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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
125981.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
30.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:36
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Bauverwaltung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0117/WP16 öffentlich 30.01.2014 Herr Jörissen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der Teileinrichtung "Oberflächenentwässerung" der Erschließungsanlage "Annastraße" (verkehrsberuhigter Bereich) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 12.02.2014 13.03.2014 19.03.2014 B0 MA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Vorlage B 03/0117/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.02.2014 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage B 03/0117/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.02.2014 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der aus dem Jahr 1891 stammende Mischwasserkanal in der Annastraße wurde im verkehrsberuhigten Bereich im Jahre 2010 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 5 SBS sind für verkehrsberuhigte Bereiche der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Da lediglich die Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ abzurechnen ist, muss die besondere Satzung keine anrechenbare Breite festlegen. Da die Oberflächenentwässerung im verkehrsberuhigten Bereich den Anliegern den gleichen maßnahmebedingten und grundstücksbezogenen Sondervorteil im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG vermittelt wie den Anliegern der Annastraße im Bereich von Löhergraben/ Alexianergraben bis zum verkehrsberuhigten Bereich, in dem die Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ im Zuge der vorgenannten Baumaßnahme ebenfalls erneuert wurde, und der Straßenbaubeitrag der Abgeltung dieser Sondervorteile dient, sollte sich der Anteil der Beitragspflichtigen an den Festsetzungen der Straßenbaubeitragssatzung für Haupterschließungsstraßen orientieren, da der Bereich von Löhergraben/ Alexianergraben bis zum verkehrsberuhigten Bereich gemäß § 4 Abs. 5 lit. b) als Haupterschließungsstraße einzustufen ist. Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung” der Erschließungsanlage „Annastraße“ (verkehrsberuhigter Bereich) ist auf 50 v. H. festzusetzen. Anlage/n: - Satzung mit Übersichtsplan Vorlage B 03/0117/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.02.2014 Seite: 3/3 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Annastraße“ (verkehrsberuhigter Bereich) vom ………….......... Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) und des § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ….............. folgende Satzung beschlossen: §1 1. Die Erschließungsanlage „Annastraße“ (verkehrsberuhigter Bereich) ist gem. § 4 Abs. 5 Buchstabe f) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 als verkehrsberuhigter Bereich einzustufen. 2. Der Plan, der den abzurechnenden Bereich des verkehrsberuhigten Bereichs „Annastraße“ schraffiert darstellt, ist Bestandteil dieser Satzung. §2 Für die als verkehrsberuhigter Bereich dienende öffentliche Verkehrsfläche wird gem. § 4 Abs. 3 Nr. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Annastraße“ (verkehrsberuhigter Bereich) auf 50 v. H. festgesetzt. §3 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.