Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
125891.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
14.01.14, 12:00
Aktualisiert
11.01.18, 23:55
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 90 kB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Aachener Stadtbetrieb Beteiligte Dienststelle/n: E 18/0141/WP16 öffentlich 14.01.2014 Bericht der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den Jahresabschluss zum 31.12.2012 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der Stadt Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 11.02.2014 26.02.2014 BAASt Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2012 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen: Bilanzsumme 25.545.376,97 Euro Jahresgewinn 1.099.794,52 Euro Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen. Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NW. Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt. Nach Abstimmung mit der Stadtkämmerei ist der Jahresgewinn von 1.099.794,52 Euro der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Jahresabschluss 2012 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage des Betriebes einzustellen: Bilanzsumme 25.545.376,97 Euro Jahresgewinn 1.099.794,52 Euro Vorlage E 18/0141/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.02.2014 Seite: 1/3 Nach Abstimmung mit der Stadtkämmerei ist der Jahresgewinn von 1.099.794,52 Euro der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse. Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO NW i.V.m. § 4 EigVO NW). Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt. Vorlage E 18/0141/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.02.2014 Seite: 2/3 Erläuterungen: Gemäß § 4 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes berät der Betriebsausschuss den von der Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss sowie den Lagebericht, bevor diese nach § 5 der Betriebssatzung dem Rat der Stadt Aachen zur Feststellung vorgelegt werden. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2012 weist zum 31.12.2012 aus: Bilanzsumme 25.545.376,97 Euro Jahresgewinn 1.099.794,52 Euro Der Jahresgewinn ist vorläufig der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Nachdem die Wirtschaftsergebnisse der Gebührenhaushalte Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen vorliegen, ist der Jahresgewinn entsprechend zu verrechnen. Hierzu wird nach Vorliegen aller relevanten Ergebnisse eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfindung erstellt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung des Betriebsausschusses das Prüfungsergebnis mündlich erläutern. Vorlage E 18/0141/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.02.2014 Seite: 3/3