Daten
Kommune
Aachen
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126456.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
04.02.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0354/WP16
öffentlich
04.02.2014
45/300
Vormundschaften/Pflegschaften Situationsbericht
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.02.2014
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
2. Er beschließt, dass die ab HJ 2014 von den freien Verbänden zu erwartenden Erstattungen
a) für die Einrichtung von zwei halben Stellen zur Übernahme von Vormundschaften/
Pflegschaften zu verwenden sind,
b) zudem für die Werbung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern
einzusetzen sind und hierfür eine Teilzeitstelle im Umfang von mindestens einer halben
Stelle bei den freien Verbänden einzurichten ist.
3. Die vorstehenden Regelungen sind auf den Zeitraum, für den sie kostenneutral für den städt.
Haushalt gestaltet werden können, zu beschränken.
4. Die bestehenden Leistungsvereinbarungen sind entsprechend anzupassen.
Vorlage FB 45/0354/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Produktsachkonto 4-060301-904-4 Vormundschaften SK 53180000
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2014
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2015 ff.
2014
2015 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
304.500 €
304.500 €
927.000 €
927.000 €
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Verschlechterung
Es sind keine Auswirkungen für den städtischen Haushalt zu erwarten.
Vorlage FB 45/0354/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Dem Kinder- und Jugendausschuss sind in seiner Sitzung vom 19.07.2011 die Folgen des Gesetzes
zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VormÄG) zur Kenntnis gegeben worden
(FB 51/0114/WP16).
Wesentliche Änderungen des VormÄG waren die Fallzahlbegrenzung auf maximal 50 für einen
vollzeitbeschäftigten Beamten oder Angestellten sowie die gesetzliche Pflicht des Vormunds/Pflegers,
mit seinem Mündel in der Regel monatlich in seiner üblichen Umgebung Kontakt zu halten.
Sowohl einschlägige Fachliteratur als auch die Erfahrungen der Praxis haben festgestellt, dass der
monatliche Kontakt bei einer Fallzahl von 50 pro Vollzeitkraft nicht zu realisieren ist.
2. Derzeitige Arbeitssituation
Bzgl. der allgemeinen Arbeitsbedingungen wird auf die Vorlage zur Sitzung vom 19.07.2011
verwiesen.
Die Fallzahlentwicklung stellt sich wie folgt dar:
Zeitpunkt
SKM
AWO
SKF
FB 45/370
25 % einer
50 % einer
100 % einer
238 % einer
Vollzeitstelle
Vollzeitstelle
Vollzeitstelle
Vollzeitstelle
30.06.10
14
28
47
134
31.12.10
14
32
51
146
31.03.11
13
25
53
155
31.05.11
14
25
52
162
Zeitpunkt
SKM
AWO
SKF
FB 45/370
25 % einer
50 % einer
100 % einer
246 % einer
Vollzeitstelle
Vollzeitstelle
Vollzeitstelle
Vollzeitstelle
31.12.11
12
27
49
184
Zeitpunkt
SKM
AWO
SKF
FB 45/302
150 % einer
100 % einer
175 % einer
328 % einer
Vollzeitstelle
Vollzeitstelle
Vollzeitstelle
Vollzeitstelle
seit 01.07.2012
seit 01.11.2012
seit 01.09.2012
seit 01.05.2012
(01.03.2012 =>
346)
31.12.12
37
34
66
162
31.03.13
49
39
65
149
30.06.13
50
47
72
166
30.09.13
50
54
73
193
Vorlage FB 45/0354/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 3/5
Fallzahlen konnten in
2013 aufgrund von
Schwangerschaft und
Elternzeit einer
Mitarbeiterin nicht
angepasst werden.
Zeitpunkt
SKM
AWO
SKF
FB 45/302
150 % einer
100 % einer
175 % einer
382 % einer
Vollzeitstelle
Vollzeitstelle
Vollzeitstelle
Vollzeitstelle
seit 01.10.2013
31.12.13
63
51
75
Bei Gericht
6
0
6
vorgeschlagen
Fallzahlen wurden
aber noch nicht
aufgrund der
bestellt
218
bevorstehenden
Reduzierung nicht
angepasst
Zeitpunkt
SKM
AWO
SKF
FB 45/302
150 % einer
100 % einer
162 % einer
382 % einer
Vollzeitstelle
Vollzeitstelle
Vollzeitstelle
Vollzeitstelle
seit 01.01.2014
31.01.14
227
Der Fallzahlentwicklung ist zu entnehmen, dass trotz der Anpassung der Stellenanteile bei den freien
Verbänden und beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in den Jahren 2011, 2012 und 2013
speziell durch den fortgesetzten Zuzug unbegleiteter minderjähriger Flüchtling die zur Verfügung
stehenden Personalkapazitäten bei den freien Verbänden und bei der Stadt Aachen nicht ausreichen,
um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Schon in der Vorlage zur Sitzung vom 19.07.2011 wurde seitens der Fachverwaltung darauf
hingewiesen, dass die freien Verbände mit der Abrechnung der persönlich bestellten
Vormundschaften/Pflegschaften beim Amtsgericht beginnen.
Dieses Vorhaben wurde in den Jahren 2012 und 2013 fortgesetzt, so dass im Jahr 2014 mit einem
Betrag von ca. 100.000 € an Erstattungen durch das Amtsgericht Aachen zu rechnen ist. Es kann aus
Sicht der Verwaltung davon ausgegangen werden, dass diese Summe auch in den kommenden
Jahren erreicht werden wird.
3. Ausblick
Die folgenden Vorschläge wurden in einem letzten Gespräch am 20.01.2014 mit Vertretern /
Geschäftsführungen der freien Verbände vereinbart.
Den für 2014 zu erwartenden Betrag sollen die freien Verbände SKM und AWO zur Einrichtung je
einer halben Stelle im Bereich Vormundschaften/Pflegschaften durch Aufstockung des vorhandenen
Personals investieren.
Vorlage FB 45/0354/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 4/5
Freie Verbände /
SKM
AWO
SKF
46.000
32.000
21.000
Vormundschaftsvereine
In 2014 erwarteter
Betrag
Die über die benötigten Beträge zur Einrichtung der halben Stelle hinaus gehenden Beträge werden
die Verbände SKM und AWO für die gesetzlich verpflichtende Aufgabe der planmäßigen Gewinnung
von Einzelvormündern und Einzelpflegern einsetzen (§ 54 Abs. 2 Ziffer 2 SGB VIII).
Der SKF wird den gesamten zur Verfügung stehenden Betrag für die Gewinnung von
Einzelvormündern und Einzelpflegern einsetzen.
Zu den gesetzlich verpflichtenden Aufgaben gehören in diesem Zusammenhang, die Einzelvormünder
und Einzelpfleger in ihre Aufgaben einzuführen, fortzubilden und zu beraten.
Verstärkt hat der Landschaftsverband im Zuge der Qualitätsentwicklung im Bereich
Vormundschaften/Pflegschaften im Jahr 2013 auf diese Aufgaben der Vormundschaftsvereine (freien
Verbände) hingewiesen und zu einem Praxisforum „Ehrenamtliche Vormünder … eine ungenutzte
Ressource“ eingeladen. An der Auftaktveranstaltung am 15.01.2014 nahmen Vertreter der
Vormundschaftsvereine (freien Verbände) und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule teil.
Die Fachverwaltung will gemeinsam mit den Vormundschaftsvereinen in der Stadt Aachen sich dieser
gesetzlichen Aufgabe widmen und an dem Praxisforum mit insgesamt 4 Projekttagen teilnehmen.
Die aktuellen Planungen sehen konzeptionell vor, dass die Vormundschaftsvereine aufgrund ihres
guten Zugangs zum Ehrenamt und aufgrund ihrer Erfahrungen in der Arbeit mit Ehrenamtlern die
Aufgaben der Werbung/Akquise, Schulung/Fortbildung und Begleitung/Beratung übernehmen.
Die Fachverwaltung wäre Ansprechpartner für das Amtsgericht und würde die Vermittlung
übernehmen.
Einvernehmlich ist beabsichtigt, bei einer Vollzeitstelle 70 ehrenamtliche Vormünder zu begleiten.
Im Vergleich zu anderen Städten planen diese im Verhältnis 1 : 40.
Für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge würde sich zudem die Möglichkeit
ergeben, an einem weiteren Projekt namens „Do it! Transfer – Ehrenamtliche Vormundschaft für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ teilzunehmen (siehe Anhang). Es ist davon auszugehen, dass
mit der Teilnahme an diesem Projekt eine finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen
Flüchtlingsfonds über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgen wird.
Die Kooperation mit den Vormundschaftsvereinen und den potentiellen Projektpartnern wird
fortgesetzt.
Die Leistungsvereinbarungen werden dem o.a. Konzept angepasst. Dabei ist mit den Trägern zu
vereinbaren, dass diese Regelungen nur so lange gelten können, wie die Erstattungen des Gerichtes
in der angenommenen Weise auch erfolgen.
Vorlage FB 45/0354/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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