ebenfalls als Gesellschafter beteiligen werden.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, analog zur StädteRegion, einen Eigenanteil zur
Finanzierung der IRR GmbH zu übernehmen und beauftragt die Verwaltung, zur Sitzung des
Rates am 26.02.2014 einen Eiländerungsbeschluss zum Gesellschaftsvertrag sowie zur
konkreten politischen und finanziellen Beteiligung vorzulegen, sofern eine Beschlussfassung
im Stadtrat am 19.03.2014 nicht zeitgerecht wäre.
Abweichend von dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages soll die kreisfreie Stadt Aachen
neben den Kreisen Heinsberg, Euskirchen, Düren, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis sowie
StädteRegion Aachen als eigenständiger Gesellschafter vertreten sein.
Nachrangig ist die alleinige Vertretung der Region durch den Zweckverband Region Aachen
als Gesellschafter zu prüfen.
2. Der Rat der Stadt Aachen beschließt im Sinne der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit,
Wirtschaft und Wissenschaft, einen Eigenanteil zur Finanzierung der IRR GmbH, analog zur
StädteRegion, zu übernehmen.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 02/0104/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.02.2014
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Die Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) wurde auf Basis des NRW-Koalitionsvertrags der rotgrünen Landesregierung im Februar 2011 per Kabinettsbeschluss initiiert. Der 39 Mitglieder
umfassende IRR-Beirat konstituierte sich am 12. April 2011 als Leitgremium, das über die Leitlinien
und Entwicklungspfade entscheidet. Laut Gründungszielen soll die IRR folgende Aufgaben
wahrnehmen:
Regionale Potenziale für den Aufbau einer nachhaltigen Wirtschaftsstruktur identifizieren und
gemeinsam mit Impulsen von außen in eine Zukunfts- und Umsetzungsplanung
zusammenführen;
Schaffung von Beratungs-, Koordinierungs- und Entwicklungsstrukturen, um im Dialog mit den
relevanten Akteuren vor Ort konkrete Maßnahmen und Projekte entwickeln zu können;
Entwicklung nachhaltiger Entwicklungspfade für die gesamte Region und insbesondere
Eröffnung von Zukunftsperspektiven für die direkt betroffenen Standorte;
Einbezug regionaler Initiativen
Nach dreijähriger Tätigkeit tritt nun der Bedarf nach einer organisatorischen und inhaltlichen
Neuaufstellung zutage. Vom Beirat wurden eine räumliche und thematische Konzentration sowie eine
stärkere Projektorientierung beschlossen, so dass ebenfalls eine neue Beteiligungsstruktur und
Trägerschaft erforderlich wird.
Aktuell befindet sich die IRR in einem inhaltlichen Bewertungs- bzw. Kategorisierungsprozess unter
Einbeziehung externer Beratung (Regionomica-Potenzialanalyse), um zu analysieren, welche
konkreten Strategien und Konzepte weiterzuführen sind. Ein Entwurf zur Kategorisierung und
Bewertung von 24 Projektideen der einzelnen Arbeitsgruppen liegt bereits vor (siehe Anlage zur
Sitzungsvorlage).
Künftig sollen vier Schwerpunktthemen im Mittelpunkt der Arbeit der IRR stehen, für die zunächst ein
Leitbild für die Region entwickelt wird:
Energie-/Industriepolitik/ Technologie
Flächenentwicklung/ Logistik
Fachkräfte/ Arbeitsplätze
Bioökonomie
Die Gebietskulisse der IRR wurde zunächst großräumig angelegt und berücksichtigt bislang
Teilbereiche der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf inklusive der kreisfreien Städte Aachen, Köln
und Düsseldorf.
Eine Betreuung und Handhabung dieser weit gefassten geografischen Bereiche gestaltet sich sehr
komplex, so dass nun im Rahmen des ursprünglichen Ziels einer ‘Weiterentwicklung des
Braunkohlenreviers‘ die primäre Gebietskulisse kleiner gefasst wurde. Die Kernregion der IRR besteht
demnach künftig aus der Städteregion Aachen, den Kreisen Düren, Heinsberg, Euskirchen, Rhein-Erft
und Rhein-Kreis Neuss. Die Einbeziehung weiterer Städte und Kommunen des
Braunkohleplangebietes ist hingegen noch offen. Eine kooperative Vorgehensweise, bei der
Kommunen, Kreisgebietskörperschaften und Akteure rund um die Kernregion in die Projektarbeit
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Ausdruck vom: 19.02.2014
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einbezogen werden können, soll ermöglicht werden. Das Ziel, die IRR-Geschäftsstelle
schwerpunktmäßig mit den Aufgaben einer Projektentwicklung zu betrauen, soll durch die Gründung
einer GmbH umgesetzt werden, die zum 01.03.2014 ihren Betrieb aufnehmen soll.
Aufgrund der Tatsache, dass sich das Aachener Stadtgebiet nicht am Rande von Tagebauten
befindet, wurde die Stadt Aachen innerhalb der primären Gebietskulisse nicht prioritär berücksichtigt.
Über die Zugehörigkeit zur Städteregion Aachen ist die Stadt Aachen dennoch weiterhin in die IRR
eingebunden.
Die Stadt Aachen als Gesellschafterin der zu gründenden IRR-GmbH unmittelbar zu beteiligen, ergibt
sich nicht gleichbedeutend aus ihrer eher zufälligen regionsangehörigen Einbindung über die
Städteregion Aachen. Aus diesem Grund war die Stadt Aachen bislang nicht an dem Reformprozess
zur Neuaufstellung der IRR beteiligt.
Die Städteregion Aachen sowie die Kreise Düren, Heinsberg und Euskirchen haben sich mittlerweile
darüber verständigt, dass grundsätzlich auch eine Vertretung der Region Aachen und ihrer
Gebietskörperschaften durch den Zweckverband Region Aachen denkbar ist, um auf diese Weise
nicht unmittelbar selbst beteiligt zu werden. Die Stadt Aachen ist als Verbandsmitglied des
Zweckverbandes Region Aachen indirekt über diesen beteiligt. Einer Vertretung im Rahmen der IRR
durch den Zweckverband kann demnach unter der Voraussetzung einer angemessenen Beteiligung
der Stadt Aachen in den zukünftigen Gremien (thematische Arbeitsgruppen, Innovationskonferenz,
Konferenz der Gebietskörperschaften etc.) zugestimmt werden.
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