Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
125756.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
27.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:36

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0347/WP16 öffentlich 27.01.2014 45/300 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, hier: Kita Bärenstark e.V. Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 18.02.2014 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Vereins Kita Bärenstark e. v. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Vorlage FB 45/0347/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 45/0347/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der Verein Kita Bärenstark e. V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 07.11.2013 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die Kindertagesstätte besteht seit 2007 in privater Trägerschaft. Die Kindertagesstätte Bärenstark arbeitete zunächst als Einzelunternehmen, am 01.01.2014 wechselte die Kindertagesstätte unter die Trägerschaft des Vereins Kita Bärenstark e. V. Die pädagogische Arbeit wird unverändert weitergeführt. In der Einrichtung stehen 8 Vollzeitplätze für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zu 3 Jahren werktags in der Zeit von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Da nicht alle Kinder täglich betreut werden, können 2 Plätze geteilt werden. Dadurch erhöht sich die Zahl der derzeit angemeldeten Kinder auf 10. Die Betreuung erfolgt durch eine staatlich anerkannte Erzieherin sowie einen staatlich anerkannten Erzieher. Die Kindertagesstätte Bärenstark e. V. möchte nach Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen werden. Stellungnahme Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gem. § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet. Der Träger erfüllt alle Kriterien. Demnach ist die Anerkennung des Vereins Kita Bärenstark e. V. als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen. Anlage/n:  Antrag  Satzung  Kriterienkatalog Vorlage FB 45/0347/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 3/3 Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Kriterien • nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach 75 SGB 75 der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 und • der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen vom 20.12.1994 Profil des Trägers Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe muss aber sowohl Der Träger Kita Bärenstark e.V. bietet Leistungen gem. § 22 SGB VIII an und erfüllt trägt somit unmittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe gem. § 2 Abs.2 Nr. 3 SGB VIII bei. Die Tätigkeit als Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Satzung, die pädagogische Konzeption und die praktische Arbeit der Kindertagesstätte Bärenstark seit 2007 deutlich. Der Träger erfüllt ausschließlich Aufgaben der Jugendhilfe im Rahmen des § 22 SGB VIII. • • nach der Satzung als auch in der praktischen Arbeit Kita Bärenstark e.V. Abteistraße 7-9 52066 Aachen als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt erscheinen. Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die Anerkennung bezieht. Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele Liegt vor verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als gemeinnützig erkannt worden ist. Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). Im Einzelnen Die Kita Bärenstark erfüllt fachlichen und personellen die Voraussetzungen zur Erfüllung der Aufgaben in der Jugendhilfe. sollen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers folgende Kriterien herangezogen werden: • Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen, Es wird Kinderbetreuung für Kinder von 4 Monaten bis 3 Jahren werktags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 17.00Uhr angeboten. • Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und Teilnehmerinnen, • Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Es stehen 8 Vollzeitplätze zur Verfügung, bei Halbtagsbelegung dürfen entsprechend der vorliegenden Betriebserlaubnis zwei zusätzliche Kinder aufgenommen werden. Derzeit werden 10 Kinder betreut. 1 staatlich gepr. Erzieherin (Vollzeit) 1 staatlich gepr. Erzieher (Vollzeit) • Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Die Betriebserlaubnis wurde durch das Landesjugendamt erteilt. Der Verein Bärenstark e.V. ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). • Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse Liegt vor Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Die Kita Bärenstark ist seit 2005 wie beschrieben in der Jugendhilfe tätig, eine möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr Beurteilung ist somit trotz des notwendigen Trägerwechsels möglich. als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden kann Der Träger erfüllt einen wesentlichen Teil in der Jugendhilfe. 2 Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII) Gemäß der vorliegenden Satzung und des päd. Konzeptes bietet der Träger die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Der Antrag soll folgende Angaben enthalten: • den vollständigen satzungsmäßigen Namen; Kita Bärenstark e.V. • die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle); • eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der Organisationsform; Abteistraße 7-9 52066 Aachen Tel.: 0241-56828503 Siehe vorliegende Satzung • Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes; 1. Vorsitzender: Oliver Schumacher, 42 Jahre Beruf: Diplom Maschinenbauingenieur Karl - Marx- Allee 199 52066 Aachen 2. Vorsitzende: Michaela Vögele , 36 Jahre Beruf: Lehrerin Maria - Theresia – Allee 41 52064 Aachen 3 Kassenwartin: Beate Hack, 34 Jahre Beruf: Ingenieurin Bendstr. 18 52066 Aachen Schriftführerin: Judith Kemman, 35 Jahre Beruf: Lehrerin Ziegelweg 10 52066 Aachen • Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden); entfällt • Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung; 13 Vereinsmitglieder • Höhe des monatlichen Beitrages; z. Zt. kein festgelegter Vereinsbeitrag • Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe Die Kita Bärenstark ist seit 2007 in der Jugendhilfe tätig, der Verein hat sich am 23.08.2013 gegründet. Der Trägerwechsel der bestehenden Kita Bärenstark erfolgte am 01.01.2014. Dem Antrag soll beigefügt werden: liegt vor • die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation; • Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der AO; liegt vor • ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung; liegt vor • ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Internetauftritt: www.kita-baerenstark.de 4 • bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger, liegt vor • die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen vorzulegen; entfällt • bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift entfällt 5