Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
125236.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
17.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0078/WP16
öffentlich
17.01.2014
Wolff, Anne
Satzungsänderung der Stiftung Bischoff
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.01.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzungsänderung vom 11.12.2013.
Bis zum Inkrafttreten einer neuen Satzung wird die Stipendienbewilligung zurückgestellt.
Philipp
Oberbürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen.
Vorlage FB 20/0078/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.01.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
In der Ratssitzung vom 11.12.2013 wurde die Satzungsänderung der Stiftung Bischoff beschlossen.
Hintergrund war, dass der Familienstiftung zum 01.01.2014 Erbersatzsteuerpflicht droht und die
Satzungsänderung durch die Verwaltung als einzig sicher erscheinende Lösung zur Abwendung
dieser -die Stiftung in ihrer Existenz gefährdende- Steuerbelastung angesehen wurde.
Nach der Ratssitzung wurden seitens der Destinatäre der Stiftung Bischoff allerdings weitere
Erkenntnisse bezüglich der steuerlichen Behandlung vorgebracht. Gegebenenfalls hätte die
Satzungsänderung zu einer noch höheren Besteuerung des Vermögens geführt. Daraus ableitend
haben die Destinatäre ihre Zustimmung zur Satzungsänderung zurückgezogen. Da die Berater der
Stadt das Risiko weiterer steuerlicher Problematiken bestätigt haben, hat die Verwaltung von einer
Veröffentlichung abgesehen. Dadurch ist die Satzungsänderung nicht wirksam geworden und die
Satzung aus 2006 hat weiterhin Gültigkeit. Die Bezirksregierung hat keine Bedenken gegen diese
Vorgehensweise.
Da die am 11.12.2013 beschlossene Satzung nicht umgesetzt werden konnte, besteht die
Notwendigkeit diese Satzungsänderung wieder aufzuheben.
Es ist vorgesehen, die Satzung aus 2006 zu aktualisieren. Dazu wird dem Rat in seiner Sitzung am
19. März ein neuer Satzungsentwurf vorgelegt, der wichtige Änderungen hinsichtlich der
Einsichtsrechte, Einrichtung eines Bankkontos und Veränderungen im Vergabeverfahren festlegt.
Darin wird auch eine Übergangsregelung aufgenommen, die den ungeklärten steuerlichen Risiken
Rechnung trägt. Bis zur Festsetzung dieser Übergangsregelungen werden keine neuen Stipendien
bewilligt.
Anlage/n:
1. Vorlage der Ratssitzung vom 11.12.2013 einschl. Stiftungssatzung
2. Anschreiben an die Fraktionen
Vorlage FB 20/0078/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.01.2014
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