Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
125891.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
14.01.14, 12:00
Aktualisiert
11.01.18, 23:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
E 18/0141/WP16
öffentlich
14.01.2014
Bericht der PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den Jahresabschluss zum
31.12.2012 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012 der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der
Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.02.2014
26.02.2014
BAASt
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den
Jahresabschluss 2012 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:
Bilanzsumme
25.545.376,97 Euro
Jahresgewinn
1.099.794,52 Euro
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen.
Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt die Entlastung der Betriebsleitung
gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NW. Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses
und der Originalniederschrift beigefügt.
Nach Abstimmung mit der Stadtkämmerei ist der Jahresgewinn von 1.099.794,52 Euro der
allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer
Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen
nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener
Stadtbetrieb den Jahresabschluss 2012 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen
festzustellen und den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage des Betriebes einzustellen:
Bilanzsumme
25.545.376,97 Euro
Jahresgewinn
1.099.794,52 Euro
Vorlage E 18/0141/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2014
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Nach Abstimmung mit der Stadtkämmerei ist der Jahresgewinn von 1.099.794,52 Euro der
allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer
Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen
nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.
Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener
Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO
NW i.V.m. § 4 EigVO NW).
Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift
beigefügt.
Vorlage E 18/0141/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2014
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Erläuterungen:
Gemäß § 4 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes berät der Betriebsausschuss den von
der Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss sowie den Lagebericht, bevor diese nach § 5 der
Betriebssatzung dem Rat der Stadt Aachen zur Feststellung vorgelegt werden.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie
Lagebericht.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2012 weist zum 31.12.2012 aus:
Bilanzsumme
25.545.376,97 Euro
Jahresgewinn
1.099.794,52 Euro
Der Jahresgewinn ist vorläufig der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Nachdem die
Wirtschaftsergebnisse der Gebührenhaushalte Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen
vorliegen, ist der Jahresgewinn entsprechend zu verrechnen. Hierzu wird nach Vorliegen aller
relevanten Ergebnisse eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfindung erstellt.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung des Betriebsausschusses das Prüfungsergebnis mündlich
erläutern.
Vorlage E 18/0141/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2014
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