Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
124786.pdf
Größe
860 kB
Erstellt
08.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0480/WP16
öffentlich
08.01.2014
FB 23/01
Projekt: Entwicklung des Wohngebietes -BranderhofBebauungsplan und Vermarktung der denkmalgeschützten
Gebäude
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
28.01.2014
13.02.2014
WLA
PLA
Entscheidung
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung
zur Kenntnis und beschließt, die Vermarktung der denkmalgeschützten Gebäude auf dem
Gelände vom Stand des anstehenden Bebauungsplanverfahren abhängig zu machen.
Der Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen
Ausgaben durch Entwicklung des Gelände (Abbruch, Sanierung und Erschließung)
Einnahmen durch Grundstücks- und Gebäudeverkäufe
Vorlage FB 23/0480/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 24.10.2013 beantragt die Fraktion der Grünen,
die denkmalgeschützten Gebäude des Gutshofes Branderhof zur Vergabe an eine
Baugruppe auszuschreiben
und
für die das Baudenkmal umgebenden Flächen des städtischen Grundstücks vor der
Vermarktung einen Bebauungsplan aufzustellen.
Es ist beabsichtigt, einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Programmberatung in den
politischen Gremien soll voraussichtlich im März 2014 erfolgen.
Vor der Vermarktung der denkmalgeschützten Hofanlage soll ein Bebauungsplan für das
Gesamtgebiet erarbeitet werden, da dieses Vorgehen die Möglichkeit bietet, das
„Baudenkmal Branderhof“ in die Entwicklung der umliegenden Flächen mit einzubeziehen
und auf Änderungen während des Aufstellungsverfahren zu reagieren. Darüber hinaus sind
bei der Entwicklung der denkmalgeschützten Gebäudeteile aus Sicht der Planungsverwaltung folgende Punkte zu berücksichtigen:
die Planung hat in enger Absprache mit der unteren Denkmalbehörde zu erfolgen,
als Nutzungen kommen die in allgemeinen Wohngebieten allgemein zulässigen
Nutzungen in Frage,
für die Scheunen sind großflächige Nutzungen zu bevorzugen,
die denkmalgeschützten Gebäude sind in ihrer baulichen Substanz zu erhalten;
gleiches gilt für den unter Denkmalschutz stehenden Torbogen,
ggfs. ist eine fußläufige Querung des Grundstückes zu gewährleisten,
der Innenhof ist von Einfriedungen freizuhalten; das gesamtheitliche
Erscheinungsbildes des Hofes ist zu bewahren,
der Innenhof ist von Autoverkehr und Stellplätzen freizuhalten. Die notwendigen
Stellplätze sind innerhalb der Scheunen vorzusehen, die von außen angefahren
werden können. Es ist denkbar, einen Teil der Stellplätze nordwestlich vor der
Scheune mit der doppelten Giebelwand unterzubringen,
der Grundstücksbereich zwischen Hofanlage und Branderhofer Weg und zwischen
Hofanlage und den seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen sind als Grünflächen
anzulegen und beizubehalten. Einfriedungen sind aufgrund des Denkmalschutzes
(Sichtachsen) mit der unteren Denkmalbehörde abzustimmen.
Auf die Frage, ob eine Umnutzung der Wirtschaftsgebäude des „Gut Branderhof“ zu
Wohnzwecken genehmigt werden könnte, hat die „Denkmalpflege“ folgendes mitgeteilt:
„Grundsätzlich ist auch eine Wohnbebauung erlaubnisfähig. Ob konkret die Stallgebäude
sinnvoll als Wohnraum genutzt werden können, kann nur an Hand der konkreten Planung
untersucht werden. Eine Wohnnutzung erfordert eine Vielzahl von Belichtungs- und
Belüftungsflächen. Die Stallgebäude besitzen in den Fassaden zum Innenhof viele
Vorlage FB 23/0480/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2014
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Öffnungen, die genutzt werden könnten. Die übrigen Fassaden sind bedingt durch die
frühere Wehrhaftigkeit geschlossener. Ob eine Wohnnutzung aus denkmalpflegerischer
Sicht erlaubnisfähig wäre, hängt von den damit verbundenen notwendigen baulichen
Änderungen ab.
Insbesondere die Umnutzung der Doppelscheune ist durch die große Raumtiefe eher
schwierig. Die Denkmalpflege würde in diesem Bereich eher zu einer großflächigen Nutzung
raten. Eine kleinteilige Wohnnutzung wird dennoch nicht ausgeschlossen, da hierzu die o. g.
konkreten Planunterlagen fehlen.“
In der Zwischenzeit wurde von der Verwaltung eine Bewertung der denkmalgeschützten
Gebäude unter Berücksichtigung einer fiktiven Grundstücksgrößte von 2.500 m²
vorgenommen. Der Verkehrswert des Objektes unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes entspricht in etwa abgerundet 900.000 €. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass
es sich um eine grobe Kalkulation handelt, die je nach Planung einen abweichenden
Verkehrswert ergeben kann.
Der aktuelle Buchwert der denkmalgeschützten Gebäude unter Berücksichtigung des fiktiven
Grundstückes von 2.500 m² beläuft sich (zum 31.12.2013) über 1.127.597,56 €.
Aufgrund der vorstehenden Auflistungen der vielfältigen Einschränkungen in Bezug auf die
Nutzbarkeit der denkmalgeschützten Gebäude erscheint es sinnvoll, den Verlauf der
planerischen Überlegungen abzuwarten.
Anlage/n:
Lageplan mit Kennzeichnung der denkmalgeschützten Gebäude und eines fiktiven
Grundstückes
Antrag Fraktion Grüne vom 24.10.2013
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