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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
126445.pdf
Größe
4,5 MB
Erstellt
12.02.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:37
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1070/WP16 öffentlich 35008-2014 12.02.2014 FB 61/20 // Dez. III Bebauungsplan - Peterstraße / Blondelstraße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Peterstraße, Blondelstraße und Adalbertstraße hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 05.03.2014 06.03.2014 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Peterstraße / Blondelstraße - zwischen Peterstraße, Blondelstraße und Adalbertstraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Peterstraße / Blondelstraße - zwischen Peterstraße, Blondelstraße und Adalbertstraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte. Vorlage FB 61/1070/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: 1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass) Anlass der Planung ist die Zunahme von Wettbüros in Aachen. Aktuell liegt ein Bauantrag für die Umnutzung eines Ladenlokals zu einem Wettbüro in der Peterstraße vor. Im Bereich Peterstraße sind im Bereich zwischen Blondelstraße und Hansemannplatz schon mehrere Vergnügungsstätten – insbesondere Spielhallen – vorhanden. Hier wurde auf Grundlage des Spielhallen- und Vergnügungsstättenkonzeptes von 1988 ein Erlaubnisbereich festgelegt. Es besteht aber die Gefahr, dass dieser Bereich sich in Richtung der Haupteinkaufslagen (Adalbertstraße) weiter ausdehnt. Eine weitere Zunahme von Spielhallen und Wettbüros ist zum Schutz der vorhandenen Geschäftsbereiche jedoch nicht gewünscht. Es ist bekannt, dass im Umfeld von solchen Einrichtungen sogenannte „Trading-Down-Effekte“ einsetzen. Dies bedeutet einen Wandel hin zu minderwertigen Nutzungen und weiteren Vergnügungsstätten mit den entsprechenden negativen städtebaulichen Folgen. Ziel ist aber, die heutige Nutzungsstruktur in diesem Bereich zu erhalten mit der bisherigen Mischung aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnen. 2. Beschlussempfehlung Die Verwaltung empfiehlt, zur Steuerung von Vergnügungsstätten – insbesondre von Wettbüros und Spielhallen – einen Bebauungsplan für den o.g. Planbereich aufzustellen Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild Vorlage FB 61/1070/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 2/2