Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
124955.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
09.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Wohnen
FB 23/0488/WP16
öffentlich
09.01.2014
FB 23/49
Einbau von seniorengerechten Duschen im städtischen
Wohnhausbestand
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
28.01.2014
WLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der
Wohnungs-
seniorengerechten
und
Liegenschaftsausschuss
Duschen
einen
Betrag
in
beschließt,
Höhe
von
für
den
Einbau
von
€
der
100.000,00
aus
Instandhaltungspauschale des städtischen Wohnhausbestandes bereitzustellen.
finanzielle Auswirkungen
Es werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt. Aus der Pauschale für die laufende
Instandhaltung des städtischen Wohnhausbestandes wird ein Betrag in Höhe von
100.000,00 € für die seniorengerechte Sanierung der Bäder zur Verfügung gestellt.
Vorlage FB 23/0488/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.01.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Seniorenrat der Stadt Aachen hat die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob auf Antrag eines
Mieters
in
den
städtischen
Wohnungen
die
vorhandenen
Badewannen
gegen
seniorengerechte Duschen ausgetauscht werden können.
In Abstimmung mit dem Verwalter der städtischen Wohnungen, der gewoge, wurde folgende
Vorgehensweise festgelegt: Es erfolgt nach Meldung einer Mieterin oder eines Mieters unter
Berücksichtigung der individuellen Situation eine Prüfung. Vorrangige Ansprüche aus dem
SGB XII (Eingliederungshilfe/Altenhilfe) oder der Pflegekasse werden nach Möglichkeit
geltend gemacht.
Darüber hinaus soll auch ein Umbau in den städtischen Wohnungen ermöglicht werden, in
denen Mieterinnen bzw. Mieter wohnen, die keinerlei vorrangige Ansprüche haben.
Um diesen betroffenen Mietern den Einbau seniorengerechter Duschen zu ermöglichen,
schlägt
die
Verwaltung
vor,
aus
der
Instandhaltungspauschale
des
städtischen
Wohnungshausbestandes einen Betrag in Höhe von 100.000,00 € jährlich zur Verfügung zu
stellen.
Für den seniorengerechten Umbau eines Badezimmers sind ca. 8.000,00 € - 10.000,00 € zu
veranschlagen.
In einer kleinen Arbeitsgruppe sollen Standards für die Umbaumaßnahmen entwickelt
werden, die nicht nur für den städtischen Wohnungshausbestand, sondern auch für den
Bestand der gewoge gelten sollen.
Anlage/n:
keine
Vorlage FB 23/0488/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.01.2014
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