Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
125750.pdf
Größe
5,5 MB
Erstellt
27.01.14, 12:00
Aktualisiert
29.08.17, 16:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1061/WP16
öffentlich
27.01.2014
FB 61/01 // Dez. III
Erlass einer Satzung über ein gemeindliches Vorkaufsrecht gem. §
25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen
Rehmannstraße, Goffartstraße und Bergische Gasse
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
12.02.2014
13.02.2014
26.02.2014
B0
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Rehmannstraße,
Goffartstraße und Bergische Gasse eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen
Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Rehmannstraße,
Goffartstraße und Bergische Gasse eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen
Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich
befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Rehmannstraße, Goffartstraße und
Bergische Gasse die als Anlage beigefügte Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen
Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
(Marcel Philipp)
Vorlage FB 61/1061/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Anlass der Vorkaufsrechtssatzung ist die Steuerung der weiteren Nutzung des denkmalgeschützen
Hochbunkers an der Goffartstraße und des näheren Umfelds. Zur Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung soll in dem Bereich zwischen Rehmannstraße, Goffartstraße und
Bergische Gasse eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen werden, um städtebauliche Maßnahmen
umsetzen zu können.
Ziel der Stadt Aachen ist es die bestehende kulturelle Nutzung des Hochbunkers zu erhalten. Die
gegenwärtige Nutzung erlaubt einen authentischen Erhalt des Baudenkmals und sichert ein seit
Jahrzehnten bewährten und gut angenommenen Teil der jungen Aachener Subkultur. Ein
Baudenkmal kann nur erhalten werden, wenn es gelingt eine sinnvolle Nutzung zu finden. Die
Nutzung als kultureller Treffpunkt für Veranstaltungen und Konzerte für junge Menschen ist für das
Baudenkmal ein Glücksfall. Die Nutzung für Musikveranstaltungen bedarf einer möglichst
geschlossenen Gebäudehülle, um möglichst wenig Lärm nach außen zu leiten. Dies wiederum ist der
Vorteil zum Schutz des Baudenkmals, da nur sehr wenige Öffnungen die charakteristischen Fassaden
verändern und die Geschichte als Weltkriegsrelikt auch weiterhin deutlich ablesbar erhält.
Zudem erfüllt der Veranstaltungsort “Musikbunker“ eine wichtige Aufgabe in der Aachener Subkultur
insbesondere für junge Menschen. In der Nische zwischen dem Molktebahnhofsgelände und dem
Park der Burg Frankenberg hat sich eine Kulturszene entwickelt, die einzigartig im Aachener
Stadtgebiet ist und sich über viel Jahre erhalten und weiterentwickelt hat.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) ist Eigentümerin der Immobilie und hat jahrelang
den Hochbunker an den Musikbunker-Verein verpachtet. Nunmehr plant die Eigentümerin, die
Immobilie zu veräußern. Damit besteht die Gefahr, dass ggf. das kulturelle Angebot nicht
aufrechterhalten werden kann und die Authentizität des Baudenkmals verloren geht.
Zudem besteht für die Stadt Aachen Handlungsbedarf, da die benachbarten Wohnnutzungen unter
der Lärmbelastung des Publikums vor dem Gebäude leiden. Ziel der Stadt Aachen ist es den Erhalt
der Einrichtung zu sichern und derart städtebaulich zu regeln, dass die Konflikte minimiert werden. Zur
Sicherung einer geordneten Entwicklung werden neben dem Bunkergrundstück weitere Grundstücke
im Umfeld mit in die Vorkaufsrechtssatzung einbezogen, um einen ausreichenden Spielraum für
mögliche Entwicklungsmaßnahmen der Stadt Aachen zu gewährleisten.
Anlage/n:
Satzungstext
Geltungsbereich
Vorlage FB 61/1061/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 2/2
Satzung
über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB)
im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Rehmannstraße,
Goffartstraße und Bergische Gasse
vom ………….
Aufgrund § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666/SGV NRW 2023), jeweils in der derzeit geltenden Fassung,
hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ............... gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW folgende Satzung
beschlossen:
§1
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Aachen in dem durch § 2 bezeichneten
Gebiet ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.
§2
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den in der anliegenden Übersichtskarte dargestellten Bereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Rehmannstraße, Goffartstraße und Bergische Gasse . Die Karte ist
Bestandteil dieser Satzung.
§3
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.