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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
125061.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
02.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:34
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Steuern und Kasse Beteiligte Dienststelle/n: Finanzsteuerung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 20/0074/WP16 öffentlich 02.01.2014 Herr Hermanns Erlass einer Hebesatzsatzung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.01.2014 29.01.2014 FA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die in der Anlage aufgeführte Hebesatzsatzung zu beschließen. In Vertretung: Grehling Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage aufgeführte Hebesatzsatzung. Sie tritt rückwirkend am 01.01.2014 in Kraft. Philipp Vorlage FB 20/0074/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.01.2014 Seite: 1/3 Erläuterungen: Bei Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2014 hat die Verwaltung auf die Notwendigkeit der Stabilisierung der Gesamtertragslage der Stadt Aachen hingewiesen. Damit verbunden war und ist die Aussage, dass die haushalterische Lücke zwischen Erträgnissen und Aufwendungen nicht nur durch rein innere Konsolidierung in dem erforderlichen Maße geschlossen werden kann. Natürlich hat es im Laufe der Haushaltsplanberatungen Verschiebungen gegeben. Auf der einen Seite verbesserten sich z.B. zwar einige Erträgnisse bzw. sinken Aufwendungen aus dem Bereich der allgemeinen Deckungsmittel. Dem gegenüber verschlechterten sich allerdings auch andere relevante Positionen wie etwa die zu zahlende Regionsumlage und neu definierte Bedarfsumlage gem. § 10 ELAG, die z.B. auch mit 1,8 Mio. € in 2014 zu Buche schlagen. Auch die Gewerbesteuererträgnisse selbst konnten in Höhe des geplanten Ansatzes von 194 Mio. € in 2013 nicht realisiert werden. Tatsächlich belief sich das Ist in 2013 auf 185,2 Mio. €. Lediglich der Ist-Mehrertrag der Einkommensteuer sowie der einmalige Ausgleich im Bereich des Einheitslastenausgleichs konnten hier ein Gegengewicht schaffen. Die Verwaltung hat in hohem Maße eigene Anstrengungen unternommen, um das drohende Haushaltssicherungskonzept abzuwenden. So wurden z.B. pauschale Haushaltskürzungen vorgenommen, neue Maßnahmen oder Ansatzerhöhungen konnten nur mit einem entsprechenden Deckungsvorschlag durch die Fachverwaltung zum Haushaltplanentwurf angemeldet werden. Weitere Verbesserungen konnten in den einzelnen Finanzplanjahren durch die Verschiebung von Maßnahmen erzielt werden. Letztlich verbleibt allerdings ein Delta, das durch die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auszugleichen ist. Hier kann eine interne Haushaltskonsolidierung in dem relevanten Zeitraum nicht mehr ausreichend gegensteuern. Da die Grundsteuerhebesätze bereits 2011 erhöht wurden (Grundsteuer A = 305 v.H.; Grundsteuer B = 495 v.H.), ist hier für 2014 keine Anhebung geplant. Nach den Berechnungen der Verwaltung ist aufgrund der derzeitigen Gewerbesteuermessbeträge eine Anhebung des Hebesatzes von 445 Punkten um 30 Punkte auf 475 Punkte erforderlich, um Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von rd. 10 Mio. € - 12 Mio. € zu erzielen. Vorlage FB 20/0074/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.01.2014 Seite: 2/3 Mit einem Hebesatz von 475 Punkten liegt die Stadt Aachen beim Ranking der Gewerbesteuer immer noch in der unteren Hälfte der Hebesätze der Großstädte in NRW (z.B. gleichauf mit Köln, Leverkusen u. Mönchengladbach bzw. noch unterhalb von Bochum, Dortmund und Duisburg). finanzielle Auswirkungen Jährliches zusätzliches Steueraufkommen ca. 10 Mio. € – 12 Mio. €. Anlage/n: Hebesatzsatzung Vorlage FB 20/0074/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.01.2014 Seite: 3/3 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Aachen - Hebesatzsatzung – Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) sowie des § 16 Gewerbesteuergesetz vom 15.10.2002 (BGBl. 2002 I S. 4167) und des § 25 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973 (BGBl. 1973 I S. 965), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am folgende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Aachen (Hebesatzsatzung) beschlossen: § 1 Gewerbesteuer Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 475 v.H. festgesetzt. § 2 Grundesteuer Die Hebesätze für die Grundsteuer werden wie folgt festgesetzt: 1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 305 v.H. 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 495 v.H. § 3 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.