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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
126456.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
04.02.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:36
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0354/WP16 öffentlich 04.02.2014 45/300 Vormundschaften/Pflegschaften Situationsbericht Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 18.02.2014 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. 2. Er beschließt, dass die ab HJ 2014 von den freien Verbänden zu erwartenden Erstattungen a) für die Einrichtung von zwei halben Stellen zur Übernahme von Vormundschaften/ Pflegschaften zu verwenden sind, b) zudem für die Werbung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern einzusetzen sind und hierfür eine Teilzeitstelle im Umfang von mindestens einer halben Stelle bei den freien Verbänden einzurichten ist. 3. Die vorstehenden Regelungen sind auf den Zeitraum, für den sie kostenneutral für den städt. Haushalt gestaltet werden können, zu beschränken. 4. Die bestehenden Leistungsvereinbarungen sind entsprechend anzupassen. Vorlage FB 45/0354/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen Produktsachkonto 4-060301-904-4 Vormundschaften SK 53180000 Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2014 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2015 ff. 2014 2015 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 304.500 € 304.500 € 927.000 € 927.000 € 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Verschlechterung Es sind keine Auswirkungen für den städtischen Haushalt zu erwarten. Vorlage FB 45/0354/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 2/5 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Dem Kinder- und Jugendausschuss sind in seiner Sitzung vom 19.07.2011 die Folgen des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VormÄG) zur Kenntnis gegeben worden (FB 51/0114/WP16). Wesentliche Änderungen des VormÄG waren die Fallzahlbegrenzung auf maximal 50 für einen vollzeitbeschäftigten Beamten oder Angestellten sowie die gesetzliche Pflicht des Vormunds/Pflegers, mit seinem Mündel in der Regel monatlich in seiner üblichen Umgebung Kontakt zu halten. Sowohl einschlägige Fachliteratur als auch die Erfahrungen der Praxis haben festgestellt, dass der monatliche Kontakt bei einer Fallzahl von 50 pro Vollzeitkraft nicht zu realisieren ist. 2. Derzeitige Arbeitssituation Bzgl. der allgemeinen Arbeitsbedingungen wird auf die Vorlage zur Sitzung vom 19.07.2011 verwiesen. Die Fallzahlentwicklung stellt sich wie folgt dar: Zeitpunkt SKM AWO SKF FB 45/370 25 % einer 50 % einer 100 % einer 238 % einer Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle 30.06.10 14 28 47 134 31.12.10 14 32 51 146 31.03.11 13 25 53 155 31.05.11 14 25 52 162 Zeitpunkt SKM AWO SKF FB 45/370 25 % einer 50 % einer 100 % einer 246 % einer Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle 31.12.11 12 27 49 184 Zeitpunkt SKM AWO SKF FB 45/302 150 % einer 100 % einer 175 % einer 328 % einer Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle seit 01.07.2012 seit 01.11.2012 seit 01.09.2012 seit 01.05.2012 (01.03.2012 => 346) 31.12.12 37 34 66 162 31.03.13 49 39 65 149 30.06.13 50 47 72 166 30.09.13 50 54 73 193 Vorlage FB 45/0354/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 3/5 Fallzahlen konnten in 2013 aufgrund von Schwangerschaft und Elternzeit einer Mitarbeiterin nicht angepasst werden. Zeitpunkt SKM AWO SKF FB 45/302 150 % einer 100 % einer 175 % einer 382 % einer Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle seit 01.10.2013 31.12.13 63 51 75 Bei Gericht 6 0 6 vorgeschlagen Fallzahlen wurden aber noch nicht aufgrund der bestellt 218 bevorstehenden Reduzierung nicht angepasst Zeitpunkt SKM AWO SKF FB 45/302 150 % einer 100 % einer 162 % einer 382 % einer Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle Vollzeitstelle seit 01.01.2014 31.01.14 227 Der Fallzahlentwicklung ist zu entnehmen, dass trotz der Anpassung der Stellenanteile bei den freien Verbänden und beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in den Jahren 2011, 2012 und 2013 speziell durch den fortgesetzten Zuzug unbegleiteter minderjähriger Flüchtling die zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten bei den freien Verbänden und bei der Stadt Aachen nicht ausreichen, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Schon in der Vorlage zur Sitzung vom 19.07.2011 wurde seitens der Fachverwaltung darauf hingewiesen, dass die freien Verbände mit der Abrechnung der persönlich bestellten Vormundschaften/Pflegschaften beim Amtsgericht beginnen. Dieses Vorhaben wurde in den Jahren 2012 und 2013 fortgesetzt, so dass im Jahr 2014 mit einem Betrag von ca. 100.000 € an Erstattungen durch das Amtsgericht Aachen zu rechnen ist. Es kann aus Sicht der Verwaltung davon ausgegangen werden, dass diese Summe auch in den kommenden Jahren erreicht werden wird. 3. Ausblick Die folgenden Vorschläge wurden in einem letzten Gespräch am 20.01.2014 mit Vertretern / Geschäftsführungen der freien Verbände vereinbart. Den für 2014 zu erwartenden Betrag sollen die freien Verbände SKM und AWO zur Einrichtung je einer halben Stelle im Bereich Vormundschaften/Pflegschaften durch Aufstockung des vorhandenen Personals investieren. Vorlage FB 45/0354/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 4/5 Freie Verbände / SKM AWO SKF 46.000 32.000 21.000 Vormundschaftsvereine In 2014 erwarteter Betrag Die über die benötigten Beträge zur Einrichtung der halben Stelle hinaus gehenden Beträge werden die Verbände SKM und AWO für die gesetzlich verpflichtende Aufgabe der planmäßigen Gewinnung von Einzelvormündern und Einzelpflegern einsetzen (§ 54 Abs. 2 Ziffer 2 SGB VIII). Der SKF wird den gesamten zur Verfügung stehenden Betrag für die Gewinnung von Einzelvormündern und Einzelpflegern einsetzen. Zu den gesetzlich verpflichtenden Aufgaben gehören in diesem Zusammenhang, die Einzelvormünder und Einzelpfleger in ihre Aufgaben einzuführen, fortzubilden und zu beraten. Verstärkt hat der Landschaftsverband im Zuge der Qualitätsentwicklung im Bereich Vormundschaften/Pflegschaften im Jahr 2013 auf diese Aufgaben der Vormundschaftsvereine (freien Verbände) hingewiesen und zu einem Praxisforum „Ehrenamtliche Vormünder … eine ungenutzte Ressource“ eingeladen. An der Auftaktveranstaltung am 15.01.2014 nahmen Vertreter der Vormundschaftsvereine (freien Verbände) und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule teil. Die Fachverwaltung will gemeinsam mit den Vormundschaftsvereinen in der Stadt Aachen sich dieser gesetzlichen Aufgabe widmen und an dem Praxisforum mit insgesamt 4 Projekttagen teilnehmen. Die aktuellen Planungen sehen konzeptionell vor, dass die Vormundschaftsvereine aufgrund ihres guten Zugangs zum Ehrenamt und aufgrund ihrer Erfahrungen in der Arbeit mit Ehrenamtlern die Aufgaben der Werbung/Akquise, Schulung/Fortbildung und Begleitung/Beratung übernehmen. Die Fachverwaltung wäre Ansprechpartner für das Amtsgericht und würde die Vermittlung übernehmen. Einvernehmlich ist beabsichtigt, bei einer Vollzeitstelle 70 ehrenamtliche Vormünder zu begleiten. Im Vergleich zu anderen Städten planen diese im Verhältnis 1 : 40. Für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge würde sich zudem die Möglichkeit ergeben, an einem weiteren Projekt namens „Do it! Transfer – Ehrenamtliche Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ teilzunehmen (siehe Anhang). Es ist davon auszugehen, dass mit der Teilnahme an diesem Projekt eine finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgen wird. Die Kooperation mit den Vormundschaftsvereinen und den potentiellen Projektpartnern wird fortgesetzt. Die Leistungsvereinbarungen werden dem o.a. Konzept angepasst. Dabei ist mit den Trägern zu vereinbaren, dass diese Regelungen nur so lange gelten können, wie die Erstattungen des Gerichtes in der angenommenen Weise auch erfolgen. Vorlage FB 45/0354/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 5/5