Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
125451.pdf
Größe
4,9 MB
Erstellt
22.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1058/WP16
öffentlich
35039-2013
22.01.2014
Dez. III / FB 61/20
Bebauungsplan Nr. 957 - Peliserkerstraße / Gneisenaustraße;
hier: Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
12.02.2014
13.02.2014
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 957 - Peliserkerstraße / Gneisenaustraße - in der vorgelegten Fassung zu
beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße - in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/1058/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Am 05.12.2013 fasste der Planungsausschuss nach vorheriger Beratung in der Bezirksvertretung
Aachen-Mitte am 04.12.2913 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan – Peliserkerstraße /
Gneisenaustraße – mit dem Ziel, den Einzelhandel im Plangebiet zu steuern. Anlass der Planung war
die Bauvoranfrage des im Plangebiet ansässigen Lebensmitteldiscounters, seine Verkaufsfläche von
1.000 auf 1.300 m² zu erhöhen.
Die Bekanntmachung erfolgte am 17.12.2013.
Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 957 – Peliserkerstraße / Gneisenaustraße - wird auf
Grundlage des § 9 (2a) BauGB als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
2.
Offenlagebeschluss
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 957 ist die Steuerung des Einzelhandels zum Schutz der benachbarten
zentralen Versorgungsbereiche. Weiterhin besteht das städtebauliche Ziel, einer weiteren Ausbreitung
von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten entgegenzuwirken, um die
vorhandenen Gewerbeflächen für die Betriebe vorzuhalten, die auf derartige Standorte angewiesen
sind. Der im Plangebiet vorhandene - bereits großflächige - Markt würde in einem nach § 34 BauGB
Bereich eine Vorbildfunktion darstellen für weitere großflächige Einzelhandelsvorhaben. Es ist aber
gesamtstädtisches Ziel, Einzelhandelsbetriebe insbesondere mit diesen Sortimenten in integrierten
Bereichen und nicht in Gewerbegebieten anzusiedeln.
Die Ansiedlung des Discounters war unterstützt worden, obwohl sich der Standort in einem
Übergangsbereich von Wohn- zu Gewerbegebieten befindet. Auch wenn dies keine eindeutig
integrierte Lage ist, trägt der Markt dennoch zur Nahversorgung der angrenzenden Wohngebiete bei.
Aus Sicht der Verwaltung erfüllen die genehmigten 1.000 m² Verkaufsfläche diese Funktion, eine
weitere Ausdehnung der Flächen um 300 m² ist nicht angemessen.
Entsprechend der genannten Ziele soll im Bebauungsplan Einzelhandel mit zentren- und
nahversorgungsrelevanten Sortimenten ausgeschlossen werden. Die vorhandenen Betriebe werden
auf ihren genehmigten Bestand festgelegt. Dem im Gebiet ansässigen Blumengeschäft soll ein
größerer Erweiterungsspielraum zugestanden werden, da hier keine negativen Auswirkungen zu
erwarten sind. Handel mit Waren aus eigener Produktion auf begrenzter Fläche sowie Einzelhandel
mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten soll ebenfalls zulässig sein.
Im Bebauungsplan werden nur Festsetzungen zur Steuerung des Einzelhandels getroffen, ansonsten
erfolgt die weitere Beurteilung von Vorhaben wie bisher auf Grundlage des § 34 BauGB.
Umweltbelange sind nicht betroffen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 957 - Peliserkerstraße / Gneisenaustraße - in der
vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Vorlage FB 61/1058/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 2/3
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung
Vorlage FB 61/1058/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
Seite: 3/3
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1556
1645
1642
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1558
1644
1643
2115
2616
1560
2114
1615
A 544
A 544
2677
2676
4375
4718
67
2409
67a
4717
2336
69
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2896
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1497
1489
1496
71
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65
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2623
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72
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2388
2360
78
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3011
64
80
4586
1042
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75
82
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3153
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31
36
1748
79
1499
3175
88
2406
86
2504
34
3149
1675
32
3174
1674
3157
2342
2307
1488
2475
25
89
4966
4415
3156
4414
71
13
1185
24
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Sportplatz
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1318
2686
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3152
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75
2457
91
2456
2455
1146
3154
1426
2472
2374
73
76
2473
2376
3138
78
2368
81
Feuerwache
79
3148
75
3139
2507
1064
3155
Stolb
80
77
60132
78
80
83
3136
3135
1276
3250
3271
76
traße
10
2
4494
74
2
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Hs
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5
68
3246
138
140
7
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3284
3245
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3233
3253
3275
8
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3291
136
Kindergarten
6
3234
62
60
4498
1
HsN
86
64
1066
126
3252
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66
4396
4
85
4482
4755
4497
3247
72
4473
3143
3251
65
Nr.
84
Flur 72
3142
3248
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3
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3249
71
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155
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1
4913
3140
161
3147
159
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Hs N
2125
83
2375
2377
157
4683
4750
142
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zum
Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Peliserkerstraße, Autobahn und Breslauer Straße
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße
Schriftliche Festsetzungen (Entwurf) zur Offenlage
Fassung vom 22.01.2014
gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
1.
Gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind Einzelhandelsbetriebe sowie Gewerbebetriebe mit
Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten
nach der Aachener Sortimentsliste (März 2011) nicht zulässig.
2.
Gemäß § 9 (2a) BauGB werden für die mit *(Ziffer) markierten und durch Lagebezeichnung definierten Teile
(Grundstücke) des räumlichen Geltungsbereiches abweichende Festsetzungen getroffen. Einzelhandelsbetriebe
mit den nachfolgend aufgeführten Sortimenten und den jeweils zugeordneten maximalen Verkaufsflächen sind
zulässig:
Nr.
*1
*2
Gemarkun
g
Aachen
Aachen
Flur
Flurstück
72
4718
72
2407
Verkaufsfläche
zulässige Sortimente
(maximal)
1.050 m² nahversorgungsrelevante Sortimente mit einem
150 m²
Anteil an zentrenrelevanten Sortimenten von
maximal 20% (WZ-Nr. 47.11)
Blumen (WZ-Nr. 47.76.1)
Die Liste der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente der Stadt Aachen (2011) und die Klassifikation
der Wirtschaftszweige nach dem Statistischen Bundesamt (WZ 2008) sind in der Anlage beigefügt.
3.
Im Plangebiet können gem. § 1 (9) BauNVO Gewerbe- und Handwerksbetriebe mit Verkaufsflächen
ausnahmsweise zulässig sein, wenn
die Art der Waren bzw. Sortimente in einem betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion, der Verund Bearbeitung der Produkte oder von Reparatur- und Serviceleistungen stehen und
die Lage im räumlichen Zusammenhang mit einem im Plangebiet ansässigen Gewerbe- oder
Handwerksbetrieb steht und
der Umfang der Verkaufsfläche nicht größer als 20 % der gesamten Nutzfläche der entsprechenden
Betriebsart ist und 200 m² nicht überschreitet.
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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße
Schriftliche Festsetzungen (Entwurf) zur Offenlage
Fassung vom 22.01.2014
Hinweise
1.
Hinweise und sachdienliche Informationen für Architekten und Bauherren
1.1
Kampfmittel
Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Kampfgebiet / Bombenabwurf- und Kampfgebiet.
Bei Bodeneingriffen in diesem Bereich ist eine erneute Vorlage der Bauantragsunterlagen bei der Bauverwaltung,
- B 03/10 -, erforderlich.
Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und umgehend die
nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst / Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland (Mo. – Do.
7.00 – 15.50, Fr. 07.00 – 14.00 Uhr) und außerhalb der Rahmendienstzeiten die Bezirksregierung Düsseldorf zu benachrichtigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc.
wird seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion empfohlen, die vom
Kampfmittelbeseitigungsdienst oder eines von ihm beauftragten Vertragsunternehmens durchgeführt werden muss.
Hierfür muss Kontakt zum Kampfmittelbeseitigungsdienst aufgenommen werden.
1.2
Bodenbelastung
Innerhalb des Plangebietes befindet sich die Altablagerung AA 9602 auf den Flurstücken 4718, 4719, 2336, 4375, 2406,
2407, 26,21, 2308, 2307, 2623 und 3011.
Bei baulichen Veränderungen sind im Rahmen des Bauantragsverfahrens entsprechende Untersuchungen vorzunehmen.
Anlagen zu den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 957
1.
Einzelhandel
1.1
Sortimentsliste der Stadt Aachen (6/2008)
1.2
Auszug Klassifikation der Wirtschaftszweige (Statistisches Bundesamt, WZ 2003)
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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße
Schriftliche Festsetzungen (Entwurf) zur Offenlage
Fassung vom 22.01.2014
Anlage 1.1
Sortimentsliste Aachen - nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente
In Anlehnung an das Warenverzeichnis des Statistischen Bundesamtes WZ 2008
Nahversorgungsrelevante Sortimente
•
Lebensmittel, Getränke
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke* und
Tabakwaren (WZ 47.11)
Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränke* und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)
(WZ 47.2)
•
Drogerie, Kosmetik
Drogerieartikel (WZ 47.75)
Hygieneartikel (WZ 47.75), einschließlich Putz- und Reinigungsmittel (WZ 47.78.9)
•
Apotheken (WZ 47.73)
•
Schnittblumen und kleine Topfpflanzen (WZ 47.76.1)
•
Grundbedarf Schreibwaren (WZ 47.62.2)
* Das Sortiment Getränke ist in Form eines Getränkefachmarktes nicht nahversorgungsrelevant.
Zentrenrelevante Sortimente
•
Bücher (WZ 47.61)
•
Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf (WZ 47.62)
•
Bekleidung, Wäsche (Damen-, Herren-, Kinderkonfektion) ( WZ 47.71)
•
Schuhe, Lederwaren (WZ 47.72)
•
Medizinische und orthopädische Artikel (WZ 47.74)
•
Bespielte Ton- und Bildträger (WZ 47.63)
•
Keramische Erzeugnisse und Glaswaren (WZ 47.59.2)
•
Lampen, Leuchten, Beleuchtungsartikel (47.59.9)
•
Haushaltsgegenstände
Nicht elektronische Haushaltsgeräte, Koch-, Brat-, und Tafelgeschirre, Schneidwaren,
Bestecke (WZ 47.59.9)
•
Unterhaltungselektronik, Computer, Elektrohaushaltwaren
Unterhaltungselektronik (WZ 47.43)
Kommunikationselektronik (WZ 47.42)
Computer, Computerzubehör (WZ 47.41)
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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße
Schriftliche Festsetzungen (Entwurf) zur Offenlage
Fassung vom 22.01.2014
Elektrohaushaltwaren (Elektrokleingeräte) (WZ 47.54)
•
Foto, Optik
Augenoptiker (WZ 47.78.1)
Foto- und optische Erzeugnisse (WZ 47.78.2)
•
Kunst, Antiquitäten
Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen,
Geschenkartikel (WZ 47.78.3)
Antiquitäten und Gebrauchtwaren (WZ 47.79)
•
Haus- und Heimtextilien (ohne Bettwaren), Einrichtungszubehör (ohne Möbel),
Stoffe, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten (WZ 47.51)
Gardinen, Vorhänge, Dekorationsstoff, dekorative Decken (WZ 47.53)
•
Spielwaren, Bastelartikel (WZ 47.65)
•
Musikalienhandel
Musikinstrumente und Musikalien (WZ-Nr. 47.59.3)
•
Uhren, Schmuck (WZ-Nr. 47.77)
•
Sportartikel
Sportartikel, Sportbekleidung, Sportschuhe (ohne Campingartikel, Campingmöbel, Sport- und Freizeitboote,
Yachten) (WZ 47.64.2)
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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße
Schriftliche Festsetzungen (Entwurf) zur Offenlage
Fassung vom 22.01.2014
Anlage 1.2
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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße
Schriftliche Festsetzungen (Entwurf) zur Offenlage
Fassung vom 22.01.2014
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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße
Schriftliche Festsetzungen (Entwurf) zur Offenlage
Fassung vom 22.01.2014
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zum
Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Peliserkerstraße, Autobahn und Breslauer Straße
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße
Entwurf der Begründung
Fassung vom 22.01.2014
Inhaltsverzeichnis
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................................. 3
2.
Anlass, Ziel und Zweck der Planung......................................................................................................................... 3
3.
Einzelhandelskonzepte .............................................................................................................................................. 4
4.
Begründung der Festsetzungen ................................................................................................................................ 5
5.
Umweltbelange ........................................................................................................................................................... 5
6.
Auswirkungen der Planung ....................................................................................................................................... 5
7.
Kosten.......................................................................................................................................................................... 6
8.
Plandaten..................................................................................................................................................................... 6
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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße
Entwurf der Begründung
Fassung vom 22.01.2014
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die Autobahn A 544, im Süden durch die Breslauer Straße und im Westen
durch die Peliserkerstraße. Entlang der Peliserkerstraße ist das Gebiet überwiegend durch mehrgeschossigen
Wohnungsbau geprägt. Der rückwärtige Bereich, der durch die Gneisenaustraße erschlossen ist, ist überwiegend
gewerblich geprägt. Zwischen den Wohngebäuden und der Gewerbefläche befindet sich noch eine kleinere Grünfläche
mit Spielplatz.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Aachen 1980 ist entsprechend der vorhandenen Nutzung entlang der Peliserkerstraße
gemischte Baufläche und Wohnbaufläche dargestellt, im rückwärtigen Bereich gewerbliche Baufläche und Grünfläche.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, eine Beurteilung erfolgt derzeit auf der Grundlage
des § 34 BauGB. Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 957 – Peliserkerstraße / Gneisenaustraße - wird auf
Grundlage des § 9(2a) BauGB als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Anlass der Planung ist die Absicht des im Plangebiet angesiedelten Lebensmitteldiscounters, die Verkaufsfläche von ca.
1.000 m² auf 1.300 m² zu vergrößern. Anlass ist weiterhin die Umsetzung der Maßnahmen des Zentren- und
Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche bzw. zur Sicherung einer
verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung.
Dementsprechend ist das Ziel der Planung die Steuerung des Einzelhandels zum Schutz der benachbarten zentralen
Versorgungsbereiche auf Grundlage des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen. Weiterhin besteht
das städtebauliche Ziel, einer weiteren Ausbreitung von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimenten entgegenzuwirken, um die vorhandenen Gewerbeflächen für die Betriebe vorzuhalten, die auf derartige
Standorte angewiesen sind. Der im Plangebiet vorhandene - bereits großflächige - Markt würde in einem nach § 34
BauGB Bereich eine Vorbildfunktion darstellen für weitere großflächige Einzelhandelsvorhaben. Es ist aber
gesamtstädtisches Ziel, Einzelhandelsbetriebe insbesondere mit diesen Sortimenten in integrierten Bereichen und nicht in
Gewerbegebieten anzusiedeln.
Der Bebauungsplan verfolgt allein das Ziel, Festsetzungen zur Steuerung des Einzelhandels zu treffen, ansonsten erfolgt
die weitere Beurteilung von Vorhaben wie bisher auf Grundlage des § 34 BauGB.
Das Plangebiet liegt im Übergang von verdichteten innerstädtischen Bereichen mit einem hohen Wohnanteil, aber auch
gewerblichen Nutzungen, zu offenen überwiegend gewerblich geprägten Bereichen.
Im Plangebiet sind derzeit folgende Nutzungen anzutreffen:
Straße
Hausnr.
Flurstk.Nr.
Nutzung
Peliserkerstraße
Peliserkerstraße
Peliserkerstraße
Peliserkerstraße
Peliserkerstraße
Gneisenaustraße
Gneisenaustraße
Gneisenaustraße
Gneisenaustraße
69
71
75-79
87-89
91
31-33
41
43
38-40
Lebensmitteldiscounter
Büro / Dienstleistung (Rehaklinik)
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Reifenhandel / -montage
Autohandel / -werkstatt / Büro
Gärtnerei mit Blumengeschäft und Wohnhaus
Gneisenaustraße
32-36
4718
4719
3011
2308
2621
3011
2336
4375
2406, 2407,
2342, 2343
2307
Wohnen
Die Gärtnerei sowie der Reifen- und Autohandel sind Betriebe mit nicht-zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten
Sortimenten. Aufgrund ihres Flächenbedarfs und der mit der Nutzung verbundenen Emissionen sind diese Betriebe in der
Regel auf Gewerbeflächen angewiesen. Da diese Sortimente zudem keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche haben, soll Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten auch künftig zulässig sein. Das
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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße
Entwurf der Begründung
Fassung vom 22.01.2014
zur Gärtnerei gehörende Blumengeschäft ist dabei aufgrund der geringen Verkaufsfläche von ca. 30 m² nicht relevant und
soll in seinem Bestand gesichert werden.
Der vorhandene Lebensmitteldiscounter war 2010 mit einer Verkaufsfläche von ca. 800 m² genehmigt worden. 2013
wurde einer Erweiterung auf 1029 m² zugestimmt. Als Voraussetzung für die Genehmigung war zum Bauantrag eine
Auswirkungsanalyse (BBE, Januar 2013) vorgelegt worden, die eine ausreichende Tragfähigkeit nachgewiesen und somit
eine Atypik im Sinn des § 11 (3) BauGB bestätigt hat. Die Ansiedlung des Marktes war unterstützt worden, obwohl sich
der Standort in einem Übergangsbereich von Wohn- zu Gewerbegebieten befindet. Auch wenn dies keine eindeutig
integrierte Lage ist, trägt er dennoch zur Nahversorgung der angrenzenden Wohngebiete bei.
Ziel des Bebauungsplanes ist, diesen Markt in seinem zuletzt genehmigten Bestand (05.07.2013) zu sichern.
Auch wenn die Tragfähigkeitsberechnung eine Verkaufsfläche von 1.300 m² zulässt, entspricht eine weitere
Vergrößerung der Verkaufsfläche nicht den o.g. städtebaulichen Zielen. Da in der Umgebung des Plangebietes weitere
Einzelhandelsstandorte vorhanden sind, ist von einer mehr als ausreichenden Versorgung der Anwohner auszugehen.
So liegt das Stadtteilzentrum Elsassstraße in ca. 800 m Entfernung, hier befindet sich am Adalbertsteinweg ein
Vollsortimenter sowie ein Lebensmitteldiscounter im Shoppingcenter „Aachen Arkaden“. In ca. 500 m Entfernung befindet
sich an der Elsassstraße das „Hirschcenter“ mit einem großflächigen Vollsortimenter sowie einem Discounter. Ca.900 m
entfernt liegt an der Breslauer Straße ein SB-Warenhaus.
Es ist nicht beabsichtigt, die in der Umgebung vorhandenen Märkte vor Konkurrenz zu schützen. Auch für die beiden
letztgenannten Standorte wurden bereits Bebauungspläne aufgestellt mit dem Ziel, die vorhandenen Betriebe in ihrem
genehmigten Bestand festzulegen. Diese Vorgehensweise entspricht der gesamtstädtischen Zielsetzung, einer
Verfestigung von Einzelhandelsstrukturen an nicht integrierten Standorten entgegenzuwirken und insbesondere in
Gewerbegebieten Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten weitgehend auszuschließen.
3.
Einzelhandelskonzepte
Als übergeordnetes Konzept empfiehlt das städteregionale Einzelhandelskonzept Aachen (STRIKT, BBE 2008),
großflächigen Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten nur noch in den Haupt-, Stadtteil- oder
Nahversorgungszentren anzusiedeln, alternativ auch in großen Wohngebieten. Dies entspricht auch den
landesplanerischen Zielen des Landesentwicklungsplanes NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel.
Entsprechend dieser Vorgaben wurde für die Stadt Aachen 2008 ein Zentren- und Nahversorgungskonzept erstellt; der
aktuelle Stand wurde vom Rat der Stadt Aachen am 08.06.2011 beschlossen.
Ziel des Konzeptes ist, zur generellen Stärkung des Einzelhandelsstandortes Aachen und zur Sicherung der
gewachsenen Nahversorgungsstandorte der Stadtteile, Maßnahmen zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels zu
ergreifen. Eine dieser Maßnahmen stellt dieses Bauleitplanverfahren dar.
Nach diesem Konzept ist der Ansiedlungsraum für großflächigen Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten das
Hauptzentrum Aachens (Innenstadt) sowie die Stadtteilzentren Burtscheid, Elsassstraße, Brand und Eilendorf.
Ansiedlungsort für (großflächige) Lebensmittelmärkte sind neben dem Haupt- und den Stadtteilzentren die
Nahversorgungszentren. Darüber hinaus können großflächige Nahversorgungsbetriebe außerhalb von Zentren nur in
Wohngebieten angesiedelt werden, die über ein entsprechendes Kaufkraftpotential verfügen. Dies ist durch eine
Tragfähigkeitsberechnung nachzuweisen.
In Bezug auf das Plangebiet sind die nächstgelegenen Zentren das Stadtteilzentrum Elsassstraße und das Hauptzentrum
City Aachen.
Ziel des Konzeptes ist weiterhin, dass Gewerbeflächen vor dem Ansiedlungsdruck von Einzelhandelsbetrieben geschützt
werden. Diese Bereiche sind in der Regel nicht integriert und autoorientiert, da sie außerhalb der Wohnbereiche liegen.
Im Konzept sind anhand einer Karte die Flächen gekennzeichnet, in denen Einzelhandelsbetriebe vor allem mit zentrenund nahversorgungsrelevantem Sortiment ausgeschlossen werden soll.
Bestandteil des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes ist außerdem eine Sortimentsliste für die Stadt Aachen. Diese
dient als Grundlage für die im Bebauungsplan festgesetzten Sortimente.
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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße
Entwurf der Begründung
Fassung vom 22.01.2014
4. Begründung der Festsetzungen
Das Baugesetzbuch bietet die Möglichkeit, gemäß § 9 (2a) BauGB für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34) zur
Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der
Bevölkerung und der Innenentwicklung der Gemeinden, bestimmte Nutzungsarten auszuschließen bzw. zuzulassen. Zum
Schutz der benachbarten Versorgungszentren insbesondere des Stadtteilzentrums Elsassstraße ist es erforderlich, eine
weitere Einzelhandelsentwicklung im Plangebiet zu vermeiden. Außerdem soll aus städtebaulichen Gründen, einer
weiteren Ausdehnung von Einzelhandelsflächen mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten
entgegengewirkt werden, um die vorhandenen Gewerbeflächen für die Betriebe vorzuhalten, die auf derartige Standorte
angewiesen sind.
Aus diesen Gründen sollen Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten
ausgeschlossen werden. Die Versorgung der umgebenden Wohngebiete ist durch den im Plangebiet vorhanden Betrieb
sowie durch die im Umfeld liegenden Lebensmittelmärkte gewährleistet.
Betriebe mit nicht-zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimenten sind aufgrund ihres Flächenbedarfs und der mit
der Nutzung verbundenen Emissionen in der Regel auf Gewerbeflächen angewiesen und sollen deshalb weiterhin
zulässig sein.
Um die vorhandenen, am Standort etablierten Einzelhandelsbetriebe in ihrem Bestand zu sichern, soll im Bebauungsplan
festgesetzt werden, dass diese unter Wahrung ihres derzeitig genehmigten bzw. bestehenden Sortimentsangebots und
Verkaufsfläche weiterhin zulässig sind. Dabei wird bei dem Lebensmitteldiscounter Peliserkerstraße 69 die genehmigte
Verkaufsfläche von 1.029, 59 m² auf 1.050 m² aufgerundet. Zum Schutz des innerstädtischen Zentrums soll der Anteil an
zentrenrelevanten Sortimenten auf 20 % der Verkaufsfläche beschränkt werden.
Die Verkaufsfläche des im Bereich der Gärtnerei Gneisenaustraße 38-40 vorhandenen Blumengeschäftes wurde zum
Zeitpunkt der Baugenehmigung (1967) nicht festgelegt. Sie weist derzeit eine Verkaufsfläche von ca. 30 m² auf. Da die
Gärtnerei am Standort gesichert werden soll, sollte der Erweiterungsspielraum des zugehörigen Blumengeschäftes
ausreichend bemessen werden. Da von dem Betrieb keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche
zu erwarten sind, soll die maximale Verkaufsfläche für das entsprechende Sortiment auf 150 m² festgelegt werden.
Ausnahmen vom Ausschluss zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente können zugelassen werden bei
Verkaufsflächen von Gewerbe- und Handwerksbetrieben, die nur in Gewerbegebieten zulässig sind und einen Verkauf
von Produkten, die im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen Tätigkeit stehen, auf einer untergeordneten Betriebsfläche
anstreben. Eine Unterordnung kann als gegeben angesehen werden, wenn die Verkaufsfläche nicht größer als 20% der
gesamten Nutzfläche des Betriebsgeländes ist und eine maximale Größe von 200m² nicht übersteigt.
5. Umweltbelange
Da das Verfahren nach § 9 (2a) BauGB in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird ist eine
Umweltprüfung bzw. die Erstellung eines Umweltberichtes nicht erforderlich.
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis zu aufgenommen, dass sich innerhalb des Plangebietes die Altablagerung
AA 9602 auf den Flurstücken 4718, 4719, 2336, 4375, 2406, 2407, 26,21, 2308, 2307, 2623 und 3011 befindet.
Bei baulichen Veränderungen sind im Rahmen des Bauantragsverfahrens entsprechende Untersuchungen vorzunehmen.
6. Auswirkungen der Planung
Mit der Ausnahme, dass im Verfahrensbereich die Errichtung von Einzelhandel bzw. die Erweiterung bestehender
Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten künftig nicht mehr zulässig ist, hat die
Planung keine weiteren Auswirkungen.
Umweltbelange sind von der Planung nicht betroffen.
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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße
Entwurf der Begründung
Fassung vom 22.01.2014
7. Kosten
Kosten entstehen durch das Planverfahren keine.
8. Plandaten
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6,5 ha.
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