Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
125694.pdf
Größe
446 kB
Erstellt
13.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0343/WP16
öffentlich
13.01.2014
FB 45/400, Herr Mathar
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier Einrichtung einer 5. Internationalen Förderklasse an der GHS
Aretzstr. zum 01.02.2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.02.2014
SchA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss des Rates der Stadt Aachen genehmigt gemäß § 60 Abs.2, Satz 1
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die am 13.01.2014 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung,
wonach die Einrichtung einer 5. Internationalen Förderklassen an der GHS Aretzstraße ab dem
zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2013/14 zum 01.02.2014 zustimmend zur Kenntnis genommen
wurde.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
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Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
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Erläuterungen:
Da die für den 16.01.2014 geplante Sitzung des Schulausschusses abgesagt wurde und die nächste
Sitzung erst am 13.02.2014 stattfindet, war kurzfristig über den Antrag der GHS Aretzstraße zur
Einrichtung einer weiteren Internationalen Förderklasse zum 01.02.2014 zu entscheiden.
Herr Oberbürgermeister Philipp und Ratsherr Boenke haben die Ausführungen der Verwaltung zur
Einrichtung einer 5. Internationalen Förderklasse an der GHS Aretzstraße ab dem zweiten Halbjahr
des Schuljahres 2013/14 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung am 13.01.2014 zur Kenntnis
genommen.
1. Ausgangssituation
Die GHS Aretzstraße hat die Einrichtung einer weiteren, nunmehr 5. Internationaler Förderklassen
zum Schulhalbjahr des laufenden Schuljahres beantragt.
Durch die Einrichtung Internationaler Förderklassen werden den Seiteneinsteigern, die über keine
oder nur sehr eingeschränkte Deutschkenntnisse verfügen, die notwendigen Fördermöglichkeiten zum
Erlernen der deutschen Sprache und damit der Zugang zum Regelschulsystem geboten und so die
Grundlage für eine schulische und berufliche Perspektive geschaffen.
2. Voraussetzungen für die Einrichtung
Durch die Einrichtung einer zusätzlichen Internationalen Förderklasse mit dem Schwerpunkt „Deutsch
als Zweitsprache“ kann die Schule zukünftig der gestiegenen Nachfrage noch besser gerecht werde.
Die GHS Aretzstraße arbeitet seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet der Förderung von
Seiteneinsteigern. Es gibt bisher vier Internationale Förderklassen, darunter eine
Alphabetisierungsklasse, eine Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse, eine
weiterführende Klasse für Schülerinnen und Schüler mit geringen Deutschkenntnissen sowie eine
berufsvorbereitende Klasse für Jugendliche, die auf eine Ausbildung vorbereitet werden. Nach etwa
1,5 Jahren wechseln die Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen und werden dort durch das
Förderkonzept der GHS Aretzstraße weiter eng begleitet und unterstützt.
Durch die Einrichtung einer weiteren Förderklasse mit dem Schwerpunkt „Deutsch als Zweitsprache“
möchte die GHS Aretzstraße zukünftig noch individueller auf die Voraussetzungen der
Seiteneinsteiger eingehen und gleichzeitig auch die Aufnahmekapazitäten erhöhen.
Aufgrund des pädagogischen Konzeptes, der vielfältigen Kompetenzen im Kollegium und der
Erfahrungen im System der Förderklassen empfindet es das Kollegium der GHS Aretzstraße als
Verpflichtung gegenüber den Kindern eine weitere Förderklasse einzurichten, notwendig ist auf der
anderen Seite auch eine Aufstockung der personellen Ressourcen.
Die Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde zur Einrichtung der Förderklasse liegt vor, die
Schulkonferenz der Schule ist einverstanden.
3. Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb
Die für die Einrichtung der Internationalen Förderklassen erforderlichen Unterrichts- und
Differenzierungsräume stehen zur Verfügung.
Die Schulaufsicht hat die Zuweisung zusätzlicher Planstellen in Aussicht gestellt, sodass die
erforderlichen personellen Voraussetzungen vorliegen.
Primäres Ziel des Unterrichts in der Internationalen Förderklasse ist der Erwerb der deutschen
Sprache als Voraussetzung des Besuchs der Regelklasse. Dies nützt sowohl den Schülerinnen und
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Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
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Schüler der Internationalen Förderklassen als auch den Schülerinnen und Schüler der Regelklassen,
dadurch dass die Sprachkenntnisse nicht erst dort entwickelt, sondern vielmehr zur Voraussetzung
zum Übergang in eine Regelklasse werden.
Mittel zur Anschaffung von Differenzierungsmaterialien sowie zusätzlicher Möblierung stehen im
Schulbudget zur Verfügung.
Durch die Einrichtung der Förderklasse wird Ersatz für die bisher an der benachbarten
Reformpädagogischen Sekundarschule eingerichteten Förderklassen nach deren Auslaufen
geschaffen.
Fazit:
Der Schulbetrieb befürwortet den Antrag der GHS Aretzstraße zum 01.02.2014 eine weitere
Internationale Förderklasse einzurichten.
Durch das besondere Konzept der Internationalen Förderklassen können sprachliche und kulturelle
Irritationen vermieden werden.
Anlage/n:
Antrag der GHS Aretzstraße
Dringlichkeitsentscheidung
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Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
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