Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
125759.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
27.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1060/WP16
öffentlich
27.01.2014
FB 61/20 // Dez. III
Erweiterung und Überarbeitung des Rahmenplans "Sportpark
Soers"
hier: Beauftragung eines Fachbüros
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
12.02.2014
13.02.2014
B5
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie
empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, Angebote für die Erweiterung und
Überarbeitung des Rahmenplans „Sportpark Soers“ bei geeigneten Fachbüros einzuholen und eine
Beauftragung vorzubereiten.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die
Verwaltung, Angebote für die Erweiterung und Überarbeitung des Rahmenplans „Sportpark Soers“ bei
geeigneten Fachbüros einzuholen und eine Beauftragung vorzubereiten.
Vorlage FB 61/1060/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Rahmenplan „Sportpark Soers“
Im Januar 2007 wurde die Rahmenplanung den politischen Gremien vorgestellt und als Grundlage für
die Aufstellung der Bebauungspläne für die Bereiche „Alter Tivoli“ und „Tivoli-Neubau“ beschlossen.
Aufgrund eines Ratsantrages der SPD-Fraktion vom 11.09.2012 wurde bereits Anfang 2013 im
Planungsausschuss über eine Fortschreibung der Rahmenplanung beraten. Diese sollte einen
größeren Bereich als die ursprüngliche Planung abdecken und die neueren Entwicklungen in diesem
Bereich berücksichtigen wie beispielsweise der Neubau des Polizeipräsidiums oder die Erweiterung
der ALRV-Flächen. Da diese zum damaligen Zeitpunkt jedoch noch nicht hinreichend konkretisiert
waren, folgte die Politik der Empfehlung der Verwaltung, die Rahmenplanung zu einem späteren
Zeitpunkt weiter zu bearbeiten.
Inzwischen ist davon auszugehen, dass ein baldiger Starttermin für eine Weiterentwicklung der
Planung sinnvoll ist, zumal sich mittlerweile aufgrund der finanziellen Probleme von Alemannia
Aachen und deren Folgen für die weitere Zukunft des Stadions und seiner näheren Umgebung
weiterer Handlungsbedarf ergeben hat. Die Standortfrage für den Neubau des Polizeipräsidiums steht
inzwischen ebenfalls vor der Entscheidung.
Plangebiet
Gegenstand der vorliegenden Rahmenplanung war der Bereich des alten Stadions sowie der nördlich
angrenzende Sportpark Soers, begrenzt durch Soerser Weg, Eulersweg und Krefelder Straße.
Bei der Fortschreibung der Planung sollte auch der Bereich nördlich des Eulerswegs einbezogen
werden wegen der mittelfristigen Planung des ALRV, die auch dort befindliche Flächen beinhaltet. Der
Soerser Weg soll aufgrund des Landschaftsschutzes weiterhin die westliche Begrenzung bilden.
Entlang der Krefelder Straße sollen die Bereiche östlich der Straße mitbetrachtet werden: beginnend
vom nördlichen Stadteingang mit ggfls. dem Neubau der Polizei über den Knoten Eulersweg / Prager
Ring, das bereits teilweise in Umsetzung befindliche Projekt „Quartier Nord“ bis zum Porta
Möbelmarkt. Da die Entwicklung des Gebietes „Alter Tivoli“ läuft, besteht hier kein weiterer Bedarf für
planerische Betrachtungen. Das Plangebiet wird daher nach Süden durch die südliche Zufahrt des
Stadionparkhauses und die Straße am Gut Wolf gebildet.
Die Fortschreibung der Rahmenplanung soll jedoch nicht eng auf den zuvor beschriebenen Bereich
begrenzt werden, wesentlich sind vielmehr auch die Verknüpfungen des Gebietes mit seiner
Umgebung (die Soers im Westen, das Gewerbegebiet Grüner Weg im Osten sowie die bestehenden
Wohngebiete und die Innenstadt im Süden).
Planverfahren
Wesentliches Element des Planungsprozesses soll – wie auch schon im früheren Verfahren - die
Abstimmung mit allen Betroffenen sein. Diese soll ebenfalls wieder in Form von Workshops erfolgen.
Vorlage FB 61/1060/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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Auswahl eines geeigneten Fachbüros
Aufgrund der kalkulierten Höhe der Auftragssumme ist ein Verfahren gemäß dem Tariftreue- und
Vergabegesetz NRW (TVgG) durchzuführen. Demnach ist vor der Auftragsvergabe eine
Vorabveröffentlichung erforderlich. Dabei ist die zu erbringende Leistung zu beschreiben, ggfls.
weitere Parameter wie Bearbeitungszeitraum oder Fertigstellungsdatum zu nennen sowie Kriterien zu
definieren, die der Auftragnehmer zu erfüllen hat. Alle nach der festgelegten Frist eingegangenen
Bewerbungen sind im Hinblick auf die Einhaltung der Kriterien zu prüfen. In einem zweiten Schritt
werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftrag ist dann an
den Bieter mit dem preiswertesten Angebot zu vergeben.
Es ist möglich, zusätzlich Büros zu setzen. Das heißt, diese müssen nicht das Bewerbungsverfahren
durchlaufen, sondern lediglich zeitgleich mit den anderen Bietern ein Angebot abgeben. Allerdings
müssen die gesetzten Büros die gleichen Kriterien erfüllen wie die anderen Bewerber, dies ist vorab
zu prüfen.
Es wird vorausgesetzt, dass die in Frage kommenden Büros mehrjährige Erfahrung vorweisen können
in der Erstellung von Rahmenplanungen vergleichbarer Größenordnung, vorzugsweise auch
Themenstellungen (Mischnutzung mit einem Schwerpunkt im Bereich Sport). Darüber hinaus sind
auch umfassende Erfahrungen mit der Durchführung kooperativer Verfahren zu belegen. Vom
Auftragnehmer wird erwartet, dass er nicht nur eine Planung erstellt, sondern auch Vorschläge zu
deren Umsetzung macht. Daher ist die Umsetzungsorientierung der dritte wesentliche Aspekt bei der
Büroauswahl. Dies bezieht sich sowohl auf die planungsrechtliche Machbarkeit, als auch auf andere
Verfahren, die zur Realisierung einzelner Teilmaßnahmen erforderlich bzw. sinnvoll sind.
Finanzierung
Für die Beauftragung eines Büros stellt die Aachen Stadion Beteiligungs GmbH die erforderlichen
Mittel zur Verfügung.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird das zuvor beschriebene Verfahren nach dem TVgG durchführen und die
politischen Gremien in einer der nächsten Sitzungen über das Ergebnis informieren.
Vorlage FB 61/1060/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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