Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
126220.pdf
Größe
14 MB
Erstellt
10.02.14, 12:00
Aktualisiert
26.04.18, 16:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1067/WP16
öffentlich
35036-2013
10.02.2014
FB 61/20 // Dez. III
A: Aufstellung des Bebauungsplanes -Richtericher Dell- für den
Bereich zwischen dem nordwestlichen Siedlungsrand Richterich,
dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach
und dem Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider Straße
B: Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 für den Bereich
zwischen dem nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem
Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach, dem
Knotenpunkt Roermonder-/ Kohlscheider Straße,
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.03.2014
06.03.2014
B6
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
Deckung des Wohnbauflächenbedarfs der Stadt Aachen
Bau einer Haupterschließungsstraße/Ortsumgehung zwischen Horbacher Straße und
Roermonderstraße
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Richtericher Dell- für den Planbereich zwischen dem
nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken
Horbach und dem Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider Straße im Stadtbezirk Aachen-Richterich
sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 für den Bereich zwischen dem nordwestlichen
Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach, dem
Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider Straße, nordwestlich der Bahntrasse, östlich der Dellstraße
und nördlich der Banker-Feld-Straße zu beschließen.
Damit gilt der Antrag der CDU-Fraktion mit der lfd. Nr. 84 als behandelt.
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Ausdruck vom: 12.08.2014
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Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
Deckung des Wohnbauflächenbedarfs der Stadt Aachen
Bau einer Haupterschließungsstraße/Ortsumgehung zwischen Horbacher Straße und
Roermonderstraße
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Richtericher Dell- für den Planbereich zwischen dem
nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken
Horbach und dem Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider Straße im Stadtbezirk Aachen-Richterich
sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 für den Bereich zwischen dem nordwestlichen
Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach, dem
Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider Straße, nordwestlich der Bahntrasse, östlich der Dellstraße
und nördlich der Banker-Feld-Straße.
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Erläuterungen:
A: Aufstellung des Bebauungsplanes -Richtericher DellB: Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:
1.
Aufstellungsbeschluss
Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Aus dem Gebiet der Rahmenplanung -Richtericher Dell- aus dem Jahr 2005 werden derzeit der
Bebauungsplan Nr. 950 –-Richtericher Dell, Vetschauer Weg Süd- und die FNP-Änderung Nr. 128
erarbeitet. Dieses Plangebiet umfasst den südwestlichen Teil des Rahmenplangebietes als ersten
Bauabschnitt. Mit der nun vorgesehen Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 (FNP) und dem
Aufstellungsbeschluss soll die Entwicklung des weiteren Rahmenplangebietes vorbereitet werden.
Mit Schreiben vom 29.11.2013 hat die CDU-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, das
Bebauungsplanverfahren für die Erschließungsstraße (Ortsumgehung Richterich) einzuleiten und mit
oberster Priorität zu bearbeiten. Mit der Einleitung der Bauleitplanung wird dem entsprochen.
2.
Verhältnis zwischen den Plangebieten „FNP-Änderung“, „Aufstellungsbeschluss“ und
„Bebauungsplan“
Zu unterscheiden sind drei Planungsebenen:
Übergeordnet: Änderung des FNP
Daraus entwickelt: Aufstellungsbeschluss Nr. A 255
Daraus entwickelt: Plangebiete einzelner Bebauungspläne
Die Plangebiete der FNP-Änderung, des Aufstellungsbeschlusses und daraus entwickelter
Bebauungspläne müssen nicht identisch sein.
3. FNP-Neuaufstellung – Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 (FNP)
3.1. Bezug zur FNP-Neuaufstellung
Auch wenn derzeit der Flächennutzungsplan neu aufgestellt wird und in dieser Neuaufstellung
einschließlich der FNP-Änderung Nr. 128 das gesamte Gebiet des Masterplanes Richtericher-Dell als
Prüffläche für Wohnen aufgenommen ist, soll dennoch parallel zur Aufstellung weiterer
Bebauungspläne eine flächenmäßig zum großen Teil identische Änderung des
Flächennutzungsplanes als eigenständiges Verfahren angestoßen werden. Hintergrund ist, dass die
Programmberatung für die FNP-Neuaufstellung im Frühjahr 2014 vorgesehen ist und der Zeitpunkt,
wann der neu aufgestellte FNP rechtskräftig wird, noch nicht abzusehen ist.
3.2. Bedarf
Die Stadt Aachen hat als Grundlage für die Ermittlung des künftigen Bedarfs an Wohnbauflächen in
der Stadt Aachen von der Firma Empirica (heute Quaestio) im Jahr 2008 ein Gutachten mit drei
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Szenarien zur Entwicklung des Aachener Wohnungsmarktes bis zum Jahr 2028 erarbeiten lassen. Im
Dezember 2010 hat der Rat der Stadt Aachen auf der Grundlage dieses Gutachtens die „AachenStrategie-Wohnen“ verabschiedet mit dem Ziel, das Szenario 2 „Wohnungsmarktoffensive“ weiter zu
verfolgen. Das Szenario „Wohnungsmarkoffensive“ geht davon aus, dass insbesondere der
Umlandabwanderung von Familien durch einen offensiven und attraktiven Wohnungsbau
entgegengewirkt werden kann.
Aktuell besteht zudem ein hoher Bedarf an studentischem Wohnraum. Zugleich entstehen neue
Bedarfe durch die Campusentwicklung sowie durch die erhöhte Nachfrage an neuen Wohnformen
(altersgerechtes Wohnen, Wohngruppen etc.). Aus dem Wohnungsmarktbericht 2012 geht hervor,
dass es durch den Wegfall großer Teile des sozialen Wohnungsbaubestandes aus der Mietbindung
unter anderem auch an bezahlbarem Wohnraum mangelt.
Im Wohn- und Liegenschaftsausschuss am 19.03.2013 und im Planungsausschuss am 11.04.2013
erfolgte ein aktueller Sachstandsbericht zur „Aachen-Strategie-Wohnen“. Hier wurde die Verwaltung
beauftragt, das Gutachten des Instituts Empirica / Quaestio zu aktualisieren. Da in der „Aachen
Strategie Wohnen“ ein zielgruppenorientiertes Bedarfsangebot gefordert wird, soll eine
Konkretisierung der Bedarfslage, vor allem in Bezug auf einzelne Teilräume wie Richtericher Dell, im
Rahmen dieser Aktualisierung erfolgen.
Zudem lässt die Stadt Aachen ein Baulandkataster erarbeiten, in dem die Bauflächenreserven im
Innenbereich erfasst werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in das weitere Verfahren
einfließen.
3.3. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 (FNP)
Der Bereich der geplanten Flächennutzungsplanänderung ist im Regionalplan für den
Regierungsbezirk Köln als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Es handelt sich hier um die letzte
große Baulandreserve im Stadtgebiet Aachen.
Der Masterplan Aachen 2030 beschreibt die Umsetzung der Rahmenplanung „Klimaschutzsiedlung
Richtericher Dell“ als eine wesentliche Aufgabe im Rahmen des Handlungsfeldes „Qualitätsoffensive
Wohnen“. Es handelt sich zum einen um die Prüfung der Flächenreserve im Regionalplan und die
Forcierung der derzeitigen Baulandentwicklung, zum anderen um die klimagerechte Gestaltung von
Wohnquartieren. Insgesamt sollen durch Umsetzung der Rahmenplanung im Bereich Richtericher Dell
(1. Bauabschnitt und 2. geplantes FNP-Änderungsverfahren) ca. 850 - 900 WE geschaffen werden.
Für das Plangebiet ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplans erforderlich. Die
im Flächennutzungsplan dargestellte „Flächen für die Landwirtschaft“ soll in die Darstellung
„Wohnbaufläche“ geändert werden, um somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Umsetzung der Rahmenplanung Richtericher Dell zu schaffen.
Da die ursprüngliche Vorgehensweise, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Ortsumgehung durch ein Planfeststellungsverfahren zu schaffen, nicht zeitnah genug umgesetzt
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werden kann, soll nun durch die Flächennutzungsplanänderung auch die planungsrechtliche
Voraussetzung für einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan geschaffen werden.
Im laufenden Verfahren zur Flächennutzungsplanneuaufstellung ist das Plangebiet als Prüffläche für
Wohnbauflächen aufgenommen. Das Ergebnis des städtebaulichen Screenings und der
Umweltprüfung wird in das Flächennutzungsplanänderungsverfahren Richtericher Dell einfließen.
4. Abgrenzung des Gebietes des Aufstellungsbeschlusses Nr. A 255, Geruchsgutachten
In den Erläuterungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde der Bedarf an
Wohnbauflächen dargelegt. Dies gilt entsprechend für die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der
Aufstellungsbeschluss, der das gesamte Gebiet der FNP-Änderung und bereits vorhandene
Wohnbauflächen an der Banker-Feld-Straße umfasst, dokumentiert die Zielsetzung, das
Rahmenplangebiet zügig zu entwickeln und bietet eine Grundlage um flexibel die Abgrenzungen der
weiteren Bebauungspläne festlegen zu können.
Nachdem in einer überschlägigen Berechnung zunächst angenommen werden musste, dass die
Geruchsbelastungen durch das Mischwasserrückhaltebecken an der Horbacher Straße dazu führen,
dass das Plangebiet verkleinert werden muss (siehe hierzu die Ausführungen im Sachstandsbericht
Vorlagen–Nr. FB 61/0990/WP16), führen die detaillierten Berechnungen zu folgendem Ergebnis:
Auf Grundlage eines im Januar 2014 eingegangenen detaillierten Geruchsgutachtens wurden neue
Erkenntnisse über die sinnvolle Abgrenzung der geplanten immissionssensiblen Bebauung
Richtericher Dell ggü. dem Mischwasser-Rückhaltebecken (MRB) an der Horbacher Straße
gewonnen.
Auch wenn die Ausbreitungsberechnung belegt, dass die bisherige Bebauungsgrenze die pauschalen
Schutzansprüche aus der GIRL (Geruchsimmissions-richtlinie NRW) erfüllt (Grenzwert: weniger als
10% der Jahrestage geruchsbelastet = 36 Tage), so zieht der Gutachter aufgrund des besonders
unangenehmen Charakters des Geruchs (Ekelempfinden u./o. Übelkeit weckend) in diesem
Zusammenhang eine notwendige Einzelfallbetrachtung zur Beurteilung heran, die auch in der GIRL
vorgesehen ist. Diese Herangehensweise führt zu einer Empfehlung des Gutachters, die Bebauung
nur in den Bereichen zuzulassen, die rechnerisch an weniger als 3% der Jahrestage (max. 11 Tage)
mit überaus unangenehmen Gerüchen belastet sind.
In der Anlage 5 ist die Häufigkeit der Geruchsstunden dargestellt. Für die Lage der
Haupterschließungstraße /Ortsumgehung und die Abgrenzung des Plangebietes bedeutet das
Ergebnis der Untersuchung, dass keine Veränderungen gegenüber der Rahmenplanung erforderlich
werden. Ca. 15 Baugrundstücke liegen innerhalb des Bereiches, in dem die 3% - Grenze um bis zu
1,8 Prozentpunkte überschritten wird. Da es sich bei der GIRL allerdings nur um eine Empfehlung,
nicht um eine gesetzliche Vorgabe handelt, sollen die geplanten Wohnbauflächen in diesem Bereich
nicht reduziert werden.
Auf die Inhalte des Geruchsgutachtens werden die Interessenten bei der Vermarktung hingewiesen.
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Das gesamte Gebiet kann aufgrund seiner Größe und des damit verbundenen Zeitaufwandes für das
Planverfahren nicht als ein Bebauungsplan bearbeitet werden. Daher sollen aus dem Gebiet des
Aufstellungsbeschlusse in parzellenscharfen Abgrenzungen einzelne Plangebiete für Bebauungspläne
festgelegt werden. Die abschnittweise Entwicklung des Plangebietes bietet die Möglichkeit, in der
jeweiligen Ausarbeitung auf geänderte / weiterentwickelte Anforderungen reagieren zu können.
5. Ausblick auf das nachfolgende Bebauungsplanverfahren und finanzielle Auswirkungen
Teil der Rahmenplanung Richtericher Dell ist auch die Haupterschließungsstraße/Ortsumgehung die
von der Horbacher Straße, teilweise beidseitig angebaut, im nordöstlichen Teil des
Rahmenplangebietes zur Roermonder Straße führt. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum
Bau dieser Erschließungsstraße, die zur Ableitung des aus dem gesamten Rahmenplangebiet
entstehenden Verkehrs, der Entlastung der Ortsdurchfahrt und der Ableitung des überörtlichen
Verkehrs dient, sollten ursprünglich durch ein Planfeststellungsverfahren geschaffen werden, aufgrund
des weiten Planungshorizontes für dieses Verfahren wurde dieses nicht weiter verfolgt.
Eine alternative Möglichkeit, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung
eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanes. Mit diesem Bebauungsplan sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau der Haupterschließungsstraße/Ortsumfahrung
geschaffen werden. Teil dieses Bebauungsplanverfahren werden auch das Verfahren nach
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Querung des Amstelbaches sowie das Verfahren nach
Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) zur Querung der Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach.
Für die Gesamterschließung Richtericher Dell wurden nach bisherigem Planstand ausreichende Mittel
veranschlagt.
6. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bereich des Plangebietes -Richtericher Dell- den Beschluss zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes zu fassen und den Flächennutzungsplan entsprechend zu
ändern.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan FNP-Änderung
2.
Luftbild FNP-Änderung
3.
Übersichtsplan Aufstellungsbeschluss
4.
Luftbild Aufstellungsbeschluss
5.
Auszug aus dem Geruchsgutachten
6.
Gemeinsame Darstellung FNP-Änderung, A-Beschluss und Bebauungsplan
7.
Antrag der CDU-Fraktion
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Anlage 5
Anlage 7