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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
125236.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
17.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:35

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Finanzsteuerung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 20/0078/WP16 öffentlich 17.01.2014 Wolff, Anne Satzungsänderung der Stiftung Bischoff Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.01.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzungsänderung vom 11.12.2013. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Satzung wird die Stipendienbewilligung zurückgestellt. Philipp Oberbürgermeister Finanzielle Auswirkungen Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen. Vorlage FB 20/0078/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.01.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: In der Ratssitzung vom 11.12.2013 wurde die Satzungsänderung der Stiftung Bischoff beschlossen. Hintergrund war, dass der Familienstiftung zum 01.01.2014 Erbersatzsteuerpflicht droht und die Satzungsänderung durch die Verwaltung als einzig sicher erscheinende Lösung zur Abwendung dieser -die Stiftung in ihrer Existenz gefährdende- Steuerbelastung angesehen wurde. Nach der Ratssitzung wurden seitens der Destinatäre der Stiftung Bischoff allerdings weitere Erkenntnisse bezüglich der steuerlichen Behandlung vorgebracht. Gegebenenfalls hätte die Satzungsänderung zu einer noch höheren Besteuerung des Vermögens geführt. Daraus ableitend haben die Destinatäre ihre Zustimmung zur Satzungsänderung zurückgezogen. Da die Berater der Stadt das Risiko weiterer steuerlicher Problematiken bestätigt haben, hat die Verwaltung von einer Veröffentlichung abgesehen. Dadurch ist die Satzungsänderung nicht wirksam geworden und die Satzung aus 2006 hat weiterhin Gültigkeit. Die Bezirksregierung hat keine Bedenken gegen diese Vorgehensweise. Da die am 11.12.2013 beschlossene Satzung nicht umgesetzt werden konnte, besteht die Notwendigkeit diese Satzungsänderung wieder aufzuheben. Es ist vorgesehen, die Satzung aus 2006 zu aktualisieren. Dazu wird dem Rat in seiner Sitzung am 19. März ein neuer Satzungsentwurf vorgelegt, der wichtige Änderungen hinsichtlich der Einsichtsrechte, Einrichtung eines Bankkontos und Veränderungen im Vergabeverfahren festlegt. Darin wird auch eine Übergangsregelung aufgenommen, die den ungeklärten steuerlichen Risiken Rechnung trägt. Bis zur Festsetzung dieser Übergangsregelungen werden keine neuen Stipendien bewilligt. Anlage/n: 1. Vorlage der Ratssitzung vom 11.12.2013 einschl. Stiftungssatzung 2. Anschreiben an die Fraktionen Vorlage FB 20/0078/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.01.2014 Seite: 2/2