Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
125981.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
30.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Bauverwaltung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0117/WP16
öffentlich
30.01.2014
Herr Jörissen
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für
den Neuausbau der Teileinrichtung "Oberflächenentwässerung"
der Erschließungsanlage "Annastraße" (verkehrsberuhigter
Bereich)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
12.02.2014
13.03.2014
19.03.2014
B0
MA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu
beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu
beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Vorlage B 03/0117/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.02.2014
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage B 03/0117/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.02.2014
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der
aus
dem
Jahr
1891
stammende
Mischwasserkanal
in
der
Annastraße
wurde
im
verkehrsberuhigten Bereich im Jahre 2010 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen
Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 5 SBS sind für verkehrsberuhigte Bereiche der Anteil der Beitragspflichtigen am
beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Da lediglich die Teileinrichtung
„Oberflächenentwässerung“ abzurechnen ist, muss die besondere Satzung keine anrechenbare Breite
festlegen.
Da die Oberflächenentwässerung im verkehrsberuhigten Bereich den Anliegern den gleichen
maßnahmebedingten und grundstücksbezogenen Sondervorteil im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG
vermittelt wie den Anliegern der Annastraße im Bereich von Löhergraben/ Alexianergraben bis zum
verkehrsberuhigten Bereich, in dem die Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ im Zuge der
vorgenannten Baumaßnahme ebenfalls erneuert wurde, und der Straßenbaubeitrag der Abgeltung
dieser Sondervorteile dient, sollte sich der Anteil der Beitragspflichtigen an den Festsetzungen der
Straßenbaubeitragssatzung
für
Haupterschließungsstraßen
orientieren,
da
der
Bereich
von
Löhergraben/ Alexianergraben bis zum verkehrsberuhigten Bereich gemäß § 4 Abs. 5 lit. b) als
Haupterschließungsstraße einzustufen ist.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den Neuausbau der
Teileinrichtung
„Oberflächenentwässerung”
der
Erschließungsanlage
„Annastraße“
(verkehrsberuhigter Bereich) ist auf 50 v. H. festzusetzen.
Anlage/n:
- Satzung mit Übersichtsplan
Vorlage B 03/0117/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.02.2014
Seite: 3/3
Satzung
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der Teileinrichtung
„Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Annastraße“
(verkehrsberuhigter Bereich)
vom …………..........
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) und des § 8 Kommunalabgabengesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712) in Verbindung mit der Satzung
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom
21.12.2007, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung
am ….............. folgende Satzung beschlossen:
§1
1.
Die Erschließungsanlage „Annastraße“ (verkehrsberuhigter Bereich) ist gem. § 4 Abs. 5
Buchstabe f) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für
straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 als verkehrsberuhigter Bereich
einzustufen.
2.
Der Plan, der den abzurechnenden Bereich des verkehrsberuhigten Bereichs „Annastraße“
schraffiert darstellt, ist Bestandteil dieser Satzung.
§2
Für die als verkehrsberuhigter Bereich dienende öffentliche Verkehrsfläche wird gem. § 4 Abs. 3 Nr. 5
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der
Stadt Aachen vom 21.12.2007 der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den
Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Annastraße“
(verkehrsberuhigter Bereich) auf 50 v. H. festgesetzt.
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.