Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
125061.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
02.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Steuern und Kasse
Beteiligte Dienststelle/n:
Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0074/WP16
öffentlich
02.01.2014
Herr Hermanns
Erlass einer Hebesatzsatzung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.01.2014
29.01.2014
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die in der Anlage aufgeführte Hebesatzsatzung zu
beschließen.
In Vertretung:
Grehling
Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage aufgeführte Hebesatzsatzung. Sie tritt rückwirkend am
01.01.2014 in Kraft.
Philipp
Vorlage FB 20/0074/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.01.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Bei Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2014 hat die Verwaltung auf die Notwendigkeit der
Stabilisierung der Gesamtertragslage der Stadt Aachen hingewiesen. Damit verbunden war und ist die
Aussage, dass die haushalterische Lücke zwischen Erträgnissen und Aufwendungen nicht nur durch
rein innere Konsolidierung in dem erforderlichen Maße geschlossen werden kann.
Natürlich hat es im Laufe der Haushaltsplanberatungen Verschiebungen gegeben. Auf der einen Seite
verbesserten sich z.B. zwar einige Erträgnisse bzw. sinken Aufwendungen aus dem Bereich der
allgemeinen Deckungsmittel. Dem gegenüber verschlechterten sich allerdings auch andere relevante
Positionen wie etwa die zu zahlende Regionsumlage und neu definierte Bedarfsumlage gem. § 10
ELAG, die z.B. auch mit 1,8 Mio. € in 2014 zu Buche schlagen.
Auch die Gewerbesteuererträgnisse selbst konnten in Höhe des geplanten Ansatzes von 194 Mio. € in
2013 nicht realisiert werden. Tatsächlich belief sich das Ist in 2013 auf 185,2 Mio. €.
Lediglich der Ist-Mehrertrag der Einkommensteuer sowie der einmalige Ausgleich im Bereich des
Einheitslastenausgleichs konnten hier ein Gegengewicht schaffen.
Die Verwaltung hat in hohem Maße eigene Anstrengungen unternommen, um das drohende
Haushaltssicherungskonzept abzuwenden. So wurden z.B. pauschale Haushaltskürzungen
vorgenommen, neue Maßnahmen oder Ansatzerhöhungen konnten nur mit einem entsprechenden
Deckungsvorschlag durch die Fachverwaltung zum Haushaltplanentwurf angemeldet werden. Weitere
Verbesserungen konnten in den einzelnen Finanzplanjahren durch die Verschiebung von Maßnahmen
erzielt werden.
Letztlich verbleibt allerdings ein Delta, das durch die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes
auszugleichen ist.
Hier kann eine interne Haushaltskonsolidierung in dem relevanten Zeitraum nicht mehr ausreichend
gegensteuern.
Da die Grundsteuerhebesätze bereits 2011 erhöht wurden (Grundsteuer A = 305 v.H.; Grundsteuer B =
495 v.H.), ist hier für 2014 keine Anhebung geplant.
Nach den Berechnungen der Verwaltung ist aufgrund der derzeitigen Gewerbesteuermessbeträge eine
Anhebung des Hebesatzes von 445 Punkten um 30 Punkte auf 475 Punkte erforderlich, um
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von rd.
10 Mio. € - 12 Mio. € zu erzielen.
Vorlage FB 20/0074/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.01.2014
Seite: 2/3
Mit einem Hebesatz von 475 Punkten liegt die Stadt Aachen beim Ranking der Gewerbesteuer immer
noch in der unteren Hälfte der Hebesätze der Großstädte in NRW (z.B. gleichauf mit Köln, Leverkusen
u. Mönchengladbach bzw. noch unterhalb von Bochum, Dortmund und Duisburg).
finanzielle Auswirkungen
Jährliches zusätzliches Steueraufkommen ca. 10 Mio. € – 12 Mio. €.
Anlage/n:
Hebesatzsatzung
Vorlage FB 20/0074/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.01.2014
Seite: 3/3
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Aachen
- Hebesatzsatzung –
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) sowie des § 16 Gewerbesteuergesetz vom 15.10.2002
(BGBl. 2002 I S. 4167) und des § 25 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973 (BGBl. 1973 I S. 965), jeweils in der
derzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am
folgende Satzung über die
Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Aachen (Hebesatzsatzung) beschlossen:
§ 1 Gewerbesteuer
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 475 v.H. festgesetzt.
§ 2 Grundesteuer
Die Hebesätze für die Grundsteuer werden wie folgt festgesetzt:
1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 305 v.H.
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 495 v.H.
§ 3 Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.