Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
125442.pdf
Größe
2,6 MB
Erstellt
22.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0115/WP16
öffentlich
22.01.2014
B 03/10 // FB 61/20
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Antoniusstraße/
Mefferdatisstraße
hier: Beschluss zur Durchführung Vorbereitender Untersuchungen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.02.2014
PLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für das im Lageplan dargestellte Gebiet
vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB durchzuführen.
Vorlage B 03/0115/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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Finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
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Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
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Ausdruck vom: 12.08.2014
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Vorbemerkung:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.02.2013 beschlossen, die Verwaltung mit den
vorbereitenden Untersuchungen zur Vorbereitung auf eine mögliche Sanierungssatzung zu
beauftragen. (Vorlage FB 61/0848/WP16)
Da im damaligen Beschluss der genaue Untersuchungsbereich aufgrund fehlender Planunterlagen
nicht explizit beschlossen werden konnte, ist der Beschluss aus Gründen der Rechtssicherheit erneut
zu fassen. Der Beschluss vom 28.02.2013 wird gleichzeitig aufgehoben.
Erläuterungen:
Resultierend aus den bisherigen Gesprächen des runden Tisches Prostitution und den Erkenntnissen
der städtischen Bauaufsicht besteht für den Bereich der Antoniusstraße dahingehend
Handlungsbedarf, dass die ehemals rein zu Wohnzwecken genehmigten Gebäude, die jedoch seit
langem zu Prostitutionszwecken gewerblich genutzt werden, einem ordnungsgemäßen Wohn- und
Arbeitsumfeld nicht gerecht werden.
Die langjährige Duldung dieser Situation, darf ein Handeln jedoch nicht ausschließen, zumal die
allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und an die Sicherheit der dort
wohnenden bzw. arbeitenden Menschen nicht gegeben sind.
Zielrichtung ist es, durch Aufstellung eines Bebauungsplanes und einer förmlichen
Sanierungssatzung, den Bereich der Antoniusstraße/Mefferdatisstraße städtebaulich aufzuwerten,
indem vorrangig die Prostitutionsnutzung auf die östliche Hälfte der Antoniusstraße beschränkt
werden soll.
Die Gemeinde hat gem. § 141 BauGB vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sowie
dem Satzungsbeschluss vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Diese sind erforderlich, um
Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und
städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und
die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen zu gewinnen. Die Gemeinde leitet die
Vorbereitung der Sanierung durch den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden
Untersuchungen ein. Der Beschluss zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht der Eigentümer nach § 138 BauGB
hinzuweisen. Der anliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bereich für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wird abgegrenzt durch den
Büchel, die Kleinkölnstraße und die Mefferdatisstraße. Die genannten Straßenflächen sind nur zum
Teil im Gebiet enthalten. Die Unterscheidung basiert auf dem Stand der Umsetzung des
Innenstadtkonzeptes. Einige Straßen wurden in diesem Zuge bereits umgestaltet: die Kleinkölnstraße
sowie der Büchel zwischen Möbelladen und Markt. Die restlichen Straßenflächen sollen im Zuge der
weiteren Fortschreibung des Innenstadtkonzeptes umgestaltet bzw. erneuert werden. Neben den
Untersuchungsbereich umfassenden Straßen sind im Bereich des Bädersteiges sowie der
Buchkremerstraße auch die Anschlüsse an die bereits neu gestalteten öffentlichen Flächen enthalten.
Städtebauliches Ziel für den öffentlichen Straßenraum ist es, die im Laufe der vergangenen Jahre
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Ausdruck vom: 12.08.2014
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umgesetzte hochwertige Gestaltung der Fußgängerzonen, Plätze und sonstigen öffentlichen Räume
auch in diesem Bereich fortzusetzen, um auch dadurch dem Planungsziel Rechnung zu tragen,
diesen Bereich der Innenstadt entsprechend ihrer Lage zu entwickeln und wieder zu einem Teil der
Innenstadt zu machen.
Dieses übergeordnete Ziel gilt für den gesamten Untersuchungsbereich. Insbesondere der Bereich
der Antoniusstraße ist durch funktionale Defizite geprägt, die durch die Durchführung einer
Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme behoben werden sollen. Durch die ausschließliche Nutzung
dieses Teilbereiches durch Bordelle ist der Straßenzug der Innenstadt bzw. deren allgemeiner
Nutzbarkeit entzogen. (Gegebenenfalls ergibt sich durch die Vorbereitenden Untersuchungen auch,
dass andere Planungsinstrumente zum Erreichen der Ziele besser geeignet sind.)
Sowohl entlang der Antoniusstraße, als auch in anderen Teilbereichen, insbesondere der Mefferdatisund der Nikolausstraße, bestehen darüber hinaus städtebauliche Defizite, die sich durch eine
Mindernutzung (niedrige Bebauung, Brachen) oder eine extrem verdichtete Bebauung der
Grundstücke äußert. Weiterhin befinden sich einige Gebäude augenscheinlich nicht in einem guten
baulichen Zustand.
Daneben stellt das alte Parkhaus Büchel sowohl ein städtebaulich-gestalterisches, als auch
funktionales Problem dar. Letzteres ergibt sich durch die im Laufe der letzten Jahre geänderte
Verkehrskonzeption für den Innenstadtbereich zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern.
Es wurde geprüft, ob einzelne Grundstücke, die mit Geschäftshäusern bebaut sind, aus dem Bereich
für die Voruntersuchungen herausgenommen werden können. Eine Unterscheidung ist jedoch aus
mehreren Gründen schwierig. Zum einen befinden sich auf vielen Flächen auf der Vorderseite ein
Geschäftshaus, auf den restlichen Grundstücksteilen jedoch die zuvor genannten Mindernutzungen
und / oder zu starken Verdichtungen, letzteres insbesondere auf den Aspekt des gesunden Wohnens
und Arbeitens bezogen. Zum anderen soll geprüft werden, den Bereich der westlichen Antoniusstraße
fußläufig an die Kleinkölnstraße anzubinden. Um alle denkbaren Optionen offenzuhalten, soll der
gesamte Bereich Gegenstand der Vorbereitenden Untersuchungen sein. Sollten diese zum Ergebnis
kommen, dass die Durchführung einer Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme das am besten
geeignete Rechtsinstrument zum Erreichen der städtebaulichen Ziele ist, könnte der Bereich ggfls.
gegenüber dem der Vorbereitenden Untersuchungen verkleinert werden.
Parallel wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Der Planbereich
enthält nicht den Baublock zwischen Büchel und Nikolausstraße, da davon auszugehen ist, dass in
diesem Bereich nicht zwingend Planungsrecht zu schaffen ist zur Erreichung der planerischen Ziele,
eine höhere Bebauung entlang der Nikolausstraße wäre zum Beispiel über den § 34 BauGB möglich.
Sollten die Vorbereitenden Untersuchungen diesbezüglich zu einem anderen Ergebnis kommen, kann
das Bebauungsplangebiet im Laufe des weiteren Verfahrens entsprechend ausgeweitet werden.
Nach Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen kann in einem späteren Schritt durch
Ratsbeschluss das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und die Sanierungssatzung beschlossen
werden. Das Sanierungsgebiet kann dabei vom beschlossenen Untersuchungsgebiet abweichen.
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Anlage/n:
Lageplan Untersuchungsbereich
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