Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
126097.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
04.02.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0236/WP16
öffentlich
04.02.2014
FB 36 // Dez. III
Sachstandsbericht über die Anzahl und den Bearbeitungsstand
vorliegender Bauanträge/ -voranfragen nach dem BImSchG zu
Windkraftanlagen im Stadtgebiet Aachen
hier: Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion vom 28.01.2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.02.2014
PLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 36/0236/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Es wurden bisher 11 Anträge nach § 4 BImSchG (Genehmigung) und 2 Anträge nach § 9 BImSchG
(Vorbescheid) gestellt. Jeder Antrag entspricht einer Windenergieanlage (WEA).
Bei den Genehmigungsanträgen wird zurzeit die Beteiligung der Fachbehörden (Träger öffentlicher
Belange) und der anerkannten Naturschutzverbände durchgeführt.
Im Rahmen Beteiligungsverfahrens wurden bisher entweder:
-
Bedenken gegen die Errichtung meist einzelner WEA geäußert. Hier wird jetzt in
Zusammenarbeit mit der Antragstellerin geprüft, ob Möglichkeiten bestehen, diese Bedenken
auszuräumen.
-
gefordert, dass im Rahmen des Verfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach
dem UVPG durchgeführt wird. Die Notwendigkeit der Durchführung einer UVP wird seitens
der Verwaltung als nicht erforderlich angesehen.
-
Antragsunterlagen nachgefordert, da diese für eine abschließende Beurteilung durch die
jeweilige Behörde notwendig sind.
-
keine grundsätzlichen Bedenken geäußert und z.T. Nebenbestimmungen und Hinweise für die
Aufnahme in den Genehmigungsbescheid vorgeschlagen.
Die Prüfung durch die Untere Immissionsschutzbehörde als Genehmigungsbehörde kann erst dann
abgeschlossen werden, wenn alle beteiligten Behörden und Verbände ihre abschließenden
Stellungnahmen abgegeben haben.
Für die meisten der beantragten WEA kann eine Genehmigung nach jetzigem Bearbeitungsstand
grundsätzlich in Aussicht gestellt werden.
Im FNP-Verfahren ist eine Spanne für die maximale Höhe der WEA von 150 bis 200 m genannt
worden. Alle beantragten WEA bewegen sich in dieser Spanne.
Anlage/n:
Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion vom 28.01.2014
Vorlage FB 36/0236/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 2/2