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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
125750.pdf
Größe
5,5 MB
Erstellt
27.01.14, 12:00
Aktualisiert
29.08.17, 16:06
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1061/WP16 öffentlich 27.01.2014 FB 61/01 // Dez. III Erlass einer Satzung über ein gemeindliches Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Rehmannstraße, Goffartstraße und Bergische Gasse Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 12.02.2014 13.02.2014 26.02.2014 B0 PLA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Rehmannstraße, Goffartstraße und Bergische Gasse eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Rehmannstraße, Goffartstraße und Bergische Gasse eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen. Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Rehmannstraße, Goffartstraße und Bergische Gasse die als Anlage beigefügte Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. (Marcel Philipp) Vorlage FB 61/1061/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: Anlass der Vorkaufsrechtssatzung ist die Steuerung der weiteren Nutzung des denkmalgeschützen Hochbunkers an der Goffartstraße und des näheren Umfelds. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll in dem Bereich zwischen Rehmannstraße, Goffartstraße und Bergische Gasse eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen werden, um städtebauliche Maßnahmen umsetzen zu können. Ziel der Stadt Aachen ist es die bestehende kulturelle Nutzung des Hochbunkers zu erhalten. Die gegenwärtige Nutzung erlaubt einen authentischen Erhalt des Baudenkmals und sichert ein seit Jahrzehnten bewährten und gut angenommenen Teil der jungen Aachener Subkultur. Ein Baudenkmal kann nur erhalten werden, wenn es gelingt eine sinnvolle Nutzung zu finden. Die Nutzung als kultureller Treffpunkt für Veranstaltungen und Konzerte für junge Menschen ist für das Baudenkmal ein Glücksfall. Die Nutzung für Musikveranstaltungen bedarf einer möglichst geschlossenen Gebäudehülle, um möglichst wenig Lärm nach außen zu leiten. Dies wiederum ist der Vorteil zum Schutz des Baudenkmals, da nur sehr wenige Öffnungen die charakteristischen Fassaden verändern und die Geschichte als Weltkriegsrelikt auch weiterhin deutlich ablesbar erhält. Zudem erfüllt der Veranstaltungsort “Musikbunker“ eine wichtige Aufgabe in der Aachener Subkultur insbesondere für junge Menschen. In der Nische zwischen dem Molktebahnhofsgelände und dem Park der Burg Frankenberg hat sich eine Kulturszene entwickelt, die einzigartig im Aachener Stadtgebiet ist und sich über viel Jahre erhalten und weiterentwickelt hat. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) ist Eigentümerin der Immobilie und hat jahrelang den Hochbunker an den Musikbunker-Verein verpachtet. Nunmehr plant die Eigentümerin, die Immobilie zu veräußern. Damit besteht die Gefahr, dass ggf. das kulturelle Angebot nicht aufrechterhalten werden kann und die Authentizität des Baudenkmals verloren geht. Zudem besteht für die Stadt Aachen Handlungsbedarf, da die benachbarten Wohnnutzungen unter der Lärmbelastung des Publikums vor dem Gebäude leiden. Ziel der Stadt Aachen ist es den Erhalt der Einrichtung zu sichern und derart städtebaulich zu regeln, dass die Konflikte minimiert werden. Zur Sicherung einer geordneten Entwicklung werden neben dem Bunkergrundstück weitere Grundstücke im Umfeld mit in die Vorkaufsrechtssatzung einbezogen, um einen ausreichenden Spielraum für mögliche Entwicklungsmaßnahmen der Stadt Aachen zu gewährleisten. Anlage/n: Satzungstext Geltungsbereich Vorlage FB 61/1061/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 2/2 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Rehmannstraße, Goffartstraße und Bergische Gasse vom …………. Aufgrund § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666/SGV NRW 2023), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ............... gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW folgende Satzung beschlossen: §1 Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Aachen in dem durch § 2 bezeichneten Gebiet ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu. §2 Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den in der anliegenden Übersichtskarte dargestellten Bereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Rehmannstraße, Goffartstraße und Bergische Gasse . Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung. §3 Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.