Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
126041.pdf
Größe
3,7 MB
Erstellt
03.02.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0352/WP16
öffentlich
03.02.2014
45/500
Fortführung des Projektes Kompetenzagentur
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.02.2014
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und beschließt aus dem PSP-Element 4-060201-936-1 (Projekte Jugendberufshilfe)
26.175,00 € zu entsperren und dem Träger Sozialwerk Aachener Christen e.V. für die
Fortführung der Kompetenzagentur bis zum 30.06.2014 einen Zuschuss in Höhe von
26.175,00 € zu gewähren.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung bei Vorlegen eines
entsprechenden Programmausführungsverfahrens sich zunächst im Rahmen der Abgabe
einer Interessenbekundung an diesem zu beteiligen und den Ausschuss weitergehend zu
informieren.
Vorlage FB 45/0352/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Es ergeben sich für den Haushalt 2014 ff keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 45/0352/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Sachverhalt:
Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) teilt dem Sozialwerk
Aachener Christen e.V. als Träger der Kompetenzagentur Mitte Dezember 2013 mit, dass entgegen
der bisherigen Annahme, die Kompetenzagenturen seitens des BMFSFJ bis zum 30.06.2014 aus
ESF-Restmitteln weitergefördert werden können. Nach Angaben des Ministeriums soll damit auch die
Übergangszeit bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode am 01.07.2014 überbrückt und somit
die weitere Begleitung und Betreuung von derzeit 110 Jugendlichen und jungen Erwachsenen
gewährleistet werden.
Eine Voraussetzung für den Weiterbetrieb der Einrichtung ist die kommunale Kofinanzierung aus
Jugendhilfemitteln.
Vor diesem Hintergrund wurde seitens des Trägers am 07.01.2014 der Antrag gestellt, insbesondere
im Hinblick auf die derzeit betreuten Jugendlichen und jungen Erwachsenen und zum Erhalt der
bestehenden vernetzten Beratungs- und Unterstützungsstruktur für den Zeitraum 01.01.201430.06.2014 einen Kofinanzierungsanteil in Höhe von 26.175,00 € zu gewähren. Für diese
Überbrückungszeit von 6 Monaten, hat der Träger das entsprechend eingesetzte Personal um ein
Drittel reduziert, um so auch eine Kostenreduzierung der notwendigen Kofinanzierungsmittel auf
26.175,00 € für 6 Monate zu erzielen.
Fortsetzungsbemühungen niedrigschwelliger Angebote
Da bekannt war, dass die Bundesmittel für das Projekt Kompetenzagentur zum 31.12.2013 auslaufen,
war die Verwaltung gemeinsam mit dem Träger, dem Jobcenter, dem Sozialamt der StädteRegion,
sowie dem Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion bemüht, eine
Weiterführung der niedrigschwelligen Angebote für die Zeit nach dem 31.12.2013 zu realisieren.
Auf Vorschlag des Jobcenters sollten hierfür die beiden Maßnahmen Casemanagement und
Kompetenzagentur zusammen geführt und für das gesamte StädteRegionsgebiet gemeinsam aus
SGB II – und SGB VIII – Mitteln finanziert werden. Diese Konstruktion wurde jedoch vom regionalen
Einkaufszentrum (REZ) aus rechtlichen Gründen verworfen. Darüber hinaus sahen sich nicht alle
Jugendämter im StädteRegionsgebiet aufgrund haushaltsrechtlicher Beschränkungen in der Lage,
entsprechende Mittel beizusteuern. Die Thematik wurde in der Sitzung der Jugendamtsleiter am
26.06.2013 besprochen, wobei Einigkeit über die Notwendigkeit bestand, ein solches
niedrigschwelliges Hilfsangebot für die Zielgruppe der benachteiligten und arbeitsmarktfernen jungen
Menschen weiterhin vorzuhalten.
Das Projekt
Wie aus dem beigefügten Sachbericht der Kompetenzagentur ersichtlich, werden in dem Projekt
derzeit 110 junge Menschen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren betreut und begleitet. Ziel der Arbeit
ist es, die jungen Menschen, deren Leben sich vielfach in multiplen Problemlagen abspielt und die von
einer regelmäßigen Arbeitsaufnahme oder Ausbildungsaufnahme aufgrund ihrer Problematik weit
Vorlage FB 45/0352/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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entfernt sind, durch sehr individuelle Unterstützung wieder an ein Hilfesystem heranzuführen und so
dafür Sorge zu tragen, dass sie langfristig an eine strukturierte Berufsvorbereitungsmaßnahme oder
an eine Arbeit herangeführt werden. Der Zugang im Rahmen des Projektes ist für die Teilnehmer
jederzeit möglich und er erfolgt freiwillig. Vielfach kommen die Teilnehmer durch die Vermittlung
anderer Dienste, wie zum Beispiel Jugendgerichtshilfe, Café Zuflucht, Jugendmigrationsdienst, Rat
und Hilfe und viele weitere Netzwerkpartner. Ein nicht unerheblicher Teil der jungen Menschen kommt
auch aufgrund von „Mundpropaganda“ zum Projekt.
Die Problematiken, mit denen die jungen Menschen an die Beratungseinrichtungen heran treten, sind
unter anderem bestehende oder drohende Wohnungslosigkeit, soziale Isolation, Suchterkrankungen,
psychische Probleme, Straffälligkeit, massive Schulden, Überforderungssituation in der
Verselbstständigungsphase usw..
Bezüglich der Zusammenarbeit mit anderen Partnern sei als Beispiel darauf hingewiesen, dass
zwischen der Jugendgerichtshilfe des FB45 und der Kompetenzagentur seit Jahren ein intensiver
Kontakt besteht. So wird von dort zum einen das nicht behördliche Erscheinungsbild der Einrichtung
und die gute Erreichbarkeit der Kompetenzagentur, sowie die als kompetent empfundene
Beratungsarbeit der Mitarbeiter als Qualitätsmerkmal für eine Weiterführung der Integrationsarbeit
straffälliger Jugendlicher betrachtet. Nach Einschätzung der Jugendgerichtshilfe werden jährlich ca.
50 Beratungs- und Übernahmeanfragen seitens der Jugendgerichtshilfe gestellt.
Neue ESF-Förderphase
Im November 2013 wurde bekannt, dass das BMFSFJ im Rahmen zweier Werkstattgespräche die
Spitzen der freien Träger der Jugendsozialarbeit darüber informiert hat, dass im Zusammenhang mit
der neuen ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 seitens des Ministeriums die Absicht besteht, auf der
Grundlage des §13 SGB VIII auf Bundesebene ein neues Programm aufzulegen. Inhalte, der im
Rahmen diesen neuen Programms erwünschten förderungsfähiger Projekte sollten sein:
-
eine intensive sozialpädagogische Einzelhilfe (Casemanagement)
-
mobile und aufsuchende Arbeit / Beratung
-
niederschwellige Beratung in Anlauf - / Klärungsstellen – Sozialraumorientierte Mikroprojekte
zur Aktivierung, Kompetenz- und Persönlichkeitsstärkung
Die Angebote und Kooperationen sollten an die lokalen Bedarfe angepasst und aus einem Guss sein.
Der Einbezug aller Arbeitsmarktakteure ist von zentraler Bedeutung (siehe im Anhang beigefügte
Präsentation).
Um eine stärkere kommunale Verankerung, Koordinierung und Steuerung dieser Maßnahmen zu
erreichen und damit eine möglichst korrente Förderung der jungen Menschen aus einer Hand zu
erzielen können im Rahmen der neuen Förderperiode ausschließlich Kommunen sich für eine
Beteiligung am Modellprogramm bewerben. Vorgesehen sind als ausschließliche Antragsteller die
örtlichen Jugendämter. Zudem ist eine enge Kooperation mit Jobcentern, Agenturen für Arbeit, dem
Quartiersmanagement und anderen lokalen Akteuren Konzeptinhalt.
Danach soll an ausgesuchten Modellstandorten ein ganzheitliches Konzept mit den bewährten
Elementen Kompetenzagentur und Schulverweigerung – Zweite Chance weiterhin erprobt werden.
Vorlage FB 45/0352/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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In diesem Zusammenhang sind die bisher im Rahmen des Programms Jugend stärken tätigen Träger
auf FB45/500 und FB02 zugegangen, mit dem Wunsch einer Antragstellung des Jugendamtes im
Rahmen eines gemeinsamen Projektes.
Die Trägervertreter wurden darüber informiert, dass ausschließlich Kommunen mit einem Jugendamt,
sowie Kreisjugendämter Antragsteller sein können. Wie das BMFSFJ den bisherigen Projektträgern
mitteilte, möchte das Ministerium an ausgesuchten Standorten ein ganzheitliches kommunales
Konzept zur bedarfsgerechten Unterstützung sozial benachteiligter und individuell beeinträchtigter
junger Menschen umgesetzt wissen. Hierbei sollen die früheren Programme, wie Kompetenzagentur
und zweite Chance in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Am 14.01.2014 gab es mit den bisherigen Akteuren des Programms „Jugend Stärken“ und der
Beteiligung des FB02 ein Gespräch, in dem die aktuellen Erkenntnisse über das neue Programm
ausgetauscht wurden. Seitens der Träger wurde hier der Wunsch geäußert, dass nach Vorliegen
näherer Programminformationen durch das BMFSFJ eine Interessensbekundung des FB 45
abgegeben werden sollte.
Weiteres Verfahren / Vorschlag der Verwaltung
Wie das BMFSFJ auf telefonische Nachfrage der Verwaltung mitteilt, ist für das erste Quartal 2014
beabsichtigt, im Internet einen entsprechenden Aufruf zur Abgabe einer ersten Interessenbekundung
zu starten.
Da zu den sonstigen Rahmenbedingungen einer Antragstellung, wie zum Beispiel Förderrahmen,
Förderhöhe, Kofinanzierungsanteile etc. derzeit noch nichts bekannt ist, wird seitens der Verwaltung
vorgeschlagen, dass ein kurzes Grobkonzept zu einer Interessensbekundung vorbereitet wird und der
Ausschuss die Verwaltung ermächtigt, in eigener Verantwortung eine entsprechende erste
Interessensbekundung vorzunehmen. Da diese Fristen hierzu erfahrungsgemäß sehr eng gesetzt
sind, kann es durchaus der Fall sein, dass eine neuerliche Beteiligung des Ausschusses vor Abgabe
der Interessensbekundung aus Zeitgründen nicht möglich ist.
Sollte die Stadt Aachen im Rahmen einer ersten Interessensbekundung eine Berücksichtigung finden,
wird die Verwaltung vor einer entsprechenden Antragstellung den Ausschuss weitergehend
informieren und eine Beschlussfassung einholen.
Anlage/n:
-
PPP „Jugend stärken im Quartier
-
Sachbericht Kompetenzagentur 2013
Vorlage FB 45/0352/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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- Sachbericht 2013 -
1. Welche Aufgabe hat Kompass übernommen?
Kompass – die Kompetenzagentur Aachen - wendet sich mit ihrem Angebot an besonders
benachteiligte Jugendliche, die nach der Schule auf dem Weg in den Beruf „verloren gegangen“ sind und von den vorhandenen Angeboten der verschiedenen Hilfssysteme, also der
Schul- bzw. Berufsbildung, der Arbeitsmarktförderung und der Jugendhilfe nur noch sehr
schwer erreicht werden können.
Für diese besonders benachteiligten jungen Menschen übernimmt die Kompetenzagentur
eine Beratungs-, Vermittlungs- und Lotsenfunktion zur "passgenauen" beruflichen und sozialen Integration.
•
•
Kompass schafft durch aufsuchende Ansätze der Jugendsozialarbeit Zugänge zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die von den vorhandenen Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsangeboten nach der Schule nicht erreicht werden bzw.
sich diesen entziehen.
Kompass organisiert eine maßgeschneiderte, auf die individuelle Situation des jungen Menschen zugeschnittene Abfolge von Unterstützungsangeboten.
2. Mit welcher Zielgruppe arbeitet Kompass?
Für benachteiligte Jugendliche ist es nicht leicht, den eigenen Berufsweg zu finden. Soziale,
familiäre und persönliche Probleme erschweren den erfolgreichen Berufseinstieg. In Kombination mit einem fehlenden Schulabschluss oder einer abgebrochenen Ausbildung wird diese Situation für junge Menschen zu einem Problem, das sie oftmals nicht mehr allein lösen
können. Hier setzt Kompass mit maßgeschneiderten Hilfen an.
Klienten der Kompetenzagenturen sind besonders benachteiligte Jugendliche, also junge
Erwachsene mit multiplen Problemlagen auf Grund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen. Konkret sind dies junge Menschen im Alter von 15-25 Jahren,
häufig
•
mit mangelnder Stabilität in der Persönlichkeit, psychischen
Problemen
33%
•
ohne intaktes soziales Umfeld – soziale Isolation
35%
•
ohne familiären Rückhalt
65%
•
überfordert in der Verselbständigungsphase
80%
•
mit Straffälligkeit
24%
•
in besonderen sozialen Notlagen wie
Verschuldung
38%
bestehende oder drohende Wohnungslosigkeit
8%
•
mit Suchterkrankungen
18%
•
ohne Schulabschluss
26%
•
mit Migrationshintergrund
38%
1
Zumeist tragen die Jugendlichen in der Kompetenzagentur eine Reihe der oben aufgeführten
Problemlagen mit sich herum. Aber auch das Erstellen von Bewerbungsunterlagen oder Gespräche zur Berufsorientierung sind nach der Klärung der existentiellen Probleme Thema der
Beratung.
Manchmal wird das Leben für junge Menschen so kompliziert, dass sie nicht mehr zur Arbeit
gehen können. Die Unterstützung durch oder der Rückhalt in der Familie ist durch zahllose
Konflikte abhanden gekommen, die Lehre ist mühsam. Wer dann hinschmeißt, gerät schnell
in einen Teufelskreis: Das Jobcenter kürzt ggf. Leistungen, die Tage werden lang und jegliche Perspektive fehlt. Kommen noch Schulden und Drogenprobleme dazu, wird es kompliziert. Wenn Jugendliche und junge Erwachsene an einem solchen Punkt angelangt sind,
sind sie bei der Kompetenzagentur gut beraten.
Zwei Drittel der Kompass-Klienten sind männlich. Sie leben in allen Sozialräumen der Stadt.
Sozialraum 1 - Soers
Sozialraum 2 - Hochsch./Hörn
Sozialraum 3 - Ostv./Rothe Erde
Sozialraum 4 - Süd-West
2%
1%
Sozialraum 5 - Burtsch./Beverau
8%
10%
7%
5%
6%
Sozialraum 6 - Forst / Driescher Hof
12%
1%
Sozialraum 7 - Eilendorf
Sozialraum 8 - Haaren/ Verlaut.h.
6%
6%
8%
7%
7%
14%
Sozialraum 9 - Richterich/Horb./Vet.
Sozialraum 10 - Alt Laurensb.
Sozialraum 11 - West/ Gut Kullen
Sozialraum 12 - Brand
Sozialraum 13 - K'münster/ Schleckh.
Sozialraum 14 - Walheim / Schmith.
Städteregion-sonstige
26% der jungen Menschen bei Kompass verfügen über keinen Schulabschluss, nur 6% über
einen Schulabschluss oberhalb des Hauptschulabschlusses. In erster Linie kommen zu
Kompass nicht mehr schulpflichtige Jugendliche im Alter zwischen 19 und 23 Jahren. Diese
demographische Struktur der Kompass-Klienten basiert auf den Fallzahlen aus dem Jahr
2013 und hat sich im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren nur unbedeutend verschoben.
2
6%
3%
noch Schüler
24%
31%
ohne Abschluß
Abschluß nach Klasse 9
Abschluß nach Klasse 10 A
21%
15%
Abschluß nach Klasse 10 B
höherer Abschluß
3. Wie arbeitet Kompass?
In der Kompetenzagentur Aachen sind drei Mitarbeiter als Casemanager beschäftigt, drei
ehrenamtliche Mitarbeiter unterstützen die Jugendlichen beim Schuldenclearing. Jeweils 3040 Jugendliche werden pro Casemanager laufend betreut.
Die Klientel von Kompass ist nicht immer einfach zu erreichen. Jugendliche und junge Erwachsene, die von den vorhandenen Hilfeangeboten nicht erfasst werden oder aber sich
diesen entziehen, fallen häufig durch das Hilfenetz. Um diese jungen Menschen nicht zu verlieren, versucht die Kompetenzagentur mittels aufsuchender Ansätze der Jugendsozialarbeit
Zugänge zu diesen Jugendlichen zu schaffen. Kompass hat primär keine „Komm-“, sondern
eine ausgeprägte „Geh“-Struktur. Die Casemanager finden Zugang zu den Jugendlichen,
indem sie zu ihnen hin und auf sie zu gehen. Damit wird den jungen Menschen ein niedrigschwelliger Zugang zu den Unterstützungsangeboten ermöglicht.
Vornehmlich über Hinweise oder Anfragen unserer Netzwerkpartner - Jugendgerichtshilfe,
Bewährungshilfe, Jugendamt, Beratungsstellen, Jobcenter, Berufskollegs – erhalten die
Casemanager die Kontaktdaten der jungen Menschen. Darüber hinaus finden immer häufiger Jugendliche über Mund-zu-Mund-Propaganda oder die offene Sprechstunde den Weg in
die Rosfabrik.
Die erste Kontaktaufnahme zu den zugewiesenen Teilnehmern erfolgt zeitnah über Einladungen, Telefonate, aber auch durch Treffen am neutralen Ort oder Hausbesuche. Alle weiteren Kontakte richten sich nach dem Bedarf und der Handlungskompetenz des Klienten und
werden in einem individuellen Rhythmus terminiert.
Im Fall Peter M. hatte das Jobcenter Herrn M. aufgefordert, mit der Kompetenzagentur Kontakt aufzunehmen. Andernfalls würden Leistungen gekürzt. Als er sich trotzdem nicht meldete, suchten die Casemanager Peter M. zuhause auf. Positiv überrascht über den Besuch ließ
sich Peter M. auf ein Gespräch ein. Am Ende wurde ein Gesprächstermin für die kommende
Woche vereinbart, in dem es dann in den Räumen der Kompetenzagentur um Peters Zukunft
geht.
Aufsuchender Ansatz kann ebenso bedeuten, dass die Casemanager zu einem Termin ihrer
Netzwerkpartner hinzugebeten werden, um den Jugendlichen kennenzulernen. Kompass
3
setzt vielfach da an, wo andere Institutionen an ihre Grenzen stoßen, und das mit so wenig
Druck wie möglich, aber soviel Zugewandtheit wie möglich. Denn eine große Stärke der
Kompetenzagenturen ist das Prinzip der Freiwilligkeit, um die jungen Menschen zu halten.
Schließlich ist Kompass auch via Facebook erreichbar, um mit besonders sozial isolierten
und internetabhängigen jungen Menschen in Kontakt treten zu können.
Auf der Basis eines niederschwelligen Arbeitsansatzes bietet Kompass den jungen Menschen eine individuelle, ganzheitliche Beratung und Begleitung an. Die Casemanager begleiten und lotsen den jungen Menschen oftmals längerfristig und entsprechend seiner ganz
individuellen Situation zwischen den verschiedenen Institutionen und „aus einer Hand“ auf
seinem Weg in weiterführende Angebote. Dabei erbringt Kompass die erforderlichen Maßnahmen für den jungen Menschen nicht selbst, sondern organisiert für jeden Jugendlichen
im Rahmen des Casemanagement eine individuell zugeschnittene Abfolge von Hilfen aus
den verschiedenen Bereichen.
Ziel des Casemanagement ist es, den jungen Menschen sozial und beruflich zu integrieren
und ihm dadurch eine berufliche Zukunftsperspektive zu eröffnen. Die Casemanager in der
Kompetenzagentur
•
•
•
•
führen ein Kompetenzfeststellungs-Verfahren mit den Jugendlichen durch,
erstellen in Zusammenarbeit mit dem jungen Menschen und auf der Grundlage des
individuellen Kompetenzprofils sowie der jeweiligen Anforderungen an die berufliche
Bildung einen individuellen Integrationsplan,
koordinieren und begleiten die Umsetzung dieses Planes, modifizieren bei Bedarf die
einzelnen Schritte und
leiten alle notwendigen Unterstützungsangebote ein und führen eine Erfolgskontrolle
der Unterstützungsangebote mit allen Beteiligten durch.
Durch die Koordination der unmittelbaren sozialpädagogischen Arbeit bilden die Casemanager der Kompetenzagenturen eine Konstante für den jungen Menschen.
Seitens der Jugendgerichtshilfe der Stadt Aachen erhält Kompass eine Beratungsanfrage für
Franz H., 18 Jahre. Er hat die Kontaktaufnahme zum Beratungsangebot der Kompetenzagentur als gerichtliche Auflage erhalten. Herr H. ist bei der telefonischen Erstanfrage selbst
anwesend und kündigt einen Anruf zwecks Terminvereinbarung für den Nachmittag an. Der
Rückruf bleibt aus, stattdessen meldet sich 3 Tage später die Mutter von Herrn H. und bittet
um einen Erstgesprächstermin für ihren Sohn. Herr H. kommt pünktlich zum Beratungstermin. Im Gespräch ist er zunächst sehr zurückhaltend und betont ausdrücklich, dass er diese
Beratung nur wahrnehme, da dies seiner gerichtlichen Auflage entspreche.
Seine derzeitige Lebenssituation beschreibt er folgendermaßen: Die Hauptschule verließ er
im letzten Jahr vorzeitig, ohne Abschluss. Zur Erfüllung seiner Pflichtschulzeit, aber ohne
weitere Qualifikation, habe er danach kurz das Berufsgrundschuljahr am Berufskolleg für
Gestaltung und Technik besucht. Eine konkrete Perspektive habe er für sich noch nicht entwickeln können. Eigene Ziele habe er bisher nicht. Franz H. lebt bei seiner Mutter und wird
von ihr materiell versorgt.
Herr H. nimmt die zwei weiteren ‚auferlegten’ Beratungstermine ernsthaft wahr und entwickelt immer mehr Motivation, sich doch ernsthafter mit seiner beruflichen Situation auseinanderzusetzen. Am Ende der drei „Pflichttermine“ nimmt er das Angebot der freiwilligen Weiterführung der Beratung durch die KA sehr gerne an. Darüber hinaus zeigt er auch in der
Zusammenarbeit mit seiner Bewährungshelferin sowie seiner Fallmanagerin eine neue Bereitschaft zur Mitarbeit. Nach weiteren stabilisierenden Gesprächen wird Franz H. in das Projekt „Jugend in Arbeit – plus“ aufgenommen.
4
Erst durch die freiwillige und eigenmotivierte Mitarbeit in der Beratung hat Franz H. wieder
Verantwortung für sich übernommen. Er ist jetzt in der Lage, Entscheidungen zu treffen und
Ziele zu entwickeln und damit seine berufliche Entwicklung aktiv in die Hand zu nehmen.
So vielfältig die Problemlagen der Klienten in der Kompetenzagentur, so breit gefächert ist
das Beratungs- und Begleitungsangebot. Es reicht von der Unterstützung bei Antragstellungen und Behördengängen, über die Vermittlung zu Fachdiensten wie Schuldnerberatung
oder Suchthilfe bis hin zur Terminierung von Arzt- und Therapeutenbesuchen, Hilfestellung
bei der Wohnungssuche etc. Viele Jugendliche können erst wieder in den Beruf einsteigen,
wenn wichtige private und soziale Dinge geklärt sind. Nach Regelung der grundlegenden,
persönlichen Problematiken rücken die Fragen zur beruflichen Perspektive mit Kompetenzfeststellung, Berufsorientierung, Training von Schlüsselkompetenzen und Jobsuche etc. in
den Fokus. Dabei agiert Kompass einerseits im Rahmen der Krisenintervention und leistet
andrerseits bei Bedarf längerfristige Grundlagenarbeit wie z.B. bei der Arbeit an Schlüsselqualifikationen oder Klärung von Problemlagen der Grundbedürfnisse, damit Teilnehmer anschließend in höherschwelligen Maßnahmen bestehen.
Im Rahmen seiner Netzwerkarbeit agiert Kompass ebenso flankierend für andere Projekte
der Jugendhilfe und übernimmt Teilaufgaben, die in diesen Maßnahmen nicht vorgesehen
sind, wie z.B. die aufsuchende Arbeit, um Jugendliche, die aus einem Projekt ausgeschert
sind, wieder einzubinden. Ebenso arbeitet Kompass mit Teilnehmern weiter, wenn Maßnahmen für sie ohne Perspektive enden, bzw. im Vorfeld, wenn z.B. Leerzeiten bis zum Antritt
eines Therapieplatzes zu füllen sind.
Die Casemanager von Kompass sind für ihre Teilnehmer permanente Ansprechpartner. Dies
bleiben sie bei Bedarf auch über die Vermittlung hinaus, um die Übergangszeit in eine neue
Maßnahme, in Therapie etc. durch Gesprächsangebote, Telefonate, notwendige Klärungen
beim neuen Träger, weitere Hilfeangebote etc. nachhaltig zu sichern. Eine nahtlose Rückkehr zu Kompass ist bei Bedarf unkompliziert möglich.
4. Das Netzwerk von Kompass
Der wichtigste Erfolgsfaktor für ein gelingendes, ganzheitliches Casemanagement der Kompetenzagentur liegt in ihrem umfassenden und zuverlässigen Netzwerk begründet. Die Tätigkeit an den Schnittstellen der Integration in den Beruf erfordert ein intensives Netzwerkmanagement. Netzwerkarbeit ist daher eine zentrale Aufgabe der Kompetenzagentur. Es
umfasst alle relevanten lokalen Akteure zur Umsetzung ihres Vorhabens und integriert die
Jugendlichen in das bereits bestehende Unterstützungssystem. Bei Bedarf regt Kompass
den Aufbau von weiteren Angeboten an, vermeidet dabei aber die Entstehung von Parallelstrukturen im existierenden Netz von Angeboten.
Verbindliche Kooperationspartner für Kompass sind im Rahmen des Bundesprogramms ‚Jugend stärken’ die Jugendberufshilfe der Stadt Aachen, der Jugendmigrationsdienst und InVia
als Koordinierungsstelle des Programms Schulverweigerung - Die 2. Chance. Diese Kooperationen sollen die Zusammenführung und Bündelung der unterschiedlichen Zuständigkeiten
und Kompetenzen im Sinne einer individuellen Förderung der besonders benachteiligten
Jugendlichen ermöglichen.
Darüber hinaus arbeitet Kompass in einem breit gefächerten Hilfenetzwerk. Die folgende
Netzwerkkarte zeigt einen Auszug der bestehenden Netzwerkpartner – gegliedert nach den
Themen der Unterstützung. Mit allen genannten Institutionen, Diensten und Trägern verbindet Kompass eine zumeist langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Oft kann den Kompass-Klienten auf dieser Basis in akuten Fällen schnell und unbürokratisch geholfen werden,
5
in jedem Fall findet Kompass bei seinen Netzwerkpartnern zuverlässige Unterstützung im
Integrationsprozess der Jugendlichen. Andrerseits übernimmt Kompass von diesen Stellen
junge Menschen, die einer umfassenden Begleitung bedürfen.
Für die jungen Klienten der Kompetenzagentur ist angesichts ihrer oft komplexen Problemlagen die Mitwirkung zahlreicher Netzwerkpartner vonnöten, wie das nachfolgende Fallbeispiel
verdeutlicht.
René befand sich nach einer Zwangseinweisung in stationärer Therapie im Alexianer Krankenhaus – diverse akute Probleme waren ihm über den Kopf gewachsen. Mit einem schwachen Hauptschulabschluss und noch unklaren und wechselnden Berufsvorstellungen war
sein Start in das Berufsleben gründlich missglückt. Familiäre Probleme veranlassten ihn,
zuhause auszuziehen, ohne jedoch eine neue Bleibe zu haben. Er kam jeweils kurzfristig bei
Freunden unter, jeden Morgen stand er wieder vor der sachlich und emotional zunehmend
schwierigeren Aufgabe, eine Übernachtungsmöglichkeit für den nächsten Abend ausfindig zu
machen. Ohne feste Adresse bekam er kein ALGII, Schulden waren die unausbleibliche Folge. Psychisch labil und mit seiner zunehmend problematischen Situation vollkommen überfordert rastete René komplett aus. Über das Alexianer Krankenhaus kam René zu Kompass.
Sein Casemanager entwickelte und koordinierte für ihn einen umfassenden Hilfeprozess, in
den Fachkräfte aller in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Netzwerkpartner eingebunden waren. Von seinen akuten Problemen befreit ist Tom heute psychisch stabil und hat
eine Beschäftigung bei QuB aufgenommen, um seine berufliche Perspektive auszuloten.
6
Heute profitieren die jungen Menschen bei Kompass enorm von dem funktionierenden Netzwerk. Das war nicht immer so. Als die Kompetenzagentur 2007 startete, gab es Vorbehalte.
Jugendliche vermitteln, das gehört zum Aufgabenspektrum verschiedener Netzwerkpartner.
Es hat ein bisschen gedauert, bis klar war, wie die Kompetenzagentur arbeitet, dass sie nicht
nur in Jobs und Ausbildung vermittelt, sondern junge Menschen, die es besonders schwer
haben, auf ganz persönliche Art und umfassend zielgerichtet unterstützt. Dazu gehört auch
einmal eine halbe Stunde entspanntes Gespräch, in dem der Jugendliche merkt, dass sich
jemand wirklich für ihn interessiert, und das ihm die Kraft gibt, einen unangenehmen Anruf
endlich zu erledigen.
5. Verbleib der Teilnehmer
Seit 2007 haben die Casemanager der Kompetenzagentur über 1.000 junge Menschen unterstützt und begleitet, die Mehrheit von ihnen in einem komplexen und längerfristigen Entwicklungsprozess. 130 junge Menschen sind in den letzten 18 Monaten ins Casemanagement aufgenommen und abschließend beraten worden. Von ihnen
•
•
•
•
•
•
•
haben 12 eine berufliche Ausbildung begonnen
haben 23 eine Arbeit aufgenommen
sind 39 in eine berufsorientierende oder –vorbereitende Maßnahme eingemündet
besuchen 17 eine weiterführende Schule
haben 11 z.B. wegen Mutterschaft, Umzug oder Haftantritt das Casemanagement
verlassen
sind 18 in spezifische Hilfsangebote (z.B. Therapie) eingemündet
suchen 2 derzeit noch nach einem Ausbildungsplatz
7
•
haben 7 den Kontakt zur Kompetenzagentur abgebrochen
91 oder 70% der besonders benachteiligten Jugendlichen haben demnach mit Unterstützung
von Kompass ihren beruflichen Weg gefunden und eingeschlagen.
6. Ausblick
In ständig steigendem Umfang kommen junge Menschen mit psychischen Auffälligkeiten bis
hin zu schweren psychischen Erkrankungen zu kompass. Soweit sie arbeitsfähig sind, verlassen sie Kompass in Richtung Berufsvorbereitende Maßnahmen, Ausbildung oder Arbeit.
Es ist zu befürchten, dass einige von ihnen den Anforderungen im neuen Umfeld nicht gewachsen sind, allerdings gibt es für sie keine ihrer Situation angemessene berufliche Alternative.
8
Geplante Eckpunkte des BMFSFJ und BMVBS
zum Modellprogramm
„JUGEND STÄRKEN im Quartier“
ESF-Förderperiode 2014-2020
1
Modellvorhaben
BIWAQ
(U 27)
Kompe
Kompetenzagenturen
Aktiv in
der
Region
2. Chance
STÄRKEN
vor Ort
JUGEND STÄRKEN
im Quartier
Grundlage:
i 13, Abs. 1+4 SGB VIII
(Jugendsozialarbeit)
i. V. m. i 83 Abs. 1 SGB VIII;
Ergänzung der sozialen Stadtentwicklung (Städtebauförderung)
¾ Anregungsfunktion des
Bundes; Initiierung von
Modellvorhaben von
überregionaler Bedeutung
2
Zielgruppe
Junge Menschen i. S. d. i 13 SGB VIII im Alter von 12 bis 26 Jahren
mit und ohne Migrationshintergrund,
die von den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung,
Grundsicherung für Arbeitssuchende und/oder Arbeitsförderung nicht mehr
erfasst / erreicht werden
und zum Ausgleich ihrer sozialen Benachteiligungen und / oder individuellen
Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische
Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe angewiesen sind.
3
Prozessorientiertes Unterstützungskonzept
ZIEL
B
A
U
S
T
E
I
N
Erreichen der
Zielgruppe
Klärung des
Unterstützungsbedarfs
Aufsuchende
Jugendsozialarbeit
Beratung/
Clearing
Unterstützungsplanung
Begleitung des
Unterstützungsprozesses
Case Management
(Wieder-)
Aufnahme
von schulischer
und beruflicher
Bildung, berufsvorbereitenden
Maßnahmen
bzw. Arbeit
Mikroprojekte
4
Inhaltlich-methodische Bausteine
1 Case Management
Intensive sozialpädagogische Einzelfallarbeit über einen
längeren Zeitraum (verpflichtend für alle Standorte)
2 Aufsuchende
Aufsuchen und Aktivierung schwer erreichbarer junger
Jugendsozialarbeit Menschen zur Heranführung an Unterstützungs- und
gesetzliche Regelangebote
3 Niedrigschwellige Niedrigschwellige sozialpädagogische Beratung für junge
Beratung / Clearing Menschen, die sich an eine Einrichtung wenden, zur Klärung
des Unterstützungsbedarfs mit Übergabe an die zuständige(n)
Ansprechperson(en)
4 Mikroprojekte mit
Sozialraumorientierte Mikroprojekte zur Aktivierung,
Quartiersbezug
Kompetenz- und Persönlichkeitsstärkung der jungen
Menschen mit Mehrwert (enge Verknüpfung mit
städtebaulichen Maßnahmen) für das Quartier
5
Baustein Mikroprojekte mit Quartiersbezug
• Mikroprojekte können die aufsuchende Beratung ergänzen (z. B.
Gruppenarbeit)
• „Mehrwert fürs Quartier“: Motivation der Teilnehmenden steigt, wenn
Aktivitäten mit Projekten zur Gestaltung des Wohnumfeldes
verbunden werden; Anerkennung der übrigen Bewohnerschaft steigt
(Bsp.: Gestaltung von Generationenpark, Abenteuerspielplatz,
Stadtteilzentrum)
• Raumbezug mit Durchlässigkeit zur Förderung der Mobilität der
Teilnehmenden (TN sollen überwiegend aus Soziale Stadt-Gebieten
kommen)
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Verantwortlichkeiten / Zuständigkeiten
WAS
WER
Antragstellung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
(unter Einbeziehung freier Träger)
Koordinierung kommunale Koordinierungsstelle (= i.d.R. beim
und Steuerung örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
der Angebote verankert; Nutzen vorhandener Stellen/
Strukturen!; bei Bedarf personeller Aufbau/
Erweiterung über Programmmittel)
Umsetzung
der Angebote
kommunale(r) Träger
und / oder freie(r) Träger im Bereich Jugendhilfe,
begleitet durch die kommunale
Koordinierungsstelle
IN ZUSAMMENARBEIT MIT
• freien Trägern
• Träger SGB
II/III
• Schulen
• Quartiersmanagement
• Wirtschaft
(Unternehmen,
Kammern, …)
• …
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Zielregionen
Gebiete im städtischen und ländlichen Raum, die
•
•
entweder Gebiete des BMVBS-Städtebauförderungsprogramms
„Soziale Stadt“ sind
oder vergleichbare Kriterien eines „sozialen Brennpunktes“ erfüllen
(z. B. Anteil von Menschen im SGB II-Bezug, Jugendarbeitslosenquote,
Anteil Migrationshintergrund etc.)
Je nach Bedarf können mehrere Zielregionen innerhalb einer
ausgewählten Kommune benannt werden.
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