Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
125849.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
29.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Tisch-Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat II
Beteiligte Dienststelle/n:
Recht- und Versicherung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Dez II/0011/WP16
öffentlich
29.01.2014
Dezernat II
Integrationsratswahl 2014
Änderung der Wahlordnung - Umsetzung der
Erweiterungsmöglichkeiten der Neufassung § 27 GO NRW
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.01.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt das vorgeschlagene Verfahren zur Änderung der Wahlordnung des Integrationsrates
sowie der Vorbereitung der Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Aachen am 25. Mai 2014 zustimmend zur Kenntnis.
Philipp
Vorlage Dez II/0011/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.01.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Gemäß der Neufassung des § 27 Abs. 2 GO NRW können sowohl für die gewählten Mitglieder nach
Listen und die Einzelbewerber ( § 27 Abs. 2 Satz 2 GO NRW ) als auch für die vom Rat aus seiner
Mitte bestellten weiteren Mitglieder des Integrationsrates Stellvertreter bestellt werden ( § 27 Abs. 2
Satz 4 GO NRW).
Dies war nach der bisherigen Fassung des § 27 GO ausgeschlossen.
Die Mehrzahl der befragten Städte in der StädteRegion wird von der Möglichkeit der Neufassung
Gebrauch machen. Entsprechende Ratsbeschlüsse sind in Vorbereitung.
Die darauf zu erfolgende späte Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsrates bedingt aus Sicht der Verwaltung eine
Vereinfachung des Verfahrens zur Beibringung der Wahlvorschläge.
Die bisherige Fassung der Wahlordnung der Stadt Aachen, wonach 50 Unterstützungsunterschriften
für Listenvorschläge oder für Einzelbewerber erforderlich sind, erscheint hier nicht angezeigt und
sollte im Rahmen der aufgrund der Neufassung des § 27 GO NRW ohnehin erforderlichen
Änderungen gesenkt werden.
Um hier eine deutliche auch gebotene Vereinfachung zu erreichen, sollte aus Sicht der Verwaltung auf
Unterstützungsunterschriften verzichtet werden für Bewerber, die in der im Zeitpunkt der
Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode bereits im Integrationsrat vertreten waren. Für andere
sollten die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften auf 10 gesenkt werden.
Hinsichtlich des Verfahrens der Stellvertreterwahl wird in der Gesetzesbegründung zu § 27 GO NRW
beispielhaft erwähnt, dass bei der Wahl nach Listen die Stellvertreter den Listenbewerbern konkret
zugeordnet werden könnten. Für Wahlvorschläge der Einzelbewerber müsste ein Stellvertreter
benannt werden. Die gewählten Stellvertreter könnten auch bei einem Ausscheiden des gewählten
Mitglieds nachrücken, wenn dies in der Wahlordnung geregelt ist.
Die Verwaltung beabsichtigt, von den gesetzlichen Erweiterungen umfassend Gebrauch zu machen
bzw. auf ihrer Grundlage die Änderung der Wahlordnung zum Integrationsrat vorzubereiten und zur
Verabschiedung zu empfehlen.
Entsprechend werden Unterlagen aufbereitet und den Fraktionen sowie den Einzelmitgliedern des
Rates zugeleitet. Parallel wird die Zuleitung zum Integrationsrat 05.02.2014 vorbereitet.
Soweit hier keine Einwände erhoben werden wird auf dieser Grundlage die öffentliche
Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des
Integrationsrates der Stadt Aachen 2014 erfolgen.
Die Änderung der Wahlordnung wird sodann zur förmlichen Beschlussfassung dem Rat vorgelegt.
Vorlage Dez II/0011/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.01.2014
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