Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
125448.pdf
Größe
491 kB
Erstellt
22.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1057/WP16
öffentlich
22.01.2014
Dez. III / FB 61/60
Ratsantrag der SPD Fraktion
Einbeziehung des historischen Ortskerns von AachenKornelimünster in den Antrag auf Aufnahme der Heiligtumsfahrt in
die Liste des immateriellen UNESCO-Weltkulturerbes
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.03.2014
19.03.2014
PLA
Rat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/1057/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die Reliquienschätze von Aachen und Aachen-Kornelimünster trugen bereits im frühen Mittelalter
nicht nur zu einer Auszeichnung beider sakralen Stätten bei, sondern begründeten hier ein
Pilgerwesen, dessen europaweite Bedeutung im Mittelalter ihren Höhepunkt fand. Aber auch heute
noch finden die im siebenjährigen Rhythmus stattfindenden Heiligtumsfahrten einen großen Zuspruch.
Der Zusammenschluss der beiden räumlich nah gelegenen Stätten der Heiligtumsfahrt für ein
immaterielles UNESCO- Weltkulturerbe ist wünschenswert und aus historischer Sicht zu unterstützen.
Die drei Tuchreliquien von Kornelimünster stammen ursprünglich aus dem Reliquienschatz, den Karl
seiner Pfalzkapelle in Aachen geschenkt hatte. Ludwig der Fromme, sein Sohn und Nachfolger,
entnahm sie diesem Schatz und schenkte sie Kornelimünster. Die drei Heiligtümer aus Kornelimünster
sind ausschließlich Christusreliquien: Das Schürztuch ist der Überlieferung nach das Tuch, welches
sich Jesus umband, als er beim letzten Abendmahl den Jüngern die Füße wusch. Das Grabtuch
wurde der Überlieferung nach bei der Grablegung Christi benutzt. Das Schweißtuch soll jenes Tuch
sein, welches nach jüdischem Brauch den Kopf des Leichnames Jesu im Grab umhüllte. Sie stehen
also in enger Beziehung zu den vier Heiligtümern in Aachen (die Windeln Jesu, das Lendentuch
Christi, das Kleid der Maria und das Enthauptungstuch Johannes des Täufers).
Auch die Pilger suchten oft beide Pilgerstätten und darüber hinaus weitere Stätten auf ihrem Weg auf.
Letztendlich werden die Heiligtumsfahrten Aachen und Kornelimünster auch aus der Perspektive der
Träger beider Stätten, des Domkapitels und des Bistums sowie der Pfarrei der Propsteikirche in
Kornelimünster als zusammenhängend betrachtet.
Der Antrag zur Liste der immateriellen Weltkulturerbe, der seitens des Domkapitels und des Bistums
im November 2013 gestellt wurde, verwies ebenfalls auf Kornelimünster.
Unabhängig davon und ohne Abstimmung mit der Probsteikirche wurde von einer sich in der
Gründung befindenden Bruderschaft aus Kornelimünster ein Antrag auf die Einbeziehung der
Heiligtumsfahrt in die Liste der immateriellen UNESCO-Weltkulturerbes gestellt.
Die Verwaltung kann nicht entsprechend des Ratsantrages beauftragt werden. Der Antrag an das
Landesministerium zur Aufnahme eines Welterbes muss vom Eigentümer oder Träger des zu
schützenden Gutes erfolgen. Dies ist seitens des Domkapitels und des Bistums für die Aachener
Heiligtumsfahrt (mit Verweis auf Kornelimünster) geschehen.
Ein Bürgerantrag zur Aufnahme von Kornelimünster in die Welterbeliste der UNESCO, also ein
materieller Schutz für den historischen Ortskern Kornelimünster, wurde bereits im Bürgerforum am 14.
Mai 2013 beraten. In diesem Sinne - aber auch völlig unabhängig von einer potentiellen Aufnahme
Kornelimünsters auf die deutsche Tentativliste für Welterbestätten - ist der Schutz der hohen Qualität
der Bausubstanz im Ortskern von großer Bedeutung. Hier ist der nächste Schritt die
Unterschutzstellung eines Denkmalbereiches, welcher im Frühjahr als Entwurf den entsprechenden
Gremien vorgestellt werden soll.
Vorlage FB 61/1057/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 2/3
Anlage/n:
Ratsantrag der SPD-Fraktion
Vorlage FB 61/1057/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 3/3