Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
125756.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
27.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0347/WP16
öffentlich
27.01.2014
45/300
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB
VIII, hier: Kita Bärenstark e.V.
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.02.2014
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
die Anerkennung des Vereins Kita Bärenstark e. v. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB
VIII.
Vorlage FB 45/0347/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 45/0347/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der Verein Kita Bärenstark e. V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 07.11.2013 die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Die Kindertagesstätte besteht seit 2007 in privater Trägerschaft.
Die Kindertagesstätte Bärenstark arbeitete zunächst als Einzelunternehmen, am 01.01.2014
wechselte die Kindertagesstätte unter die Trägerschaft des Vereins Kita Bärenstark e. V. Die
pädagogische Arbeit wird unverändert weitergeführt.
In der Einrichtung stehen 8 Vollzeitplätze für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zu 3 Jahren werktags
in der Zeit von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Da nicht alle Kinder täglich betreut werden,
können 2 Plätze geteilt werden. Dadurch erhöht sich die Zahl der derzeit angemeldeten Kinder auf 10.
Die Betreuung erfolgt durch eine staatlich anerkannte Erzieherin sowie einen staatlich anerkannten
Erzieher.
Die Kindertagesstätte Bärenstark e. V. möchte nach Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in
den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen werden.
Stellungnahme
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den
Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gem. § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom
20.12.1994 erfüllt sind.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Demnach ist die Anerkennung des Vereins Kita Bärenstark e. V. als Träger der freien Jugendhilfe
auszusprechen.
Anlage/n:
Antrag
Satzung
Kriterienkatalog
Vorlage FB 45/0347/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 3/3
Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Kriterien
• nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien
Jugendhilfe nach 75 SGB 75 der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 und
• der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen
vom 20.12.1994
Profil des Trägers
Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig
sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen
Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder
überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der
Jugendhilfe muss aber sowohl
Der Träger Kita Bärenstark e.V. bietet Leistungen gem. § 22 SGB VIII an und
erfüllt trägt somit unmittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe
gem. § 2 Abs.2 Nr. 3 SGB VIII bei.
Die Tätigkeit als Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Satzung, die
pädagogische Konzeption und die praktische Arbeit der Kindertagesstätte
Bärenstark seit 2007 deutlich.
Der Träger erfüllt ausschließlich Aufgaben der Jugendhilfe im Rahmen
des § 22 SGB VIII.
•
•
nach der Satzung als auch
in der praktischen Arbeit
Kita Bärenstark e.V.
Abteistraße 7-9
52066 Aachen
als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt
erscheinen.
Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf
welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die
Anerkennung bezieht.
Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele
Liegt vor
verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts
verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische
Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der
Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als
gemeinnützig erkannt worden ist.
Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund
der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).
Im Einzelnen
Die Kita Bärenstark erfüllt fachlichen und personellen die Voraussetzungen zur
Erfüllung der Aufgaben in der Jugendhilfe.
sollen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers
folgende Kriterien herangezogen werden:
• Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen,
Es wird Kinderbetreuung für Kinder von 4 Monaten bis 3 Jahren werktags in der
Zeit von 7.30 Uhr bis 17.00Uhr angeboten.
•
Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und
Teilnehmerinnen,
•
Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen,
Es stehen 8 Vollzeitplätze zur Verfügung, bei Halbtagsbelegung dürfen
entsprechend der vorliegenden Betriebserlaubnis zwei zusätzliche Kinder
aufgenommen werden. Derzeit werden 10 Kinder betreut.
1 staatlich gepr. Erzieherin (Vollzeit)
1 staatlich gepr. Erzieher (Vollzeit)
•
Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und
anderen öffentlichen und freien Trägern der
Jugendhilfe,
Die Betriebserlaubnis wurde durch das Landesjugendamt erteilt.
Der Verein Bärenstark e.V. ist Mitglied im Deutschen Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
•
Solidität der rechtlichen, organisatorischen und
finanziellen Verhältnisse
Liegt vor
Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Die Kita Bärenstark ist seit 2005 wie beschrieben in der Jugendhilfe tätig, eine
möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr Beurteilung ist somit trotz des notwendigen Trägerwechsels möglich.
als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist
Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen
wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und
von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der
Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden
kann
Der Träger erfüllt einen wesentlichen Teil in der Jugendhilfe.
2
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1
Nr. 4 SGB VIII)
Gemäß der vorliegenden Satzung und des päd. Konzeptes bietet der Träger die
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden
Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen
und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des
Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie,
Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den
Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:
•
den vollständigen satzungsmäßigen Namen;
Kita Bärenstark e.V.
•
die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle);
•
eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der
Organisationsform;
Abteistraße 7-9
52066 Aachen
Tel.: 0241-56828503
Siehe vorliegende Satzung
•
Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes;
1. Vorsitzender:
Oliver Schumacher, 42 Jahre
Beruf: Diplom Maschinenbauingenieur
Karl - Marx- Allee 199
52066 Aachen
2. Vorsitzende:
Michaela Vögele , 36 Jahre
Beruf: Lehrerin
Maria - Theresia – Allee 41
52064 Aachen
3
Kassenwartin:
Beate Hack, 34 Jahre
Beruf: Ingenieurin
Bendstr. 18
52066 Aachen
Schriftführerin:
Judith Kemman, 35 Jahre
Beruf: Lehrerin
Ziegelweg 10
52066 Aachen
•
Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden);
entfällt
•
Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung;
13 Vereinsmitglieder
•
Höhe des monatlichen Beitrages;
z. Zt. kein festgelegter Vereinsbeitrag
•
Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe
Die Kita Bärenstark ist seit 2007 in der Jugendhilfe tätig, der Verein hat sich am
23.08.2013 gegründet. Der Trägerwechsel der bestehenden Kita Bärenstark
erfolgte am 01.01.2014.
Dem Antrag soll beigefügt werden:
liegt vor
•
die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil
einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation;
•
Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der
AO;
liegt vor
•
ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe
innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung;
liegt vor
•
ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Internetauftritt: www.kita-baerenstark.de
4
•
bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger,
liegt vor
•
die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen
vorzulegen;
entfällt
•
bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband
angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift
entfällt
5