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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
125451.pdf
Größe
4,9 MB
Erstellt
22.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:35

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1058/WP16 öffentlich 35039-2013 22.01.2014 Dez. III / FB 61/20 Bebauungsplan Nr. 957 - Peliserkerstraße / Gneisenaustraße; hier: Offenlagebeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 12.02.2014 13.02.2014 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 957 - Peliserkerstraße / Gneisenaustraße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße - in der vorgelegten Fassung. Vorlage FB 61/1058/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 1/3 Erläuterungen: 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens Am 05.12.2013 fasste der Planungsausschuss nach vorheriger Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 04.12.2913 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan – Peliserkerstraße / Gneisenaustraße – mit dem Ziel, den Einzelhandel im Plangebiet zu steuern. Anlass der Planung war die Bauvoranfrage des im Plangebiet ansässigen Lebensmitteldiscounters, seine Verkaufsfläche von 1.000 auf 1.300 m² zu erhöhen. Die Bekanntmachung erfolgte am 17.12.2013. Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 957 – Peliserkerstraße / Gneisenaustraße - wird auf Grundlage des § 9 (2a) BauGB als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. 2. Offenlagebeschluss Ziel des Bebauungsplanes Nr. 957 ist die Steuerung des Einzelhandels zum Schutz der benachbarten zentralen Versorgungsbereiche. Weiterhin besteht das städtebauliche Ziel, einer weiteren Ausbreitung von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten entgegenzuwirken, um die vorhandenen Gewerbeflächen für die Betriebe vorzuhalten, die auf derartige Standorte angewiesen sind. Der im Plangebiet vorhandene - bereits großflächige - Markt würde in einem nach § 34 BauGB Bereich eine Vorbildfunktion darstellen für weitere großflächige Einzelhandelsvorhaben. Es ist aber gesamtstädtisches Ziel, Einzelhandelsbetriebe insbesondere mit diesen Sortimenten in integrierten Bereichen und nicht in Gewerbegebieten anzusiedeln. Die Ansiedlung des Discounters war unterstützt worden, obwohl sich der Standort in einem Übergangsbereich von Wohn- zu Gewerbegebieten befindet. Auch wenn dies keine eindeutig integrierte Lage ist, trägt der Markt dennoch zur Nahversorgung der angrenzenden Wohngebiete bei. Aus Sicht der Verwaltung erfüllen die genehmigten 1.000 m² Verkaufsfläche diese Funktion, eine weitere Ausdehnung der Flächen um 300 m² ist nicht angemessen. Entsprechend der genannten Ziele soll im Bebauungsplan Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten ausgeschlossen werden. Die vorhandenen Betriebe werden auf ihren genehmigten Bestand festgelegt. Dem im Gebiet ansässigen Blumengeschäft soll ein größerer Erweiterungsspielraum zugestanden werden, da hier keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Handel mit Waren aus eigener Produktion auf begrenzter Fläche sowie Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten soll ebenfalls zulässig sein. Im Bebauungsplan werden nur Festsetzungen zur Steuerung des Einzelhandels getroffen, ansonsten erfolgt die weitere Beurteilung von Vorhaben wie bisher auf Grundlage des § 34 BauGB. Umweltbelange sind nicht betroffen. Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 957 - Peliserkerstraße / Gneisenaustraße - in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen. Vorlage FB 61/1058/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 2/3 Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Entwurf des Rechtsplanes 4. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen 5. Entwurf der Begründung Vorlage FB 61/1058/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2014 Seite: 3/3 91615 1556 1645 1642 1546 1558 1644 1643 2115 2616 1560 2114 1615 A 544 A 544 2677 2676 4375 4718 67 2409 67a 4717 2336 69 d 65 2896 4452 c 65 43 67b 4719 46 b 65 1497 1489 1496 71 41 a 65 b 63 2623 65 72 70 68 1498 a 63 2388 2360 78 66 3011 64 80 4586 1042 2625 75 82 60 3153 Gn e eis n str au 40 e aß 42 2538 2407 77 84 33 2764 4562 38 1945 31 36 1748 79 1499 3175 88 2406 86 2504 34 3149 1675 32 3174 1674 3157 2342 2307 1488 2475 25 89 4966 4415 3156 4414 71 13 1185 24 S Sportplatz 1500 1318 2686 2224 20 1749 2755 2634 ß tra 73 1025 2458 2621 e 18 3150 4911 ers 2529 11 er rk se G 2308 lau e 26 li Pe 17 es Br 4912 87 e raß ust a n se nei 22 19 15 3151 28 21 4785 3152 2343 30 23 ß tra 1739 75 2457 91 2456 2455 1146 3154 1426 2472 2374 73 76 2473 2376 3138 78 2368 81 Feuerwache 79 3148 75 3139 2507 1064 3155 Stolb 80 77 60132 78 80 83 3136 3135 1276 3250 3271 76 traße 10 2 4494 74 2 82 69 Hs 4480 5 68 3246 138 140 7 r.87 3284 3245 Ste 3233 3253 3275 8 3 9 s en ub 2 88 3291 136 Kindergarten 6 3234 62 60 4498 1 HsN 86 64 1066 126 3252 70 66 4396 4 85 4482 4755 4497 3247 72 4473 3143 3251 65 Nr. 84 Flur 72 3142 3248 1063 67 3 82a 4472 3141 1601 1065 3249 71 2369 155 erger S 1 4913 3140 161 3147 159 r.77 Hs N 2125 83 2375 2377 157 4683 4750 142 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Peliserkerstraße, Autobahn und Breslauer Straße zur öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Seite 1 / 8 Bebauungsplan Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße Schriftliche Festsetzungen (Entwurf) zur Offenlage Fassung vom 22.01.2014 gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: 1. Gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind Einzelhandelsbetriebe sowie Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten nach der Aachener Sortimentsliste (März 2011) nicht zulässig. 2. Gemäß § 9 (2a) BauGB werden für die mit *(Ziffer) markierten und durch Lagebezeichnung definierten Teile (Grundstücke) des räumlichen Geltungsbereiches abweichende Festsetzungen getroffen. Einzelhandelsbetriebe mit den nachfolgend aufgeführten Sortimenten und den jeweils zugeordneten maximalen Verkaufsflächen sind zulässig: Nr. *1 *2 Gemarkun g Aachen Aachen Flur Flurstück 72 4718 72 2407 Verkaufsfläche zulässige Sortimente (maximal) 1.050 m² nahversorgungsrelevante Sortimente mit einem 150 m² Anteil an zentrenrelevanten Sortimenten von maximal 20% (WZ-Nr. 47.11) Blumen (WZ-Nr. 47.76.1) Die Liste der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente der Stadt Aachen (2011) und die Klassifikation der Wirtschaftszweige nach dem Statistischen Bundesamt (WZ 2008) sind in der Anlage beigefügt. 3. Im Plangebiet können gem. § 1 (9) BauNVO Gewerbe- und Handwerksbetriebe mit Verkaufsflächen ausnahmsweise zulässig sein, wenn die Art der Waren bzw. Sortimente in einem betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion, der Verund Bearbeitung der Produkte oder von Reparatur- und Serviceleistungen stehen und die Lage im räumlichen Zusammenhang mit einem im Plangebiet ansässigen Gewerbe- oder Handwerksbetrieb steht und der Umfang der Verkaufsfläche nicht größer als 20 % der gesamten Nutzfläche der entsprechenden Betriebsart ist und 200 m² nicht überschreitet. Seite 2 / 8 Bebauungsplan Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße Schriftliche Festsetzungen (Entwurf) zur Offenlage Fassung vom 22.01.2014 Hinweise 1. Hinweise und sachdienliche Informationen für Architekten und Bauherren 1.1 Kampfmittel Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Kampfgebiet / Bombenabwurf- und Kampfgebiet. Bei Bodeneingriffen in diesem Bereich ist eine erneute Vorlage der Bauantragsunterlagen bei der Bauverwaltung, - B 03/10 -, erforderlich. Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und umgehend die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst / Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland (Mo. – Do. 7.00 – 15.50, Fr. 07.00 – 14.00 Uhr) und außerhalb der Rahmendienstzeiten die Bezirksregierung Düsseldorf zu benachrichtigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion empfohlen, die vom Kampfmittelbeseitigungsdienst oder eines von ihm beauftragten Vertragsunternehmens durchgeführt werden muss. Hierfür muss Kontakt zum Kampfmittelbeseitigungsdienst aufgenommen werden. 1.2 Bodenbelastung Innerhalb des Plangebietes befindet sich die Altablagerung AA 9602 auf den Flurstücken 4718, 4719, 2336, 4375, 2406, 2407, 26,21, 2308, 2307, 2623 und 3011. Bei baulichen Veränderungen sind im Rahmen des Bauantragsverfahrens entsprechende Untersuchungen vorzunehmen. Anlagen zu den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 957 1. Einzelhandel 1.1 Sortimentsliste der Stadt Aachen (6/2008) 1.2 Auszug Klassifikation der Wirtschaftszweige (Statistisches Bundesamt, WZ 2003) Seite 3 / 8 Bebauungsplan Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße Schriftliche Festsetzungen (Entwurf) zur Offenlage Fassung vom 22.01.2014 Anlage 1.1 Sortimentsliste Aachen - nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente In Anlehnung an das Warenverzeichnis des Statistischen Bundesamtes WZ 2008 Nahversorgungsrelevante Sortimente • Lebensmittel, Getränke Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke* und Tabakwaren (WZ 47.11) Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränke* und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) (WZ 47.2) • Drogerie, Kosmetik Drogerieartikel (WZ 47.75) Hygieneartikel (WZ 47.75), einschließlich Putz- und Reinigungsmittel (WZ 47.78.9) • Apotheken (WZ 47.73) • Schnittblumen und kleine Topfpflanzen (WZ 47.76.1) • Grundbedarf Schreibwaren (WZ 47.62.2) * Das Sortiment Getränke ist in Form eines Getränkefachmarktes nicht nahversorgungsrelevant. Zentrenrelevante Sortimente • Bücher (WZ 47.61) • Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf (WZ 47.62) • Bekleidung, Wäsche (Damen-, Herren-, Kinderkonfektion) ( WZ 47.71) • Schuhe, Lederwaren (WZ 47.72) • Medizinische und orthopädische Artikel (WZ 47.74) • Bespielte Ton- und Bildträger (WZ 47.63) • Keramische Erzeugnisse und Glaswaren (WZ 47.59.2) • Lampen, Leuchten, Beleuchtungsartikel (47.59.9) • Haushaltsgegenstände Nicht elektronische Haushaltsgeräte, Koch-, Brat-, und Tafelgeschirre, Schneidwaren, Bestecke (WZ 47.59.9) • Unterhaltungselektronik, Computer, Elektrohaushaltwaren Unterhaltungselektronik (WZ 47.43) Kommunikationselektronik (WZ 47.42) Computer, Computerzubehör (WZ 47.41) Seite 4 / 8 Bebauungsplan Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße Schriftliche Festsetzungen (Entwurf) zur Offenlage Fassung vom 22.01.2014 Elektrohaushaltwaren (Elektrokleingeräte) (WZ 47.54) • Foto, Optik Augenoptiker (WZ 47.78.1) Foto- und optische Erzeugnisse (WZ 47.78.2) • Kunst, Antiquitäten Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen, Geschenkartikel (WZ 47.78.3) Antiquitäten und Gebrauchtwaren (WZ 47.79) • Haus- und Heimtextilien (ohne Bettwaren), Einrichtungszubehör (ohne Möbel), Stoffe, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten (WZ 47.51) Gardinen, Vorhänge, Dekorationsstoff, dekorative Decken (WZ 47.53) • Spielwaren, Bastelartikel (WZ 47.65) • Musikalienhandel Musikinstrumente und Musikalien (WZ-Nr. 47.59.3) • Uhren, Schmuck (WZ-Nr. 47.77) • Sportartikel Sportartikel, Sportbekleidung, Sportschuhe (ohne Campingartikel, Campingmöbel, Sport- und Freizeitboote, Yachten) (WZ 47.64.2) Seite 5 / 8 Bebauungsplan Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße Schriftliche Festsetzungen (Entwurf) zur Offenlage Fassung vom 22.01.2014 Anlage 1.2 Seite 6 / 8 Bebauungsplan Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße Schriftliche Festsetzungen (Entwurf) zur Offenlage Fassung vom 22.01.2014 Seite 7 / 8 Bebauungsplan Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße Schriftliche Festsetzungen (Entwurf) zur Offenlage Fassung vom 22.01.2014 Seite 8 / 8 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zum Bebauungsplan Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Peliserkerstraße, Autobahn und Breslauer Straße zur öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße Entwurf der Begründung Fassung vom 22.01.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................................. 3 2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung......................................................................................................................... 3 3. Einzelhandelskonzepte .............................................................................................................................................. 4 4. Begründung der Festsetzungen ................................................................................................................................ 5 5. Umweltbelange ........................................................................................................................................................... 5 6. Auswirkungen der Planung ....................................................................................................................................... 5 7. Kosten.......................................................................................................................................................................... 6 8. Plandaten..................................................................................................................................................................... 6 Seite 2 / 6 Bebauungsplan Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße Entwurf der Begründung Fassung vom 22.01.2014 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die Autobahn A 544, im Süden durch die Breslauer Straße und im Westen durch die Peliserkerstraße. Entlang der Peliserkerstraße ist das Gebiet überwiegend durch mehrgeschossigen Wohnungsbau geprägt. Der rückwärtige Bereich, der durch die Gneisenaustraße erschlossen ist, ist überwiegend gewerblich geprägt. Zwischen den Wohngebäuden und der Gewerbefläche befindet sich noch eine kleinere Grünfläche mit Spielplatz. Im Flächennutzungsplan der Stadt Aachen 1980 ist entsprechend der vorhandenen Nutzung entlang der Peliserkerstraße gemischte Baufläche und Wohnbaufläche dargestellt, im rückwärtigen Bereich gewerbliche Baufläche und Grünfläche. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, eine Beurteilung erfolgt derzeit auf der Grundlage des § 34 BauGB. Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 957 – Peliserkerstraße / Gneisenaustraße - wird auf Grundlage des § 9(2a) BauGB als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. 2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung Anlass der Planung ist die Absicht des im Plangebiet angesiedelten Lebensmitteldiscounters, die Verkaufsfläche von ca. 1.000 m² auf 1.300 m² zu vergrößern. Anlass ist weiterhin die Umsetzung der Maßnahmen des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche bzw. zur Sicherung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung. Dementsprechend ist das Ziel der Planung die Steuerung des Einzelhandels zum Schutz der benachbarten zentralen Versorgungsbereiche auf Grundlage des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen. Weiterhin besteht das städtebauliche Ziel, einer weiteren Ausbreitung von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten entgegenzuwirken, um die vorhandenen Gewerbeflächen für die Betriebe vorzuhalten, die auf derartige Standorte angewiesen sind. Der im Plangebiet vorhandene - bereits großflächige - Markt würde in einem nach § 34 BauGB Bereich eine Vorbildfunktion darstellen für weitere großflächige Einzelhandelsvorhaben. Es ist aber gesamtstädtisches Ziel, Einzelhandelsbetriebe insbesondere mit diesen Sortimenten in integrierten Bereichen und nicht in Gewerbegebieten anzusiedeln. Der Bebauungsplan verfolgt allein das Ziel, Festsetzungen zur Steuerung des Einzelhandels zu treffen, ansonsten erfolgt die weitere Beurteilung von Vorhaben wie bisher auf Grundlage des § 34 BauGB. Das Plangebiet liegt im Übergang von verdichteten innerstädtischen Bereichen mit einem hohen Wohnanteil, aber auch gewerblichen Nutzungen, zu offenen überwiegend gewerblich geprägten Bereichen. Im Plangebiet sind derzeit folgende Nutzungen anzutreffen: Straße Hausnr. Flurstk.Nr. Nutzung Peliserkerstraße Peliserkerstraße Peliserkerstraße Peliserkerstraße Peliserkerstraße Gneisenaustraße Gneisenaustraße Gneisenaustraße Gneisenaustraße 69 71 75-79 87-89 91 31-33 41 43 38-40 Lebensmitteldiscounter Büro / Dienstleistung (Rehaklinik) Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen Reifenhandel / -montage Autohandel / -werkstatt / Büro Gärtnerei mit Blumengeschäft und Wohnhaus Gneisenaustraße 32-36 4718 4719 3011 2308 2621 3011 2336 4375 2406, 2407, 2342, 2343 2307 Wohnen Die Gärtnerei sowie der Reifen- und Autohandel sind Betriebe mit nicht-zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimenten. Aufgrund ihres Flächenbedarfs und der mit der Nutzung verbundenen Emissionen sind diese Betriebe in der Regel auf Gewerbeflächen angewiesen. Da diese Sortimente zudem keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche haben, soll Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten auch künftig zulässig sein. Das Seite 3 / 6 Bebauungsplan Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße Entwurf der Begründung Fassung vom 22.01.2014 zur Gärtnerei gehörende Blumengeschäft ist dabei aufgrund der geringen Verkaufsfläche von ca. 30 m² nicht relevant und soll in seinem Bestand gesichert werden. Der vorhandene Lebensmitteldiscounter war 2010 mit einer Verkaufsfläche von ca. 800 m² genehmigt worden. 2013 wurde einer Erweiterung auf 1029 m² zugestimmt. Als Voraussetzung für die Genehmigung war zum Bauantrag eine Auswirkungsanalyse (BBE, Januar 2013) vorgelegt worden, die eine ausreichende Tragfähigkeit nachgewiesen und somit eine Atypik im Sinn des § 11 (3) BauGB bestätigt hat. Die Ansiedlung des Marktes war unterstützt worden, obwohl sich der Standort in einem Übergangsbereich von Wohn- zu Gewerbegebieten befindet. Auch wenn dies keine eindeutig integrierte Lage ist, trägt er dennoch zur Nahversorgung der angrenzenden Wohngebiete bei. Ziel des Bebauungsplanes ist, diesen Markt in seinem zuletzt genehmigten Bestand (05.07.2013) zu sichern. Auch wenn die Tragfähigkeitsberechnung eine Verkaufsfläche von 1.300 m² zulässt, entspricht eine weitere Vergrößerung der Verkaufsfläche nicht den o.g. städtebaulichen Zielen. Da in der Umgebung des Plangebietes weitere Einzelhandelsstandorte vorhanden sind, ist von einer mehr als ausreichenden Versorgung der Anwohner auszugehen. So liegt das Stadtteilzentrum Elsassstraße in ca. 800 m Entfernung, hier befindet sich am Adalbertsteinweg ein Vollsortimenter sowie ein Lebensmitteldiscounter im Shoppingcenter „Aachen Arkaden“. In ca. 500 m Entfernung befindet sich an der Elsassstraße das „Hirschcenter“ mit einem großflächigen Vollsortimenter sowie einem Discounter. Ca.900 m entfernt liegt an der Breslauer Straße ein SB-Warenhaus. Es ist nicht beabsichtigt, die in der Umgebung vorhandenen Märkte vor Konkurrenz zu schützen. Auch für die beiden letztgenannten Standorte wurden bereits Bebauungspläne aufgestellt mit dem Ziel, die vorhandenen Betriebe in ihrem genehmigten Bestand festzulegen. Diese Vorgehensweise entspricht der gesamtstädtischen Zielsetzung, einer Verfestigung von Einzelhandelsstrukturen an nicht integrierten Standorten entgegenzuwirken und insbesondere in Gewerbegebieten Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten weitgehend auszuschließen. 3. Einzelhandelskonzepte Als übergeordnetes Konzept empfiehlt das städteregionale Einzelhandelskonzept Aachen (STRIKT, BBE 2008), großflächigen Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten nur noch in den Haupt-, Stadtteil- oder Nahversorgungszentren anzusiedeln, alternativ auch in großen Wohngebieten. Dies entspricht auch den landesplanerischen Zielen des Landesentwicklungsplanes NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel. Entsprechend dieser Vorgaben wurde für die Stadt Aachen 2008 ein Zentren- und Nahversorgungskonzept erstellt; der aktuelle Stand wurde vom Rat der Stadt Aachen am 08.06.2011 beschlossen. Ziel des Konzeptes ist, zur generellen Stärkung des Einzelhandelsstandortes Aachen und zur Sicherung der gewachsenen Nahversorgungsstandorte der Stadtteile, Maßnahmen zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels zu ergreifen. Eine dieser Maßnahmen stellt dieses Bauleitplanverfahren dar. Nach diesem Konzept ist der Ansiedlungsraum für großflächigen Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten das Hauptzentrum Aachens (Innenstadt) sowie die Stadtteilzentren Burtscheid, Elsassstraße, Brand und Eilendorf. Ansiedlungsort für (großflächige) Lebensmittelmärkte sind neben dem Haupt- und den Stadtteilzentren die Nahversorgungszentren. Darüber hinaus können großflächige Nahversorgungsbetriebe außerhalb von Zentren nur in Wohngebieten angesiedelt werden, die über ein entsprechendes Kaufkraftpotential verfügen. Dies ist durch eine Tragfähigkeitsberechnung nachzuweisen. In Bezug auf das Plangebiet sind die nächstgelegenen Zentren das Stadtteilzentrum Elsassstraße und das Hauptzentrum City Aachen. Ziel des Konzeptes ist weiterhin, dass Gewerbeflächen vor dem Ansiedlungsdruck von Einzelhandelsbetrieben geschützt werden. Diese Bereiche sind in der Regel nicht integriert und autoorientiert, da sie außerhalb der Wohnbereiche liegen. Im Konzept sind anhand einer Karte die Flächen gekennzeichnet, in denen Einzelhandelsbetriebe vor allem mit zentrenund nahversorgungsrelevantem Sortiment ausgeschlossen werden soll. Bestandteil des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes ist außerdem eine Sortimentsliste für die Stadt Aachen. Diese dient als Grundlage für die im Bebauungsplan festgesetzten Sortimente. Seite 4 / 6 Bebauungsplan Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße Entwurf der Begründung Fassung vom 22.01.2014 4. Begründung der Festsetzungen Das Baugesetzbuch bietet die Möglichkeit, gemäß § 9 (2a) BauGB für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34) zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Gemeinden, bestimmte Nutzungsarten auszuschließen bzw. zuzulassen. Zum Schutz der benachbarten Versorgungszentren insbesondere des Stadtteilzentrums Elsassstraße ist es erforderlich, eine weitere Einzelhandelsentwicklung im Plangebiet zu vermeiden. Außerdem soll aus städtebaulichen Gründen, einer weiteren Ausdehnung von Einzelhandelsflächen mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten entgegengewirkt werden, um die vorhandenen Gewerbeflächen für die Betriebe vorzuhalten, die auf derartige Standorte angewiesen sind. Aus diesen Gründen sollen Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten ausgeschlossen werden. Die Versorgung der umgebenden Wohngebiete ist durch den im Plangebiet vorhanden Betrieb sowie durch die im Umfeld liegenden Lebensmittelmärkte gewährleistet. Betriebe mit nicht-zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimenten sind aufgrund ihres Flächenbedarfs und der mit der Nutzung verbundenen Emissionen in der Regel auf Gewerbeflächen angewiesen und sollen deshalb weiterhin zulässig sein. Um die vorhandenen, am Standort etablierten Einzelhandelsbetriebe in ihrem Bestand zu sichern, soll im Bebauungsplan festgesetzt werden, dass diese unter Wahrung ihres derzeitig genehmigten bzw. bestehenden Sortimentsangebots und Verkaufsfläche weiterhin zulässig sind. Dabei wird bei dem Lebensmitteldiscounter Peliserkerstraße 69 die genehmigte Verkaufsfläche von 1.029, 59 m² auf 1.050 m² aufgerundet. Zum Schutz des innerstädtischen Zentrums soll der Anteil an zentrenrelevanten Sortimenten auf 20 % der Verkaufsfläche beschränkt werden. Die Verkaufsfläche des im Bereich der Gärtnerei Gneisenaustraße 38-40 vorhandenen Blumengeschäftes wurde zum Zeitpunkt der Baugenehmigung (1967) nicht festgelegt. Sie weist derzeit eine Verkaufsfläche von ca. 30 m² auf. Da die Gärtnerei am Standort gesichert werden soll, sollte der Erweiterungsspielraum des zugehörigen Blumengeschäftes ausreichend bemessen werden. Da von dem Betrieb keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten sind, soll die maximale Verkaufsfläche für das entsprechende Sortiment auf 150 m² festgelegt werden. Ausnahmen vom Ausschluss zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente können zugelassen werden bei Verkaufsflächen von Gewerbe- und Handwerksbetrieben, die nur in Gewerbegebieten zulässig sind und einen Verkauf von Produkten, die im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen Tätigkeit stehen, auf einer untergeordneten Betriebsfläche anstreben. Eine Unterordnung kann als gegeben angesehen werden, wenn die Verkaufsfläche nicht größer als 20% der gesamten Nutzfläche des Betriebsgeländes ist und eine maximale Größe von 200m² nicht übersteigt. 5. Umweltbelange Da das Verfahren nach § 9 (2a) BauGB in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird ist eine Umweltprüfung bzw. die Erstellung eines Umweltberichtes nicht erforderlich. In den Bebauungsplan wird ein Hinweis zu aufgenommen, dass sich innerhalb des Plangebietes die Altablagerung AA 9602 auf den Flurstücken 4718, 4719, 2336, 4375, 2406, 2407, 26,21, 2308, 2307, 2623 und 3011 befindet. Bei baulichen Veränderungen sind im Rahmen des Bauantragsverfahrens entsprechende Untersuchungen vorzunehmen. 6. Auswirkungen der Planung Mit der Ausnahme, dass im Verfahrensbereich die Errichtung von Einzelhandel bzw. die Erweiterung bestehender Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten künftig nicht mehr zulässig ist, hat die Planung keine weiteren Auswirkungen. Umweltbelange sind von der Planung nicht betroffen. Seite 5 / 6 Bebauungsplan Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße Entwurf der Begründung Fassung vom 22.01.2014 7. Kosten Kosten entstehen durch das Planverfahren keine. 8. Plandaten Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6,5 ha. Seite 6 / 6