Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
126445.pdf
Größe
4,5 MB
Erstellt
12.02.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1070/WP16
öffentlich
35008-2014
12.02.2014
FB 61/20 // Dez. III
Bebauungsplan - Peterstraße / Blondelstraße - im Stadtbezirk
Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Peterstraße,
Blondelstraße und Adalbertstraße
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.03.2014
06.03.2014
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der
Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Peterstraße /
Blondelstraße - zwischen Peterstraße, Blondelstraße und Adalbertstraße für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der
Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Peterstraße /
Blondelstraße - zwischen Peterstraße, Blondelstraße und Adalbertstraße für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/1070/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Anlass der Planung ist die Zunahme von Wettbüros in Aachen. Aktuell liegt ein Bauantrag für die
Umnutzung eines Ladenlokals zu einem Wettbüro in der Peterstraße vor. Im Bereich Peterstraße sind
im Bereich zwischen Blondelstraße und Hansemannplatz schon mehrere Vergnügungsstätten –
insbesondere Spielhallen – vorhanden. Hier wurde auf Grundlage des Spielhallen- und
Vergnügungsstättenkonzeptes von 1988 ein Erlaubnisbereich festgelegt. Es besteht aber die Gefahr,
dass dieser Bereich sich in Richtung der Haupteinkaufslagen (Adalbertstraße) weiter ausdehnt. Eine
weitere Zunahme von Spielhallen und Wettbüros ist zum Schutz der vorhandenen Geschäftsbereiche
jedoch nicht gewünscht. Es ist bekannt, dass im Umfeld von solchen Einrichtungen sogenannte
„Trading-Down-Effekte“ einsetzen. Dies bedeutet einen Wandel hin zu minderwertigen Nutzungen und
weiteren Vergnügungsstätten mit den entsprechenden negativen städtebaulichen Folgen.
Ziel ist aber, die heutige Nutzungsstruktur in diesem Bereich zu erhalten mit der bisherigen Mischung
aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnen.
2. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, zur Steuerung von Vergnügungsstätten – insbesondre von Wettbüros und
Spielhallen – einen Bebauungsplan für den o.g. Planbereich aufzustellen
Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
Vorlage FB 61/1070/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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