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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
126157.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
04.02.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:36

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0353/WP16 öffentlich 04.02.2014 45/200 Ausnahmeerlaubnisse in der Kindertagespflege Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 18.02.2014 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt, dass die Verwaltung unter folgenden Voraussetzungen in Abstimmung mit dem Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V. eine Ausnahmeerlaubnis erteilen darf: a) sofern keine Tagespflegeperson vermittelt werden kann, kann einer Person für einzelne Kinder auch ohne vorherige Qualifizierung eine Erlaubnis erteilt werden, sofern die Person und die Räume geeignet sind. Diese Erlaubnis wird kindbezogen erteilt und erlischt, wenn der Betreuungsvertrag endet. b) Bei langjährig tätigen Tagespflegepersonen kann auf den Hauptschulabschluss verzichtet werden, wenn ansonsten eine Geeignetheit festgestellt wurde. Im Hinblick auf den Bildungsauftrag in Kindertagespflege wird die Tagespflegeerlaubnis aber auf bis zu drei Kinder beschränkt, um dem qualitativen Anspruch gerecht zu werden. Weitere Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Fachbereichsleitung Kinder, Jugend und Schule. Vorlage FB 45/0353/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen ausreichende Finanzmittel stehen auf 4-060101-918-9 , 53310000 in 2014ff zur Verfügung Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 45/0353/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Die Stadt Aachen hat einen Großteil der Angelegenheiten im Bereich Kindertagespflege an die Familiäre Tagesbetreuung e.V. delegiert. Eine Leistungsvereinbarung bestimmt die einzelnen Aufgaben wie Ausbildung, Überprüfung und Beratung von Tagespflegepersonen und Vermittlung von Eltern an entsprechend qualifizierte Tagespflegepersonen. Es besteht ein ständiger Austausch zwischen der Geschäftsführerin des Vereins und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule. Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege ist laut Beschluss des KJA vom 19.6.2012 ein Zertifikat für Kindertagespflege mit 160 UE nach dem DJI-Curriculum erforderlich (siehe Anlage 1). Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen können eine verkürzte Qualifikation von 80 UE absolvieren und dann bereits die Prüfung ablegen. Voraussetzung für die Qualifizierung ist ein Hauptschulabschluss (siehe Anlage 2). Abgesehen von diesem erforderlichen Zertifikat, das die fachliche Qualifikation einer Person nachweist, findet durch den Verein für Fam. Tagesbetreuung eine „Eignungsfeststellung“ statt. § 43 (2) SGB VIII lautet wie folgt: „Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet im Sinne des Satzes 1 sind Personen, die 1. sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und 2. über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. § 72a Absatz 1 und 5 gilt entsprechend.“ Die Überprüfung der Geeignetheit beinhaltet (verpflichtend): - Überprüfung der persönlichen Eignung - Erweitertes Führungszeugnis - Ärztliches Attest - Besichtigung der Räumlichkeiten 2. Problemlage: Die Praxis zeigt, dass es vereinzelt zu Fällen kommt, in denen nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, wo eine Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege als Ausnahmeerlaubnis aber sinnvoll erscheint, z.B.: - Eine Mutter benötigt für ihre Kinder eine Betreuung am Abend und/oder Wochenende; der Verein kann keine geeignete Tagespflegeperson vermitteln. Die Nachbarin erklärt sich bereit, eine Qualifizierung ist ihr aber nicht zuzumuten. In diesem Fall überprüft der Verein die Geeignetheit der Person (s.o.); sind – bis auf die erfolgte Qualifizierung – alle Kriterien erfüllt, erteilt das Jugendamt eine Ausnahmeerlaubnis für diese konkreten Kinder. - Zwei langjährige Tagespflegepersonen können aufgrund ihrer Lebensgeschichte keinen Vorlage FB 45/0353/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 3/4 Hauptschulabschluss vorweisen; beide haben vor vielen Jahren unter anderen Voraussetzungen mit der Kindertagespflege begonnen und sich als geeignete Personen bewiesen. Auch hier überprüft der Verein die übrigen Voraussetzungen und es wird eine eingeschränkte Ausnahmeerlaubnis erteilt. Aufgrund vermehrter Anfragen nach Ausnahmeerlaubnissen in der letzten Zeit - sowohl von Eltern als auch von Tagespflegepersonen - wird seitens der Verwaltung die Notwendigkeit gesehen, die Tatbestände, die die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis rechtfertigen, festzulegen. Gerade in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist die Einhaltung erstellter Richtlinien sehr wichtig. Trotzdem kann es zu Sonderfällen wie oben beschrieben kommen, wo mit Blick auf die Personen, an erster Stelle natürlich mit Blick auf das Wohl des Kindes, und im Hinblick auf das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ Lösungen entwickelt werden müssen. 4. Weitere Vorgehensweise Die Verwaltung kann unter folgenden Voraussetzungen in Abstimmung mit dem Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V. eine Ausnahmeerlaubnis erteilen: a) sofern keine Tagespflegeperson vermittelt werden kann, kann einer Person für einzelne Kinder auch ohne vorherige Qualifizierung eine Erlaubnis erteilt werden, sofern die Geeignetheit der Person (Punkt 4.2.3 „Eignung von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege“, Anlage 2) und der Räumlichkeiten gegeben ist. Diese Erlaubnis wird kindbezogen erteilt und erlischt, wenn der Betreuungsvertrag endet. b) Bei langjährig tätigen Tagespflegepersonen kann auf den Hauptschulabschluss verzichtet werden, wenn ansonsten die Geeignetheit der Person (Punkt 4.2.3 „Eignung von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege“, Anlage 2) und der Räumlichkeiten festgestellt wurde. Im Hinblick auf den Bildungsauftrag in Kindertagespflege wird die Tagespflegeerlaubnis aber auf bis zu drei Kinder beschränkt, um dem qualitativen Anspruch gerecht zu werden. Weitere Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Fachbereichsleitung Kinder, Jugend und Schule. Anlage/n: - Vorlage 19.06.2012 Änderung Geeignetheitskriterien - Auszug Praxismaterialien Eignung von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege Vorlage FB 45/0353/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 4/4 Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Jugend Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 51/0180/WP16 öffentlich 30.05.2012 45/200 Änderung der Geeignetheitskriterien für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege in der Stadt Aachen – Vorschlag der Familiären Tagesbetreuung zum Kriterienkatalog Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 19.06.2012 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, die Geeignetheitskriterien für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege in der Stadt Aachen wie vorgeschlagen zu verändern. Vorlage FB 51/0180/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2012 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 51/0180/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2012 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Der Gesetzgeber misst der Betreuung der Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege den gleichen Stellenwert bei wie der Betreuung in Kindertageseinrichtungen. In der Gesetzesbegründung zum Kinderförderungsgesetz wird erläutert, dass neben dem quantitativen Ausbau der verschiedenen Formen der Tagesbetreuung auch eine Qualifizierung der Kindertagespflege notwendig ist. Die Weiterentwicklung des Berufsbildes von Tagespflegepersonen und damit verbunden ein Ausbau der Kindertagespflege auch in qualitativer Hinsicht ist hierfür notwendig. Aus diesem Grund wird der beiliegende Vorschlag der Familiären Tagesbetreuung e.V. befürwortet, den Kriterienkatalog zur Feststellung der Geeignetheit für die Erteilung der Erlaubnis für Kindertagespflege in der Stadt Aachen dahingehend zu verändern, dass für alle Tagespflegepersonen der Erwerb des Zertifikats des Bundesverbandes für Kindertagespflege verpflichtend sein soll. Beim erforderlichen Qualifizierungsumfang sind das jeweilige Tätigkeitsfeld sowie die Berufsgruppe zu beachten. 2. Änderungsvorschlag der Familiären Tagesbetreuung e.V. 2.1 Tagespflegepersonen – Kindertagespflege in eigenen oder anderen, geeigneten Räumen Erlaubnis Die Basis-Erlaubnis für die Kindertagespflege von bis zu 3 Kindern durch eine Tagespflegeperson, die in ihrer eigenen Wohnung/anderen geeigneten Räumen tätig ist und nur eine Qualifizierung von 80 UE absolviert hat, wird nicht mehr neu erteilt. Es wird eine Übergangsfrist von einem Jahr (bis zum 01.08.2013) beschlossen, in dem der zuvor genannte Personenkreis die fehlenden 80 UE nachholen und das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege erwerben kann. Für die Erlaubnis für Kindertagespflege ist somit generell das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege mit 160 UE nach dem DJI-Curriculum erforderlich. Von den aktuell 119 tätigen Tagespflegepersonen mit Erlaubnis besitzen 31 Tagespflegepersonen eine Qualifikation mit 80 Unterrichtseinheiten (UE) und 88 Tagespflegepersonen eine Qualifikation mit 160 UE sowie das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Finanzierung Die Familiäre Tagesbetreuung e.V. kann im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege Säule 2 über den Europäischen Sozialfonds Fördermittel für die 80 UE Nachqualifizierung nach dem DJICurriculum beantragen, um diese für die 31 betroffenen Tagespflegepersonen kostengünstig anbieten zu können. Vorlage FB 51/0180/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2012 Seite: 3/4 Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Stadt Aachen, da der Eigenanteil in Höhe von 50 % der Kosten für die Nachqualifizierung aus dem Zuschuss finanziert wird, den die Stadt Aachen an die Familiäre Tagesbetreuung e.V. zahlt. 2.2 Personal in LENA-Gruppen Bei dem Personal für LENA-Gruppen handelt es sich um Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen. Für diese und ähnliche Berufe ist bis jetzt eine verkürzte Qualifizierung im Umfang von 80 UE + Bestehen der Prüfung zum Erhalt der Erlaubnis erforderlich. Hinzu kommt, dass bei dem Personal für LENA-Gruppen vollständig die Komponente der Selbstständigkeit fehlt, so dass in diesem Bereich keine Qualifizierung erforderlich ist. Für dieses Personal werden daher 50 UE als ausreichend gesehen. Diese Nachqualifizierung kann aus Sicht des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule auch tätigkeitsbegleitend stattfinden und muss nach einem Jahr spätestens abgeschlossen sein. 2.3 Kinderpfleger/innen, in deren Ausbildung das Modul „Kindertagespflege“ enthalten ist Das Abschlusszeugnis dieser Berufsgruppe enthält den Hinweis, dass der Abschluss die fachliche Qualifikation für die Kindertagespflege enthält. Um die Erlaubnis zur Kindertagespflege in Aachen zu erhalten, müssten die Kinderpfleger/innen noch folgende Leistungen erbringen: a) Absolvieren und bestehen der mündlichen Prüfung gemäß der Prüfungsordnung des Bundesverbandes für Kindertagespflege b) Nachweis über erbrachte 1. Hilfe-Kurse, falls nicht vorhanden, Absolvieren der erforderlichen Kurse c) Einreichung eines Konzepts für Kindertagespflege d) Teilnahme an 9 UE mit dem Thema „rechtliche Rahmenbedingungen in der Stadt Aachen“ 3. Vorschlag der Verwaltung Der Verein wird beauftragt, die Fördermittel zur Nachqualifizierung der 31 Personen im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege Säule 2 über den Europäischen Sozialfonds zu beantragen. Die Geeignetheitskriterien zur Erlaubnis für Kindertagespflege werden gemäß den zuvor beschriebenen Ausführungen geändert. Anlage/n: Vorschlag der Familiären Tagesbetreuung e.V. Vorlage FB 51/0180/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.12.2012 Seite: 4/4