Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
126097.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
04.02.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:36
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 167 kB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0236/WP16 öffentlich 04.02.2014 FB 36 // Dez. III Sachstandsbericht über die Anzahl und den Bearbeitungsstand vorliegender Bauanträge/ -voranfragen nach dem BImSchG zu Windkraftanlagen im Stadtgebiet Aachen hier: Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion vom 28.01.2014 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 13.02.2014 PLA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 36/0236/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: Es wurden bisher 11 Anträge nach § 4 BImSchG (Genehmigung) und 2 Anträge nach § 9 BImSchG (Vorbescheid) gestellt. Jeder Antrag entspricht einer Windenergieanlage (WEA). Bei den Genehmigungsanträgen wird zurzeit die Beteiligung der Fachbehörden (Träger öffentlicher Belange) und der anerkannten Naturschutzverbände durchgeführt. Im Rahmen Beteiligungsverfahrens wurden bisher entweder: - Bedenken gegen die Errichtung meist einzelner WEA geäußert. Hier wird jetzt in Zusammenarbeit mit der Antragstellerin geprüft, ob Möglichkeiten bestehen, diese Bedenken auszuräumen. - gefordert, dass im Rahmen des Verfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVPG durchgeführt wird. Die Notwendigkeit der Durchführung einer UVP wird seitens der Verwaltung als nicht erforderlich angesehen. - Antragsunterlagen nachgefordert, da diese für eine abschließende Beurteilung durch die jeweilige Behörde notwendig sind. - keine grundsätzlichen Bedenken geäußert und z.T. Nebenbestimmungen und Hinweise für die Aufnahme in den Genehmigungsbescheid vorgeschlagen. Die Prüfung durch die Untere Immissionsschutzbehörde als Genehmigungsbehörde kann erst dann abgeschlossen werden, wenn alle beteiligten Behörden und Verbände ihre abschließenden Stellungnahmen abgegeben haben. Für die meisten der beantragten WEA kann eine Genehmigung nach jetzigem Bearbeitungsstand grundsätzlich in Aussicht gestellt werden. Im FNP-Verfahren ist eine Spanne für die maximale Höhe der WEA von 150 bis 200 m genannt worden. Alle beantragten WEA bewegen sich in dieser Spanne. Anlage/n: Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion vom 28.01.2014 Vorlage FB 36/0236/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 2/2