Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
125726.pdf
Größe
236 kB
Erstellt
08.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 18/0140/WP16
öffentlich
08.01.2014
Ratsantrag Nr. 301 / 16 aus 2013 der UWG vom 02.07.2013
1. Pfand gehört daneben, Boxen für Pfandflaschen
2. Ablagen für verpackte Essensreste ( Doggybags )
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.02.2014
26.02.2014
BAASt
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt keine Behältnisse für Pfandflaschen und Ablagen für
verpackte Essensreste im Stadtgebiet Aachen zu installieren.
Der Rat der Stadt beschließt auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Betriebsausschuss
Aachener Stadtbetrieb keine Behältnisse für Pfandflaschen und Ablagen für verpackte Essensreste im
Stadtgebiet Aachen zu installieren.
Vorlage E 18/0140/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.01.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Mit dem als Anlage beigefügten Ratsantrag der Unabhängigen WählerInnen Gemeinschaft Bürgerwille
vom 02. Juli 2013 wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah einen Weg zu finden, an belebten
Standorten der Aachener Innenstadt Behältnisse für Pfandflaschen (Pfandkiste, Pfandring) und
Ablagen für in „Doggybags“ verpackte Essensreste zu installieren.
Zu diesem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. „Pfand gehört daneben“ - Boxen für Pfandflaschen
Aus ordnungsbehördlicher Sicht besteht eine ablehnende Haltung, da die Installation von Pfandkisten
oder Pfandringen an belebten Stellen in der Aachener Innenstadt der im Jahre 2011 durch
einstimmige Beschlüsse des Hauptausschusses und des Rates der Stadt entwickelten „Initiative zur
Eindämmung des Alkoholmissbrauchs im öffentlichen Raum“ widerspricht. Ein evtl. auch nur
minimales Signal zu einer Verminderung der tatsächlichen negativen Begleiterscheinungen würde
eine schleichende Zustimmung des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum bedeuten.
Selbst wenn diese Aktion nur in stark frequentierten Gebieten wie z.B. im Pontviertel umgesetzt
werden würde, spräche dies, neben den optischen Aspekten, gegen die Aachener Initiative.
Außerdem wäre mit einer Umsetzung dieser Maßnahme nicht ausgeschlossen, dass der
Pfandflaschensammler trotzdem noch in Abfallbehältern nach Pfandflaschen Ausschau hält.
Das städtische Ziel sollte daher sein, die Nutzung bzw. Entsorgung von Flaschen im öffentlichen
Raum zu vermeiden und nicht, sie auch noch zu fördern.
Zum anderen kann es durch diese Aktion zu weiteren Verunreinigungen innerhalb der Innenstadt
kommen, wenn die Pfandkiste/ der Pfandring nur unzureichend von Pfandflaschensammlern geleert
wird und Flaschen, die keinen Platz mehr in dieser Vorrichtung finden daneben gestellt werden und
dabei ggf. zu Bruch gehen.
Darüber hinaus bieten derartige Behältnisse für Pfandflaschen nicht nur Platz für Schmierereien
jeglicher Art sondern können auch als „Abfallbehälter“ missbraucht werden.
Diese potenziell negativen Begleiterscheinungen stehen im Widerspruch zur Aktion „Sauberes
Aachen“ und hätten mithin kontraproduktive Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Stadt.
2. Ablagen für verpackte Essensreste (Doggybags)
Aus lebensmittelrechtlicher und lebensmittelhygienischer Sicht bestehen bei einem derartigen System
gravierende rechtliche und hygienische Bedenken, da eine erhebliche Gesundheitsgefahr nicht
auszuschließen ist.
Die Aufstellung derartiger Ablagen fällt unter das Lebensmittelrecht (VO (EG) Nr. 852/2004 zur
Lebensmittelhygiene). Lebensmittelunternehmer und somit lebensmittelrechtlich Verantwortlicher ist
der Aufsteller oder ein entsprechender Betreiber. Dieser übernimmt die volle lebensmittelrechtliche
Verantwortung für die Einrichtung und den permanenten Betrieb derartiger Ablagen. Im Falle einer
Aufstellung dieses Systems läge mithin die volle Verantwortung hierfür bei der Stadt Aachen.
Vorlage E 18/0140/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.01.2014
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Ebenfalls gegen die Aufstellung eines derartigen Systems spricht der Umstand, dass Essensreste
Abfälle sind und nicht mehr als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen.
Außerdem sind keine ausreichenden Sicherungssysteme für die in „Doggybags“ verpackten
Essensreste gegeben. Dazu gehören die Temperatureinhaltung der Lebensmittel, regelmäßige
Kontrollen und Reinigung dieser Einrichtung sowie die Entsorgung verdorbener Essensreste. Ebenso
kann ein Missbrauch der Lebensmittel sowie das Anziehen von Ungeziefer nicht ausgeschlossen
werden.
Hinsichtlich der sozialen Aspekte derartiger Systeme wird darauf verwiesen, dass es im Stadtgebiet
Aachen bereits zahlreiche kirchliche, caritative und städtische Angebote für Menschen gibt, die
bedürftig erscheinen bzw. sind und die im Rahmen ihrer Hilfsangebote nicht nur existenzielle
Bedürfnisse befriedigen, sondern darüber hinaus auch Gemeinschaft und Wärme bieten.
Nicht unerwähnt bleiben darf, dass es bei einer Anschaffung und Unterhaltung derartiger Behältnisse
durch die Stadt zu einer Kostenerhöhung in den Gebührenhaushalten Stadtreinigung und/oder
Abfallwirtschaft kommen wird. Inwieweit sich diese Kostenerhöhung auf die jeweiligen Gebührensätze
auswirken wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund mangelnder Erfahrungswerte nicht abgesehen
werden.
Durch beide Systeme soll vermieden werden, dass Menschen in Abfallbehältern nach Pfandflaschen
und/oder Essenresten suchen. Es muss jedoch bezweifelt werden, dass diese Systeme zielführend
sind, da nicht unterstellt werden kann, dass tatsächlich jede Pfandflasche oder alle Essensreste in
diesen Systemen landet und der Sammler nicht doch sicherheitshalber im Abfallbehälter danach
sucht. Darüber hinaus kann ebenso wenig ausgeschlossen werden, dass nicht bedürftige Personen
sich der dann leicht zugänglichen Pfandflaschen bedienen, um sich so ein kleines Zubrot zu
verdienen.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen wird seitens der Verwaltung weder die Aufstellung von
Behältnissen für Pfandflaschen noch für Essensreste empfohlen.
Anlage/n:
Ratsantrag Nr. 301 / 16 vom 02.07.2013 der UWG
Vorlage E 18/0140/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.01.2014
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