Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
126157.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
04.02.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0353/WP16
öffentlich
04.02.2014
45/200
Ausnahmeerlaubnisse in der Kindertagespflege
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.02.2014
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt, dass die Verwaltung unter folgenden Voraussetzungen in Abstimmung mit dem Verein
für Familiäre Tagesbetreuung e.V. eine Ausnahmeerlaubnis erteilen darf:
a) sofern keine Tagespflegeperson vermittelt werden kann, kann einer Person für einzelne
Kinder auch ohne vorherige Qualifizierung eine Erlaubnis erteilt werden, sofern die Person
und die Räume geeignet sind. Diese Erlaubnis wird kindbezogen erteilt und erlischt, wenn der
Betreuungsvertrag endet.
b) Bei langjährig tätigen Tagespflegepersonen kann auf den Hauptschulabschluss verzichtet
werden, wenn ansonsten eine Geeignetheit festgestellt wurde. Im Hinblick auf den
Bildungsauftrag in Kindertagespflege wird die Tagespflegeerlaubnis aber auf bis zu drei Kinder
beschränkt, um dem qualitativen Anspruch gerecht zu werden.
Weitere Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Fachbereichsleitung Kinder, Jugend und Schule.
Vorlage FB 45/0353/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
ausreichende Finanzmittel stehen auf 4-060101-918-9 , 53310000 in 2014ff zur Verfügung
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0353/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Stadt Aachen hat einen Großteil der Angelegenheiten im Bereich Kindertagespflege an die
Familiäre Tagesbetreuung e.V. delegiert. Eine Leistungsvereinbarung bestimmt die einzelnen
Aufgaben wie Ausbildung, Überprüfung und Beratung von Tagespflegepersonen und Vermittlung von
Eltern an entsprechend qualifizierte Tagespflegepersonen. Es besteht ein ständiger Austausch
zwischen der Geschäftsführerin des Vereins und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.
Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege ist laut Beschluss des KJA vom 19.6.2012 ein
Zertifikat für Kindertagespflege mit 160 UE nach dem DJI-Curriculum erforderlich (siehe Anlage 1).
Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen können eine verkürzte Qualifikation von 80 UE absolvieren und
dann bereits die Prüfung ablegen. Voraussetzung für die Qualifizierung ist ein Hauptschulabschluss
(siehe Anlage 2).
Abgesehen von diesem erforderlichen Zertifikat, das die fachliche Qualifikation einer Person
nachweist, findet durch den Verein für Fam. Tagesbetreuung eine „Eignungsfeststellung“ statt.
§ 43 (2) SGB VIII lautet wie folgt:
„Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet im
Sinne des Satzes 1 sind Personen, die
1. sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit
Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und
2. über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen,
die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. § 72a
Absatz 1 und 5 gilt entsprechend.“
Die Überprüfung der Geeignetheit beinhaltet (verpflichtend):
-
Überprüfung der persönlichen Eignung
-
Erweitertes Führungszeugnis
-
Ärztliches Attest
-
Besichtigung der Räumlichkeiten
2. Problemlage:
Die Praxis zeigt, dass es vereinzelt zu Fällen kommt, in denen nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind,
wo eine Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege als Ausnahmeerlaubnis aber sinnvoll erscheint,
z.B.:
-
Eine Mutter benötigt für ihre Kinder eine Betreuung am Abend und/oder Wochenende; der
Verein kann keine geeignete Tagespflegeperson vermitteln. Die Nachbarin erklärt sich bereit,
eine Qualifizierung ist ihr aber nicht zuzumuten. In diesem Fall überprüft der Verein die
Geeignetheit der Person (s.o.); sind – bis auf die erfolgte Qualifizierung – alle Kriterien erfüllt,
erteilt das Jugendamt eine Ausnahmeerlaubnis für diese konkreten Kinder.
-
Zwei langjährige Tagespflegepersonen können aufgrund ihrer Lebensgeschichte keinen
Vorlage FB 45/0353/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 3/4
Hauptschulabschluss vorweisen; beide haben vor vielen Jahren unter anderen
Voraussetzungen mit der Kindertagespflege begonnen und sich als geeignete Personen
bewiesen. Auch hier überprüft der Verein die übrigen Voraussetzungen und es wird eine
eingeschränkte Ausnahmeerlaubnis erteilt.
Aufgrund vermehrter Anfragen nach Ausnahmeerlaubnissen in der letzten Zeit - sowohl von Eltern als
auch von Tagespflegepersonen - wird seitens der Verwaltung die Notwendigkeit gesehen, die
Tatbestände, die die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis rechtfertigen, festzulegen.
Gerade in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist die Einhaltung erstellter Richtlinien sehr
wichtig. Trotzdem kann es zu Sonderfällen wie oben beschrieben kommen, wo mit Blick auf die
Personen, an erster Stelle natürlich mit Blick auf das Wohl des Kindes, und im Hinblick auf das Thema
„Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ Lösungen entwickelt werden müssen.
4. Weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung kann unter folgenden Voraussetzungen in Abstimmung mit dem Verein für Familiäre
Tagesbetreuung e.V. eine Ausnahmeerlaubnis erteilen:
a) sofern keine Tagespflegeperson vermittelt werden kann, kann einer Person für einzelne
Kinder auch ohne vorherige Qualifizierung eine Erlaubnis erteilt werden, sofern die
Geeignetheit der Person (Punkt 4.2.3 „Eignung von Tagespflegepersonen in der
Kindertagespflege“, Anlage 2) und der Räumlichkeiten gegeben ist. Diese Erlaubnis wird
kindbezogen erteilt und erlischt, wenn der Betreuungsvertrag endet.
b) Bei langjährig tätigen Tagespflegepersonen kann auf den Hauptschulabschluss verzichtet
werden, wenn ansonsten die Geeignetheit der Person (Punkt 4.2.3 „Eignung von
Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege“, Anlage 2) und der Räumlichkeiten
festgestellt wurde. Im Hinblick auf den Bildungsauftrag in Kindertagespflege wird die
Tagespflegeerlaubnis aber auf bis zu drei Kinder beschränkt, um dem qualitativen Anspruch
gerecht zu werden.
Weitere Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Fachbereichsleitung Kinder, Jugend und Schule.
Anlage/n:
-
Vorlage 19.06.2012 Änderung Geeignetheitskriterien
-
Auszug Praxismaterialien Eignung von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege
Vorlage FB 45/0353/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 4/4
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 51/0180/WP16
öffentlich
30.05.2012
45/200
Änderung der Geeignetheitskriterien für die Erteilung der
Erlaubnis zur Kindertagespflege in der Stadt Aachen – Vorschlag
der Familiären Tagesbetreuung zum Kriterienkatalog
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.06.2012
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, die Geeignetheitskriterien für die Erteilung der
Erlaubnis zur Kindertagespflege in der Stadt Aachen wie vorgeschlagen zu verändern.
Vorlage FB 51/0180/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2012
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 51/0180/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2012
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Gesetzgeber misst der Betreuung der Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege den gleichen
Stellenwert bei wie der Betreuung in Kindertageseinrichtungen.
In der Gesetzesbegründung zum Kinderförderungsgesetz wird erläutert, dass neben dem
quantitativen Ausbau der verschiedenen Formen der Tagesbetreuung auch eine Qualifizierung der
Kindertagespflege notwendig ist. Die Weiterentwicklung des Berufsbildes von Tagespflegepersonen
und damit verbunden ein Ausbau der Kindertagespflege auch in qualitativer Hinsicht ist hierfür
notwendig.
Aus diesem Grund wird der beiliegende Vorschlag der Familiären Tagesbetreuung e.V. befürwortet,
den Kriterienkatalog zur Feststellung der Geeignetheit für die Erteilung der Erlaubnis für
Kindertagespflege in der Stadt Aachen dahingehend zu verändern, dass für alle Tagespflegepersonen
der Erwerb des Zertifikats des Bundesverbandes für Kindertagespflege verpflichtend sein soll.
Beim erforderlichen Qualifizierungsumfang sind das jeweilige Tätigkeitsfeld sowie die Berufsgruppe zu
beachten.
2. Änderungsvorschlag der Familiären Tagesbetreuung e.V.
2.1 Tagespflegepersonen – Kindertagespflege in eigenen oder anderen, geeigneten Räumen
Erlaubnis
Die Basis-Erlaubnis für die Kindertagespflege von bis zu 3 Kindern durch eine Tagespflegeperson, die
in ihrer eigenen Wohnung/anderen geeigneten Räumen tätig ist und nur eine Qualifizierung von 80 UE
absolviert hat, wird nicht mehr neu erteilt.
Es wird eine Übergangsfrist von einem Jahr (bis zum 01.08.2013) beschlossen, in dem der zuvor
genannte Personenkreis die fehlenden 80 UE nachholen und das Zertifikat des Bundesverbandes für
Kindertagespflege erwerben kann.
Für die Erlaubnis für Kindertagespflege ist somit generell das Zertifikat des Bundesverbandes für
Kindertagespflege mit 160 UE nach dem DJI-Curriculum erforderlich.
Von den aktuell 119 tätigen Tagespflegepersonen mit Erlaubnis besitzen 31 Tagespflegepersonen
eine Qualifikation mit 80 Unterrichtseinheiten (UE) und 88 Tagespflegepersonen eine Qualifikation mit
160 UE sowie das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege.
Finanzierung
Die Familiäre Tagesbetreuung e.V. kann im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege Säule
2 über den Europäischen Sozialfonds Fördermittel für die 80 UE Nachqualifizierung nach dem DJICurriculum beantragen, um diese für die 31 betroffenen Tagespflegepersonen kostengünstig anbieten
zu können.
Vorlage FB 51/0180/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2012
Seite: 3/4
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Stadt Aachen, da der Eigenanteil in Höhe von 50 %
der Kosten für die Nachqualifizierung aus dem Zuschuss finanziert wird, den die Stadt Aachen an die
Familiäre Tagesbetreuung e.V. zahlt.
2.2 Personal in LENA-Gruppen
Bei dem Personal für LENA-Gruppen handelt es sich um Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen. Für
diese und ähnliche Berufe ist bis jetzt eine verkürzte Qualifizierung im Umfang von 80 UE + Bestehen
der Prüfung zum Erhalt der Erlaubnis erforderlich.
Hinzu kommt, dass bei dem Personal für LENA-Gruppen vollständig die Komponente der
Selbstständigkeit fehlt, so dass in diesem Bereich keine Qualifizierung erforderlich ist.
Für dieses Personal werden daher 50 UE als ausreichend gesehen.
Diese Nachqualifizierung kann aus Sicht des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule auch
tätigkeitsbegleitend stattfinden und muss nach einem Jahr spätestens abgeschlossen sein.
2.3 Kinderpfleger/innen, in deren Ausbildung das Modul „Kindertagespflege“ enthalten ist
Das Abschlusszeugnis dieser Berufsgruppe enthält den Hinweis, dass der Abschluss die fachliche
Qualifikation für die Kindertagespflege enthält.
Um die Erlaubnis zur Kindertagespflege in Aachen zu erhalten, müssten die Kinderpfleger/innen noch
folgende Leistungen erbringen:
a) Absolvieren und bestehen der mündlichen Prüfung gemäß der Prüfungsordnung des
Bundesverbandes für Kindertagespflege
b) Nachweis über erbrachte 1. Hilfe-Kurse, falls nicht vorhanden, Absolvieren der erforderlichen
Kurse
c) Einreichung eines Konzepts für Kindertagespflege
d) Teilnahme an 9 UE mit dem Thema „rechtliche Rahmenbedingungen in der Stadt Aachen“
3. Vorschlag der Verwaltung
Der Verein wird beauftragt, die Fördermittel zur Nachqualifizierung der 31 Personen im Rahmen des
Aktionsprogramms Kindertagespflege Säule 2 über den Europäischen Sozialfonds zu beantragen.
Die Geeignetheitskriterien zur Erlaubnis für Kindertagespflege werden gemäß den zuvor
beschriebenen Ausführungen geändert.
Anlage/n:
Vorschlag der Familiären Tagesbetreuung e.V.
Vorlage FB 51/0180/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2012
Seite: 4/4