Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
124245.pdf
Größe
9,4 MB
Erstellt
11.12.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1043/WP16
öffentlich
11.12.2013
Dez. III / FB 61/20
I. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A Münsterstraße/ Wohnen und Arbeiten - für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen
Münsterstraße und Vennbahnweg;
hier: - Empfehlung zum Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1
BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.01.2014
16.01.2014
B4
PLA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, die I.Änderung des Bebauungsplan Nr. 852 A - Münsterstraße / Wohnen und
Arbeiten - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, die I.Änderung des Bebauungsplan Nr. 852 A - Münsterstraße / Wohnen und
Arbeiten - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Vorlage FB 61/1043/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
I.Änderung des Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 852 - Münsterstraße / Wohnen und
Arbeiten – gem. § 13 BauGB
hier:
1.
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Anlass der Planänderung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 852 A wurde am 12.11.2003 als Satzung
beschlossen und ist mit Bekanntmachung am 04.12.2003 in Kraft getreten. Der nördliche
gelegene Gebäuderiegel und die Erschließung wurden 2010/2011 umgesetzt. Für die östliche
Eckbebauung liegt eine Baugenehmigung vor. Der Vorhabenträger hat nun beantragt, eine
Überdachung zur Unterbringung seiner Firmenfahrzeuge (Fa. Schell Grüntechnik) auf einem
Teil seines Hofes zu errichten (s. Anlage 6).
Es wird vorgeschlagen, die überbaubare Grundstücksfläche um eine Fläche von ca. 15 m x 18
m zu erweitern und hier eine max. Gebäudehöhe von 251,0 m über NHN festzusetzen.
Damit ordnet sich die Überdachung von der Fläche und von der Höhe den vorhandenen
Gebäuden mit einer zulässigen Höhe von 255,0 m über NHN unter. Hinzu kommt, dass zur
gestalterischen Aufwertung eine Dachbegrünung vorgesehen ist.
2.
Verfahren
Die Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass ein vereinfachtes
Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden kann. Weiterhin wird kein Vorhaben
vorbereitet, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage
1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt und
bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b
BauGB genannten Schutzgüter.
3.
Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13
(2) BauGB
Auf eine öffentliche Auslegung kann verzichtet werden, da eine eingeschränkte Beteiligung der
betroffenen Öffentlichkeit vorgesehen ist. Diese Beteiligung kann in diesem Fall auf die
Beteiligung des Grundstückseigentümers beschränkt bleiben, der diese Änderung beantragt hat
und damit befürwortet.
4.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 13 (2) )BauGB
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Änderung nicht betroffen.
Sodass auf eine Beteiligung verzichtet werden konnte.
Vorlage FB 61/1043/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 2/3
5.
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Durch die I. Änderung des vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A - Münsterstraße
/ Wohnen und Arbeiten - soll für eine zusätzliche Überdachung Planungsrecht geschaffen
werden. Diese Überdachung für Fahrzeuge der Fa. Schell Grüntechnik dient geänderten
Anforderungen und Bedürfnissen der gewerblichen Nutzung des Grundstücks.
Die Verwaltung empfiehlt, für den vorhabenenbezogenen Bebauungsplan 852 A Münsterstraße / Wohnen und Arbeiten- den Satzungsbeschluss zu fassen.
6.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Änderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Begründung
5.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
6.
Lageplan der beabsichtigten Überdachung
Vorlage FB 61/1043/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 3/3
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 852 A
- Münsterstraße / Wohnen und Arbeiten –
für den Bereich zwischen Münsterstraße und Vennbahnweg
im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim
Lage des Plangebietes
Seite 1 / 6
Bebauungsplan Nr. 852 A – I. Änderung Münsterstraße
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 17.12.2013
Inhaltsverzeichnis
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1. Beschreibung des Plangebietes
1.2. Bestehendes Planungsrecht
2. Anlass der Planung
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1. Allgemeine Ziele
3.2. Ziel der Planung
4. Begründung der Festsetzungen
4.1. Art der baulichen Nutzung
4.2. Maß der Nutzung/ Bauweise/ Überbaubare Grundstücksflächen
4.3. Lärmschutz
4.4. Dachbegrünung
4.5. Entwässerung
4.6. Erschließung/ Verkehr
4.7. Schriftliche Festsetzungen
5. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange
6. Kosten
7. Durchführungsvertrag
8. Plandaten
Seite 2 / 6
Bebauungsplan Nr. 852 A – I. Änderung Münsterstraße
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1.
Beschreibung des Plangebietes
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 17.12.2013
Der Verfahrensbereich der ersten vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 852 A - Münsterstraße Wohnen und Arbeiten - umfasst den vorderen Bereich des seit 2003 rechtskräftigen vorhabenbezogenen
Bebauungsplans 852A, der Teil eines insgesamt ca. 2,25 ha großen Plangebietes im Nordwesten von
Kornelimünster ist (Bebauungspläne Nr. 852 A und 852 B).
Das Plangebiet des Bebauungsplans 852 A ist ca.0,9 ha groß. Die Größe des Bereiches für die erste
vereinfachte Änderung beträgt ca. 5000qm.
Im Süden wird das Gebiet durch die Münsterstrasse begrenzt, im Südwesten und Norden durch eine
Wiesenfläche unterhalb des Lufter Wegs und im Nordosten durch einen Gebäuderiegel, der zum Gewerbehof
orientiert im Erdgeschoss gewerbliche Nutzung und in den oberen Geschossen Richtung Vennbahnweg
orientiert Wohnnutzung beinhaltet.
Das Gebiet wird im vorderen Bereich der Münsterstrasse gewerblich genutzt. Die mit dem vorhabenbezogenen
B-Plan 852A neu geschaffenen Bauflächen dienen der Entwicklung der am Ort ansässigen Firmen
insbesondere der Firma Schell Grüntechnik.
1.2.
Planungsrechtliche Situation
Für den an der Münsterstrasse gelegenen gewerblich genutzten Bereich ist der vorhabenbezogene
Bebauungsplan 852 A seit Ende 2003 rechtskräftig.
2.
Anlass der Planung
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 852 A wurde der Gewerbebereich erweitert und um eine
Wohnbebauung ergänzt. Ziel war die Neuordnung der vorhandenen Gewerbestrukturen zur Existenzsicherung
der am Ort ansässigen Betriebe und die bessere Organisation der Gewerbenutzung in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnnutzung.
Zur verträglichen Erweiterung der Gewerbebetriebe wurden diese um einen Gewerbehof gruppiert, der ca. 3,0m
unter dem Niveau der Münsterstraße liegt. Zur schalltechnischen Abschirmung der Nachbarbebauung sind im
vorhabenbezogenen B-Plan 852A entsprechende Höhenvorgaben für die zu errichtenden Umgebungsbauten
getroffen worden. Der oben beschriebene rückseitige Abschluss des Gewerbehofes wurde als erste Maßnahme
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in 2010 fertig gestellt.
Seit Schaffung des Baurechts, ein Zeitraum von nun 10 Jahren, ist die Firma Schell Grüntechnik stark
gewachsen und nutzt den größten Teil der neu erstellten Bereiche für die Produktion und Lagerung der von ihr
hergestellten Maschinen, sowie für die Lagerung von zugelieferten Maschinenteilen.
Ihre Firmenfahrzeuge wurden bis 2010 in einem auf dem Grundstück vorhandenen, an ein Bestandsgebäude
anschließenden, Unterstellplatz abgestellt. Dieser ist nach Fertigstellung der ersten Baumassnahme entfernt
worden und die Fläche wurde vorübergehend begrünt. Die geschaffene Grünfläche liegt innerhalb des
Baufeldes für die zweite Baumaßnahme aus dem vorhabenbezogenen B-Plan 852 A.
Für die Firma Schell ist eine wettergeschützte Unterstellmöglichkeit für die Firmenfahrzeuge/ Transporter im
Winter dringend erforderlich. Das Abstellen der Fahrzeuge in den an den Gewerbehof anschließenden Hallen
ist nicht möglich. Der Feuchtigkeitseintrag und die Streusalzrückstände an den Fahrzeugen führen zu
Beschädigungen am Gebäude und den darin gelagerten Maschinenteilen.
Seite 3 / 6
Bebauungsplan Nr. 852 A – I. Änderung Münsterstraße
3.
Ziel und Zweck der Planung
3.1.
Allgemeine Ziele
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 17.12.2013
Durch das Projekt -Wohnen und Arbeiten- wurde eine nutzungsverträgliche Expansionsmöglichkeit für die
Betriebe an der Münsterstraße geschaffen, bei der das Verwachsen des vorhandenen Betriebsstandortes mit
einem Wohnstandort gefördert wird und die Existenz der am Ort ansässigen Betriebe gesichert wird.
Die Firma Schell Grüntechnik ist Hauptnutzer der bestehenden und geplanten Gewerbegebäude, die im
Bebauungsplangebiet 852 A insgesamt sind ca. 100 Arbeitnehmer am Ort beschäftigt, von denen rund ein
Drittel in unmittelbarer Nähe wohnt.
3.2.
Ziel der Planung
Durch die vereinfachte 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 852A soll die Voraussetzung
geschaffen werden, eine überdachte Abstellmöglichkeit für die Firmenfahrzeuge auf dem Hof des
Gewerbegrundstücks zu errichten. Hierfür wird ein zusätzliches ca. 15,0 x 18,0 m großes Baufeld festgesetzt,
das an die vorhandene Stützmauer zwischen oberem und unterem Hofe anschließt und in Richtung des unteren
Hofes in der Flucht des die Bestandsbebauung umfahrenden Baufeldes endet.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13
BauGB durchgeführt werden. Weiterhin wird kein Vorhaben vorbereitet, das einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach
Landesrecht unterliegt und bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.
Eine Änderung des Bebauungsplanes ist ohne öffentliche Auslegung möglich, sofern der von der Änderung
betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Die Planung wurde vom betroffenen
Eigentümer beantragt und damit befürwortet. Außer dem Eigentümer waren keine Betroffenen zu beteiligen.
Außerdem ist den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben. Von der Änderung sind diese jedoch nicht betroffen.
4.
Begründung der Festsetzungen
4.1.
Art der baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzung -Mischfläche mit der Nutzung Wohnen und Arbeiten (M)- wird durch die
vereinfachte 1. Änderung nicht verändert.
4.2.
Maß der baulichen Nutzung Bauweise/ Überbaubare Grundstücksflächen
Das Maß der baulichen Nutzung mit einer bis zu III-geschossigen Bebauung mit flachen bis flach geneigten
Dächern, einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 und einer Geschossflächenzahl (GFZ)von 1,2 wird durch die
vereinfachte Änderung nicht berührt. Durch die vorhandene und geplante Bebauung wird die GRZ eingehalten.
Für die zusätzlichen überbaubaren Grundstücksflächen wird eine Höhe von 251,0 über NHN festgesetzt. Damit
wird die Staffelung der Höhen in diesem Bereich des Hofes, unmittelbar an den Gebäudebestand anschließend,
fortgesetzt.
4.3.
Lärmschutz
Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 852A zum Lärmschutz werden durch die
Planung nicht berührt. Die Emissionen werden durch flächenbezogene Schallleistungspegel für die Tag- und die
Nachtzeit begrenzt.
Seite 4 / 6
Bebauungsplan Nr. 852 A – I. Änderung Münsterstraße
4.4.
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 17.12.2013
Dachbegrünung
Für alle Baukörper werden Flach- bzw. flach geneigte Dächer mit der Auflage zur extensiven Begrünung von
mind. 40% festgesetzt. Dies gilt auch für die zusätzliche Überdachung.
4.5.
Entwässerung
Die bestehende Entwässerung des Grundstückes wird durch die Maßnahme nicht verändert.
4.6.
Erschließung / Verkehr
Durch die vereinfachte 1. Änderung werden die bestehenden Festsetzungen zur Erschließung nicht berührt. Die
Erschließung der Mischfläche erfolgt von der Münsterstrasse.
4.7.
Schriftliche Festsetzungen
Es gelten unverändert die schriftlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen B-Plans 852A. Sie werden
lediglich redaktionell auf den Bereich der I. Änderung angepasst.
5.
Auswirkungen der Planung / Umweltbelange
Die Auswirkungen der Planung auf die umweltrelevanten Schutzgüter wurden im Rahmen einer Umweltprüfung
zum Bebauungsplan 852 A untersucht. Für die zu erwartenden Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die
einzelnen Schutzgüter wurden geeignete Maßnahmen gefunden, um diese entsprechend zu vermindern oder
auszugleichen. Umweltrelevante negative Auswirkungen sind durch die I. Änderung nicht zu erwarten.
Durch die Planung werden die Grundzüge der mit dem vorhabenbezogenen B-Plan 852A angestrebten
geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht berührt. Des Weiteren sind durch die vorgesehene Änderung
keine neuen Beeinträchtigungen erkennbar. Vielmehr verfolgt die Änderung das Ziel der kompakten Anordnung
der gewerblichen Nutzung und der Vermeidung einer ungeordneten Ausbreitung von Maßnahmen auf
Bauflächen im unmittelbaren Umfeld des Verfahrensbereiches des vorhabenbezogenen B-Plan 852 A. Die
Fläche, die neu überbaut werden kann, ist heute bereits versiegelt. Der Grad der Versiegelung des
Gesamtgrundstücks ändert sich nicht.
Von der Straße wird die auf dem Baufeld geplante Bebauung wegen der Festsetzung der Höhe nicht negativ
wahrnehmbar sein. Das Dach schließt hier in Brüstungshöhe an. Auf die Nachbarbebauung der angrenzenden
Grundstücke wird die mögliche Bebauung aufgrund des Höhenversatzes und der geplanten, zum Teil schon
realisierten, den Hof umgebenden Gebäude ebenfalls keine negative Auswirkung haben.
Maßnahmen zur Bodenordnung sind nicht erforderlich.
6.
Kosten
Kosten für die Stadt Aachen entstehen durch die Änderung nicht.
7.
Durchführungsvertrag
Zum Bebauungsplan 852 A gehört ein Durchführungsvertrag, der zwischen der Stadt und dem
Grundstückseigentümer abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag wird durch die vereinfachte 1. Änderung nicht
berührt.
Seite 5 / 6
Bebauungsplan Nr. 852 A – I. Änderung Münsterstraße
8.
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 17.12.2013
Plandaten
Plangebiet vorhabenbezogener B-Plan 852A: ca. 9000qm
Verfahrensbereich 1. vereinfachte Änderung:
5344qm
Davon:
Mischgebiet (M)
4896qm
Verkehrsfläche
448qm
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat am ……….2014 die I. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A –Münsterstraße – Wohnen und Arbeiten als Satzung beschlossen hat.
Aachen, den ……..2014
(Marcel Philipp)
Seite 6 / 6
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zur
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 852 A
- Münsterstraße / Wohnen und Arbeiten –
für den Bereich zwischen Münsterstraße und Vennbahnweg
im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 852 A – I.Änderung
- Münsterstraße /Wohnen und Arbeiten -
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 17.12.2013
Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW (BauO
NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
1. Art der baulichen Nutzung
1.1. Für das Plangebiet wird eine Mischfläche (M) mit der Nutzung Wohnen und Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, festgesetzt.
1.2. In der Mischfläche (M) sind folgende in der Abstandsliste zum Abstandserlass des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NW vom 02.04.1998 aufgeführten Betriebsarten nicht zulässig:
Betriebsarten der Abstandsklasse I bis VII und Betriebe mit gleichem oder höherem Emissionsverhalten, mit
Ausnahme der in Abstandsklasse VII unter Nr. 196 und 211 aufgeführten spanabhebenden Werkstätten und
KFZ- Reparaturwerkstätten, wenn der Nachweis der Unbedenklichkeit erbracht wird.
In der Mischfläche (M) können die ausgeschlossenen Betriebsarten der Abstandsklasse VII oder vergleichbare
Betriebe ausnahmsweise zugelassen werden, wenn der Nachweis vorliegt, dass diese durch besondere
Maßnahmen (z.B. geschlossene und/oder schalldämmende Bauweise) und/oder Betriebsbeschränkungen (z.B.
Verzicht auf Nachtarbeit) die Emissionen so begrenzt bzw. die Ableitungsbedingungen so gestaltet werden,
dass schädliche Umwelteinwirkungen, erhebliche Belästigungen oder sonstige Gefahren für die Wohnnutzung
innerhalb der Mischfläche und in den benachbarten schutzwürdigen Gebieten vermieden werden.
Diese Regelung gilt nicht für die folgenden Betriebsarten der Abstandsklasse VII:
192
Anlagen zum mechanischen Be- und Verarbeiten von Asbesterzeugnissen auf Maschinen
193 Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Gegenständen aus Stahl, Blech oder Guß mit festen Strahlmitteln, die außerhalb geschlossener Räume betrieben werden, ausgenommen nicht begehbare
Handstrahlkabinen
194 Anlagen zur Lagerung oder Behandlung von Autowracks durch sortenreine Demontage der Einzelteile,
auch soweit nicht genehmigungsbedürftig
195 Betriebe zur Herstellung von Fertiggerichten (Kantinendienste, Catering-Betriebe)
197 Anlagen zur Herstellung von Kunststoffteilen ohne Verwendung von Phenolharzen
198 Autolackierereien, insbesondere zur Beseitigung von Unfallschäden
202 Tapetenfabriken, die nicht durch lfd. Nrn. 107 erfasst werden
203 Fabriken zur Herstellung von Lederwaren, Koffern oder Taschen sowie Handschuhmachereien oder
Schuhfabriken
204 Anlagen zur Herstellung von Reißspinnstoffen, Industriewatte oder Putzwolle
206 Kleiderfabriken oder Anlagen zur Herstellung von Textilien
207 Großwäschereien oder große chemische Reinigungsanlagen
209 Bauhöfe
210 Anlagen zur Kraftfahrzeugüberwachung
212 Anlagen zur Runderneuerung von Reifen, soweit weniger als 50 kg je Stunde Kautschuk eingesetzt
werden.
1.3. In der Mischfläche (M) sind Tankstellen sowie Vergnügungsstätten nicht zulässig.
Seite 2 / 5
Bebauungsplan Nr. 852 A – I.Änderung
- Münsterstraße /Wohnen und Arbeiten -
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 17.12.2013
1.4. In der Mischfläche (M) sind die folgenden Arten von Gewerbebetrieben nicht zulässig:
1.
Betriebe des Beherbergungsgewerbes
2.
Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an
letzte Verbraucher, wenn das angebotene Sortiment ganz oder teilweise den Waren der
nachstehenden Liste zuzuordnen ist:
Textilien, Bekleidung, Pelzwaren, Schuhe, Leder- und Galanteriewaren
ohne Bodenfliesen und Bodenbelag als Bahnware
Rundfunk, Fernsehen und phonotechnische Geräte
Elektrotechnische Geräte für den Haushalt
einschließlich Wohnraumleuchten
Feinmechanische und optische Erzeugnisse, Uhren, Schmuck, Spielwaren, Musikinstrumente
Antiquitäten
Kinderwagen
Papier,
Papierwaren,
Schreibund
Zeichenmaterial,
Druckereierzeugnisse,
Büroorganisationsmittel, Computer/Datenverarbeitung
Camping- und Sportartikel, Handelswaffen, Bastelsätze
Arzneimittel und sonstige pharmazeutische Erzeugnisse
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
Wasch- und Putzmittel, Hygieneartikel, Körperpflegemittel
Tafel-, Küchen- u .ä. Haushaltsgeräte
abgepasste Teppiche und Läufer
Schnittblumen und –grün, Topf- und Beetpflanzen
Heim- und Kleintierfutter, zoologische Artikel, lebende Tiere
Gebrauchtwaren dieser Liste.
1.5. Generell zulässig sind sonstige Gewerbebetriebe und Betriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte
Verbraucher, wenn das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt. Die Größe der Geschossfläche
darf max. 1.200 qm betragen.
1.6. Die festgesetzte Mischfläche (M) wird nach Maßgabe der unter den Punkten 1.7 und 4 getroffenen
Festsetzungen gegliedert.
1.7. Außerhalb der mit 3a und 3b gekennzeichneten Flächen ist eine Wohnnutzung unzulässig
2. Maß der baulichen Nutzung
2.1. Die maximalen Gebäudehöhen werden gemessen über NHN.
2.2. Ausnahmsweise kann im Einzelfall eine Abweichung der festgesetzten Gebäudehöhen von 0,5 m zugelassen
werden, wenn dadurch eine bessere Anpassung an das Gelände erreicht wird und dies durch einen Geländeschnitt nachgewiesen wird.
2.3. Das Tiefgaragengeschoss ist nicht auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse anzurechnen.
3. Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen
3.1. Garagen und Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Flächen unzulässig.
Seite 3 / 5
Bebauungsplan Nr. 852 A – I.Änderung
- Münsterstraße /Wohnen und Arbeiten -
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 17.12.2013
4. Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes
4.1. In der Mischfläche (M) sind nur solche Betriebe und Anlagen zulässig, deren Lärmemissionen soweit begrenzt
sind, dass die von dieser Fläche ausgehende Schallleistung von
a) Beurteilungszeitraum :
Schallleistungspegel :
Tagzeit
zul. LWA“ = 56 dB(A)/qm
b) Beurteilungszeitraum :
Schallleistungspegel :
Nachtzeit
zul. LWA“ = 42 dB(A)/qm
nicht überschritten wird.
4.2. Innerhalb der mit 3a gekennzeichneten überbaubaren Fläche ist ab einer Höhe von 255,50 m ü. NN eine
Wohnnutzung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig,
wenn im Einzelfall nachgewiesen wird, dass beim Auftreten von Außengeräuschen durch entsprechende
bauliche Maßnahmen sichergestellt ist, dass in den schutzbedürftigen Wohnräumen tagsüber ein Innenpegel
von 35 dB(A) und in den Schlafräumen nachts ein Innenpegel von 25 dB(A) eingehalten wird. Kurzfristige
Geräuschspitzen dürfen den genannten Wert um nicht mehr als 10 dB(A) übersteigen (z.B. beim Befahren von
Nachbargrundstücken durch Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor). Als Nachtzeit gilt der Zeitraum zwischen
22.00 und 6.00 Uhr.
4.3. Innerhalb der mit 3b gekennzeichneten überbaubaren Fläche ist ab einer Höhe von 255,50 m ü. NN eine
Wohnnutzung allgemein zulässig, wenn die Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen nach DIN 4109
ausschließlich in der Südost-Fassade und in der Südwest-Fassade des Gebäudes angeordnet werden.
Ausnahmsweise sind auch Fenster für schutzbedürftige Aufenthaltsräume nach DIN 4109 an der NordwestFassade zulässig, wenn nur feststehende Fenster/Festverglasung eingebaut werden und die Aussenbauteile
ein resultierendes Schalldämmmaß von min. 45 dB(A) aufweisen. Ein ausreichender Luftaustausch ist sicherzustellen.
4.4. Die Tiefgarage unterhalb des Eckgebäudes Münsterstraße/neue Erschließungsstraße darf nur über die
Nordost-Fassade des Gebäudes erschlossen werden.
4.5. Bei notwendigen Lüftungsöffnungen für die Tiefgarage sind folgende Maßgaben zu gewährleisten:
a) Beurteilungszeitraum :
Schalleistungspegel :
Tagzeit
zul. LWA“ = 56 dB(A)
b) Beurteilungszeitraum :
Schalleistungspegel :
Nachtzeit
zul. LWA“ = 42 dB(A)
5. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
5.1. Sämtliche Dachflächen sind zu einem Anteil von min. 40% extensiv zu begrünen.
Alternativ können andere Dacheindeckungen ausgeführt werden, wenn für jeden m² Dachfläche ein
unterirdischer Regenwasserspeicher von 30 l als Regenrückhaltung mit entsprechender Drosselung (pro m²
Dachfläche 1 l/h) ausgeführt wird.
Seite 4 / 5
Bebauungsplan Nr. 852 A – I.Änderung
- Münsterstraße /Wohnen und Arbeiten -
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 17.12.2013
5.2. Innerhalb der Fläche für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von
Gewässern ist eine Fläche für Ein- und Ausfahrten in einer Breite von max. 5,0 m zulässig.
6. Örtliche Bauvorschriften
6.1. Innerhalb des Plangebietes sind Dachneigungen bis max. 15 zulässig.
6.2. Werbeanlagen an Gebäuden sind nur bis zur Höhe der Traufe der Gebäude zulässig. Freistehende Werbeanlagen sind nur bis zu einer Höhe von maximal 5,0 m über Gelände zulässig.
Bei einer zusammenhängenden Werbefläche bis maximal 4,0 m² ist von der Verkehrsfläche ein Abstand von
mindestens 1,0 m einzuhalten.
Bei einer zusammenhängenden Werbefläche bis maximal 15,0 m² ist von der Verkehrsfläche ein Abstand von
mindestens 2,0 m einzuhalten.
Bewegliche (laufende) und solche Lichtwerbungen, bei denen die Beleuchtung ganz oder teilweise im Wechsel
an- oder abgeschaltet wird, sind unzulässig.
Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat am …….2014 die I. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 852 A -Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten- als Satzung beschlossen hat.
Aachen, den ……..2014
(Marcel Philipp)
Seite 5 / 5